Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
53 kB
Datum
10.12.2008
Erstellt
05.11.08, 04:20
Aktualisiert
05.11.08, 04:20
Stichworte
Inhalt der Datei
Kreis Euskirchen
Der Landrat
Z 1/A 146/2008
Datum: 31.10.2008
Az.: 51
Abteilung: III/51
Leistungsvereinbarung zwischen dem Kreis Euskirchen und dem Deutschen
Kinderschutzbund, Kreisverband Euskirchen, hinsichtlich der Koordination Tagespflege
hier: Antrag des Deutschen Kinderschutzbundes, Kreisverband Euskirchen e. V., vom
30.10.2008
Seit dem 01.01.2007 wurden Aufgaben im Bereich der Tagespflege in Delegation vom DKSB
übernommen (V 282/2006). Für diese Aufgaben wurden Personalkosten für eine halbe Stelle
bezuschusst.
Wie im Antrag beschrieben, wurde bereits durch das KiBiz die Bedeutung der Tagespflege
aufgewertet. Die Planungen für den Ausbau der Betreuungsangebote für Kinder unter 3 Jahren im
Rahmen des vom Bundestag verabschiedeten Kinderförderungsgesetzes (KiföG) belaufen sich auf
35 % der Kinder im Alter von 4 Monaten bis zum 3. Lebensjahr im Jahre 2013. Landesweit wird
davon ausgegangen, dass hiervon 70 % in Form institutioneller Betreuung und 30 % - speziell für die
jüngeren Kinder - durch Tagespflege abgedeckt werden soll.
Die Fallzahlen stiegen in 2007 von 54 auf 80 vom Jugendamt geförderte Fälle.
Die umfangreicher gewordenen Genehmigungsverfahren gem. § 43 SGB VIII erfordern ebenso wie
die Unterstützung und Beratung der Familienzentren eine Anpassung der bezuschussten
Stellenanteile im beantragten Umfang.
Die erforderlichen Mittel für diese Aufstockung betragen ca. 18.750 € im Jahr 2009.
Beschlussvorschlag:
Der Kreistag beschließt auf Empfehlung des Jugendhilfeausschusses
a) die Mittel werden im Haushalt 2009 bei Produkt 361 01 bereitgestellt
b) die Verwaltung wird beauftragt, die entsprechende Vereinbarung über Leistungen,
Qualitätsentwicklung und Ziele für die Übernahme von Aufgaben im Bereich der Tagespflege gemäß
§§ 22 ff. SGB VIII im Kreis Euskirchen für das Haushaltsjahr 2009 entsprechend anzupassen.
gez. I. V. Poth