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Verwaltungsergänzung (Kooperationsvereinbarung zwischen dem Kreis Euskirchen und dem Deutschen Kinderschutzbund, Kreisverband Euskirchen, hinsichtlich der Koordination Vollzeitpflege hier: Antrag des Deutschen Kinderschutzbundes, Kreisverband Euskirchen e. V., vom 29.10.2008)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
53 kB
Datum
10.12.2008
Erstellt
05.11.08, 04:20
Aktualisiert
05.11.08, 04:20
Verwaltungsergänzung (Kooperationsvereinbarung zwischen dem Kreis Euskirchen und dem Deutschen Kinderschutzbund, Kreisverband Euskirchen, hinsichtlich der Koordination Vollzeitpflege
hier: Antrag des Deutschen Kinderschutzbundes, Kreisverband Euskirchen e. V., vom 29.10.2008) Verwaltungsergänzung (Kooperationsvereinbarung zwischen dem Kreis Euskirchen und dem Deutschen Kinderschutzbund, Kreisverband Euskirchen, hinsichtlich der Koordination Vollzeitpflege
hier: Antrag des Deutschen Kinderschutzbundes, Kreisverband Euskirchen e. V., vom 29.10.2008)

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Kreis Euskirchen Der Landrat Z 1 /A 147/2008 Datum: 31.10.2008 Az.: 51 Abteilung: III/51 Kooperationsvereinbarung zwischen dem Kreis Euskirchen und dem Deutschen Kinderschutzbund, Kreisverband Euskirchen, hinsichtlich der Koordination Vollzeitpflege hier: Antrag des Deutschen Kinderschutzbundes, Kreisverband Euskirchen e. V., vom 29.10.2008 Der Deutsche Kinderschutzbund (DKSB) war seit dem 01.10.1994 mit dem Aufbau eines Verbundes von sozialpädagogischen Pflegestellen beauftragt. Ab dem 01.10.1997 übernahme der DKSB in Delegation die Aufgabe der Koordinierung, Schulung und Betreuung der Pflegestellen im Kreisgebiet (V 443/1996). Bis zum 01.08.2003 wurde diese Aufgabe durch eine Fachkraft erledigt; ab diesem Zeitpunkt wurde eine weitere halbe Fachkraft für die Koordination der Bereitschaftspflegestellen bezuschusst (A 485/2002, V 317/2007). Durch die gute Zusammenarbeit zwischen dem Allgemeinen Sozialen Dienst und den Fachkräften des DKSB konnte es gelingen, verstärkt Kindern und Jugendlichen in geschulten und gut betreuten Pflegefamilien die angemessene Hilfe zu leisten. Dies schlägt sich in der Fallentwicklung wieder. Im Zeitraum von 2003 bis 2007 stiegen die Fallzahlen von 192 im Jahre 2003 auf 211 im Jahr 2007. Das Verhältnis der Fallzahlen zwischen Vollzeitpflege und Heimerziehung hat sich inzwischen verändert: während 2003 mehr Heimerziehungsfälle als Vollzeitpflegefälle zu verzeichnen waren ist es nun deutlich umgekehrt (211 Vollzeitpflege, 139 Heimerziehung). Die Belegtage stiegen im gleichen Zeitraum von 55331 auf 62989. Zusätzlich gelingt es verstärkt, auch in plötzlichen Notlagen Kinder und Jugendliche in Bereitschaftspflegefamilien unterzubringen, die inzwischen im Kreis rund um die Uhr zur Verfügung stehen. Bereits Mitte 2007 signalisierten die Mitarbeiterinnen des DKSB eine starke Belastung in ihrer Arbeit, in diesem Rahmen wurden gemeinsam die Arbeitsabläufe und die Schnittstelle zwischen ASD und DKSB optimiert, was zu einer vorübergehenden Verbesserung der Belastungssituation führte. Es wurden Standards entwickelt, nach denen der DKSB arbeitet und die den entsprechenden Personalaufwand darstellbar machen. Diese Form der Delegation, Kooperation und Entwicklung eines Qualitätsmanagements wurde zwischenzeitlich durch die Akteure auf einer Tagung des LVR präsentiert und fand erhebliche Zustimmung der Fachleute. Die beantragte Erhöhung des bezuschussten Stellenbedarfs für diesen Bereich ist aus Sicht der Fachabteilung nachvollziehbar und erforderlich, um die erfolgreiche Zusammenarbeit fortzusetzen. Die erforderlichen Mittel für diese Aufstockung betragen ca. 18.750 € im Jahr 2009. 2 Beschlussvorschlag: Der Kreistag beschließt auf Empfehlung des Jugendhilfeausschusses a) die Mittel werden im Haushalt 2009 bei Produkt 363 10 bereitgestellt b) die Verwaltung wird beauftragt, die entsprechende Vereinbarung über Leistungen, Qualitätsentwicklung und Ziele der Koordination der Vollzeitpflege im Kreis Euskirchen für das Haushaltsjahr 2009 entsprechend anzupassen. gez. I. V. Poth