Daten
Kommune
Bedburg
Größe
29 kB
Datum
03.07.2012
Erstellt
28.06.12, 08:23
Aktualisiert
04.07.12, 10:24
Stichworte
Inhalt der Datei
Zu TOP:__________
Drucksache: WP8118/2012
Rats- und Kulturbüro
Sitzungsteil
Az.:
öffentlich
Beratungsfolge:
Rat der Stadt Bedburg
Sitzungstermin:
Abstimmungsergebnis:
03.07.2012
Betreff:
Ergänzungswahlen von sachkundigen Einwohnern gem. § 58 Abs. 4 Gemeindeordnung
NRW im Familien-, Bildungs- und Sozialausschuss
Beschlussvorschlag:
Die Ratsmitglieder wählen als sachkundige Einwohner gem.
Gemeindeordnung NRW auf Vorschlag des Stadtsportverbandes
§
für das ausgeschiedene Mitglied Frau Waltraut Güttes:
¾ Herrn Lars Roffalski (2. Vorsitzender des Stadtsportverbandes)
sowie für das ausgeschiedene stellv. Mitglied Herrn Lambert Brosch
¾ Herrn Werner Peters (Geschäftsführer des Stadtsportverbandes)
in den Familien-, Bildungs- und Sozialausschuss.
58
Abs.
4
STADT BEDBURG
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Sitzungsvorlage
Begründung:
Gemäß § 58 Abs. 4 Gemeindeordnung NRW können den Ausschüssen als Mitglieder mit
beratender Stimme volljährige sachkundige Einwohner angehören.
Auf Vorschlag des Stadtsportverbandes wurden in der Sitzung des Rates am 24.11.2009
im Rahmen eines einheitlichen Wahlvorschlages als sachkundige Einwohner
Frau Waltraud Güttes als Mitglied und
Herr Lambert Brosch als stellv. Mitglied
in den Familien-, Bildungs- und Sozialausschuss der Stadt Bedburg gewählt.
Mit Schreiben vom 31.05.2012 teilt der 1. Vorsitzende des Stadtsportverbandes, Herr
Robert Wassenberg nunmehr mit, dass die v. g. Personen ihre Ämter niedergelegt haben.
Daher schlägt der Stadtsportverband vor, als Ersatz für das Mitglied Frau Waltraud Güttes
- Herrn Lars Roffalski (2. Vorsitzender des Stadtsportverbandes) sowie für Herrn Brosch
- Herrn Werner Peters (Geschäftsführer des Stadtsportverbandes) als stellv. Mitglied
in den Familien-, Bildungs- und Sozialausschuss zu wählen.
Die Wahl sachkundiger Einwohner/innen erfolgt gem. § 58 Abs. 4 Gemeindeordnung NRW
in entsprechender Anwendung des § 50 Abs. 3 Gemeindeordnung NRW, wonach bei
vorzeitigem Ausscheiden aus einem Ausschuss, die Ratsmitglieder auf Vorschlag der
Fraktion oder Gruppe einen Nachfolger wählen, welchem das ausgeschiedene Mitglied bei
seiner Wahl angehörte.
Der Bürgermeister hat hierbei kein Stimmrecht.
Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel:
Finanzielle Auswirkungen:
Nein
Ja
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren
Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*:
50181 Bedburg, den 04.06.2012
------------------------------Steinbach
----------------------------------Koehl
----------------------------------Koerdt
Sachbearbeiterin
Leiter Rats- und Kulturbüro
Bürgermeister
Beschlussvorlage WP8-118/2012
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STADT BEDBURG
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Sitzungsvorlage
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