Daten
Kommune
Bedburg
Größe
26 kB
Datum
26.06.2012
Erstellt
21.06.12, 14:24
Aktualisiert
25.06.12, 18:07
Stichworte
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Zu TOP:__________
Drucksache: WP8129/2012
Fachbereich III - Planen, Bauen,
Umwelt und Verkehr
Sitzungsteil
Az.:
öffentlich
Beratungsfolge:
Stadtentwicklungsausschuss
Sitzungstermin:
Abstimmungsergebnis:
26.06.2012
Betreff:
Bebauungsplan Nr. 2 / Rath, 11. vereinfachte Änderung - Rosenweg hier: Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 i.V.m. § 13 BauGB
Beschlussvorschlag:
Alternative A)
Der Stadtentwicklungsausschuss fasst den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan
Nr. 2 / Bedburg-Rath gemäß § 2 Abs. 1 i.V.m. § 13a BauGB in der Fassung der
Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch
Artikel 1 des Gesetzes vom 22. Juli 2011 (BGBl. I S. 1509).
Darüber hinaus sollen die Planungskosten vom Antragsteller getragen werden.
Alternative B)
Der Stadtentwicklungsausschuss lehnt die Aufstellung einer dem Antrag entsprechenden
Bebauungsplanänderung ab.
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
Seite: 2
Begründung:
Der Stadt Bedburg liegt ein Antrag auf Änderung des Bebauungsplans Nr. 2 / Bedburg-Rath im
Bereich des Rosenwegs vor (Planausschnitt siehe Anlage 1). Inhalt des Antrags ist die Änderung
der festgesetzten zulässigen Vollgeschosse von Ein- auf Zweigeschossigkeit.
Der Antragsteller plant die Erweiterung seines vorhandenen Wohnhauses durch eine rückwärtige
Aufstockung des Obergeschosses. Durch die geplante Erweiterung würde das Gebäude zu einem
Gebäude mit zwei Vollgeschossen im Sinne der BauO NRW.
Der rechtskräftige Bebauungsplan Nr. 2 / Rath, 7. Änderung setzt für den Bereich des Rosenwegs
jedoch nur eine maximale Eingeschossigkeit fest. Darüber hinaus sind Dachneigungen und
maximale Drempelhöhen verbindlich festgesetzt. In der direkten Umgebung ist ebenfalls lediglich
eine eingeschossige Bebauung zulässig (Ginsterweg, Fliederweg, siehe Anlage). Im erweiterten
Nahbereich finden sich auch zweigeschossige Gebäude (St.-Lucia-Straße, Grevenbroicher
Straße). Die unmittelbaren Nachbarn haben erklärt, gegen eine zweigeschossige Bebauung keine
Einwände zu haben. Eine Abfrage bei allen Eigentümern im Nahbereich ist gleichwohl bisher nicht
erfolgt.
Grundsätzlich sieht die Verwaltung aufgrund der Nähe anderer zweigeschossiger Gebäude eine
entsprechende Bebauungsplanänderung als realistisch an. Dies führt in der Konsequenz jedoch
zwingend dazu, dass sich die städtebauliche Struktur von einem vorwiegend eingeschossigen
Bereich in einen vorwiegend zweigeschossig geprägten Bereich ändert, wodurch sich ein
Maßstabssprung für das Quartier ergibt.
Diese Auswirkungen könnten dahingehend abgemildert werden, dass die den Straßen
zugewandten Gebäudeseiten mit strengeren Festsetzungen hinsichtlich der Traufhöhen,
Dachneigungen, Dachformen, etc. belegt werden als die rückwärtigen Seiten, um das
Erscheinungsbild des öffentlichen Raums weitestgehend unverändert zu erhalten. Hierdurch
entsteht jedoch eine zu bisherigen Bauleitplänen der Stadt Bedburg abweichende
Regelungspraxis, die von für Gebäudevorder- und -rückseiten gleichlautenden Regelungen
geprägt sind.
Sollte eine Bebauungsplanänderung beschlossen werden, sollte ebenfalls beschlossen werden,
dass die Planungskosten dem Antragsteller aufzuerlegen sind.
Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel:
Die bauliche Nachverdichtung schafft zusätzlichen, bedarfsgerechten Wohnraum, welcher dazu beiträgt, die Folgen des
demographischen Wandels abzumildern.
Finanzielle Auswirkungen:
Nein x
Ja
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren
Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*:
Beschlussvorlage WP8-129/2012
Seite 2
STADT BEDBURG
Seite: 3
Sitzungsvorlage
Bedburg, 18.06.2012
gesehen:
----------------------------------Rainer Köster
----------------------------------Jürgen Schmeier
----------------------------------Gunnar Koerdt
stellv. Fachbereichsleiter
Fachbereichsleiter
Bürgermeister
Beschlussvorlage WP8-129/2012
Seite 3