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Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 2 / Rath, 11. vereinfachte Änderung - Rosenweg - hier: Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 i.V.m. § 13 BauGB)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
26 kB
Datum
26.06.2012
Erstellt
21.06.12, 14:24
Aktualisiert
25.06.12, 18:07
Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 2 / Rath, 11. vereinfachte Änderung - Rosenweg -
hier: Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 i.V.m. § 13 BauGB) Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 2 / Rath, 11. vereinfachte Änderung - Rosenweg -
hier: Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 i.V.m. § 13 BauGB) Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 2 / Rath, 11. vereinfachte Änderung - Rosenweg -
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Zu TOP:__________ Drucksache: WP8129/2012 Fachbereich III - Planen, Bauen, Umwelt und Verkehr Sitzungsteil Az.: öffentlich Beratungsfolge: Stadtentwicklungsausschuss Sitzungstermin: Abstimmungsergebnis: 26.06.2012 Betreff: Bebauungsplan Nr. 2 / Rath, 11. vereinfachte Änderung - Rosenweg hier: Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 i.V.m. § 13 BauGB Beschlussvorschlag: Alternative A) Der Stadtentwicklungsausschuss fasst den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 2 / Bedburg-Rath gemäß § 2 Abs. 1 i.V.m. § 13a BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 22. Juli 2011 (BGBl. I S. 1509). Darüber hinaus sollen die Planungskosten vom Antragsteller getragen werden. Alternative B) Der Stadtentwicklungsausschuss lehnt die Aufstellung einer dem Antrag entsprechenden Bebauungsplanänderung ab. STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 2 Begründung: Der Stadt Bedburg liegt ein Antrag auf Änderung des Bebauungsplans Nr. 2 / Bedburg-Rath im Bereich des Rosenwegs vor (Planausschnitt siehe Anlage 1). Inhalt des Antrags ist die Änderung der festgesetzten zulässigen Vollgeschosse von Ein- auf Zweigeschossigkeit. Der Antragsteller plant die Erweiterung seines vorhandenen Wohnhauses durch eine rückwärtige Aufstockung des Obergeschosses. Durch die geplante Erweiterung würde das Gebäude zu einem Gebäude mit zwei Vollgeschossen im Sinne der BauO NRW. Der rechtskräftige Bebauungsplan Nr. 2 / Rath, 7. Änderung setzt für den Bereich des Rosenwegs jedoch nur eine maximale Eingeschossigkeit fest. Darüber hinaus sind Dachneigungen und maximale Drempelhöhen verbindlich festgesetzt. In der direkten Umgebung ist ebenfalls lediglich eine eingeschossige Bebauung zulässig (Ginsterweg, Fliederweg, siehe Anlage). Im erweiterten Nahbereich finden sich auch zweigeschossige Gebäude (St.-Lucia-Straße, Grevenbroicher Straße). Die unmittelbaren Nachbarn haben erklärt, gegen eine zweigeschossige Bebauung keine Einwände zu haben. Eine Abfrage bei allen Eigentümern im Nahbereich ist gleichwohl bisher nicht erfolgt. Grundsätzlich sieht die Verwaltung aufgrund der Nähe anderer zweigeschossiger Gebäude eine entsprechende Bebauungsplanänderung als realistisch an. Dies führt in der Konsequenz jedoch zwingend dazu, dass sich die städtebauliche Struktur von einem vorwiegend eingeschossigen Bereich in einen vorwiegend zweigeschossig geprägten Bereich ändert, wodurch sich ein Maßstabssprung für das Quartier ergibt. Diese Auswirkungen könnten dahingehend abgemildert werden, dass die den Straßen zugewandten Gebäudeseiten mit strengeren Festsetzungen hinsichtlich der Traufhöhen, Dachneigungen, Dachformen, etc. belegt werden als die rückwärtigen Seiten, um das Erscheinungsbild des öffentlichen Raums weitestgehend unverändert zu erhalten. Hierdurch entsteht jedoch eine zu bisherigen Bauleitplänen der Stadt Bedburg abweichende Regelungspraxis, die von für Gebäudevorder- und -rückseiten gleichlautenden Regelungen geprägt sind. Sollte eine Bebauungsplanänderung beschlossen werden, sollte ebenfalls beschlossen werden, dass die Planungskosten dem Antragsteller aufzuerlegen sind. Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel: Die bauliche Nachverdichtung schafft zusätzlichen, bedarfsgerechten Wohnraum, welcher dazu beiträgt, die Folgen des demographischen Wandels abzumildern. Finanzielle Auswirkungen: Nein x Ja Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*: Beschlussvorlage WP8-129/2012 Seite 2 STADT BEDBURG Seite: 3 Sitzungsvorlage Bedburg, 18.06.2012 gesehen: ----------------------------------Rainer Köster ----------------------------------Jürgen Schmeier ----------------------------------Gunnar Koerdt stellv. Fachbereichsleiter Fachbereichsleiter Bürgermeister Beschlussvorlage WP8-129/2012 Seite 3