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Vorlage (Herstellung des Benehmens nach § 55 Abs. 1 KrO NRW zur Festsetzung der Kreisumlage für die Haushaltsjahre 2014 und 2015)

Daten

Kommune
Vettweiß
Größe
49 kB
Datum
17.10.2013
Erstellt
24.09.13, 18:02
Aktualisiert
24.09.13, 18:02
Vorlage (Herstellung des Benehmens nach § 55 Abs. 1 KrO NRW zur Festsetzung der Kreisumlage für die Haushaltsjahre 2014 und 2015)

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Gemeinde Vettweiß Der Bürgermeister Vettweiß, den 24.09.2013 Fachbereich: II Az.: Tagesordnungspunkt: Vorlagennummer: V-92/2013 Vorlage für den Haupt- und Finanzausschuss am 02.10.2013 Gemeinderat am 17.10.2013 - öffentlich - Herstellung des Benehmens nach § 55 Abs. 1 KrO NRW zur Festsetzung der Kreisumlage für die Haushaltsjahre 2014 und 2015 Begründung: Mit Schreiben vom 12.08.2013 hat der Landrat des Kreises Düren das Verfahren zur Herstellung des Benehmens zur Feststellung der Kreisumlage gem. § 55 (1) Satz 2 KrO NRW eingeleitet. Darin wird erläutert, dass es in 2014 und 2015 insbesondere bei der Jugendamtsumlage zu einer erheblichen Steigerung kommen wird. Das Schreiben ist als Anlage 1 der Vorlage beigefügt. Die Bügermeisterin und die Bürgermeister habe mit Schreiben vom 20.09.2013 die Benehmensherstellung verweigert. Die Begründung ergibt sich aus dem Wortlaut des Schreibens vom 20.09.2013 (Anlage 2 ). Der Kreistag wurde gebeten, eine begründete Stellungnahme i. S. von § 55 (2) KrO NRW zu erteilen. Mit Schreiben vom 23.09.2013 wurde seitens der Gemeinde Vettweiß unter Bezugnahme auf das Schreiben der Bürgermeister für die Gemeinde Vettweiß das Benehmen gem. § 55 KrO NRW verweigert (Anlage 3). Beschlussvorschlag: Haupt- und Finanzausschuss und der Rat nehmen den Sachverhalt zur Kenntnis. :