Daten
Kommune
Vettweiß
Größe
49 kB
Datum
17.10.2013
Erstellt
24.09.13, 18:02
Aktualisiert
24.09.13, 18:02
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Vettweiß
Der Bürgermeister
Vettweiß, den 24.09.2013
Fachbereich: II
Az.:
Tagesordnungspunkt:
Vorlagennummer: V-92/2013
Vorlage
für den
Haupt- und Finanzausschuss am 02.10.2013
Gemeinderat am 17.10.2013
- öffentlich -
Herstellung des Benehmens nach § 55 Abs. 1 KrO NRW zur Festsetzung der
Kreisumlage für die Haushaltsjahre 2014 und 2015
Begründung:
Mit Schreiben vom 12.08.2013 hat der Landrat des Kreises Düren das Verfahren zur
Herstellung des Benehmens zur Feststellung der Kreisumlage gem. § 55 (1) Satz 2
KrO NRW eingeleitet. Darin wird erläutert, dass es in 2014 und 2015 insbesondere
bei der Jugendamtsumlage zu einer erheblichen Steigerung kommen wird. Das
Schreiben ist als Anlage 1 der Vorlage beigefügt.
Die Bügermeisterin und die Bürgermeister habe mit Schreiben vom 20.09.2013 die
Benehmensherstellung verweigert. Die Begründung ergibt sich aus dem Wortlaut
des Schreibens vom 20.09.2013 (Anlage 2 ). Der Kreistag wurde gebeten, eine
begründete Stellungnahme i. S. von § 55 (2) KrO NRW zu erteilen.
Mit Schreiben vom 23.09.2013 wurde seitens der Gemeinde Vettweiß unter
Bezugnahme auf das Schreiben der Bürgermeister für die Gemeinde Vettweiß das
Benehmen gem. § 55 KrO NRW verweigert (Anlage 3).
Beschlussvorschlag:
Haupt- und Finanzausschuss und der Rat nehmen den Sachverhalt zur Kenntnis.
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