Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
73 kB
Datum
03.09.2008
Erstellt
12.09.08, 14:31
Aktualisiert
12.09.08, 14:31
Stichworte
Inhalt der Datei
SPD - Fraktion
im Kreistag Euskirchen
Datum:
R 10/2008
29.08.2008
Az.:
X Öffentliche Sitzung
Nichtöffentliche Sitzung
Beratungsfolge:
Kreistag
03.09.2008
Neufassung des Sparkassengesetzes NRW
hier: Resolution der SPD-Fraktion
Sehr geehrter Herr Landrat,
die SPD-Fraktion im Kreistag Euskirchen beantragt, über folgende Resolution zum Entwurf des
Gesetzes zur Änderung aufsichtsrechtlicher, insbesondere sparkassenrechtlicher Vorschriften im
Sparkassengesetz Nordrhein-Westfalen, abzustimmen:
Aus Sorge um die Zukunft der Sparkassen und in Sorge um die Gefährdung kommunalen
Eigentums!
1. Die im Gesetzentwurf vorgesehenen Regelungen des neuen Sparkassengesetzes NRW
bergen unnötige Gefahren für die Strukturen der öffentlich-rechtlichen Sparkassen.
Daher werden die Änderungen zum bisherigen Gesetz, wie unter den Punkten 2 – 6
beschrieben, abgelehnt.
2. (§ 7 SpkG-E Trägerschaft und Haftung)
Die Einführung von Trägerkapital, auch fakultativ, wird abgelehnt. Es ist unnötig und
gibt keine weiteren Entwicklungschancen für die Sparkassen.
Der Begriff ist nicht definiert, gibt also auch keine klare Linie zur Steuerung oder Bemessung
der Ausschüttungsmöglichkeiten.
Daneben werden Risiken bei einer Überprüfung durch die europäischen Gerichte gesehen,
die unter derzeitigem Recht nach 295 des EU-Vertrages noch ausgeschlossen sind. Es
könnte bei der Einstellung der EU-Kommission, wie sie bei der Einlage des Landes bei der
West LB vorlag, zur Eröffnung von Privatisierungsmöglichkeiten kommen.
3. (§ 9 SpkG-E Organe)
Zu den Organen der Sparkasse muss weiterhin ein eigenständiger
Kreditausschuss/Risikoausschuss gehören.
Der Kreditausschuss muss dem Vorstand gegenüber ein eigenständiges Organ bleiben. Dazu
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kommt, dass die Praktikabilität der grundsätzlichen Berichtspflicht an den Verwaltungsrat, wie
sie im neuen Gesetz vorgesehen wird, anzuzweifeln ist.
4. (§ 25 SpkG-E Verwendung des Jahresüberschusses, Ausschüttung)
Die allgemeinen Formulierungen zu den Ausschüttungsregelungen reichen nicht zur
Sicherung einer zukunftsorientierten Entwicklung der Sparkasse, deren Wachstum,
deren Bildung von Eigenkapital und kann bei der Betrachtung des Haftungsverbundes
und den daraus erwachsenden Verpflichtungen zu Problemen führen.
Die gemeinnützige Verwendung der Ausschüttung wird zu Gunsten der allgemeinen Form der
Gemeinwohlorientierung aufgegeben. Dafür gibt es keinen Grund.
5. (§ 38 SpkG-E Sparkasse in Trägerschaft des Sparkassen- und Giroverbandes oder der
Sparkassenzentralbank)
Auch eine temporäre Trägerschaft einer öffentlich-rechtlichen Sparkasse durch eine
privatrechtliche Gesellschaft wird abgelehnt.
Die Verfassung der Sparkassen ist anders als die von Aktiengesellschaften oder
privatrechtlichen Unternehmungen; sie ist nicht auf Gewinnmaximierung ausgelegt und hat
damit auch andere Aufgaben übernommen. Daher kann sie nicht mit den Maximen einer
privaten Gesellschaftsform alleine geführt werden.
6. (§39 SpkG-E S-Finanzverbund NRW)
Der S-Finanzverbund in der gesetzlichen Festlegung wird abgelehnt.
Hiermit wird die Unabhängigkeit des wirtschaftlichen Handelns eingeschränkt. Der hiermit zu
schaffende Finanzverbund findet keinen Vergleich in anderen Ländern und verbindet
gesetzlich die öffentlich-rechtliche Sparkasse mit der privatrechtlichen Aktiengesellschaft.
Daher fordert der Kreistag des Kreises Euskirchen, die Überarbeitung des Gesetzesentwurfs in
diesen besonders wichtigen Punkten vorzunehmen, damit Sparkassen weiterentwickelt werden
können und eine Anpassung an die moderne, aber an der sozialen Marktwirtschaft und dem
Dreisäulenmodell orientierte Struktur des Bankenwesens erfolgt.
Begründung:
Der Neuentwurf des Sparkassengesetzes NRW greift in weiten Bereichen in die freien
Entwicklungsmöglichkeiten der kommunalen Sparkassen in Nordrhein-Westfalen und damit auch in
die Gestaltungsmöglichkeiten der Kreise und kreisfreien Städte ein. Dem Kreistag des Kreises
Euskirchen muss daran gelegen sein, dass der Kreisparkasse Euskirchen ihre
Entwicklungsgrundlage nicht entzogen wird. Nur so kann sie weiterhin ihre Arbeit zum Wohle des
Kreises fortführen, ohne alleine rein marktwirtschaftlichen Zwängen unterworfen zu sein.
Mit freundlichem Gruß
gez. Uwe Schmitz
(Fraktionsvorsitzender)
F. d. R.:
gez. Oliver Minich
(Fraktionsgeschäftsführer)