Daten
Kommune
Vettweiß
Größe
114 kB
Datum
08.05.2013
Erstellt
12.04.13, 10:36
Aktualisiert
12.04.13, 10:36
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Vettweiß
Der Bürgermeister
Vettweiß, den 08.03.2013
Fachbereich: III
Az.:
Tagesordnungspunkt:
Vorlagennummer: V-33/2013
Vorlage
für den
Ausschuss für Bau, Planung, Umwelt, Verkehr und Wirtschaftsförderung
am 23.04.2013
Gemeinderat am 08.05.2013
- öffentlich -
Beitragsrechtliche Einstufung der Straße "An der Hecke"
Begründung:
Die Ausbauplanung für die Straßen „An der Hecke“ und „An den Wiesen“ ist in
diesem Jahr, der Ausbau in 2014 vorgesehen. Der Rat hat in seiner Sitzung am
08.11.2007 beschlossen, die Straße „An der Hecke“ nach BauGB einzustufen und
nach endgültiger Herstellung entsprechend abzurechnen.
Kriterien für die Einstufung einer Straße, also deren Abrechnung nach den
Vorschriften des Baugesetzbuches (BauGB) oder des Kommunalabgabenrechts
(KAG NRW) sind z.Bsp. die Befestigungsart der Fahrbahn, das Vorhandensein einer
ordnungsgemäßen Oberflächenentwässerung sowie das Vorhandensein von
Nebenanlagen. Hierbei ist insbesondere zu prüfen, ob es sich um die erstmalige
Herstellung einer Straße oder die Erneuerung bzw. Verbesserung einer vorhandenen
Straße handelt. Für das Vorhandensein einer Straße ist deren Funktion vor
Inkrafttreten der erschließungsbeitragsrechtlichen Bestimmungen des
Bundesbaugesetzes (BBauG) am 30.06.1961 maßgebend. Eine Straße, die also vor
diesem Zeitpunkt bereits vorhanden war, d.h. zum Anbau bestimmt war und dem
innerörtlichen Verkehr diente, ist grundsätzlich nach den Vorschriften des
Kommunalabgabenrechts (KAG NRW) abzurechnen.
Im Archiv wurde zwischenzeitig eine alte Bauakte gefunden, die auf eine
Baugenehmigung der Kreisverwaltung Düren aus dem Jahr 1955 im Bereich der
Straße „An der Hecke“ verweist. Laut dieser Bauakte wurde für das Grundstück der
Gemarkung Froitzheim, Flur 36, Parzelle 128 (ehemals Flur 14, Parzellen Nrn. 31/18
u. 32/19) bereits am 27.12.1955 eine Baugenehmigung zum Neubau eines
Wohnhauses erteilt. Aufgrund der vorliegenden Baugenehmigung aus dem Jahr
1955 ist von einer vorhandenen Straße auszugehen. Daher sollte eine Einstufung
der Straße „An der Hecke“ nach KAG NRW erfolgen und nach deren Ausbau als
Haupterschließungsstraße abgerechnet werden.
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Bau, Planung, Umwelt, Verkehr und Wirtschaftsförderung
empfiehlt dem Rat die Straße „An der Hecke“ entsprechend dem
Verwaltungsvorschlag nach KAG einzustufen und nach deren Ausbau entsprechend
abzurechnen.
Auswirkungen auf den Haushalt:
Bei Abrechnung einer Straße nach KAG NRW als Haupterschließungsstraße können
laut Satzung für die Fahrbahn, Beleuchtung und Oberflächenentwässerung lediglich
30 % der beitragsfähigen Kosten auf die Anlieger umgelegt werden. Bei einer
Abrechnung nach BauGB werden 90 % der anrechenbaren Kosten auf die Anlieger
umgelegt.