Daten
Kommune
Vettweiß
Größe
263 kB
Datum
12.12.2013
Erstellt
09.12.13, 18:01
Aktualisiert
09.12.13, 18:01
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Vettweiß
Der Bürgermeister
Vettweiß, den 09.12.2013
Fachbereich: I
Az.:
Tagesordnungspunkt:
Vorlagennummer: V-126/2013
Vorlage
für den
Gemeinderat am 12.12.2013
- öffentlich -
Überplanmäßige Bereitstellung von Haushaltsmitteln
Begründung:
Um der Personalproblematik in der Verwaltung teilweise zu begegnen, wurden
Aufgaben der Gemeindekasse bekanntlich an die KDVZ Rhein-Erft-Rur zur
Erledigung (vorerst probeweise) übertragen.
Im vollständigen Verlaufe des Jahres 2013 wurde die Dienstleistung in Anspruch
genommen. Auf der Seite der KDVZ sind die Grundvoraussetzungen geschaffen
worden, kommunales Buchungs- und Zahlungsgeschäft abzuwickeln.
Nun legt die KDVZ die Rechnung für die Jahresdienstleistung vor. Eine
Vorabberechnung bzw. Aufnahme in die Umlagevorauszahlung konnte nicht
vorgenommen werden, da weder der zeitliche Rahmen noch die nötige Qualifikation
im Vorfeld feststanden. Im ersten Halbjahr 2013 wurde der Aufwand mit vier Stunden
und für das zweite Halbjahr mit fünf Stunden arbeitstäglich festgestellt. Die
Veränderung basiert auf der Übertragung weiterer Aufgaben bzw. Dienstleistungen
aus dem Kassensektor. Die Erhöhung der Dienstleistung wurde nicht zuletzt deshalb
vorgenommen, weil die Aufgabenerledigung zur vollen Zufriedenheit der Gemeinde
abgewickelt wird.
Für das ganze Jahr 2013 werden die Kosten durch die KDVZ mit einem
Gesamtbetrag von 55.482,22 € festgestellt. Die Berechnung basiert auf den Sätzen
aus den Gutachten der Kommunalen Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsvereinfachung (KGSt) „Kosten eines Arbeitsplatzes“. Diese setzen sich zusammen
aus Personalkosten, Sachkosten und Gemeinkosten. Die Abrechnung beinhaltet den
Satz für einen tariflich beschäftigen Mitarbeiter nach EG 9, die Arbeitsplatzpauschale
sowie den Gemeinkostenzuschlag von 20 % auf die P-Kosten für einen
Büroarbeitsplatz.
Die Sätze nach KGSt – Gutachten werden üblicherweise dann herangezogen, wenn
sich eine Berechnung der genauen Kosten als zu umfangreich bzw. schwierig
herausstellt. Die Sätze basieren auf den Erfahrenswerten mehrer Kommunen und
werden jährlich angepasst.
Demgegenüber wird zur Feststellung, wie sich die Vergabe der Dienstleistung für die
Gemeinde auswirkt, entsprechend der tatsächlichen (stellengenauen) Einsparung
auch mit den Sätzen der KGSt gerechnet.
Anteil
Name
-1 Stelle
nach KGSt 2012/2013
nach KGSt 2013/2014
1. Halbjahr
2. Halbjahr
A8
53.800,00 € - 53.800,00 €
55.900,00 € - 55.900,00 €
-0,64 Stelle
EG 6
44.200,00 € - 28.288,00 €
45.500,00 € - 29.120,00 €
-0,2 Stelle
A9
58.200,00 € - 11.640,00 €
61.100,00 € - 12.220,00 €
0,13 Stelle
EG 9
56.000,00 €
7.280,00 €
58.500,00 €
7.605,00 €
0,17 Stelle
EG 9
56.000,00 €
9.520,00 €
58.500,00 €
9.945,00 €
-1,54 Sachkostenpauschale lt. KGSt
-1,54 Verwaltungsgemeink. lt. KGSt
gesamt
9.700,00 € - 14.938,00 €
-15.385,60 €
-107.251,60 €
9.700,00 € - 14.938,00 €
-15.938,00 €
-110.566,00 €
Es ergibt sich, dass die Verlagerung der Aufgabenerfüllung zur KDVZ eine Einsparung von
max. 1,54 Vollzeitstellen mit sich bringt. Faktisch stehen der Ausgabe in Höhe von rd.
56.000 € Einsparungen in Höhe von rd. 107.000 bis 110.000 € entgegen. Auch, wenn
letztendlich festgestellt werden sollte, dass die Einsparung sich nicht über die vollständigen
Stellenanteile ziehen lässt, ist eine erhebliche Personalkosteneinsparung festzustellen.
Personelle Engpässe durch Urlaub oder Krankheit entstehen nicht mehr, Fortbildung, Knowhow u.a. muss nicht mehr vollständig in der hiesigen Verwaltung vorgehalten werden.
Als Fazit kann festgehalten werden: Die Verlagerung der Aufgabe „Kassengeschäft“ zur
KDVZ ist als durchaus positiv zu bewerten, sowohl in sachlicher, wie auch in finanzieller
Hinsicht. Seitens der Verwaltung wird die Weitererführung angestrebt.
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Gemeinde Vettweiß beschließt, 55.500 € bei Produkt 01.111.03.00,
Sachkonto 5313001, überplanmäßig bereitzustellen.