Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Vorlage (Überplanmäßige Bereitstellung von Haushaltsmitteln)

Daten

Kommune
Vettweiß
Größe
263 kB
Datum
12.12.2013
Erstellt
09.12.13, 18:01
Aktualisiert
09.12.13, 18:01
Vorlage (Überplanmäßige Bereitstellung von Haushaltsmitteln) Vorlage (Überplanmäßige Bereitstellung von Haushaltsmitteln)

öffnen download melden Dateigröße: 263 kB

Inhalt der Datei

Gemeinde Vettweiß Der Bürgermeister Vettweiß, den 09.12.2013 Fachbereich: I Az.: Tagesordnungspunkt: Vorlagennummer: V-126/2013 Vorlage für den Gemeinderat am 12.12.2013 - öffentlich - Überplanmäßige Bereitstellung von Haushaltsmitteln Begründung: Um der Personalproblematik in der Verwaltung teilweise zu begegnen, wurden Aufgaben der Gemeindekasse bekanntlich an die KDVZ Rhein-Erft-Rur zur Erledigung (vorerst probeweise) übertragen. Im vollständigen Verlaufe des Jahres 2013 wurde die Dienstleistung in Anspruch genommen. Auf der Seite der KDVZ sind die Grundvoraussetzungen geschaffen worden, kommunales Buchungs- und Zahlungsgeschäft abzuwickeln. Nun legt die KDVZ die Rechnung für die Jahresdienstleistung vor. Eine Vorabberechnung bzw. Aufnahme in die Umlagevorauszahlung konnte nicht vorgenommen werden, da weder der zeitliche Rahmen noch die nötige Qualifikation im Vorfeld feststanden. Im ersten Halbjahr 2013 wurde der Aufwand mit vier Stunden und für das zweite Halbjahr mit fünf Stunden arbeitstäglich festgestellt. Die Veränderung basiert auf der Übertragung weiterer Aufgaben bzw. Dienstleistungen aus dem Kassensektor. Die Erhöhung der Dienstleistung wurde nicht zuletzt deshalb vorgenommen, weil die Aufgabenerledigung zur vollen Zufriedenheit der Gemeinde abgewickelt wird. Für das ganze Jahr 2013 werden die Kosten durch die KDVZ mit einem Gesamtbetrag von 55.482,22 € festgestellt. Die Berechnung basiert auf den Sätzen aus den Gutachten der Kommunalen Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsvereinfachung (KGSt) „Kosten eines Arbeitsplatzes“. Diese setzen sich zusammen aus Personalkosten, Sachkosten und Gemeinkosten. Die Abrechnung beinhaltet den Satz für einen tariflich beschäftigen Mitarbeiter nach EG 9, die Arbeitsplatzpauschale sowie den Gemeinkostenzuschlag von 20 % auf die P-Kosten für einen Büroarbeitsplatz. Die Sätze nach KGSt – Gutachten werden üblicherweise dann herangezogen, wenn sich eine Berechnung der genauen Kosten als zu umfangreich bzw. schwierig herausstellt. Die Sätze basieren auf den Erfahrenswerten mehrer Kommunen und werden jährlich angepasst. Demgegenüber wird zur Feststellung, wie sich die Vergabe der Dienstleistung für die Gemeinde auswirkt, entsprechend der tatsächlichen (stellengenauen) Einsparung auch mit den Sätzen der KGSt gerechnet. Anteil Name -1 Stelle nach KGSt 2012/2013 nach KGSt 2013/2014 1. Halbjahr 2. Halbjahr A8 53.800,00 € - 53.800,00 € 55.900,00 € - 55.900,00 € -0,64 Stelle EG 6 44.200,00 € - 28.288,00 € 45.500,00 € - 29.120,00 € -0,2 Stelle A9 58.200,00 € - 11.640,00 € 61.100,00 € - 12.220,00 € 0,13 Stelle EG 9 56.000,00 € 7.280,00 € 58.500,00 € 7.605,00 € 0,17 Stelle EG 9 56.000,00 € 9.520,00 € 58.500,00 € 9.945,00 € -1,54 Sachkostenpauschale lt. KGSt -1,54 Verwaltungsgemeink. lt. KGSt gesamt 9.700,00 € - 14.938,00 € -15.385,60 € -107.251,60 € 9.700,00 € - 14.938,00 € -15.938,00 € -110.566,00 € Es ergibt sich, dass die Verlagerung der Aufgabenerfüllung zur KDVZ eine Einsparung von max. 1,54 Vollzeitstellen mit sich bringt. Faktisch stehen der Ausgabe in Höhe von rd. 56.000 € Einsparungen in Höhe von rd. 107.000 bis 110.000 € entgegen. Auch, wenn letztendlich festgestellt werden sollte, dass die Einsparung sich nicht über die vollständigen Stellenanteile ziehen lässt, ist eine erhebliche Personalkosteneinsparung festzustellen. Personelle Engpässe durch Urlaub oder Krankheit entstehen nicht mehr, Fortbildung, Knowhow u.a. muss nicht mehr vollständig in der hiesigen Verwaltung vorgehalten werden. Als Fazit kann festgehalten werden: Die Verlagerung der Aufgabe „Kassengeschäft“ zur KDVZ ist als durchaus positiv zu bewerten, sowohl in sachlicher, wie auch in finanzieller Hinsicht. Seitens der Verwaltung wird die Weitererführung angestrebt. Beschlussvorschlag: Der Rat der Gemeinde Vettweiß beschließt, 55.500 € bei Produkt 01.111.03.00, Sachkonto 5313001, überplanmäßig bereitzustellen.