Daten
Kommune
Kreuzau
Größe
225 kB
Datum
09.12.2014
Erstellt
16.12.14, 18:18
Aktualisiert
27.05.15, 14:17
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NIEDERSCHRIFT
über die 4. Sitzung des Rates der Gemeinde Kreuzau
vom 09.12.2014
Mitgliederzahl:
35
Vorsitzender: Bürgermeister Eßer, Ingo
Anwesend sind:
a) die stimmberechtigten Ratsmitglieder:
1. Eßer, Ingo
2. Ackers, Elfriede
3. Berens von Rautenfeld, Dagmar
4. Böcking, Paul
5. Braks, Egbert
6. Breuer, Adolf
7. Büngeler, Johannes
8. Döring, Bettina ab 19.20 Uhr
9. Eßer, Rainer
10. Fernando, Sebastian
11. Gilles, Josef
12. Gunkel, Dirk
13. Heidbüchel, Rolf
14. Heinrichs, Dirk
15. Hohn, Astrid
16. Hüttl, Detlef
17. Iven, Axel
18. Kammer, Jürgen
19. Kaptain, Johannes
20. Kern, Karl-Heinz
21. Kesseler, Marion
22. Kilian, Manfred
23. Lennartz, Ulrich
24. Lüttgen, Wolfgang
25. Macherey, Peter
26. Prof. Dr. Meurer, Erik
27. Dr. Nolten, Ralf
28. Schmitz, Hermann-Josef
29. Schroeteler, Rolf
30. Prof. Dr. Steffens, Karl-Georg
31. Stoffels, Björn
32. Stoffels, Manfred
33. Strohpagel, Birgit
34. Winter, Heinrich ab 19.05 Uhr
b) von der Verwaltung:
1. GVD Schmühl
2. GOVR Steg
3. AL Drewes-Janssen
4. AL Stirnberg
Es fehlen
a) die stimmberechtigten Ratsmitglieder:
1. Tesch, Michael
-2-
Tagungsort:
Rathaus Kreuzau, großer Sitzungssaal
Beginn der Sitzung: 19:00 Uhr
Ende der Sitzung:
21:50 Uhr
BM Eßer begrüßt die anwesenden Ratsmitglieder und teilt mit, dass die heutige Sitzung
ursprünglich am 02.12.2014 stattfinden sollte. Aufgrund der Bitte der SPD-Fraktion wegen
bestehenden Beratungsbedarfs zu verschiedenen Themen wurde die Sitzung auf den heutigen
Tag verlegt. Er bittet, die Tagesordnung um den Punkt Schulsozialarbeit im öffentlichen Teil unter
Punkt 19 zu erweitern. Desweiteren bittet er um Erweiterung der Tagesordnung im
nichtöffentlichen Teil zum Thema „Personalangelegenheit“ unter Top 22. Hiermit sind die
anwesenden Ratsmitglieder einverstanden. RM Hohn bittet, die Tagesordnungspunkte 5, 6, 8 und
9 hinter Top 18 abzuhandeln, damit RM Döring, die später zur Ratssitzung kommen wird, an der
Beratung und Beschlussfassung teilnehmen könne. Die Protokollierung erfolgt der Übersicht
halber aber gemäß der festgesetzten Tagesordnung.
BM Eßer stellt zudem fest, dass zur heutigen Sitzung form- und fristgerecht eingeladen ist.
Weitere Änderungs- und Ergänzungswünsche zur Tagesordnung werden nicht gestellt.
TAGESORDNUNG:
A.
Öffentliche Sitzung
1.
Einwohnerfragestunde
2.
Mitteilungen
2.1
Anträge der CDU-Fraktion zur Herbeiführung von Ratsbeschlüssen
2.2
Antrag der SPD-Fraktion zur Herbeiführung eines Ratsbeschlusses
3.
Sachstandsinformation zur Ausführung von Beschlüssen
4.
Nachwahl für die Mitgliederversammlung des Städte- und Gemeindebundes NRW
Vorlage: 46/2014
5.
Feststellung des Jahresabschlusses der Gemeinde Kreuzau für das Haushaltsjahr 2013
und Erteilung der Entlastung
Vorlage: 56/2014
6.
Vorlage des Entwurfs der Haushaltssatzung mit Haushaltssicherungskonzept der
Gemeinde Kreuzau für das Haushaltsjahr 2015
Vorlage: 57/2014
7.
Beschwerde des Herrn F. wegen der Zurückweisung von Einwohnerfragen
Vorlage: 49/2014
8.
Erhöhung der Realsteuerhebesätze ab 01.01.2015 durch die Neufassung der
"Hebesatz-Satzung"
Vorlage: 54/2014
9.
Neufassung der Hundesteuersatzung
Vorlage: 55/2014
-310.
Betreff: Antrag des Rheinischen Amtes für Denkmalpflege auf Eintragung des
Wohnhauses Dorfstraße 112 im Ortsteil Üdingen in die Denkmalliste der Gemeinde
Kreuzau;
hier: Beschluss zur Aufnahme in die Denkmalliste
Vorlage: 28/2014
11.
Fortschreibung Spielplatzkonzept Gemeinde Kreuzau
Vorlage: 34/2014
12.
Erstellung eines Verkehrskonzeptes zur Verbesserung des Verkehrsflusses im Ortskern
Kreuzau
Vorlage: 51/2014
13.
Pausengestaltung am Schulzentrum Kreuzau;
Hier: Errichtung einer Pausenhofüberdachung
Vorlage: 57/2013 2. Ergänzung
14.
Veränderungssperre gemäß § 14 BauGB für den Planbereich des Bebauungsplanes Nr.
G 1, Ortsteil Thum „Windenergieanlagen Lausbusch“;
Hier: Verlängerung der Geltungsdauer der Veränderungssperre um ein Jahr gemäß §
17 Abs. 1 BauGB
Vorlage: 58/2012 3. Ergänzung
15.
Veränderungssperre gemäß § 14 BauGB für den Planbereich des Bebauungsplanes Nr.
G 2, Ortsteil Thum, „Windenergieanlagen Steinkaul“;
Hier: Verlängerung der Geltungsdauer der Veränderungssperre um ein Jahr gemäß §
17 Abs. 1 BauGB
Vorlage: 59/2012 3. Ergänzung
16.
Bauleitplanung der Gemeinde Hürtgenwald: 9. Änderung des Flächennutzungsplans zur
Ausweisung von Konzentrationszonen für die Windkraft
Hier: Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange im Rahmen
der erneuten Offenlage gemäß § 4 (2) BauGB i. V. m. § 4a (3) Satz 1 BauGB
Vorlage: 31/2014
17.
Schulträgeranteil der Gemeinde Kreuzau an der St. Angela-Schulträgergesellschaft
mbH, Düren
Vorlage: 52/2014
18.
Genehmigung eines Dringlichkeitsbeschlusses;
Hier: Mögliche Gründung eines Schulverbundes auf Kreisebene im Förderschulbereich
Vorlage: 53/2014 1. Ergänzung
19.
Fortführung der Schulsozialarbeit im Schulzentrum Kreuzau
20.
Anfragen
B.
Nichtöffentliche Sitzung
21.
Mitteilungen
22.
Fortführung der Schulsozialarbeit am Schulzentrum Kreuzau;
hier: Personalangelegenheit
23.
Sachstandsinformation zur Ausführung von Beschlüssen
-424.
Grundstücksangelegenheit;
Hier: Genehmigung eines Dringlichkeitsbeschlusses vom 19.11.2014
Vorlage: 58/2014
25.
Bestellung eines Wirtschaftsprüfers für die Prüfung der Jahresabschlüsse der
Gemeinde Kreuzau zum 31.12.2014 und 31.12.2015
Vorlage: 48/2014
26.
Anfragen
-5A. Öffentliche Sitzung
1.
Einwohnerfragestunde
Herr Fiebinger aus Obermaubach bringt seine Anfrage aus der Sitzung des Bau- und
Planungsausschusses vom 12.03.2014 in Erinnerung. Er habe angefragt, ob es möglich sei, am
Ortseingangsbereich Untermaubach in der Kurve eine Leitplanke zu errichten. An dieser Stelle sei
ein Unfall passiert, bei dem ein PKW im Teich versunken sei. GVD Schmühl führt aus, dass die
seinerzeit gestellte Anfrage an den Kreis Düren als Straßenbaulastträger weitergeleitet worden ist,
aber noch keine Antwort seitens des Kreises ergangen sei. Die Verwaltung werde beim Kreis
nachfragen.
2.
Mitteilungen
2.1
Anträge der CDU-Fraktion zur Herbeiführung von Ratsbeschlüssen
Seitens der Verwaltung wird mitgeteilt, dass drei schriftliche Anträge der CDU-Fraktion zum
Haushalt vorliegen. Ein weiterer Antrag ist am 05.12.2014 eingegangen. Hierbei handelt es sich
um die Durchführung von baulichen Maßnahmen im Bereich der K 39 OD Kreuzau. Der Antrag
liegt der Niederschrift als Anlage bei.
2.2
Antrag der SPD-Fraktion zur Herbeiführung eines Ratsbeschlusses
Vor der Sitzung wurde seitens der SPD-Fraktion ein Antrag zur Einstellung eines/einer
Sozialarbeiters/Sozialarbeiterin zur Betreuung der Kriegsflüchtlinge und Asylbewerber gestellt.
Dieser liegt der Niederschrift als Anlage bei.
3.
Sachstandsinformation zur Ausführung von Beschlüssen
Die Sachstandsinformationen werden zur Kenntnis genommen.
4.
Nachwahl für die Mitgliederversammlung des Städte- und Gemeindebundes NRW
Vorlage: 46/2014
BM Eßer erläutert die Vorlage und fragt an, ob ein einheitlicher Wahlvorschlag vorliege, oder ob
von den Fraktionen Einzelwahlvorschläge gemacht werden.
RM Dr. Nolten schlägt vor, das RM Egbert Braks als ordentliches Mitglied und RM Dirk Heinrichs
als stellvertretendes Mitglied zu wählen. Mit diesem Vorschlag sind die anwesenden
Ratsmitglieder einverstanden.
Beschluss:
Gemäß § 8 Abs. 2 der Satzung des Städte- und Gemeindebundes NRW entsendet der Rat der
Gemeinde Kreuzau Herrn Egbert Braks als weiteren Delegierten. Als sein Stellvertreter wird Herr
Dirk Heinrichs bestellt.
Beratungsergebnis:
5.
einstimmig
Feststellung des Jahresabschlusses der Gemeinde Kreuzau für das Haushaltsjahr
2013 und Erteilung der Entlastung
Vorlage: 56/2014
BM Eßer gibt die Sitzungsleitung an den stellvertretenden Bürgermeister, Herrn Hermann-Josef
-6Schmitz, ab und wirkt bei der Beratung und Beschlussfassung nicht mit.
Beschluss:
a)
b)
c)
Der Rat nimmt den vom beauftragten Wirtschaftsprüfer erstellten und vom
Rechnungsprüfungs- und Wahlprüfungsausschuss in seiner Sitzung am 28.10.2014 gem. §
96 GO NRW übernommenen Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses 2013 zur
Kenntnis.
Der Jahresabschluss 2013 wird festgestellt. Die Deckung des Jahresfehlbetrags von
5.438.179,20 € erfolgt aus der Allgemeinen Rücklage.
Dem Bürgermeister wird gemäß § 96 GO NRW Entlastung erteilt.
Beratungsergebnis:
6.
einstimmig
Vorlage des Entwurfs der Haushaltssatzung mit Haushaltssicherungskonzept der
Gemeinde Kreuzau für das Haushaltsjahr 2015
Vorlage: 57/2014
BM Eßer trägt die Haushaltsrede für den Haushalt 2015 vor und gibt Erläuterungen mit einer
Power-Point-Präsentation. Die schriftlichen Unterlagen sind der Niederschrift beigefügt.
Beschluss:
Der Haushalt wird zwecks weiterer Beratungen an die Fraktionen des Rates verwiesen.
Beratungsergebnis:
7.
einstimmig
Beschwerde des Herrn F. wegen der Zurückweisung von Einwohnerfragen
Vorlage: 49/2014
Beschluss:
Der Rat der Gemeinde Kreuzau weist die Beschwerde des Herrn F. zurück.
Beratungsergebnis:
8.
einstimmig
Erhöhung der Realsteuerhebesätze ab 01.01.2015 durch die Neufassung der
„Hebesatz-Satzung“
Vorlage: 54/2014
BM Eßer führt einleitend aus, dass der Rat mit der Verabschiedung des diesjährigen Haushalts die
HSK-Konsolidierung beschlossen habe. Dies bedeute aber auch die Anhebung der
Gemeindesteuern im Jahre 2015. Die prognostizierten Einnahmen sind im Haushaltsplanentwurf
eingerechnet. Aufgrund entsprechender Anfrage wurden seitens der Fachabteilung ergänzende
Unterlagen den Ratsmitgliedern zur Verfügung gestellt.
RM Heidbüchel erinnert daran, dass für den Haushalt 2014 im letzten Jahr Steuererhöhungen
beschlossen worden sind. Im letzten Jahr wurde der erarbeitete Konsensvorschlag mehrheitlich
getragen. Der Kompromiss wurde nur unter der Maßgabe erzielt, dass auf die Steuererhöhung
2015 verzichtet werde. In 2016 werde die SPD eine Steuererhöhung beantragen, d.h. es werde
eine Verschiebung der Steuererhöhung favorisiert. Es müsse nun über den Sanierungs- und
Entwicklungsausschuss versucht werden, die fehlenden Mittel für 2015 einzusparen und bereits im
Jahr 2020 einen Haushaltsausgleich zu erreichen. Für die SPD-Fraktion gelte das, was bereits
Anfang 2014 gesagt worden sei. Es werde aber alles dafür getan, auch ohne eine Steuererhöhung
den Haushaltsausgleich zu erreichen. BM Eßer erwidert, dass rd. 264.000,00 € dann an anderer
Stelle eingespart werden müssen. RM Heidbüchel erläutert, dass s.E. die Aufwendungen gesenkt
werden müssen. Diesen Ausführungen schließt sich RM Hohn an und bringt nochmals die
-7Unzumutbarkeit der Steuererhöhungen bei einkommensschwachen Bürgerinnen und Bürgern in
Erinnerung.
RM Dr. Nolten führt aus, dass er nicht auf das Prinzip Hoffnung vertraue, sondern realistisch
gedacht werden müsse. Es bestehe eine Reihe von Risiken im Haushaltsplanentwurf für 2015.
Aus seiner Sicht sei jeder Vorschlag willkommen, der zu Ausgabenreduzierungen führe. Er bringt
die gute und funktionierende Infrastruktur der Gemeinde Kreuzau in Erinnerung und ist der
Auffassung, dass die von der Verwaltung vorgeschlagene Steuererhöhung maßvoll sei. Seine
Fraktion werde dem Haushaltsplanentwurf inkl. der Steuererhöhung zustimmen. Die
Steuererhöhungen ergeben rd. 20,00 bis 30,00 € Mehrbelastung pro Haushalt.
Für die FDP-Fraktion führt RM Prof. Meurer aus, dass er lange überlegt habe und zum Schluss
gekommen sei, dass die Erträge erhöht und die Aufwendungen gesenkt werden müssen. Er
stimme grundsätzlich der Argumentation von RM Hohn zu und ist ebenfalls der Auffassung, dass
die zusätzlichen Belastung für einige Bürgerinnen und Bürger kaum zu tragen wären. Bei der
geplanten Gewerbesteuer sei die Gemeinde Kreuzau dann an 4. Stelle im Kreisgebiet, insoweit
müssten auch die Belange der kleinen Handwerksbetriebe gesehen werden. Wichtig für die FDPFraktion wäre es, im Rahmen einer repräsentativen Umfrage die Bürgerinnen und Bürger zu
fragen, wie sie zu Steuererhöhungen stehen und aus der dann entsprechende Schlüsse gezogen
werden können. Resümierend trägt er vor, dass die FDP-Fraktion sich dem Vorschlag des RM
Heidbüchel anschließen werde und die Steuererhöhungen für 2015 nicht mittragen werde.
Kämmerer Stirnberg führt aus, dass die Fortschreibung des HSKs regelmäßig dem Kreis zur
Genehmigung vorgelegt werden müsse. Aus seiner Sicht werde der Kreis den Verzicht auf
Steuererhöhungen nicht akzeptieren. Die Gemeinde gehe dann ein Risiko ein, die Zielsetzung des
HSKs nicht einzuhalten und somit kein genehmigtes Haushaltssicherungskonzept zu erhalten.
BM Eßer stimmt den Ausführungen zu und ergänzt, dass die fehlenden Steuereinnahmen
aufgefangen werden müssen. Desweiteren müssten in 2016 dann höhere Steuererhöhungen als
bisher eingeplant werden. Er wirbt dafür, dass genehmigte HSK nicht zu gefährden, um nicht in
das Nothaushaltsrecht abzurutschen. Desweiteren müsse auch der Fehlbetrag von rd. 2,7 Mio.
Euro gesehen werden.
RM Prof. Meurer erwidert hierauf, dass das Handeln im Nothaushaltsrecht aus seiner Sicht nicht
so dramatisch angesehen werden müsse. Er moniert, dass aus dem Protokoll des
Sportausschusses zu entnehmen sei, dass für rd. 430.000,00 € ein neues Sportheim in Stockheim
errichtet werden soll und ärgert sich über eine solche geplante Bezuschussung. In direkter
Gegenrede erläutert BM Eßer, dass kein Haushaltsansatz für die Erneuerung des Sportheims in
Stockheim eingerichtet worden ist. GVD Schmühl stellt fest, dass hier vollkommen verschiedene
Dinge verglichen werden. Investive Maßnahmen haben grundsätzlich nichts mit Steuererhöhungen
zu tun.
RM Dr. Nolten stellt fest, dass, wenn der Haushaltsausgleich im Jahr 2020/21 nicht erreicht werde,
die finanziellen Probleme der Gemeinde Kreuzau auf die nächste Generation verlagert werde. Mit
einem genehmigten Haushaltssicherungskonzept könne die Gemeinde relativ frei agieren, dies
gelte nicht, wenn man in das Nothaushaltsrecht abrutsche. Er weist zudem darauf hin, dass der
eingesetzte Sparkommissar der Bezirksregierung Köln bei der Stadt Nideggen lediglich die
Gemeindesteuern erhöht habe, da nennenswerte andere Haushaltsverbesserungen nicht erreicht
werden konnten.
RM Heidbüchel vertritt die Auffassung, dass heute nicht mit der Haushaltsdebatte begonnen
werden sollte. Aus seiner Sicht müssen haushaltsmäßige Veränderungen insbesondere den
Ausgabenbereich betreffen.
RM Kern moniert die Berechnung der Kämmerei bis zum Jahre 2025 als unlogisch. 2021 sei für
ihn der entscheidende Zeitpunkt. Aus seiner Sicht müsse versucht werden, pro Jahr 140.000,00
bis 150.000,00 € einzusparen. Es sei eine Herausforderung für die Gemeinde, alle Ausgaben zu
überprüfen und Ausgabensenkungen herbeizuführen. Unverständlich sei für ihn die Haltung der
CDU-Fraktion zu den Sportvereinen. Auch müsse gesehen werden, dass die geplanten
Grundsteuererhöhungen in 9 Jahren ca. 26 % ergeben. Der reale Einkommenszuwachs sei
erheblich geringer, insoweit sei der Ansatz nicht der Richtige.
Kämmerer Stirnberg erläutert, dass die haushaltsmäßigen Entwicklungen im Rahmen des HSKs
bis 2025 berechnet werden müssen. Bei fehlender Steuererhöhung im Jahr 2015 würden sich die
Mindereinnahmen potenzieren. Für den Zeitraum 2019 bis 2025 sei die Gemeinde gehalten, mit
fiktiven Sätzen hochzurechnen.
-8AM Prof. Meurer führt abschließend aus, dass der Rat sich selbst unter Zwang setze,
Ausgabensenkungen zu beschließen, wenn die Steuererhöhungen in 2015 nicht zum Tragen
kommen.
BM Eßer bittet um Vorlage von Einsparvorschlägen aus den Fraktionen, um das genehmigte
Haushaltssicherungskonzept nicht zu gefährden.
Beschluss:
1.
2.
Mit Wirkung ab 01.01.2015 wird der Hebesatz für die Grundsteuer A auf 319 v.H., der
Hebesatz für die Grundsteuer B auf 469 v.H. und der Hebesatz für die Gewerbesteuer auf
464 v. H. festgesetzt.
Die Satzung über die Festsetzung der Steuerhebesätze für die Realsteuern in der
Gemeinde Kreuzau wird in der als Anlage beigefügten Fassung beschlossen.
Beratungsergebnis:
9.
14 Stimmen dafür, 20 dagegen, 0 Enthaltungen
Neufassung der Hundesteuersatzung
Vorlage: 55/2014
RM Heidbüchel führt aus, dass die SPD die Hundesteuererhöhungen mittrage. 1/3 der Mittel der
Steuererhöhungen sollen für die Errichtung von Hundetoiletten verwendet werden. Dies werde
noch durch seine Fraktion bei den Haushaltsplanberatungen beantragt.
Beschluss:
Die Hundesteuersatzung der Gemeinde Kreuzau wird in der als Anlage beigefügten Neufassung
beschlossen.
Beratungsergebnis:
10.
einstimmig
Betreff: Antrag des Rheinischen Amtes für Denkmalpflege auf Eintragung des
Wohnhauses Dorfstraße 112 im Ortsteil Üdingen in die Denkmalliste der
Gemeinde Kreuzau;
hier: Beschluss zur Aufnahme in die Denkmalliste
Vorlage: 28/2014
Beschluss:
Dem Antrag des Rheinischen Amtes für Denkmalpflege auf Eintragung des Wohnhauses
Dorfstraße 112 im Ortsteil Üdingen in die Denkmalliste der Gemeinde Kreuzau wird zugestimmt.
Beratungsergebnis:
11.
einstimmig
Fortschreibung Spielplatzkonzept Gemeinde Kreuzau
Vorlage: 34/2014
Gemäß der Protokollierung im Hauptausschuss bittet RM Kammer die Skateranlage ebenfalls in
die Konzeption aufzunehmen und den Beschlussvorschlag diesbezüglich zu erweitern. Hiermit
sind die anwesenden Ratsmitglieder einverstanden.
Beschluss:
Der Bericht über die Spielplatzsituation wird zur Kenntnis genommen. Die Skateranlage an der
Hans-Hoesch-Stiftung ist in die Konzeption aufzunehmen.
Beratungsergebnis:
einstimmig
-912.
Erstellung eines Verkehrskonzeptes zur Verbesserung des Verkehrsflusses im
Ortskern Kreuzau
Vorlage: 51/2014
Beschluss:
Zur Erstellung eines Verkehrskonzeptes zur Verbesserung des Verkehrsflusses im Ortskern
Kreuzau wird vorsorglich ein Betrag von 30.000 € in den Haushalt 2015 eingestellt.
Beratungsergebnis:
13.
einstimmig
Pausengestaltung am Schulzentrum Kreuzau;
Hier: Errichtung einer Pausenhofüberdachung
Vorlage: 57/2013 2. Ergänzung
Beschluss:
Dem Entwurf zur Überdachung des Pausenhofs am Schulzentrum durch die Errichtung von 10 –
16 Flachschirmen gemäß Variante 2 wird im Grundsatz zugestimmt. Über die Mittelbereitstellung
wird im Zuge der Haushaltsplanberatungen entschieden.
Beratungsergebnis:
14.
einstimmig
Veränderungssperre gemäß § 14 BauGB für den Planbereich des
Bebauungsplanes Nr. G 1, Ortsteil Thum „Windenergieanlagen Lausbusch“;
Hier: Verlängerung der Geltungsdauer der Veränderungssperre um ein Jahr
gemäß § 17 Abs. 1 BauGB
Vorlage: 58/2012 3. Ergänzung
Beschluss:
Für den Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. G 1, Ortsteil Thum, „Windenergieanlagen
Lausbusch“, wird die Verlängerung der Geltungsdauer der Veränderungssperre um ein Jahr
gemäß § 17 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen.
Beratungsergebnis:
15.
einstimmig
Veränderungssperre gemäß § 14 BauGB für den Planbereich des
Bebauungsplanes Nr. G 2, Ortsteil Thum, „Windenergieanlagen Steinkaul“;
Hier: Verlängerung der Geltungsdauer der Veränderungssperre um ein Jahr
gemäß § 17 Abs. 1 BauGB
Vorlage: 59/2012 3. Ergänzung
Beschluss:
Für den Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. G 2, Ortsteil Thum, „Windenergieanlagen
Steinkaul“, wird die Verlängerung der Geltungsdauer der Veränderungssperre um ein Jahr gemäß
§ 17 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen.
Beratungsergebnis:
einstimmig
- 10 16.
Bauleitplanung der Gemeinde Hürtgenwald: 9. Änderung des
Flächennutzungsplans zur Ausweisung von Konzentrationszonen für die
Windkraft
Hier: Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange im
Rahmen der erneuten Offenlage gemäß § 4 (2) BauGB i. V. m. § 4a (3) Satz 1
BauGB
Vorlage: 31/2014
Beschluss:
Die Gemeinde Kreuzau nimmt wie folgt Stellung:
Sie bittet den Rat der Gemeinde Hürtgenwald mit Blick auf die noch ausstehenden Beratungen
zum B-Plan „Windpark Ochsenauel“, folgende Überlegungen in seine Abwägungen mit
einzubeziehen:
Die Südkreiskommunen eint das Bestreben einer touristischen Inwertsetzung der Rureifel. Für die
Gemeinde Kreuzau ist dabei das Staubecken Obermaubach von elementarer Bedeutung. Der
Blick von der auf 166 m ü. NN gelegenen Staumauer über den See auf die umliegenden Hänge
gehört für Erholungssuchende aller Art zum landschaftsästhetisch Wertvollsten, was die Rureifel
zu bieten hat. Die höchsten Erhebungen im Bereich Ochsenauel liegen etwa 385 m ü. NN gut 200
m über dem Seespiegel. Windräder auf diesem Höhenrücken sind somit weithin sichtbar und
stellen einen harten Eingriff in das Landschaftsbild dar. Bei der Ausweisung der konkreten
Standorte einzelner Windkraftanlagen und der Festlegung ihrer Höhenbegrenzungen bitten wir die
Gemeinde Hürtgenwald inständig, dies zu berücksichtigen.
Des Weiteren erlaubt sich die Gemeinde Kreuzau den Hinweis, dass die
Regionalplanungsbehörde ihr die Ausweisung von Waldflächen als Konzentrationszonen für
Windkraftanlagen untersagt hat.
Die Gemeinde Kreuzau hält diesen Standort für nicht geeignet.
Beratungsergebnis:
17.
einstimmig
Schulträgeranteil der Gemeinde Kreuzau an der St. AngelaSchulträgergesellschaft mbH, Düren
Vorlage: 52/2014
Beschluss:
Die Verwaltung wird ermächtigt, den bestehenden Vertrag
Schulträgergesellschaft mbh, Düren fristgerecht zu kündigen.
Beratungsergebnis:
18.
mit
der
23 Stimmen dafür, 11 dagegen, 0 Enthaltungen
Genehmigung eines Dringlichkeitsbeschlusses;
Hier: Mögliche Gründung eines Schulverbundes auf Kreisebene im
Förderschulbereich
Vorlage: 53/2014 1. Ergänzung
Beschluss:
St.
Angela-
- 11 Der Rat der Gemeinde Kreuzau genehmigt den getroffenen Dringlichkeitsbeschluss vom
19.11.2014 gemäß § 60 Abs. 1 Satz 3 GO NRW. Dieser Dringlichkeitsbeschluss hat folgenden
Wortlaut:
Grundsätzlich wäre die Gemeinde Kreuzau bereit, dem Abschluss einer öffentlich-rechtlichen
Vereinbarung oder der Gründung eines Zweckverbandes zur Neuorganisation der
Förderschullandschaft im Kreis Düren zuzustimmen, unter der Voraussetzung, dass
- sich möglichst alle Kommunen im Kreis Düren der Neuregelung anschließen,
- durch den Kreis Düren bzw. den zu gründenden Zweckverband kein Vermögen und keine
Verpflichtungen bisheriger Schulträger übernommen werden und
- alle Förderschulen mit dem Förderschwerpunkt Lernen, Sprache und emotionale und
soziale Entwicklung (LES) im Kreis Düren, die die Grenzen der Mindestgrößenverordnung
der Förderschulen und der Schulen für Kranke erfüllen, durch den Kreis Düren bzw. den
zu gründenden Zweckverband übernommen werden.
Eine endgültige Entscheidung kann erst nach Vorlage der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung oder
Zwecksverbandssatzung erfolgen.
Beratungsergebnis:
19.
einstimmig
Fortführung der Schulsozialarbeit im Schulzentrum Kreuzau
BM Eßer führt aus, dass der Presse in den letzten Tagen zu entnehmen war, die Fortführung der
Schulsozialarbeit in NRW sei gesichert. Seitens der Landesregierung wurde mitgeteilt, dass für die
nächsten 3 Jahre jährlich 48 Mio. Euro aus dem Landeshaushalt bereit gestellt werden, um die
Schulsozialarbeit weiter finanzieren zu können.
Konkret bedeutet dies, dass dem Kreis Düren ein Anteil am Gesamtbudget zur Förderung der
Schulsozialarbeit von 820.274,57 Euro zugerechnet wird. Nach aktuellen Berechnungen beträgt
der Eigenanteil, den der Kreis aufbringen muss, 40 %. Daraus ergibt sich ein Eigenanteil von
238.149,83 Euro bei einem Landesanteil von 492.224,74 Euro.
Kreisweit wurden aus den Mitteln des Bildungs- und Teilhabepaketes insgesamt 17,5 Stellen für
Schulsozialarbeit finanziert. Hieraus würde sich unter Berücksichtigung des o.g. Gesamtbetrages
von 820.274,57 Euro ein Anteil je Stelle von 46.872,82 Euro ergeben. Dies würde grundsätzlich
bedeuten, dass die Gemeinde Kreuzau einen Zuschuss von ca. 28.000,00 Euro für eine Stelle
erhalten würde.
Bisher wurden am Schulzentrum Kreuzau insgesamt 1,5 Stellen aus Mitteln des Bildungs- und
Teilhabepaketes gefördert. Darüber hinaus wird aus kommunalen Mittel bereits seit vielen Jahren
eine Schulsozialarbeiterin beschäftigt. Zum 01.08.2014 konnte die Sekundarschule KreuzauNideggen bereits für beide Standorte durch den Verzicht auf Lehrerstunden eine
Schulsozialarbeiterin einstellen. Hierdurch kann auf die halbe Stelle für die Sekundarschule
verzichtet werden.
Für das Jahr 2014 sind Personalkosten in Höhe von ca. 48.000,00 Euro bezogen auf die fragliche
Stelle angefallen. Nach jetzigem Kenntnisstand wäre daher ein Eigenanteil von ca. 20.000,00 Euro
zzgl. der Sachkosten aufzubringen. Eine belastbare Aussage zur Höhe des Zuschusses liegt
allerdings bislang nicht vor. Seitens des Kreises Düren wird darauf verwiesen, dass die
Ausführungsbestimmungen des Landes noch nicht bekannt sind, man aber erst nach deren
Veröffentlichung verbindliche Aussagen treffen könne.
BM Eßer erläutert ferner, dass diese Thematik auf der Konferenz der Hauptverwaltungsbeamten
am 17.12.2014 besprochen und die Bedarfe diskutiert werden müssen. Er schlägt vor, mit dem
bisherigen 1,5 Stellen auch weiter zu argumentieren, damit die bestehende Schulsozialarbeit
weiter so fortgeführt werden könne. Ebenfalls sei eine Petition zum Erhalt der
Schulsozialarbeiterin am Schulzentrum Kreuzau, welche bisher über das Bildungs- und
Teilhabepaket finanziert wurden, eingegangen.
RM Dr. Nolten führt aus, dass normalerweise der Soziallastenansatz im GFG die Höhe der
Zuschüsse abbilden sollte und stellt fest, dass bei einem Wegfall der Landesförderung nach dem
- 12 Jahre 2018 die Gemeinde die 1,5 Stellen voll zu finanzieren habe. Der Aufwand müsse dauerhaft
dargestellt werden.
BM Eßer erwidert hierauf, dass seitens der Verwaltung der Bedarf an Schulsozialarbeit gesehen
werde. Eine aufwandsneutrale Darstellung sei möglich, er werde im nichtöffentlichen Teil der
Sitzung hierzu nochmals Stellung nehmen.
RM Kern fragt an, wie hoch die Belastung einer solchen Stelle pro Jahr für die Gemeinde sei. BM
Eßer teilt mit, dass der Personalkostenansatz bei rd. 48.000,00 Euro liege, die
Sachkostenpauschale von 15.600,00 Euro müssten noch hinzugerechnet werden. Insoweit
verbleibe ein gemeindlicher Anteil von rd. 20.000,00 Euro plus Sachkosten pro Stelle.
RM Böcking führt aus, dass die Schulsozialarbeit sehr wichtig sei und letztlich der Steuerzahler
und die Gemeinde Geld einspare. Für ihn sei die Haltung von Bund und Land vollkommen
unverständlich.
RM Kammer vertritt die Auffassung, dass die Gemeinde den Gemeindeanteil finanzieren solle, da
die Schulsozialarbeit eine wichtige Säule in den Schulen darstelle.
RM Dr. Nolten teilt mit, dass auch in Vereinen und Verbänden für Kinder und Jugendliche gute
Arbeit geleistet werde. Es müsse allen Beteiligten bewusst sein, dass möglicherweise 1,5 Stellen
auf Dauer selbst zu finanzieren sein werden.
RM Hohn entgegnet hierauf, dass nicht nur die finanzielle Seite gesehen, sondern auch die
Lebensqualität der Menschen und die Situation an den Schulen betrachtet werden müsse.
BM Eßer stellt fest, dass im Stellenplan keine Stelle eingeplant sei und bittet um einen
entsprechenden Beschluss des Rates, ohne den die Verwaltung nicht tätig werden könne. Auf die
Frage von RM Dr. Nolten um wieviel Stellen es gehe, berichtet GOVR Steg das bisher 2,5 Stellen
vorhanden seien, wobei 1,0 Stellen gemeindefinanziert seien und 1,5 Stellen über das Bildungsund Teilhabepaket. Seit dem 01.08.2014 sei 1,0 Stelle an der Sekundarschule für beide Standorte
(davon 0,5 Stellen für Kreuzau) besetzt durch Lehrerstelleneinsparungen. Es verbleiben somit 2,0
Stellen.
RM Winter teilt mit, dass er ungern über den Beschlussvorschlag beschließen möchte, weil
Unklarheiten bestehen und der Beschluss von der Entscheidung der Landesregierung abhängig
gemacht werden sollte.
RM Dr. Nolten bittet um Sitzungsunterbrechung, diese wird von 21.20 – 21.27 Uhr gewährt.
In der nachfolgenden Diskussion wird sich darauf verständigt, im nichtöffentlichen Teil
weiterzudiskutieren und einen entsprechenden Beschluss zu fassen.
20.
Anfragen
a)
RM Kammer moniert, dass vom eingesetzten Ordnungsdienst für den ruhenden
Straßenverkehr bei der Ahndung von Falschparken o.ä. keine Karte hinterlassen werde,
sondern 14 Tage später ein Bescheid seitens der Verwaltung zugestellt werde. Aus seiner
Sicht sei ein erzieherischer Wert nur dann gegeben, wenn eine entsprechende Karte oder
Benachrichtigung am Fahrzeug angebracht werde, wenn der Verkehrsverstoß festgestellt
wird. Er bittet, hier entsprechend zu verfahren. Die Verwaltung sagt eine entsprechende
Überprüfung zu.
b)
RM Böcking fragt an, ob der Kreis Düren Geld für die Erneuerung der Brücke in KreuzauSchneidhausen für 2015 bereitstellen wird. GVD Schmühl teilt mit, dass in der letzten Woche
im Newsletter hierüber informiert worden sei. Die Brücke ist momentan nur noch bis 16 to.
befahrbar. Im Kreishaushalt sind derzeit keine Mittel eingestellt, da ein Doppelhaushalt beim
Kreis bestehe, werden auch für 2015 voraussichtlich keine Mittel zur Verfügung stehen.
Letztlich treffe die Entscheidung der Kreis Düren als Baulastträger.
c)
RM Iven fragt an, ob bekannt sei, dass Bearbeitungsgebühren von Kreditverträgen von den
maßgeblichen Institutionen bis zum 31.12.2014 zurückgefordert werden können. AL Stirnberg
sagt eine Überprüfung zu.
- 13 B. Nichtöffentliche Sitzung