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Öffentliche Niederschrift (Rat)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
225 kB
Datum
09.12.2014
Erstellt
16.12.14, 18:18
Aktualisiert
27.05.15, 14:17

Inhalt der Datei

NIEDERSCHRIFT über die 4. Sitzung des Rates der Gemeinde Kreuzau vom 09.12.2014 Mitgliederzahl: 35 Vorsitzender: Bürgermeister Eßer, Ingo Anwesend sind: a) die stimmberechtigten Ratsmitglieder: 1. Eßer, Ingo 2. Ackers, Elfriede 3. Berens von Rautenfeld, Dagmar 4. Böcking, Paul 5. Braks, Egbert 6. Breuer, Adolf 7. Büngeler, Johannes 8. Döring, Bettina ab 19.20 Uhr 9. Eßer, Rainer 10. Fernando, Sebastian 11. Gilles, Josef 12. Gunkel, Dirk 13. Heidbüchel, Rolf 14. Heinrichs, Dirk 15. Hohn, Astrid 16. Hüttl, Detlef 17. Iven, Axel 18. Kammer, Jürgen 19. Kaptain, Johannes 20. Kern, Karl-Heinz 21. Kesseler, Marion 22. Kilian, Manfred 23. Lennartz, Ulrich 24. Lüttgen, Wolfgang 25. Macherey, Peter 26. Prof. Dr. Meurer, Erik 27. Dr. Nolten, Ralf 28. Schmitz, Hermann-Josef 29. Schroeteler, Rolf 30. Prof. Dr. Steffens, Karl-Georg 31. Stoffels, Björn 32. Stoffels, Manfred 33. Strohpagel, Birgit 34. Winter, Heinrich ab 19.05 Uhr b) von der Verwaltung: 1. GVD Schmühl 2. GOVR Steg 3. AL Drewes-Janssen 4. AL Stirnberg Es fehlen a) die stimmberechtigten Ratsmitglieder: 1. Tesch, Michael -2- Tagungsort: Rathaus Kreuzau, großer Sitzungssaal Beginn der Sitzung: 19:00 Uhr Ende der Sitzung: 21:50 Uhr BM Eßer begrüßt die anwesenden Ratsmitglieder und teilt mit, dass die heutige Sitzung ursprünglich am 02.12.2014 stattfinden sollte. Aufgrund der Bitte der SPD-Fraktion wegen bestehenden Beratungsbedarfs zu verschiedenen Themen wurde die Sitzung auf den heutigen Tag verlegt. Er bittet, die Tagesordnung um den Punkt Schulsozialarbeit im öffentlichen Teil unter Punkt 19 zu erweitern. Desweiteren bittet er um Erweiterung der Tagesordnung im nichtöffentlichen Teil zum Thema „Personalangelegenheit“ unter Top 22. Hiermit sind die anwesenden Ratsmitglieder einverstanden. RM Hohn bittet, die Tagesordnungspunkte 5, 6, 8 und 9 hinter Top 18 abzuhandeln, damit RM Döring, die später zur Ratssitzung kommen wird, an der Beratung und Beschlussfassung teilnehmen könne. Die Protokollierung erfolgt der Übersicht halber aber gemäß der festgesetzten Tagesordnung. BM Eßer stellt zudem fest, dass zur heutigen Sitzung form- und fristgerecht eingeladen ist. Weitere Änderungs- und Ergänzungswünsche zur Tagesordnung werden nicht gestellt. TAGESORDNUNG: A. Öffentliche Sitzung 1. Einwohnerfragestunde 2. Mitteilungen 2.1 Anträge der CDU-Fraktion zur Herbeiführung von Ratsbeschlüssen 2.2 Antrag der SPD-Fraktion zur Herbeiführung eines Ratsbeschlusses 3. Sachstandsinformation zur Ausführung von Beschlüssen 4. Nachwahl für die Mitgliederversammlung des Städte- und Gemeindebundes NRW Vorlage: 46/2014 5. Feststellung des Jahresabschlusses der Gemeinde Kreuzau für das Haushaltsjahr 2013 und Erteilung der Entlastung Vorlage: 56/2014 6. Vorlage des Entwurfs der Haushaltssatzung mit Haushaltssicherungskonzept der Gemeinde Kreuzau für das Haushaltsjahr 2015 Vorlage: 57/2014 7. Beschwerde des Herrn F. wegen der Zurückweisung von Einwohnerfragen Vorlage: 49/2014 8. Erhöhung der Realsteuerhebesätze ab 01.01.2015 durch die Neufassung der "Hebesatz-Satzung" Vorlage: 54/2014 9. Neufassung der Hundesteuersatzung Vorlage: 55/2014 -310. Betreff: Antrag des Rheinischen Amtes für Denkmalpflege auf Eintragung des Wohnhauses Dorfstraße 112 im Ortsteil Üdingen in die Denkmalliste der Gemeinde Kreuzau; hier: Beschluss zur Aufnahme in die Denkmalliste Vorlage: 28/2014 11. Fortschreibung Spielplatzkonzept Gemeinde Kreuzau Vorlage: 34/2014 12. Erstellung eines Verkehrskonzeptes zur Verbesserung des Verkehrsflusses im Ortskern Kreuzau Vorlage: 51/2014 13. Pausengestaltung am Schulzentrum Kreuzau; Hier: Errichtung einer Pausenhofüberdachung Vorlage: 57/2013 2. Ergänzung 14. Veränderungssperre gemäß § 14 BauGB für den Planbereich des Bebauungsplanes Nr. G 1, Ortsteil Thum „Windenergieanlagen Lausbusch“; Hier: Verlängerung der Geltungsdauer der Veränderungssperre um ein Jahr gemäß § 17 Abs. 1 BauGB Vorlage: 58/2012 3. Ergänzung 15. Veränderungssperre gemäß § 14 BauGB für den Planbereich des Bebauungsplanes Nr. G 2, Ortsteil Thum, „Windenergieanlagen Steinkaul“; Hier: Verlängerung der Geltungsdauer der Veränderungssperre um ein Jahr gemäß § 17 Abs. 1 BauGB Vorlage: 59/2012 3. Ergänzung 16. Bauleitplanung der Gemeinde Hürtgenwald: 9. Änderung des Flächennutzungsplans zur Ausweisung von Konzentrationszonen für die Windkraft Hier: Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange im Rahmen der erneuten Offenlage gemäß § 4 (2) BauGB i. V. m. § 4a (3) Satz 1 BauGB Vorlage: 31/2014 17. Schulträgeranteil der Gemeinde Kreuzau an der St. Angela-Schulträgergesellschaft mbH, Düren Vorlage: 52/2014 18. Genehmigung eines Dringlichkeitsbeschlusses; Hier: Mögliche Gründung eines Schulverbundes auf Kreisebene im Förderschulbereich Vorlage: 53/2014 1. Ergänzung 19. Fortführung der Schulsozialarbeit im Schulzentrum Kreuzau 20. Anfragen B. Nichtöffentliche Sitzung 21. Mitteilungen 22. Fortführung der Schulsozialarbeit am Schulzentrum Kreuzau; hier: Personalangelegenheit 23. Sachstandsinformation zur Ausführung von Beschlüssen -424. Grundstücksangelegenheit; Hier: Genehmigung eines Dringlichkeitsbeschlusses vom 19.11.2014 Vorlage: 58/2014 25. Bestellung eines Wirtschaftsprüfers für die Prüfung der Jahresabschlüsse der Gemeinde Kreuzau zum 31.12.2014 und 31.12.2015 Vorlage: 48/2014 26. Anfragen -5A. Öffentliche Sitzung 1. Einwohnerfragestunde Herr Fiebinger aus Obermaubach bringt seine Anfrage aus der Sitzung des Bau- und Planungsausschusses vom 12.03.2014 in Erinnerung. Er habe angefragt, ob es möglich sei, am Ortseingangsbereich Untermaubach in der Kurve eine Leitplanke zu errichten. An dieser Stelle sei ein Unfall passiert, bei dem ein PKW im Teich versunken sei. GVD Schmühl führt aus, dass die seinerzeit gestellte Anfrage an den Kreis Düren als Straßenbaulastträger weitergeleitet worden ist, aber noch keine Antwort seitens des Kreises ergangen sei. Die Verwaltung werde beim Kreis nachfragen. 2. Mitteilungen 2.1 Anträge der CDU-Fraktion zur Herbeiführung von Ratsbeschlüssen Seitens der Verwaltung wird mitgeteilt, dass drei schriftliche Anträge der CDU-Fraktion zum Haushalt vorliegen. Ein weiterer Antrag ist am 05.12.2014 eingegangen. Hierbei handelt es sich um die Durchführung von baulichen Maßnahmen im Bereich der K 39 OD Kreuzau. Der Antrag liegt der Niederschrift als Anlage bei. 2.2 Antrag der SPD-Fraktion zur Herbeiführung eines Ratsbeschlusses Vor der Sitzung wurde seitens der SPD-Fraktion ein Antrag zur Einstellung eines/einer Sozialarbeiters/Sozialarbeiterin zur Betreuung der Kriegsflüchtlinge und Asylbewerber gestellt. Dieser liegt der Niederschrift als Anlage bei. 3. Sachstandsinformation zur Ausführung von Beschlüssen Die Sachstandsinformationen werden zur Kenntnis genommen. 4. Nachwahl für die Mitgliederversammlung des Städte- und Gemeindebundes NRW Vorlage: 46/2014 BM Eßer erläutert die Vorlage und fragt an, ob ein einheitlicher Wahlvorschlag vorliege, oder ob von den Fraktionen Einzelwahlvorschläge gemacht werden. RM Dr. Nolten schlägt vor, das RM Egbert Braks als ordentliches Mitglied und RM Dirk Heinrichs als stellvertretendes Mitglied zu wählen. Mit diesem Vorschlag sind die anwesenden Ratsmitglieder einverstanden. Beschluss: Gemäß § 8 Abs. 2 der Satzung des Städte- und Gemeindebundes NRW entsendet der Rat der Gemeinde Kreuzau Herrn Egbert Braks als weiteren Delegierten. Als sein Stellvertreter wird Herr Dirk Heinrichs bestellt. Beratungsergebnis: 5. einstimmig Feststellung des Jahresabschlusses der Gemeinde Kreuzau für das Haushaltsjahr 2013 und Erteilung der Entlastung Vorlage: 56/2014 BM Eßer gibt die Sitzungsleitung an den stellvertretenden Bürgermeister, Herrn Hermann-Josef -6Schmitz, ab und wirkt bei der Beratung und Beschlussfassung nicht mit. Beschluss: a) b) c) Der Rat nimmt den vom beauftragten Wirtschaftsprüfer erstellten und vom Rechnungsprüfungs- und Wahlprüfungsausschuss in seiner Sitzung am 28.10.2014 gem. § 96 GO NRW übernommenen Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses 2013 zur Kenntnis. Der Jahresabschluss 2013 wird festgestellt. Die Deckung des Jahresfehlbetrags von 5.438.179,20 € erfolgt aus der Allgemeinen Rücklage. Dem Bürgermeister wird gemäß § 96 GO NRW Entlastung erteilt. Beratungsergebnis: 6. einstimmig Vorlage des Entwurfs der Haushaltssatzung mit Haushaltssicherungskonzept der Gemeinde Kreuzau für das Haushaltsjahr 2015 Vorlage: 57/2014 BM Eßer trägt die Haushaltsrede für den Haushalt 2015 vor und gibt Erläuterungen mit einer Power-Point-Präsentation. Die schriftlichen Unterlagen sind der Niederschrift beigefügt. Beschluss: Der Haushalt wird zwecks weiterer Beratungen an die Fraktionen des Rates verwiesen. Beratungsergebnis: 7. einstimmig Beschwerde des Herrn F. wegen der Zurückweisung von Einwohnerfragen Vorlage: 49/2014 Beschluss: Der Rat der Gemeinde Kreuzau weist die Beschwerde des Herrn F. zurück. Beratungsergebnis: 8. einstimmig Erhöhung der Realsteuerhebesätze ab 01.01.2015 durch die Neufassung der „Hebesatz-Satzung“ Vorlage: 54/2014 BM Eßer führt einleitend aus, dass der Rat mit der Verabschiedung des diesjährigen Haushalts die HSK-Konsolidierung beschlossen habe. Dies bedeute aber auch die Anhebung der Gemeindesteuern im Jahre 2015. Die prognostizierten Einnahmen sind im Haushaltsplanentwurf eingerechnet. Aufgrund entsprechender Anfrage wurden seitens der Fachabteilung ergänzende Unterlagen den Ratsmitgliedern zur Verfügung gestellt. RM Heidbüchel erinnert daran, dass für den Haushalt 2014 im letzten Jahr Steuererhöhungen beschlossen worden sind. Im letzten Jahr wurde der erarbeitete Konsensvorschlag mehrheitlich getragen. Der Kompromiss wurde nur unter der Maßgabe erzielt, dass auf die Steuererhöhung 2015 verzichtet werde. In 2016 werde die SPD eine Steuererhöhung beantragen, d.h. es werde eine Verschiebung der Steuererhöhung favorisiert. Es müsse nun über den Sanierungs- und Entwicklungsausschuss versucht werden, die fehlenden Mittel für 2015 einzusparen und bereits im Jahr 2020 einen Haushaltsausgleich zu erreichen. Für die SPD-Fraktion gelte das, was bereits Anfang 2014 gesagt worden sei. Es werde aber alles dafür getan, auch ohne eine Steuererhöhung den Haushaltsausgleich zu erreichen. BM Eßer erwidert, dass rd. 264.000,00 € dann an anderer Stelle eingespart werden müssen. RM Heidbüchel erläutert, dass s.E. die Aufwendungen gesenkt werden müssen. Diesen Ausführungen schließt sich RM Hohn an und bringt nochmals die -7Unzumutbarkeit der Steuererhöhungen bei einkommensschwachen Bürgerinnen und Bürgern in Erinnerung. RM Dr. Nolten führt aus, dass er nicht auf das Prinzip Hoffnung vertraue, sondern realistisch gedacht werden müsse. Es bestehe eine Reihe von Risiken im Haushaltsplanentwurf für 2015. Aus seiner Sicht sei jeder Vorschlag willkommen, der zu Ausgabenreduzierungen führe. Er bringt die gute und funktionierende Infrastruktur der Gemeinde Kreuzau in Erinnerung und ist der Auffassung, dass die von der Verwaltung vorgeschlagene Steuererhöhung maßvoll sei. Seine Fraktion werde dem Haushaltsplanentwurf inkl. der Steuererhöhung zustimmen. Die Steuererhöhungen ergeben rd. 20,00 bis 30,00 € Mehrbelastung pro Haushalt. Für die FDP-Fraktion führt RM Prof. Meurer aus, dass er lange überlegt habe und zum Schluss gekommen sei, dass die Erträge erhöht und die Aufwendungen gesenkt werden müssen. Er stimme grundsätzlich der Argumentation von RM Hohn zu und ist ebenfalls der Auffassung, dass die zusätzlichen Belastung für einige Bürgerinnen und Bürger kaum zu tragen wären. Bei der geplanten Gewerbesteuer sei die Gemeinde Kreuzau dann an 4. Stelle im Kreisgebiet, insoweit müssten auch die Belange der kleinen Handwerksbetriebe gesehen werden. Wichtig für die FDPFraktion wäre es, im Rahmen einer repräsentativen Umfrage die Bürgerinnen und Bürger zu fragen, wie sie zu Steuererhöhungen stehen und aus der dann entsprechende Schlüsse gezogen werden können. Resümierend trägt er vor, dass die FDP-Fraktion sich dem Vorschlag des RM Heidbüchel anschließen werde und die Steuererhöhungen für 2015 nicht mittragen werde. Kämmerer Stirnberg führt aus, dass die Fortschreibung des HSKs regelmäßig dem Kreis zur Genehmigung vorgelegt werden müsse. Aus seiner Sicht werde der Kreis den Verzicht auf Steuererhöhungen nicht akzeptieren. Die Gemeinde gehe dann ein Risiko ein, die Zielsetzung des HSKs nicht einzuhalten und somit kein genehmigtes Haushaltssicherungskonzept zu erhalten. BM Eßer stimmt den Ausführungen zu und ergänzt, dass die fehlenden Steuereinnahmen aufgefangen werden müssen. Desweiteren müssten in 2016 dann höhere Steuererhöhungen als bisher eingeplant werden. Er wirbt dafür, dass genehmigte HSK nicht zu gefährden, um nicht in das Nothaushaltsrecht abzurutschen. Desweiteren müsse auch der Fehlbetrag von rd. 2,7 Mio. Euro gesehen werden. RM Prof. Meurer erwidert hierauf, dass das Handeln im Nothaushaltsrecht aus seiner Sicht nicht so dramatisch angesehen werden müsse. Er moniert, dass aus dem Protokoll des Sportausschusses zu entnehmen sei, dass für rd. 430.000,00 € ein neues Sportheim in Stockheim errichtet werden soll und ärgert sich über eine solche geplante Bezuschussung. In direkter Gegenrede erläutert BM Eßer, dass kein Haushaltsansatz für die Erneuerung des Sportheims in Stockheim eingerichtet worden ist. GVD Schmühl stellt fest, dass hier vollkommen verschiedene Dinge verglichen werden. Investive Maßnahmen haben grundsätzlich nichts mit Steuererhöhungen zu tun. RM Dr. Nolten stellt fest, dass, wenn der Haushaltsausgleich im Jahr 2020/21 nicht erreicht werde, die finanziellen Probleme der Gemeinde Kreuzau auf die nächste Generation verlagert werde. Mit einem genehmigten Haushaltssicherungskonzept könne die Gemeinde relativ frei agieren, dies gelte nicht, wenn man in das Nothaushaltsrecht abrutsche. Er weist zudem darauf hin, dass der eingesetzte Sparkommissar der Bezirksregierung Köln bei der Stadt Nideggen lediglich die Gemeindesteuern erhöht habe, da nennenswerte andere Haushaltsverbesserungen nicht erreicht werden konnten. RM Heidbüchel vertritt die Auffassung, dass heute nicht mit der Haushaltsdebatte begonnen werden sollte. Aus seiner Sicht müssen haushaltsmäßige Veränderungen insbesondere den Ausgabenbereich betreffen. RM Kern moniert die Berechnung der Kämmerei bis zum Jahre 2025 als unlogisch. 2021 sei für ihn der entscheidende Zeitpunkt. Aus seiner Sicht müsse versucht werden, pro Jahr 140.000,00 bis 150.000,00 € einzusparen. Es sei eine Herausforderung für die Gemeinde, alle Ausgaben zu überprüfen und Ausgabensenkungen herbeizuführen. Unverständlich sei für ihn die Haltung der CDU-Fraktion zu den Sportvereinen. Auch müsse gesehen werden, dass die geplanten Grundsteuererhöhungen in 9 Jahren ca. 26 % ergeben. Der reale Einkommenszuwachs sei erheblich geringer, insoweit sei der Ansatz nicht der Richtige. Kämmerer Stirnberg erläutert, dass die haushaltsmäßigen Entwicklungen im Rahmen des HSKs bis 2025 berechnet werden müssen. Bei fehlender Steuererhöhung im Jahr 2015 würden sich die Mindereinnahmen potenzieren. Für den Zeitraum 2019 bis 2025 sei die Gemeinde gehalten, mit fiktiven Sätzen hochzurechnen. -8AM Prof. Meurer führt abschließend aus, dass der Rat sich selbst unter Zwang setze, Ausgabensenkungen zu beschließen, wenn die Steuererhöhungen in 2015 nicht zum Tragen kommen. BM Eßer bittet um Vorlage von Einsparvorschlägen aus den Fraktionen, um das genehmigte Haushaltssicherungskonzept nicht zu gefährden. Beschluss: 1. 2. Mit Wirkung ab 01.01.2015 wird der Hebesatz für die Grundsteuer A auf 319 v.H., der Hebesatz für die Grundsteuer B auf 469 v.H. und der Hebesatz für die Gewerbesteuer auf 464 v. H. festgesetzt. Die Satzung über die Festsetzung der Steuerhebesätze für die Realsteuern in der Gemeinde Kreuzau wird in der als Anlage beigefügten Fassung beschlossen. Beratungsergebnis: 9. 14 Stimmen dafür, 20 dagegen, 0 Enthaltungen Neufassung der Hundesteuersatzung Vorlage: 55/2014 RM Heidbüchel führt aus, dass die SPD die Hundesteuererhöhungen mittrage. 1/3 der Mittel der Steuererhöhungen sollen für die Errichtung von Hundetoiletten verwendet werden. Dies werde noch durch seine Fraktion bei den Haushaltsplanberatungen beantragt. Beschluss: Die Hundesteuersatzung der Gemeinde Kreuzau wird in der als Anlage beigefügten Neufassung beschlossen. Beratungsergebnis: 10. einstimmig Betreff: Antrag des Rheinischen Amtes für Denkmalpflege auf Eintragung des Wohnhauses Dorfstraße 112 im Ortsteil Üdingen in die Denkmalliste der Gemeinde Kreuzau; hier: Beschluss zur Aufnahme in die Denkmalliste Vorlage: 28/2014 Beschluss: Dem Antrag des Rheinischen Amtes für Denkmalpflege auf Eintragung des Wohnhauses Dorfstraße 112 im Ortsteil Üdingen in die Denkmalliste der Gemeinde Kreuzau wird zugestimmt. Beratungsergebnis: 11. einstimmig Fortschreibung Spielplatzkonzept Gemeinde Kreuzau Vorlage: 34/2014 Gemäß der Protokollierung im Hauptausschuss bittet RM Kammer die Skateranlage ebenfalls in die Konzeption aufzunehmen und den Beschlussvorschlag diesbezüglich zu erweitern. Hiermit sind die anwesenden Ratsmitglieder einverstanden. Beschluss: Der Bericht über die Spielplatzsituation wird zur Kenntnis genommen. Die Skateranlage an der Hans-Hoesch-Stiftung ist in die Konzeption aufzunehmen. Beratungsergebnis: einstimmig -912. Erstellung eines Verkehrskonzeptes zur Verbesserung des Verkehrsflusses im Ortskern Kreuzau Vorlage: 51/2014 Beschluss: Zur Erstellung eines Verkehrskonzeptes zur Verbesserung des Verkehrsflusses im Ortskern Kreuzau wird vorsorglich ein Betrag von 30.000 € in den Haushalt 2015 eingestellt. Beratungsergebnis: 13. einstimmig Pausengestaltung am Schulzentrum Kreuzau; Hier: Errichtung einer Pausenhofüberdachung Vorlage: 57/2013 2. Ergänzung Beschluss: Dem Entwurf zur Überdachung des Pausenhofs am Schulzentrum durch die Errichtung von 10 – 16 Flachschirmen gemäß Variante 2 wird im Grundsatz zugestimmt. Über die Mittelbereitstellung wird im Zuge der Haushaltsplanberatungen entschieden. Beratungsergebnis: 14. einstimmig Veränderungssperre gemäß § 14 BauGB für den Planbereich des Bebauungsplanes Nr. G 1, Ortsteil Thum „Windenergieanlagen Lausbusch“; Hier: Verlängerung der Geltungsdauer der Veränderungssperre um ein Jahr gemäß § 17 Abs. 1 BauGB Vorlage: 58/2012 3. Ergänzung Beschluss: Für den Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. G 1, Ortsteil Thum, „Windenergieanlagen Lausbusch“, wird die Verlängerung der Geltungsdauer der Veränderungssperre um ein Jahr gemäß § 17 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen. Beratungsergebnis: 15. einstimmig Veränderungssperre gemäß § 14 BauGB für den Planbereich des Bebauungsplanes Nr. G 2, Ortsteil Thum, „Windenergieanlagen Steinkaul“; Hier: Verlängerung der Geltungsdauer der Veränderungssperre um ein Jahr gemäß § 17 Abs. 1 BauGB Vorlage: 59/2012 3. Ergänzung Beschluss: Für den Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. G 2, Ortsteil Thum, „Windenergieanlagen Steinkaul“, wird die Verlängerung der Geltungsdauer der Veränderungssperre um ein Jahr gemäß § 17 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen. Beratungsergebnis: einstimmig - 10 16. Bauleitplanung der Gemeinde Hürtgenwald: 9. Änderung des Flächennutzungsplans zur Ausweisung von Konzentrationszonen für die Windkraft Hier: Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange im Rahmen der erneuten Offenlage gemäß § 4 (2) BauGB i. V. m. § 4a (3) Satz 1 BauGB Vorlage: 31/2014 Beschluss: Die Gemeinde Kreuzau nimmt wie folgt Stellung: Sie bittet den Rat der Gemeinde Hürtgenwald mit Blick auf die noch ausstehenden Beratungen zum B-Plan „Windpark Ochsenauel“, folgende Überlegungen in seine Abwägungen mit einzubeziehen: Die Südkreiskommunen eint das Bestreben einer touristischen Inwertsetzung der Rureifel. Für die Gemeinde Kreuzau ist dabei das Staubecken Obermaubach von elementarer Bedeutung. Der Blick von der auf 166 m ü. NN gelegenen Staumauer über den See auf die umliegenden Hänge gehört für Erholungssuchende aller Art zum landschaftsästhetisch Wertvollsten, was die Rureifel zu bieten hat. Die höchsten Erhebungen im Bereich Ochsenauel liegen etwa 385 m ü. NN gut 200 m über dem Seespiegel. Windräder auf diesem Höhenrücken sind somit weithin sichtbar und stellen einen harten Eingriff in das Landschaftsbild dar. Bei der Ausweisung der konkreten Standorte einzelner Windkraftanlagen und der Festlegung ihrer Höhenbegrenzungen bitten wir die Gemeinde Hürtgenwald inständig, dies zu berücksichtigen. Des Weiteren erlaubt sich die Gemeinde Kreuzau den Hinweis, dass die Regionalplanungsbehörde ihr die Ausweisung von Waldflächen als Konzentrationszonen für Windkraftanlagen untersagt hat. Die Gemeinde Kreuzau hält diesen Standort für nicht geeignet. Beratungsergebnis: 17. einstimmig Schulträgeranteil der Gemeinde Kreuzau an der St. AngelaSchulträgergesellschaft mbH, Düren Vorlage: 52/2014 Beschluss: Die Verwaltung wird ermächtigt, den bestehenden Vertrag Schulträgergesellschaft mbh, Düren fristgerecht zu kündigen. Beratungsergebnis: 18. mit der 23 Stimmen dafür, 11 dagegen, 0 Enthaltungen Genehmigung eines Dringlichkeitsbeschlusses; Hier: Mögliche Gründung eines Schulverbundes auf Kreisebene im Förderschulbereich Vorlage: 53/2014 1. Ergänzung Beschluss: St. Angela- - 11 Der Rat der Gemeinde Kreuzau genehmigt den getroffenen Dringlichkeitsbeschluss vom 19.11.2014 gemäß § 60 Abs. 1 Satz 3 GO NRW. Dieser Dringlichkeitsbeschluss hat folgenden Wortlaut: Grundsätzlich wäre die Gemeinde Kreuzau bereit, dem Abschluss einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung oder der Gründung eines Zweckverbandes zur Neuorganisation der Förderschullandschaft im Kreis Düren zuzustimmen, unter der Voraussetzung, dass - sich möglichst alle Kommunen im Kreis Düren der Neuregelung anschließen, - durch den Kreis Düren bzw. den zu gründenden Zweckverband kein Vermögen und keine Verpflichtungen bisheriger Schulträger übernommen werden und - alle Förderschulen mit dem Förderschwerpunkt Lernen, Sprache und emotionale und soziale Entwicklung (LES) im Kreis Düren, die die Grenzen der Mindestgrößenverordnung der Förderschulen und der Schulen für Kranke erfüllen, durch den Kreis Düren bzw. den zu gründenden Zweckverband übernommen werden. Eine endgültige Entscheidung kann erst nach Vorlage der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung oder Zwecksverbandssatzung erfolgen. Beratungsergebnis: 19. einstimmig Fortführung der Schulsozialarbeit im Schulzentrum Kreuzau BM Eßer führt aus, dass der Presse in den letzten Tagen zu entnehmen war, die Fortführung der Schulsozialarbeit in NRW sei gesichert. Seitens der Landesregierung wurde mitgeteilt, dass für die nächsten 3 Jahre jährlich 48 Mio. Euro aus dem Landeshaushalt bereit gestellt werden, um die Schulsozialarbeit weiter finanzieren zu können. Konkret bedeutet dies, dass dem Kreis Düren ein Anteil am Gesamtbudget zur Förderung der Schulsozialarbeit von 820.274,57 Euro zugerechnet wird. Nach aktuellen Berechnungen beträgt der Eigenanteil, den der Kreis aufbringen muss, 40 %. Daraus ergibt sich ein Eigenanteil von 238.149,83 Euro bei einem Landesanteil von 492.224,74 Euro. Kreisweit wurden aus den Mitteln des Bildungs- und Teilhabepaketes insgesamt 17,5 Stellen für Schulsozialarbeit finanziert. Hieraus würde sich unter Berücksichtigung des o.g. Gesamtbetrages von 820.274,57 Euro ein Anteil je Stelle von 46.872,82 Euro ergeben. Dies würde grundsätzlich bedeuten, dass die Gemeinde Kreuzau einen Zuschuss von ca. 28.000,00 Euro für eine Stelle erhalten würde. Bisher wurden am Schulzentrum Kreuzau insgesamt 1,5 Stellen aus Mitteln des Bildungs- und Teilhabepaketes gefördert. Darüber hinaus wird aus kommunalen Mittel bereits seit vielen Jahren eine Schulsozialarbeiterin beschäftigt. Zum 01.08.2014 konnte die Sekundarschule KreuzauNideggen bereits für beide Standorte durch den Verzicht auf Lehrerstunden eine Schulsozialarbeiterin einstellen. Hierdurch kann auf die halbe Stelle für die Sekundarschule verzichtet werden. Für das Jahr 2014 sind Personalkosten in Höhe von ca. 48.000,00 Euro bezogen auf die fragliche Stelle angefallen. Nach jetzigem Kenntnisstand wäre daher ein Eigenanteil von ca. 20.000,00 Euro zzgl. der Sachkosten aufzubringen. Eine belastbare Aussage zur Höhe des Zuschusses liegt allerdings bislang nicht vor. Seitens des Kreises Düren wird darauf verwiesen, dass die Ausführungsbestimmungen des Landes noch nicht bekannt sind, man aber erst nach deren Veröffentlichung verbindliche Aussagen treffen könne. BM Eßer erläutert ferner, dass diese Thematik auf der Konferenz der Hauptverwaltungsbeamten am 17.12.2014 besprochen und die Bedarfe diskutiert werden müssen. Er schlägt vor, mit dem bisherigen 1,5 Stellen auch weiter zu argumentieren, damit die bestehende Schulsozialarbeit weiter so fortgeführt werden könne. Ebenfalls sei eine Petition zum Erhalt der Schulsozialarbeiterin am Schulzentrum Kreuzau, welche bisher über das Bildungs- und Teilhabepaket finanziert wurden, eingegangen. RM Dr. Nolten führt aus, dass normalerweise der Soziallastenansatz im GFG die Höhe der Zuschüsse abbilden sollte und stellt fest, dass bei einem Wegfall der Landesförderung nach dem - 12 Jahre 2018 die Gemeinde die 1,5 Stellen voll zu finanzieren habe. Der Aufwand müsse dauerhaft dargestellt werden. BM Eßer erwidert hierauf, dass seitens der Verwaltung der Bedarf an Schulsozialarbeit gesehen werde. Eine aufwandsneutrale Darstellung sei möglich, er werde im nichtöffentlichen Teil der Sitzung hierzu nochmals Stellung nehmen. RM Kern fragt an, wie hoch die Belastung einer solchen Stelle pro Jahr für die Gemeinde sei. BM Eßer teilt mit, dass der Personalkostenansatz bei rd. 48.000,00 Euro liege, die Sachkostenpauschale von 15.600,00 Euro müssten noch hinzugerechnet werden. Insoweit verbleibe ein gemeindlicher Anteil von rd. 20.000,00 Euro plus Sachkosten pro Stelle. RM Böcking führt aus, dass die Schulsozialarbeit sehr wichtig sei und letztlich der Steuerzahler und die Gemeinde Geld einspare. Für ihn sei die Haltung von Bund und Land vollkommen unverständlich. RM Kammer vertritt die Auffassung, dass die Gemeinde den Gemeindeanteil finanzieren solle, da die Schulsozialarbeit eine wichtige Säule in den Schulen darstelle. RM Dr. Nolten teilt mit, dass auch in Vereinen und Verbänden für Kinder und Jugendliche gute Arbeit geleistet werde. Es müsse allen Beteiligten bewusst sein, dass möglicherweise 1,5 Stellen auf Dauer selbst zu finanzieren sein werden. RM Hohn entgegnet hierauf, dass nicht nur die finanzielle Seite gesehen, sondern auch die Lebensqualität der Menschen und die Situation an den Schulen betrachtet werden müsse. BM Eßer stellt fest, dass im Stellenplan keine Stelle eingeplant sei und bittet um einen entsprechenden Beschluss des Rates, ohne den die Verwaltung nicht tätig werden könne. Auf die Frage von RM Dr. Nolten um wieviel Stellen es gehe, berichtet GOVR Steg das bisher 2,5 Stellen vorhanden seien, wobei 1,0 Stellen gemeindefinanziert seien und 1,5 Stellen über das Bildungsund Teilhabepaket. Seit dem 01.08.2014 sei 1,0 Stelle an der Sekundarschule für beide Standorte (davon 0,5 Stellen für Kreuzau) besetzt durch Lehrerstelleneinsparungen. Es verbleiben somit 2,0 Stellen. RM Winter teilt mit, dass er ungern über den Beschlussvorschlag beschließen möchte, weil Unklarheiten bestehen und der Beschluss von der Entscheidung der Landesregierung abhängig gemacht werden sollte. RM Dr. Nolten bittet um Sitzungsunterbrechung, diese wird von 21.20 – 21.27 Uhr gewährt. In der nachfolgenden Diskussion wird sich darauf verständigt, im nichtöffentlichen Teil weiterzudiskutieren und einen entsprechenden Beschluss zu fassen. 20. Anfragen a) RM Kammer moniert, dass vom eingesetzten Ordnungsdienst für den ruhenden Straßenverkehr bei der Ahndung von Falschparken o.ä. keine Karte hinterlassen werde, sondern 14 Tage später ein Bescheid seitens der Verwaltung zugestellt werde. Aus seiner Sicht sei ein erzieherischer Wert nur dann gegeben, wenn eine entsprechende Karte oder Benachrichtigung am Fahrzeug angebracht werde, wenn der Verkehrsverstoß festgestellt wird. Er bittet, hier entsprechend zu verfahren. Die Verwaltung sagt eine entsprechende Überprüfung zu. b) RM Böcking fragt an, ob der Kreis Düren Geld für die Erneuerung der Brücke in KreuzauSchneidhausen für 2015 bereitstellen wird. GVD Schmühl teilt mit, dass in der letzten Woche im Newsletter hierüber informiert worden sei. Die Brücke ist momentan nur noch bis 16 to. befahrbar. Im Kreishaushalt sind derzeit keine Mittel eingestellt, da ein Doppelhaushalt beim Kreis bestehe, werden auch für 2015 voraussichtlich keine Mittel zur Verfügung stehen. Letztlich treffe die Entscheidung der Kreis Düren als Baulastträger. c) RM Iven fragt an, ob bekannt sei, dass Bearbeitungsgebühren von Kreditverträgen von den maßgeblichen Institutionen bis zum 31.12.2014 zurückgefordert werden können. AL Stirnberg sagt eine Überprüfung zu. - 13 B. Nichtöffentliche Sitzung