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Beschlusstext (Veränderungssperre gemäß § 14 BauGB für den Planbereich des Bebauungsplanes Nr. G 1, Ortsteil Thum „Windenergieanlagen Lausbusch“; Hier: Verlängerung der Geltungsdauer der Veränderungssperre um ein Jahr gemäß § 17 Abs. 1 BauGB)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
120 kB
Datum
09.12.2014
Erstellt
16.12.14, 18:18
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Beschlusstext (Veränderungssperre gemäß § 14 BauGB für den Planbereich des Bebauungsplanes Nr. G 1, Ortsteil Thum „Windenergieanlagen Lausbusch“;
Hier: Verlängerung der Geltungsdauer der Veränderungssperre um ein Jahr gemäß § 17 Abs. 1 BauGB)

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BESCHLUSS aus der 4. Sitzung des Rates der Gemeinde Kreuzau vom 09.12.2014 TOP Betreff 14. Veränderungssperre gemäß § 14 BauGB für den Planbereich des Bebauungsplanes Nr. G 1, Ortsteil Thum „Windenergieanlagen Lausbusch“; Hier: Verlängerung der Geltungsdauer der Veränderungssperre um ein Jahr gemäß § 17 Abs. 1 BauGB Vorlage: 58/2012 3. Ergänzung Beschluss: Für den Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. G 1, Ortsteil Thum, „Windenergieanlagen Lausbusch“, wird die Verlängerung der Geltungsdauer der Veränderungssperre um ein Jahr gemäß § 17 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen. Beratungsergebnis: einstimmig Einstimmig, bei 0 Enthaltungen