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Beschlusstext (Feststellung des Jahresabschlusses der Gemeinde Kreuzau für das Haushaltsjahr 2013 und Erteilung der Entlastung)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
67 kB
Datum
09.12.2014
Erstellt
16.12.14, 18:18
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Beschlusstext (Feststellung des Jahresabschlusses der Gemeinde Kreuzau für das Haushaltsjahr 2013 und Erteilung der Entlastung)

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Inhalt der Datei

BESCHLUSS aus der 4. Sitzung des Rates der Gemeinde Kreuzau vom 09.12.2014 TOP Betreff 5. Feststellung des Jahresabschlusses der Gemeinde Kreuzau für das Haushaltsjahr 2013 und Erteilung der Entlastung Vorlage: 56/2014 Beschluss: a) b) c) Der Rat nimmt den vom beauftragten Wirtschaftsprüfer erstellten und vom Rechnungsprüfungs- und Wahlprüfungsausschuss in seiner Sitzung am 28.10.2014 gem. § 96 GO NRW übernommenen Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses 2013 zur Kenntnis. Der Jahresabschluss 2013 wird festgestellt. Die Deckung des Jahresfehlbetrags von 5.438.179,20 € erfolgt aus der Allgemeinen Rücklage. Dem Bürgermeister wird gemäß § 96 GO NRW Entlastung erteilt. Beratungsergebnis: einstimmig Einstimmig, bei 0 Enthaltungen