Daten
Kommune
Vettweiß
Größe
27 kB
Datum
17.10.2013
Erstellt
14.10.13, 15:21
Aktualisiert
14.10.13, 15:21
Stichworte
Inhalt der Datei
Bezirksregierung Düsseldorf
Bezirksregierung Düsseldorf, Postfach 300865, 40408 Düsseldorf
Bürgermeister
der Gemeinde Vettweiß
Gereonstraße 14
52391 Vettweiß
nachrichtlich per Email:
Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz
und Dienstleistungen der Bundeswehr
Bauleitplanung außerhalb eines Bauschutzbereiches von zivilen
Flugplätzen in Nordrhein-Westfalen;
9. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Vettweiß zur
Neuausweisung von Konzentrationszonen für Windkraftanlagen
Datum: 08.10.2013
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Aktenzeichen:
26.01.01.06 WKA Vettweiß / 13
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Bettina Köstermann
Zimmer: Bo 3012
Telefon:
0211 475-5250
Telefax:
0211 475-3988
bettina.koestermann@
brd.nrw.de
Ihr Bericht vom 29.08.2013 – IIICh-KCH13216.612 -
Das Vorhaben ist im Anlagenschutzbereich der Flugsicherungseinrichtung VOR Nörvenich gelegen.
Gegen die 9. Änderung des Flächennutzungsplanes erhebe ich daher
erhebliche Bedenken.
Gemäß Annex 10 zum Abkommen über die internationale Zivilluftfahrt,
Vol.I, Att. C, Kapitel 3.7.3.4 wird für VOR-Signale ein maximaler
Winkelfehler von +/- 3° empfohlen. Unter Berücksichtigung des
Fehlerbeitrags der Bodenstation von +/- 2° (Gerätestandard gemäß
Annex 10, Vol.I Kap. 3.3.3.2) verbleibt für Störungen durch externe Umgebungseinflüsse (z.B. durch Gelände, Gebäude, WEA) ein zulässiger
Störbeitrag von +/- 1°. Dieser zulässige Störbeitrag ist bei der
betroffenen Anlage laut DFS Deutsche Flugsicherung GmbH bereits im
gesamten Radialbereich ausgeschöpft. Durch die Errichtung von
weiteren Windkraftanlagen in diesem Bereich werden zusätzliche
Störbeiträge erwartet. Zusätzliche Störbeiträge sind jedoch lt. DFS
aufgrund der bestehenden Situation nicht akzeptabel.
Dienstgebäude:
Am Bonneshof 35
Lieferanschrift:
Cecilienallee 2,
40474 Düsseldorf
Telefon: 0211 475-0
Telefax: 0211 475-2671
poststelle@brd.nrw.de
www.brd.nrw.de
Öffentliche Verkehrsmittel:
Bus (u. a. 721, 722)
bis zur Haltestelle:
Nordfriedhof
Bahn U78/U79
bis zur Haltestelle:
Theodor-Heuss-Brücke
Zahlungen an:
Landeskasse Düsseldorf
Konto-Nr.: 4 100 012
BLZ: 300 500 00 Helaba
IBAN:
DE41300500000004100012
BIC:
WELADEDD
Bezirksregierung Düsseldorf
§ 18a LuftVG steht daher m.E. der Errichtung der Windkraftanlagen und
der 9. Änderung des Flächennutzungsplanes entgegen. Die endgültige
Entscheidung trifft jedoch das Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung.
Für die Beteiligung des Bundesaufsichtsamtes für Flugsicherung bitte
ich Sie, mir die Eckkoordinaten der beiden geplanten Flächen als
WGS84-Koordinaten in Grad/Min./Sek. mitzuteilen (bitte zwingend
dieses Koordinatensystem/-format einhalten, da ein anderes
System/Format von hier nicht verarbeitet werden kann).
Nach Erhalt der Koordinaten werde ich das Bundesaufsichtsamt für
Flugsicherung gem. § 18a LuftVG um Prüfung und Entscheidung bitten.
Sobald mir die Entscheidung vorliegt, werde ich diese Ihnen mitteilen.
Eine Zustimmung kann ich Ihnen aus heutiger Sicht nicht in
Aussicht stellen.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
(Rotter)
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