Daten
Kommune
Kreuzau
Größe
7,7 kB
Datum
09.12.2014
Erstellt
16.12.14, 18:18
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Stichworte
Inhalt der Datei
BESCHLUSS
aus der 4. Sitzung des Rates der Gemeinde Kreuzau
vom 09.12.2014
TOP
Betreff
8.
Erhöhung der Realsteuerhebesätze ab 01.01.2015 durch die Neufassung der
"Hebesatz-Satzung"
Vorlage: 54/2014
Beschluss:
1.
2.
Mit Wirkung ab 01.01.2015 wird der Hebesatz für die Grundsteuer A auf 319 v.H., der
Hebesatz für die Grundsteuer B auf 469 v.H. und der Hebesatz für die Gewerbesteuer
auf 464 v. H. festgesetzt.
Die Satzung über die Festsetzung der Steuerhebesätze für die Realsteuern in der
Gemeinde Kreuzau wird in der als Anlage beigefügten Fassung beschlossen.
Beratungsergebnis:
einstimmig 14 Stimmen dafür, 20 dagegen, 0 Enthaltungen