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Beschlusstext (Genehmigung eines Dringlichkeitsbeschlusses; Hier: Mögliche Gründung eines Schulverbundes auf Kreisebene im Förderschulbereich)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
10 kB
Datum
09.12.2014
Erstellt
16.12.14, 18:18
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Beschlusstext (Genehmigung eines Dringlichkeitsbeschlusses;
Hier: Mögliche Gründung eines Schulverbundes auf Kreisebene im Förderschulbereich)

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BESCHLUSS aus der 4. Sitzung des Rates der Gemeinde Kreuzau vom 09.12.2014 TOP Betreff 18. Genehmigung eines Dringlichkeitsbeschlusses; Hier: Mögliche Gründung eines Schulverbundes auf Kreisebene im Förderschulbereich Vorlage: 53/2014 1. Ergänzung Beschluss: Der Rat der Gemeinde Kreuzau genehmigt den getroffenen Dringlichkeitsbeschluss vom 19.11.2014 gemäß § 60 Abs. 1 Satz 3 GO NRW. Dieser Dringlichkeitsbeschluss hat folgenden Wortlaut: Grundsätzlich wäre die Gemeinde Kreuzau bereit, dem Abschluss einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung oder der Gründung eines Zweckverbandes zur Neuorganisation der Förderschullandschaft im Kreis Düren zuzustimmen, unter der Voraussetzung, dass - sich möglichst alle Kommunen im Kreis Düren der Neuregelung anschließen, - durch den Kreis Düren bzw. den zu gründenden Zweckverband kein Vermögen und keine Verpflichtungen bisheriger Schulträger übernommen werden und - alle Förderschulen mit dem Förderschwerpunkt Lernen, Sprache und emotionale und soziale Entwicklung (LES) im Kreis Düren, die die Grenzen der Mindestgrößenverordnung der Förderschulen und der Schulen für Kranke erfüllen, durch den Kreis Düren bzw. den zu gründenden Zweckverband übernommen werden. Eine endgültige Entscheidung kann erst nach Vorlage der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung oder Zwecksverbandssatzung erfolgen. Beratungsergebnis: einstimmig Einstimmig, bei 0 Enthaltungen