Daten
Kommune
Kreuzau
Größe
10 kB
Datum
09.12.2014
Erstellt
16.12.14, 18:18
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Stichworte
Inhalt der Datei
BESCHLUSS
aus der 4. Sitzung des Rates der Gemeinde Kreuzau
vom 09.12.2014
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Betreff
18.
Genehmigung eines Dringlichkeitsbeschlusses;
Hier: Mögliche Gründung eines Schulverbundes auf Kreisebene im
Förderschulbereich
Vorlage: 53/2014 1. Ergänzung
Beschluss:
Der Rat der Gemeinde Kreuzau genehmigt den getroffenen Dringlichkeitsbeschluss vom
19.11.2014 gemäß § 60 Abs. 1 Satz 3 GO NRW. Dieser Dringlichkeitsbeschluss hat folgenden
Wortlaut:
Grundsätzlich wäre die Gemeinde Kreuzau bereit, dem Abschluss einer öffentlich-rechtlichen
Vereinbarung oder der Gründung eines Zweckverbandes zur Neuorganisation der
Förderschullandschaft im Kreis Düren zuzustimmen, unter der Voraussetzung, dass
- sich möglichst alle Kommunen im Kreis Düren der Neuregelung anschließen,
- durch den Kreis Düren bzw. den zu gründenden Zweckverband kein Vermögen und keine
Verpflichtungen bisheriger Schulträger übernommen werden und
- alle Förderschulen mit dem Förderschwerpunkt Lernen, Sprache und emotionale und
soziale Entwicklung (LES) im Kreis Düren, die die Grenzen der Mindestgrößenverordnung
der Förderschulen und der Schulen für Kranke erfüllen, durch den Kreis Düren bzw. den
zu gründenden Zweckverband übernommen werden.
Eine endgültige Entscheidung kann erst nach Vorlage der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung
oder Zwecksverbandssatzung erfolgen.
Beratungsergebnis:
einstimmig Einstimmig, bei 0 Enthaltungen