Daten
Kommune
Bedburg
Größe
289 kB
Datum
26.06.2012
Erstellt
07.08.12, 18:03
Aktualisiert
07.08.12, 18:03
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Inhalt der Datei
Anlage A) -Abwägungsliste- Stellungnahmen im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gemäß §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB sowie §§ 3 (2) und 4
(2) BauGB - 45. FNP-Änderung - Windpark Königshovener Höhe Lfd. Stellungnahme von, vom
Stellungnahme
Abwägung
Der StadtentwickNr.
lungsausschuss empfiehlt dem Rat der
Stadt Bedburg ...
An den im Betreff näher bezeichneten Stellen ver- Entfällt.
… die Mitteilung zur
1.
Infracor GmbH
laufen keine von uns betreuten Fernleitungen.
Kenntnis zu nehmen.
06.07.2011
1a.
2.
3.
Ergänzendes Schreiben
aus der Offenlage
14.05.2012
Thyssengas GmbH
07.07.2011
Geologischer Dienst NRW
12.07.2011
An den im Betreff näher bezeichneten Stellen ver- Entfällt.
laufen keine von uns betreuten Fernleitungen.
… die Mitteilung zur
Kenntnis zu nehmen.
Durch die o.g. Maßnahme werden keine von Thyssengas GmbH betreuten Erdgashochdruckleitungen
betroffen.
Neuverlegungen in diesem Bereich sind von uns
z.Z. nicht vorgesehen.
Gegen die o.g. Maßnahme bestehen aus unserer
Sicht keine Bedenken.
Für die spätere Bauplanung weise ich auf bekannte
und nicht auszuschließende Gefährdungspotenziale
für Hochbauten hin:
zur Beachtung in DIN 4149 (Fassung April 2005):
Das Plangebiet befindet sich innerhalb der Erdbebenzone 2 und der geologischen Untergrundklasse
S (S bezeichnet Gebiete tiefer Beckenstrukturen mit
mächtiger Sedimentfüllung).
Für die Erdbebenzone werden Bebenintensitäten
und Bodenbeschleunigungen festgeschrieben, die
bei Planung und Bemessung von Hochbauten zu
berücksichtigen sind.
Bei der Abschätzung der Erdbebengefährdung ist
auch die Lage zu seismisch aktiven Störungszonen
zu berücksichtigen. Nach den Unterlagen des Geologischen Dienstes NRW ist der Windpark von keiner seismisch aktiven Störungszone betroffen.
Das Grundstück liegt in der Nähe des Wiedenfelder
Sprungs, der jedoch seismisch als ‚nicht aktiv’ einzustufen ist (Ansprechpartnerin ist Frau Welter-
… die Mitteilung zur
Kenntnis zu nehmen.
Entfällt.
Der Anregung, bekannte und nicht auszuschlie- … der Anregung zu
ßende Gefährdungspotenziale für die spätere folgen.
Bauplanung im Bereich der FNP-Änderung zu
benennen, wird entsprochen. Innerhalb der Begründung zur FNP-Änderung wird unter 10. ‚Hinweise’ darauf verwiesen, dass sich das Plangebiet
innerhalb der Erdbebenzone 2 und der geologischen Untergrundklasse S befindet.
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Anlage A) -Abwägungsliste- Stellungnahmen im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gemäß §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB sowie §§ 3 (2) und 4
(2) BauGB - 45. FNP-Änderung - Windpark Königshovener Höhe Lfd. Stellungnahme von, vom
Stellungnahme
Abwägung
Der StadtentwickNr.
lungsausschuss empfiehlt dem Rat der
Stadt Bedburg ...
mann, Tel. 02151-897443).
4.
Bezirksregierung Düsseldorf, Flurbereinigungsbehörde
12.07.2011
Stellungnahme aus ingenieurgeologischer Sicht zur
Tragfähigkeit des Untergrundes (Ansprechpartner ist
Herr Buschhüter, Tel. -243).
Das Plangebiet liegt im Bereich der Kippe des ehemaligen Tagebaues Frimmersdorf-Süd. Es handelt
sich um verkippte Abraummassen von unterschiedlicher Mächtigkeit und Tragfähigkeit. Das Gelände
wurde zur landwirtschaftlichen Rekultivierung mit
einem Lössauftrag versehen.
Bei einer Bebauung mit Windkraftanlagen sind entsprechende Baugrunduntersuchungen zur Art und
Mächtigkeit der Auffüllungen und deren Tragfähigkeit durchzuführen.
Aus Sicht der von hier zu vertretenden Belange der
Agrarstruktur, der allgemeinen Landeskultur und der
Landentwicklung bitte ich sicherzustellen, dass die
für die Errichtung der Windenergieanlagen zu benutzenden Wirtschaftswege nach Abschluss der
Arbeiten wieder in den vorherigen Zustand gesetzt
werden, um die dauerhafte Erschließung landwirtschaftlicher Flächen nicht zu beeinträchtigen. Es
empfiehlt sich daher vor Beginn der Baumaßnahme
ein Beweissicherungsverfahren zur Qualität der
derzeitigen Wegebefestigung.
Hierbei ist zu berücksichtigen, dass die landwirtschaftlichen Wege im Plangebiet überwiegend im
Rahmen von Flurbereinigungsverfahren mit öffentlichen Mitteln und entsprechender Eigenleistung ausgebaut wurden und das Eigentum und die Unterhaltungspflicht noch nicht abschließend an die Stadt
Bedburg übertragen worden ist.
Unter 10.3 ‚Bodenverhältnisse’ wird innerhalb der … die Mitteilung zur
Begründung bereits darauf hingewiesen, dass das Kenntnis zu nehmen.
Plangebiet im Bereich der Kippe des ehemaligen
Tagebaus Frimmersdorf-Süd liegt und dass besondere Sicherungsmaßnahmen insbesondere im
Gründungsbereich erforderlich sind. Daraus folgt,
dass entsprechende Baugrunduntersuchungen
vorzunehmen sind.
Innerhalb des Städtebaulichen Vertrages zwischen … der Anregung zu
Vorhabenträger und der Stadt Bedburg wird gere- folgen.
gelt, dass die für die Errichtung der Windenergieanlagen zu benutzenden Wirtschaftswege nach
Abschluss der Arbeiten in einen zu vereinbarenden
Zustand gesetzt werden, der die dauerhafte Erschließung der landwirtschaftlichen Flächen ermöglicht. Dabei wird entsprechend berücksichtigt,
dass Eigentum und Unterhaltspflicht noch nicht
abschließend an die Stadt Bedburg übertragen
worden sind.
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Anlage A) -Abwägungsliste- Stellungnahmen im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gemäß §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB sowie §§ 3 (2) und 4
(2) BauGB - 45. FNP-Änderung - Windpark Königshovener Höhe Lfd. Stellungnahme von, vom
Stellungnahme
Abwägung
Der StadtentwickNr.
lungsausschuss empfiehlt dem Rat der
Stadt Bedburg ...
Sofern Wege (insbesondere im Norden des Plangebietes) im Rahmen von Flurbereinigungsverfahren
noch nicht ausgebaut worden sind, bitte ich um eine
enge Abstimmung, um unnötige Doppelaufwendungen o.ä. zu vermeiden.
1. Im Bereich des geplanten Windparks ist ein Vereinfachtes Flurbereinigungsverfahren nach § 86
Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) anhängig (Königshovener Höhe - Az.: 33-16967). Es ist vorgesehen,
das Verfahrensgebiet im Sommer 2011 nach Westen zu erweitern (s. Anlage, Entwurf der 8. Änderung).
2. Danach unterliegt der Planbereich der 45. Änderung vollständig dem Flurbereinigungsverfahren. Auf
das Erfordernis nach §§ 187 BauGB ff. (besonders
enge gegenseitige Information) weise ich besonders
hin.
3. Das vereinfachte Flurbereinigungsverfahren wird
durchgeführt mit der Zielsetzung, die durch den
Braunkohlentagebau erfolgten Eingriffe in die allgemeine Landeskultur auszugleichen bzw. die im
Braunkohlenplan und den Abschlussbetriebsplänen
festgelegten Maßnahmen rechtlich festzuschreiben.
Im Rahmen der Flurbereinigung soll die gem. Abschlussbetriebsplan hergestellte Oberfläche zu einer
funktionsfähigen Landschaft gestaltet sowie die
rechtlichen Verhältnisse geordnet werden.
4. Ich bitte zu beachten, dass mit Erlass des Flurbereinigungsbeschlusses die Beschränkungen des §
34 FlurbG gelten, wonach Bauwerke nur mit Zustimmung der Flurbereinigungsbehörde errichtet
werden dürfen. Eine Konzentrationswirkung durch
Die Bezirksregierung Düsseldorf als zuständige … die Mitteilung zur
obere Flurbereinigungsbehörde wird im weiteren Kenntnis zu nehmen.
Bauleitplanverfahren beteiligt.
Innerhalb der Begründung wird unter 10. der Hin- … der Anregung zu
weis aufgenommen, dass der Planbereich der 45. folgen.
FNP-Änderung vollständig dem Flurbereinigungsverfahren unterliegt und dass Bauwerke vor Abschluss des Flurbereinigungsverfahrens gemäß
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Anlage A) -Abwägungsliste- Stellungnahmen im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gemäß §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB sowie §§ 3 (2) und 4
(2) BauGB - 45. FNP-Änderung - Windpark Königshovener Höhe Lfd. Stellungnahme von, vom
Stellungnahme
Abwägung
Der StadtentwickNr.
lungsausschuss empfiehlt dem Rat der
Stadt Bedburg ...
ein späteres immissionsschutzrechtliches Verfahren § 34 FlurbG nur mit Zustimmung der Flurbereinigungsbehörde errichtet werden dürfen.
des Betreibers ist nicht gegeben.
5. Der vorliegende Umweltbericht trifft auf Seite 35 f. Die erforderlichen Kompensationsmaßnahmen … die Mitteilung zur
einige knappe Aussagen zu den erforderlichen werden im weiteren Verfahren mit der Flurbereini- Kenntnis zu nehmen.
Kompensationsmaßnahmen. Ich bitte im weiteren gungsbehörde abgestimmt.
Verfahren sicherzustellen, dass die erforderlichen
Kompensationsmaßnahmen hinsichtlich Lage und
Zielrichtung frühzeitig mit meiner Dienststelle abgestimmt werden. Es sind nur Maßnahmen darstellbar,
die mit dem Zweck der Flurbereinigung vereinbar
sind und die landwirtschaftliche Nutzung angrenzender Flächen möglichst nicht beeinträchtigen.
Bei der Auswahl bitte ich bereits bestehende, ggf.
nicht im Flurbereinigungsgebiet gelegene Planungen
zur Landschaftsanreicherung, Gewässerrenaturierung, Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie
o.ä. zu berücksichtigen, um weitere Belastungen
des landwirtschaftlich genutzten Raumes und der
Agrarstruktur zu vermeiden.
In Ergänzung meiner Stellungnahme im Rahmen der
4a
Ergänzendes Schreiben
frühzeitigen Beteiligung der Träger öffentlicher Beaus der Offenlage
lange im Juli 2011 ergeht folgende Stellungnahme:
11.06.2012
Der Planbereich unterliegt dem Flurbereinigungverfahren Königshovener Höhe (Abgrenzung siehe
Anlage: Gebietskarte, Stand 8. Änderungsbeschluss). Dieses Verfahren wird aufgrund einer entsprechenden Verfügung der oberen Flurbereinigungsbehörde durch das ehemalige Amt für Agrarordnung Mönchengladbach, nunmehr Dezernat 33
der Bezirksregierung Düsseldorf (nicht Köln) durchgeführt.
Nach § 187 BauGB besteht im Bereich von geplanten und laufenden Flurbereinigungsverfahren eine
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Anlage A) -Abwägungsliste- Stellungnahmen im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gemäß §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB sowie §§ 3 (2) und 4
(2) BauGB - 45. FNP-Änderung - Windpark Königshovener Höhe Lfd. Stellungnahme von, vom
Stellungnahme
Abwägung
Der StadtentwickNr.
lungsausschuss empfiehlt dem Rat der
Stadt Bedburg ...
enge Abstimmungspflicht, die über die übliche TÖBBeteiligung hinausgeht. Die vorliegende Stellungnahme umfasst daher zwei Teile. Eine Stellungnahme des Dezernates 33 der Bezirksregierung Köln
erfolgt nicht.
A
Aus Sicht der von hier zu vertretenden öffentlichen Innerhalb des Städtebaulichen Vertrages zwischen … die Mitteilung zur
Belange der Agrarstruktur, der allgemeinen Landes- Vorhabenträger und der Stadt Bedburg wird gere- Kenntnis zu nehmen.
kultur und der Landentwicklung weise ich darauf hin, gelt, dass die für die Errichtung der Windenergiedass die vorhandenen Wirtschaftswege nicht für anlagen zu benutzenden Wirtschaftswege nach
Achslasten von 16 Tonnen ausgelegt sind (S. 26 Abschluss der Arbeiten in einen zu vereinbarenden
Zustand gesetzt werden, der die dauerhafte Erdes Umweltberichts).
Die vorhandenen Wege im rot hinterlegten Bereich schließung der landwirtschaftlichen Flächen ergemäß Gebietskarte sind im Rahmen der Flurberei- möglicht.
nigung geschaffen worden. Sie dienen der dauerhaften inneren und äußeren Erschließung der landwirtschaftlichen Flächen und dürfen in ihrer Funktionstüchtigkeit und Lebensdauer nicht beeinträchtigt
werden.
Die Unterhaltungspflicht für diese Wege ist nach
Fertigstellung von der Flurbereinigungsbehörde an
die Stadt Bedburg abgegeben worden. Vor Wegenutzung durch Schwerlastverkehr empfiehlt sich
eine gemeinsame Bestandsaufnahme und Vereinbarung einer begleitenden Begutachtung zum Erhalt
der Wegequalität (Beweissicherung). Ich bitte mich
bei den Untersuchungen im Bereich Flurbereinigungswege zu beteiligen.
Darüber hinaus werden einzelne Wege in den rot
hinterlegten Bereich im weiteren Flurbereinigungsverfahren auszubauen sein. Hier bietet es sich an,
entsprechend erforderliche Überbreiten und -stärken
der Wegebefestigung zum Ausbau zu berücksichti-
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Anlage A) -Abwägungsliste- Stellungnahmen im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gemäß §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB sowie §§ 3 (2) und 4
(2) BauGB - 45. FNP-Änderung - Windpark Königshovener Höhe Lfd. Stellungnahme von, vom
Stellungnahme
Abwägung
Der StadtentwickNr.
lungsausschuss empfiehlt dem Rat der
Stadt Bedburg ...
gen, sofern eine entsprechende Kostenübernahme
durch Stadt Bedburg bzw. den Träger der WKAPlanungen sichergestellt ist.
Gegen das Leitbild zur Kompensation der Eingriffe Da die Ermittlung der Ausgleichsmaßnahmen die … die Mitteilung zur
in Natur und Landschaft bestehen hier keine Beden- Kenntnis der detaillierten Standorte der einzelnen Kenntnis zu nehmen.
ken. Bei der Auswahl und Festlegung der konkreten Windkraftanlagen voraussetzt, können zum jetziMaßnahmen (S. 42 des Umweltberichts) bitte ich gen Zeitpunkt keine abschließenden Aussagen
mich zu beteiligen, um eine Vereinbarkeit mit der über die Größe der zu treffenden AusgleichsmaßFlurbereinigung und den hiesigen öffentlichen Be- nahmen gemacht werden. Entsprechende bereits
langen sicher zu stellen. Bei der Auswahl bitte ich vorliegende Planungen werden soweit möglich
bereits bestehende, ggf. nicht im Flurbereinigungs- berücksichtigt.
gebiet gelegene Planungen zur Landschaftsanreicherung, Gewässerrenaturierung, Umsetzung der
EU-Wasserrahmenrichtlinie o.ä. zu berücksichtigen,
um weitere Belastungen des landwirtschaftlich genutzten Raumes und der Agrarstruktur zu vermeiden.
B
Der Planbereich unterliegt dem Flurbereinigungsver- Innerhalb der Begründung wurden unter 10.6 … die Mitteilung zur
fahren Königshovener Höhe zur Neuordnung der „Flurbereinigung“ der Hinweis aufgenommen, dass Kenntnis zu nehmen.
Eigentums und Bewirtschaftungsverhältnisse nach der Planbereich der 45. FNP-Änderung vollständig
Rekultivierung der ehemaligen Tagebaufläche. Die dem Flurbereinigungsverfahren unterliegt und dass
Verfahrensabgrenzung kann geändert und erweitert Bauwerke vor Abschluss des Flurbereinigungsverwerden, wenn sich dies als erforderlich erweist. Im fahrens gemäß § 34 FlurbG nur mit Zustimmung
Flurbereinigungsverfahren ist der neue Rechtszu- der Flurbereinigungsbehörde errichtet werden
dürfen.
stand noch nicht eingetreten.
Bei der Errichtung von baulichen Anlagen (WKA,
Wege, Leitungen usw.) gilt der Genehmigungsvorbehalt des § 34 FlurbG. Dieser wird von der Konzentrationswirkung des späteren immissionsschutzrechtlichen Verfahrens des Betreibers nicht erfasst.
Eine Genehmigung kann dann erteilt werden, wenn
die privat- und öffentlich-rechtlichen Auswirkungen
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Anlage A) -Abwägungsliste- Stellungnahmen im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gemäß §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB sowie §§ 3 (2) und 4
(2) BauGB - 45. FNP-Änderung - Windpark Königshovener Höhe Lfd. Stellungnahme von, vom
Stellungnahme
Abwägung
Der StadtentwickNr.
lungsausschuss empfiehlt dem Rat der
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der WKA-Planung mit der Zielsetzung und den
Maßnahmen der Flurbereinigung vereinbar sind –
insbesondere die wertgleiche Abfindung aller Teilnehmer nicht beeinträchtigt wird. Ebenfalls muss
eine Gefährdung der im laufenden Verfahren mit
öffentlichen Fördermitteln im Interesse der Teilnehmer geschaffenen gemeinschaftlichen Anlagen (i.S.
des FlurbG sind dies Wege, Gewässer, landschaftsgestaltende Anlagen) ausgeschlossen werden können.
Derzeit bereiten wir die 2. Änderung des Wege- und
Gewässerplans nach § 41 FlurbG vor. Eine gegenseitige und vorausschauende Abstimmung zwischen
Stadt Bedburg und Flurbereinigungsbehörde ist
demnach auch weiterhin erforderlich.
Hinweis: Seite 2 des Erläuterungsberichts weist die Der auf Seite 20 der Begründung verwandte Be- … die Mitteilung zur
örtlichen Wege als öffentliche Wege aus. M.E. han- griff des öffentlichen Wirtschaftsweges ist im Sinne Kenntnis zu nehmen.
delt es sich zwar um gemeinschaftliche Wege (im der gemeinschaftlichen Nutzung gemeint, nicht im
Flurbereinigungssinn), aber mangels Widmung nicht Sinne der öffentlichen Widmung.
um öffentliche Wege.
… die Mitteilung zur
Im Planbereich der o.a. Maßnahme verlaufen keine Entfällt.
5.
Amprion GmbH
Kenntnis zu nehmen.
Hochspannungsleitungen unseres Unternehmens.
11.07.2011
Planungen von Hochspannungsleitungen für diesen
Bereich liegen aus heutiger Sicht nicht vor.
Wegen der in der Nähe des Plangebietes verlaufenden 110-kV-Hochspannungsleitung der RWE
Deutschland AG haben wir ihre Unterlagen an die
RWE Westfalen-Weser-Ems Netzservice GmbH
weitergeleitet. Vor dort erhalten sie ggf. eine separate Stellungnahme.
Diese Stellungnahme betrifft nur die von uns betreuten Anlagen des 220- und 380-kV-Netzes.
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Anlage A) -Abwägungsliste- Stellungnahmen im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gemäß §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB sowie §§ 3 (2) und 4
(2) BauGB - 45. FNP-Änderung - Windpark Königshovener Höhe Lfd. Stellungnahme von, vom
Stellungnahme
Abwägung
Der StadtentwickNr.
lungsausschuss empfiehlt dem Rat der
Stadt Bedburg ...
Ferner gehen wir davon aus, dass sie bezüglich
weiterer Versorgungsleitungen die zuständigen Unternehmen beteiligt haben.
Mit Schreiben vom 11.07.2011 haben wir im Rah- Mit Schreiben vom 11.0.2011 im Rahmen der früh- … die Mitteilung zur
5a
Ergänzendes Schreiben
men der frühzeitigen Beteiligung Träger öffentlicher zeitigen Beteiligung wurden keine Bedenken ge- Kenntnis zu nehmen.
aus der Offenlage
Belange eine Stellungnahme zur o.g. Bauleitplanung äußert.
11.05.2012
abgegeben.
Diese Stellungnahme behält für den nun vorgestellten Verfahrensschritt der öffentlichen Auslegung
weiterhin ihre Gültigkeit.
Da eine Bewertung des Eingriffs in Natur und Landschaft erst im Rahmen der verbindlichen Bauleitplanung (Bebauungsplan) erfolgt, bitten wir Sie, uns
auch weiterhin an den entsprechenden Verfahren zu
beteiligen.
Diese Stellungnahme betrifft nur die von uns betreuten Anlagen des 220- und 380-kV-Netzes.
Ferner gehen wir davon aus, dass Sie bezüglich
weiterer Versorgungsleitungen die zuständigen Unternehmen beteiligt haben.
… die Mitteilung zur
Der in der Anlage gekennzeichnete Bereich berührt Entfällt.
6.
PLEdoc GmbH
Kenntnis zu nehmen.
keine Versorgungseinrichtungen der von uns betreu14.07.2011
ten Eigentümer bzw. Betreiber.
Diese Auskunft bezieht sich nur auf die Versorgungseinrichtungen der von uns betreuten Versorgungsunternehmen. Auskünfte zu Anlagen sonstiger
Netzbetreiber
(z.B.
auch
weiterer
E.ONGesellschaften) sind bei den jeweiligen Versorgungsunternehmen bzw. Konzerngesellschaften
oder Regionalcentern gesondert einzuholen.
Sollte der Geltungsbereich bzw. das Projekt erweitert oder verlagert werden oder der Arbeitsraum die
dargestellten Projektgrenzen überschreiten, so bit-
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Anlage A) -Abwägungsliste- Stellungnahmen im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gemäß §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB sowie §§ 3 (2) und 4
(2) BauGB - 45. FNP-Änderung - Windpark Königshovener Höhe Lfd. Stellungnahme von, vom
Stellungnahme
Abwägung
Der StadtentwickNr.
lungsausschuss empfiehlt dem Rat der
Stadt Bedburg ...
ten wir um unverzügliche Benachrichtigung.
… die Mitteilung zur
Der in der Anlage gekennzeichnete Bereich berührt Entfällt.
6a.
Ergänzendes Schreiben
Kenntnis zu nehmen.
keine Versorgungseinrichtungen der von uns betreuaus der Offenlage
ten Eigentümer bzw. Betreiber.
15.05.2012
Diese Auskunft bezieht sich nur auf die Versorgungseinrichtungen der hier aufgelisteten Versorgungsunternehmen. Auskünfte zu Anlagen sonstiger
Netzbetreiber
(z.B.
auch
weiterer
E.ONGesellschaften) sind bei den jeweiligen Versorgungsunternehmen bzw. Konzerngesellschaften
oder Regionalcentern gesondert einzuholen.
Sollte der Geltungsbereich bzw. das Projekt erweitert oder verlagert werden oder der Arbeitsraum die
dargestellten Projektgrenzen überschreiten, so bitten wir um unverzügliche Benachrichtigung.
7.
RWE
Westfalen-Weser- Die Konzentrationszonen für Windkraftanlagen in
den Bereichen I und II befinden sich in der Nähe der
Ems Netzservice GmbH
im Betreff genannten Hochspannungsfreileitung.
12.07.2011
Die Leitungsführung entnehmen Sie bitte den beigefügten Lageplänen, wobei wir darauf hinweisen,
dass sich die tatsächliche Lage der Leitungsachse
und somit auch das Leitungsrecht allein aus der
Örtlichkeit ergeben.
Bei den weiteren Planungen bezüglich der Errichtung der Windenergieanlagen bitten wir Sie, folgendes zu berücksichtigen:
Wegen des geringen Abstandes kann die von den
Rotorblättern verursachte Windströmung die Leiterseile der Leitung in Schwingungen versetzen und
damit mechanische Schäden an den Seilen verursachen.
Von der Deutschen Elektrotechnischen Kommission Innerhalb der Begründung wird unter 10. der Hin- … der Anregung zu
in DIN und VDE wird vom Komitee ‚Freileitungen’ weis aufgenommen, dass von der 110 kV- folgen.
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Anlage A) -Abwägungsliste- Stellungnahmen im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gemäß §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB sowie §§ 3 (2) und 4
(2) BauGB - 45. FNP-Änderung - Windpark Königshovener Höhe Lfd. Stellungnahme von, vom
Stellungnahme
Abwägung
Der StadtentwickNr.
lungsausschuss empfiehlt dem Rat der
Stadt Bedburg ...
empfohlen, mit WEA einen Mindestabstand vom Hochspannungsleitung Pkt. Garzweiler G-BSP
dreifachen des Rotordurchmessers (definiert als der Jackerath, Bl. 1187 ein Mindestabstand vom dreigemessene Abstand zwischen dem Vertikallot der fachen des Rotordurchmessers einzuhalten ist. Im
Rotorblattspitze und dem Vertikallot des äußeren Abstandsbereich zwischen einfachem und dreifaLeiterseils der im Betreff genannten Leitung) einzu- chem Rotordurchmesser werden schwingungshalten. Im Abstandsbereich vom einfachen bis drei- dämpfende Maßnahmen an den Leiterseilen auf
fachen Rotordurchmesser müssen schwingungs- Kosten des Verursachers vorgenommen. Die gedämpfende Maßnahmen an den Leiterseilen in den naue Lage der einzelnen Windenergieanlagen,
deren Höhen und deren daraus resultierende Abbetroffenen Feldern ergriffen werden, d.h.
a) für Freileitungen ohne Schwingungsschutzmaß- stände ergeben sich aus den zukünftigen Unterlagen zum Baugenehmigungsverfahren.
nahmen ≥ 3 x Rotordurchmesser
b) für Freileitungen mit Schwingungsschutzmaßnahmen > 1 x Rotordurchmesser.
Diese Empfehlung der Deutschen Elektrotechnischen Kommission ist in den Windenergieerlass
NRW und in die gültige DIN VDE-Bestimmung eingeflossen.
Darüber hinaus ist es zum Schutz der Freileitung
notwendig, dass deren Systemkomponenten durch
umher fliegende Festkörper, die von der WEA ausgehen können, nicht beschädigt werden. Hierzu
gehören z. B. abgeworfenes Eis oder umher fliegende Teile einer durch Blitz zerstörten WEA.
Aufwendungen für entsprechende Schutzmaßnahmen müssen nach dem Verursacherprinzip vom
Betreiber der WEA übernommen werden. Sollten
durch den Bau oder den Betrieb der WEA Schäden
an der Leitung entstehen, behält sich RWE Schadenersatzansprüche vor.
Nach Planungsabschluss bitten wir Sie um Vorlage RWE-Netzservice wird im Rahmen des Bauge- … die Mitteilung zur
der einzelnen Lagepläne, aus denen die Standorte nehmigungsverfahrens für die einzelnen Anlagen Kenntnis zu nehmen.
der Windenergieanlagen zu entnehmen sind. Au- beteiligt.
ßerdem bitten wir um Vorlage einer entsprechenden
10
Anlage A) -Abwägungsliste- Stellungnahmen im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gemäß §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB sowie §§ 3 (2) und 4
(2) BauGB - 45. FNP-Änderung - Windpark Königshovener Höhe Lfd. Stellungnahme von, vom
Stellungnahme
Abwägung
Der StadtentwickNr.
lungsausschuss empfiehlt dem Rat der
Stadt Bedburg ...
Schnittzeichnung, aus der die Höhen zu entnehmen
sind, zur abschließenden Prüfung und Stellungnahme.
Abschließend weisen wir darauf hin, dass sich die
vorliegende Stellungnahme ausschließlich auf die
o.g. Hochspannungsfreileitung bezieht.
7a
Ergänzendes Schreiben
aus der Offenlage
14.05.2012
Die uns zugesandten Planunterlagen haben wir an
die
RWE Rhein-Ruhr Netzservice GmbH
Regionalzentrum Westliches Rheinland
weitergereicht. Bezüglich der Anlagen des Verteilnetzes (Mittel-, Niederspannung- und Fernmeldenetz sowie Umspannanlagen) und der Einspeisung
bekommen Sie von dort aus ggf. weitere Nachricht.
Diese Stellungnahme ergeht im Auftrag und mit
Wirkung für die RWE Deutschland AG als Eigentümerin des 110-kV-Netzes sowie für die RWE RheinRuhr Verteilnetz GmbH als Besitzerin und Betreiberin des Netzes.
Zur obigen Flächennutzungsplanänderung haben
wir bereits mit unserem Schreiben WSW-HLH/1187/ld./74.794/Lw vom 12.07.2011 eine Stellungnahme abgegeben. Diese Stellungnahme behält
weiterhin ihre Gültigkeit.
In der Begründung zur 45. Flächennutzungsplanänderung wurde unter dem Pkt. 10. „Hinweise“, Pkt.
10.9 „Hochspannungsleitung“ folgender Satz aufgenommen:
Von
der
110-kV-Hochspannungsleitung
Pkt.
Garzweiler G-BSP Jackerath, Bl. 1184, ist ein Mindestabstand vom Dreifachen des Rotordurchmessers einzuhalten. Dieser Abstand kann auf den ein-
Die Stellungnahme vom 12.07.2011 wurde seiner- … die Mitteilung zur
zeit berücksichtigt, indem die Anregung bezüglich Kenntnis zu nehmen.
der 110-kV-Hochspannungsleitung innerhalb der
Begründung unter dem Pkt. 10 „Hinweise“ als Pkt.
10.9 „Hochspannungsleitung“ aufgenommen wurde.
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Anlage A) -Abwägungsliste- Stellungnahmen im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gemäß §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB sowie §§ 3 (2) und 4
(2) BauGB - 45. FNP-Änderung - Windpark Königshovener Höhe Lfd. Stellungnahme von, vom
Stellungnahme
Abwägung
Der StadtentwickNr.
lungsausschuss empfiehlt dem Rat der
Stadt Bedburg ...
fachen Rotordurchmesser reduziert werden, wenn
schwingungsdämpfende Schutzmaßnahmen an den
Leiterseilen auf Kosten des Verursachers vorgenommen werden.
Zum obigen Verfahren haben wir keine weiteren
Anregungen vorzubringen.
Diese Stellungnahme betrifft nur die von uns betreuten Anlagen des 110-kV-Hochspannungsnetzes.
Wir gehen davon aus, dass Sie bezüglich weiterer
Versorgungsleitungen die zuständigen Unternehmen
beteiligt haben.
Abschließend bitten wir Sie, Ihre Anfragen künftig an
unsere aktuelle Anschrift, RWE Westfalen Weser
Ems Netzservice GmbH, Spezialservice Strom
(WSW-H-LH), Rheinlanddamm 24, 44139 Dortmund, zu richten.
Diese Stellungnahme ergeht im Auftrag und mit
Wirkung für die RWE Power AG.
8.
Landesbetrieb Straßenbau Gegen die o.g. Bauleitplanung bestehen seitens der Bei einem geringeren Abstand als dem Eineinhalb- … die Mitteilung zur
Straßenbauverwaltung grundsätzlich keine Beden- fachen der Summe aus Nabenhöhe und Rotor- Kenntnis zu nehmen.
Nordrhein-Westfalen
durchmesser wird durch ein entsprechendes Gutken.
Regionalniederlassung
Eine Gefährdung des Straßenverkehrs ist durch die achten nachgewiesen, dass keine potentiellen
Ville-Eifel
Einhaltung der Abstände, die größer als das Einein- Gefahren durch den Betrieb zu erwarten sind.
15.07.2011
halbfache der Summe aus Nabenhöhe plus Rotordurchmesser sicherzustellen. Unbeschadet dieser
Anforderung ist zur Landes- / Bundesstraße mindestens ein Abstand von 40 m, gemessen vom äußeren
Fahrbahnrand, einzuhalten.
Für die direkte bzw. indirekte Anbindung an die
L 116 ist ein gesonderter Antrag auf Erteilung einer
gebührenpflichtigen Sondernutzungserlaubnis beim
Landesbetrieb Straßenbau, Regionalniederlassung
Ville-Eifel in Euskirchen einzureichen.
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Anlage A) -Abwägungsliste- Stellungnahmen im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gemäß §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB sowie §§ 3 (2) und 4
(2) BauGB - 45. FNP-Änderung - Windpark Königshovener Höhe Lfd. Stellungnahme von, vom
Stellungnahme
Abwägung
Der StadtentwickNr.
lungsausschuss empfiehlt dem Rat der
Stadt Bedburg ...
… die Mitteilung zur
Gegen die o.g. Bauleitplanung bestehen seitens der
8a
Ergänzendes Schreiben
Kenntnis zu nehmen.
Straßenbauverwaltung grundsätzlich keine Bedenaus der Offenlage
ken.
01.06.2012
In Bezug auf die Einspeisung in vorhandene Um- Im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens
spannungsanlagen sind im Einzelfall die Längsver- werden die entsprechenden Unterlagen vorgelegt
legungen oder Querungen von betroffenen Bundes- und die notwendigen Anträge gestellt.
/ Landesstraßen beim Landesbetrieb Straßenbau zu Die gemäß Windenergieerlass empfohlenen Abstände werden berücksichtigt. Bei einem geringebeantragen.
Eine Gefährdung des Straßenverkehrs ist durch die ren Abstand als dem Eineinhalbfachen der Summe
Einhaltung der Abstände, die größer als das Einein- aus Nabenhöhe und Rotordurchmesser wird durch
halbfache der Summe aus Nabenhöhe plus Rotor- ein entsprechendes Gutachten nachgewiesen,
durchmesser sicherzustellen (s. hierzu Nummern dass keine potentiellen Gefahren durch den Be8.2.4 und 5.2.3.5 des Windenergieerlasses vom trieb zu erwarten sind.
11.07.2011).
Unbeschadet dieser Anforderung ist mindestens ein
Abstand von 40 m zur L 116, gemessen vom äußeren Fahrbahnrand, einzuhalten. Die Entfernungen
sind nicht vom Mastfuß, sondern von der Rotorspitze zum äußeren Rand der befestigten Fahrbahn zu
messen. Innerhalb dieser Abstände dürfen keine
Windenergieanlagen errichtet werden (s. hierzu
Nummer 8.2.4 des Windenergieerlasses vom
11.07.2011). Dieser Abstand gilt als Anbaubeschränkungszone an Bundes und Landesstraßen.
Innerhalb dieser Zone ist gemäß § 9 (2) Fernstraßengesetz und § 25 (1) Straßen und Wegegesetz
NRW die Zustimmung des Straßenbaulastträgers
erforderlich.
Eine Gefährdung der öffentlichen Sicherheit im
Straßenverkehr durch Windenergieanlagen (z.B.
durch Brand, Eiswurf) ist auszuschließen. Dafür wird
der Rückgriff auf technische Lösungen empfohlen.
Andernfalls sind Abstände gemäß Nr. 5.2.3.5 von
13
Anlage A) -Abwägungsliste- Stellungnahmen im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gemäß §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB sowie §§ 3 (2) und 4
(2) BauGB - 45. FNP-Änderung - Windpark Königshovener Höhe Lfd. Stellungnahme von, vom
Stellungnahme
Abwägung
Der StadtentwickNr.
lungsausschuss empfiehlt dem Rat der
Stadt Bedburg ...
klassifizierten Straßen einzuhalten.
Für die direkte bzw. indirekte Anbindung an die L
116 ist ein gesonderter Antrag auf Erteilung einer
gebührenpflichtigen Sondernutzungserlaubnis beim
Landesbetrieb Straßenbau, Regionalniederlassung
Ville-Eifel in Euskirchen einzureichen. Diese Auflage
gilt auch für die Dauer der Herstellung und Errichtung der Windkraftanlagen.
Sämtliche baulichen Änderungen an Zufahrten /
Einmündungen der L 116 sind mit dem Landesbetrieb abzustimmen.
9.
Bezirksregierung
Düsseldorf, Luftfahrtbehörde
25.07.2011
Das Plangebiet befindet sich in ca. 2.130 m Entfernung zum Segelfluggelände Grevenbroich Gustorfer
Höhe. Bezüglich evtl. Belange des Segelfluggeländes bitte ich Sie, den Aero-Club GrevenbroichNeuss E.V., Rosenstraße 14, 41515 Grevenbroich,
im Bauleitplanverfahren zu beteiligen.
Gegen die Änderung des Flächennutzungsplanes
bestehen von hier keine grundsätzlichen Bedenken.
Windkraftanlagen von mehr als 100 m über Grund
stellen jedoch in jedem Fall ein Luftfahrthindernis
gem. § 14 Luftverkehrsgesetz (LuftVG) dar und bedürfen im Rahmen des BImSch-Genehmigungsverfahren meiner besonderen luftrechtlichen Zustimmung.
Unabhängig von der luftrechtlichen Prüfung im
BImSchG-Verfahren kann bereits jetzt gesagt werden, dass Windkraftanlagen über 100 m über Grund
grundsätzlich mit einer Tages- und Nachtkennzeichnung gem. den Allgemeinen Verwaltungsvorschriften zur Kennzeichnung von Luftfahrthindernissen
vom Bundesministerium für Verkehr, Bau- und
Der Aero-Club Grevenbroich wurde bezüglich der … die Mitteilung zur
Belange des Segelfluggeländes Gustorfer Höhe Kenntnis zu nehmen.
am Verfahren gemäß § 4 (1) BauGB beteiligt. Gemäß Schreiben vom 05.08.2011 werden von Seiten des Aero-Clubs keine Einwände gegen die
Änderung des FNP erhoben, weil keine flugsicherheitstechnischen Interessen berührt werden.
Innerhalb der Begründung wurde unter 10.7 bereits
auf die notwendige Sicherheit des zivilen und militärischen Flugbetriebes hingewiesen.
Innerhalb des Baugenehmigungsverfahrens wer- … die Mitteilung zur
den die Standortkoordinaten, Bauhöhen usw. zur Kenntnis zu nehmen.
flugsicherungstechnischen Bewertung vorgelegt.
14
Anlage A) -Abwägungsliste- Stellungnahmen im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gemäß §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB sowie §§ 3 (2) und 4
(2) BauGB - 45. FNP-Änderung - Windpark Königshovener Höhe Lfd. Stellungnahme von, vom
Stellungnahme
Abwägung
Der StadtentwickNr.
lungsausschuss empfiehlt dem Rat der
Stadt Bedburg ...
Wohnungswesen vom 02.09.2004 in der z. Z. gültigen Fassung (NfL I - 143/07) zu versehen und als
Luftfahrthindernis zu veröffentlichen sind.
Hinweis zu § 18a LuftVG:
Eine flugsicherungstechnische Bewertung ist aufgrund der in diesem Planungsstadium fehlenden
Angaben (Standortkoordination, Bauhöhen, WKATyp usw.) z. Z. nicht möglich. Sofern im späteren
Planungsstadium Beeinträchtigungen von militärischen und / oder zivilen Flugsicherungseinrichtungen zu erwarten sind, kann eine Zustimmung zu der
Errichtung der geplanten Windkraftanlagen aufgrund
§ 18a LuftVG evtl. im BImSchG-Verfahren versagt
werden (materielles Bauverbot).
Ich verweise auf meine Stellungnahme vom siehe Punkt 9.
… die Mitteilung zur
9a.
Ergänzendes Schreiben
25.07.2011. Diese bleibt vollinhaltlich bestehen.
Kenntnis zu nehmen.
aus der Offenlage
30.05.2012
Der Zweckverband Naturpark Rheinland bezieht auf
10.
Naturpark Rheinland
der Basis seines ‚Maßnahmeplan Zweckverband
28.07.2011
Naturpark Kottenforst-Ville 2002’ und der ihm übertragenen Aufgaben zu den o.g. Änderungen des
Flächennutzungsplans zur Ausweisung einer Windkonzentrationszone in Bedburg wie folgt Stellung:
Laut Beschluss der Verbandsversammlung des Naturparks vom 25.01.1999 wird die Nutzung von alternativen Energiequellen grundsätzlich unterstützt.
Es bedarf jedoch der Einzelfallabwägung im Hinblick
auf die Naturparkbelange. Sofern diese Belange
unverträglich berührt werden, lehnt der Zweckverband die Ausweisung von Konzentrationszonen ab.
Für diese Stellungnahme sind die satzungsgemäßen
Aufgaben des Zweckverbandes - die Wahrung der
Belange von Natur und Landschaft für die Erholung
15
Anlage A) -Abwägungsliste- Stellungnahmen im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gemäß §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB sowie §§ 3 (2) und 4
(2) BauGB - 45. FNP-Änderung - Windpark Königshovener Höhe Lfd. Stellungnahme von, vom
Stellungnahme
Abwägung
Der StadtentwickNr.
lungsausschuss empfiehlt dem Rat der
Stadt Bedburg ...
der Bevölkerung - maßgebend (§ 4 der Satzung vom
06.06.2007). Der Verlust von Erholungsflächen ist
insbesondere in einem hoch verdichteten Ballungsraum zu vermeiden. Bei der Errichtung von Windenergieanlagen ist daher besonders darauf zu achten, dass das charakteristische Landschaftsbild und
die Erholungseignung der Landschaft erhalten bleiben.
Die geplante Konzentrationszone im Bereich der Die innerhalb der Untersuchung der Potentialflä- … die Mitteilung zur
Königshovener Höhe befindet sich entgegen der chen im Rahmen der ursprünglichen Begründung Kenntnis zu nehmen.
Begründung zur 45. Flächennutzungsplanänderung angesprochene Zugehörigkeit zum Naturpark
(vgl. S. 11) nicht im Naturpark Rheinland, sondern Rheinland betrifft nicht den Bereich der 45. FNPunmittelbar nördlich angrenzend, wie es richtig im Änderung, sondern die Potentialfläche B im BeUmweltbericht erläutert wird (S. 11). Das Gebiet reich östlich der Wiedenfelder Höhe. Für diese
schließt entsprechend des ‚Maßnahmeplan Zweck- Fläche trifft die Aussage zu, dass sie in Gänze
verband Naturpark Rheinland’ an die Wanderzone innerhalb des Nuturparks Rheinland liegt. Die südan und hat somit eine hohe Bedeutung für die orts- liche Erweiterung der Potentialfläche A unmittelbar
nördlich der Kasterer Höhe befindet sich ebenfalls
nahe Erholung.
innerhalb des Naturparks Rheinland und wird u.a.
aus diesem Grund zunächst nicht in die Flächennutzungsplanänderung einbezogen.
Innerhalb des 10 km-Radius, in dem der geplante
Windpark maßgeblich Einfluss auf das Schutzgut
Landschaft hat (vgl. Umweltbericht S. 22) befindet
sich die historische, denkmalgeschützte Ortsanlage
Altkaster und das Naherholungsgebiet Kasterer See.
Der See mit seinem Reichtum an verschiedenen
Wasservögeln und der rekultivierte Wald auf der
Kasterer Höhe stellen ein bedeutendes Naherholungsgebiet dar. Ausgehend von Altkaster führen
ausgewiesene Wanderwege in das Rekultivierungsgebiet. Auch die Wasserburgenroute - eine überre-
Innerhalb des Umweltberichtes, wird darauf hinge- … die Mitteilung zur
wiesen, dass der Windpark aus fachlicher Beurtei- Kenntnis zu nehmen.
lung bis zu 10 km maßgeblich Einfluss nehmen
kann. Dies trifft insbesondere für den Ortskern
Altkaster nicht zu, weil zwischen dem Ortskern
Altkaster und der Konzentrationszone die Kasterer
Höhe liegt, die im südöstlichen Bereich entsprechend des Rahmenbetriebsplans intensiv eingegrünt wurde. Die Sicht auf die Windkraftanlagen ist
somit durch die Kasterer Höhe selbst durch sichtverschattende Gehölzbestände und den Bö-
16
Anlage A) -Abwägungsliste- Stellungnahmen im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gemäß §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB sowie §§ 3 (2) und 4
(2) BauGB - 45. FNP-Änderung - Windpark Königshovener Höhe Lfd. Stellungnahme von, vom
Stellungnahme
Abwägung
Der StadtentwickNr.
lungsausschuss empfiehlt dem Rat der
Stadt Bedburg ...
gionale Themenroute - führt durch Altkaster entlang schungsbereich am Fuß der Kasterer Höhe erhebder Kasterer Höhe. Der Zweckverband Naturpark lich eingeschränkt, so dass eine optisch bedränRheinland empfiehlt die genannten Gesichtspunkte gende Wirkung des Ortsbildes nicht zu begründen
ist. Bezüglich der Blickrichtung aus Kaster und
im weiteren Verfahren zu berücksichtigen.
Altkaster wirkt sich des Weiteren vorteilhaft aus,
dass der Betrachter der Schmalseite der Konzentrationszone zugewendet ist und somit maximal drei
Windkraftanlagen in vorderster Position wahrnimmt. Zusätzlich bewirkt die Hauptwindrichtung,
dass der Betrachter aus Kaster und Altkaster nicht
frontal, sondern seitlich auf die Rotorblätter blickt.
Auch die Ausgleichbarkeit des beanspruchten Frei- Die notwendigen Ausgleichsmaßnahmen berück- … die Mitteilung zur
raums hinsichtlich der Erholungsfunktion und des sichtigen den Eingriff in das Landschaftsbild und Kenntnis zu nehmen.
damit den beanspruchten Freiraum hinsichtlich der
Landschaftsbildes muss berücksichtigt werden.
Erholungsfunktion.
Außerdem erwartet der Naturpark im weiteren Ver- Der Naturpark Rheinland wird im weiteren Verfah- … die Mitteilung zur
Kenntnis zu nehmen.
lauf nähere Informationen über die Anzahl der ge- ren beteiligt.
planten Windkraftanlagen.
Gegen die o.g. Maßnahme bestehen aus wasser11.
Erftverband
wirtschaftlicher Sicht seitens des Erftverbandes der29.07.2011
zeit keine Bedenken.
Da die mittlerweile in Kraft getretene EG- Ausgleichsmaßnahmen für die unvermeidbaren … der Anregung nicht
Wasserrahmenrichtlinie in einem festgelegten Zeit- Eingriffe in Natur und Landschaft sind an den ge- zu folgen.
rahmen die Herstellung eines ‚guten Zustands’ der störten Funktionen des Naturhaushaltes und des
Gewässer fordert, sollten die erforderlichen Aus- Landschaftsbildes auszurichten. Da Beeinträchtigleichsmaßnahmen unbedingt an die Gewässer gungen von Offenlandlebensräumen überwiegen,
geleitet werden. Hierzu gehören neben den notwen- wird der Schwerpunkt der Ausgleichsmaßnahmen
digen Maßnahmen zur Erreichung eines guten che- auf die Aufwertung der Lebensräume der offenen
mischen Zustands auch Maßnahmen am Gewässer und halboffenen Kulturlandschaft im nahen Umfeld
selbst und / oder bis ins Gewässerumfeld. Die Um- der Konzentrationszone gelegt. Gleichzeitig sollen
setzung ist nach derzeitigem Wissensstand nicht zu die Ausgleichsmaßnahmen zur Abschirmung der
umgehen und wird in Zukunft Kosten verursachen Windenergieanlagen gegenüber den nächstgelesowie Flächen im Gewässerumfeld beanspruchen. genen Wohnsiedlungsbereichen führen.
17
Anlage A) -Abwägungsliste- Stellungnahmen im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gemäß §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB sowie §§ 3 (2) und 4
(2) BauGB - 45. FNP-Änderung - Windpark Königshovener Höhe Lfd. Stellungnahme von, vom
Stellungnahme
Abwägung
Der StadtentwickNr.
lungsausschuss empfiehlt dem Rat der
Stadt Bedburg ...
Um sowohl ansonsten doppelt anfallende Kosten zu
vermeiden als auch den Flächenentzug für die
Landwirtschaft zu reduzieren, halten wir es für unbedingt erforderlich, die notwendigen Ausgleichsmaßnahmen bereits jetzt an die Gewässer zu lenken.
Auch wenn sich in unmittelbarer Nähe des Plangebietes kein Gewässer befindet, können für die Ausgleichsmaßnahmen Flächen an Gewässern im Gemeindegebiet oder sogar im Kreisgebiet einbezogen
werden. Hierzu ist eine Abstimmung mit dem Erftverband notwendig.
Gegen die o.g. Maßnahme bestehen aus wasser11a
Ergänzendes Schreiben
wirtschaftlicher Sicht seitens des Erftverbandes deraus der Offenlage
zeit keine Bedenken. Wir möchten jedoch wie be04.06.2012
reits in unserer Stellungnahme vom 29.07.2011 auf
folgendes hinweisen:
Da die mittlerweile in Kraft getretene EG- Ausgleichsmaßnahmen für die unvermeidbaren … der Anregung nicht
Wasserrahmenrichtlinie in einem festgelegten Zeit- Eingriffe in Natur und Landschaft sind an den ge- zu folgen.
rahmen die Herstellung eines „guten Zustands“ der störten Funktionen des Naturhaushaltes und des
Gewässer fordert, sollten die erforderlichen Aus- Landschaftsbildes auszurichten. Da Beeinträchtigleichsmaßnahmen unbedingt an die Gewässer gungen von Offenlandlebensräumen überwiegen,
geleitet werden. Hierzu gehören neben den notwen- wird der Schwerpunkt der Ausgleichsmaßnahmen
digen Maßnahmen zur Erreichung eines guten che- auf die Aufwertung der Lebensräume der offenen
mischen Zustands auch Maßnahmen am Gewässer und halboffenen Kulturlandschaft im nahen Umfeld
selbst oder / und bis ins Gewässerumfeld. Die Um- der Konzentrationszone gelegt. Gleichzeitig sollen
setzung ist nach derzeitigem Wissensstand nicht zu die Ausgleichsmaßnahmen zur Abschirmung der
umgehen und wird in Zukunft Kosten verursachen Windenergieanlagen gegenüber den nächstgelesowie Flächen im Gewässerumfeld beanspruchen. genen Wohnsiedlungsbereichen führen.
Um sowohl ansonsten doppelt anfallende Kosten zu
vermeiden als auch den Flächenentzug für die
Landwirtschaft zu reduzieren, halten wir es für unbedingt erforderlich, die notwendigen Ausgleichs-
18
Anlage A) -Abwägungsliste- Stellungnahmen im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gemäß §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB sowie §§ 3 (2) und 4
(2) BauGB - 45. FNP-Änderung - Windpark Königshovener Höhe Lfd. Stellungnahme von, vom
Stellungnahme
Abwägung
Der StadtentwickNr.
lungsausschuss empfiehlt dem Rat der
Stadt Bedburg ...
maßnahmen bereits jetzt an die Gewässer zu lenken.
Auch wenn sich in unmittelbarer Nähe des Plangebietes kein Gewässer befindet, können für die Ausgleichsmaßnahmen Flächen an Gewässern im Gemeindegebiet oder sogar im Kreisgebiet einbezogen
werden. Hierzu ist eine Abstimmung mit dem Erftverband notwendig.
12.
Bezirksregierung
Arns- Das von ihnen kenntlich gemachte Planungsgebiet Aufgrund des Rekultivierungsbereiches sind die … die Mitteilung zur
liegt über den auf Braunkohle verliehenen Berg- auf Braunkohle verliehenen Bergwerksfelder für Kenntnis zu nehmen.
berg
Abt. 6 ‚Bergbau und Ener- werksfeldern ‚Lehwald’ und ‚Frimmersdorf’. Eigen- das Plangebiet nicht relevant.
tümerin der Bergwerksfelder ‚Lehwald’ bzw. ‚Frimgie’
mersdorf’ ist die RWE Power AG, Stüttgenweg 2 in
26.07.2011
50935 Köln. Nach den hier vorliegenden Unterlagen
befindet sich die Planung in einem landwirtschaftlichen Rekultivierungsbereich bzw. Sondernutzungsfläche als Kreismülldeponie.
Der Bereich des Plangebietes ist nach den hier vor- Innerhalb der Hinweise unter 10. wird in die Be- … der Anregung zu
liegenden Unterlagen (Differenzenpläne mit Stand: gründung aufgenommen, dass das Plangebiet von folgen.
01.10.2009) von durch Sümpfungsmaßnahmen des den durch Sümpfungsmaßnahmen des BraunkohBraunkohlenbergbaus bedingten Grundwasserab- lebergbaus bedingten Grundwasserabsenkungen
senkungen betroffen. Die Grundwasserabsenkun- betroffen ist. Eine Zunahme der Beeinflussung der
gen werden, bedingt durch den fortschreitenden Grundwasserstände in den nächsten Jahren kann
Betrieb der Braunkohlentagebaue, noch über einen nicht ausgeschlossen werden. Ferner ist nach
längeren Zeitraum wirksam bleiben. Eine Zunahme Beendigung der bergbaulichen Sümpfungsmaßder Beeinflussung der Grundwasserstände im Plan- nahmen ein Grundwasserwiederanstieg zu erwargebiet in den nächsten Jahren ist nach heutigem ten. Dadurch bedingte Bodenbewegungen sind
Kenntnisstand nicht auszuschließen. Ferner ist nach nicht auszuschließen.
Beendigung der bergbaulichen Sümpfungsmaßnahmen ein Grundwasserwiederanstieg zu erwarten. Sowohl im Zuge der Grundwasserabsenkung
als auch bei einem späteren Grundwasseranstieg
sind hierdurch bedingte Bodenbewegungen möglich.
19
Anlage A) -Abwägungsliste- Stellungnahmen im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gemäß §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB sowie §§ 3 (2) und 4
(2) BauGB - 45. FNP-Änderung - Windpark Königshovener Höhe Lfd. Stellungnahme von, vom
Stellungnahme
Abwägung
Der StadtentwickNr.
lungsausschuss empfiehlt dem Rat der
Stadt Bedburg ...
Die Änderungen der Grundwasserflurabstände sowie die Möglichkeit von Bodenbewegungen sollten
bei Planungen und Vorhaben Berücksichtigung finden.
Ich empfehle Ihnen eine Anfrage an die RWE Power Die RWE Power AG wurde am Verfahren beteiligt. … die Mitteilung zur
Kenntnis zu nehmen,
AG zu stellen. Über mögliche zukünftige, betriebsplanmäßig noch nicht zugelassene bergbauliche
Tätigkeiten ist hier nichts bekannt. Diesbezüglich
empfehle ich Ihnen, ebenfalls die o.g. Eigentümerin
der bestehenden Bergbauberechtigung an der Planungsmaßnahme zu beteiligen, falls dieses nicht
bereits erfolgt ist.
Nach Befragung unserer möglicherweise betroffe- Entfällt.
… die Mitteilung zur
13.
RWE Power AG
Kenntnis zu nehmen.
Liegenschaften und Um- nen Fachabteilungen teilen wir Ihnen mit, dass nach
unserem heutigen Kenntnisstand Belange unserer
siedlungen
Gesellschaft durch das vorgenannte Planvorhaben
11.08.2011
nicht berührt werden.
Gegen die 45. Änderung des Flächennutzungspla14.
Stadt Grevenbroich
nes der Stadt Bedburg bestehen von Seiten der
11.08.2011
Stadt Grevenbroich erhebliche Bedenken, die sich
im wesentlichen aus dem Artenschutz begründen.
Schon bei der Auswahl der Flächen für einen Wind- Für beide verbleibenden Potentialflächen wurde … die Mitteilung zur
park hätte aus Sicht der Stadt Grevenbroich auch eine ergänzende Betrachtung der Avifauna vorge- Kenntnis zu nehmen.
das Thema Artenschutz als Kriterium herangezogen nommen. Die Betrachtung führt zu dem Ergebnis,
werden müssen, dies erfolgte nicht im erforderlichen dass aufgrund der vorliegenden Daten sowie der
Umfang bzw. teilweise nicht mit den sachlich erfor- Lebensraumausstattung auf beiden Potentialflächen mit einem ähnlichen Artenspektrum gerechderlichen Schlussfolgerungen.
net wird. Zudem wird erwartet, dass Windenergieanlagen auf beiden Flächen zu ähnlichen Auswirkungen auf europäisch geschützte Tiere führen
würden. Auf beiden Flächen könnten diese Auswirkungen vermieden bzw. durch geeignete Maßnahmen auf ein signifikantes Maß vermindert wer-
20
Anlage A) -Abwägungsliste- Stellungnahmen im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gemäß §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB sowie §§ 3 (2) und 4
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Stellungnahme
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den.
Aus Sicht des Artenschutzes wird die Planung einer
Konzentrationszone für Windenergie am angegebenen Standort auf der Königshovener Höhe äußerst
kritisch gesehen.
Das avifaunistische Fachgutachten des Gutachterbüros Ecoda wurde sowohl hinsichtlich der ermittelten Datenlage, als auch der daraus gezogenen
Schlüsse und Interpretationen durch den Fachdienst
65.3 der Stadt Grevenbroich überprüft.
Hinsichtlich der durch das Büro getätigten Vogelartenkartierung kann festgestellt werden, dass diese
Arbeiten recht ähnliche Ergebnisse gezeigt haben,
wie auch das städtische Biotopkataster für das südliche Grevenbroicher Rekultivierungsgebiet ausweist.
Auf die Stellungnahme der Stadt Grevenbroich zu … die Mitteilung zur
artenschutzrechtlichen Bedenken wurde in einer Kenntnis zu nehmen.
umfassenden Stellungnahme des Büros Ecoda
Umweltgutachten; Dortmund, 26. September 2011
in Ergänzung zum Avifaunistischen Fachgutachten
eingegangen. Die Stellungnahme ist der Anlage zu
entnehmen. Insgesamt werden die artenschutzrechtlichen Bedenken entsprechend der Stellungnahme des Büros Ecoda begründet zurückgewiesen.
Im Rahmen der Biotopkartierung wurden für den
Grenzbereich Grevenbroich / Bedburg im Rekultivierungsgebiet Königshovener Höhe im Verlauf der
letzen drei Jahre 102 Vogelarten registriert. Hiervon
sind 55 Arten als Brutvögel sowie 47 Arten als
Durchzügler, Nahrungs- oder Wintergäste zu führen.
41 dieser Vogelarten werden in der Roten Liste der
gefährdeten Brutvögel (2208) in NRW geführt, weitere 12 Arten mussten in die Vorwarnliste zur Roten
Liste NRW wegen teils drastischem Rückgang der
Bestände aufgenommen werden. 53 Arten gehören
nach der Novelle des Artenschutzrechts in Deutschland zu den so genannten planungsrelevanten Vogelarten, deren Betroffenheit durch die Planung
gesondert abzuprüfen ist.
21
Anlage A) -Abwägungsliste- Stellungnahmen im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gemäß §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB sowie §§ 3 (2) und 4
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Stellungnahme
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Eine Prüfung der Betroffenheit von Vögeln durch
Windenergieanlagen beinhaltet sowohl mögliche
Beeinträchtigungen durch den Bau wie auch den
Betrieb der Anlage. Übereinstimmend mit dem Gutachter werden die Beeinträchtigungen durch den
Anlagenbau als gering und vernachlässigbar erachtet.
Keine Übereinstimmung besteht mit dem Gutachter
bei der artenschutzrechtlichen Prüfung hinsichtlich
der Situationseinschätzung während des Betriebes
der Anlage, vor allem hinsichtlich der Gefährdung
von Groß- und Zugvögeln durch den Vogelschlag an
den insgesamt 18 zusätzlichen WEA.
Statistisch abgesicherte Daten zum Vogelschlag an
WEA liegen bislang nicht mit hinreichender Aussagewahrscheinlichkeit vor und werden seit 2002 von
der Vogelwarte Brandenburg in einer zentralen
Funddatei gesammelt. Dies jedoch nicht im Zuge
systematischer Untersuchungen, sondern in Form
eines Melderegisters, in das mehr oder weniger
zufällig gefundene Vogelschlagopfer eingetragen
werden. Dadurch ist die vorhandene Datenlage
recht dünn und berücksichtigt auch beispielsweise
nicht, dass Vogelschlagopfer in der Regel recht
schnell von aasfressenden Beutegreifern gefunden
und gefressen oder verschleppt werden, so dass ein
Zusammenhang mit der Todesursache nicht mehr
festgestellt wird. Bedingt durch diese nicht abgesichert dünne Datenlage gelangen die Gutachter im
Rahmen der Betroffenheitsanalyse nahezu grundsätzlich zu der Schlussfolgerung, dass durch die
WEA die Gefährdungssituation der Vögel nicht signifikant zur alltäglichen Unfallwahrscheinlichkeit ver-
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Anlage A) -Abwägungsliste- Stellungnahmen im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gemäß §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB sowie §§ 3 (2) und 4
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Stellungnahme
Abwägung
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ändert wird.
Diese Einschätzung wird von hier nicht geteilt, zumal
auch an bereits bestehenden Anlagen im Stadtgebiet mehrfach Großvögel unter WEA gefunden wurden, deren Todesursache eindeutig auf Vogelschlag
zurückzuführen war.
Auch die lokal hohe Dichte von bereits bestehenden
und genehmigten Konzentrationszonen trägt hier zu
einer deutlichen Erhöhung des Gefährdungspotenzials bei.
Potenziell betroffen durch die Konzentrationszone
wären hier vor allem im Gebiet festgestellten Greifvogel- und Eulenarten Merlin, Baumfalke, Turmfalke,
Wanderfalke, Mäusebussard, Wespenbussard, Raufußbussard, Rohr-, Wiesen- und Kornweihe, Habicht, Sperber, Rot- und Schwarzmilan sowie Uhu
und Waldohreule.
Gerade bei den landes- oder bundesweit sehr seltenen Wiesen- und Kornweihen kann bereits der Verlust von einzelnen Tieren durch Vogelschlag erhebliche Auswirkungen auf den Fortbestand der Art
haben. Nicht umsonst wurden derzeit aktuell zwei
genehmigte WEA im Landkreis Aurich während der
Brut von Wiesenweihen im Umfeld der Anlage stillgelegt, um den Bruterfolg nicht zu stören.
Auch die Rohrweihe wurde in 2009 und 2011 mit
jeweils einer Brut im dortigen Bereich festgestellt.
Hier kann bereits der Ausfall eines einzelnen Brutpartners erhebliche Auswirkungen auf die lokale
Population haben, da es sich nachweislich um das
einzige Brutpaar handelt.
Für Rohrweihe und Wiesenweihe beschreibt auch
die Landesregierung in der Broschüre ‚Geschützte
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Anlage A) -Abwägungsliste- Stellungnahmen im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gemäß §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB sowie §§ 3 (2) und 4
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Stellungnahme
Abwägung
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Stadt Bedburg ...
Arten in NRW, Vorkommen, Erhaltungszustand,
Gefährdungen, Maßnahmen’ als Gefährdungs- und
Beeinträchtigungsursache die ‚Zerschneidung und
Verkleinerung von offenen Landschaftsräumen (v.a.
Straßenbau, Gewerbegebiete, Bodenabbau, Stromleitungen, Windenergieanlagen)’. Gleichlautende
Aussagen werden auch zum Rotmilan getroffen.
Zusätzlich sind weitere ziehende Großvögel von der
Planung betroffen, von Weißstorch und Kranich ist
bekannt, dass diese bereits seit Jahren bei uns gezielt die Thermik von Kraftwerken anfliegen, um auf
dem Zug wieder an Höhe zu gewinnen und Energiereserven zu schonen. Durch die hohe lokale Dichte
der WEA sind auch diese Arten latent bedroht.
Weder bei der Untersuchung der Vögel, noch bei
den Fledermäusen wurde auf das Problem des so
genannten Baro-Traumas an Windenergieanlagen
eingegangen. Hierbei platzen Fledermäusen und
Vögeln durch erhebliche Druckunterschiede, die
durch die Rotoren in deren Umfeld verursacht werden, die Lungen bei der Passage des beeinflussten
Luftraumes. Somit sterben diese auch ohne direkten
Kontakt mit den Rotoren.
Aus den zusammengefasst dargelegten Gründen
bestehen erhebliche artenschutzrechtliche und ökologische Bedenken gegen die Realisierung der Konzentrationszone Bedburg-Nord, weil erhebliche und
nachhaltige Auswirkungen, nicht zuletzt bedingt
auch durch die lokale Kumulierung der Anlagenstandorte und Hochspannungstrassen, nicht schlüssig auszuschließen sind. Eine detaillierte Stellungnahme zu Artenschutz ist als Anlage beigefügt.
Zwei weitere Anregungen betreffen den Fall, dass
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Anlage A) -Abwägungsliste- Stellungnahmen im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gemäß §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB sowie §§ 3 (2) und 4
(2) BauGB - 45. FNP-Änderung - Windpark Königshovener Höhe Lfd. Stellungnahme von, vom
Stellungnahme
Abwägung
Der StadtentwickNr.
lungsausschuss empfiehlt dem Rat der
Stadt Bedburg ...
das Verfahren trotz der massiven artenschutzrechtlichen Bedenken fortgeführt wird:
Bei den Ausgleichsmaßnahmen wäre in der weite… der Anregung nicht
ren Planung zu berücksichtigen, dass die Beeinträchtigung des Landschaftsbildes auch auf das Die Kompensation des Eingriffs soll unter Beach- zu folgen.
Grevenbroicher Stadtgebiet wirkt, - nicht zuletzt tung der beeinträchtigten Landschaftsräume nach
durch die Kumulierung mehrerer, großflächiger Kon- Möglichkeit dort erfolgen, wo dieser Eigenartsverzentrationszonen - so dass ein Teil des Ausgleiches lust am stärksten wahrnehmbar ist. Dies ist neben
auch in Abstimmung mit der Stadt Grevenbroich auf dem Plangebiet vor allem in angrenzenden, heute
noch wenig technisch überformten Teilen der Kulderen Stadtgebiet erfolgen sollte.
turlandschaft der Fall. Bei der Auswahl der Ausgleichsmaßnahmen für das Landschaftsbild wird
darauf abgezielt, dass diese möglichst multifunktional sind und auch andere Funktionen erfüllen
können. In Abstimmung mit den Rekultivierungszielen sollen westlich des Plangebietes gelegene
Rekultivierungsflächen bevorzugt werden. Diese
Flächen befinden sich derzeit in der Zwischenbewirtschaftung, sind strukturarm und vor allem für
schutzwürdige Vögel des Offenlandes von Bedeu… die Mitteilung zur
Bei schalltechnischen Untersuchungen sind neben tung.
Kenntnis zu nehmen.
der Vorbelastung durch das Kraftwerk im weiteren
Verfahren auch weitere Vorbelastungen (z.B. Wind- Aufgrund der großen Entfernungen zu benachbartestfeld und Tagebaubetrieb, verkehrliche Emissio- ten Ortslagen ist gewährleistet, dass keine schädlichen Umwelteinwirkungen in Form von Lärmimnen) zu berücksichtigen.
missionen auftreten werden. Zur Stützung dieser
Aussage wurde von der IEL-Aurich, 2011 im Rahmen der Vorermittlung zur immissionsschutzrechtlichen Bewertung eine schalltechnische Berechnung durchgeführt. Diese Stellungnahme wurde
durch einen Nachtrag mit Datum 10.01.2012 ergänzt. An keinem Immissionspunkt wurden die
Grenzwerte überschritten. Innerhalb dieser Vorer-
25
Anlage A) -Abwägungsliste- Stellungnahmen im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gemäß §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB sowie §§ 3 (2) und 4
(2) BauGB - 45. FNP-Änderung - Windpark Königshovener Höhe Lfd. Stellungnahme von, vom
Stellungnahme
Abwägung
Der StadtentwickNr.
lungsausschuss empfiehlt dem Rat der
Stadt Bedburg ...
mittlung wurden teilweise bestehende Windenergieanlagen als Vorbelastung berücksichtigt. Im
Rahmen der zu erstellenden Schallimmissionsprognose werden auch die Vorbelastungen durch
das Kraftwerk Frimmersdorf u.ä. berücksichtigt.
Eventuelle, aber nicht anzunehmende Überschreitungen der Richtwerte könnten grundsätzlich durch
geringfügige Standortverschiebungen oder durch
Auflagen bezüglich der maximal zulässigen Emissionen einzelner Anlagen reguliert werden.
Die Stadt Grevenbroich hält ihre im Rahmen der
14a
Ergänzendes Schreiben
Trägerbeteiligung vorgebrachten Anregungen und
aus der Offenlage
Bedenken aufrecht.
11.06.2012
Die vorgesehene Konzentrationszone ist insbeson- Die Errichtung der Windenergieanlagen und die … der Anregung nicht
dere im nördlichen Bereich 1 im Hinblick auf die Bewegung der Rotoren führen dazu, dass sie auch zu folgen.
Wirkungen auf das Orts- und Landschaftsbild bezüg- noch aus weiter Entfernung optisch wahrgenomlich der Stadtteile Frimmersdorf und Gindorf der men werden können, so auch in Frimmersdorf und
Stadt Grevenbroich grundsätzlich in Frage zu stel- Gindorf. Eine erhebliche Beeinträchtigung ist jedoch nicht zu erwarten, da bereits die Gehölzbelen.
stände östlich des Plangebietes und im Bereich
der Königshovener Mulde den Blick in Teilen verstellen und damit die Erheblichkeit mindern. Des
Weiteren trägt die Entfernung zwischen dem Plangebiet und beiden Stadtteilen (> 1.500 m) maßgeblich dazu bei, dass sich eine Reduzierung der erlebbaren Größe der Anlagen einstellt (Nohl 1993,
Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes durch
mastenartige Eingriffe). Die wahrgenommene Größe der Anlagen nähert sich bei Wahrnehmung aus
den Siedlungsbereichen der von vorhandenen
Elementen wie Bäumen und Häusern an. Insofern
ist aus fachlicher Sicht (Beurteilung des naturschutzfachlichen Eingriffs) nicht von einer schwer-
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Anlage A) -Abwägungsliste- Stellungnahmen im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gemäß §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB sowie §§ 3 (2) und 4
(2) BauGB - 45. FNP-Änderung - Windpark Königshovener Höhe Lfd. Stellungnahme von, vom
Stellungnahme
Abwägung
Der StadtentwickNr.
lungsausschuss empfiehlt dem Rat der
Stadt Bedburg ...
wiegenden Beeinträchtigung des Landschaftsbildes sowie der Wohnlagen und des Wohnumfeldes
in Grevenbroich auszugehen.
Die unvermeidbaren Beeinträchtigungen des
Landschaftsbildes und der Erholungsnutzung werden im Zuge der Abhandlung der Eingriffsregelung
durch geeignete landschaftspflegerische Maßnahmen kompensiert.
Ausweislich der Begründung und der einschlägigen
Fachbeiträge ist ebenfalls fraglich, ob der Immissionsschutz an den nächstgelegenen Wohnnutzungen
in Grevenbroich gewährleistet werden kann.
Bei einer Gesamtkapazität von 23 WEA, deren Errichtung in erster Linie privaten kommerziellen Zwecken dient, erwarte ich eine angemessene Berücksichtigung der Interessen der Grevenbroicher
Wohnbevölkerung, gerade weil in den genannten
Stadtteilen eine Vorbelastung durch Bergbau und
Energieerzeugung vorliegt, ist im Hinblick auf hinzutretende weitere Belastungen eine besondere Rücksichtnahme geboten. Auch bei einem Verzicht auf
die Ausweisung des Teils 1 und einer Beschränkung
der Konzentrationszone auf die Flächen südlich der
Königshovener Mulde ist die Wirtschaftlichkeit eines
Windparks ohne weiteres gegeben.
Aufgrund der großen Entfernungen zu benachbar- … die Mitteilung zur
ten Ortslagen ist gewährleistet, dass keine schädli- Kenntnis zu nehmen.
chen Umwelteinwirkungen in Form von Lärmimmissionen auftreten werden. Zur Stützung dieser
Aussage wurde von der IEL-Aurich, 2011 im Rahmen der Vorermittlung zur immissionsschutzrechtlichen Bewertung eine schalltechnische Berechnung durchgeführt. Diese Stellungnahme wurde
durch einen Nachtrag mit Datum 10.01.2012 ergänzt. An keinem Immissionspunkt wurden die
Grenzwerte überschritten. Innerhalb dieser Vorermittlung wurden teilweise bestehende Windenergieanlagen als Vorbelastung berücksichtigt. Im
Rahmen der zu erstellenden Schallimmissionsprognose werden auch die Vorbelastungen durch
das Kraftwerk Frimmersdorf u.ä. berücksichtigt.
Eventuelle, aber nicht anzunehmende Überschreitungen der Richtwerte könnten grundsätzlich durch
geringfügige Standortverschiebungen oder durch
Auflagen bezüglich der maximal zulässigen Emissionen einzelner Anlagen reguliert werden.
Auch hinsichtlich der Avifauna sind meine Beden- Im Rahmen der Offenlage nach § 4 (2) BauGB zur … die Mitteilung zur
ken, die ich im Rahmen der Beteiligung der Nach- 45. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Kenntnis zu nehmen.
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Anlage A) -Abwägungsliste- Stellungnahmen im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gemäß §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB sowie §§ 3 (2) und 4
(2) BauGB - 45. FNP-Änderung - Windpark Königshovener Höhe Lfd. Stellungnahme von, vom
Stellungnahme
Abwägung
Der StadtentwickNr.
lungsausschuss empfiehlt dem Rat der
Stadt Bedburg ...
bargemeinden vorgetragen habe, nicht ausgeräumt. Bedburg – Windpark Königshovener Höhe – hat
Zur Zusammensetzung des avifaunistischen Arten- der Fachbereich Stadtplanung / Bauordnung mit
gefüges liegen hinreichende Untersuchungen der Schreiben vom 11.06.2012 Bedenken gegen die
Stadt Grevenbroich wie auch des Gutachterbüros Ausweisung einer Konzentrationszone für die
vor. Zu ergänzen sind hier lediglich zwei Erstnach- Windenergie erhoben. Im Folgenden wird auf die
weise und ein Brutnachweis im Untersuchungsge- Bedenken – sofern sie artenschutzrechtliche Bebiet aus dem Pool der planungsrelevanten Arten. In lange betreffen (im Wesentlichen die Seiten 2 und
2011 wurden im westlichen und östlichen Bereich 3 des Schreibens vom 11.06.2012) – eingegangen.
des Untersuchungsgebietes je eine Brut des Neun- Im Wesentlichen wird dabei auf die entsprechentöters (Lanus collurio) mit jeweils 3 ausgeflogenen den Seiten im Avifaunistischen Fachgutachten vom
Jungvögeln nachgewiesen, zwei Bruten des Fluss- 04. Januar 2012 (Ecoda 2012a) sowie auf eine
regenpfeifers in der südlichen Konzentrationszone Stellungnahme zu den artenschutzrechtlichen Befestgestellt sowie im Winter 2011/12 zwei Raub- denken des Fachbereichs 65.3 – Bauen, Garten,
würger (Lanus excubitor) als dauerhafte Überwinte- Umwelt der Stadt Grevenbroich vom 26. Septemrer regelmäßig im Umfeld der Moto-Cross-Strecke ber 2011 verwiesen.
und des „Waldes der Zukunft“ beobachtet.
Die wissenschaftlich erhobenen Daten zur Mortalität Zur Stellungnahme im Einzelnen:
und Scheuchwirkung von WEA auf Vogelarten sind
nach wie vor schlecht erforscht und gründen auf Seite 1 (letzter Absatz) bis Seite 2 (Absatz 1)
einer dünnen Datenbasis, so dass wirklich belastba- Im Avifaunistischen Fachgutachten vom 04. Januar
re Gefährdungseinschätzungen der Vogelwelt im 2012 wird der Brutnachweis des Flussregenpfeidortigen Bereich nicht zu erwarten sind. Grundsätz- fers aus dem Jahr 2011 auf der Seite 47 aufgelich wird ein Bauprojekt dieser Größenordnung ei- führt. Aufgrund dessen wird auf den Seiten 125 bis
nem Raum, in dem alleine in den letzen 5 Jahren 127 eine detaillierte Prognose bezüglich der Vermehr als hundert Vogelarten festgestellt worden botstatbestände des § 44 Abs. 1 BNatSchG sowie
der Eingriffsregelung (§ 14 BNatSchG) unter besind, nicht gerecht.
Auch sind eben gerade nicht z.B. die Weihenarten sonderer Berücksichtigung dieses Brutvorkomungefährdet, weil der Jagdflug unterhalb der Naben- mens vorgenommen.
höhe der Windräder stattfindet, im Balz-, Beuteüber- Die Brutnachweise des Neuntöters aus dem Jahr
gabe- oder Segelflugverhalten findet ein deutlich 2011 werden auf der Seite 50 des Avifaunistischen
höheres Flugverhalten statt, das eindeutig auch im Fachgutachtens aufgeführt. Auf den Seiten 139 bis
unmittelbaren Einflussbereich der Rotorblätter statt- 140 erfolgt eine detaillierte Prognose bezüglich der
findet. Durch die Langlebigkeit vor allem der durch Verbotstatbestände des § 44 Abs. 1 BNatSchG
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Anlage A) -Abwägungsliste- Stellungnahmen im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gemäß §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB sowie §§ 3 (2) und 4
(2) BauGB - 45. FNP-Änderung - Windpark Königshovener Höhe Lfd. Stellungnahme von, vom
Stellungnahme
Abwägung
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WEA gefährdeten Großvogelarten und der regelmä- sowie der Eingriffsregelung unter besonderer Beßig erst spät eintretenden Geschlechtsreife mit ge- rücksichtigung der festgestellten Brutvorkommen.
ringer Reproduktionsrate ist bereits bei dem Verlust
einzelner Individuen die Gefährdung der lokalen Bezüglich des Raubwürgers lagen bei Abfassung
des Fachgutachtens keine Erkenntnisse zu einem
Population zu unterstellen.
Darüber hinaus ist auch der Vogelschlag an Masten Winterrastvorkommen im Bereich der KönigshoveThema einiger Publikationen, die nachgewiesen ner Höhe vor. Offensichtlich treten Raubwürger
haben, dass die meisten Grauammern und Neuntö- dort nur in einzelnen Jahren zur Winterrast auf.
ter auf der deutschen Totfundliste am Fuß von WEA
gefunden wurden und mit Masten kollidiert waren. Für den Raubwürger liegen keine abgesicherten
Gerade bei den landesweit im Bestand stark rück- wissenschaftlichen Erkenntnisse über den Einfluss
läufigen Grauammern mit aktuell im Frühjahr 2012 der Windenergienutzung vor. Einzelne Beobachnachgewiesenen 8 Singrevieren im Umfeld und in- tungen deuten jedoch auf ein eher geringes Meinerhalb der Konzentrationszone kann der Ausfall deverhalten hin. So stellten Möckel & Wiesner
bereits einzelner Individuen dem Erhalt der lokalen (2007) kein Meideverhalten von Raubwürgern
Population schweren Schaden zufügen. Erlischt gegenüber WEA fest. Sie berichten von sieben
diese Population, muss die Grauammer für das Revierzentren in vier verschiedenen Windparks.
Stadtgebiet von Grevenbroich (als Brutvogel) als Alle Revierzentren lagen in einer Entfernung von
ausgestorben gelten. Auch die EU-Leitlinien zur weniger als 300 m (drei Revierzentren sogar unter
Windenergieentwicklung anerkennen das internatio- 50 m) von der nächsten WEA entfernt.
nal akzeptierte Vorsorgeprinzip im Naturschutz Die bevorzugte Flughöhe der Art liegt weit unter(IUCN 2007) wonach „der Mangel an wissenschaftli- halb der Rotorkante moderner WEA. Darüber hinchen Daten und Informationen über das potenzielle aus liegt bislang erst ein Nachweis eines RaubRisiko oder die Signifikanz von Eingriffen keine Be- würgers vor, der an einer WEA verunglückte (Dürr
gründung dafür sein kann, mit dem Plan oder Pro- 2012, Stand: 13.03.2012). Vor diesem Hintergrund
erscheint die Annahme begründet, dass für die Art
jekt fortzufahren“.
Ebenso dünn wie bei der Mortalitätsrate von Vögeln an modernen WEA nur eine geringe Kollisionsgeist die Datenlage zur Scheuchwirkung von WEA auf fahr besteht.
die Vogelwelt allgemein oder für bestimmte im Ge- Ein Verstoß gegen § 44 Abs. 1 BNatSchG sowie
biet vorkommende Arten. Veröffentlichungen hierzu eine erhebliche Beeinträchtigung im Sinne der
mit langfristigen und systematischen Zählungen von Eingriffsregelung wird derzeit vorbehaltlich evenWachtelkönigen und Wachteln in einem westfäli- tuell notwendiger Prüfung in nachfolgenden Plaschen Getreideanbaugebiet, das die größte Brutpo- nungsschritten – für diese Art nicht erwartet.
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Anlage A) -Abwägungsliste- Stellungnahmen im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gemäß §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB sowie §§ 3 (2) und 4
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pulation des Wachtelkönigs in Nordrhein-Westfalen
beherbergt (Müller & Illner 2001a), zeigten, dass fast Seite 2 (Absatz 2)
alle rufenden Männchen beider Arten Flächen im Ab Seite 50 des Avifaunistischen Fachgutachtens
Abstand von etwa 300 m rund um WEA mieden wird der aktuelle wissenschaftliche Stand bezüg(Müller & Illner 2001b). Fortgesetzte Erfassungen lich möglicher Auswirkungen von WEA erläutert.
des Wachtelkönigs in derselben Region bestätigen Artspezifisch werden die möglichen Auswirkungen
diesen Befund (Joest 2008). Beide Arten kommen ab Seite 102 (im jeweiligen Absatz „artspezifische
im Gebiet mit Brutverdacht vor, so dass durch die Auswirkungen von WEA“) unter Einbeziehung der
Ausweisung der insgesamt 23 Anlagenstandorte aktuellen Literatur dargestellt. Darüber hinaus
dauerhaft erhebliche Flächen für diese Arten verlo- widmet sich die Stellungnahme des Büros Ecoda
vom 26.09.2011 (S. 2 bis 3) detailliert dieser Probren zu gehen drohen.
Auch der kumulative Effekt von Windenergieanlagen lematik.
im Umfeld der Konzentrationszone Bedburg-Nord Grundsätzlich sollte nicht die Artenzahl selbst,
wurde völlig außer Acht gelassen. Mit der Auswei- sondern die artspezifische Empfindlichkeit gegensung der Konzentrationszone Bedburg-Nord wird über WEA bzw. das von WEA ausgehende artspeder letzte zusammenhängende Freiraum inmitten zifische Gefährdungspotenzial der entscheidende
von bereits bestehenden WEAen und einer recht- Maßstab bei der Prognose und Bewertung mögliwinklig kreuzenden Hochspannungstrasse verstellt, cher Auswirkungen sein.
so dass im dortigen Raumgefüge keine Ausweichmöglichkeiten für die Fauna mehr gegeben sind. Seite 2 (Absatz 3)
Das folgende Zitat stammt aus den EU-Leitlinien: Die Auswirkungen von WEA am Standort Königs„Kumulative Effekte können entstehen, wenn mehre- hovener Höhe auf Weihenarten (insbesondere das
re Windparks und ihre damit verbundene Infrastruk- Kollisionsrisiko bei Balzflügen oder Beuteübergatur in einem Gebiet oder in einem Zugkorridor zu ben) wird auf den Seiten 108 bis 114 des Avifauliegen kommen oder wenn Windparks und andere nistischen Fachgutachtens detailliert erläutert.
Typen menschlicher Aktivitäten wie Forstwirtschaft
oder andere industrielle Erschließungen kombiniert Seite 2 (Absatz 4)
einwirken. Der kumulative Effekt ist der kombinierte Das Kollisionsrisiko an WEA-Masten für GrauamEffekt aller Entwicklungen zusammen betrachtet, mern wird im Rahmen der Konfliktanalyse auf den
was aber nicht bedeutet, dass es einfach nur die Seiten 146 bis 148 des Avifaunistischen FachgutSumme des Effektes des ersten und des zweiten achtens detailliert analysiert.
Windparks ist. Es kann mehr oder auch weniger als
die Summe sein. Entscheidend ist vielmehr, den Seite 2 (Absatz 5)
30
Anlage A) -Abwägungsliste- Stellungnahmen im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gemäß §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB sowie §§ 3 (2) und 4
(2) BauGB - 45. FNP-Änderung - Windpark Königshovener Höhe Lfd. Stellungnahme von, vom
Stellungnahme
Abwägung
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Schwellenwert zu ermitteln, ab dem der akkumulier- Sofern Hinweise für ein eventuelles regelmäßiges
te Lebensraumverlust (inklusive des effektiven Ver- Vorkommen störungsempfindlicher Arten im Umlustes durch Habitat-Ausschluss) zusammen mit der feld der geplanten WEA existieren, wird innerhalb
Zunahme an zusätzlichem Energieaufwand auf- der Konfliktanalyse unter Berücksichtigung der
grund von Barrierewirkungen und zusammen mit der aktuellen Literatur detailliert darauf eingegangen.
Zunahme von Kollisionsmortalität einen signifikanten Innerhalb der Konfliktanalyse wird für die Wachtel
Eingriff darstellt.
(S. 102 bis 105) ein Meideeffekt von bis zu 200 m
und für den Wachtelkönig (S. 122 bis 105) von bis
zu 300 m um WEA-Standorte angenommen, was
den in der Stellungnahme angegebenen Abständen entspricht.
Seite 2 (Absatz 6) bis Seite 3 (Ende)
Im Rahmen des Avifaunistischen Fachgutachtens
wurde artspezifisch geprüft, ob durch die Planung
Verbotstatbestände ausgelöst und ob erhebliche
Beeinträchtigungen im Sinne der Einriffsregelung
verursacht werden. Dabei wurde auch die Beschaffenheit der Umgebung des eigentlichen Plangebiets (bis 2.000 m) in die Bewertung mit einbezogen. Eine systematische Betrachtung kumulativer
Aspekte ist weder Gegenstand der artenschutzrechtlichen Prüfung noch der Eingriffsregelung.
Im Übrigen ergaben die Prüfungen für die vorkommenden Fledermausarten sowie für die festgestellten Brut-, Gast- und Rastvogelarten unter
Berücksichtigung eventuell notwendiger Vermeidungs-, Verminderungs- oder Kompensationsmaßnahmen keine erheblichen Auswirkungen im
Sinne des § 44 Abs. 1 BNatSchG oder der Eingriffsregelung (§ 14 Abs. 1 BNatSchG). Besondere
Zugvogelverdichtungen wurden im Rahmen der
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Anlage A) -Abwägungsliste- Stellungnahmen im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gemäß §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB sowie §§ 3 (2) und 4
(2) BauGB - 45. FNP-Änderung - Windpark Königshovener Höhe Lfd. Stellungnahme von, vom
Stellungnahme
Abwägung
Der StadtentwickNr.
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Untersuchung nicht festgestellt (vgl. Ecoda 2012a).
Darüber hinaus liegen dem LANUV derzeit keine
Hinweise für bedeutende Vogelzugkorridore im
Rheinland vor (Kaiser mdl. Mitteilung). Auch für
Fledermäuse existieren weder Daten (vgl. Ecoda
2012b) noch andere Hinweise dafür, dass es in der
geplanten Konzentrationszone zu einem verstärkten Auftreten ziehender Fledermäuse kommt.
Vor diesem Hintergrund, liegen keine Hinweise
vor, dass sich die prognostizierten Auswirkungen
der Planung aufgrund kumulativer Effekte mit anderen bereits in Betrieb befindlichen Bauwerken
(Kraftwerke, Hochspannungsleitungen, WEA) auf
ein erhebliches Maß erhöhen werden.
15.
16.
Landwirtschaftskammer
NRW
15.08.2011
Industrie- und Handelskammer Köln
Zweigstelle Rhein-Erft
16.08.2011
Gegen die o.a. Bauleitplanung bestehen aus landwirtschaftlicher Sicht keine grundsätzlichen Bedenken.
Schon zum jetzigen Zeitpunkt weisen wir aber darauf hin, dass im weiteren Verfahren bei der Auswahl
von erforderlichen Ausgleichsmaßnahmen auch
Möglichkeiten einbezogen werden, die den Entzug
landwirtschaftlicher Nutzflächen möglichst gering
halten.
Der Flächenverbrauch hochwertiger landwirtschaftlicher Nutzflächen für verschiedenste Zwecke stellt
für den Wirtschaftsbereich Landwirtschaft ein echtes
Problem dar.
Im Rahmen der 45. Änderung des Flächennutzungsplans - Windpark Königshovener Höhe - beabsichtigt die Stadt Bedburg den Bereich im nördlichen Stadtgebiet zwischen Königshovener Höhe
und Kasterer Höhe als zweite Konzentrationszone,
Aufgrund der überwiegenden Beeinträchtigung von … die Mitteilung zur
Offenlandlebensräumen liegt der Schwerpunkt der Kenntnis zu nehmen.
Ausgleichsmaßnahmen auf der Aufwertung der
Lebensräume der offenen und halboffenen Kulturlandschaft. So sollen Gehölzstrukturen angelegt
werden, die den typischen Vogelarten als Brutlebensraum dienen. Für den Eingriff in das Landschaftsbild ist die Anlage von strukturreichen Gehölzbeständen im nahen Umfeld geplant.
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Anlage A) -Abwägungsliste- Stellungnahmen im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gemäß §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB sowie §§ 3 (2) und 4
(2) BauGB - 45. FNP-Änderung - Windpark Königshovener Höhe Lfd. Stellungnahme von, vom
Stellungnahme
Abwägung
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neben der bereits bestehenden Konzentrationszone
Kirchherten, innerhalb des Stadtgebietes auszuweisen.
Aus Sicht der Industrie- und Handelskammer zu
Köln bestehen hinsichtlich der Änderung des o.g.
Flächennutzungsplans grundsätzlich keine bauleitplanerischen Bedenken.
Nicht unkommentiert lassen möchten wir jedoch den Der in der Begründung aufgeführte Planungsan- … der Anregung nicht
in der Begründung aufgeführten Planungsanlass. lass gibt insbesondere die momentane Gesetzes- zu folgen.
Zutreffend ist, dass es um das Ziel der NRW- lage wieder, durch die die Windenergienutzung
Landesregierung, den CO2-Ausstoß bis zum Jahr durch den Gesetzgeber bewusst gefördert wird.
2020 um 25 % und bis zum Jahr 2050 um mindes- Eine an dieser Gesetzeslage orientierte Stadtenttens 80 % zu reduzieren, zu erreichen, nicht nur wicklungsplanung erfordert eine aktive Auseinaneines deutlichen Ausbaus der erneuerbaren Ener- dersetzung mit dem Thema der erneuerbaren
gien bedarf sondern, wenn man den Windenergie- Energien.
Erlass vom 11.07.2011 zugrunde legt, auch einen Aufgrund der Privilegierung von Windkraftanlagen
deutlichen und effizienten Ausbau der Windenergie. im Außenbereich wären diese zunächst innerhalb
Bei der Betrachtungsweise wird in unseren Augen des gesamten Außenbereiches der Stadt Bedburg
nicht hinreichend berücksichtigt, dass der kontinuier- zulässig. Um eine geordnete und sinnvolle Entliche Anstieg der Stromerzeugung aus erneuerbaren wicklung sicherzustellen, ermöglicht der GesetzQuellen nicht nur die gewünschten umwelt- und geber Anlagen innerhalb bestimmter Bereiche zu
klimarelevanten Wirkungen entfaltet, sondern auch, konzentrieren. Im Gegenzug sind dabei in den
durch die garantierte Einspeisevergütung des EEG, Bereichen außerhalb der Konzentrationszonen
zu einem deutlichen Anstieg der Stromkosten führt. Windkraftanlagen ausgeschlossen.
Hierzu kommt, dass steigende Anteile von Wind- Die mit der 23. FNP-Änderung vorgenommene
energie darüber hinaus einen deutlichen Ausbau Ausweisung der Konzentrationszone Kirchherten
von Netzen und Speichermöglichkeiten sowie die hat die jetzt innerhalb der 45. FNP-Änderung im
Errichtung hoch effizienter und flexibel regelbarer Rahmen der Gesamtuntersuchung des StadtgebieKraftwerke erforderlich machen. Diese Infrastruk- tes auf geeignete Flächen für Konzentrationszonen
turmaßnahmen sind nicht nur eine große finanzielle zusätzlich untersuchten Flächen nicht berücksichHerausforderung, sie erfordern auch einen erhebli- tigt, weil seinerzeit die Entlassung der Flächen aus
chen zeitlichen Vorlauf und sind in der Regel meist dem Bergbau noch nicht vollzogen war und zunächst die Wiedernutzbarmachung der Flächen für
nicht ohne Widerstände umzusetzen.
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Anlage A) -Abwägungsliste- Stellungnahmen im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gemäß §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB sowie §§ 3 (2) und 4
(2) BauGB - 45. FNP-Änderung - Windpark Königshovener Höhe Lfd. Stellungnahme von, vom
Stellungnahme
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Vor diesem Hintergrund möchten wir nachdrücklich die Landwirtschaft der ehemals als Braunkohletadafür plädieren, das Vorhaben hinsichtlich einer gebau genutzten Flächen im Vordergrund standen.
gesamtwirtschaftlichen Bedeutung seiner kritischen Ebenso lässt eine ausreichende Liegezeit der rekultivierten Flächen aus statischen Gründen eine
Prüfung zu unterziehen.
Bebauung nunmehr zu. Diese Flächen stehen
somit als Potentialflächen für Windkraftanlagen zur
Verfügung und bieten sich für diese Nutzung aufgrund ihrer besonderen Lage geradezu an.
Wir teilen Ihnen mit, dass von Seiten der Industrie- Entfällt.
… die Mitteilung zur
16a
Ergänzendes Schreiben
und Handelskammer zu Köln hinsichtlich der oben
Kenntnis zu nehmen.
aus der Offenlage
genannten Änderung des Flächennutzungsplans
05.06.2012
keine Bedenken bestehen.
17.
Landesbetrieb Wald und Gegen die geplante FNP-Änderung zur Ausweisung Innerhalb des Geltungsbereiches der 45. FNP- … die Mitteilung zur
einer weiteren Konzentrationszone für Windkraftan- Änderung werden Waldflächen entsprechend des Kenntnis zu nehmen.
Holz NRW
lagen (Windpark Königshovener Höhe) bestehen Abschlussbetriebsplans und entsprechend der
17.08.2011
aus Sicht des Regionalforstamtes Rhein-Sieg-Erft Aufforstungsmaßnahme ‚Wald unserer Zukunft’
keine Bedenken. Voraussetzung ist jedoch, dass im dargestellt.
FNP-Änderungsgebiet die Waldflächen nach den
Vorgaben des Abschlussbetriebsplans (Tagebau
Garzweiler Süd) dargestellt werden.
Ausdrücklich begrüßt wird, das die Stadt Bedburg Sowohl die Königshovener Mulde als auch der … die Mitteilung zur
den Schutz des Waldes inkl. eines angemessenen aufgeforstete ‚Wald unserer Zukunft’ werden zum Kenntnis zu nehmen.
Abstandes - aufgrund des geringen Waldflächenan- Schutz der Flächen aus dem Geltungsbereich der
teils - höher bewertet als die Nutzung der Fläche Konzentrationszonen ausgeklammert, obwohl der
Windkraftanlagenerlass eine Darstellung als Kondurch Windkraftanlagen.
zentrationszone zulassen würde. Damit soll die
Bedeutung der Waldflächen für das Landschaftsbild Bedburgs unterstrichen werden.
Naturschutz und Landschaftspflege
18.
Rhein-Erft-Kreis
Mit der 45. Änderung des Flächennutzungsplans soll Auf die Anregungen wurde in einer umfassenden … die Mitteilung zur
17.08.2011
eine Vorrangfläche für Windenergieanlagen darge- Stellungnahme des Büros Ecoda Umweltgutach- Kenntnis zu nehmen.
stellt werden. Im Untersuchungsraum zur Flächen- ten; Dortmund, 26. September 2011 zur Stellungnutzungsplanänderung wurden ungewöhnlich viele nahme der Stadt Grevenbroich eingegangen. Die
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Anlage A) -Abwägungsliste- Stellungnahmen im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gemäß §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB sowie §§ 3 (2) und 4
(2) BauGB - 45. FNP-Änderung - Windpark Königshovener Höhe Lfd. Stellungnahme von, vom
Stellungnahme
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planungsrelevante Arten und Rote Liste Arten kar- Stellungnahme ist der Anlage zu entnehmen.
tiert.
Die Landesregierung gibt für den Schutz der planungsrelevanten Arten (Wiesen- und Rohrweihe,
Uhu) in der Broschüre ‚Geschützte Arten in NRW,
Vorkommen, Erhaltungszustand, Gefährdung, Maßnahmen’ als Schutzziel und Pflegemaßnahme, die
Vermeidung der Zerschneidung und Verkleinerung
der besiedelten Lebensräume durch z.B. Straßenbau, Stromleitungen und Windenergieanlagen vor.
Gerade bei den landes- und bundesweit sehr seltenen Wiesen- und Kornweihen und dem Uhu kann
bereits der Verlust von einzelnen Tieren erhebliche
Auswirkungen auf den Fortbestand der Art haben.
Gem. § 42 Abs. 1 Nr. 2 BNatSchG gilt bei den
streng geschützten Arten und den europäischen
Vogelarten ein zusätzliches Störungsverbot. Während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-,
Überwinterungs- und Wanderungszeiten ist es verboten, die Tiere so erheblich zu stören, dass sich
der Erhaltungszustand der lokalen Population verschlechtert.
Beispielsweise werden im Landkreis Aurich während
der Brut zwei genehmigte Windenergieanlagen stillgelegt, um den Bruterfolg nicht zu gefährden.
Durch die geplante Konzentrationszone wären hier
neben weiteren planungsrelevanten Arten insbesondere die im Gebiet festgestellten Greifvogel- und
Eulenarten durch Vogelschlag betroffen.
Aus den o.g. Gründen wird angeregt, zu untersuchen, inwieweit eine Kumulierung der Anlagenstandorte in Verbindung mit Hochspannungstrassen
zu einer Verschlechterung der lokalen Population für
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Anlage A) -Abwägungsliste- Stellungnahmen im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gemäß §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB sowie §§ 3 (2) und 4
(2) BauGB - 45. FNP-Änderung - Windpark Königshovener Höhe Lfd. Stellungnahme von, vom
Stellungnahme
Abwägung
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die betroffenen Arten führt. Bei dieser Untersuchung
sollte auch auf das Baro-Trauma (Fledermäuse,
Vögel) an Windenergieanlagen eingegangen werden.
Immissionsschutz
Mit der 45. Änderung des Flächennutzunsgplans soll
eine Vorrangfläche für Windenergieanlagen dargestellt werden.
Im Rahmen dieses Bauleitplanverfahrens werden Die Streusiedlung Weiler Hohenholz wurde auf- … die Mitteilung zur
als Immissionsorte die nächsten Orte Frimmersdorf grund ihrer geringen Größe und der Lage innerhalb Kenntnis zu nehmen.
und Gindorf, sowie der Ortsteil Kaster-Königshoven des Außenbereiches in der Begründung und im
festgelegt. Die Abstände zu den geplanten Anlagen Umweltbericht nicht explizit thematisiert, bei der
Abgrenzung der Konzentrationszone aber sehr
liegen jeweils bei ca. 1.800 m.
Aus diesen Festlegungen hinaus sollen immissions- wohl berücksichtigt und innerhalb der Begründung
schutzrechtliche Forderungen zum Lärmschutz und der Abgrenzung der Konzentrationszone auch
Schattenwurf im nachfolgenden Genehmigungsver- benannt. Die Entfernung zwischen dem Weiler
fahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz Hohenholz und der Konzentrationszone beträgt ca.
1.000 m. Damit weist die Konzentrationszone zum
nachgewiesen werden.
Hierzu ist aus der Sicht des Immissionsschutzes Weiler Hohenholz eine hinreichende Distanz auf,
zumal unmittelbar nördlich des Weilers die waldarfolgendes anzumerken:
tige Böschungskante des ehemaligen Tagebaus
Südlich des Plangebietes in ca. 1.000 m Entfernung liegt und damit die Sicht auf die Konzentrationszobefinden sich Wohnnutzungen im Außenbereich, die ne erheblich eingeschränkt wird. Zur Konzentratiin der vorliegenden Planung nicht berücksichtigt onszone Kirchherten weist der Weiler Hohenholz
wurden. Diese werden bereits heute durch Lärm und eine Entfernung von mindestens 1.700 m auf. AufSchattenwurf der bestehenden Windenergieanlagen grund der Südlage des Weilers zur Konzentrationszone ‚Windpark Königshovener Höhe’ wird der
beaufschlagt.
Eine weitere Vorbelastung stellen die Rekultivie- Weiler nicht durch Schattenwurf beeinträchtigt
rungsmaßnahmen des Tagebaus dar. Ich rege da- werden.
her an, bereits in der Planungsphase, alle auftreten- Eine Belastung des Weilers durch die Rekultivieden Immissionen unter Berücksichtigung aller Vor- rungsmaßnahmen des Tagebaus ist nicht gänzlich
auszuschließen. Aufgrund des Privilegierungstatbelastungen zu erfassen und zu bewerten.
bestandes gemäß § 35 Abs. 1 Nr. 5 BauGB wird
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Anlage A) -Abwägungsliste- Stellungnahmen im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gemäß §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB sowie §§ 3 (2) und 4
(2) BauGB - 45. FNP-Änderung - Windpark Königshovener Höhe Lfd. Stellungnahme von, vom
Stellungnahme
Abwägung
Der StadtentwickNr.
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aber die Anlage einer Konzentrationszone höher
bewertet als die Wohnnutzung im Außenbereich.
Die detaillierte Darstellung aller eventuellen Immissionen ist erst nach Kenntnis der konkreten Standortkoordinaten der einzelnen Windkraftanlagen
möglich und somit erst im Genehmigungsverfahren
sinnvoll.
Aus der Sicht der vom Rhein-Erft-Kreis zu vertreten18a
Ergänzendes Schreiben
den Belange wird folgende Stellungnahme abgegeaus der Offenlage
ben:
11.06.2012
Naturschutz und Landschaftspflege
Mit der 45. Änderung des Flächennutzungsplanes
soll eine Vorrangfläche für Windenergieanlage dargestellt werden. Ich verweise in diesem Zusammenhang auf meine Stellungnahme vom 17.08.2011.
Bezüglich der zu treffenden Ausgleichsmaßnahmen
kann erst eine abschließende Stellungnahme abgegeben werden, wenn die fehlenden Angaben – Ziffer
8.5 vorgelegt werden.
Auf die im Schreiben vom 17.08.2011 geäußerten … die Mitteilung zur
Anregungen wurde in einer umfassenden Stel- Kenntnis zu nehmen.
lungnahme des Büros Ecoda Umweltgutachten,
Dortmund 26.09.2011 zur Stellungnahme der Stadt
Grevenbroich eingegangen. Die Stellungnahme ist
der Anlage zu entnehmen. Art und Umfang der
Ausgleichsmaßnahmen hängen von den zu untersuchenden Beeinträchtigungen durch die einzelnen Windkraftanlagen ab. Dies setzt die Kenntnis
der detaillierten Standorte voraus. Somit können
zum augenblicklichen Zeitpunkt keine abschließenden Aussagen über die Größe der zu treffenden Ausgleichsmaßnahmen getroffen werden.
Diese Angaben werden im Laufe des Genehmigungsverfahrens nach BImschG fortgeschrieben.
Immissionsschutz
Auch aus Sicht des Immissionsschutzes ist aufgrund Die entsprechenden Fachgutachten wurden zwi- … die Mitteilung zur
Kenntnis zu nehmen.
der fehlenden Fachgutachten zu den Lärmimmissio- schenzeitlich dem Rhein-Erft-Kreis vorgelegt.
nen – Ziffer 8.1.6 der Begründung und zum Schattenwurf – Ziffer 8.1.7 keine abschließende Stellung-
37
Anlage A) -Abwägungsliste- Stellungnahmen im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gemäß §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB sowie §§ 3 (2) und 4
(2) BauGB - 45. FNP-Änderung - Windpark Königshovener Höhe Lfd. Stellungnahme von, vom
Stellungnahme
Abwägung
Der StadtentwickNr.
lungsausschuss empfiehlt dem Rat der
Stadt Bedburg ...
nahme möglich.
Ergänzung mit Schreiben vom 18.06.2012:
Die von Ihnen übersandten Fachgutachten wurden Entfällt.
von mir auf Plausibilität überprüft. Die Gutachten
enthalten die mit meiner Fachbehörde abgestimmten Immissionsorte.
Die Gutachten sind schlüssig und weisen keine erkennbaren Mängel auf. Aus der Sicht des Immissionsschutzes werden daher im Rahmen der Planung
keine weiteren Anregungen vorgebracht.
Weitere Untersuchungen und Auflagen im nachfolgenden Genehmigungsverfahren bleiben hiervon
unberührt
19.
Wehrbereichsverwaltung
West
08.2011
Wasser-, Abfallwirtschaft- und Bodenschutz
Für die von der Änderung betroffene Fläche liegen Entfällt
im Altlastenkataster keine Einträge vor. Den Ausführungen im Punkt 2.2.2.2 wird soweit zugestimmt.
Aus wasserrechtlicher Sicht bestehen keine Bedenken gegen die Ausweitung des Windparks.
Die Prüfung der zugeleiteten Planungsunterlagen
hat folgende Ergebnisse ergeben:
Im räumlichen Zusammenhang zu der geplanten
Vorrangfläche für Windkraft in Bedburg-Nord verläuft
eine aktive, militärisch genutzte Fm-Trasse. Um
Beeinträchtigungen der Wirksamkeit der Trasse zu
vermeiden, sollte dieser Bereich von Hindernissen
freigehalten werden. Dieser Bereich umfasst einen
Korridor von 100 m beiderseits der Trassenführung
(Gesamtkorridorbreite: 200 m). Zur besseren Darstellung der Trasse habe ich eine Ausschnittskizze
… die Mitteilung zur
Kenntnis zu nehmen.
… die Mitteilung zur
Kenntnis zu nehmen
Die Trasse schließt nicht aus, dass innerhalb des … die Mitteilung zur
Korridors einzelne Windkraftanlagen in Abstim- Kenntnis zu nehmen.
mung mit der Wehrbereichsverwaltung West platziert werden. Innerhalb der Begründung wird unter
8.1.10 ‚Richtfunkstrecken’ ein Hinweis auf die angesprochene Trasse aufgenommen.
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Anlage A) -Abwägungsliste- Stellungnahmen im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gemäß §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB sowie §§ 3 (2) und 4
(2) BauGB - 45. FNP-Änderung - Windpark Königshovener Höhe Lfd. Stellungnahme von, vom
Stellungnahme
Abwägung
Der StadtentwickNr.
lungsausschuss empfiehlt dem Rat der
Stadt Bedburg ...
gefertigt und beigefügt.
Darüber hinaus weise ich auf die Nähe zum Flug- Innerhalb der Begründung wurde unter 10.7 ‚Si- … die Mitteilung zur
platz Nörvenich hin. Hier sind neben den allgemei- cherheit des zivilen und militärischen Flugbetrie- Kenntnis zu nehmen.
nen Regelungen des LuftVG insbesondere die Flug- bes’ bereits darauf hingewiesen, dass jede einzelsicherungsanlagen, deren Zuständigkeitsbereiche ne Windkraftanlage im Rahmen des Genehmiund das neue Abstimmungsverfahren gem. § 18a gungsverfahrens der Wehrbereichsverwaltung III
LuftVG, zu berücksichtigen. Störungen des militäri- als militärische Luftfahrtbehörde zuzuleiten und zu
schen Radars durch Windenergieanlagen (WEA) prüfen ist.
können nicht ausgeschlossen werden. Vorsorglich
weise ich bereits jetzt auf die Möglichkeit hin, dass
ich meine Zustimmung zu WEA-Planungen im Einzelfall mit Beschränkungen / Auflagen versehen
bzw. sogar ganz versagen muss. Eine diesbezüglich
detaillierte Stellungnahme ist mir jedoch erst nach
Vorliegen genauerer Planungsunterlagen, wie z.B.
Standortkoordinaten, Angaben zu den Höhen der
geplanten Anlagen, Anlagentypen möglich.
Bereits jetzt weise ich darauf hin, dass ab einer Die einzelnen Windkraftanlagen werden mit einer … die Mitteilung zur
Bauhöhe über 100 m über Grund eine Tag- / Nacht- synchronisierten Tag / Nachtkennzeichnung aus- Kenntnis zu nehmen.
kennzeichnung - auch für den militärischen Flugbe- gestattet werden.
trieb - erforderlich wird.
Ich bitte um erneute Beteiligung im Rahmen der Die Wehrbereichsverwaltung West wird im Rah- … die Mitteilung zur
Beteiligung gem. § 4 Abs. 2 BauGB und bei späte- men der Beteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB am Kenntnis zu nehmen.
ren Genehmigungsverfahren für WEA in diesem Bauleitplanverfahren und bei dem späteren Genehmigungsverfahren beteiligt.
Gebiet.
Darüber hinaus rege ich in diesem Fall und aufgrund
der sich abzeichnenden besonderen Abstimmungsproblematik an, eine Koordinierung zwischen unseren Dienststellen außerhalb und vor einem offiziellen
Abstimmungsverfahren gem. BauGB durchzuführen.
Die Prüfung, ob und in welchem Umfang militärische Entfällt.
… die Mitteilung zur
19a
Ergänzendes Schreiben
Belange durch die von Ihnen mit Bezugsschreiben
Kenntnis zu nehmen.
aus der Offenlage
zugeleiteten Unterlagen betroffen sind, konnte leider
11.06.2012
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Anlage A) -Abwägungsliste- Stellungnahmen im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gemäß §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB sowie §§ 3 (2) und 4
(2) BauGB - 45. FNP-Änderung - Windpark Königshovener Höhe Lfd. Stellungnahme von, vom
Stellungnahme
Abwägung
Der StadtentwickNr.
lungsausschuss empfiehlt dem Rat der
Stadt Bedburg ...
bislang nicht abgeschlossen werden. Ich werde daher nicht fristgerecht zu Ihrem Schreiben Stellung
nehmen können.
Ich bitte um Terminverlängerung bis zu 28.06.2012.
Vorsorglich mache ich Bedenken geltend. Diese
werde ich zu gegebener Zeit begründen. Ich darf
Ihnen mein Bemühen versichern, die Angelegenheit
baldmöglichst zum Abschluss zu bringen.
20.
Aero-Club Grevenbroich- Von Seiten des Aero-Club Grevenbroich-Neuss e.V. Entfällt.
werden keine Einwände gegen eine Änderung des
Neuss e.V.
Flächennutzungsplanes der Stadt Bedburg mit Er05.08.2011
richtung eines Windparks auf der Königshovener
Höhe erhoben. Flugsicherheitstechnische Interessen
werden u.E. nicht berührt, da sich die geplante
Windparkanlage außerhalb des unmittelbaren Einzugsbereiches (= Platzrunde) des Segelfluggeländes Gustorfer Höhe befindet.
21a.
Flächeneigentümer 1
08.06.2011
Hiermit beantragen wir
- die Ausweisung einer Konzentrationszone (§ 35
BauGB) zur Errichtung und zum Betrieb von Windkraftanlagen und zwar als gebietliche Ergänzung zu
der von der RWE Innogy Windpark GmbH beantragten Konzentrationsfläche auf der Königshovener
Höhe
(die von uns beantragte Konzentrationszone ist in
der beigefügten Kartenunterlage schraffiert dargestellt)
Gemäß § 5 i.V.m. § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB können Gemeinden im Flächennutzungsplan ‚Konzentrationszonen für Windkraftanlagen’ darstellen.
Die Voraussetzungen einer solchen Ausweisung
liegen nur dann vor, wenn die Gemeinde auf der
Grundlage einer Untersuchung des gesamten Gemeindegebietes ein Gesamtkonzept für die Ausweisung von Konzentrationszonen erarbeitet hat.
Im Rahmen der 23. Änderung des Flächennut-
… die Mitteilung zur
Kenntnis zu nehmen.
… der Anregung zunächst nicht zu folgen,
jedoch darauf hinzuweisen, dass die mögliche Erweiterung in
einem
gesonderten
Flächennutzungsplanverfahren
behandelt
wird.
40
Anlage A) -Abwägungsliste- Stellungnahmen im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gemäß §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB sowie §§ 3 (2) und 4
(2) BauGB - 45. FNP-Änderung - Windpark Königshovener Höhe Lfd. Stellungnahme von, vom
Stellungnahme
Abwägung
Der StadtentwickNr.
lungsausschuss empfiehlt dem Rat der
Stadt Bedburg ...
- die für diese bauleitplanerische Darstellung erfor- zungsplans, die im Juli 2002 beschlossen wurde,
derliche Änderung des Flächennutzungsplans der wurden insgesamt zehn Standorte innerhalb des
Gebietes der Stadt Bedburg untersucht. Kriterien
Stadt Bedburg
- für das RWE-Vorhaben und für unser Antragsbe- der Untersuchung waren u.a. die Einhaltung von
gehren ein gemeinsames Verfahren zur Änderung Mindestabständen zur nächsten Wohnbebauung,
der Ausschluss von Natur- und Landschaftsdes Flächennutzungsplanes durchzuführen.
schutzgebieten, die Minimierung der BeeinträchtiBegründung:
Wir, die Unterzeichner, sind Eigentümer bzw. zu- gung des Landschaftsbildes, der ausreichende
künftige Eigentümer von Flächen im Bereich der Abstand zu Richtfunkstrecken, die Daten der
Windgeschwindigkeiten und die Nähe zu EinspeiKönigshovener und Kasterer Höhe.
Nach unseren Informationen hat die Stadt Bedburg sungspunkten der gewonnenen Energie in das
durch die Darstellung der Konzentrationszone für Stromnetz. Die damalige Untersuchung basierte
Windkraftanlagen ‚Kaiskorb’ eine Ausschlusswirkung auf Ergebnissen der Arbeitsgemeinschaft Windim Sinne des § 35 Abs. 3 BauGB begründet. Des- energie, die im Jahr 1995 beim Rhein-Erft-Kreis
halb sind wir bisher davon ausgegangen, dass im mit der RWE gebildet wurde.
Gebiet der Stadt Bedburg keine weiteren Windkraft- Als Ergebnis der Untersuchung wurde eine Fläche
in der Nähe der Ortschaft Kirchherten als Vorranganlagen zulässig sind.
Nachdem jedoch der Stadtentwicklungsausschuss zone innerhalb des Stadtgebietes im Rahmen der
des Rates in seiner Sitzung vom 03.05.2011 ausge- 23. Flächennutzungsplanänderung dargestellt.
hend von dem von RWE beantragten Vorhaben Diese Fläche wurde 2006 durch den Bau von insempfohlen hat, ein Verfahren zur Änderung des gesamt 12 Windkraftanlagen in Anspruch genomFlächennutzungsplanes einzuleiten und im Bereich men.
der Königshovener Höhe eine Konzentrationszone Die damalige Untersuchung hatte den Bereich im
für Windkraftanlagen darzustellen, gehen wir davon nördlichen Stadtgebiet zwischen Königshovener
aus, dass die Stadt Bedburg die z. Z. bestehende Höhe und Kasterer Höhe sowie den Bereich östlich
Ausschlusswirkung insoweit verändert, dass neben des Stadtzentrums im Norden der Wiedenfelder
dem Windpark Kaiskorb eine weitere Konzentrati- Höhe im Rahmen der Abwägung potentieller Konzentrationsflächen nicht berücksichtigt, weil seineronszone ermöglicht werden soll.
Ausgehend von diesen absehbaren Änderungen in zeit die Entlassung der Flächen aus dem Bergbau
der städteplanerischen Positionierung der Stadt noch nicht vollzogen war und zunächst die WieBedburg bezüglich der Ausweisung von Konzentra- derherstellung der Oberfläche des Geländes und
tionszonen für Windkraftanlagen melden auch wir die Wiedernutzbarmachung der Flächen für die
unsere Interessen an, Teile unserer Eigentumsflä- Landwirtschaft der ehemals als Braunkohletage-
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Anlage A) -Abwägungsliste- Stellungnahmen im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gemäß §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB sowie §§ 3 (2) und 4
(2) BauGB - 45. FNP-Änderung - Windpark Königshovener Höhe Lfd. Stellungnahme von, vom
Stellungnahme
Abwägung
Der StadtentwickNr.
lungsausschuss empfiehlt dem Rat der
Stadt Bedburg ...
chen im Bereich der Königshovener und Kasterer bau genutzten Flächen im Vordergrund standen.
Höhe für den Betrieb von Windkraftanlagen zur Ver- Heute sind die Rekultivierungsmaßnahmen entfügung zu stellen. Wir gehen davon aus, dass im sprechend den Rahmenbetriebsplänen und den
Zusammenhang mit der sich abzeichnenden Ener- Rekultivierungsplänen weitestgehend abgeschlosgiewende in Deutschland zusätzliche Flächen in sen. Die Flächen stehen somit als Potentialflächen,
einem erheblichen Umfang für diese Nutzungsart die für die Windenergienutzung prinzipiell in Frage
zur Verfügung gestellt werden müssen. Hierbei ver- kommen, zur Verfügung. In einem erneuten in sich
hehlen wir nicht auch unsere wirtschaftlichen Inte- schlüssigen gesamträumlichen Konzept wurde die
ressen, die jedoch bei den Grundstückseigentümern gesamte Stadtfläche Bedburgs auf mögliche Poim Gebiet des RWE-Vorhabens gleichermaßen ge- tentialflächen untersucht. Als Potentialflächen gelten dabei diejenigen Flächen, die im Außenbereich
geben sein dürften.
Für unsere Überlegungen, eine Ergänzung der Ge- nach Abzug der Flächen verbleiben, die sich aus
bietsfläche aus dem RWE-Vorhaben vorzuschlagen tatsächlichen oder rechtlichen Gründen nicht für
und keine Ausweisung an anderer Stelle zu verfol- die Windenergienutzung eignen oder aus städtegen, spricht allein schon der landesplanerische baulichen oder sonstigen abwägungsrelevanten
Grundsatz der Schonung des Freiraums. Im übrigen Gründen nicht zur Verfügung stehen. Als Ergebnis
gehen wir davon aus, dass auch unter Berücksichti- dieser Untersuchung ergaben sich zwei grundsätzgung der von uns vorgeschlagenen Erweiterungsflä- lich geeignete Flächen, die identisch sind mit den
chen ausreichende Schutzabstände zu geschlosse- Flächen, die im Rahmen der 23. FNP-Änderung
nen Ortschaften eingehalten werden und keine pla- nicht untersucht wurden, weil die Entlassung aus
nerischen Belange bestehen, die nur unsere Erwei- dem Bergbau noch nicht vollzogen war. Die beiden
terungsfläche und nicht die Gebietsfläche aus dem Potentialflächen wurden zur Entscheidungsfindung
detailliert miteinander verglichen. Als Endergebnis
RWE-Vorhaben tangieren.
Unser Ersuchen auf Durchführung eines gemeinsa- der Untersuchung wird empfohlen, rekultivierte
men Flächennutzungsplanänderungsverfahren für Flächen des ehemaligen Tagebaus Garzweiler
die Flächen aus dem RWE-Vorhaben und für die planungsrechtlich als Konzentrationszone zu sivon uns beantragten Erweiterungsflächen haben wir chern. Grundsätzlich ist die Stadt nicht verpflichtet,
deshalb gestellt, weil die Gesamtfläche im Rahmen alle Bereiche als Konzentrationszone darzustellen,
des Abwägungsgebotes gem. § 1 Abs. 7 BauGB die sich tatsächlich und rechtlich dafür eignen,
beurteilt werden sollte. Eine gerechte Abwägung der wenn städtebauliche Gründe vorliegen, die diese
öffentlichen und privaten Belange gegeneinander Begrenzung rechtfertigen. Es ist auch zulässig,
und untereinander, wie dies die zuvor genannte zunächst nur bestimmte Standorte als WindkonRechtsvorschrift zwingend verlangt, wird den ge- zentrationszone auszuweisen, und nachfolgend
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Anlage A) -Abwägungsliste- Stellungnahmen im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gemäß §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB sowie §§ 3 (2) und 4
(2) BauGB - 45. FNP-Änderung - Windpark Königshovener Höhe Lfd. Stellungnahme von, vom
Stellungnahme
Abwägung
Der StadtentwickNr.
lungsausschuss empfiehlt dem Rat der
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setzlichen Anforderungen nur dann genügen, wenn weitere Flächen zusätzlich auszuweisen, sofern
der gesamte Freiraum, für den die Darstellung einer der Vorgabe, der Windenergienutzung substanziell
Konzentrationszone beantragt ist, als Einheit beur- Raum zu schaffen entsprochen wird.
Die Anregung zur Erweiterung der Flächen entteilt wird.
sprechen jedoch grundsätzlich den Klimaschutzzielen des Landes NRW sowie den städtebaulichen Zielsetzungen der Stadt Bedburg im Raum
der Königshovener und Kasterer Höhe, welche
auch aus der flächendeckenden Untersuchung zu
Potentialflächen für Windemergoe hervorgeht. Die
möglichen Erweiterungsflächen liegen innerhalb
der in der flächendeckenden Untersuchung ermittelten Potentialfläche A.
Zur rechtssicheren Beurteilung über die Ausweisung einer Fläche für Windenergieanlagen in diesem Bereich sind jedoch noch ergänzende Informationen, insbesondere hinsichtlich der artenschutzrechtlichen Belange erforderlich. Nach Abstimmungen mit den Unterzeichnern der Stellungnahme sollen diese Flächen nach Vorliegen der
entsprechenden Informationen und Fertigstellung
der Unterlagen in einem separaten Bauleitplanverfahren behandelt werden.
Im Rahmen der o.a. Verfahrensstufe beantragen wir, Gemäß § 5 i.V.m. § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB kön- … der Anregung zu21b. Flächeneigentümer 1
eine gebietliche Erweiterung der vorgesehenen nen Gemeinden im Flächennutzungsplan ‚Kon- nächst nicht zu folgen,
14.06.2011
Konzentrationszone für Windenergieanlagen und zentrationszonen für Windkraftanlagen’ darstellen. jedoch darauf hinzuzwar in dem Umfang, wie sie in der beigefügten Die Voraussetzungen einer solchen Ausweisung weisen, dass die mögliKartenunterlage schraffiert dargestellt ist.
liegen nur dann vor, wenn die Gemeinde auf der che Erweiterung in
Begründung:
Grundlage einer Untersuchung des gesamten Ge- einem
gesonderten
Vorab weisen wir darauf hin, dass wir unser Begeh- meindegebietes ein Gesamtkonzept für die Aus- Flächennutzungsplanren nach vorheriger mündlicher Ankündigung bereits weisung von Konzentrationszonen erarbeitet hat.
verfahren
behandelt
mit Schreiben vom 27.05.2011 eingebracht haben. Im Rahmen der 23. Änderung des Flächennut- wird.
Am 14.07.2011 hatten wir Gelegenheit, unseren zungsplans, die im Juli 2002 beschlossen wurde,
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Anlage A) -Abwägungsliste- Stellungnahmen im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gemäß §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB sowie §§ 3 (2) und 4
(2) BauGB - 45. FNP-Änderung - Windpark Königshovener Höhe Lfd. Stellungnahme von, vom
Stellungnahme
Abwägung
Der StadtentwickNr.
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Antrag mit Bürgermeister Koerdt und den zuständi- wurden insgesamt zehn Standorte innerhalb des
gen Mitarbeitern informell zu erörtern. Danach sind Gebietes der Stadt Bedburg untersucht. Kriterien
wir unter Abwägung der für uns erkennbaren Ge- der Untersuchung waren u.a. die Einhaltung von
sichtspunkten zu dem Ergebnis gelangt, dass die Mindestabständen zur nächsten Wohnbebauung,
von uns beantragte gebietliche Erweiterung der der Ausschluss von Natur- und LandschaftsKonzentrationszone mit den städtebaulichen Zielen schutzgebieten, die Minimierung der Beeinträchtider 45. Änderung des Flächennutzungsplans ver- gung des Landschaftsbildes, der ausreichende
einbar ist und verfahrensmäßig keine Hinderungs- Abstand zu Richtfunkstrecken, die Daten der
gründe bestehen, das erweiterte Plangebiet unmit- Windgeschwindigkeiten und die Nähe zu Einspeitelbar in die anschließende Offenlage (§ 3 Abs. 2 sungspunkten der gewonnenen Energie in das
Stromnetz. Die damalige Untersuchung basierte
BauGB) einzubeziehen.
auf Ergebnissen der Arbeitsgemeinschaft WindInhaltliche Vereinbarkeit:
a) Steigerung des Beitrages erneuerbarer Energie energie, die im Jahr 1995 beim Rhein-Erft-Kreis
mit der RWE gebildet wurde.
an der Stromversorgung
In diese Zielsetzung der 45. Änderung des FNP, die Als Ergebnis der Untersuchung wurde eine Fläche
in Ziff. 1 der Begründung beschrieben ist und die im in der Nähe der Ortschaft Kirchherten als VorrangÜbrigen den Intensionen des neuen Windenergieer- zone innerhalb des Stadtgebietes im Rahmen der
lasses vom 11.07.2011 entspricht, fügt sich unser 23. Flächennutzungsplanänderung dargestellt.
Diese Fläche wurde 2006 durch den Bau von insAntragsbegehren vollinhaltlich ein.
b) Bündelung der Windkraftanlagen in Konzentrati- gesamt 12 Windkraftanlagen in Anspruch genommen.
onszonen
Mit der 45. Änderung des FNP strebt die Stadt Bed- Die damalige Untersuchung hatte den Bereich im
burg unter Aufrechterhaltung der bereits durch die nördlichen Stadtgebiet zwischen Königshovener
Konzentrationszone Bedburg-Kaiskorb begründeten Höhe und Kasterer Höhe sowie den Bereich östlich
Ausschlusswirkung im Sinne des § 35 Abs. 3 S. 3 des Stadtzentrums im Norden der Wiedenfelder
BauGB die Darstellung einer zweiten Konzentrati- Höhe im Rahmen der Abwägung potentieller Kononszone an. Dies bedeutet, dass Windkraftanlagen zentrationsflächen nicht berücksichtigt, weil seinerals privilegierte Vorhaben im Außenbereich (§ 35 zeit die Entlassung der Flächen aus dem Bergbau
Abs. 1 BauGB) an anderer Stelle im Stadtgebiet noch nicht vollzogen war und zunächst die WieBedburg auch weiterhin nicht zulässig sind. Folglich derherstellung der Oberfläche des Geländes und
wird es uns verwehrt sein, unsere Eigentumsflä- die Wiedernutzbarmachung der Flächen für die
chen, die unmittelbar an die Ackerlandflächen inner- Landwirtschaft der ehemals als Braunkohletagehalb der Konzentrationszone angrenzen und die bau genutzten Flächen im Vordergrund standen.
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Anlage A) -Abwägungsliste- Stellungnahmen im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gemäß §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB sowie §§ 3 (2) und 4
(2) BauGB - 45. FNP-Änderung - Windpark Königshovener Höhe Lfd. Stellungnahme von, vom
Stellungnahme
Abwägung
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ebenso wie der Grundbesitz innerhalb der geplanten Heute sind die Rekultivierungsmaßnahmen entKonzentrationszone als Agrar- und Freiraum gelten, sprechend den Rahmenbetriebsplänen und den
Rekultivierungsplänen weitestgehend abgeschlosfür Windkraftanlagen zu nutzen.
sen. Die Flächen stehen somit als Potentialflächen,
c) Räumliche Abgrenzung der Konzentrationszone
Nach Abschnitt 5 ‚Geltungsbereich’ der Begründung die für die Windenergienutzung prinzipiell in Frage
befindet sich die gesamte bisher vorgesehene Kon- kommen, zur Verfügung. In einem erneuten in sich
zentrationszone auf rekultivierten Flächen des Ta- schlüssigen gesamträumlichen Konzept wurde die
gebaus. Von einer Ausdehnung nach Westen, die gesamte Stadtfläche Bedburgs auf mögliche Pofür Teile der von uns beantragten Erweiterung not- tentialflächen untersucht. Als Potentialflächen gelwendig wäre, wird u.a. aus folgenden Gründen ab- ten dabei diejenigen Flächen, die im Außenbereich
gesehen:’Eine Ausdehnung des Geltungsbereiches nach Abzug der Flächen verbleiben, die sich aus
Richtung Westen ist aufgrund nicht ausreichender tatsächlichen oder rechtlichen Gründen nicht für
Liegezeiten rekultivierter Böden nicht angezeigt und die Windenergienutzung eignen oder aus städtewürde aufgrund der geringeren Windgeschwindig- baulichen oder sonstigen abwägungsrelevanten
keiten in den westlich angrenzenden Bereichen den Gründen nicht zur Verfügung stehen. Als Ergebnis
dieser Untersuchung ergaben sich zwei grundsätzAuswahlkriterien widersprechen.’
Wir halten diese Gründe nicht für überzeugend, weil lich geeignete Flächen, die identisch sind mit den
- mögliche Probleme bezüglich der Standsicherheit Flächen, die im Rahmen der 23. FNP-Änderung
im Rahmen der Genehmigungsverfahren der Anla- nicht untersucht wurden, weil die Entlassung aus
gen zu beurteilen sind und, soweit erforderlich, dem Bergbau noch nicht vollzogen war. Die beiden
durch besondere Maßnahmen beseitigt werden Potentialflächen wurden zur Entscheidungsfindung
detailliert miteinander verglichen. Als Endergebnis
können,
- nennenswerte Unterschiede bezüglich der Wind- der Untersuchung wird empfohlen, rekultivierte
geschwindigkeiten angesichts der geringen räumli- Flächen des ehemaligen Tagebaus Garzweiler
chen Distanz zwischen unseren Flächen und der planungsrechtlich als Konzentrationszone zu sichern. Grundsätzlich ist die Stadt nicht verpflichtet,
Konzentrationszone kaum gegeben sein werden.
alle Bereiche als Konzentrationszone darzustellen,
d) Sonstige Belange
Auch sonstige, wesentliche und städtebaulich rele- die sich tatsächlich und rechtlich dafür eignen,
vante Gründe dürfen unserem Erweiterungsbegeh- wenn städtebauliche Gründe vorliegen, die diese
Begrenzung rechtfertigen. Es ist auch zulässig,
ren nicht entgegen stehen, weil
1. die Abstände zu Wohnbauflächen, die nicht im zunächst nur bestimmte Standorte als WindkonAußenbereich liegen, nur geringfügig verringert wür- zentrationszone auszuweisen, und nachfolgend
den und unzulässige Beeinträchtigungen durch weitere Flächen zusätzlich auszuweisen, sofern
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Anlage A) -Abwägungsliste- Stellungnahmen im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gemäß §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB sowie §§ 3 (2) und 4
(2) BauGB - 45. FNP-Änderung - Windpark Königshovener Höhe Lfd. Stellungnahme von, vom
Stellungnahme
Abwägung
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Lärm und Schattenwurf auch nach Aussagen des der Vorgabe, der Windenergienutzung substanziell
Raum zu schaffen entsprochen wird.
planenden Büros BMR nicht eintreten werden,
2. eine messbare nachteilige Veränderung des Die Anregung zur Erweiterung der Flächen entStadtbildes durch Anlagen auf den von uns ge- sprechen jedoch grundsätzlich den Klimaschutzwünschten Erweiterungsflächen nicht eintreten wird, zielen des Landes NRW sowie den städtebauli(schon die bisher geplanten Windkraftanlagen wer- chen Zielsetzungen der Stadt Bedburg im Raum
den wegen ihrer Höhe im gesamten Stadtbild zu der Königshovener und Kasterer Höhe, welche
sehen sein, so dass einige wenige zusätzliche Anla- auch aus der flächendeckenden Untersuchung zu
gen diesen Gesamteindruck nicht verschlechtern Potentialflächen für Windemergoe hervorgeht. Die
möglichen Erweiterungsflächen liegen innerhalb
werden)
3. wesentliche Belange des Natur- und Landschafts- der in der flächendeckenden Untersuchung ermitschutzes unserem Antragsbegehren nicht entge- telten Potentialfläche A.
Zur rechtssicheren Beurteilung über die Ausweigenstehen können.
(Für die von uns beantragte geringe räumliche Er- sung einer Fläche für Windenergieanlagen in dieweiterung sind wesentliche Belange in diesem Sin- sem Bereich sind jedoch noch ergänzende Inforne, die nur unseren Grundbesitz und nicht die Flä- mationen, insbesondere hinsichtlich der artenchen in der Konzentrationszone selbst berühren, schutzrechtlichen Belange erforderlich. Nach Abstimmungen mit den Unterzeichnern der Stellungkaum vorstellbar).
nahme sollen diese Flächen nach Vorliegen der
Verfahren
entsprechenden Informationen und Fertigstellung
Die Berücksichtigung unseres Antrags führt auch der Unterlagen in einem separaten Bauleitplanvernicht zu unzumutbaren zeitlichen Verzögerungen, fahren behandelt werden.
weil auch bei Änderung der Planung nach Unterrichtung und Anhörung gem. § 3 Abs. 1 S. 1 BauGB
keine erneute vorgezogene Öffentlichkeitsbeteiligung stattfinden muss, sondern sich das Auslegungsverfahren gem. § 3 Abs. 2 BauGB anschließt.
Abschließend bitten wir, unser Begehren nur unter
städtebaulichen Gesichtspunkten zu beurteilen und
dem Abwägungsgebot gem. § 1 Abs. 8 BauGB zu
entsprechen.
Im Auftrag unserer o.g. Mitglieder wenden wir uns Nach Prüfung des Flurstückes 5, Flur 11, Gemar- … der Anregung nicht
22.
RLV-Kreisbauernschaft
kung Pütz ist eine Ausweisung als Konzentrations- zu folgen.
Köln/Rhein-Erft-Kreis e.V. mit nachfolgendem Anliegen an Sie:
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Anlage A) -Abwägungsliste- Stellungnahmen im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gemäß §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB sowie §§ 3 (2) und 4
(2) BauGB - 45. FNP-Änderung - Windpark Königshovener Höhe Lfd. Stellungnahme von, vom
Stellungnahme
Abwägung
Der StadtentwickNr.
lungsausschuss empfiehlt dem Rat der
Stadt Bedburg ...
Die Eheleute Frimmersdorf sind Landwirte und be- zone aufgrund der unmittelbaren Nachbarschaft
10.05.2011
wirtschaften im Stadtgebiet Elsdorf einen landwirt- zur Ortslage Kirchherten ausgeschlossen.
schaftlichen Vollerwerbsbetrieb. Nicht zuletzt bedingt durch die Vorkommnisse in Japan sind die
Eheleute Frimmersdorf bestrebt, ihren Beitrag im
Rahmen der propagierten Energiewende zu leisten
und bitten daher zu überdenken, ob die nachfolgende Parzelle als Windvorrangfläche ausgewiesen
werden kann:
Gemarkung Pütz, Flur 11, Nr. 51
Vorgenanntes Flurstück kommt nach Einschätzung
der Eheleute Frimmersdorf aufgrund der dort vorherrschenden Windverhältnisse grundsätzlich für die
Errichtung von Windkraftanlagen in Betracht. Wir
würden uns freuen, wenn Sie das Anliegen der Eheleute Frimmersdorf positiv beurteilen würden.
Vorab ist erstmal grundsätzlich zu klären, ob die Im Rahmen der 23. Änderung des Flächennut- … die Mitteilung zur
23.
Anwohner 1
Ausweisung einer zweiten Konzentrationszone für zungsplanes wurden seinerzeit 10 Potentialflächen Kenntnis zu nehmen.
Windkraftanlagen im Stadtgebiet Bedburg überhaupt innerhalb des Gebietes der Stadt Bedburg nach
rechtlich zulässig ist, da dies gemäß § 35 Abs. 3 unterschiedlichen Kriterien untersucht. Als Ergebnis der Untersuchung wurden die Flächen in der
BauGB bisher ausgeschlossen war.
Nähe der Ortschaft Kirchherten als Vorrangzone
dargestellt. Die damalige Untersuchung hatte den
Bereich im nördlichen Stadtgebiet zwischen Königshovener Höhe und Kasterer Höhe sowie den
Bereich östlich des Stadtzentrums im Norden der
Wiedenfelder Höhe im Rahmen der Abwägung
potentieller Konzentrationsflächen nicht berücksichtigt, weil seinerzeit die Entlassung der Flächen
aus dem Bergbau noch nicht vollzogen war und
zunächst die Wiederherstellung der Flächen für die
Landwirtschaft im Vordergrund stand. Heute stehen diese Flächen als Potentialflächen, die für die
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Anlage A) -Abwägungsliste- Stellungnahmen im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gemäß §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB sowie §§ 3 (2) und 4
(2) BauGB - 45. FNP-Änderung - Windpark Königshovener Höhe Lfd. Stellungnahme von, vom
Stellungnahme
Abwägung
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Stadt Bedburg ...
Windenergienutzung prinzipiell in Frage kommen,
zur Verfügung. In einem erneuten in sich schlüssigen gesamträumlichen Konzept wurde die gesamte Stadtfläche Bedburgs auf mögliche Potentialflächen untersucht. Als Potentialflächen gelten dabei
diejenigen Flächen, die im Außenbereich nach
Abzug der Flächen verbleiben, die sich aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen nicht für die
Windenergienutzung eignen oder aus städtebaulichen oder sonstigen abwägungsrelevanten Gründen nicht zur Verfügung stehen. Als Ergebnis dieser Untersuchung ergaben sich zwei grundsätzlich
geeignete Flächen, die identisch sind mit den Flächen, die im Rahmen der 23. FNP-Änderung nicht
untersucht wurden, weil die Entlassung aus dem
Bergbau noch nicht vollzogen war. Die beiden
Potentialflächen wurden zur Entscheidungsfindung
detailliert miteinander verglichen. Als Endergebnis
der Untersuchung wird empfohlen, rekultivierte
Flächen des ehemaligen Tagebaus Garzweiler
planungsrechtlich als Konzentrationszone zu sichern. Generell ist die Stadt nicht verpflichtet, alle
Bereiche als Konzentrationszone darzustellen, die
sich tatsächlich und rechtlich dafür eignen, wenn
städtebauliche Gründe vorliegen, die diese Begrenzung rechtfertigen. Ursächlich für die Begrenzung ist u.a. die Einhaltung eines weitestgehenden
Abstandes zur Wohnbebauung und die zunächst
geplante Nichtinanspruchnahme von Flächen, die
innerhalb des Naturparks Rheinland liegen. Durch
die geplante Flächenausweisung soll zudem die
Beeinträchtigung des Landschaftsbildes begrenzt
werden.
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Anlage A) -Abwägungsliste- Stellungnahmen im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gemäß §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB sowie §§ 3 (2) und 4
(2) BauGB - 45. FNP-Änderung - Windpark Königshovener Höhe Lfd. Stellungnahme von, vom
Stellungnahme
Abwägung
Der StadtentwickNr.
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Stadt Bedburg ...
Die Konzentrationszone für Windkraftanlagen auf
der Königshovener Höhe sollte in Anbetracht der
sehr großen Windräder von 180 m und unter Berücksichtigung des nahen Standortes zur Ortslage
Königshoven, Kaster, Alt Kaster nicht vergrößert
werden. Durch die beantragte Gebietserweiterung
ist mit enormen Beeinträchtigungen der Bewohner
durch Emissionen (Lärm, optische Beeinträchtigungen, Schattenwurf, Lichtreflexionen = Discoeffekt) zu
rechnen.
Eine Ausdehnung der Konzentrationszone auf die … die Mitteilung zur
gesamte Potentialfläche A ist nicht Gegenstand Kenntnis zu nehmen.
dieses Planverfahrens. Die westliche Abgrenzung
der Konzentrationszone resultiert aus der Möglichkeit, maximal drei in Nord-Süd-Richtung verlaufende Reihen aufzustellen, um somit Richtung Kaster
lediglich die Schmalseite der Konzentrationszone
zu präsentieren. Damit wird die Beeinträchtigung
des Landschaftsbildes begrenzt. Die südliche Abgrenzung weist zu den Ortschaften Kaster und
Königshoven einen Abstand von ca. 1.800 m, zum
Weiler Hohenholz einen Abstand von ca. 1.000 m
auf. Die südliche Abgrenzung schließt die innerhalb der Potentialfläche A gelegenen Flächen des
Naturparks Rheinland aus.
Die Größe des Windparks stellt einen gravierenden
Eingriff in die sich gerade entwickelnde und entstehende Landschaft dar, daher sollte hier sehr behutsam vorgegangen werden.
In Anbetracht der Größe der Windkrafträder von
180 m und deren erhöhten Standortes (Königshovener Höhe) wird sich bereits jetzt, bei der genehmigten Anzahl von 18 Windkrafträdern, das Stadtbild
entscheidend nachteilig verändern.
Gemäß Umweltbericht sind durch die 45. FNP- … die Mitteilung zur
Änderung keine erheblichen Umweltauswirkungen Kenntnis zu nehmen.
auf das Schutzgut Mensch gegeben, weil die immissionsschutzrechtlich relevanten Grenz- und
Orientierungswerte an sensiblen Immissionsorten
nicht überschritten werden.
Die Auswirkungen auf das Schutzgut Landschaft
werden als besonders erheblich eingestuft, weil die
Eigenschaft der Landschaft verändert wird bzw. es
zu Veränderungen des Orts- und Landschaftsbildes und der Sichtbeziehungen kommen kann.
Deswegen soll der Schwerpunkt der Ausgleichsmaßnahmen auf die Aufwertung der Lebensräume
der Kulturlandschaft gelegt werden. Ferner ist zur
Aufwertung des Landschaftsbildes die Anlage von
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Anlage A) -Abwägungsliste- Stellungnahmen im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gemäß §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB sowie §§ 3 (2) und 4
(2) BauGB - 45. FNP-Änderung - Windpark Königshovener Höhe Lfd. Stellungnahme von, vom
Stellungnahme
Abwägung
Der StadtentwickNr.
lungsausschuss empfiehlt dem Rat der
Stadt Bedburg ...
strukturreichen Gehölzbeständen geplant. Nach
Realisierung der Maßnahmen ist davon auszugehen, dass keine erheblichen nachteiligen Auswirkungen verbleiben.
24.
DB Services Immobilien
GmbH
09.05.2012
25.
RWE Rhein-Ruhr Netzservice GmbH
23.05.2012
Die beantragte Gebietserweiterung auf der Königshovener Höhe entspricht ca. 1/3 der schon ausgewiesenen Fläche, so dass hier nicht mehr von einer
geringen räumlichen Erweiterung gesprochen werden kann.
Die von einigen Anrainern vorgeschlagene Erweiterung der Fläche dient in keinster Weise dem Wohl
der Allgemeinheit sondern einzigallein den Antragstellern.
Sollte die Konzentrationszone der Windräder erweitert werden, kommen die Grundstückseigentümer
dieser Flächen oftmals in den Genuss von Entschädigungszahlungen des Windparkbetreibers. Diese
Zahlungen mindern die Einkünfte der Stadt Bedburg
aus der Windradparkbeteiligung.
Die DB Services Immobilien GmbH, als von der DB
Netz AG bevollmächtigtes Unternehmen, übersendet Ihnen hiermit folgende Gesamtstellungnahme
als Träger öffentlicher Belange zum o.g. Verfahren:
Nach Prüfung der uns übermittelten Unterlagen bestehen unsererseits keine Anregungen oder Bedenken.
In Ihrem Schreiben vom 07.05.2012 bitten Sie uns
um Stellungnahme zu obigem Flächennutzungsplan.
Nach Prüfung der uns zugesandten Unterlagen teilen wir Ihnen mit, dass wir keine grundsätzlichen
Bedenken erheben.
Bei Nutzungsänderungen der Flächen, wie z.B.
In der vorliegenden Planung wird der Geltungsbe- … die Mitteilung zur
reich der 45. FNP-Änderung im Vergleich zur bis- Kenntnis zu nehmen.
herigen Planung nicht vergrößert. Insofern ist davon auszugehen, dass gegen die 45. FNPÄnderung inhaltlich keine Bedenken bestehen.
Entfällt.
… die Mitteilung zur
Kenntnis zu nehmen.
Die aufgeführten Anregungen sind für das FNP- … die Mitteilung zur
Änderungsverfahren nicht relevant und betreffen Kenntnis zu nehmen.
die Ausführungsplanung. RWE Rhein-Ruhr Netzservice wird im Rahmen des notwendigen Baugenehmigungsverfahrens für die einzelnen Anlagen
beteiligt.
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Anlage A) -Abwägungsliste- Stellungnahmen im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gemäß §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB sowie §§ 3 (2) und 4
(2) BauGB - 45. FNP-Änderung - Windpark Königshovener Höhe Lfd. Stellungnahme von, vom
Stellungnahme
Abwägung
Der StadtentwickNr.
lungsausschuss empfiehlt dem Rat der
Stadt Bedburg ...
Entwidmung von öffentlichen Grundstücksflächen,
werden bei einem Verkauf vereinbarungsgemäß
dingliche Sicherungen unserer Leitungstrassen und
Anlagestandorte notwendig.
Bei Leistungserhöhungen ist u.U. die Anpassung
unserer Netze erforderlich. Hier sollte frühestmöglich
eine Absprache mit uns stattfinden, um notwendige
Anpassungsmaßnahmen (wie z.B. zusätzliche Ortsnetzstationen) zu planen und erforderliche Flächen
zu berücksichtigen.
Sollte durch Art und Umfang der Bebauung ein erhöhter Leistungsbedarf an Energie oder auch an
Löschwasserressourcen zu erwarten sein, bitten wir
Sie uns rechtzeitig mit einzubinden, damit wir bei der
Netzauslegung den Bedarf entsprechend berücksichtigen können. Unter Umständen wäre auch der
Raum für eine Ortsnetzstation mit in die Vorplanung
einzubeziehen.
Wir bitten Sie bei der Planung von Bepflanzungszonen darauf zu achten, dass unsere Versorgungsleitungstrassen frei von Baum und Strauchwerk bleiben.
Bei nicht auszuschließenden Näherungen von Bepflanzungen an unsere Versorgungsleitungen, bitten
wir Sie die DVGW Richtlinie GW 125 „Bepflanzungen im Bereich unterirdischer Versorgungsanlagen“
zu berücksichtigen. Darüber hinaus sind notwendig
werdende Schutzmaßnahmen mit uns abzustimmen.
Veränderungen an unseren Versorgungsnetzen sind
in dem betroffenen Bereich z.Zt. nicht geplant.
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