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Beschlussvorlage (Anlage zur flächendeckenden Untersuchung - Artenschutzprüfung)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
109 kB
Datum
26.06.2012
Erstellt
07.08.12, 18:03
Aktualisiert
07.08.12, 18:03

Inhalt der Datei

www.ecoda.de Stufe I einer speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung (saP) für die Potenzialflächen A und B ecoda UMWELTGUTACHTEN Dr. Bergen & Fritz GbR im Zuge der Planungen zur Ausweisung von Konzentrationszonen für die Windenergieplanung in der Stadt Bedburg (Rhein-Erft Kreis) Ruinenstr. 33 44287 Dortmund Fon 0231 841697-10 Fax 0231 589896-0 ecoda@ecoda.de www.ecoda.de Auftraggeberin: BMR energy solutions GmbH Kirchberg 4 52538 Gangelt Bearbeiter: Dr. Michael Quest, Dipl.-Landsch.ökol. Dr. Frank Bergen, Dipl.-Biol. Dortmund, den 03. November 2011 Inhaltsverzeichnis Tabellenverzeichnis 1 Anlass und Aufgabenstellung .........................................................................................01 2 Arbeitsschritt I: Vorprüfung des Artenspektrums...........................................................02 3 Arbeitsschritt II: Vorprüfung der Wirkfaktoren ...............................................................05 3.1 Baubedingter Verlust von Lebensräumen durch die Errichtung von Windenergieanlagen sowie der notwendigen infrastrukturellen Einrichtungen............................................................... 05 3.2 Anlage- und betriebsbedingt Auswirkungen ................................................................................... 05 3.2.1 Kollisionen von Vögeln und Fledermäusen mit Windenergieanlagen ..............................05 3.2.2 Beeinträchtigung des Zuggeschehens (v. a. Vögel)............................................................06 3.2.3 Verlust von Lebensräumen aufgrund von Meideverhalten................................................06 3.2.4 Zerschneidung funktional zusammenhängender Raumeinheiten.....................................07 3.3 Fazit..................................................................................................................................................... 08 4 Vergleichende Betrachtung der Potenzialflächen A und B ...........................................09 Abschlusserklärung Literaturverzeichnis Tabellenverzeichnis Seite Kapitel 2: Tabelle 2.1: Planungsrelevante Tierarten des Messtischblatts 4905 - Grevenbroich mit Angaben zum Status in den Potenzialflächen und zum Erhaltungszustand..................03 Tabelle 2.2: Planungsrelevante Tierarten des Messtischblatts 5005 - Bergheim mit Angaben zum Status und zum Erhaltungszustand ...........................................................................04 Kapitel 4: Tabelle 4.1: Zusammenfassende Übersicht zum erwarteten Artenspektrum sowie zu den spezifischen Wirkfaktoren und deren Auswirkungen auf europäisch geschützte Tierarten................................................................................................................................10 Stufe I einer speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung (saP) für die Potenzialflächen A und B 1 01 Anlass und Aufgabenstellung Als bisheriges Ergebnis der Untersuchung sind im Stadtgebiet von Bedburg zwei geeigneten Flächen zur Ausweisung einer Konzentrationszone für die Windenergie (Potenzialflächen A und B) identifiziert worden. Im Folgenden wird eine überschlägige Prognose potenzieller Auswirkungen von Windenergieanlagen (WEA) in den Potenzialflächen auf europäisch geschützte Arten vorgenommen. Dafür wird für beide Potenzialflächen die erste Stufe einer artschutzrechtlichen Prüfung durchgeführt (vgl. MUNLV 2010 und MINISTERIUMS FÜR WIRTSCHAFT, ENERGIE, BAUEN, WOHNEN UND VERKEHR NRW & MINISTERIUMS FÜR KLIMASCHUTZ, UMWELT, LANDWIRTSCHAFT, NATUR- UND VERBRAUCHERSCHUTZ NRW 2010). Bei beiden möglichen Potenzialflächen handelt es sich um größernteils landwirtschaftlich kultivierte Braunkohletagebaufolgelandschaften, die überwiegend aus offenen und wenig strukturierten Lebensräumen bestehen. Durch landschaftsgestalterische Maßnahmen sind auf beiden Potenzialflächen einzelne Gehölzkomplexe eingestreut. Im weiteren Umfeld beider Potenzialflächen existieren auch größere Gehölzkomplexe in die Gewässer eingebunden sind. Wegen der räumlichen Nähe der Potenzialflächen zueinander sowie der vergleichbaren Habitatausstattung wird eine ähnliche Zusammensetzung der Fauna erwartet. Auf beiden Potenzialflächen sollten Tiere der offenen Agrarhabitate dominieren. Die räumliche Nähe der Potenzialfläche A zum bestehenden Braunkohletagebau und zu sehr jungen Rekultivierungsflächen führt vermutlich dazu, dass im Umfeld der Potenzialfläche A darüber hinaus Habitattypen (sehr frühe offene Sukzessionsstadien und andere Sonderstrukturen) existieren, die durch die bereits länger zurückliegende landwirtschaftliche Rekultivierung bzw. natürlichen Sukzession auf der Potenzialfläche B bereits verschwunden sind. ecoda Stufe I einer speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung (saP) für die Potenzialflächen A und B 2 02 Arbeitsschritt I: Vorprüfung des Artenspektrums Für die Planungspraxis ergibt sich das Problem, dass das Spektrum bei einer artenschutzrechtlichen Prüfung alle europäisch geschützten Arten - insbesondere alle europäischen Vogelarten - und somit auch zahlreiche „Allerweltsarten“ umfasst. Vor diesem Hintergrund hat das Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalens eine naturschutzfachlich begründete Auswahl der planungsrelevanten Arten getroffen (KIEL 2007b, LANUV 2011). Als Kriterien dienten dabei der Gefährdungsgrad der einzelnen Arten (Rote Liste), die Einstufung der Arten in den Anhang I der VS-RL sowie die Einstufung ausgewählter Zugvögel nach Art. 4 Abs. 2 VS-RL. Eine artspezifische Berücksichtigung der „nur“ besonders geschützten Arten in der Planungspraxis hält KIEL (2007a) für nicht praktikabel. Diese Arten befinden sich in Nordrhein-Westfalen in einem günstigen Erhaltungszustand und sind im Regelfall nicht von populationsrelevanten Beeinträchtigungen bedroht. Auch ist grundsätzlich keine Beeinträchtigung der ökologischen Funktion ihrer Lebensstätten zu erwarten (KIEL 2007b). Im Rahmen der Stufe I einer artenschutzrechtlichen Prüfung (Vorprüfung) wird daher im ersten Arbeitsschritt geprüft, ob Vorkommen von planungsrelevanten Arten im Wirkraum der Planung zu erwarten sind (bis zu jeweils 1.000 m um die Potenzialflächen A und B). Dafür wurden beim LANUV für die Potenzialfläche A und B die planungsrelevanten Arten der Messtischblätter 4905 Grevenbroich und 5005 - Bergheim abgefragt (LANUV 2011; vgl. Tabellen 2.1 und 2.2). Danach sind auf beiden Potenzialflächen Vorkommen von planungsrelevanten Tierarten aus drei Tiergruppen zu erwarten (Vögel, Säugetiere, Amphibien). Unter Berücksichtigung der Lebensraumansprüche der Arten sowie der Lebensraumausstattung der Potenzialflächen sind für die Potenzialfläche A Vorkommen von 38, für die Potenzialfläche B Vorkommen von 32 planungsrelevanten Arten - zumindest im weiteren Umfeld der Flächen - möglich oder wahrscheinlich. Fazit Arbeitsschritt 1: Auf beiden Flächen ist mit Vorkommen von europäisch geschützten Arten zu rechnen. Die Artenspektren auf beiden Flächen setzen sich vermutlich zu großen Teilen aus Arten der offenen Agrarlandschaft zusammen und dürften vergleichbar sein (vgl. Tabelle 2.1 und 2.2). Durch Sonderstrukturen im Umfeld der Potenzialfläche A sind dort Vorkommen von weiteren planungsrelevanten Arten möglich, die nicht auf der Potenzialfläche B erwartet werden (Flussregenpfeifer, Sandregenpfeifer, Steinschmätzer, Bienenfresser, Kreuzkröte oder Wechselkröte). ecoda Stufe I einer speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung (saP) für die Potenzialflächen A und B Tabelle 2.1: 03 ecoda Planungsrelevante Tierarten des Messtischblatts 4905 - Grevenbroich mit Einschätzungen zum Vorkommen auf den Potenzialflächen und zum Erhaltungszustand (S: schlecht; G: günstig; U: ungünstig) Art Deutsch Vorkommen auf der Potenzialfläche A B Erhaltungszustand in NRW (ATL) unwahrscheinlich unwahrscheinlich S unwahrscheinlich unwahrscheinlich G möglich möglich G Wissenschaftlich Säugetiere Feldhamster Wasserfledermaus Großer Abendsegler Rauhhautfledermaus Zwergfledermaus Habicht Sperber Eisvogel Wiesenpieper Graureiher Waldohreule Steinkauz Mäusebussard Flussregenpfeifer Kornweihe Wiesenweihe Wachtel Mehlschwalbe Grauammer Wanderfalke Turmfalke Rauchschwalbe Neuntöter Feldschwirl Nachtigall Bienenfresser Steinschmätzer Pirol Rebhuhn Schwarzkehlchen Turteltaube Waldkauz Schleiereule Kiebitz Kreuzkröte Wechselkröte Cricetus cricetus Myotis daubentonii Nyctalus noctula Pipistrellus nathusii Pipistrellus pipistrellus Accipiter gentilis Accipiter nisus Alcedo atthis Anthus pratensis Ardea cinerea Asio otus Athene noctua Buteo buteo Charadrius dubius Circus cyaneus Circus pygargus Coturnix coturnix Delichon urbica Emberiza calandra Falco peregrinus Falco tinnunculus Hirundo rustica Lanius collurio Locustella naevia Luscinia megarhynchos Merops apiaster Oenanthe oenanthe Oriolus oriolus Perdix perdix Saxicola rubicola Streptopelia turtur Strix aluco Tyto alba Vanellus vanellus Bufo calamita Bufo viridis möglich möglich G wahrscheinlich G möglich möglich G möglich möglich G unwahrscheinlich unwahrscheinlich G möglich möglich G- möglich möglich G möglich möglich G unwahrscheinlich unwahrscheinlich G wahrscheinlich wahrscheinlich G möglich unwahrscheinlich U möglich möglich G S+ wahrscheinlich Vögel möglich möglich wahrscheinlich wahrscheinlich U wahrscheinlich wahrscheinlich G- wahrscheinlich möglich S wahrscheinlich wahrscheinlich U+ wahrscheinlich wahrscheinlich G wahrscheinlich wahrscheinlich G- möglich möglich U möglich möglich G möglich möglich G wahrscheinlich unwahrscheinlich G möglich unwahrscheinlich S unwahrscheinlich unwahrscheinlich U- wahrscheinlich wahrscheinlich U wahrscheinlich wahrscheinlich U möglich möglich U- möglich möglich G unwahrscheinlich unwahrscheinlich G möglich G möglich unwahrscheinlich U möglich unwahrscheinlich U möglich Amphibien Stufe I einer speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung (saP) für die Potenzialflächen A und B Tabelle 2.2: 04 ecoda Planungsrelevante Tierarten des Messtischblatts 5005 - Bergheim mit Einschätzungen zum Vorkommen auf den Potenzialflächen und zum Erhaltungszustand (S: schlecht; G: günstig; U: ungünstig, k.A.: keine Angabe) (angegeben sind nur die Arten, die noch nicht in Tabelle 2.1 genannt wurden (S: schlecht; G: günstig; U: ungünstig)) Art Deutsch Vorkommen auf der Potenzialfläche Wissenschaftlich A B Erhaltungszustand in NRW (ATL) Säugetiere Breitflügelfledermaus Haselmaus Eptesicus serotinus Muscardinus avellanarius Zwergtaucher Acrocephalus scirpaceus Anas acuta Anas clypeata Anas crecca Anas crecca Anas penelope Anas strepera Charadrius hiaticula Circus aeruginosus Dendrocopos medius Falco subbuteo Gallinago gallinago Larus canus Lymnocryptes minimus Pernis apivorus Phoenicurus phoenicurus Picus canus Podiceps nigricollis Riparia riparia Tachybaptus ruficollis Springfrosch Rana dalmatina Teichrohrsänger Spießente Löffelente Krickente Krickente Pfeifente Schnatterente Sandregenpfeifer Rohrweihe Mittelspecht Baumfalke Bekassine Sturmmöwe Zwergschnepfe Wespenbussard Gartenrotschwanz Grauspecht Schwarzhalstaucher Uferschwalbe wahrscheinlich wahrscheinlich G unwahrscheinlich Vögel unwahrscheinlich G möglich möglich G unwahrscheinlich unwahrscheinlich G unwahrscheinlich unwahrscheinlich G unwahrscheinlich unwahrscheinlich U unwahrscheinlich unwahrscheinlich G unwahrscheinlich unwahrscheinlich G unwahrscheinlich unwahrscheinlich G möglich unwahrscheinlich G möglich möglich U unwahrscheinlich unwahrscheinlich G möglich möglich U unwahrscheinlich unwahrscheinlich G möglich möglich U unwahrscheinlich unwahrscheinlich k.A. möglich möglich U möglich möglich U- unwahrscheinlich unwahrscheinlich U- unwahrscheinlich unwahrscheinlich S unwahrscheinlich unwahrscheinlich G unwahrscheinlich Amphibien unwahrscheinlich G unwahrscheinlich unwahrscheinlich G Stufe I einer speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung (saP) für die Potenzialflächen A und B 3 05 Arbeitsschritt II: Vorprüfung der Wirkfaktoren Durch die Errichtung und den Betrieb von Windenergieanlagen können negative Auswirkungen auf europäisch geschützte Tiere entstehen. Als Wirkfaktoren von Windenergieanlagen sind dabei relevant: Baubedingte Auswirkungen - Verlust von Lebensräumen durch Überbauung sowie baubedingte Tötung Anlage- und betriebsbedingt Auswirkungen: - Kollisionen von Vögeln und Fledermäusen mit Windenergieanlagen - Beeinträchtigung des Zuggeschehens (v. a. Vögel) - Verlust von Lebensräumen aufgrund von Meideverhalten - Zerschneidung funktional zusammenhängender Raumeinheiten 3.1 Baubedingter Verlust von Lebensräumen durch die Errichtung von Windenergieanlagen sowie der notwendigen infrastrukturellen Einrichtungen Durch die Errichtung von WEA können Fortpflanzungs- und Ruhestätten verloren gehen und damit einhergehende Individuenverluste von europäisch geschützten Tierarten eintreten. Durch geeignete Maßnahmen (Bauzeitenbeschränkungen, Baufeldräumungen, Aufstellung von Schutzzäunen, ggf. in Verbindung mit CEF-Maßnahmen) können diese Auswirkungen vermieden werden. Die ökologische Funktion beider Potenzialflächen bliebe erhalten. Ggf. auftretende temporäre Störungen durch vermehrten Verkehr werden nicht zu Verschlechterungen der Erhaltungszustände der lokalen Populationen der Arten führen. 3.2 Anlage- und betriebsbedingt Auswirkungen 3.2.1 Kollisionen von Vögeln und Fledermäusen mit Windenergieanlagen Vögel Betriebsbedingt kann es zu Kollisionen von Vögeln mit den Rotoren von WEA kommen. Bisherige Untersuchungen zeigen, dass hiervon v. a. einzelne Greifvogelarten betroffen sein können (vgl. RASRAN et al. 2009). Für bodenbewohnende Vogelarten (wie Wachtel und Rebhuhn) sowie für den überwiegende Teil der Singvögel (als Brutvögel) scheint die Kollisionsgefahr gering zu sein (vgl. REICHENBACH et al. 2004, MÖCKEL & WIESNER 2007). Grundsätzlich kann ein Kollisionsrisiko an einer WEA nicht gänzlich ausgeschlossen werden. Es liegen jedoch weder bei Betrachtung des Artenspektrums noch der vorhandenen Biotoptypen Hinweise vor, dass an WEA in den beiden Potenzialflächen grundsätzlich ein signifikantes Kollisionsrisiko vorliegen könnte. Sollte sich im Rahmen weiterer Untersuchungen ergeben, dass sich für einzelne Arten (z. B. bei Vorkommen von Brutplätzen eventuell kollisionsgefährdeter Arten) ein erhöhtes Kollisionsrisiko ecoda Stufe I einer speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung (saP) für die Potenzialflächen A und B 06 nicht ausschließen lässt, können geeignete Maßnahmen ergriffen werden, um das Kollisionsrisiko auf ein nicht signifikantes Niveau zu vermindern (Verminderungsmaßnahmen: z. B. Schaffung von Ablenkflächen, unattraktive Gestaltung von Lebensräumen im nahen Umfeld der WEA, Höhe der Anlagen). Fledermäuse Betriebsbedingt kann es zu Kollisionen1 von Fledermäusen mit den Rotoren von WEA kommen. Bisherige Untersuchungen zeigen, dass hiervon v. a. die Arten Großer Abendsegler, Rauhautfledermaus und die Zwergfledermaus betroffen sind. Nach den Daten des LANUV (LANUV 2011) sowie den vorhandenen Biotoptypen auf den Potenzialflächen sind Vorkommen dieser Arten auf beiden Potenzialflächen zu erwarten (Zwergfledermaus) bzw. zumindest möglich (Großer Abendsegler und Rauhautfledermaus). Um ein etwaiges erhöhtes Kollisionsrisiko an WEA auf ein nicht signifikantes Maß zu vermindern, können geeignete Maßnahmen ergriffen werden (temporäres Abschalten von WEA: Fledermausfreundliche Betriebsalgorhythmen: vgl. BRINKMANN et al. 2011). Weiter planungsrelevante Arten Es handelt sich ausnahmslos um flugunfähige Tiere. Ein Kollisionsrisiko existiert nicht. 3.2.2 Beeinträchtigung des Zuggeschehens (v. a. Vögel) Nach vorliegenden Informationen liegen beide Potenzialflächen weder im Bereich bedeutender Zugrouten (v. a. Kranich) oder bedeutender Rastplätze ziehender Vogel- (v. a. arktische Gänse) oder Fledermausarten (soweit bekannt). Eine erhebliche Beeinträchtigung des Zuggeschehens wird auf beiden Flächen nicht erwartet. 3.2.3 Verlust von Lebensräumen aufgrund von Meideverhalten Vögel Ein Meideverhalten gegenüber WEA ist bei einzelnen Vogelarten bekannt. Als Brutvögel scheinen u. a. Wachtel, Kiebitz und Wachtelkönig WEA zu meiden. Als Rastvögel wurde ein Meideverhalten v. a. bei Watvögeln und Gänsen beobachtet (vgl. u. a. REICHENBACH et al. 2004, MÖCKEL & WIESNER 2007). Grundsätzlich sind Vorkommen dieser Arten aufgrund der Daten vom LANUV (LANUV 2011) sowie den vorherrschenden Habitattypen in beiden Potenzialflächen möglich. Landwirtschaftlich genutzte Flächen sind jedoch im Umfeld beider Potenzialflächen im ausreichenden Maße vorhanden, so dass Vögel auf vergleichbare Flächen ausweichen könnten. Im Rahmen von CEF-Maßnahmen könnten darüber hinaus 1 Unter Kollisionen werden in diesem Zusammenhang auch Tötungen oder Verletzung durch das sog. Barotrauma verstanden. Dabei erleiden die Fledermäuse durch den starken Unterdruck im Lee-Bereich des Rotors innere Verletzungen (Zerplatzen der Lungenbläschen) und kommen dadurch zu Tode ecoda Stufe I einer speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung (saP) für die Potenzialflächen A und B 07 im Umfeld Flächen geschaffen werden, auf die die betroffenen Arten ausweichen könnten. Der Erhaltungszustand der lokalen Populationen bliebe erhalten. Fledermäuse Ein relevantes Meideverhalten gegenüber WEA ist bei Fledermäusen bisher nicht nachgewiesen worden. Für die Breitflügelfledermaus existieren widersprüchliche Untersuchungsergebnisse bezüglich der Meidung von WEA (höchstens bis zu 100 m). Auch wenn die Breitflügelfledermaus das unmittelbare Umfeld von WEA in den beiden Potenzialflächen meiden sollte, blieben im weiteren Umfeld genug vergleichbare Flächen, die von der Art genutzt werden könnten. Selbst bei Vorliegen eines kleinräumigen Meideverhaltens würde sich der Erhaltungszustand der auf den Potenzialflächen vorkommenden Fledermausarten nicht verschlechtern. Haselmaus und Feldhamster Ein Meideverhalten von WEA durch Haselmäuse und Feldhamster ist bisher nicht bekannt. Amphibien Ein Meideverhalten von WEA durch Amphibien ist bisher nicht bekannt. 3.2.4 Zerschneidung funktional zusammenhängender Raumeinheiten Vögel Die Errichtung von WEA kann auch über das eigentliche Eingriffsgebiet hinaus die Qualität von Lebensräumen vermindern. Es wird vermutet, dass WEA, insbesondere wenn sie in Reihe aufgestellt werden, für Vögel eine Barriere darstellen können. Dadurch kann es zu einer Zerschneidung von funktional zusammenhängenden Lebensräumen kommen. Solche Zerschneidungseffekte können an der Küste auftreten, wo Vögel regelmäßig in Abhängigkeit von der Tide zwischen den Wattflächen und ihren Hochwasserrastplätzen pendeln. Ebenso kann im Binnenland ein im Wald liegendes Brutgebiet einer Art vom in der offenen Landschaft liegenden Nahrungsgebiet abgeschnitten werden. Diese Effekte werden allerdings nur dann wirksam, wenn die Individuen einer Art während des Fluges die Umgebung von WEA meiden. Diesbezüglich existieren erste Belege für überwinternde Blässgänse (Anser anser albifrons; KÜHNLE 2004). Für andere Arten liegen bislang keine belastbaren Hinweise vor. Beiden Potenzialflächen liegen so weit von den bedeutenden Winterrastgebieten der arktischen Gänse entfernt, dass nicht regelmäßig mit größeren Ansammlungen überwinternder Gänse zu rechnen ist. Weitere planungsrelevante Tierarten Für alle weiteren nachgewiesenen europäisch geschützten Tierarten sind bisher - wenn überhaupt nur Meidungen im nahen Umfeld von WEA bekannt. Eine Zerschneidung von funktional zusammenhängenden Raumeinheiten wird daher nicht erwartet. ecoda Stufe I einer speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung (saP) für die Potenzialflächen A und B 3.3 08 Fazit Auf beiden Potenzialflächen können bau-, anlagen- und betriebsbedingte Auswirkungen auf europäisch geschützte Tierarten nicht per se ausgeschlossen werden. Durch geeignete Maßnahmen können die Auswirkungen entweder vermieden oder auf ein solches Maß reduziert werden, dass die ökologische Funktion des Raumes höchst wahrscheinlich erhalten bleibt sowie die Erhaltungszustände der lokalen Populationen sich nicht verschlechtert. ecoda Stufe I einer speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung (saP) für die Potenzialflächen A und B 4 09 Vergleichende Betrachtung der Potenzialflächen A und B Aufgrund der vorliegenden Daten (LANUV 2011) sowie der Lebensraumausstattung wird auf beiden Potenzialflächen mit einem ähnlichen Artenspektrum gerechnet. Zudem wird erwartet, dass WEA auf beiden Potenzialflächen zu ähnliche Auswirkung auf die europäisch geschützten Tiere führen würden. Auf beiden Flächen könnten diese Auswirkungen vermieden bzw. durch geeignete Maßnahmen auf ein nicht signifikantes Maß vermindert werden (vgl. Tabelle 4.1). Als Ergebnis der überschlägigen Prüfung der Stufe I der artenschutzrechtlichen Prüfung stehen artenschutzrechtliche Belange der Ausweisung einer Konzentrationszone für Windenergie weder auf der Potenzialfläche A noch auf der Potenzialfläche B grundsätzlich entgegen. Beide Potenzialflächen sind bezüglich ihrer Auswirkungen auf europäisch geschützte Tiere gleichrangig zu betrachten. Für beide Flächen werden im nachgelagerten Verfahren vertiefende Art-für-Art-Betrachtungen (Stufe II einer artenschutzrechtlichen Prüfung) notwendig. ecoda Stufe I einer speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung (saP) für die Potenzialflächen A und B Tabelle 4.1: 10 Zusammenfassende Übersicht zum erwarteten Artenspektrum sowie zu den spezifischen Wirkfaktoren und deren Auswirkungen auf europäisch geschützte Tierarten Potenzialfläche A B Artenspektrum Sind Vorkommen europäisch geschützter Arten zu erwarten? ja ja Könnte ein baubedingter Verlust von Fortpflanzungs- oder Ruhestätten eintreten ja ja Könnte der baubedingter Verlust von Fortpflanzungs- oder Ruhestätten vermieden werden? ja ja Könnte ein betriebsbedingtes Kollisionsrisiko vorliegen? ja ja Könnte das Kollisionrisiko durch geeignete Maßnahmen auf ein nicht signifikantes Niveau reduziert werden? ja ja nein nein Könnten betriebsbedingte Störreize zu Verlusten von Lebensräumen führen? ja ja Könnten die Verluste durch geeignete Maßnahmen auf ein nicht signifikantes Niveau reduziert werden? ja ja nein nein ja ja nein nein nein nein Wirkfaktoren baubedingt betriebsbedingt Kollisionsrisiko Zuggeschehen Könnten durch WEA erhebliche Beeinträchtigungen des Zuggeschehens entstehen? Verlust von Lebensräumen durch Meideverhalten Zerschneidung funktional zusammenhängender Raumeinheiten Könnte es betriebsbedingt zur Zerschneidung funktional zusammenhängender Raumeinheiten kommen? Fazit Wird aufgrund des Artenspektrums und der spezifischen Wirkfaktoren eine vertiefende Art-für-Art-Analyse erforderlich? Ist - auch unter Berücksichtigung von geeigneten Maßnahmen - ein Verlust der ökolgischen Funktion im räumlichen Zusammenhang wahrscheinlich? Ist - auch unter Berücksichtigung von geeigneten Maßnahmen - eine Verschlechterung der lokalen Populationen von europäischen Tierarten wahrscheinlich? ecoda ecoda Abschlusserklärung Es wird versichert, dass die vorliegende Studie unparteiisch, gemäß dem aktuellen Kenntnisstand und nach bestem Wissen und Gewissen angefertigt wurde. Dortmund, den 03. November 2011 _________________ Dr. Michael Quest ecoda Literaturverzeichnis BRINKMANN, R., O. BEHR, I. NIERMANN & M. REICH (HRSG.) (2011): Entwicklung von Methoden zur Untersuchung und Reduktion des Kollisionsrisikos von Fledermäusen an OnshoreWindenergieanlagen. Umwelt und Raum Bd. 4: 177-286. Cuvillier Verlag. Göttingen. KIEL, E.-F. (2007a): Praktische Arbeitshilfen für die artenschutzrechtliche Prüfung in NRW. UVP-Report 21 (3): 178-181. KIEL E.-F. (2007b): Geschützte Arten in Nordrhein-Westfalen. Vorkommen, Erhaltungszustand, Gefährdungen, Maßnahmen. MINISTERIUM FÜR UMWELT UND NATURSCHUTZ, LANDWIRTSCHAFT UND VERBRAUCHERSCHUTZ DES LANDES NORDRHEIN-WESTFALEN (Hrsg.). Düsseldorf. 257 S. KÜHNLE, C. (2004): Windenergienutzung im Überwinterungsgebiet arktischer Wildgänse - eine GISgestützte Analyse des Konfliktpotenzials am Unteren Niederrhein. Unveröffentl. Diplomarbeit am Institut für Geographie und Geoökologie I der Universität Karlsruhe (TH). LANUV (2011): Infosysteme und Datenbanken. LANDESAMT FÜR NATUR, UMWELT UND VERBRAUCHERSCHUTZ NRW. URL: http://www.lanuv.nrw.de/service/infosysteme.htm MUNLV (2010): Verwaltungsvorschrift zur Anwendung der nationalen Vorschriften zur Umsetzung der Richtlinien 92/43/EWG (FFH-RL) und 2009/147/EG (V-RL) zum Artenschutz bei Planungs- oder Zulassungsverfahren (VV-Artenschutz). MINISTERIUMS FÜR WIRTSCHAFT, ENERGIE, BAUEN, WOHNEN UMWELT, LANDWIRTSCHAFT, NATUR- UND UND VERKEHR NRW & MINISTERIUMS FÜR KLIMASCHUTZ, VERBRAUCHERSCHUTZ NRW (2010): Artenschutz in der Bauleitplanung und bei der baurechtlichen Zulassung von Vorhaben. 22 S. MÖCKEL, R. & T. WIESNER (2007): Zur Wirkung von Windkraftanlagen auf Brut- und Gastvögel in der Nierderlausitz (Land Brandenburg). Otis 15, Sonderheft: 1-133. RASRAN, L., T. DÜRR & H. HÖTKER (2009): Analysis of collision victims in Germany. In: HÖTKER, H.: Birds of Prey and Wind Farms: Analysis of Problems and Possible Solutions Documentation of an international workshop in Berlin, 21st and 22nd October 2008. 22-25. REICHENBACH, M., K. HANDKE, & F. SINNING (2004): Der Stand des Wissens zur Empfindlichkeit von Vogelarten gegenüber Störungswirkungen von Windenergieanlagen. Bremer Beiträge für Naturkunde und Naturschutz 7: 229-243.