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Vorlage (Ausweisung von Windvorrangzonen hier: Störung von Drehfunkfeuern durch Windenergieanlagen)

Daten

Kommune
Vettweiß
Größe
113 kB
Datum
03.04.2014
Erstellt
25.03.14, 18:04
Aktualisiert
25.03.14, 18:04
Vorlage (Ausweisung von Windvorrangzonen
hier: Störung von Drehfunkfeuern durch Windenergieanlagen)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Vettweiß Der Bürgermeister Vettweiß, den 25.03.2014 Fachbereich: III Az.: Tagesordnungspunkt: Vorlagennummer: V-26/2014 Vorlage für den Gemeinderat am 03.04.2014 - öffentlich - Ausweisung von Windvorrangzonen hier: Störung von Drehfunkfeuern durch Windenergieanlagen Begründung: Die Deutsche Flugsicherung (DSF) empfiehlt dem zuständigen Bundesamt für Flugsicherung (BAF) der Errichtung von Windenergieanlagen innerhalb eines Schutzbereiches von 15 km um das Drehfunkfeuer Nörvenich zu widersprechen, da diese Anlagen die Funknavigation stören können. Eine vergleichbare Problematik wurde zwischenzeitlich in zwei Verwaltungsgerichtsverfahren behandelt (Beschluss des VG Oldenburg und Urteil des VG Aachen). Diesen Entscheidungen kann u.a. entnommen werden, dass die BAF mögliche Beeinträchtigungen konkret und ausführlich unter Offenlegung aller Einflussgrößen sowie Mess- und Bewertungsmethoden darlegen muss. Zudem müssen die möglichen Auswirkungen auf die Flugsicherheit etc., also für jede eigenständige Windkraftanlage, konkret belegt und bewertet werden. Des Weiteren sei nicht jede Beeinflussung auch eine Störung im Sinne von § 18 a LuftVG; die „Störung““ wird vom VG stark am ordnungsrechtlichen Störungsbegriff orientiert. Insbesondere aufgrund des Beschlusses des VG Oldenburg wird der Kreis Düren bezüglich einer grundsätzlichen Klärung bzw. Stellungnahme Kontakt zur zuständigen Luftfahrtbehörden, Bez. Reg. Düsseldorf, aufnehmen. Über die weitere Entwicklung wird der Kreis Düren die Verwaltung auf dem laufenden halten. Beschlussvorschlag: Der Gemeinderat nimmt den Sachverhalt zur Kenntnis. Auswirkungen auf den Haushalt: keine