Daten
Kommune
Vettweiß
Größe
113 kB
Datum
03.04.2014
Erstellt
25.03.14, 18:04
Aktualisiert
25.03.14, 18:04
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Vettweiß
Der Bürgermeister
Vettweiß, den 25.03.2014
Fachbereich: III
Az.:
Tagesordnungspunkt:
Vorlagennummer: V-26/2014
Vorlage
für den
Gemeinderat am 03.04.2014
- öffentlich -
Ausweisung von Windvorrangzonen
hier: Störung von Drehfunkfeuern durch Windenergieanlagen
Begründung:
Die Deutsche Flugsicherung (DSF) empfiehlt dem zuständigen Bundesamt für
Flugsicherung (BAF) der Errichtung von Windenergieanlagen innerhalb eines
Schutzbereiches von 15 km um das Drehfunkfeuer Nörvenich zu widersprechen, da
diese Anlagen die Funknavigation stören können.
Eine
vergleichbare
Problematik
wurde
zwischenzeitlich
in
zwei
Verwaltungsgerichtsverfahren behandelt (Beschluss des VG Oldenburg und Urteil
des VG Aachen). Diesen Entscheidungen kann u.a. entnommen werden, dass die
BAF mögliche Beeinträchtigungen konkret und ausführlich unter Offenlegung aller
Einflussgrößen sowie Mess- und Bewertungsmethoden darlegen muss. Zudem
müssen die möglichen Auswirkungen auf die Flugsicherheit etc., also für jede
eigenständige Windkraftanlage, konkret belegt und bewertet werden.
Des Weiteren sei nicht jede Beeinflussung auch eine Störung im Sinne von § 18 a
LuftVG; die „Störung““ wird vom VG stark am ordnungsrechtlichen Störungsbegriff
orientiert.
Insbesondere aufgrund des Beschlusses des VG Oldenburg wird der Kreis Düren
bezüglich einer grundsätzlichen Klärung bzw. Stellungnahme Kontakt zur
zuständigen Luftfahrtbehörden, Bez. Reg. Düsseldorf, aufnehmen. Über die weitere
Entwicklung wird der Kreis Düren die Verwaltung auf dem laufenden halten.
Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat nimmt den Sachverhalt zur Kenntnis.
Auswirkungen auf den Haushalt:
keine