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Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 4 / Lipp - Wohngebiet Sportplatz Lipp - hier: Erweiterung Kindergarten Pusteblume sowie Sachstandsbericht Bebauungsplanverfahren)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
28 kB
Datum
24.04.2012
Erstellt
18.04.12, 18:03
Aktualisiert
18.04.12, 18:03
Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 4 / Lipp - Wohngebiet Sportplatz Lipp -
hier: Erweiterung Kindergarten Pusteblume sowie Sachstandsbericht Bebauungsplanverfahren) Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 4 / Lipp - Wohngebiet Sportplatz Lipp -
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hier: Erweiterung Kindergarten Pusteblume sowie Sachstandsbericht Bebauungsplanverfahren)

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Inhalt der Datei

Zu TOP:__________ Drucksache: WP8178/2011 1. Ergänzung Fachbereich III - Planen, Bauen, Umwelt und Verkehr Sitzungsteil Az.: 61 26 00 öffentlich Beratungsfolge: Sitzungstermin: Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung 09.09.2008 Stadtentwicklungsausschuss 27.09.2011 Stadtentwicklungsausschuss 24.04.2012 Abstimmungsergebnis: Betreff: Bebauungsplan Nr. 4 / Lipp - Wohngebiet Sportplatz Lipp hier: Erweiterung Kindergarten Pusteblume sowie Sachstandsbericht Bebauungsplanverfahren Beschlussvorschlag: Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt, Teile von für die Wohnbebauung auf dem Sportplatz Lipp vorgesehenen Flächen für die Erweiterung des Kindergartens Pusteblume zur Verfügung zu stellen. STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 2 Begründung: Seit einiger Zeit ist die Aufgabe der Sportplatznutzung für den Sportplatz in Lipp beabsichtigt. Die bisher noch vorhandene Nutzung als Trainingsplatz soll auf andere Sportplätze im Stadtgebiet verlagert werden. Als Folgenutzung des Sportplatzes ist beabsichtigt, die Fläche mit einer Wohnbebauung zu überplanen um an attraktiver Stelle in Lipp eine bedarfsgerechte bauliche Nachverdichtung vorzunehmen. In der Sitzung am 27.09.2011 hat der Stadtentwicklungsausschuss den entsprechenden Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 4 / Lipp mit einer bevorzugten Variante gefasst. In der Zwischenzeit wurde über eine mögliche Erweiterung des benachbarten Kindergartens Pusteblume diskutiert. Hier ist eine Erweiterung des Kindergartens von vier auf sechs Gruppen geplant, um mittelfristig das Angebot des Kindergartens Mosaik an der Alten Schule Lipp mit übernehmen zu können. Diese Erweiterung hat auch mögliche Auswirkungen auf das geplante Baugebiet auf dem Sportplatz (siehe auch Sachstandsbericht im JHA am 06.03.2012, WP8-45/2012). Aufgrund der internen Aufteilung des Kindergartens ist geplant, einen Erweiterungsanbau im vorderen Bereich des Kindergartens zu errichten (siehe Anlage 1). Hierfür würden zahlreiche notwendige Stellplätze entfallen, die an anderer Stelle untergebracht werden müssten. Hierzu hat der Architekt des Kindergartenbetreibers (AWO) einen Entwurf zur Anordnung der Stellplätze erstellt (Anlage 2). Konsequenz dieser Anordnung ist jedoch, dass ein für die Wohnbebauung vorgesehenes Grundstück in einer Größe von ca. 500 m² in Anspruch genommen werden müsste. Dies wirkt sich wiederum negativ auf die Wirtschaftlichkeit des Baugebietes auf, weil notwendige Erschließungsmaßnahmen mit entsprechend weniger vermarktbarer Fläche gegenfinanziert werden müssen. Die Verkaufspreise werden in diesem Bereich voraussichtlich bei ca. 155 € / m² Wohnbauland liegen. Der Verkaufsumsatz läge demnach entsprechend niedriger, jedoch ist in der Ertragsberechnung noch der vorhandene Bilanzwert bei der Entscheidungsfindung mit zu berücksichtigen. Eine Alternative wäre der Verzicht auf die Bereitstellung von Wohnbauflächen für die Stellplätze des Kindergartens. Dann müssten die Stellplätze anderweitig, z.B. teilweise hinter dem Kindergarten angeordnet werden, wie der beigefügten Skizze zu entnehmen ist (Anlage 3). Hiermit gehen jedoch auch nachteilige Auswirkungen einher. So hätten beide im Erweiterungsbau untergebrachten Gruppen keinen direkten Zugang zur Außenspielfläche vom Gruppenraum aus. Zudem müssten nördlich des neuen Gruppenraums Stellplätze in unmittelbarer Fensternähe zum Gruppenraum errichtet werden. Und schließlich steht bei einer Aufteilung auf zwei Parkbereiche keine einzelne große zusammenhängende Fläche zur Verfügung, welche außerhalb der Kindergartenzeit für andere Veranstaltungen o. ä genutzt werden könnte. Wird der Wegfall eines Wohnbaugrundstückes in Kauf genommen, so wäre die wie in Anlage 2 dargestellte Lösung städtebaulich grundsätzlich vertretbar, wenngleich eine bauliche Fassung des Platzbereiches durch eine Frontseite der Wohnbebauung nicht mehr gegeben wäre. Stand des Bebauungsplanverfahrens: Ein entscheidender Belang, welcher im Bebauungsplanverfahren zu berücksichtigen ist, ist der vorbeugende Hochwasserschutz beim nahegelegenen Pützbach. Hierzu findet seit einiger Zeit eine enge Abstimmung mit dem Erftverband sowie der Unteren Wasserbehörde statt. Da beim Erftverband noch keine abschließenden Unterlagen über den Umfang eventuell notwendiger Vorkehrungen vorliegen, werden derzeit noch weitere Untersuchungen durchgeführt. So wird derzeit vom Erftverband die hydrologische Leistungsfähigkeit des Bachprofils des unteren Pützbaches untersucht. Ergebnisse hierzu werden im Mai dieses Jahres erwartet. Sofern hier eine ausreichende Leistungsfähigkeit besteht, kann durch eine Profilanpassung des Pützbaches im Beschlussvorlage WP8-178/2011 1. Ergänzung Seite 2 STADT BEDBURG Seite: 3 Sitzungsvorlage Bereich des Sportplatzes (durch eine gewisse Aufweitung), die Leistungsfähigkeit des Baches für ein 100-jähriges Referenzhochwasser sichergestellt werden und somit ein hinreichender Hochwasserschutz für die Bebauung des Sportplatzes wie auch der Umgebungsbebauung sichergestellt werden. Sobald diese Untersuchungen abgeschlossen sind und die damit verbundenen Kosten ausreichend abgeschätzt werden können, werden die weiteren formalen Verfahrensschritte des Bebauungsplanverfahrens eingeleitet. Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demographischen Wandel: Die Sicherstellung des Rechtsanspruchs auf einen Kindergartenplatz ist vorrangiges Ziel der Kindergartenbedarfsplanung. Andererseits ist ebenfalls die Versorgung der Bevölkerung mit Wohnbauland ein wichtiges Ziel der Stadtentwicklung, um als attraktiver Wohnstandort die Auswirkungen des demografischen Wandels abmildern zu können. Hier evtl. Abstimmungsergebnis aus vorherigen Fachausschüssen eintragen: Der Jugendhilfeausschuss hat den letzten Sachstand vom 06.03.2012 zur Kenntnis genommen. Finanzielle Auswirkungen: Nein Ja x Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*: * evtl. gesondertes Beiblatt beifügen 50181 Bedburg, den 12.04.2012 gesehen ----------------------------------(Rainer Köster) ----------------------------------(Jürgen Schmeier) stellv. Fachbereichsleiter Fachbereichsleiter Beschlussvorlage WP8-178/2011 1. Ergänzung ------------------------------------(Gunnar Koerdt) Bürgermeister Seite 3