Daten
Kommune
Bedburg
Größe
28 kB
Datum
24.04.2012
Erstellt
18.04.12, 18:03
Aktualisiert
18.04.12, 18:03
Stichworte
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Drucksache: WP8178/2011 1. Ergänzung
Fachbereich III - Planen, Bauen,
Umwelt und Verkehr
Sitzungsteil
Az.: 61 26 00
öffentlich
Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Ausschuss für Struktur und
Stadtentwicklung
09.09.2008
Stadtentwicklungsausschuss
27.09.2011
Stadtentwicklungsausschuss
24.04.2012
Abstimmungsergebnis:
Betreff:
Bebauungsplan Nr. 4 / Lipp - Wohngebiet Sportplatz Lipp hier: Erweiterung Kindergarten Pusteblume sowie Sachstandsbericht
Bebauungsplanverfahren
Beschlussvorschlag:
Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt, Teile von für die Wohnbebauung auf dem
Sportplatz Lipp vorgesehenen Flächen für die Erweiterung des Kindergartens Pusteblume
zur Verfügung zu stellen.
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Begründung:
Seit einiger Zeit ist die Aufgabe der Sportplatznutzung für den Sportplatz in Lipp beabsichtigt. Die
bisher noch vorhandene Nutzung als Trainingsplatz soll auf andere Sportplätze im Stadtgebiet
verlagert werden. Als Folgenutzung des Sportplatzes ist beabsichtigt, die Fläche mit einer
Wohnbebauung zu überplanen um an attraktiver Stelle in Lipp eine bedarfsgerechte bauliche
Nachverdichtung vorzunehmen.
In der Sitzung am 27.09.2011 hat der Stadtentwicklungsausschuss den entsprechenden
Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 4 / Lipp mit einer bevorzugten Variante gefasst.
In der Zwischenzeit wurde über eine mögliche Erweiterung des benachbarten Kindergartens
Pusteblume diskutiert. Hier ist eine Erweiterung des Kindergartens von vier auf sechs Gruppen
geplant, um mittelfristig das Angebot des Kindergartens Mosaik an der Alten Schule Lipp mit
übernehmen zu können. Diese Erweiterung hat auch mögliche Auswirkungen auf das geplante
Baugebiet auf dem Sportplatz (siehe auch Sachstandsbericht im JHA am 06.03.2012,
WP8-45/2012).
Aufgrund der internen Aufteilung des Kindergartens ist geplant, einen Erweiterungsanbau im
vorderen Bereich des Kindergartens zu errichten (siehe Anlage 1). Hierfür würden zahlreiche
notwendige Stellplätze entfallen, die an anderer Stelle untergebracht werden müssten.
Hierzu hat der Architekt des Kindergartenbetreibers (AWO) einen Entwurf zur Anordnung der
Stellplätze erstellt (Anlage 2). Konsequenz dieser Anordnung ist jedoch, dass ein für die
Wohnbebauung vorgesehenes Grundstück in einer Größe von ca. 500 m² in Anspruch genommen
werden müsste. Dies wirkt sich wiederum negativ auf die Wirtschaftlichkeit des Baugebietes auf,
weil notwendige Erschließungsmaßnahmen mit entsprechend weniger vermarktbarer Fläche
gegenfinanziert werden müssen. Die Verkaufspreise werden in diesem Bereich voraussichtlich bei
ca. 155 € / m² Wohnbauland liegen. Der Verkaufsumsatz läge demnach entsprechend niedriger,
jedoch ist in der Ertragsberechnung noch der vorhandene Bilanzwert bei der
Entscheidungsfindung mit zu berücksichtigen.
Eine Alternative wäre der Verzicht auf die Bereitstellung von Wohnbauflächen für die Stellplätze
des Kindergartens. Dann müssten die Stellplätze anderweitig, z.B. teilweise hinter dem
Kindergarten angeordnet werden, wie der beigefügten Skizze zu entnehmen ist (Anlage 3). Hiermit
gehen jedoch auch nachteilige Auswirkungen einher. So hätten beide im Erweiterungsbau
untergebrachten Gruppen keinen direkten Zugang zur Außenspielfläche vom Gruppenraum aus.
Zudem müssten nördlich des neuen Gruppenraums Stellplätze in unmittelbarer Fensternähe zum
Gruppenraum errichtet werden. Und schließlich steht bei einer Aufteilung auf zwei Parkbereiche
keine einzelne große zusammenhängende Fläche zur Verfügung, welche außerhalb der
Kindergartenzeit für andere Veranstaltungen o. ä genutzt werden könnte.
Wird der Wegfall eines Wohnbaugrundstückes in Kauf genommen, so wäre die wie in Anlage 2
dargestellte Lösung städtebaulich grundsätzlich vertretbar, wenngleich eine bauliche Fassung des
Platzbereiches durch eine Frontseite der Wohnbebauung nicht mehr gegeben wäre.
Stand des Bebauungsplanverfahrens:
Ein entscheidender Belang, welcher im Bebauungsplanverfahren zu berücksichtigen ist, ist der
vorbeugende Hochwasserschutz beim nahegelegenen Pützbach. Hierzu findet seit einiger Zeit
eine enge Abstimmung mit dem Erftverband sowie der Unteren Wasserbehörde statt. Da beim
Erftverband noch keine abschließenden Unterlagen über den Umfang eventuell notwendiger
Vorkehrungen vorliegen, werden derzeit noch weitere Untersuchungen durchgeführt. So wird
derzeit vom Erftverband die hydrologische Leistungsfähigkeit des Bachprofils des unteren
Pützbaches untersucht. Ergebnisse hierzu werden im Mai dieses Jahres erwartet. Sofern hier eine
ausreichende Leistungsfähigkeit besteht, kann durch eine Profilanpassung des Pützbaches im
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Bereich des Sportplatzes (durch eine gewisse Aufweitung), die Leistungsfähigkeit des Baches für
ein 100-jähriges Referenzhochwasser sichergestellt werden und somit ein hinreichender
Hochwasserschutz für die Bebauung des Sportplatzes wie auch der Umgebungsbebauung
sichergestellt werden. Sobald diese Untersuchungen abgeschlossen sind und die damit
verbundenen Kosten ausreichend abgeschätzt werden können, werden die weiteren formalen
Verfahrensschritte des Bebauungsplanverfahrens eingeleitet.
Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demographischen Wandel:
Die Sicherstellung des Rechtsanspruchs auf einen Kindergartenplatz ist vorrangiges Ziel der
Kindergartenbedarfsplanung. Andererseits ist ebenfalls die Versorgung der Bevölkerung mit Wohnbauland
ein wichtiges Ziel der Stadtentwicklung, um als attraktiver Wohnstandort die Auswirkungen des
demografischen Wandels abmildern zu können.
Hier evtl. Abstimmungsergebnis aus vorherigen Fachausschüssen eintragen:
Der Jugendhilfeausschuss hat den letzten Sachstand vom 06.03.2012 zur Kenntnis genommen.
Finanzielle Auswirkungen:
Nein
Ja
x
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren
Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*:
* evtl. gesondertes Beiblatt beifügen
50181 Bedburg, den 12.04.2012
gesehen
----------------------------------(Rainer Köster)
----------------------------------(Jürgen Schmeier)
stellv. Fachbereichsleiter
Fachbereichsleiter
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------------------------------------(Gunnar Koerdt)
Bürgermeister
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