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Beschlussvorlage (Gebührensatzung für die Benutzung des Freibades Bedburg: Aufhebung der am 14.02.2012 beschlossenen Gebührensatzung im Wege der Beschlussfassung einer neuen Gebührensatzung)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
46 kB
Datum
27.03.2012
Erstellt
21.03.12, 18:03
Aktualisiert
29.03.12, 18:01

Inhalt der Datei

Zu TOP:__________ Drucksache: WP8-27/2012 1. Ergänzung Fachbereich IV - Hoch- und Tiefbau, Bauhof Sitzungsteil Az.: öffentlich Beratungsfolge: Sitzungstermin: Rat der Stadt Bedburg 14.02.2012 Rat der Stadt Bedburg 27.03.2012 Abstimmungsergebnis: Betreff: Gebührensatzung für die Benutzung des Freibades Bedburg: Aufhebung der am 14.02.2012 beschlossenen Gebührensatzung im Wege der Beschlussfassung einer neuen Gebührensatzung Beschlussvorschlag: Der Rat der Stadt Bedburg beschließt die als Anlage 4 beigefügte neue Gebührensatzung für die Benutzung des Freibades Bedburg. Weiterhin spricht der Rat der Stadt Bedburg sich dafür aus, dass begleitend hierzu das Freibad in der Regel am 01. Juni öffnet und in der Regel am 31. August schließt. Begründung: Der Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Bedburg hat im Rahmen der Haushaltsberatungen 2012 in seiner Sitzung am 31. Januar 2012 einstimmig bei vier Enthaltungen angeregt, die Benutzungsgebühren des Freibades Bedburg denen des Hallenbades in der monte-mare-Anlage in Bedburg anzugleichen. Eine entsprechende Gebührensatzung wurde vom Rat in seiner Sitzung vom 14.02.2012 mehrheitlich bei einer Gegenstimme beschlossen. Diese aktuell in Kraft befindliche Satzung ist als Anlage 1 beigefügt. Die hiervor geltende Gebührensatzung, die auch in der vergangenen Freibadsaison 2011 Anwendung fand, ist zum Vergleich als Anlage 2 beigefügt. Der Beschluss dieser Gebührensatzung stellte einen Kompromiss dar aus der Maximalforderung aus dem politischen Raum, eine Komplettschließung des Freibades schon ab der Saison 2012 vorzunehmen und der Alternativ-Forderung, eine Ergebnis-Verbesserung durch eine EinnahmeErhöhung zu erzielen. Zwecks Vermeidung von Wiederholungen wird insofern auf die Beschlussvorlage „WP8-27/2012“ der Sitzung des Rates vom 14.02.2012 verwiesen. Letztendlich hat die am 14.02.2012 beschlossene Gebührensatzung die Intention einer Ergebnisverbesserung der Kostenstelle Freibad i. H. von 40.000 €. Diese durch die Politik initiierte Gebührensatzung ändert auch die bisherige Gebührenstruktur erheblich. So beinhaltet sie eine vollständige Abschaffung der Familiensaisonkarten. Die Verwaltung hat sich – auch aufgrund der kritischen Berichterstattung zu diesem Thema – mit der Frage beschäftigt, inwieweit die grundsätzlich von der Bevölkerung akzeptierte „alte“ Gebührenstruktur weitestgehend beibehalten werden kann unter Erreichung des Ziels der Ergebnisverbesserung (=Verringerung des Defizits) um mindestens 40.000 €. Hierbei wurden auch Überlegungen angestellt, inwieweit der „Förderverein Freibad Bedburg e. V.“ praktisch zur tatsächlichen Entlastung der Stadtkasse beitragen könnte. Zu diesem Zweck wurde der Förderverein mit Brief vom 05. März 2012 angeschrieben. Der Förderverein antwortet hierauf mit Schreiben vom 09. März. Das Anschreiben an den Verein und dessen Antwort ist als Anlage 3 beigefügt. Das Antwortschreiben gibt erschöpfend über die Leistungsfähigkeit und / oder Bereitschaft des Fördervereins in Bezug auf die Möglichkeit einer tatsächlichen Entlastung der städtischen Ausgaben im Freibadbereich Auskunft und bedarf insofern keiner weiteren Erörterung. Aber zurück zu der alternativen Gebührenstruktur: Hierbei geht die Verwaltung von folgenden Prämissen aus: -Personalkosten von fest angestelltem Personal im Freibad sind in der Realität fast nicht variabel. So kann man zwar rechnerisch die Kosten anders verteilen (X-Prozent Kostenstelle Freibad, YProzent Kostenstelle „allgemeine Verwaltung“), was auch schon seit Jahren erfolgt, aber de facto ändert sich im Gesamtergebnis Personalkosten Stadt Bedburg allerhöchstens marginal etwas, da man, solange das Freibad besteht, diese Personen nicht als vollwertigen / planbaren Ersatz für andere Stellen einsetzen kann. Eine Reduzierung der Öffnungszeiten führt bei "Fest-Personal" zumeist zu einem Verschiebespiel der Personalkosten auf andere Kostenstellen, ohne bei diesen Kostenstellen eine gleichwertige Entlastung herbeizuführen. Um einer eventuellen Diskussion in diesem Bereich vorzubeugen: Es ist faktisch nicht möglich und auch rechtlich nicht zulässig, ein Freibad in städtischer Regie ohne qualifiziertes Fachpersonal (Fachangestellte für Bäderbetriebe und / oder Schwimmmeister) zu betreiben. Dieses Personal ist jedoch nicht auf Abruf jeweils nur für eine Saison zu beschäftigen („hire and fire“). Weiter darf unterstellt werden, dass Konsens bei allen Ratsmitgliedern der Stadt Bedburg und der Verwaltung herrscht, dass diese Vorgehensweise auch in keiner Weise mit allgemeingültigen moralischen Vorstellungen vereinbar ist. Auch ist zu erwähnen, dass das Freibadpersonal gute Arbeit leistet, und die Stadt Bedburg mit Recht stolz auf das Freibadpersonal ist. -Ein Großteil der Kosten des Freibades sind Fixkosten, welche insbesondere nahezu unabhängig von tageweisen Schließungen oder Einschränkungen der Tagesöffnungszeiten sind. So ist es – auch im Bereich der Aushilfen - rechtlich nicht beziehungsweise nur sehr bedingt möglich, eine Vereinbarung zu treffen, welche lautet: „Wenn das Wetter schön ist, wird geöffnet und diese Zeit vergütet, bei schlechtem Wetter wird nicht bezahlt („Tagelöhner-Vereinbarung“)“. Hier gibt es allenfalls die Möglichkeit, Mehrarbeitsstunden einzusparen. Auch diverse technische Gegebenheiten bedingen Fixkosten (sobald das Freibad geöffnet ist, müssen die Pumpen, unabhängig von tagweiser Schließung, durchlaufen, um zu gewährleisten, dass die Wasserqualität den rechtlichen Voraussetzungen durchgehend entspricht). Auch der Beginn der Vorbereitungsarbeiten (Reinigung und dann Befüllung mit Wasser) schafft de facto schon kostenmäßige Tatsachen, da, kurz nach Ablassen des Wassers und der Reinigung der Becken eine Befüllung mit frischem Wasser erforderlich ist. Anderenfalls bestünde die Gefahr, dass sich an einzelnen Stellen des Beckens eine derartige partielle Erwärmung vollzieht, welche zu einer Verformung des Beckens führt, welche im schlimmsten Fall eine Inbetriebnahme unmöglich macht. Eine kurzfristige, flexible Entscheidung über Öffnung und Schließung des Bades bringt tatsächlich kaum positive Resultate für die Kostensituation, da sich, wie oben dargelegt, ein Freibad nicht anund ausknipsen lässt wie eine Lichtquelle. Einsparpotentiale liegen hier in den Bereichen, welche auch als "unproblematisch variable Kosten" bezeichnet werden können (Kosten für Energie, Reinigungsmittel, Chemie und jenes Personal, welches unproblematisch auch für einen kürzeren Zeitraum einsetzbar ist, wie studentische Aushilfskräfte), und dies auch nur, soweit von Vornherein der Öffnungszeitraum festgelegt ist. Daher der im Beschlussvorschlag dargelegte Öffnungszeitraum 01. Juni bis 31. August, welcher auch die komplette Zeit der Sommerferien (in 2012 vom 09.07. – 21.08.) abdeckt. Durch diese Reduzierung der Öffnungszeiten entstehen nach verwaltungsseitiger Berechnung realistische Einsparungen in Höhe von rund 20.000 € bei den o. g. „unproblematisch variablen Kosten“. Die Erhöhung der Eintrittspreise selbst gemäß Beschlussvorschlag haben nach Berechnung der Verwaltung das Potential einer bereinigten Einnahmeverbesserung i. H. von rd. 40.000 € (die Verwaltung hat hier den Durchschnitt der Einnahmen der Jahre 2008 – 2011 als Berechnungsgrundlage genommen, da das Jahr 2011 isoliert betrachtet sicherlich nicht repräsentativ ist), wobei hier davon ausgegangen wird, dass sich die Elastizität der Nachfrage nicht so stark manifestieren würde, wie bei der aktuell beschlossenen Gebührensatzung. Die jetzt vorgeschlagene Gebührensatzung – als Anlage 4 beigefügt - wird weiterhin von folgenden Grundgedanken getragen: • Ein öffentliches Freibad in städtischer Regie lässt sich nicht ohne hohe Subventionen betreiben. Betriebswirtschaftlich „rechnet“ sich kein öffentliches Bad. • Der Nutzen eines Freibades kann daher nur in einem möglichst großen Nutzungswert für die Bevölkerung liegen. • Hierbei können betriebswirtschaftliche Überlegungen jedoch auch nicht komplett ausgeblendet werden. STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 5 • Die nunmehr vorgeschlagene Gebührenstruktur behält unter anderem die Familientageskarte und die Familien-Saison-Karte bei, wodurch dem Gedanken eines öffentlichen Bades auch weiterhin Rechnung getragen wird. • Eine deutliche Erhöhung der Preise im Vergleich zu den bisherigen Preisen ist jedoch – alleine schon unter dem Aspekt der Generationengerechtigkeit - nicht vermeidbar. Jedoch stellt auch diese Gebührensatzung eine überproportionale Subvention für Erwerber von Familientageskarten sowie Familiensaisonkarten dar. Es wird unterstellt, dass dies grundsätzlich politisch erwünscht ist, da es weiterhin den Leitgedanken der Familienförderung beinhaltet. Folgende Fakten und Zusammenhänge müssen jeglicher Entscheidung zugrunde liegen: • Der Aufwand des Freibades war in den letzten Jahren geringer als in den Vorjahren bis 2007. Hierbei ist aber zu berücksichtigen, dass das Freibad buchungstechnisch „abgeschrieben“ ist. Die letzte Abschreibung für das Freibad „AFA Betriebsvorrichtungen“ fiel 2008 an und betrug 106.991,99 € pro Jahr. D. h. ab 2009 sind buchungstechnisch auf einen Schlag 106.991,99 € Aufwand „weggefallen“. Eine Abschreibung stellt jedoch nicht nur einen rechnerischen bzw. buchungstechnischen Vorgang dar, sondern hat letztendlich auch etwas mit „Verbrauch“ zu tun. So mag z. B. ein abgeschriebenes Objekt noch einige Zeit nutzbar sein, aber die Wahrscheinlichkeit höherer Unterhaltungskosten oder des Totalausfalls steigen mit zunehmendem Alter, und irgendwann kommt der Zeitpunkt, von dem man sich entweder von dem Objekt aus Kostengründen trennen muss, oder sich entscheidet, ob man sich dieses Objekt noch leisten kann und entsprechende erhebliche Finanzmittel dort hineinsteckt. Gleiches gilt für das Freibad. Hier hofft man letztendlich aktuell darauf, dass alles gut geht und das Freibad weiter betrieben werden kann. • Weiter wurden in 2008 Rückstellungen in Höhe von 228.000 € und in 2009 in Höhe von 131.000 € „ertragswirksam aufgelöst“. Dies würde im privaten Bereich dem Entschluss entsprechen, bestimmte ursprünglich vorgesehene Maßnahmen nicht durchzuführen, und das hierfür vorgesehene Geld nicht auszugeben (der Ausdruck „angespart“ wäre hier allerdings falsch; hier ist eher der Vergleich des Verzichtes zum Zweck der mittelbaren Vermeidung weiterer finanzieller Belastungen passend). • Bei den bisherigen Kostenbetrachtungen wurden die Querschnittskosten (also die internen Kosten zwischen einzelnen Ämtern und Bereichen in den Verwaltungsgebäuden) nicht bzw. nicht hinreichend thematisiert / waren nicht Gegenstand der Diskussion. Diese werden lt. Haushaltsbuchentwurf für das Jahr 2012 mit rd. 80.000 EURO zu Buche schlagen und müssten bei der Kostenbetrachtung der Vollständigkeit halber hinzugerechnet werden. • Das Bedburger Freibad hat ein Lage- bzw. Standortproblem, welches nicht wegdiskutiert werden kann: So war zum Zeitpunkt der Errichtung des Freibades die Parkplatz-Thematik sicherlich nicht von so starker Bedeutung, wie sie es heute ist. Durch das in den letzten Jahrzehnten drastisch geänderte Verhalten eines Großteils der Gesamtbevölkerung – auch durch einen sicherlich wünschenswerten Fortschritt in dem Bereich, der als Standard in der Lebensqualität gesehen wird - in Richtung Bequemlichkeit wird die Frage der zur Verfügung stehenden Parkplatzflächen unmittelbar am Objekt immer bedeutender. Die Parkplatzkapazitäten beim Bedburger Freibad sind hier bei gutem Wetter zweifellos völlig unzureichend. • Weiterhin hat das Freibad, wie schon seit Jahren thematisiert, ein Boden- bzw. Untergrundsbeschaffenheitsproblem. Vereinfacht kann hierzu gesagt werden, dass es sich um einen ungleichmäßigen, torfigen Untergrund handelt, welcher besondere, kostenintensive Gründungsmaßnahmen vor Erstellung der Beckenkörper erforderlich gemacht hätte. Dies ist Beschlussvorlage WP8-27/2012 1. Ergänzung Seite 5 STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 6 jedoch beim Bau und der vor Jahrzehnten erfolgten Sanierung des Freibades nicht geschehen. Beispielhaft sei hier nur auf einen Auszug aus der öffentlichen Sitzungsvorlage zum TOP „Sanierungsmaßnahme im Freibad Bedburg hier: Sachstandsbericht“ (Drucksache WP7131/2009) der Sitzung des Rates der Stadt Bedburg vom 15.09.2009 verwiesen: „„Mit Bodengutachten vom 12. Juni 2009 des Herrn Dipl.-Ing. Vogt wurde nach jetzigem Kenntnisstand im Ergebnis festgestellt, dass sich der westliche Rand des Mehrzweckbeckens gegenüber der Ost-Ecke des Erlebnisbeckens auch zukünftig um ca. 0,6 – 1 mm pro Jahr relativ senkt. Es ist nicht auszuschließen, dass es durch nicht zu beeinflussende und nicht vorhersehbare Dräneffekte zu einer schnelleren Entwässerung des Torfpaketes und hierdurch zu größeren Senkungsraten kommen kann. Bereits im Jahre 1992 wurden durch Herr Dipl.-Ing. Vogt in seinem seinerzeitigen Gutachten vom 14.07.1992 folgende Feststellungen getroffen: „Bis zu einer Tiefe von ca. 2 m wurde aufgefüllter Boden, durchweg +/- humoser Lehm, lokal mit Bauschutt und Sandbänken durchsetzt, durchörtert,. Bis zu einer Tiefe von ca. 4-5 m unter dem Gelände folgen humose und stark humose Lehme mit unregelmäßig eingebetteten, unterschiedlich mächtigen Torflagen....Bei Setzungen und Setzungsunterschieden im Schadensbereich ist eine Flachgründung im Bereich der Auffüllung sowie humosen und torfigem Lehm aus gründungstechnischer Sicht nicht zulässig. Erforderlich wird das Absetzen der Lasten über Tiefgründungselemente auf bzw. in den tragfähigen Kies und Sand der Liegendschichen.““ In diesem Zusammenhang wird gerne die Frage gestellt, ob und was früher bei der Erstellung des Objektes „falsch“ gemacht wurde und ob man die daraus resultierenden Probleme, die wir heute daraus zu tragen haben, nicht hätte vermeiden können. Dies ist verständlich, darf jedoch keinesfalls dazu führen, dass man sich einer nüchternen Analyse des Ist- Zustandes und der hieraus sich ergebenen notwendigen Schritten nicht stellt. • Durch die Größe der Anlage ist die Kapazität der möglichen Besucher an „Rekordsonnentagen“ eingeschränkt. So wird bei Anwesenheit ab rd. 1.500 Personen an einem Tag der weitere Zutritt zum Freibad geschlossen, da die Kapazitäten der Liegewiese hier erschöpft sind, und auch die Aufrechterhaltung einer akzeptablen Wasserqualität und der Sicherheit der Besucher, auch aus haftungsrechtlicher Sicht, jederzeit gewährleistet werden muss. Dies schränkt auch die Möglichkeit ein, durch Steigerung der Besucherzahlen das Defizit des Freibades deutlich zu verringern. An „schönen“ Tagen hat das Freibad daher in diesem Sinne regulär kein Besucherproblem. Problematisch sind hier die nicht so „schönen“ Tage. Es ist jedoch mehr als zweifelhaft, inwieweit eine in der Diskussion des öfteren stichwortartig genannte „Attraktivitätssteierung“ des Freibades die Besucherzahlen nennenswert erhöhen kann bzw. geeignet ist, an den grundsätzlichen Problemen des Freibades tatsächlich etwas zu spürbar – und nicht nur symbolisch – zu verbessern. • Nach den Zahlen der Deutschen Gesellschaft für das Badewesen haben öffentliche Freibäder im Durchschnitt eine Wasserfläche von 1.600 m² und durchschnittlich 60.000 Besucher pro Saison. Das Bedburger Freibad kommt hier auf eine Wasserfläche von rd. 830 m² und auf eine durchschnittliche Besucherzahl von rd. 27.000 pro Saison (Durchschnitt der Jahre 2008 – 2011). Der bundesdeutsche Durchschnitt der Öffnungstage pro Saison liegt hierbei bei 120 Tagen (Bedburg 2008 – 2011: durchschnittlich 129 Öffnungstage). Das Freibad in der Nachbarkommune Elsdorf hat – zum Vergleich - eine Wasserfläche von über 2.000 m² und eine großzügige Liegefläche, welche mindestens doppelt so groß ist als die des Bedburger Freibades. In Elsdorf beträgt die durchschnittliche Besucherzahl 46.000 pro Saison. Aus Sicht der Verwaltung zeigen diese Zahlen, dass es eine deutliche Beziehung zwischen der Wasserfläche und der durchschnittlichen Besucher gibt. Dies bedeutet auch, dass die Möglichkeit der Erhöhung der Besucherzahlen begrenzt ist. Beschlussvorlage WP8-27/2012 1. Ergänzung Seite 6 STADT BEDBURG • Sitzungsvorlage Seite: 7 Aus dem o. g. folgt, dass jedwedes größeres städtische finanzielles Engagement für das Freibad sehr kritisch überlegt sein muss und jeweils die Frage nach der Sinnhaftigkeit gestellt werden sollte, insbesondere dann, wenn der aktuell vorhandene politische Konsens in der Stadt Bedburg in Bezug auf einen tatsächlich ausgeglichenen Haushalt ernst gemeint ist. Gleichwohl gilt: • Die drohende Schließung eines öffentlichen Bades wird in der Bevölkerung allgemein als „überproportional schmerzlich“ empfunden. Dies liegt wohl darin begründet, dass einem großen Teil der Bevölkerung in der Summe eine hohe Belastung an Abgaben abverlangt wird (unabhängig davon, ob die Belastung vom Bund, dem Land, Sozialversicherungsträgern, der Kommune oder anderen staatlichen Stellen herrührt). Es liegt weiter in der Natur der Sache, dass die vorgehaltene kommunale Infrastruktur (Straßen, Straßenbeleuchtung, Schulen etc. pp.) hierbei oftmals, soweit sie gut funktioniert, kaum bewusst wahrgenommen wird bzw. als selbstverständlich gilt. Bei einem Bad ist es so, dass die Bevölkerung – und sogar ein Teil der Bevölkerung, welche diese Einrichtung nicht nutzt – hier konkret das Gefühl hat, etwas als „Gegenleistung“ zu erhalten. Umso schmerzlicher wird hier ein drohender Verlust empfunden. Als Beispiel sei hier das der Nachbarkommune Grevenbroich genannt, welche um das Jahr 2000 das Wellenfreibad in Neurath geschlossen hat, was lt. Medienberichten in Teilen der dortigen Bevölkerung bis heute offenbar noch nicht überwunden ist. Eine rein rationelle Entscheidung ist daher im Bereich Freibad nicht ohne weiteres politisch durchsetzbar. Andererseits ist der Bereich „Freibad“ – da der pflichtige Bereich des Schulschwimmens durch das Hallenbad in der monte-mare-Anlage bereits ganzjährig abgedeckt ist - der Bereich der 100 % freiwilligen Aufgaben, welcher ein sehr hohes - wenn nicht sogar das höchste - Einsparpotential für den städtischen Haushalt birgt (weil 100 % freiwillig und somit rechtlich komplett entbehrlich). Der Bevölkerung für das Freibad eine Bestandssicherung, quasi für immer und unter allen Umständen, zu versprechen, käme in der Wirkung gleich mit der Aufgabe des politischen Konsens in Bedburg, in absehbarer Zeit eine tatsächlich ausgeglichenen Haushalt zu erreichen (in der Hoffnung, spätere Generationen kommen hierfür auf), oder würde alternativ dem Inkaufnehmen von drastischen Grundsteuererhöhungen und anderen kommunalen Abgaben gleichkommen. • Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel: Über die in der Beschlussvorlage genannten Zusammenhänge hinaus werden hier keine weiteren besonderen, demographie-spezifische Aspekte gesehen. Beschlussvorlage WP8-27/2012 1. Ergänzung Seite 7 STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 8 Finanzielle Auswirkungen: Nein Ja X mit textlicher Erläuterung: Es wird von einer relativen Ergebnisverbesserung i. H. von rd. 60.000 € bei der Kostenstelle Freibad ausgegangen. Relativ, da bezüglich der Preiselastizität der Nachfrage keine empirischen Werte vorliegen, und der ausschlaggebende Faktor Wetter nicht vorhersehbar ist. Auch würden unvorhersehbare Unterhaltungsmaßnahmen das Ergebnis absolut betrachtet natürlich entsprechend beeinflussen. Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*: ----------------------------------Coenen ----------------------------------Naujock Sachbearbeiter Fachbereichsleiter gesehen: ----------------------------------Koerdt Bürgermeister Beschlussvorlage WP8-27/2012 1. Ergänzung Seite 8