Daten
Kommune
Bedburg
Größe
46 kB
Datum
27.03.2012
Erstellt
21.03.12, 18:03
Aktualisiert
29.03.12, 18:01
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Zu TOP:__________
Drucksache: WP8-27/2012
1. Ergänzung
Fachbereich IV - Hoch- und Tiefbau,
Bauhof
Sitzungsteil
Az.:
öffentlich
Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Rat der Stadt Bedburg
14.02.2012
Rat der Stadt Bedburg
27.03.2012
Abstimmungsergebnis:
Betreff:
Gebührensatzung für die Benutzung des Freibades Bedburg: Aufhebung der am
14.02.2012 beschlossenen Gebührensatzung im Wege der Beschlussfassung einer neuen
Gebührensatzung
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Bedburg beschließt die als Anlage 4 beigefügte neue Gebührensatzung
für die Benutzung des Freibades Bedburg. Weiterhin spricht der Rat der Stadt Bedburg
sich dafür aus, dass begleitend hierzu das Freibad in der Regel am 01. Juni öffnet und in
der Regel am 31. August schließt.
Begründung:
Der Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Bedburg hat im Rahmen der Haushaltsberatungen
2012 in seiner Sitzung am 31. Januar 2012 einstimmig bei vier Enthaltungen angeregt, die
Benutzungsgebühren des Freibades Bedburg denen des Hallenbades in der monte-mare-Anlage
in Bedburg anzugleichen.
Eine entsprechende Gebührensatzung wurde vom Rat in seiner Sitzung vom 14.02.2012
mehrheitlich bei einer Gegenstimme beschlossen. Diese aktuell in Kraft befindliche Satzung ist als
Anlage 1 beigefügt.
Die hiervor geltende Gebührensatzung, die auch in der vergangenen Freibadsaison 2011
Anwendung fand, ist zum Vergleich als Anlage 2 beigefügt.
Der Beschluss dieser Gebührensatzung stellte einen Kompromiss dar aus der Maximalforderung
aus dem politischen Raum, eine Komplettschließung des Freibades schon ab der Saison 2012
vorzunehmen und der Alternativ-Forderung, eine Ergebnis-Verbesserung durch eine EinnahmeErhöhung zu erzielen.
Zwecks Vermeidung von Wiederholungen wird insofern auf die Beschlussvorlage „WP8-27/2012“
der Sitzung des Rates vom 14.02.2012 verwiesen.
Letztendlich hat die am 14.02.2012 beschlossene Gebührensatzung die Intention einer
Ergebnisverbesserung der Kostenstelle Freibad i. H. von 40.000 €.
Diese durch die Politik initiierte Gebührensatzung ändert auch die bisherige Gebührenstruktur
erheblich. So beinhaltet sie eine vollständige Abschaffung der Familiensaisonkarten.
Die Verwaltung hat sich – auch aufgrund der kritischen Berichterstattung zu diesem Thema – mit
der Frage beschäftigt, inwieweit die grundsätzlich von der Bevölkerung akzeptierte „alte“
Gebührenstruktur weitestgehend beibehalten werden kann unter Erreichung des Ziels der
Ergebnisverbesserung (=Verringerung des Defizits) um mindestens 40.000 €.
Hierbei wurden auch Überlegungen angestellt, inwieweit der „Förderverein Freibad Bedburg e. V.“
praktisch zur tatsächlichen Entlastung der Stadtkasse beitragen könnte. Zu diesem Zweck wurde
der Förderverein mit Brief vom 05. März 2012 angeschrieben. Der Förderverein antwortet hierauf
mit Schreiben vom 09. März. Das Anschreiben an den Verein und dessen Antwort ist als Anlage 3
beigefügt.
Das Antwortschreiben gibt erschöpfend über die Leistungsfähigkeit und / oder Bereitschaft des
Fördervereins in Bezug auf die Möglichkeit einer tatsächlichen Entlastung der städtischen
Ausgaben im Freibadbereich Auskunft und bedarf insofern keiner weiteren Erörterung.
Aber zurück zu der alternativen Gebührenstruktur: Hierbei geht die Verwaltung von folgenden
Prämissen aus:
-Personalkosten von fest angestelltem Personal im Freibad sind in der Realität fast nicht variabel.
So kann man zwar rechnerisch die Kosten anders verteilen (X-Prozent Kostenstelle Freibad, YProzent Kostenstelle „allgemeine Verwaltung“), was auch schon seit Jahren erfolgt, aber de facto
ändert sich im Gesamtergebnis Personalkosten Stadt Bedburg allerhöchstens marginal etwas, da
man, solange das Freibad besteht, diese Personen nicht als vollwertigen / planbaren Ersatz für
andere Stellen einsetzen kann. Eine Reduzierung der Öffnungszeiten führt bei "Fest-Personal"
zumeist zu einem Verschiebespiel der Personalkosten auf andere Kostenstellen, ohne bei diesen
Kostenstellen eine gleichwertige Entlastung herbeizuführen.
Um einer eventuellen Diskussion in diesem Bereich vorzubeugen: Es ist faktisch nicht möglich und
auch rechtlich nicht zulässig, ein Freibad in städtischer Regie ohne qualifiziertes Fachpersonal
(Fachangestellte für Bäderbetriebe und / oder Schwimmmeister) zu betreiben. Dieses Personal ist
jedoch nicht auf Abruf jeweils nur für eine Saison zu beschäftigen („hire and fire“). Weiter darf
unterstellt werden, dass Konsens bei allen Ratsmitgliedern der Stadt Bedburg und der Verwaltung
herrscht, dass diese Vorgehensweise auch in keiner Weise mit allgemeingültigen moralischen
Vorstellungen vereinbar ist. Auch ist zu erwähnen, dass das Freibadpersonal gute Arbeit leistet,
und die Stadt Bedburg mit Recht stolz auf das Freibadpersonal ist.
-Ein Großteil der Kosten des Freibades sind Fixkosten, welche insbesondere nahezu unabhängig
von tageweisen Schließungen oder Einschränkungen der Tagesöffnungszeiten sind. So ist es –
auch im Bereich der Aushilfen - rechtlich nicht beziehungsweise nur sehr bedingt möglich, eine
Vereinbarung zu treffen, welche lautet: „Wenn das Wetter schön ist, wird geöffnet und diese Zeit
vergütet, bei schlechtem Wetter wird nicht bezahlt („Tagelöhner-Vereinbarung“)“. Hier gibt es
allenfalls die Möglichkeit, Mehrarbeitsstunden einzusparen.
Auch diverse technische Gegebenheiten bedingen Fixkosten (sobald das Freibad geöffnet ist,
müssen die Pumpen, unabhängig von tagweiser Schließung, durchlaufen, um zu gewährleisten,
dass die Wasserqualität den rechtlichen Voraussetzungen durchgehend entspricht). Auch der
Beginn der Vorbereitungsarbeiten (Reinigung und dann Befüllung mit Wasser) schafft de facto
schon kostenmäßige Tatsachen, da, kurz nach Ablassen des Wassers und der Reinigung der
Becken eine Befüllung mit frischem Wasser erforderlich ist.
Anderenfalls bestünde die Gefahr, dass sich an einzelnen Stellen des Beckens eine derartige
partielle Erwärmung vollzieht, welche zu einer Verformung des Beckens führt, welche im
schlimmsten Fall eine Inbetriebnahme unmöglich macht.
Eine kurzfristige, flexible Entscheidung über Öffnung und Schließung des Bades bringt tatsächlich
kaum positive Resultate für die Kostensituation, da sich, wie oben dargelegt, ein Freibad nicht anund ausknipsen lässt wie eine Lichtquelle.
Einsparpotentiale liegen hier in den Bereichen, welche auch als "unproblematisch variable Kosten"
bezeichnet werden können (Kosten für Energie, Reinigungsmittel, Chemie und jenes Personal,
welches unproblematisch auch für einen kürzeren Zeitraum einsetzbar ist, wie studentische
Aushilfskräfte), und dies auch nur, soweit von Vornherein der Öffnungszeitraum festgelegt ist.
Daher der im Beschlussvorschlag dargelegte Öffnungszeitraum 01. Juni bis 31. August, welcher
auch die komplette Zeit der Sommerferien (in 2012 vom 09.07. – 21.08.) abdeckt.
Durch diese Reduzierung der Öffnungszeiten entstehen nach verwaltungsseitiger Berechnung
realistische Einsparungen in Höhe von rund 20.000 € bei den o. g. „unproblematisch variablen
Kosten“.
Die Erhöhung der Eintrittspreise selbst gemäß Beschlussvorschlag haben nach Berechnung der
Verwaltung das Potential einer bereinigten Einnahmeverbesserung i. H. von rd. 40.000 € (die
Verwaltung hat hier den Durchschnitt der Einnahmen der Jahre 2008 – 2011 als
Berechnungsgrundlage genommen, da das Jahr 2011 isoliert betrachtet sicherlich nicht
repräsentativ ist), wobei hier davon ausgegangen wird, dass sich die Elastizität der Nachfrage
nicht so stark manifestieren würde, wie bei der aktuell beschlossenen Gebührensatzung.
Die jetzt vorgeschlagene Gebührensatzung – als Anlage 4 beigefügt - wird weiterhin von
folgenden Grundgedanken getragen:
•
Ein öffentliches Freibad in städtischer Regie lässt sich nicht ohne hohe Subventionen
betreiben. Betriebswirtschaftlich „rechnet“ sich kein öffentliches Bad.
•
Der Nutzen eines Freibades kann daher nur in einem möglichst großen Nutzungswert für die
Bevölkerung liegen.
•
Hierbei können betriebswirtschaftliche Überlegungen jedoch auch nicht komplett ausgeblendet
werden.
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•
Die nunmehr vorgeschlagene Gebührenstruktur behält unter anderem die Familientageskarte
und die Familien-Saison-Karte bei, wodurch dem Gedanken eines öffentlichen Bades auch
weiterhin Rechnung getragen wird.
•
Eine deutliche Erhöhung der Preise im Vergleich zu den bisherigen Preisen ist jedoch – alleine
schon unter dem Aspekt der Generationengerechtigkeit - nicht vermeidbar. Jedoch stellt auch
diese Gebührensatzung eine überproportionale Subvention für Erwerber von
Familientageskarten sowie Familiensaisonkarten dar. Es wird unterstellt, dass dies
grundsätzlich politisch erwünscht ist, da es weiterhin den Leitgedanken der Familienförderung
beinhaltet.
Folgende Fakten und Zusammenhänge müssen jeglicher Entscheidung zugrunde liegen:
•
Der Aufwand des Freibades war in den letzten Jahren geringer als in den Vorjahren bis 2007.
Hierbei ist aber zu berücksichtigen, dass das Freibad buchungstechnisch „abgeschrieben“ ist.
Die letzte Abschreibung für das Freibad „AFA Betriebsvorrichtungen“ fiel 2008 an und betrug
106.991,99 € pro Jahr. D. h. ab 2009 sind buchungstechnisch auf einen Schlag 106.991,99 €
Aufwand „weggefallen“.
Eine Abschreibung stellt jedoch nicht nur einen rechnerischen bzw. buchungstechnischen
Vorgang dar, sondern hat letztendlich auch etwas mit „Verbrauch“ zu tun. So mag z. B. ein
abgeschriebenes Objekt noch einige Zeit nutzbar sein, aber die Wahrscheinlichkeit höherer
Unterhaltungskosten oder des Totalausfalls steigen mit zunehmendem Alter, und irgendwann
kommt der Zeitpunkt, von dem man sich entweder von dem Objekt aus Kostengründen trennen
muss, oder sich entscheidet, ob man sich dieses Objekt noch leisten kann und entsprechende
erhebliche Finanzmittel dort hineinsteckt. Gleiches gilt für das Freibad. Hier hofft man
letztendlich aktuell darauf, dass alles gut geht und das Freibad weiter betrieben werden kann.
•
Weiter wurden in 2008 Rückstellungen in Höhe von 228.000 € und in 2009 in Höhe von
131.000 € „ertragswirksam aufgelöst“. Dies würde im privaten Bereich dem Entschluss
entsprechen, bestimmte ursprünglich vorgesehene Maßnahmen nicht durchzuführen, und das
hierfür vorgesehene Geld nicht auszugeben (der Ausdruck „angespart“ wäre hier allerdings
falsch; hier ist eher der Vergleich des Verzichtes zum Zweck der mittelbaren Vermeidung
weiterer finanzieller Belastungen passend).
•
Bei den bisherigen Kostenbetrachtungen wurden die Querschnittskosten (also die internen
Kosten zwischen einzelnen Ämtern und Bereichen in den Verwaltungsgebäuden) nicht bzw.
nicht hinreichend thematisiert / waren nicht Gegenstand der Diskussion. Diese werden lt.
Haushaltsbuchentwurf für das Jahr 2012 mit rd. 80.000 EURO zu Buche schlagen und
müssten bei der Kostenbetrachtung der Vollständigkeit halber hinzugerechnet werden.
•
Das Bedburger Freibad hat ein Lage- bzw. Standortproblem, welches nicht wegdiskutiert
werden kann: So war zum Zeitpunkt der Errichtung des Freibades die Parkplatz-Thematik
sicherlich nicht von so starker Bedeutung, wie sie es heute ist. Durch das in den letzten
Jahrzehnten drastisch geänderte Verhalten eines Großteils der Gesamtbevölkerung – auch
durch einen sicherlich wünschenswerten Fortschritt in dem Bereich, der als Standard in der
Lebensqualität gesehen wird - in Richtung Bequemlichkeit wird die Frage der zur Verfügung
stehenden Parkplatzflächen unmittelbar am Objekt immer bedeutender. Die
Parkplatzkapazitäten beim Bedburger Freibad sind hier bei gutem Wetter zweifellos völlig
unzureichend.
•
Weiterhin hat das Freibad, wie schon seit Jahren thematisiert, ein Boden- bzw.
Untergrundsbeschaffenheitsproblem. Vereinfacht kann hierzu gesagt werden, dass es sich
um einen ungleichmäßigen, torfigen Untergrund handelt, welcher besondere, kostenintensive
Gründungsmaßnahmen vor Erstellung der Beckenkörper erforderlich gemacht hätte. Dies ist
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jedoch beim Bau und der vor Jahrzehnten erfolgten Sanierung des Freibades nicht geschehen.
Beispielhaft sei hier nur auf einen Auszug aus der öffentlichen Sitzungsvorlage zum TOP
„Sanierungsmaßnahme im Freibad Bedburg hier: Sachstandsbericht“ (Drucksache WP7131/2009) der Sitzung des Rates der Stadt Bedburg vom 15.09.2009 verwiesen:
„„Mit Bodengutachten vom 12. Juni 2009 des Herrn Dipl.-Ing. Vogt wurde nach jetzigem
Kenntnisstand im Ergebnis festgestellt, dass sich der westliche Rand des Mehrzweckbeckens
gegenüber der Ost-Ecke des Erlebnisbeckens auch zukünftig um ca. 0,6 – 1 mm pro Jahr
relativ senkt. Es ist nicht auszuschließen, dass es durch nicht zu beeinflussende und nicht
vorhersehbare Dräneffekte zu einer schnelleren Entwässerung des Torfpaketes und hierdurch
zu größeren Senkungsraten kommen kann. Bereits im Jahre 1992 wurden durch Herr Dipl.-Ing.
Vogt in seinem seinerzeitigen Gutachten vom 14.07.1992 folgende Feststellungen getroffen:
„Bis zu einer Tiefe von ca. 2 m wurde aufgefüllter Boden, durchweg +/- humoser Lehm, lokal
mit Bauschutt und Sandbänken durchsetzt, durchörtert,. Bis zu einer Tiefe von ca. 4-5 m unter
dem Gelände folgen humose und stark humose Lehme mit unregelmäßig eingebetteten,
unterschiedlich mächtigen Torflagen....Bei Setzungen und Setzungsunterschieden im
Schadensbereich ist eine Flachgründung im Bereich der Auffüllung sowie humosen und
torfigem Lehm aus gründungstechnischer Sicht nicht zulässig. Erforderlich wird das Absetzen
der Lasten über Tiefgründungselemente auf bzw. in den tragfähigen Kies und Sand der
Liegendschichen.““
In diesem Zusammenhang wird gerne die Frage gestellt, ob und was früher bei der Erstellung
des Objektes „falsch“ gemacht wurde und ob man die daraus resultierenden Probleme, die wir
heute daraus zu tragen haben, nicht hätte vermeiden können. Dies ist verständlich, darf jedoch
keinesfalls dazu führen, dass man sich einer nüchternen Analyse des Ist- Zustandes und der
hieraus sich ergebenen notwendigen Schritten nicht stellt.
•
Durch die Größe der Anlage ist die Kapazität der möglichen Besucher an
„Rekordsonnentagen“ eingeschränkt. So wird bei Anwesenheit ab rd. 1.500 Personen an
einem Tag der weitere Zutritt zum Freibad geschlossen, da die Kapazitäten der Liegewiese
hier erschöpft sind, und auch die Aufrechterhaltung einer akzeptablen Wasserqualität und der
Sicherheit der Besucher, auch aus haftungsrechtlicher Sicht, jederzeit gewährleistet werden
muss. Dies schränkt auch die Möglichkeit ein, durch Steigerung der Besucherzahlen das
Defizit des Freibades deutlich zu verringern. An „schönen“ Tagen hat das Freibad daher in
diesem Sinne regulär kein Besucherproblem. Problematisch sind hier die nicht so „schönen“
Tage. Es ist jedoch mehr als zweifelhaft, inwieweit eine in der Diskussion des öfteren
stichwortartig genannte „Attraktivitätssteierung“ des Freibades die Besucherzahlen
nennenswert erhöhen kann bzw. geeignet ist, an den grundsätzlichen Problemen des
Freibades tatsächlich etwas zu spürbar – und nicht nur symbolisch – zu verbessern.
•
Nach den Zahlen der Deutschen Gesellschaft für das Badewesen haben öffentliche Freibäder
im Durchschnitt eine Wasserfläche von 1.600 m² und durchschnittlich 60.000 Besucher pro
Saison. Das Bedburger Freibad kommt hier auf eine Wasserfläche von rd. 830 m² und auf eine
durchschnittliche Besucherzahl von rd. 27.000 pro Saison (Durchschnitt der Jahre 2008 –
2011). Der bundesdeutsche Durchschnitt der Öffnungstage pro Saison liegt hierbei bei 120
Tagen (Bedburg 2008 – 2011: durchschnittlich 129 Öffnungstage). Das Freibad in der
Nachbarkommune Elsdorf hat – zum Vergleich - eine Wasserfläche von über 2.000 m² und
eine großzügige Liegefläche, welche mindestens doppelt so groß ist als die des Bedburger
Freibades. In Elsdorf beträgt die durchschnittliche Besucherzahl 46.000 pro Saison.
Aus Sicht der Verwaltung zeigen diese Zahlen, dass es eine deutliche Beziehung zwischen der
Wasserfläche und der durchschnittlichen Besucher gibt. Dies bedeutet auch, dass die
Möglichkeit der Erhöhung der Besucherzahlen begrenzt ist.
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•
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Aus dem o. g. folgt, dass jedwedes größeres städtische finanzielles Engagement für das
Freibad sehr kritisch überlegt sein muss und jeweils die Frage nach der Sinnhaftigkeit gestellt
werden sollte, insbesondere dann, wenn der aktuell vorhandene politische Konsens in der
Stadt Bedburg in Bezug auf einen tatsächlich ausgeglichenen Haushalt ernst gemeint ist.
Gleichwohl gilt:
•
Die drohende Schließung eines öffentlichen Bades wird in der Bevölkerung allgemein als
„überproportional schmerzlich“ empfunden. Dies liegt wohl darin begründet, dass einem
großen Teil der Bevölkerung in der Summe eine hohe Belastung an Abgaben abverlangt wird
(unabhängig davon, ob die Belastung vom Bund, dem Land, Sozialversicherungsträgern, der
Kommune oder anderen staatlichen Stellen herrührt).
Es liegt weiter in der Natur der Sache, dass die vorgehaltene kommunale Infrastruktur
(Straßen, Straßenbeleuchtung, Schulen etc. pp.) hierbei oftmals, soweit sie gut funktioniert,
kaum bewusst wahrgenommen wird bzw. als selbstverständlich gilt.
Bei einem Bad ist es so, dass die Bevölkerung – und sogar ein Teil der Bevölkerung, welche
diese Einrichtung nicht nutzt – hier konkret das Gefühl hat, etwas als „Gegenleistung“ zu
erhalten. Umso schmerzlicher wird hier ein drohender Verlust empfunden.
Als Beispiel sei hier das der Nachbarkommune Grevenbroich genannt, welche um das Jahr
2000 das Wellenfreibad in Neurath geschlossen hat, was lt. Medienberichten in Teilen der
dortigen Bevölkerung bis heute offenbar noch nicht überwunden ist.
Eine rein rationelle Entscheidung ist daher im Bereich Freibad nicht ohne weiteres politisch
durchsetzbar. Andererseits ist der Bereich „Freibad“ – da der pflichtige Bereich des
Schulschwimmens durch das Hallenbad in der monte-mare-Anlage bereits ganzjährig
abgedeckt ist - der Bereich der 100 % freiwilligen Aufgaben, welcher ein sehr hohes - wenn
nicht sogar das höchste - Einsparpotential für den städtischen Haushalt birgt (weil 100 %
freiwillig und somit rechtlich komplett entbehrlich).
Der Bevölkerung für das Freibad eine Bestandssicherung, quasi für immer und unter allen
Umständen, zu versprechen, käme in der Wirkung gleich mit der Aufgabe des politischen
Konsens in Bedburg, in absehbarer Zeit eine tatsächlich ausgeglichenen Haushalt zu erreichen
(in der Hoffnung, spätere Generationen kommen hierfür auf), oder würde alternativ dem
Inkaufnehmen von drastischen Grundsteuererhöhungen und anderen kommunalen Abgaben
gleichkommen.
•
Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel:
Über die in der Beschlussvorlage genannten Zusammenhänge hinaus werden hier keine weiteren besonderen,
demographie-spezifische Aspekte gesehen.
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Finanzielle Auswirkungen:
Nein
Ja
X mit textlicher Erläuterung:
Es wird von einer relativen Ergebnisverbesserung i. H. von rd. 60.000 € bei der
Kostenstelle Freibad ausgegangen. Relativ, da bezüglich der Preiselastizität der Nachfrage
keine empirischen Werte vorliegen, und der ausschlaggebende Faktor Wetter nicht
vorhersehbar ist. Auch würden unvorhersehbare Unterhaltungsmaßnahmen das Ergebnis
absolut betrachtet natürlich entsprechend beeinflussen.
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren
Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*:
----------------------------------Coenen
----------------------------------Naujock
Sachbearbeiter
Fachbereichsleiter
gesehen:
----------------------------------Koerdt
Bürgermeister
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