Daten
Kommune
Bedburg
Größe
14 kB
Datum
27.03.2012
Erstellt
21.03.12, 18:03
Aktualisiert
29.03.12, 18:01
Stichworte
Inhalt der Datei
Anlage 4
Entwurf der
Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung des Freibades Bedburg
Aufgrund der §§ 7, 41 Abs.1 f) und i) und 77 der Gemeindeordnung für das Land NordrheinWestfalen (GO NRW) i.d.F. der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Transparenzgesetzes vom 17. Dez. 2009 (GV NRW S. 950)
sowie der §§ 1, 2, 4 und 6 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen
vom 21. Oktober 1969 (GV NRW S. 712/SGV NRW S. 610) zuletzt geändert durch Gesetz
vom 30. Juni 2009 (GV NRW S. 394) hat der Rat der Stadt Bedburg in seiner Sitzung vom
27. März 2012 folgende Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung des
Freibades Bedburg erlassen:
§1
(1) Für die Nutzung des Freibades Bedburg werden folgende Gebühren erhoben:
Erwachsene
a)
b)
c)
d)
Einzelkarte
Zehnerkarte
Zwanzigerkarte
Vierzigerkarte
Redaktionelle
Erläuterung:
Entspricht in
Einzeleintritten:
5,00 €
40,00 €
75,00€
140,00 €
Kinder / Jugendliche unter 18 Jahren,
Studenten, Leister des freiwilligen
Wehrdienstes und Bundesfreiwilligendienstes sowie Schwerbehinderte ab 60 % mit Ausweis
a)
b)
c)
d)
Einzelkarte
Zehnerkarte
Zwanzigerkarte
Vierzigerkarte
Familientageskarte (mindestens ein
Elternteil mit mindestens einem eigenen Kind, das das 18. Lebensjahr
noch nicht vollendet hat oder eine Sekundarschule besucht)
SV / D:\Programme\SD.NET\BackSystems_RIM\tmp\anlagen\T4979.doc
1 X 5,00 €
10 X 4,00 €
20 X 3,75 €
40 X 3,50 €
Redaktionelle
Erläuterung:
Entspricht in
Einzeleintritten:
3,50 € 1 X 3,50 €
30,00 € 10 X 3,00 €
55,00 € 20 X 2,75 €
100,00 € 40 X 2,50 €
12,00 €
Saisonkarte für Bedburger Familien
mit Kindern, die das 18. Lebensjahr €
noch nicht vollendet haben oder
noch eine Sekundarschule besuchen.
Nur gültig für Einwohner Bedburgs.
168,00
Redaktionelle
Erläuterung:
Entspricht
rechnerisch
dem Gegenwert von 14
Familientageskarten.
(nur im Rathaus Bedburg und Kaster
erhältlich)
Benutzungsgebühr Warmduschen
0,50 €
Kinder bis einschließlich 6 Jahre in Begleitung einer erwachsenen Person und Begleitpersonen
von Schwerbehinderten bei entsprechendem Eintrag im Schwerbehindertenausweis der begleiteten Person - Merkmale H, B und Bl – haben freien Eintritt.
(2) Ferner gelten für die Gebührenerhebung folgende allgemeine Bestimmungen:
1. Einzelgebühren gelten nur für den Tag, an dem sie gelöst werden und berechtigen nur zum einmaligen
Betreten des Bades.
2. Entwertete Einheiten von Mehrfach-Karten gelten nur für den Einlösetag und berechtigen nur zum einmaligen Betreten des Bades. Bei Verlassen und Wiederbetreten des Bades ist eine weitere Einheit zu entwerten.
3. Wird das Bad aus Gründen, die in der Person des Badegastes liegen, vorzeitig verlassen, besteht kein
Anspruch auf Erstattung des Eintrittsgeldes. Bei witterungsbedingten Schließungen des Freibades besteht
kein Anspruch auf Erstattung des Eintrittsgeldes.
4. Gekaufte Mehrfach-Karten können nicht zurückgenommen oder umgetauscht werden. Für verloren gegangene Karten wird kein Ersatz geleistet.
5. Mehrfach-Karten sind nur in dem Jahr gültig, in dem sie gekauft wurden.
§2
Inkrafttreten / Außerkrafttreten
Diese Gebührensatzung tritt nach dem Tag der amtlichen Bekanntmachung im Amtsblatt des Rhein-ErftKreises in Kraft.
Gleichzeitig tritt die bisherige Gebührensatzung außer Kraft.
SV / D:\Programme\SD.NET\BackSystems_RIM\tmp\anlagen\T4979.doc