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Beschlussvorlage (Nachbesetzung im Jugendhilfeausschuss)

Daten

Kommune
Wesseling
Größe
11 kB
Erstellt
23.06.10, 17:43
Aktualisiert
23.06.10, 17:43
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Sitzungsvorlage Nr.: 13/2007 Federführender Bereich Beteiligte Bereiche Jugendhilfe Vorlage für Rat Betrifft: (ggf. Anlagen bezeichnen) Nachbesetzung im Jugendhilfeausschuss Namenszeichen des federführenden Bereichs Leiter/in Datum Sachbearbeiter/in 15.01.2007 Namenszeichen Beteiligte Bereiche Bearbeitungsvermerk TUIV 08/1998 Fachdezernent Kämmerer Bürgermeister STADT WESSELING Vorlagen-Nr.: 13/2007 Der Bürgermeister Sachbearbeiter/in: Datum: Frank W. Krüger 15.01.2007 X öffentlich nichtöffentlich Beratungsfolge: Rat Betreff: Nachbesetzung im Jugendhilfeausschuss Beschlussentwurf: Für ein ausgeschiedenes stimmberechtigtes Mitglied im Jugendhilfeausschuss wird Frau Sandra Brunken zum stimmberechtigten Ersatzmitglied gewählt. Für die persönliche Vertretung des neugewählten Mitgliedes wird Frau Marianne Kader bestimmt. TUIV 08/1998 ..... ..... ..... Sachdarstellung: 1. Problem Frau Heidemann war für den Jugendhilfeausschuss zum stimmberechtigten Mitglied gewählt worden. Sie ist jedoch von Wesseling fortgezogen und kann deshalb dem Jugendhilfeausschuss nicht mehr als stimmberechtigtes Mitglied angehören. Frau Heidemann war bei der Bildung des neuen Jugendhilfeausschusses zum Beginn der Wahlperiode auf Vorschlag der Wohlfahrtsverbände Deutsches Rotes Kreuz, Caritasverband, Diakonisches Werk und Arbeiterwohlfahrt gewählt worden. Scheidet ein Mitglied vor Ablauf der Wahlzeit aus, so ist ein Ersatzmitglied für den Rest der Wahlzeit auf Vorschlag derjenigen Stelle, die das ausgeschiedene Mitglied vorgeschlagen hatte, zu wählen (§ 4 Erstes Gesetz zur Ausführung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes in NRW). Nach Anschreiben aller vier Wohlfahrtsverbände hat nur das Deutsche Rote Kreuz für die Wahl eines Ersatzmitgliedes im Jugendhilfeausschuss einen Vorschlag unterbreitet: Das Deutsche Rote Kreuz schlägt vor, die bisherige Stellvertreterin von Frau Heidemann, Sandra Brunken, zum ordentlichen stimmberechtigten Mitglied im Jugendhilfeausschuss zu wählen. Als neue persönliche Vertreterin soll nach diesem Vorschlag, die damals aus der Vorschlagsliste nicht berücksichtigte Frau Marianne Kader, Bonner Straße 120, Wesseling (Caritasverband) gewählt werden. Über den Vorschlag des DRK hinaus wurde durch den Malteser Hilfsdienst Herr Heinz Vogel als Ersatzmitglied vorgeschlagen. 2. Lösung Da Frau Heidemann auf Vorschlag der Wohlfahrtsverbände gewählt worden ist, ist der neue Vorschlag der Wohlfahrtsverbände zu berücksichtigen. Der Vorschlag des Malteser Hilfsdienstes wäre demnach nicht zu berücksichtigen. Zur Abstimmung steht somit folgender Vorschlag: Frau Sandra Brunken wird stimmberechtigtes Mitglied des Jugendhilfeausschusses. Da Frau Brunken bisher stellvertretendes Mitglied im Jugendhilfeausschuss gewesen ist, muss für sie ein neues stellvertretendes Mitglied gewählt werden. Dazu liegt der Vorschlag vor, Marianne Kader zu wählen. 3. Alternativen -/4. Finanzielle Auswirkungen keine Anlage: Schreiben des Deutschen Roten Kreuzes, Kreisverband Rhein-Erft e.V. vom 12.12.2006 TUIV 08/1998