Daten
Kommune
Wesseling
Größe
10 kB
Erstellt
23.06.10, 17:43
Aktualisiert
23.06.10, 17:43
Stichworte
Inhalt der Datei
Sitzungsvorlage Nr.:
5/2007
Federführender Bereich
Beteiligte Bereiche
Stadtplanung
40
230
Vorlage für
Ausschuss für Sport und Freizeit
Betrifft:
(ggf. Anlagen bezeichnen)
Gartenhallenbad
Umgestaltung Außenanlagen
Namenszeichen des federführenden Bereichs
Leiter/in
Datum
Sachbearbeiter/in
11.01.2007
Namenszeichen
Beteiligte Bereiche
40
230
Bearbeitungsvermerk
TUIV 08/1998
Fachdezernent
Kämmerer
Bürgermeister
STADT WESSELING
Vorlagen-Nr.: 5/2007
Der Bürgermeister
Sachbearbeiter/in:
Datum:
Peter Pfannkuche
11.01.2007
X
öffentlich
nichtöffentlich
Beratungsfolge:
Ausschuss für Sport und Freizeit
Betreff:
Gartenhallenbad
Umgestaltung Außenanlagen
Beschlussentwurf:
Der Ausschuss für Sport und Freizeit stimmt der Planung für die Umgestaltung der Außenanlagen am
Gartenhallenbad zu.
TUIV 08/1998
.....
.....
Sachdarstellung:
1. Problem
Bei den Sanierungsmaßnahmen an der Fassade wurden die am Gebäude angrenzenden Außenanlagen als Arbeitsfläche benötigt. Diese Flächen sind seit dem Bau des Gartenhallenbades nicht verändert worden. Das Freibecken ist seit 2006 nicht mehr in Betrieb. Eine Instandsetzung ist wirtschaftlich
nicht vertretbar. Zur Zeit wird der Beckenbereich mit einem Bauzaun gesichert.
2. Lösung
Da der Saunabereich nur eine sehr kleine Außenfläche hat, wird vorgeschlagen, einen Teil des ehemaligen Außenbeckens in einen Saunagarten umzugestalten. Dieser Bereich wird mit einem Sichtschutzzaun gegen Einblicke abgeschirmt. Der restliche Teil kann dann in ein Beach-Volleyballfeld
umgewandelt werden. Für diese Umbaumaßnahme braucht das Betonbecken nicht entfernt zu werden. Lediglich der Beckenboden wird „perforiert“ und anschließend mit geeignetem Füllmaterial verfüllt.
Die befestigte Fläche zwischen dem Parkplatz und der Liegeterrasse wird, statt einen neuen Plattenbelag einzubauen, in eine Liegewiese umgewandelt.
3. Alternativen
keine
4. Finanzielle Auswirkungen
Die Kosten für diese Maßnahem werden von der Verwaltung z.Zt. noch geprüft.
TUIV 08/1998