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Beschlussvorlage (Antrag des TuS Wesseling e.V. auf Gewährung eines Zuschusses zu den Kosten für ein Sprungbrett)

Daten

Kommune
Wesseling
Größe
11 kB
Erstellt
23.06.10, 17:43
Aktualisiert
23.06.10, 17:43
Beschlussvorlage (Antrag des TuS Wesseling e.V. auf Gewährung eines Zuschusses zu den Kosten für ein Sprungbrett) Beschlussvorlage (Antrag des TuS Wesseling e.V. auf Gewährung eines Zuschusses zu den Kosten für ein Sprungbrett) Beschlussvorlage (Antrag des TuS Wesseling e.V. auf Gewährung eines Zuschusses zu den Kosten für ein Sprungbrett)

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Inhalt der Datei

Sitzungsvorlage Nr.: 2/2007 Federführender Bereich Beteiligte Bereiche Schule und Sport Vorlage für Ausschuss für Sport und Freizeit Betrifft: (ggf. Anlagen bezeichnen) Antrag des TuS Wesseling e.V. auf Gewährung eines Zuschusses zu den Kosten für ein Sprungbrett Namenszeichen des federführenden Bereichs Leiter/in Datum Sachbearbeiter/in 02.01.2007 Namenszeichen Beteiligte Bereiche Bearbeitungsvermerk TUIV 08/1998 Fachdezernent Kämmerer Bürgermeister STADT WESSELING Vorlagen-Nr.: 2/2007 Der Bürgermeister Sachbearbeiter/in: Datum: Irene Jacobs 02.01.2007 X öffentlich nichtöffentlich Beratungsfolge: Ausschuss für Sport und Freizeit Betreff: Antrag des TuS Wesseling e.V. auf Gewährung eines Zuschusses zu den Kosten für ein Sprungbrett Beschlussentwurf: Dem Verein TuS Wesseling e.V. wird auf seinen Antrag zu den Kosten eines Sprungbrettes ein Zuschuss in Höhe von 350,00 € unter der Voraussetzung gewährt, dass entsprechende Mittel bei der Budgetaufstockung „Sport und Bäder“ im Haushalt 2007 bereit stehen. TUIV 08/1998 ..... ..... ..... ..... ..... ..... Sachdarstellung: 1. Problem Mit Schreiben vom 28.11.2006 (siehe Anlage) beantragt der TuS Wesseling e.V. die Gewährung eines Zuschusses zu den Kosten für die Anschaffung eines Sprungbretts. 2. Lösung Gemäß Nr. 4.2 der Richtlinien für die Sportförderung in der Stadt Wesseling kann ein Zuschuss zur Beschaffung langlebiger, vereinseigener Sondersportgeräte, deren Anschaffungswert im Einzelfall (Stückpreis) mindestens 100 Euro beträgt, gewährt werden. Voraussetzung ist, dass das entsprechende Sondersportgerät nicht oder nicht ausreichend in städtischen Sportstätten zur Verfügung steht, die Beschaffung vom Landessportbund Nordrhein-Westfalen gefördert wird oder der Verein die Restfinanzierung selber trägt. Im Falle einer Vereinsauflösung sind auf diese Weise beschaffte Sondersportgeräte der Stadt Wesseling zur weiteren sportlichen Verwendung unentgeltlich zur Verfügung zu stellen. Die Verwaltung schlägt vor, dem TuS Wesseling e.V. einen Zuschuss in Höhe von 50 % des Anschaffungswertes (= ca. 350,00 €) des Sprungbrettes zu gewähren. Der Stadtsportverband Wesseling e.V. gewährt keinen Zuschuss zu diesem Sportgerät, da das Sprungbrett bereits Mitte des Jahres 2006 beschafft wurde. 3. Alternativen Werden von der Verwaltung nicht vorgeschlagen. 4. Finanzielle Auswirkungen Die Bezuschussung kann aus Mitteln der Budgetaufstockung „Sport und Bäder“ finanziert werden, wenn die beantragten Mittel in Höhe von insgesamt 16.200,00 € im Haushalt 2007 eingestellt werden. TUIV 08/1998