Daten
Kommune
Wesseling
Größe
11 kB
Erstellt
23.06.10, 17:43
Aktualisiert
23.06.10, 17:43
Stichworte
Inhalt der Datei
Sitzungsvorlage Nr.:
2/2007
Federführender Bereich
Beteiligte Bereiche
Schule und Sport
Vorlage für
Ausschuss für Sport und Freizeit
Betrifft:
(ggf. Anlagen bezeichnen)
Antrag des TuS Wesseling e.V. auf Gewährung eines Zuschusses zu den Kosten für ein Sprungbrett
Namenszeichen des federführenden Bereichs
Leiter/in
Datum
Sachbearbeiter/in
02.01.2007
Namenszeichen
Beteiligte Bereiche
Bearbeitungsvermerk
TUIV 08/1998
Fachdezernent
Kämmerer
Bürgermeister
STADT WESSELING
Vorlagen-Nr.: 2/2007
Der Bürgermeister
Sachbearbeiter/in:
Datum:
Irene Jacobs
02.01.2007
X
öffentlich
nichtöffentlich
Beratungsfolge:
Ausschuss für Sport und Freizeit
Betreff:
Antrag des TuS Wesseling e.V. auf Gewährung eines Zuschusses zu den Kosten für ein Sprungbrett
Beschlussentwurf:
Dem Verein TuS Wesseling e.V. wird auf seinen Antrag zu den Kosten eines Sprungbrettes ein Zuschuss in Höhe von 350,00 € unter der Voraussetzung gewährt, dass entsprechende Mittel bei der
Budgetaufstockung „Sport und Bäder“ im Haushalt 2007 bereit stehen.
TUIV 08/1998
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Sachdarstellung:
1. Problem
Mit Schreiben vom 28.11.2006 (siehe Anlage) beantragt der TuS Wesseling e.V. die Gewährung
eines Zuschusses zu den Kosten für die Anschaffung eines Sprungbretts.
2. Lösung
Gemäß Nr. 4.2 der Richtlinien für die Sportförderung in der Stadt Wesseling kann ein Zuschuss zur
Beschaffung langlebiger, vereinseigener Sondersportgeräte, deren Anschaffungswert im Einzelfall
(Stückpreis) mindestens 100 Euro beträgt, gewährt werden. Voraussetzung ist, dass das entsprechende Sondersportgerät nicht oder nicht ausreichend in städtischen Sportstätten zur Verfügung
steht, die Beschaffung vom Landessportbund Nordrhein-Westfalen gefördert wird oder der Verein die
Restfinanzierung selber trägt. Im Falle einer Vereinsauflösung sind auf diese Weise beschaffte Sondersportgeräte der Stadt Wesseling zur weiteren sportlichen Verwendung unentgeltlich zur Verfügung
zu stellen.
Die Verwaltung schlägt vor, dem TuS Wesseling e.V. einen Zuschuss in Höhe von 50 % des Anschaffungswertes (= ca. 350,00 €) des Sprungbrettes zu gewähren.
Der Stadtsportverband Wesseling e.V. gewährt keinen Zuschuss zu diesem Sportgerät, da das
Sprungbrett bereits Mitte des Jahres 2006 beschafft wurde.
3. Alternativen
Werden von der Verwaltung nicht vorgeschlagen.
4. Finanzielle Auswirkungen
Die Bezuschussung kann aus Mitteln der Budgetaufstockung „Sport und Bäder“ finanziert werden,
wenn die beantragten Mittel in Höhe von insgesamt 16.200,00 € im Haushalt 2007 eingestellt werden.
TUIV 08/1998