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Beschlussvorlage (Integrationskonzept für Wesseling)

Daten

Kommune
Wesseling
Größe
10 kB
Datum
16.01.2007
Erstellt
23.06.10, 17:43
Aktualisiert
23.06.10, 17:43
Beschlussvorlage (Integrationskonzept für Wesseling) Beschlussvorlage (Integrationskonzept für Wesseling) Beschlussvorlage (Integrationskonzept für Wesseling)

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Inhalt der Datei

Sitzungsvorlage Nr.: 347/2006 Federführender Bereich Beteiligte Bereiche Jugendhilfe Vorlage für Jugendhilfeausschuss Betrifft: (ggf. Anlagen bezeichnen) Integrationskonzept für Wesseling Namenszeichen des federführenden Bereichs Leiter/in Datum Sachbearbeiter/in 18.12.2006 Namenszeichen Beteiligte Bereiche Bearbeitungsvermerk TUIV 08/1998 Fachdezernent Kämmerer Bürgermeister STADT WESSELING Vorlagen-Nr.: 347/2006 Der Bürgermeister Sachbearbeiter/in: Datum: Frank W. Krüger 18.12.2006 X öffentlich nichtöffentlich Beratungsfolge: Jugendhilfeausschuss Betreff: Integrationskonzept für Wesseling Beschlussentwurf: Für eine zusätzliche Veranstaltung zur Erstellung des Integrationskonzeptes für die Stadt Wesseling sowie die entsprechenden Vor- Nachbereitungsarbeiten wird ein zusätzlicher Betrag aus der Budgetaufstockung Jugendhilfe in Höhe von 833,00 € zur Verfügung gestellt. Mit den entsprechenden Arbeiten wird die Fa. Vogel & Partner beauftragt. TUIV 08/1998 ..... Sachdarstellung: 1. Problem Mit der Erstellung des Integrationskonzeptes für die Stadt Wesseling wurde die Fa. Vogel & Partner beauftragt. Im Zuge des Prozesses mit einer breiten Beteiligung aus Politik und Gesellschaft in Wesseling wurde deutlich, dass die Frage, was Integration konkret in Wesseling bedeuten soll, in einem weiteren Workshop geklärt werden muss, bevor die Maßnahmenvorschläge beschlossen werden können. 2. Lösung Mit der Durchführung der Veranstaltung sowie den Vor- und Nachbereitungsarbeiten soll die Organisation beauftragt werden, die auch den bisherigen Prozess gestaltet hat. Dafür ist ein weiterer Beratungstag erforderlich. 3. Alternativen -/4. Finanzielle Auswirkungen Die Kosten für die Maßnahme betragen 700,00 € plus 19 % Mwst. (= 833,00 €). Die Zahlbarmachung soll im Rahmen der geltenden Regeln für die vorläufige Haushaltsführung erfolgen. TUIV 08/1998