Daten
Kommune
Wesseling
Größe
14 kB
Erstellt
23.06.10, 17:43
Aktualisiert
23.06.10, 17:43
Stichworte
Inhalt der Datei
Sitzungsvorlage Nr.:
302/2006
Federführender Bereich
Beteiligte Bereiche
Stadtplanung
40
51
Vorlage für
Ausschuss für Sport und Freizeit
Jugendhilfeausschuss
Ausschuss für Stadtentwicklung, Bau und Umweltschutz
Betrifft:
(ggf. Anlagen bezeichnen)
Sportplatz Entenfang
Umbau in einen Skaterpark und Fußballplatz
Namenszeichen des federführenden Bereichs
Leiter/in
Datum
Sachbearbeiter/in
13.11.2006
Namenszeichen
Beteiligte Bereiche
40
51
Bearbeitungsvermerk
TUIV 08/1998
Fachdezernent
Kämmerer
Bürgermeister
STADT WESSELING
Vorlagen-Nr.: 302/2006
Der Bürgermeister
Sachbearbeiter/in:
Datum:
Peter Pfannkuche
13.11.2006
X
öffentlich
nichtöffentlich
Beratungsfolge:
Ausschuss für Sport und Freizeit
Jugendhilfeausschuss
Ausschuss für Stadtentwicklung, Bau und Umweltschutz
Betreff:
Sportplatz Entenfang
Umbau in einen Skaterpark und Fußballplatz
Beschlussentwurf:
Der Sportausschuss stimmt der Umwandlung des Tennensportplatzes Entenfang in einen Skaterpark
mit Jugendtreffpunkt und einen Rasenplatz mit den Regelmaßen für einen Jugendspielplatz bzw. zwei
Kleinspielfeldern zu.
Nach der Beschlussfassung durch den Sportausschuss:
Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Bau und Umweltschutz stimmt der Umwandlung des Tennensportplatzes Entenfang in einen Skaterpark mit Jugendtreffpunkt und einem kleinen Rasenplatz zu.
Der Jugendhilfeausschuss stimmt dem Bau eines Skaterparkes mit Jugendtreffpunkt und einem kleinen Rasenplatz zu.
TUIV 08/1998
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Sachdarstellung:
1. Problem
Gesucht wird ein Grundstück, um Einrichtungen für Skater bauen zu können. Ein großes Problem
stellen die baurechtlichen Vorgaben zum erforderlichen Abstand zur Wohnbebauung dar. Der Richtwert für den Abstand zu Wohngebieten mit der Gebietsausweisung WA (allgemeines Wohngebiet)
beträgt 150 m. Im gesamten Stadtgebiet von Wesseling gibt es kaum freie Flächen, die diese Forderung erfüllen. Nur im Naherholungsgebiet Entenfang gibt es ausreichende Flächen im städtischen
Eigentum, die einen Abstand von 150 m zur Wohnbebauung haben. Diese liegen aber alle im Geltungsbereich des Landschaftsplanes.
Der Sportplatz am Entenfang besitzt keine Regelmaße für Fußballspiele. Er wird nur als Ausweichplatz, bzw. für Hobbymannschaften genutzt. Bis vor einigen Jahren hat der Baseballverein diesen
Platz für seinen Spiel- und Trainingsbetrieb intensiv genutzt. Die Tennendecke ist seit über 25 Jahren
immer nur mit neuem Material ergänzt worden. Eine grundlegende Sanierung hat noch nie stattgefunden. Um die Nutzbarkeit des Platzes zu erhalten, wäre eine Sanierung erforderlich.
2. Lösung
Die sanierungsbedürftige Sportplatzfläche wird umgestaltet. Im nördlichen Bereich wird eine Teilfläche
mit einer Asphaltdecke befestigt, hier können dann Skatereinrichtungen montiert werden. Angrenzend
an diese Fläche besteht die Möglichkeit, einen Treffpunkt für Jugendliche einzurichten.
Der nördliche Ballfangzaun wird in südliche Richtung versetzt und mit einer Buchenhecke
eingegrünt.
Daran anschließend werden die noch verbleibenden 2/3 der Sportplatzfläche als Naturrasenplatz angelegt. Auf dieser Fläche ist ein Jugendspielfeld mit den Normmaßen 34,0 x 52,5 m, bzw. zwei Kleinspielfelder (20,0 x 40,0 m) möglich. Um einen Freizeitsport zu ermöglichen, sollten die Torpfosten fest
montiert werden.
Damit bleibt der Sportplatz auch weiterhin als Reserveplatz für die vielen Jugendmannschaften und
den Freizeitsport erhalten.
Die Umgestaltung des Sportplatzes kann kostengünstig erfolgen, wenn dies gleichzeitig mit dem Umbau des Jugendstadions zum Kunstrasenplatz durchgeführt wird. Dann kann die Rasentragschicht
wieder eingebaut und braucht nicht abgefahren zu werden. Der Einbau erfolgt dann im Hocheinbau
auf der vorhandenen Tragschicht des alten Sportplatzes. Von der alten Decke des Sportplatzes wird
nur die Deckschicht und der obere Teil der dynamischen Schicht abgetragen.
Eine vorzeitige Nutzung der Skateranlage ist nicht möglich, da es nur eine Zufahrt/Eingang zum Platz
gibt. Erst nach Fertigstellung der Erdarbeiten kann der Betrieb auf der Skaterbahn aufgenommen
werden.
Damit die Rasenfläche möglichst schnell wieder zur Nutzung zur Verfügung steht, sollte die Fläche mit
Rollrasen hergestellt werden. Ansonsten ist eine Benutzung erst nach 6 Monaten möglich.
Diese Planung muss dem Landschaftsbeirat zur Genehmigung vorgelegt werden. Mit dem Amt für
Kreisplanung sind bereits Vorgespräche geführt worden.
3. Alternativen
Keine, da für den Bau einer Skatereinrichtung im Stadtgebiet keine anderen Flächen zur Verfügung
stehen.
TUIV 08/1998
4. Finanzielle Auswirkungen
Kostenschätzung Sportplatz Entenfang -Skaterpark und Fußballplatz1. Abtrag Deckschicht und dynamische Schicht
12.400,00 €
2. Asphaltdecke Skater
17.520,00 €
3. Pflasterbelag Treffpunkt + Weg
10.000,00 €
4. Ballfangzaun (nördliche Seite)
15.000,00 €
5. Abpflanzung Ballfangzaun
10.800,00 €
6. Rasenfläche (Tragschicht + Einsaat)
45.000,00 €
7. Mehrkosten Rollrasen
11.250,00 €
8. Barriere Spielfeld
9.720,00 €
9. Kostenerstattung Betriebshof für Bauleitung
2.510,00 €
Summe
134.200,00 €
Die Kosten für bauliche Einrichtungen wie Jugendtreffpunkt und Skatergeräte sind in der Kostenschätzung nicht enthalten.
Weitere Planungskosten fallen nicht an, da die Fachplanung für den Umbau des Sportplatzes vom
Bereich Stadtplanung durchgeführt wird.
Die Kosten der Maßnahme sind im Entwurf für den Wirtschaftsplan der Sportstätten der Stadt Wesseling für 2007 aufgenommen worden.
TUIV 08/1998