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Beschlussvorlage (Sportplatz Entenfang Umbau in einen Skaterpark und Fußballplatz)

Daten

Kommune
Wesseling
Größe
14 kB
Erstellt
23.06.10, 17:43
Aktualisiert
23.06.10, 17:43
Beschlussvorlage (Sportplatz Entenfang
Umbau in einen Skaterpark und Fußballplatz) Beschlussvorlage (Sportplatz Entenfang
Umbau in einen Skaterpark und Fußballplatz) Beschlussvorlage (Sportplatz Entenfang
Umbau in einen Skaterpark und Fußballplatz) Beschlussvorlage (Sportplatz Entenfang
Umbau in einen Skaterpark und Fußballplatz)

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Inhalt der Datei

Sitzungsvorlage Nr.: 302/2006 Federführender Bereich Beteiligte Bereiche Stadtplanung 40 51 Vorlage für Ausschuss für Sport und Freizeit Jugendhilfeausschuss Ausschuss für Stadtentwicklung, Bau und Umweltschutz Betrifft: (ggf. Anlagen bezeichnen) Sportplatz Entenfang Umbau in einen Skaterpark und Fußballplatz Namenszeichen des federführenden Bereichs Leiter/in Datum Sachbearbeiter/in 13.11.2006 Namenszeichen Beteiligte Bereiche 40 51 Bearbeitungsvermerk TUIV 08/1998 Fachdezernent Kämmerer Bürgermeister STADT WESSELING Vorlagen-Nr.: 302/2006 Der Bürgermeister Sachbearbeiter/in: Datum: Peter Pfannkuche 13.11.2006 X öffentlich nichtöffentlich Beratungsfolge: Ausschuss für Sport und Freizeit Jugendhilfeausschuss Ausschuss für Stadtentwicklung, Bau und Umweltschutz Betreff: Sportplatz Entenfang Umbau in einen Skaterpark und Fußballplatz Beschlussentwurf: Der Sportausschuss stimmt der Umwandlung des Tennensportplatzes Entenfang in einen Skaterpark mit Jugendtreffpunkt und einen Rasenplatz mit den Regelmaßen für einen Jugendspielplatz bzw. zwei Kleinspielfeldern zu. Nach der Beschlussfassung durch den Sportausschuss: Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Bau und Umweltschutz stimmt der Umwandlung des Tennensportplatzes Entenfang in einen Skaterpark mit Jugendtreffpunkt und einem kleinen Rasenplatz zu. Der Jugendhilfeausschuss stimmt dem Bau eines Skaterparkes mit Jugendtreffpunkt und einem kleinen Rasenplatz zu. TUIV 08/1998 ..... ..... ..... ..... ..... ..... Sachdarstellung: 1. Problem Gesucht wird ein Grundstück, um Einrichtungen für Skater bauen zu können. Ein großes Problem stellen die baurechtlichen Vorgaben zum erforderlichen Abstand zur Wohnbebauung dar. Der Richtwert für den Abstand zu Wohngebieten mit der Gebietsausweisung WA (allgemeines Wohngebiet) beträgt 150 m. Im gesamten Stadtgebiet von Wesseling gibt es kaum freie Flächen, die diese Forderung erfüllen. Nur im Naherholungsgebiet Entenfang gibt es ausreichende Flächen im städtischen Eigentum, die einen Abstand von 150 m zur Wohnbebauung haben. Diese liegen aber alle im Geltungsbereich des Landschaftsplanes. Der Sportplatz am Entenfang besitzt keine Regelmaße für Fußballspiele. Er wird nur als Ausweichplatz, bzw. für Hobbymannschaften genutzt. Bis vor einigen Jahren hat der Baseballverein diesen Platz für seinen Spiel- und Trainingsbetrieb intensiv genutzt. Die Tennendecke ist seit über 25 Jahren immer nur mit neuem Material ergänzt worden. Eine grundlegende Sanierung hat noch nie stattgefunden. Um die Nutzbarkeit des Platzes zu erhalten, wäre eine Sanierung erforderlich. 2. Lösung Die sanierungsbedürftige Sportplatzfläche wird umgestaltet. Im nördlichen Bereich wird eine Teilfläche mit einer Asphaltdecke befestigt, hier können dann Skatereinrichtungen montiert werden. Angrenzend an diese Fläche besteht die Möglichkeit, einen Treffpunkt für Jugendliche einzurichten. Der nördliche Ballfangzaun wird in südliche Richtung versetzt und mit einer Buchenhecke eingegrünt. Daran anschließend werden die noch verbleibenden 2/3 der Sportplatzfläche als Naturrasenplatz angelegt. Auf dieser Fläche ist ein Jugendspielfeld mit den Normmaßen 34,0 x 52,5 m, bzw. zwei Kleinspielfelder (20,0 x 40,0 m) möglich. Um einen Freizeitsport zu ermöglichen, sollten die Torpfosten fest montiert werden. Damit bleibt der Sportplatz auch weiterhin als Reserveplatz für die vielen Jugendmannschaften und den Freizeitsport erhalten. Die Umgestaltung des Sportplatzes kann kostengünstig erfolgen, wenn dies gleichzeitig mit dem Umbau des Jugendstadions zum Kunstrasenplatz durchgeführt wird. Dann kann die Rasentragschicht wieder eingebaut und braucht nicht abgefahren zu werden. Der Einbau erfolgt dann im Hocheinbau auf der vorhandenen Tragschicht des alten Sportplatzes. Von der alten Decke des Sportplatzes wird nur die Deckschicht und der obere Teil der dynamischen Schicht abgetragen. Eine vorzeitige Nutzung der Skateranlage ist nicht möglich, da es nur eine Zufahrt/Eingang zum Platz gibt. Erst nach Fertigstellung der Erdarbeiten kann der Betrieb auf der Skaterbahn aufgenommen werden. Damit die Rasenfläche möglichst schnell wieder zur Nutzung zur Verfügung steht, sollte die Fläche mit Rollrasen hergestellt werden. Ansonsten ist eine Benutzung erst nach 6 Monaten möglich. Diese Planung muss dem Landschaftsbeirat zur Genehmigung vorgelegt werden. Mit dem Amt für Kreisplanung sind bereits Vorgespräche geführt worden. 3. Alternativen Keine, da für den Bau einer Skatereinrichtung im Stadtgebiet keine anderen Flächen zur Verfügung stehen. TUIV 08/1998 4. Finanzielle Auswirkungen Kostenschätzung Sportplatz Entenfang -Skaterpark und Fußballplatz1. Abtrag Deckschicht und dynamische Schicht 12.400,00 € 2. Asphaltdecke Skater 17.520,00 € 3. Pflasterbelag Treffpunkt + Weg 10.000,00 € 4. Ballfangzaun (nördliche Seite) 15.000,00 € 5. Abpflanzung Ballfangzaun 10.800,00 € 6. Rasenfläche (Tragschicht + Einsaat) 45.000,00 € 7. Mehrkosten Rollrasen 11.250,00 € 8. Barriere Spielfeld 9.720,00 € 9. Kostenerstattung Betriebshof für Bauleitung 2.510,00 € Summe 134.200,00 € Die Kosten für bauliche Einrichtungen wie Jugendtreffpunkt und Skatergeräte sind in der Kostenschätzung nicht enthalten. Weitere Planungskosten fallen nicht an, da die Fachplanung für den Umbau des Sportplatzes vom Bereich Stadtplanung durchgeführt wird. Die Kosten der Maßnahme sind im Entwurf für den Wirtschaftsplan der Sportstätten der Stadt Wesseling für 2007 aufgenommen worden. TUIV 08/1998