Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlussvorlage (Maßnahmemöglichkeiten auf der Grundlage der Empfehlungen aus dem Familienbericht für die Stadt Wesseling)

Daten

Kommune
Wesseling
Größe
102 kB
Datum
28.03.2007
Erstellt
23.06.10, 17:43
Aktualisiert
23.06.10, 17:43

Inhalt der Datei

Sitzungsvorlage Nr.: 266/2006 Federführender Bereich Beteiligte Bereiche Jugendhilfe -50- -40- -150- Vorlage für Ausschuss für Familie, Gesundheit und Soziales Jugendhilfeausschuss Schulausschuss Betrifft: (ggf. Anlagen bezeichnen) Maßnahmemöglichkeiten auf der Grundlage der Empfehlungen aus dem Familienbericht für die Stadt Wesseling Namenszeichen des federführenden Bereichs Leiter/in Datum Sachbearbeiter/in 20.10.2006 Namenszeichen Beteiligte Bereiche -50- -40- Bearbeitungsvermerk TUIV 08/1998 -150- Fachdezernent Kämmerer Bürgermeister STADT WESSELING Vorlagen-Nr.: 266/2006 Der Bürgermeister Sachbearbeiter/in: Datum: Frank W. Krüger 20.10.2006 X öffentlich nichtöffentlich Beratungsfolge: Ausschuss für Familie, Gesundheit und Soziales Jugendhilfeausschuss Schulausschuss Betreff: Maßnahmemöglichkeiten auf der Grundlage der Empfehlungen aus dem Familienbericht für die Stadt Wesseling Beschlussentwurf: Nach Beratungsergebnis TUIV 08/1998 ..... ..... Sachdarstellung: In der gemeinsamen Sitzung des Ausschusses für Familien, Soziales und Wohnen und des Jugendhilfeausschusses am 21. September 2006 wurde der Familienbericht für Wesseling vorgestellt und in seinen wesentlichen Ergebnissen erläutert. Die beiden Ausschüsse haben die Verwaltung beauftragt, im Hinblick auf die aufgezeigten Handlungsfelder und Handlungsoptionen ein Konzept mit möglichen Maßnahmen zu entwickeln und dem Ausschuss für Familie, Gesundheit und Soziales, dem Jugendhilfeausschuss sowie dem Schulausschuss vorzulegen. Die Verwaltung hat in Zusammenarbeit verschiedener beteiligter Fachbereiche in der Auswertung des Familienberichts eine Fülle von möglichen Maßnahmen aufgezeigt. Einige der Projekte sind bereits im Laufe der Erstellung des Familienberichts entstanden und zum Teil auch schon weiter vorangetrieben worden. Andere Ideen sind bisher weder beraten noch beschlossen worden. Den beiden Ausschüssen werden mit dieser Vorlage eine Reihe von Handlungsmöglichkeiten aufgezeigt. Dabei werden die einzelnen Maßnahmen und Projekte kurz dargestellt und erläutert. Darüber hinaus werden die Möglichkeiten und Grenzen der Umsetzung mit den bisherigen Finanz- und Personalressourcen aufgezeigt und Anhaltspunkte für erforderliche organisatorische Vorkehrungen und den Finanzbedarf gegeben, wenn die einzelnen Maßnahmen umgesetzt werden sollen. Die nachfolgende Darstellung greift die folgenden 6 Handlungsfelder auf, die im Familienbericht ausdrücklich genannt werden: o Bevölkerungsentwicklung o Kinder in der Familie o Vereinbarkeit von Familie und Beruf o Familien mit besonderem Unterstützungsbedarf o Lebensraum Stadt o Wirtschaftliche Lage Diesen Feldern sind die einzelnen Maßnahmemöglichkeiten jeweils zugeordnet. Manche der Projekte könnten allerdings gleich mehreren Feldern zugeordnet sein, werden jedoch wegen der Übersichtlichkeit nur an einer Stelle erwähnt. Die Darstellung der einzelnen Maßnahmen wurde von mehreren MitarbeiterInnen der beteiligten Fachbereiche (Jugendhilfe, Soziales und Wohnen, Schule und Sport, Gleichstellung) vorgenommen. Alle Einzeldarstellungen geben dabei Informationen zu folgenden Stichworten: 1. Beschreibung der Maßnahme oder des Projektes 2. Ziel der Maßnahme 3. Methode und Vorgehensweise 4. Angabe, in welchem Stadium sich die Maßnahme befindet (z.B. bereits beschlossen, schon begonnen, Vorbereitungen getroffen, beginnt am x.x.xx, muss erst beschlossen werden etc.) 5. Möglichkeiten, diese Maßnahme mit bisherigen Diensten und vorhandenen Ressourcen umzusetzen 6. erforderliche geschätzte Finanz- und Personalaufwendungen und organisatorische Voraussetzungen Durch die verschiedenen Autoren der Einzeltexte kommt es zu stilistischen Unterschieden. Alle Texte erläutern die einzelnen Möglichkeiten jedoch anschaulich, sodass Rat und Ausschüsse in der Lage sind, aus der Vielzahl der möglichen Vorgehensweisen, die politisch gewollten auszuwählen, bevor die weitere Detailarbeit zur konkreten Vorbereitung und Umsetzung vorgenommen werden kann. TUIV 08/1998 Über die dargestellten Einzelmaßnahmen hinaus bleibt noch die Möglichkeit zu prüfen, inwieweit der begonnene Prozess für ein Familien-, kinder- und jugendfreundliches Wesseling als lokales Bündnis für Familien fortgeführt und erweitert werden soll. Dazu kann auch die Unterstützung des Servicebüros „Lokale Bündnisse für Familie“ des Bundesfamilienministeriums kostenlos in Anspruch genommen werden. Für die weitere Erstellung des konkreten Programms von Maßnahmen, die in Kenntnis des Familienberichts und als Konsequenz aus dem Bericht ergriffen werden sollen, ist die Entscheidung des Rates bzw. der Fachausschüsse über die zu treffenden Maßnahmen erforderlich. Nur nach einer solchen Entscheidung und Beauftragung ist die Verwaltung in der Lage eine tatsächliche Umsetzung vorzubereiten. Die Umsetzung selbst erfordert darüber hinaus die Sicherstellung der erforderlichen organisatorischen, personellen und finanziellen Rahmenbedingung für die jeweiligen Projekte. Entsprechend des Beschlusses des Rates zur Konsolidierung der städtischen Finanzen sind zusätzliche Lasten durch Einsparungen an anderer Stelle zu kompensieren. TUIV 08/1998 Übersicht über die Möglichkeiten für Einzelmaßnahmen und Projektvorschläge: 1 Bevölkerungsentwicklung 1.1 Zunahme der Anteile älterer Menschen an der Bevölkerung 1.1.1 Optimierung des Systems ambulanter Pflege durch Kooperation mit Wohnungsunternehmen und ambulanten Pflegediensten (Effertz) 1.1.2 Hilfen für hilflose und unbetreute Senioren (Rudolf) 1.1.3 Kleinräumige Bevölkerungsdisparitäten / Sozialräumliche Schwerpunkte bilden (Martini) 1.2 Integration von Migranten 1.2.1 Sprachförderung in den Kindergärten (Tschersich) 1.2.2 Sprachförderung in den Schulen (Marx) 1.2.3 Sprachstandsuntersuchungen bei 4-jährigen (Tschersich) 1.2.4 Informationen für Migranten (Martini) 2 Kinder in der Familie 2.1 Gesundheit 2.1.1 Reihenuntersuchungen in den Kindergärten (Tschersich) 2.1.2 "Gut drauf Projekte" (BzgA) für Jugendliche (Kröger) 2.2 Freizeitmaßnahmen 2.2.1 Neues Jugendzentrum (Kröger) 2.2.2 Dezentrale Freizeitangebote (Kröger) 2.3 Gezielte Förderung von (begabten) Kindern und Jugendlichen (Tschersich) 2.4 Gezielte Förderung von benachteiligten Kindern und Jugendlichen (Kröger) TUIV 08/1998 3 Vereinbarkeit von Familie und Beruf 3.1 U3-Betreuung (Krüger) 3.2 Offene Ganztagsschule (Marx) 3.3 Gebundene Ganztagsschule (Marx) 3.4 Ferienbetreuung (Kröger) 3.5 Kinderbetreuungsbörse (Krüger) 4 Familien mit besonderem Unterstützungsbedarf 4.1 Familienratgeber (Martini) 4.2 Elternkurse/Stärkung der Elternkompetenz (Schmidt) 4.3 Beratung auch in Herkunftssprachen (Schmidt) 4.4 Familienzentrum (Krüger) 4.5 Runder Tisch aller Träger (Krüger) 4.6 Soziale Frühwarnsysteme (Besuche bei Familien von Neugeborenen; Kooperation mit Kinderärzten und Hebammen; Kooperation mit Kindertageseinrichtungen) (Krüger) 5 Lebensraum Stadt 5.1 Offene Kinderbetreuung in der Stadt (Lethert) 5.1.1 Schaffung von Spiel- und Bewegungsmöglichkeiten (Tschersich) 5.1.2 Verkehrssicherheit (Tschersich) 6 Wirtschaftliche Lage 6.1 Armut 6.1.1 Lehrmittelfreiheit bei geringem Einkommen (Marx) 6.1.2 Schuldnerberatung in Wesseling (Effertz) 6.1.3 Hilfen für Elternbeiträge und Essensgeld für die Betreuung (Tschersich) Anlage: Einzelbeschreibungen der möglichen Maßnahmen und Projekte TUIV 08/1998 1.1.1 Optimierung des Systems ambulanter Pflege durch Kooperation mit Wohnungsunternehmen und ambulanten Pflegediensten 1. Beschreibung Wohnungsgesellschaften arbeiten mit ambulanten Pflege- und Versorgungsdiensten zusammen, um ältere Menschen ein längerfristiges altersgerechtes Leben unter Berücksichtigung eventuell vorhandener altersbedingter Behinderungen in ihrem bisherigen Wohnumfeld zu ermöglichen. Des weiteren können altersgemischte Belegungen nach dem Prinzip „Gemeinsames Leben von Jung und Alt“ in Gebäuden mit mehreren Mieteinheiten durchgeführt werden. 2. Ziel der Maßnahme Von Seiten des Vermieters wird ein altengerechtes betreutes Wohnen angeboten, in dem neben einer Notrufanlage sich ganztätig Ansprechpartner in der Wohnanlage aufhalten, die den älteren Menschen bei den Verrichtungen des täglichen Lebens behilflich sind. Ferner wird bei Bedarf ein ambulanter Pflegedienst entweder zur Verfügung gestellt oder der Kontakt zu einem solchen Pflegedienst hergestellt. Bei altersgemischten Belegungen können sich „Jung“ und „Alt“ in der Form gegenseitig unterstützen, dass die jungen Bewohner den älteren Menschen bei den Verrichtungen des täglichen Lebens behilflich sind und die älteren Menschen als „Ersatzgroßeltern“ den Familien bei Bedarf zur Verfügung stehen, um diesen z.B. eine Erwerbstätigkeit zu ermöglichen, indem Betreuungslücken bei den Kindern zwischen Kindergarten- bzw. Schulbesuch und Rückkehr des Teilzeiterwerbstätigen in den familiären Bereich geschlossen werden. 3. Methode und Vorgehensweise Im Rahmen eines „runden Tisches“ werden die Kontakte zwischen in Wesseling ansässigen ambulanten Pflegedienste und tätigen Wohnungsgesellschaften hergestellt, um die Grundlagen einer gemeinsamen über-greifenden Arbeit zu schaffen. Ferner ist bei den Vermietungsgesellschaften das Verständnis zu wecken, für eine altersgemischte Mietstruktur durch entsprechende Vermietungen an Familien mit Kindern und Senioren/-innen zu sorgen, damit das Konzept „Gemeinsames Wohnen von Jung und Alt“ greifen kann. Die Verwaltung steht hier als Moderator zwischen den Pflegediensten und Wohnungsgesellschaften zur Verfügung und begleitet kontinuierlich diesen Prozess. 4. Angabe, in welchem Stadium sich die Maßnahme befindet Die Maßnahme muss beschlossen werden. 5. Möglichkeiten, diese Maßnahme mit bisherigen Diensten und vorhandenen Ressourcen umzusetzen Die begleitenden Maßnahmen können im Rahmen der Fachbereichsleitung 50/Soziale Hilfen und Wohnungswesen abgedeckt werden. 6. erforderliche geschätzte Finanz- und Personalaufwendungen und organisatorische Voraussetzungen Erhebliche Finanz- und Personalaufwendungen entstehend aller Voraussicht nach nicht. Organisatorische Voraussetzungen müssen nicht geschafft werden, da diese Tätigkeit im Rahmen der vorhandenen Fachbereichsleitung 50/Soziale Hilfen und Wohnungswesen mit übernommen werden können. TUIV 08/1998 1.1.2 Hilfen für hilflose und unbetreute Senioren Laut Familienbericht zur Stadt Wesseling 2006 nimmt die Gruppe der Älteren und Hochbetagten in Zukunft kontinuierlich zu. Einzig die 65- bis unter 70-Jährigen werden vorübergehend etwas weniger und übersteigen 2020 nur minimal das heutige Niveau. Alle anderen Gruppen werden größer, die Gruppe der Hochbetagten kontinuierlich und deutlich, die beiden anderen Gruppen mit einer unterschiedlichen Dynamik und in einem unterschiedlichen Ausmaß. Auch wenn nicht davon ausgegangen werden kann, dass der Pflegebedarf kontinuierlich mit dem Anteil der Hochbetagten steigt, ergeben sich aus diesen Entwicklungen dennoch wachsende Forderungen an eine altersgerechte Infrastruktur (siehe Kapitel 3, Seite 31/32). Bei der Vorstellung einer zentralen Datenbank zum Thema Gerontopsychiatrie 2006 stellte der Mediziner und Psychologe Dr. W. Stuhlmann dar, dass der Kreis Heinsberg und der Rhein-Erft-Kreis im Jahr 2020 Spitzenplätze im Land bei der Zahl pflegebedürftiger Senioren innehaben werden. Er betonte, dass 30 Prozent der Menschen über 65 Jahre wegen Depressionen, Sucht- und Alzheimererkrankung behandelt werden müssten. Zu der erforderlichen Behandlung fehlen häufig die Informationen, Einsicht des Betroffenen und Menschen, welche die notwendigen Wege begleiten. 1. Beschreibung Das Ziel ist die Einrichtung einer Kontakt- und Beratungsstelle 60+ für Wesselinger Senioren. Ein Koordinationsnetz zum Wohle des Einzelnen und der Gemeinschaft wird geschaffen. 2. Ziel der Maßnahme Leitsatz : Es gibt keine vergessenen und hilflosen Senioren in Wesseling! 3. Methode und Vorgehensweise Aktive Senioren werden informiert und beteiligt, u.a. mit dem Ziel der Selbsthilfe. Wesselinger Angebote für ältere Menschen werden verbindlich koordiniert und aktualisiert. Die erforderliche Infrastruktur, besonders altersgerechte Wohnmöglichkeiten, wird geschaffen. Hilfebedürftige Senioren erhalten einen professionellen Ansprechpartner zur Regelung ihrer Angelegenheiten. Materielle und pflegerische Notlagen werden erfasst und beseitigt. Pflegebedürftige Menschen und ihre Familien erhalten umfassende und kompetente Pflegeberatung. Arbeitsschwerpunkte werden festgelegt. Ein Konzept und eine Arbeitsplatzbeschreibung werden entwickelt und erstellt (evtl. unter Einbeziehung des Seniorenbeirates). 4. Stadium der Maßnahme Die Maßnahme befindet sich in der ersten Planung und sollte durch - 50 - konkretisiert werden. Die Maßnahme muss noch beschlossen werden. 5. Möglichkeiten, diese Maßnahme mit den bisherigen Diensten und vorhandenen Ressourcen fortzusetzen Bereits jetzt befindet sich die Altenhilfe im Stadium „des Tropfens auf den heißen Stein“. Zurzeit sucht eine Mitarbeiterin des Sozialen Dienstes (Fachkraft mit 10 Wochenstunden) neben ihrer Spezialaufgabe in der Jugendhilfe (Eingliederungsmaßnahmen für Kinder und Jugendliche) bei bekannt werden einer Notlage Kontakt zu der betroffenen Person. Sie ermittelt die Sachlage und vermittelt hilflose Personen an weitere Hilfeanbieter weiter (u.a. leitet sie die Überprüfung einer evtl. erforderlichen Betreuung beim Amtsgericht ein). Ein persönlicher Kontakt entsteht oft erst nach mehrmaligen Versuchen, da Zugangsvoraussetzungen fehlen (fehlende Einsicht beim Betroffenen, Unkenntnis der Gesamtsituation, fehlende Ansprechpartner im Umfeld, etc.) Eine intensivere Begleitung und Unterstützung in problematischen Lebenslagen ist aus zeitlichen Gründen nicht möglich. Akute Einzelfragen können nur punktuell gelöst werden. TUIV 08/1998 2006 wurden 20 hilflose Erwachsene dem Sozialen Dienst bekannt, 10 Personen waren 65 Jahre und älter. Zu befürchten ist eine hohe Dunkelziffer, da die Betroffenen häufig keine Einsicht in ihre Hilfebedürftigkeit haben und offizielle Ansprechpartner nicht kennen. Präventive Ansätze um Notlagen vorzubeugen können zurzeit nicht verfolgt werden. 6. Erforderliche geschätzte Finanz- und Personalaufwendungen und organisatorische Voraussetzungen Eine sozialpädagogische Fachkraft mit fundiertem Spezialwissen zum Thema Altenhilfe sollte mit mindestens einer 1/2 Stelle die Beratung und Betreuung der hilflosen Erwachsenen und die Pflegeberatung wahrnehmen. Die Fachkraft soll in den Bereich Sozialhilfe integriert werden. Es gibt gute Vergleichswerte aus den umliegenden Rhein-Erft-Kreis-Städten. (Eine telefonische Abfrage am 24.10.06 ergab, dass Brühl, Hürth und Erftstadt jeweils 1 volle Stelle für Senioren- und Behindertenarbeit eingerichtet haben; alle Stellen sind nicht der Jugendhilfe/ Sozialer Dienst, sondern dem Sozialamt zugeordnet). Darüber hinaus muss das Konzept Altenhilfe in Wesseling entwickelt und fortgeschrieben werden. Aufgrund der prognostizierten Überalterung müssen die Bereiche Planung, Koordination, Prävention und Anleitung zur Selbsthilfe ebenfalls abgedeckt werden. Die Seniorenbeauftragten sind häufig auch als Behindertenbeauftragte und Integrationsbeauftragte tätig. TUIV 08/1998 1.1.3 Kleinräumige Bevölkerungsdisparitäten/Sozialräumliche Schwerpunkte bilden 1. Beschreibung: Es muss schon jetzt, vor allem aber auch im Hinblick auf die zunehmend wachsende Gruppe der Alten und Hochbetagten, in Seniorenberatung und Seniorenbetreuung, in seniorengerechtes Wohnen, Freizeit- und Kontaktmöglichkeiten etc. investiert werden und zwar gerade dort, wo die Mehrzahl der älteren Menschen lebt (vor allem in Wesseling Mitte). Gleichzeitig ist es gerade dort erforderlich, für gegenseitige Akzeptanz, ein friedliches, lebendiges und gegenseitig bereicherndes Miteinander von Jung und Alt, von Alleinstehenden und Familien, von Deutschen und Mitbürgern mit Migrationshintergrund zu sorgen. Es gibt vorbildliche Maßnahmen in Gegenden, in denen ältere Menschen sich um die Kinder der Nachbarsfamilie kümmern (Essen, Spielen, Hausaufgaben, Betreuung,…) und junge Leute den Älteren da Unterstützung geben, wo diese sie brauchen (schwerere Haus- oder Gartenarbeit, Fahrdienste, größere Einkäufe,…). Wo sie nicht besteht, kann solche Nachbarschafts-/“Generationenhilfe“ ins Leben gerufen werden durch Stadtteil- bzw. Quartiersarbeit. Solch eine Maßnahme könnte durch eine Seniorenberatungsstelle initiiert werden, die von einer sozialpädagogischen und/oder pflegerischen Fachkraft geleitet würde. Möglicherweise übernimmt ein freier Träger diese Koordinationstätigkeit bzw. sie gelingt sogar auf Dauer auf ehrenamtlicher Basis. Ggf. ist an ein „Büro für Bürgerengagement“ zu denken. Bei der zukünftigen Stadtplanung soll darauf geachtet werden, dass es etwa durch die Planung von auf bestimmte Zielgruppe ausgerichtete Wohnanlagen nicht zu Ghettos kommt, in denen nur ältere Menschen leben, die sich dann untereinander vielleicht nicht in ausreichendem Maße unterstützen können. Eine Durchmischung mit unterschiedlichen Altersgruppen und Wohn- und Lebensformen ist vorrangig wünschenswert. Die Infrastruktur muss zunehmend auf ältere Menschen ausgerichtet sein. Die nötigsten Dinge zum Leben (Lebensmittel, Medikamente,…) müssen zu Fuß auf kurzem Wege erreichbar sein. Dies ist eine unerlässliche Voraussetzung, sich aus eigener Kraft in einem öffentlichen Raum als Bürger zu bewegen und zu kommunizieren. Es ist – wie auch mit Blick auf die Kinder – auf Verkehrssicherheit zu achten (verkehrsberuhigte Zonen). Möglicherweise können Spielplätze, die nicht mehr benötigt werden, ohne großen Aufwand in kleine öffentliche Grünanlagen umgewandelt werden, in denen sich ältere Menschen aufhalten und treffen können. Darüber hinaus sollen Seniorenratgeber zu verschiedenen Themen herausgegeben werden (Großdruck, gut verständlich,…), die nicht nur an für Senioren gut erreichbaren Orten ausgelegt, sondern auch an die Haushalte verteilt werden. 2. Ziel: Senioren sind informiert, integriert, haben eine Aufgabe, helfen sich untereinander, aber auch der jüngeren Generation und erhalten von dort Unterstützung. Es gibt keine vereinsamten Menschen, keine älteren Menschen, deren Hilflosigkeit und Hilfebedürftigkeit erst erkannt wird, wenn es schon zu spät ist. Die jungen Leute werden sensibel für die Bedürfnisse des Alters (die einmal ihre eigenen Bedürfnisse sein werden). 3. Methode/Vorgehensweise: Von der angenommenen, zu schaffenden Beratungsstelle für Senioren (s.o.) aus sollen Bestrebungen ausgehen, in geeigneten Quartieren die nötige Sensibilität und die Motivation für entsprechende Projekte zu erzeugen. 4. Stadium der Maßnahme. Möglicherweise sind schon derartige Aktivitäten vorhanden, die durch fachliche und ggf. finanzielle Unterstützung gesichert und ausgebaut und werden können. 6. Personal-/Finanzaufwendungen und organisatorische Voraussetzungen: TUIV 08/1998 Initiierung und Begleitung durch öffentlichen oder freie Träger (Personal- und Raumkosten etc. für Sozialpädagogen/SozialarbeiterIn – es wird davon ausgegangen, dass es zukünftig einen Ansprechpartner für alle Senioren betreffende Fragen geben wird) Stadtplanung- keine besonderen Aufwendungen Kosten entstehen bei der Erstellung von Ratgebern und ggf. der Verteilung (falls nicht ehrenamtlich möglich), bei der Umwidmung von Spielflächen in kleine Grünanlagen (Bänke, Bepflanzung, Instandhaltung). TUIV 08/1998 1.2.1 Sprachförderung in den Kindergärten 1. Beschreibung o Sprachkurse für Kinder ab 3 Jahren zum Erlernen der deutschen Sprache in allen Kindertageseinrichtungen o Muttersprachlicher Unterricht für Kindergartenkinder o „Rucksackprojekt für Eltern“; Mütter lernen die deutsche Sprache parallel mit ihren Kindern. 2. Ziel der Maßnahme Integration durch bessere Sprachkenntnisse und Verbesserung der Chancen für eine gute Schulbildung Sprachkompetenz mit dem Ziel der Zweisprachigkeit Unterstützung der Kinder durch ihre Mütter, z.B. bei den Hausaufgaben 3. Methode und Vorgehensweise Sprachkurse durch interne und externe Fachkräfte 4. Angabe, in welchem Stadium sich die Maßnahme befindet Die Sprachkurse für Kinder in 7 Tageseinrichtungen haben begonnen. Der Ausbau der Sprachkurse für alle Einrichtungen ist beschlossen. Beginn der Fortbildung für Erzieherinnen zur Durchführung der Sprachkurse (In Kooperation mit der Universität Köln) ist Ende Oktober 2006; Ende des Fortbildungszeitraumes ist Juni 2008. Das Rucksackprojekt ist noch nicht beschlossen. 5. Möglichkeiten, diese Maßnahme mit bisherigen Diensten und vorhandenen Ressourcen umzusetzen Haushaltsmittel sind beschlossen und bereitgestellt. Landesmittel können zusätzlich beantragt werden. Die Durchführung der Maßnahmen wird durch das vorhandene Personal abgedeckt, bzw. durch externe Kräfte unterstützt. 6. Erforderliche geschätzte Finanz- und Personalaufwendungen und organisatorische Voraussetzungen Finanzaufwendungen: 75.000,00 Euro für die Sprachförderausbildung der Erzieherinnen sind für das Kooperationsprojekt mit der Uni – Köln, ab August 2006; bereits beschlossen und bereitgestellt. 50.000,00 Euro Landesmittel müssen beantragt und zusätzliche 20.00,00 Euro an städtischen Mitteln für Unterstützungspersonal in den Gruppen während der Sprachförderung der Kinder in Kleingruppen müssen noch beschlossen werden. Personalaufwendungen: Die Sprachförderung wird durch vorhandenes Personal abgedeckt. Das Unterstützungspersonal wurde für die bereits laufenden Kurse bis Juli 2007 befristet eingestellt. Für die folgenden, noch zu planenden Kurse muss dies ebenfalls geschehen. TUIV 08/1998 1.2.2 Sprachförderung in den Schulen Der Stadtrat hat in diesem Haushaltsjahr 75.000 € für die Sprachförderung in den Schulen und Kindergärten in Wesseling bereitgestellt. Der Schulausschuss hat ein von der Verwaltung vorbereitetes Sprachförderungskonzept in Zusammenarbeit mit der Universität zu Köln - Seminar für Deutsche Sprache und ihre Didaktik - verabschiedet. Nach diesem Konzept werden etwa 60 Erzieher/innen und Lehrer/innen aus Wesselinger Kindergärten, Grundschulen und der weiterführenden Schulen vor Ort in Wesseling in einem Zeitraum von ca. eineinhalb Jahren eine gründliche Fortbildung zur Sprachförderung im normalen oder speziellen Unterricht (im sog. sprachsensitiven Unterricht) erhalten. Das Konzept setzt an den bisherigen Sprachförderkonzepten der Einrichtungen an und entwickelt diese fort, sodass nach dem Start des Projektes sogleich mit der praktischen Umsetzung der Sprachförderung „in der Fläche“ begonnen werden kann. Darüber hinaus sollen in ca. zehn Einrichtungen besonders sprachförderungsbedürftige Kinder/Jugendliche in sehr kleinen Gruppen besonders gefördert werden. An diese Kurse soll sich dann eine Sprachförderung der Eltern ankoppeln (Rucksackprojekt). Die Sprachförderung ruht damit auf zwei Säulen, und zwar einmal auf Fördermaßnahmen zur kurzfristigen Unterstützung von Schülerinnen und Schülern mit Förderbedarf im sprachlichen Bereich und zum andern auf Fortbildung von Lehrkräften im Elementar- und Sekundarstufenbereich. Die Lehrerfortbildung hat zum Ziel, die fachliche, methodisch-didaktische und unterrichtsorganisatorische Kompetenz von Lehrkräften, die Sprachförderung betreiben oder Unterricht in sprachlich heterogenen Klassen geben, zu erweitern. Die Lehrerfortbildung geht vom beruflichen Erfahrungswissen der beteiligten Lehrkräfte aus und bezieht diese systematisch ein . An eigenen Klassen(forschungs-)projekten lernen die Lehrkräfte im Rahmen der einzelnen Module ihren Unterricht im Hinblick auf die Erfordernisse ihrer sprachlich heterogenen Schülerschaft zu reflektieren und weiterzuentwickeln. Zur kurzfristigen Unterstützung von Schülerinnen und Schülern mit Förderbedarf im sprachlichen Bereich werden von der Universität zu Köln kurzfristig Studierende vermittelt, die in Schulen und Einrichtungen mit besonderem Bedarf Förderunterricht erteilen. Zur Umsetzung dieses Sprachförderungskonzeptes setzt die Universität zu Köln eine wissenschaftliche Mitarbeiterin für eineinhalb Jahre ein. Die Gesamtkosten des Projektes belaufen sich auf 71.500 €. Die Kosten für die wissenschaftliche Mitarbeiterin sind darin enthalten. Nach den beiden Auftaktveranstaltungen im Rheinforum am 30.10.06 für die Kindertageseinrichtungen und am 20.11.06 für die Schulen, in denen das Projekt den Erzieher/innen und Lehrer/innen nahegebracht werden soll, und die Bedarfe ermittelt worden sind, erfolgt die Umsetzung des Konzeptes. TUIV 08/1998 1.2.3 Sprachstandsuntersuchung bei 4-jährigen Kindern 1. Beschreibung Feststellung der Sprachstandsentwicklung bei 4-jährigen Kindern innerhalb und außerhalb von Kindertageseinrichtungen. 2. Ziel der Maßnahme Frühes Erlernen und gezielte Förderung bei Sprachdefiziten. 3. Methode und Vorgehensweise Lehrerinnen der Grundschulen führen die Sprachstanderhebungen durch. Die Sprachförderung wird in den Einrichtungen geleistet (siehe 1.2.1). Je nach Bedarf und Testergebnis werden gezielte Sprachfördermaßnahmen angeboten. 4. Angabe, in welchem Stadium sich die Maßnahme befindet Die Sprachstandserhebung wird erst ab 01.01.2007 flächendeckend und obligatorisch eingeführt. Die Sprachstandserhebung ist durch eine Landesverordnung gesetzlich geregelt. 5. Möglichkeiten, diese Maßnahme mit bisherigen Diensten und vorhandenen Ressourcen umzusetzen Die Erhebung muss durch die Lehrerinnen der Grundschulen geleistet werden. Mehrbelastung des Kita-Personals durch Beratungs- und Planungsgespräche mit Lehrern und Eltern kann noch nicht ermittelt werden. 6. Erforderliche geschätzte Finanz- und Personalaufwendungen und organisatorische Voraussetzungen Erfahrungswerte liegen noch nicht vor. TUIV 08/1998 1.2.4 Informationen für Migranten Im Familienbericht Wesseling 2006 werden Familien mit Migrationshintergrund als Familien mit besonderem Unterstützungsbedarf gesehen. Gemeint ist, dass sie sich mit den z.T. anderen kulturellen Anforderungen der Aufnahmegesellschaft, mit Sprach- oder Integrationsproblemen auseinanderzusetzen und ein besonderes Armutsrisiko haben. Um so mehr müssen sie dabei unterstützt werden, Kenntnis von allen für sie wichtigen Informationen und Möglichkeiten zu haben. Maßnahmen 1. Beschreibung Obwohl Familien mit Migrationshintergrund sich bei auftretenden Problemen eher auf private, innerfamiliäre intrakommunitäre Hilfen stützen, ist es doch hier und da erforderlich, Hilfen durch Fachkräfte in Anspruch zu nehmen (Probleme bei der Erziehung, in der Schule etc.). Laut der Umfrage von Zefir sind Familien mit Migrationshintergrund soziale Beratungseinrichtungen wie Mietrechtsberatung oder Schuldnerberatung seltener bekannt als deutschen Familien. Nur in Ausnahmefällen nehmen sie institutionelle Unterstützung des Familienalltags (Erziehungsberatung, Kindertherapie, Schulpsychologie, Sozialpädagogische Familienhilfe) in Anspruch. Der Anteil derer, die diese Angebote gar nicht kennen, liegt hier deutlich höher als bei deutschen Familien. Ohne an dieser Stelle den Ergebnissen des noch laufenden Projektes „Integration ist machbar“ (Dez. III, FB Jugendhilfe) vorgreifen zu wollen, kann aus dem Dargestellten geschlossen werden, dass eine stärker zielgruppenbezogene Information zu solchen Angeboten und entsprechende Beratung für Migranten erforderlich ist und dies, wo es erforderlich und möglich ist, zur Überbrückung auch in der jeweiligen Muttersprache. 2. Ziel: Die Familien mit Migrationshintergrund sind über unsere Unterstützungssysteme genauso gut informiert, wie die deutschen und erhalten Hilfe auf dem Weg zur Inanspruchnahme. In der Folge wird die erforderliche Hilfe rechtzeitig eingefordert und unnötige Schädigungen frühzeitig verhindert. 3. Methode/Vorgehensweise: Die Information kann auf mindestens zwei Wegen erfolgen, nämlich zum einen durch schriftliche Information in Form von Broschüren in verschiedenen Sprachen und zum anderen durch Veranstaltungen zu bestimmten Themen (z.B. Wie funktioniert das deutsche Schulsystem? Welcher Schulabschluss ist auf welchem Wege erreichbar und führt zu welchen Ausbildungsmöglichkeiten und Berufschancen?). Solche Veranstaltungen sollten dort stattfinden, wo bereits Kontakte bestehen (Schule, Kindergarten, Familienzentrum, Jugendtreffpunkt) oder auch dort, wo sich Familien mit Migrationshintergrund treffen, aufhalten. Ratgeber in schriftlicher Form oder Veranstaltungen sollten immer unter Beteiligung von qualifizierten Vertretern von mit Migrationshintergrund entstehen. 4. Stadium der Maßnahme. Informationsveranstaltungen gibt es bereits hier und da. Das Projekt „Integration ist machbar“ wird noch zahlreiche konkrete Vorschläge zum Ergebnis haben. 5. Personal-/Finanzaufwendungen und organisatorische Voraussetzungen: Erstellung von Informations-/Ratgeberbroschüren in verschiedenen Sprachen: Kosten für Übersetzungen, Druckkosten, Versandkosten. Informationsveranstaltungen: ggf. Honorar für Referenten (Muttersprachler), Dolmetscher TUIV 08/1998 2.1.1 Reihenuntersuchungen in den Kindergärten 1. Beschreibung Medizinische Untersuchung aller Kinder in den Tageseinrichtungen in den Bereichen Zahngesundheit, Körperbau und Sinnesorgane 2. Ziel der Maßnahme Frühzeitiges Erkennen von Gesundheitsstörungen 3. Methode und Vorgehensweise Ärzte des Gesundheitsamtes untersuchen jährlich alle Kinder in den Tageseinrichtungen und bieten den Eltern Gesundheitsberatung an. 4. Angabe, in welchem Stadium sich die Maßnahme befindet Reihenuntersuchungen im Bereich der Zahngesundheit laufen seit 01.01.2005. Reihenuntersuchungen in den anderen Gesundheitsbereichen werden zurzeit nur für Vorschulkinder und für Kinder mit Behinderungen angeboten. Weitergehende Gesundheitsuntersuchungen müssen erst auf Kreisebene beschlossen werden. 5. Möglichkeiten, diese Maßnahme mit bisherigen Diensten und vorhandenen Ressourcen umzusetzen Aufstockung des Personals des Gesundheitsamtes. Möglichkeit schaffen, dass Reihenuntersuchungen auch von niedergelassenen Kinderärzten durchgeführt werden können. 6. Erforderliche geschätzte Finanz- und Personalaufwendungen und organisatorische Voraussetzungen Kosten entstehen beim Rhein-Erft-Kreis. TUIV 08/1998 2.1.2 "Gut drauf Projekte" (BzgA) für Jugendliche 1. Beschreibung Das Projekt „Gut Drauf, bewegen, entspannen, essen – aber wie“ der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BzgA) richtet sich an 14 bis 18-jährige Jugendliche und ihre Multiplikatoren wie z.B. Lehrer und Sozialarbeiter. Es beinhaltet Maßnahmen zur Bewegung, gesunden Ernährung und Entspannung. Falsche Ernährung, Bewegungsmangel und unzureichende Stressbewältigung äußern sich bei vielen jungen Menschen schon heute in Gesundheitsstörungen, die erste Weichen für ernsthafte Erkrankungen im Erwachsenenalter stellen. Bei einer Projekteinführung in Wesseling ist eine Koordination mit Schulen und anderen Trägern der Jugendhilfe notwendig. Im Rhein-Sieg-Kreis findet dieses Projekt bereits Anwendung. Weitere Infos unter www.bzga.de. 2. Ziel der Maßnahme Mit dem o.g. Projekt soll dauerhaft eine flächendeckende und jugendgerechte gesundheitliche Aufklärung erfolgen. Projektbeispiele: Sportangebote für Kinder und Jugendliche (Bewegungserziehung) Jugendzentrumscafé (Ernährungsberatung) 3. Methode und Vorgehensweise Zur Qualifizierung der „Gut Drauf“-Maßnahmen ist ein Gütesiegel entwickelt worden, welches von den Trägern dieser Maßnahmen erwoben werden kann, sofern sie bestimmte Kriterien erfüllen. Damit sind bestimmte Arten von Veranstaltungen verbunden. Weitere Infos unter o.g. Internetadresse. 4. Angabe, in welchem Stadium sich die Maßnahme befindet „Gut Drauf“ Maßnahmen werden zurzeit nicht in Wesseling eingesetzt und müssen noch beschlossen werden. Die BzgA empfiehlt hierfür die Einrichtung eines Arbeitskreises u.a. mit den Schulen, Jugendamt und Sportvereinen. 5. Möglichkeiten, diese Maßnahme mit bisherigen Diensten und vorhandenen Ressourcen umzusetzen. Die Einführung von „Gut Drauf“ Maßnahmen ist im neuen Jugendzentrum mit dem vorhandenen Personal möglich. Bereits vorhandene Angebote der Bewegungserziehung von Jugendlichen könnten hierfür als „Grundgerüst“ genutzt werden, welche den Projektkriterien angepasst würden. Eine Bereitstellung neuer Personalressourcen wäre somit nicht notwendig. 6. Erforderliche geschätzte Finanz- und Personalaufwendungen und organisatorische Voraussetzungen Bei den o.g. „Gut Drauf“ Projekten im neuen Jugendzentrum, werden ca. 6 Wochenstunden für eine pädagogische Fachkraft und zusätzliche finanzielle Mittel in Höhe von mindestens 1.000,00 € pro Jahr benötigt. Diese Angaben entsprechen den Erfahrungswerten der KollegInnen eines Jugendzentrums in Bergheim. TUIV 08/1998 2.2.1 Neues Jugendzentrum 1. Beschreibung Erstellung eines neuen Jugendzentrums als Ersatz für das abgerissene Haus in der Bonner Straße 55 und die Übergangslösung im ehemaligen Internetcafé „NetZwerg“. Die Verwaltung der Stadt Wesseling plant zum nächsten Jahr die Bereitstellung eines neuen Jugendzentrum in Wesseling-Süd. 2. Ziel der Maßnahme Fortführung und Erweiterung der städtischen offenen Kinder- und Jugendarbeit in Wesseling. 3. Methode und Vorgehensweise Freizeitpädagogische Aktivitäten, Beratungsangebote, Jugendbildung im Sinne von Kulturangeboten, Förderung der Integration von jungen Migranten, Jugendberufshilfe, etc. 4. Angabe, in welchem Stadium sich die Maßnahme befindet Die Schaffung eines neuen Jugendzentrums befindet sich in der Planungs- bzw. Vorbereitungsphase. Wenn die entsprechenden Gebäude erworben wurden, kann der Umbau zu einer Jugendeinrichtung nach einer Bereitstellung von Haushaltsmitteln beginnen. 5. Möglichkeiten, diese Maßnahme mit bisherigen Diensten und vorhandenen Ressourcen umzusetzen. Ein neues größeres Jugendzentrum erfordert einen höheren personellen und finanziellen Aufwand, wenn eine Angebotserweiterung und eine längere Betreuungszeit erfolgen soll. Eine Fortführung der bisherigen „Standards“ in der offenen Kinder- und Jugendarbeit in Wesseling ist mit dem vorhandenen Personal (2 Mitarbeiterinnen mit je 38,5 Wochenstunden und ein Mitarbeiter mit 19,25 Wochenstunden) möglich. 6. Erforderliche geschätzte Finanz- und Personalaufwendungen und organisatorische Voraussetzungen Zum jetzigen Stand der Entwicklung eines neuen Jugendzentrums, sind noch offenen Fragen hinsichtlich des Umbauaufwandes und für den gewünschten Umfang des Jugendangebots zu klären, die eine Größenordnung der Finanz- und Personalaufwendungen beeinflussen. TUIV 08/1998 2.2.2 Dezentrale Freizeitangebote 1. Beschreibung Bei dezentralen Freizeitangeboten handelt es sich um pädagogisch betreute und außerschulische Aktivitäten von Kindern und Jugendlichen in den einzelnen Stadtteilen in Wesseling. Zurzeit finden in Wesseling eine Vielzahl von angebotsorientierten dezentralen Freizeitangeboten statt. Die Kinderund Jugendtreffs im Blauen Garn, in der Ahrstraße und in der Fröbelschule können hier beispielhaft genannt werden. 2. Ziel der Maßnahme Freizeitangebote außerhalb des Jugendzentrums sollen wohnumfeldnahe Aktionen für Kinder und Jugendliche ermöglichen. Sie sollen aus an mehreren Stellen gleichzeitig stattfindenden Freizeitmöglichkeiten bestehen. Hierbei ist eine „Mischform“ zwischen zentralen (z. B das neue Jugendzentrum) und dezentralen Freizeitangeboten bedarfsgerecht. In anderen Kommunen im Rhein-Erft-Kreis wird dies ebenfalls als Standard einer offenen Kinder- und Jugendarbeit betrachtet. Des weiteren sind für das nächste Jahr 15 Fußballturniere mit der neuen mobilen Streetsocceranlage geplant. 3. Methode und Vorgehensweise Freizeitpädagogische Aktivitäten, Beratungsangebote, Jugendbildung im Sinne von Kulturangeboten, Förderung der Integration von jungen Migranten, Jugendberufshilfe, Konfliktmanagement bei Anwohnerbeschwerden, etc. 4. Angabe, in welchem Stadium sich die Maßnahme befindet siehe auch 2.2.1 Neues Jugendzentrum (vgl. Punkt 4) Streetsocceranlage: Der Kauf einer entsprechenden Annlage ist bis zum Jahresende abgeschlossen. Bezogen auf die Nutzung der Streetsocceranlage werden zurzeit vom Bereich Jugendhilfe entsprechende Kooperationspartner (z.B. freie Träger der Jugendhilfe, Schulen und Sportvereine) gesucht, welche eigenständig Fußballturniere für Kinder und Jugendliche anbieten. 5. Möglichkeiten, diese Maßnahme mit bisherigen Diensten und vorhandenen Ressourcen umzusetzen. Dezentrale Freizeitaktivitäten werden sowohl von den zwei Streetworkerinnen als auch von dem bereits genannten Personal des Jugendzentrums angeboten. Bei einer Erweiterung dieser Angebote im Sinne des Familienberichts ist dies ebenfalls möglich, sofern eine Umstrukturierung (d.h. bereits bestehende Angebote entfallen oder von einem anderen Jugendhilfeträger wahrgenommen werden) erfolgt. Bei mehr Angeboten sind weitere Personal- und Finanzressourcen erforderlich. 6. Erforderliche geschätzte Finanz- und Personalaufwendungen und organisatorische Voraussetzungen vgl. Punkt 5 Der bereits im Jahr 2006 bestehende Haushaltsansatz zur Förderung von Streetwork in Höhe von 15.000,00 € ist für allgemeinen dezentralen Freizeitangeboten ausreichend. Personeller und Finanzieller Aufwand „Neue Streetsocceranlage“: 1 Dipl. Soz.Arb./Päd. (1 Arbeitstag) = 1 Nebenamtlicher Mitarbeiter = Auf- und Abbau der Anlage = Gesamt: Einmalige Anschaffungskosten = TUIV 08/1998 205,00 € 15,00 € 250,00 € 470,00 € x 15 Veranstaltungstage = 7.050,00 € ca.15.000,00 € 3.1 U3-Betreuung 1. Beschreibung Betreuungsangebote für Kinder unter 3 Jahren in Kindertageseinrichtungen und in der Kindertagespflege 2. Ziel der Maßnahme Bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf für Eltern mit Kindern unter 3 Jahren. Bildung, Erziehung und Betreuung von Kindern unter 3 Jahren. 3. Methode und Vorgehensweise Erziehung von Kindern unter 3 Jahren in Kindergarten- und Kindertagesstättengruppen und in Kindertagespflegestellen. 4. Angabe, in welchem Stadium sich die Maßnahme befindet Der Jugendhilfeausschuss hat in seiner Sitzung am 06.09.2006 umfangreiche Richtlinien für die Kindertagespflege beschlossen. Die Richtlinien liegen jetzt dem Rat zur Sitzung im November 2006 vor. Ebenso wurde die Aufnahme von Kindern ab 2 Jahren in den bestehenden Kindergartengruppen beschlossen. Die weiteren Ausbaustufen für die Kindertagesbetreuung von Kindern unter 3 Jahren werden jährlich bis zum endgültigen Aufbau im Jahre 2010 beraten und beschlossen. 5. Möglichkeiten, diese Maßnahme mit bisherigen Diensten und vorhandenen Ressourcen umzusetzen Die 2-jährigen Kinder können auf den frei werdenden Kindergartenplätzen betreut werden. Bei weiter abnehmenden Geburten können zukünftig bestehende Kapazitäten in den Einrichtungen für die U3Betreuung erschlossen werden 6. Erforderliche geschätzte Finanz- und Personalaufwendungen und organisatorische Voraussetzungen Für gesonderte Plätze in Einrichtungen auch für jüngere Kinder sind zurzeit zusätzliche Mittel erforderlich. Für die Kindertagespflege werden zusätzliche Ressourcen bereitgestellt. Für den Ausbau werden weitere Mittel benötigt. TUIV 08/1998 3.2 Offene Ganztagsschule Nachdem im Jahre 2004 die Fröbelschule als Förderschule für den Förderschwerpunkt Lernen als erste Schule in Wesseling Offene Ganztagsschule wurde, hat sich als erste Grundschule in Wesseling die Albert-Schweitzer-Schule mit Beginn des Schuljahres 2005/2006 angeschlossen. Mit Beginn des Schuljahres 2006/2007 wurde die Lessingschule durch Beschluss des Schulausschusses Offene Ganztagsschule. Im nächsten Jahr – zu Beginn des Schuljahres 2007/2008 – werden die restlichen fünf Grundschulen, nämlich die Brigidaschule, die Goetheschule , die Johannes-Gutenberg-Schule, die Rheinschule und die Schillerschule folgen, so dass dann in Wesseling flächendeckend eine professionelle Betreuung der Kinder bis 16.00 Uhr gewährleistet ist. Im Rahmen des Bundesprogramms „Zukunft, Bildung und Betreuung“ werden Investitionen zum Aufund Ausbau Offener Ganztagsschule im Primarbereich gefördert. Fördermittel werden im einzelnen gewährt für investive Maßnahmen wegen baulicher Veränderungen und Beschaffung von zusätzlichen Einrichtungsgegenständen in Zusammenhang mit der Umwandlung in eine Offene Ganztagsschule in Höhe von 115.000 € je betreuter Gruppe mit jeweils mindestens 25 Kindern. Der Schulträger hat für die Durchführung der geförderten Projekte mit dem Einsatz der Fördermittel einen Eigenanteil in Höhe von 10 % der Gesamtkosten zu erbringen. Weitere Fördermittel werden vom Land für jedes an den außerunterrichtlichen Angeboten teilnehmende Kind in Höhe von 820 € gewährt. Der Schulträger erbringt für die Durchführung der außerunterrichtlichen Angebote Eigenanteile in Höhe von 410 € pro Schulkind und Schuljahr, die zum Teil aus den Elternbeiträgen gemäß der vom Rat der Stadt Wesseling erlassenen „Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Teilnahme von Kindern an der Offenen Ganztagsschule in der Primarstufe der Schulen der Stadt Wesseling“ gedeckt werden. TUIV 08/1998 3.3 Gebundene Ganztagsschule Seit dem Schuljahr 2006/2007 ist die Wilhelm-Busch-Schule als sog. „Brennpunkthauptschule“ gebundene Ganztagsschule und startete mit Beginn dieses Schuljahres mit 67 Kindern in der Eingangsklasse 5 in den Ganztag mit Beköstigung über Mittag. Mit Beginn des Schuljahres 2011/2012 wird die Wilhelm-Busch-Schule mit ihren z.Z. 651 Schülerinnen und Schülern eine voll ausgebaute gebundene Ganztagschule sein. Für den Erweiterungsbau stehen Bundesmittelzuweisungen in Höhe von 2,4 Millionen Euro zur Verfügung. Die Stadt erbringt einen Eigenanteil in Höhe von 10 %. In einem Auswahlverfahren schnitt dabei die Hauptschule mit dem besten Konzept ab. Die Landesregierung hat zum Ausdruck gebracht, dass der Ausbau des Ganztagsangebotes ein zentraler Teil der „Qualitätsoffensiven Hauptschule“ zur Erneuerung und Stärkung der Hauptschule ist. In dem langwierigen Auswahlverfahren wurden vorrangig Hauptschulen berücksichtigt, die ihren Bildungsauftrag unter besonders schwierigen Bedingungen erfüllen. Indikatoren dafür waren insbesondere ein überdurchschnittlich hoher Anteil von Schülerinnen und Schülern mit Migrationshintergrund, besonders schwierige sozialräumliche Gegebenheiten am Schulstandort. sowie ein hoher Anteil von Schülerinnen und Schülern mit besonders ausgeprägtem individuellem Förderbedarf. TUIV 08/1998 3.4 Ferienbetreuung 1. Beschreibung Ausbau der bestehenden Angebote zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Im Tätigkeitsfeld der Ferienbetreuung bietet der Bereich Jugendhilfe durch mehrtägige Kinder- und Jugendfahrten und die Tagesmaßnahmen (Ferienspaß) zurzeit ca. 50 Betreuungstage für insgesamt ca. 400 Kinder. Für das Jahr 2007 ist in Kooperation mit dem Jugendring Wesseling e.V. und evtl. dem CVJM eine Erweiterung des Ferienspaß um insgesamt ca. 25 Tage geplant. 2. Ziel der Maßnahme Schaffung von weiteren Ferienangeboten für Kinder im Sinne einer Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Hierbei wird die Qualität der Maßnahme und das Bedürfnis der Eltern nach einer verlässlichen Betreuungszeit gleichrangig betrachtet. 3. Methode und Vorgehensweise In den kompletten Oster-, Sommer- und Herbstferien werden von den unter 1 genannten Trägern Ferienspaßmaßnahmen für Kinder im Alter von 6 bis 13 Jahren voraussichtlich in der Fröbelschule und auf dem Abenteuerspielplatz angeboten. 4. Angabe, in welchem Stadium sich die Maßnahme befindet Diese Angebotssteigerung ist bereits mit den Kooperationspartnern vorbehaltlich einer Finanzierungszusage geplant. Die entsprechenden Finanzmittel für die Maßnahmen der freien Träger der Jugendhilfe werden in der JHA-Sitzung am 6.12.2006 beantragt. 5. Möglichkeiten, diese Maßnahme mit bisherigen Diensten und vorhandenen Ressourcen umzusetzen. Die Maßnahmen des Bereichs Jugendhilfe werden mit den vorhandenen Ressourcen umgesetzt, sofern eine Umstrukturierung (d.h. neue Prioritätenfestlegung) bei bisherigen Tätigkeiten erfolgt. Die Maßnahmen der freien Träger erfordern nach deren Aussagen den Einsatz von Fremdreferenten, deren Finanzierung über Zuschüsse durch den JHA (vgl. Punkt 4) abgedeckt werden soll. 6. Erforderliche geschätzte Finanz- und Personalaufwendungen und organisatorische Voraussetzungen Beispiel für eine Woche Ferienspaß des Bereichs Jugendhilfe für 60 Kinder im Alter von 6 bis 13 Jahren Personal: 2 hauptamtliche Mitarbeiterinnen des Jugendzentrums NetZwergs mit insgesamt 80 Arbeitsstunden zur Durchführung und ca. 30 weiteren Stunden zur Vor- und Nachbereitung. 10 nebenamtliche MitarbeiterInnen der Abteilung Jugendförderung mit insgesamt 400 Arbeitsstunden. Betreuungstage: 5 (inkl. einer Übernachtung) Teilnehmerbeiträge: 65,00 € pro Person / 35,00 € pro Person (Ermäßigter Beitrag) Städtischer Zuschuss: 1.000,00 € zu den Sachkosten und für die Aufwandsentschädigung der ehrenamtlichen MitarbeiterInnen Organisatorische Voraussetzung: TUIV 08/1998 Unentgeltliche Nutzung der Fröbelschule, der Turnhalle Mainstraße und des Dienstbusses 3.5 Kinderbetreuungsbörse 1. Beschreibung Information für Eltern über alle Angebote der Kinderbetreuung in Wesseling an einer zentralen Anlaufstelle. Vermittlung von Betreuungsplätzen. Organisation auch von kurzzeitigen und flexiblen Betreuungsmöglichkeiten für besondere Anlässe und temporäre Bedarfslagen. 2. Ziel der Maßnahme Schaffung von Familien unterstützenden Betreuungsangeboten für alle Situationen 3. Methode und Vorgehensweise Eltern erhalten Informationen über Betreuungsangebote für Kinder unter 3 Jahren, im Kindergartenalter und für Schulkinder. Soweit gewünscht und erforderlich können auch konkrete Platzvermittlungen erfolgen. Dabei ist eine enge Zusammenarbeit mit den Kindertageseinrichtungen und der Kindertagespflege erforderlich. Für kurzzeitige Wünsche und Bedarfe können auch flexible Betreuungen organisiert werden. Für Eltern kann über die Kinderbetreuungsbörse auch ein Babysitterdienst und ähnliches organisiert werden. 4. Angabe, in welchem Stadium sich die Maßnahme befindet Entsprechende Ansätze aus dem vom Bundesfamilienministerium geförderten Modellprojekten wurden im Jugendhilfeausschuss vorgestellt und diskutiert. Beschlüsse zur Einrichtung einer Kinderbetreuungsbörse wurden noch nicht gefasst. 5. Möglichkeiten, diese Maßnahme mit bisherigen Diensten und vorhandenen Ressourcen umzusetzen. Die Maßnahme kann organisatorisch mit der neu einzurichtenden Stelle für die Kindertagespflege und dem Familienzentrum verknüpft werden. Für den eigenständigen und zusätzlichen Aufgabenbereich eines Babysitterdienstes müssten jedoch zusätzliche Zeitanteile beim Personal berücksichtigt werden. 6. Erforderliche geschätzte Finanz- und Personalaufwendungen und organisatorische Voraussetzungen Es sind Personalanteile in Abhängigkeit vom Entwicklungsstand eines solchen Dienstes und dem Umfang der Inanspruchnahme zusätzlich zu berücksichtigen. Die Babysitterdienstleistung als solche müsste durch die NutzerInnen finanziert werden. Ggf. müsste bei einer entsprechenden Dienstleistung auch die Vermittlungstätigkeit in ein Nutzungsentgelt einfließen, sodass die Kosten minimiert werden könnten. TUIV 08/1998 4.1 Familienratgeber Knapp die Hälfte aller Wesselinger Familien fühlt sich laut Familienbericht 2006 nicht ausreichend informiert über die familienspezifischen Angebote in Wesseling, darunter besonders die Alleinerziehenden und die Migrantenfamilien. D.h., die Familien, die als Familien mit besonderem Unterstützungsbedarf benannt worden sind, wissen am wenigsten über mögliche hilfreiche Angebote. Genauer gesagt: Einrichtungen und Beratungsangebote sind zwar den allermeisten bekannt, werden aber nur von den wenigsten genutzt. Offenbar fehlt es an einer tiefen Durchdringung der Zielgruppen, die Voraussetzung einer Akzeptanz des Angebotes ist. Maßnahmen 1. Beschreibung: Die Einrichtungen und Beratungsstellen, die Angebote für Familien machen, sollen mehr Aufklärungsarbeit bzw. Öffentlichkeitsarbeit betreiben. Oft ist es für Hilfesuchende schon leichter, ein Angebot anzunehmen, wenn die anbietende Person bekannt ist. Im Gegenzug sind die repräsentativen Vertreter der Zielgruppen für aktive Ansprache der Einrichtungen und Beratungsstellen zu gewinnen. 2. Ziel: Die Familien und hilfesuchende Einzelpersonen sind in einer Weise (vor-) informiert, dass sie von sich aus bei der betreffenden Stelle um Unterstützung nachfragen. 3. Methode/Vorgehensweise: Die Information kann auf mindestens zwei Wegen erfolgen, nämlich zum einen durch schriftliche Information in Form eines Familienratgebers, der ansprechend gestaltet und allen Familien zugesandt werden soll. Er soll Hinweise auf allgemeine familienspezifische Beratungsangebote enthalten, aber auch auf Freizeitangebote, Veranstaltungen etc. Zum anderen sollten aber auch die Fachkräfte der Institutionen und Beratungsstellen ihre Arbeit selbst vorstellen (beispielsweise im Rahmen von themenspezifischen Angeboten im Familienzentrum, in der Schule etc.). 4. Stadium der Maßnahme. Einen Familienratgeber als Broschüre gibt es derzeit nicht, wohl einzelne Flyer. Mitarbeit im Familienzentrum erfolgt auch bereits. 5. Personal-/Finanzaufwendungen und organisatorische Voraussetzungen: Erstellung einer Broschüre Familienratgeber . Informationsveranstaltungen: mit eigenen Kräften (evtl. Kosten für Dolmetscher) TUIV 08/1998 4.2 Elternkurse/Stärkung der Elternkompetenz 1. Beschreibung Im Familienzentrum Wesseling (Villa Sonnenschein) führt die EB-Stelle kontinuierlich den sozialen Trainingskurs EFFEKT durch, außerdem eine offene Elterngesprächsgruppe „Kind und Kegel“ sowie Weiterbildungen für Erzieherinnen. 2. Ziel der Maßnahme Ziel von EFFEKT ist auf der Seite der Kinder eine Verbesserung ihrer sozialen Kompetenz (Einfühlung in Andere, Konflikte und Probleme nicht-aggressiv lösen, etc.). Auf der Seite der Eltern wird die Erziehungskompetenz trainiert und verbessert. Bei „Kind und Kegel“ soll eine niedrigschwellige Möglichkeit für Eltern eröffnet werden, sich untereinander und mit dem Erziehungsberater über alle Fragen des Zusammenlebens in der Familie zwanglos und unterhaltsam auszutauschen und unverbindlich beraten zu lassen. Auf diese Weise soll es (wie auch bei EFFEKT) auch Eltern, die bisher den Gang zur Erziehungsberatungsstelle gescheut haben, erleichtert werden, bei Bedarf weiterführende Familienberatung/Familientherapie in der Beratungsstelle aufzunehmen. 3. Methode und Vorgehensweise EFFEKT wird nach einem wissenschaftlich evaluierten und vom Familienministerium geförderten Manual durchgeführt. Die Kinder-Trainingsgruppe findet 15mal je eine Stunde statt, die Elterngruppe 5mal je 90 Minuten. Im Familienzentrum Wesseling findet der Kurs kontinuierlich statt. Alle 30 Vorschulkinder sollen bis 2007 den Kurs absolvieren. Der Kurs ist für alle Kinder gedacht (nicht nur für verhaltensschwierige, die aber am meisten profitieren). „Kind und Kegel“ findet in unregelmäßigem Abstand von 1 bis 2 Monaten abends zu je 90-120 Minuten themenzentriert statt. Das Familienzentrum kann selbst Themen benennen. Die Weiterbildung findet ab 2007 in der EB-Stelle statt. Sie wird 5 Einheiten zu je 90 Minuten umfassen, mit anschließender ständiger Supervisionsmöglichkeit. 4. Angabe, in welchem Stadium sich die Maßnahme befindet EFFEKT und „Kind und Kegel“ haben bereits begonnen bzw. beginnen Mitte Nov. 2006. Die Weiterbildung wird ab ca. März 2007 starten können. 5. Möglichkeiten, diese Maßnahme mit bisherigen Diensten und vorhandenen Ressourcen umzusetzen. Alle Angebote können mit bisherigen Ressourcen und Diensten durchgeführt werden. 6. Erforderliche geschätzte Finanz- und Personalaufwendungen und organisatorische Voraussetzungen Finanzierung aus dem jährlichen Etat; keine weiteren Finanzen erforderlich. TUIV 08/1998 4.3 Beratung auch in Herkunftssprachen 1. Beschreibung Um türkische Familien psychologisch/familientherapeutisch effektiver beraten und behandeln zu können, ist eine türkische Fachkraft für Familientherapie in der Erziehungsberatungsstelle für Wesseling und Brühl dringend erforderlich. Die Erfahrung zeigt, dass unterschiedliche kulturelle und sprachliche Hintergründe von deutschem Familientherapeuten und türkischstämmigen Migrantenfamilien die Behandlung erschweren bzw. unmöglich machen, so dass unbedingt eine Fachkraft erforderlich ist, die in beiden Kultur- und Sprachkreisen bewandert ist. 2. Ziel der Maßnahme Ziel ist, mehr türkischstämmige Familien mit institutioneller Erziehungs- und Familienberatung erreichen zu können. Bisherige Jugendhilfeangebote (Schulsozialarbeit, Streetwork) könnten damit wirkungsvoll ergänzt und vertieft werden. 3. Methode und Vorgehensweise Die türkischsprachige Fachkraft muss eine qualifizierende Ausbildung in Familientherapie auch bei türkischstämmigen Migrantenfamilien aufweisen. Sie arbeitet ins Team der Erziehungsberatungsstelle eingebunden in der Beratungsstelle als Spezialistin für türkische Ratsuchende (z.B. halbtags oder stundenweise) mit. 4. Angabe, in welchem Stadium sich die Maßnahme befindet Diese Maßnahme ist bisher nicht beschlossen. 5. Möglichkeiten, diese Maßnahme mit bisherigen Diensten und vorhandenen Ressourcen umzusetzen. Mit bisherigen Ressourcen oder Diensten ist die Maßnahme nicht zu leisten, weil es an der unbedingt notwendigen Familientherapie-Qualifikation fehlt. 6. Erforderliche geschätzte Finanz- und Personalaufwendungen und organisatorische Voraussetzungen Für den stundenweisen Einsatz einer türkischsprachigen therapeutischen Fachkraft, die Schaffung eine Teilzeitstelle oder die Kooperation mit einer anderen Beratungsstelle, die über entsprechende Fachkräfte verfügt, entstehen Personalkosten in Abhängigkeit von dem erforderlichen Umfang. TUIV 08/1998 4.4 Familienzentrum 1. Beschreibung Die Kindertageseinrichtung Villa Sonnenschein (Im Blauen Garn) ist Teil des landesweiten Projektes zum Aufbau der Familienzentren. 2. Ziel der Maßnahme In den Familienzentren sollen verschiedene Angebote und Hilfen neben dem schon bestehenden Angebot der Kindertageseinrichtung zusammengefasst werden. Gleichzeitig soll so der Zugang der Eltern zu unterschiedlichen Hilfs- und Beratungsangeboten erleichtert und die Inanspruchnahme gefördert werden. 3. Methode und Vorgehensweise Im Familienzentrum werden derzeit schon sehr unterschiedliche Maßnahmen und Projekte angeboten: z.B. Vorträge von Kinderärzten und Experten zu Einzelthemen, Geburtsvorbereitungskurse, offene Gesprächskreise mit einem Berater der Familien- und Erziehungsberatung etc. Geplant ist auch eine enge Verzahnung mit der ab Januar 2007 aufzubauenden Kindertagespflege. (siehe auch 4.2 Elternkurse/Stärkung der Elternkompetenz und 4.3 Beratung auch in Herkunftssprachen) 4. Angabe, in welchem Stadium sich die Maßnahme befindet Das Familienzentrum hat seine Arbeit bereits aufgenommen. Umfangreiche konzeptionelle Vorstellungen werden Schritt für Schritt bereits vorbereitet und umgesetzt. Die räumlichen und personellen Möglichkeiten begrenzen jedoch noch das Angebot, das in dem Familienzentrum realisiert werden kann. 5. Möglichkeiten, diese Maßnahme mit bisherigen Diensten und vorhandenen Ressourcen umzusetzen. Wenn an dem Standort des Familienzentrums die Hortgruppe (oder eine andere Gruppe) aufgegeben würde, könnten die frei werdenden Räume und ein Teil der Personalkapazitäten für die Arbeit des Familienzentrums eingesetzt werden. Im Zuge des geplanten Landesgesetzes zur Tagesbetreuung wird eine zusätzliche Förderung für die Einrichtungen, die gleichzeitig Familienzentrum sind, diskutiert. In Rede steht dabei ein Jahresbetrag des Landes von 12.000 EUR je Familienzentrum. 6. Erforderliche geschätzte Finanz- und Personalaufwendungen und organisatorische Voraussetzungen Für die Arbeit der verschiedenen Beratungsinstitutionen werden überschaubare bauliche Anpassungen und Veränderungen erforderlich. Die Kosten solcher Umbaumaßnahmen müssen noch kalkuliert werden. Je nach zusätzlich gewünschtem Ausbaustand und abhängig von der weiteren Inanspruchnahme durch die Wesselinger Familien werden ggf. auch personelle und räumliche Erweiterungen erforderlich. TUIV 08/1998 4.5 Runder Tisch aller Träger Die familienunterstützenden Hilfen in Wesseling sollen untereinander stärker vernetzt und gebündelt werden. Dies kann einerseits durch die Zusammenarbeit in einem lokalen Bündnis für Familien geschehen. Andererseits sollten aber gerade die konkreten beratenden und unterstützenden Hilfen noch stärker aufeinander abgestimmt werden und die Zusammenarbeit der handelnden Akteure optimiert werden. (siehe auch 4.1 Familienratgeber und 4.4 Familienzentrum) TUIV 08/1998 4.6 Soziale Frühwarnsysteme 1. Beschreibung Aktuell wird in Deutschland intensiv darüber diskutiert, wie Kinder und Familien früh genug vor Gefährdungen und riskanten Entwicklungen geschützt werden können. Soziale Frühwarnsysteme werden durch die zentralen Elemente „frühzeitiges Wahrnehmen – rechtzeitiges Warnen – angemessenes Handeln“ getragen. Im Rahmen von Modellvorhaben wurden unterschiedliche Möglichkeiten der Hilfe und Unterstützung und des Zugangs zu Familien mit jungen Kindern in schwierigen Lebenssituationen erprobt. Inzwischen werden Soziale Frühwarnsysteme an vielen Standorten implementiert oder befinden sich im Aufbau. Diese Hilfekonzepte beziehen sich u. a. auf Unterstützungsangebote für belastete Mütter unmittelbar nach der Geburt, die Unterstützung von Familien und die Förderung von Kindern in unzulänglichen Wohnverhältnissen, das frühzeitige Erkennen und Reagieren bei Verhaltensauffälligkeiten von Kindern in Tageseinrichtungen, Intensivierung der Hilfen bei dem Übergang vom Kindergarten in die Grundschule und das frühzeitige Wahrnehmen von Defiziten in Wohnquartieren und im sozialen Umfeld von Kindern und Jugendlichen. Den Projekten gemeinsam ist, dass es um den Ausbau einer verlässlichen interdisziplinären Zusammenarbeit verschiedener Einrichtungen wie Gesundheitssystem, Schulen, Wohnungsbaugesellschaften und soziale Dienste mit der Kinder-, Jugend- und Familienhilfe geht. Weitere Informationen: www.soziale-fruehwarnsysteme.de 2. Ziel der Maßnahme Frühes Erkennen von sozialen und erzieherischen Mangellagen und frühzeitige Reaktion. 3. Methode und Vorgehensweise Es gibt in verschiedenen Städten als Modellprojekte entwickelte unterschiedliche methodische Vorgehensweisen. Die nachfolgenden Beispiele sollen exemplarisch das methodische Handeln verdeutlichen: Kooperation mit Kinderärzten, gynäkologische Abteilungen von Krankenhäusern, Hebammen und dem Allgemeinen Sozialen Dienstes des Jugendamtes bei dem frühen Erkennen von problematischen und gefährdenden Lebensumständen. Besuchsdienst mit Informationen und Materialpaket bei Erstgeburten (oder bei allen Neugeburten), um Eltern frühzeitig auf Beratungs- und Hilfsangebote der Gesundheits- und Erziehungshilfe hinzuweisen. Kooperation mit den Kindertageseinrichtungen und dem jugendgesundheitlichen Dienst des Gesundheitsamtes und dem Allgemeinen Sozialen Dienstes bei dem Erkennen von Mangellagen und Erziehungsproblemen. 4. Angabe, in welchem Stadium sich die Maßnahme befindet Maßnahmen sind nicht beschlossen und müssten noch aufgebaut werden. Im Jugendhilfeausschuss wurde ein Antrag zur Einführung eines Baby-Begrüßungspakets eingebracht. 5. Möglichkeiten, diese Maßnahme mit bisherigen Diensten und vorhandenen Ressourcen umzusetzen Die entsprechenden Maßnahmen können nur in Ansätzen mit den bisherigen Ressourcen aufgebaut werden. Die Aufgabe einer frühen und prophylaktischen Kontaktaufnahme ist bisher im Personalbudget der Jugendhilfe nicht eingeplant und mit dem vorhandenen Personal von lediglich 4 Vollzeitstellen im Allgemeinen Sozialen Dienst nicht zusätzlich zu leisten. 6. Erforderliche geschätzte Finanz- und Personalaufwendungen und organisatorische Voraussetzungen Die Kooperation mit bestehenden Institutionen und die systematische Vernetzung bedarf vor allem eines zusätzlichen Organisations- und Koordinierungsaufwands. Zudem ist damit zu rechnen, dass mehr Beratungs- und Hilfeangebote in Anspruch genommen werden. Dies führt in den ersten Jahren zu einen erhöhten Aufwand, der sich bei Einstellen der beabsichtigten Wirkung und erfolgreichem TUIV 08/1998 Verlauf später durch verringerte und weniger intensive Hilfeverläufe in der Hilfe zur Erziehung niederschlagen kann. Ein Besuchsdienst für junge Familien mit erst- und neugeborenen Kindern kann auch als ehrenamtlicher Dienst aufgebaut werden. Dies bedarf jedoch einer sorgfältigen Auswahl und Schulung geeigneter ehrenamtlicher Kräfte, die bei ihren Besuchen mögliche Hilfen und Unterstützung den Betroffenen nahe bringen können und bei den Familien auf eine allgemeine und gute Akzeptanz stoßen. Der erforderliche Koordinierungs- und Organisationsaufwand ist abhängig von der Anzahl der Kooperationspartner und der Intensität eines Besuchsdienstes. Der Aufwand wird insbesondere für die Aufbauphase eines solchen Projektes nennenswert sein. Später wird die Betreuung des Projektes weniger Zeit in Anspruch nehmen. TUIV 08/1998 5.1 Offene Kinderbetreuung in der Stadt 1. Beschreibung der Maßnahme flexible Kinderbetreuung während der Ladenöffnungszeiten, ausgewählten städtischen Veranstaltungen (z. B. Stadtfest, Weihnachtsmarkt), für Kinder im Alter von 0 bis 12 Jahren 2. Ziel der Maßnahme stundenweise Betreuung der Kinder von Kunden/Kundinnen und Gästen bzw. Besucher während eines Stadtbummels, des Einkaufens oder dem Besuch einer (städt.) Veranstaltung Steigerung der Attraktivität der Stadt und Aktivierung der Kaufkraft. 3. Methode und Vorgehensweise Kurzzeitbetreuung durch pädagogische Fachkräfte und HelferInnen in zentrumsnaher Lage (z. B. in entsprechend hergerichteten Räumen leerstehender Ladenlokale) 4. Angaben, in welchem Stadium sich die Maßnahme befindet Die Maßnahme muss erst beschlossen werden 5. Möglichkeiten, diese Maßnahme mit bisherigen Diensten und vorhandenen Ressourcen umzusetzen Zusätzlich vorhandene Ressourcen bestehen für das laufende Haushaltsjahr nicht 6. Erforderliche geschätzte Finanz- und Personalaufwendungen und organisatorische Voraussetzungen Kosten entstehen für Betreuungsräume, Sachmittel und Personal. Die Personalkosten stehen in Abhängigkeit von Nutzungsfrequenz und Angebotszeiten. Der tatsächliche Aufwand der Stadt hängt auch davon ab, ob es gelingt für diese Maßnahme den Einzelhandel miteinzubinden oder andere Sponsoren zu finden. (vgl. hierzu auch „kiddies-stop“ der Stadt Brühl) TUIV 08/1998 5.1.1 Schaffung von Spiel- und Bewegungsmöglichkeiten 1. Beschreibung Ausbau von Spielflächen im Stadtgebiet 2. Ziel der Maßnahme Bedarfsgerechte Spielflächen für alle Altersgruppen 3. Methode und Vorgehensweise • • • Beteiligungsverfahren von Kindern, Jugendlichen, Eltern und Anwohner. Altersstruktur im Stadtgebiet genauer erfassen. Beteiligung der Jugendhilfe im Rahmen der Stadtplanung. 4. Angabe, in welchem Stadium sich die Maßnahme befindet Die Maßnahmenplanung gehört seit langem zur Jugendhilfeplanung und wird jeweils politisch abgestimmt. 5. Möglichkeiten, diese Maßnahme mit bisherigen Diensten und vorhandenen Ressourcen umzusetzen Eine bedarfsgerechte Planung für den Bereich Spielplätze ist mit dem bisherigen Personal schon jetzt nicht durchzuführen. Jede Neu- und Umgestaltungsplanung zieht einen höheren Personalbedarf, sowohl im planerischen Bereich für die Jugendhilfe, als auch im den Bereich der Grünflächenpflege für die Mitarbeiter des Betriebshofes nach sich. 6. Erforderliche geschätzte Finanz- und Personalaufwendungen und organisatorische Voraussetzungen Zurzeit stehen jährlich 25.000,00 Euro für neue Spielgeräte und 200.000 Euro für die Unterhaltung von Spielgeräten und Grünflächen zur Verfügung Um die anfallende Arbeit in dem Tätigkeitsgebiet Spielplätze bewältigen zu können, ist eine Erhöhung der Personalausstattung auf 19,25 Stunden = 25.000,00 Euro zusätzlich zu kalkulieren. Für die Schaffung und Aufwertung der Spielflächen sind zusätzlich ca. 100.000,00 Euro jährlich notwendig. TUIV 08/1998 5.1.2 Verkehrssicherheit 1. Beschreibung Durchführung von Veranstaltungen zur Verbesserung der Verkehrssicherheit bei Kindern 2. Ziel der Maßnahme Sensibilisierung der Bevölkerung Bewusstseinsstärkung bei Kindern zum Thema „Teilnahme am Straßenverkehr“ 3. Methode und Vorgehensweise Organisation von Verkehrssicherheitsveranstaltungen als Großveranstaltung unter Beteiligung aller wichtigen Institutionen. Stärkere Einbindung des Themas in Kindergarten und Schule Pressearbeit 4. Angabe, in welchem Stadium sich die Maßnahme befindet Verkehrssicherheit ist langjähriges Thema und Schwerpunkt in der „Verkehrssicherheitswoche. Das bisherige Konzept sollte vom Fachbereich Sicherheit und Ordnung neu entwickelt werden 5. Möglichkeiten, diese Maßnahme mit bisherigen Diensten und vorhandenen Ressourcen umzusetzen Das bisherige Konzept ist mit den vorhandenen Ressourcen schon schwer durchführbar. Ausweitung des Themas erfordert weitere Kräfte und Finanzen. 6. Erforderliche geschätzte Finanz- und Personalaufwendungen und organisatorische Voraussetzungen Personalkosten für weitere Veranstaltungen müssen in Abhängigkeit vom Umfang kalkuliert werden TUIV 08/1998 6.1.1 Lernmittelfreiheit bei geringem Einkommen Die Regelung, wonach Schülerinnen und Schüler wegen des Empfangs von Leistungen nach Absatz 2 des Sozialgesetzbuches II (vormals laufende Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Bundessozialhilfegesetz) von der Zahlung des Eigenanteils befreit waren, ist ausgelaufen. Die zuständigen Schulträger entscheiden künftig in eigener Verantwortung über weitere Entlastungen der Eltern für den aufzubringenden Eigenanteil bei den Lernmitteln. Der Rhein-Erft-Kreis will eine einheitliche Empfehlung für alle Kommunen des Kreises aussprechen. Die Kosten für die Befreiung von Leistungsbeziehern nach dem Sozialgesetzbuch II würden jährlich ca. 8.500 € betragen. TUIV 08/1998 6.1.2 Schuldnerberatung in Wesseling 1. Beschreibung Überschuldete Wesselinger Bürger können bei einem laufenden Leistungsanspruch nach dem Zweiten Buch des Sozialgesetzbuchs (SGB II) bzw. unabhängig von einem Leistungsanspruch nach dem Zwölften Buch des Sozialgesetzbuches (SGB XII) Hilfen im Rahmen einer Schuldnerberatung durch Schuldnerberatungsstellen oder anderer Fachberatungsstellen in Anspruch nehmen. Erste Anlaufstelle zur Durchführung der Schuldnerberatung sind nach dem SGB II die ARGE Rhein-Erft, Geschäftsstelle Wesseling, und nach dem SGB XII der hiesige Fachbereich 50/Soziale Hilfen und Wohnungswesen, die prüfen, ob zunächst ein Leistungsanspruch nach dem SGB II zur Klärung der gesetzlichen Zuständigkeit vorliegt. Nach Klärung der entsprechenden Zuständigkeit prüft entweder der ARGE oder der hiesige Fachbereich, ob die Schuldnerberatung Aussicht auf dauerhafte Entschuldung hat und stellen abschließend entsprechende Beratungsscheine für durch den Rhein-Erft-Kreis als örtlichem Träger der Sozialhilfe zugelassene Schuldnerberatungsstellen oder andere Fachberatungsstellen aus. Nächste anerkannte Schuldnerberatungsstelle für Wesselinger Bürger ist das Amt für Diakonie Köln, Beratungsstelle Brühl, Gartenstraße 3, 50321 Brühl. Die Kosten im Rahmen der Schuldnerberatung werden aufgrund der ausgestellten Beratungsscheine zwischen der Beratungsstelle und dem RheinErft-Kreis als örtlicher Träger der Sozialhilfe direkt abgerechnet. Entstehende Kosten zur Durchführung eines gerichtlichen Insolvenzverfahrens (sog. „Privatinsolvenz“) werden durch den örtlichen Träger der Sozialhilfe nicht übernommen, da dies nicht zu den Aufgaben der Schuldnerberatung gehört. Die entsprechenden Anträge sind beim zuständigen Amtsgericht Brühl zu stellen. Ebenso werden Kosten für eine nicht zugelassene Beratungsstelle wie z.B. der Verbraucherschutz NRW nicht übernommen. 2. Ziel der Maßnahme Ziel der Maßnahme ist es, überschuldeten Familien eine Beratung zur Schuldenentlastung anzubieten, um zwischen dem Schuldner und allen Gläubigern ratenweise Rückzahlungsvereinbarungen zu treffen, damit diese Familien im Zeitraum der Entschuldung mehr finanzielle Mittel zur Bestreitung des Lebensunterhaltes zur Verfügung haben und nach der Entschuldung schuldenfrei leben können. 3. Methode und Vorgehensweise Durch einen evtl. zu erstellenden Familienratgeber und entsprechende Presseveröffentlichungen im Amtsblatt der Stadt Wesseling sind allgemeine Hinweise und entsprechende Ansprechpartner für die Einleitung des Verfahrens zur Schuldnerberatung bzw. gegebenenfalls zur Durchführung eines gerichtlichen Insolvenzverfahrens dem Personenkreis der verschuldeten Haushalte mitzuteilen. 4. Angabe, in welchem Stadium sich die Maßnahme befindet Die Maßnahme muss noch beschlossen werden. 5. Möglichkeiten, diese Maßnahme mit bisherigen Diensten und vorhandenen Ressourcen umzusetzen Da die Schuldnerberatung eine gesetzliche Aufgabe nach dem SGB II bzw. SGB XII ist, ist die Beratung der verschuldeten Familien Bestandteil der Aufgabenerledigung nach den genannten gesetzlichen Bestimmungen. 6. Erforderliche geschätzte Finanz- und Personalaufwendungen und organisatorische Voraussetzungen Erhebliche Finanz- und Personalaufwendungen entstehend aller Voraussicht nach nicht. Organisatorische Voraussetzungen müssen nicht geschaffen werden, da diese Tätigkeit bereits Bestandteil der Aufgabenerledigung nach dem SGB XII für den Bereich 50/Soziale Hilfen und Wohnungswesen ist. TUIV 08/1998 6.1.3 Hilfen für Elternbeiträge und Essensgeld 1. Beschreibung Erlass von Elternbeiträgen und Essensgeld für Kinder in Tageseinrichtungen 2. Ziel der Maßnahme Entlastung von Eltern und Aufnahme von Kindern als Übermittagskinder unter sozialpädagogischen Aspekten. 3. Methode und Vorgehensweise Der Erlass von Elternbeiträgen ist gesetzlich geregelt. Finanzielle Entlastung der Eltern durch Übernahme des Essensgeldes in begründeten Einzelfällen bei besonderem pädagogischen Bedarf. Der Bedarf wird durch den Sozialen Dienst festgestellt. 4. Angabe, in welchem Stadium sich die Maßnahme befindet Erste finanzielle Hilfen zur Entlastung der Eltern wird durch die Verwaltung seit August 2006 ausgezahlt. 5. Möglichkeiten, diese Maßnahme mit bisherigen Diensten und vorhandenen Ressourcen umzusetzen Die Befreiung vom Essensgeld in Einzelfällen ist mit den jetzigen finanziellen Möglichkeiten nur in kleinem Rahmen (= 4 Kinder) durchführbar und mit dem vorhandenen Personal möglich. 6. erforderliche geschätzte Finanz- und Personalaufwendungen und organisatorische Voraussetzungen Für einen bedarfsgerechten Ausbau der Befreiung vom Essensgeld müssen jährliche Haushaltsmittel in Höhe von 15.000,00 Euro (= 20 Kinder) bereitgestellt werden. TUIV 08/1998