Daten
Kommune
Wesseling
Größe
102 kB
Datum
28.03.2007
Erstellt
23.06.10, 17:43
Aktualisiert
23.06.10, 17:43
Stichworte
Inhalt der Datei
Sitzungsvorlage Nr.:
266/2006
Federführender Bereich
Beteiligte Bereiche
Jugendhilfe
-50-
-40-
-150-
Vorlage für
Ausschuss für Familie, Gesundheit und Soziales
Jugendhilfeausschuss
Schulausschuss
Betrifft:
(ggf. Anlagen bezeichnen)
Maßnahmemöglichkeiten auf der Grundlage der Empfehlungen aus dem Familienbericht für die
Stadt Wesseling
Namenszeichen des federführenden Bereichs
Leiter/in
Datum
Sachbearbeiter/in
20.10.2006
Namenszeichen
Beteiligte Bereiche
-50-
-40-
Bearbeitungsvermerk
TUIV 08/1998
-150-
Fachdezernent
Kämmerer
Bürgermeister
STADT WESSELING
Vorlagen-Nr.: 266/2006
Der Bürgermeister
Sachbearbeiter/in:
Datum:
Frank W. Krüger
20.10.2006
X
öffentlich
nichtöffentlich
Beratungsfolge:
Ausschuss für Familie, Gesundheit und Soziales
Jugendhilfeausschuss
Schulausschuss
Betreff:
Maßnahmemöglichkeiten auf der Grundlage der Empfehlungen aus dem Familienbericht für die Stadt
Wesseling
Beschlussentwurf:
Nach Beratungsergebnis
TUIV 08/1998
.....
.....
Sachdarstellung:
In der gemeinsamen Sitzung des Ausschusses für Familien, Soziales und Wohnen und des
Jugendhilfeausschusses am 21. September 2006 wurde der Familienbericht für Wesseling
vorgestellt und in seinen wesentlichen Ergebnissen erläutert.
Die beiden Ausschüsse haben die Verwaltung beauftragt, im Hinblick auf die aufgezeigten
Handlungsfelder und Handlungsoptionen ein Konzept mit möglichen Maßnahmen zu entwickeln und dem Ausschuss für Familie, Gesundheit und Soziales, dem Jugendhilfeausschuss
sowie dem Schulausschuss vorzulegen.
Die Verwaltung hat in Zusammenarbeit verschiedener beteiligter Fachbereiche in der Auswertung des Familienberichts eine Fülle von möglichen Maßnahmen aufgezeigt. Einige der
Projekte sind bereits im Laufe der Erstellung des Familienberichts entstanden und zum Teil
auch schon weiter vorangetrieben worden. Andere Ideen sind bisher weder beraten noch
beschlossen worden.
Den beiden Ausschüssen werden mit dieser Vorlage eine Reihe von Handlungsmöglichkeiten aufgezeigt. Dabei werden die einzelnen Maßnahmen und Projekte kurz dargestellt und
erläutert. Darüber hinaus werden die Möglichkeiten und Grenzen der Umsetzung mit den
bisherigen Finanz- und Personalressourcen aufgezeigt und Anhaltspunkte für erforderliche
organisatorische Vorkehrungen und den Finanzbedarf gegeben, wenn die einzelnen Maßnahmen umgesetzt werden sollen.
Die nachfolgende Darstellung greift die folgenden 6 Handlungsfelder auf, die im Familienbericht ausdrücklich genannt werden:
o
Bevölkerungsentwicklung
o
Kinder in der Familie
o
Vereinbarkeit von Familie und Beruf
o
Familien mit besonderem Unterstützungsbedarf
o
Lebensraum Stadt
o
Wirtschaftliche Lage
Diesen Feldern sind die einzelnen Maßnahmemöglichkeiten jeweils zugeordnet. Manche der
Projekte könnten allerdings gleich mehreren Feldern zugeordnet sein, werden jedoch wegen
der Übersichtlichkeit nur an einer Stelle erwähnt.
Die Darstellung der einzelnen Maßnahmen wurde von mehreren MitarbeiterInnen der beteiligten Fachbereiche (Jugendhilfe, Soziales und Wohnen, Schule und Sport, Gleichstellung)
vorgenommen. Alle Einzeldarstellungen geben dabei Informationen zu folgenden Stichworten:
1. Beschreibung der Maßnahme oder des Projektes
2. Ziel der Maßnahme
3. Methode und Vorgehensweise
4. Angabe, in welchem Stadium sich die Maßnahme befindet (z.B. bereits beschlossen,
schon begonnen, Vorbereitungen getroffen, beginnt am x.x.xx, muss erst beschlossen
werden etc.)
5. Möglichkeiten, diese Maßnahme mit bisherigen Diensten und vorhandenen Ressourcen
umzusetzen
6. erforderliche geschätzte Finanz- und Personalaufwendungen und organisatorische Voraussetzungen
Durch die verschiedenen Autoren der Einzeltexte kommt es zu stilistischen Unterschieden.
Alle Texte erläutern die einzelnen Möglichkeiten jedoch anschaulich, sodass Rat und Ausschüsse in der Lage sind, aus der Vielzahl der möglichen Vorgehensweisen, die politisch
gewollten auszuwählen, bevor die weitere Detailarbeit zur konkreten Vorbereitung und Umsetzung vorgenommen werden kann.
TUIV 08/1998
Über die dargestellten Einzelmaßnahmen hinaus bleibt noch die Möglichkeit zu prüfen, inwieweit der begonnene Prozess für ein Familien-, kinder- und jugendfreundliches Wesseling als lokales Bündnis für Familien fortgeführt und erweitert werden soll. Dazu kann
auch die Unterstützung des Servicebüros „Lokale Bündnisse für Familie“ des Bundesfamilienministeriums kostenlos in Anspruch genommen werden.
Für die weitere Erstellung des konkreten Programms von Maßnahmen, die in Kenntnis
des Familienberichts und als Konsequenz aus dem Bericht ergriffen werden sollen, ist
die Entscheidung des Rates bzw. der Fachausschüsse über die zu treffenden Maßnahmen erforderlich. Nur nach einer solchen Entscheidung und Beauftragung ist die
Verwaltung in der Lage eine tatsächliche Umsetzung vorzubereiten. Die Umsetzung
selbst erfordert darüber hinaus die Sicherstellung der erforderlichen organisatorischen, personellen und finanziellen Rahmenbedingung für die jeweiligen Projekte.
Entsprechend des Beschlusses des Rates zur Konsolidierung der städtischen Finanzen sind
zusätzliche Lasten durch Einsparungen an anderer Stelle zu kompensieren.
TUIV 08/1998
Übersicht über die Möglichkeiten für Einzelmaßnahmen
und Projektvorschläge:
1 Bevölkerungsentwicklung
1.1 Zunahme der Anteile älterer Menschen an der Bevölkerung
1.1.1 Optimierung des Systems ambulanter Pflege durch Kooperation mit Wohnungsunternehmen und ambulanten Pflegediensten (Effertz)
1.1.2 Hilfen für hilflose und unbetreute Senioren (Rudolf)
1.1.3 Kleinräumige Bevölkerungsdisparitäten / Sozialräumliche Schwerpunkte bilden
(Martini)
1.2 Integration von Migranten
1.2.1 Sprachförderung in den Kindergärten (Tschersich)
1.2.2 Sprachförderung in den Schulen (Marx)
1.2.3 Sprachstandsuntersuchungen bei 4-jährigen (Tschersich)
1.2.4 Informationen für Migranten (Martini)
2 Kinder in der Familie
2.1 Gesundheit
2.1.1 Reihenuntersuchungen in den Kindergärten (Tschersich)
2.1.2 "Gut drauf Projekte" (BzgA) für Jugendliche (Kröger)
2.2 Freizeitmaßnahmen
2.2.1 Neues Jugendzentrum (Kröger)
2.2.2 Dezentrale Freizeitangebote (Kröger)
2.3 Gezielte Förderung von (begabten) Kindern und Jugendlichen (Tschersich)
2.4 Gezielte Förderung von benachteiligten Kindern und Jugendlichen (Kröger)
TUIV 08/1998
3 Vereinbarkeit von Familie und Beruf
3.1 U3-Betreuung (Krüger)
3.2 Offene Ganztagsschule (Marx)
3.3 Gebundene Ganztagsschule (Marx)
3.4 Ferienbetreuung (Kröger)
3.5 Kinderbetreuungsbörse (Krüger)
4 Familien mit besonderem Unterstützungsbedarf
4.1 Familienratgeber (Martini)
4.2 Elternkurse/Stärkung der Elternkompetenz (Schmidt)
4.3 Beratung auch in Herkunftssprachen (Schmidt)
4.4 Familienzentrum (Krüger)
4.5 Runder Tisch aller Träger (Krüger)
4.6 Soziale Frühwarnsysteme (Besuche bei Familien von Neugeborenen; Kooperation mit
Kinderärzten und Hebammen; Kooperation mit Kindertageseinrichtungen) (Krüger)
5 Lebensraum Stadt
5.1 Offene Kinderbetreuung in der Stadt (Lethert)
5.1.1 Schaffung von Spiel- und Bewegungsmöglichkeiten (Tschersich)
5.1.2 Verkehrssicherheit (Tschersich)
6 Wirtschaftliche Lage
6.1 Armut
6.1.1 Lehrmittelfreiheit bei geringem Einkommen (Marx)
6.1.2 Schuldnerberatung in Wesseling (Effertz)
6.1.3 Hilfen für Elternbeiträge und Essensgeld für die Betreuung (Tschersich)
Anlage: Einzelbeschreibungen der möglichen Maßnahmen und Projekte
TUIV 08/1998
1.1.1 Optimierung des Systems ambulanter Pflege durch Kooperation mit
Wohnungsunternehmen und ambulanten Pflegediensten
1. Beschreibung
Wohnungsgesellschaften arbeiten mit ambulanten Pflege- und Versorgungsdiensten zusammen, um
ältere Menschen ein längerfristiges altersgerechtes Leben unter Berücksichtigung eventuell vorhandener altersbedingter Behinderungen in ihrem bisherigen Wohnumfeld zu ermöglichen. Des weiteren
können altersgemischte Belegungen nach dem Prinzip „Gemeinsames Leben von Jung und Alt“ in
Gebäuden mit mehreren Mieteinheiten durchgeführt werden.
2. Ziel der Maßnahme
Von Seiten des Vermieters wird ein altengerechtes betreutes Wohnen angeboten, in dem neben einer
Notrufanlage sich ganztätig Ansprechpartner in der Wohnanlage aufhalten, die den älteren Menschen
bei den Verrichtungen des täglichen Lebens behilflich sind. Ferner wird bei Bedarf ein ambulanter
Pflegedienst entweder zur Verfügung gestellt oder der Kontakt zu einem solchen Pflegedienst hergestellt.
Bei altersgemischten Belegungen können sich „Jung“ und „Alt“ in der Form gegenseitig unterstützen,
dass die jungen Bewohner den älteren Menschen bei den Verrichtungen des täglichen Lebens behilflich sind und die älteren Menschen als „Ersatzgroßeltern“ den Familien bei Bedarf zur Verfügung stehen, um diesen z.B. eine Erwerbstätigkeit zu ermöglichen, indem Betreuungslücken bei den Kindern
zwischen Kindergarten- bzw. Schulbesuch und Rückkehr des Teilzeiterwerbstätigen in den familiären
Bereich geschlossen werden.
3. Methode und Vorgehensweise
Im Rahmen eines „runden Tisches“ werden die Kontakte zwischen in Wesseling ansässigen ambulanten Pflegedienste und tätigen Wohnungsgesellschaften hergestellt, um die Grundlagen einer gemeinsamen über-greifenden Arbeit zu schaffen. Ferner ist bei den Vermietungsgesellschaften das Verständnis zu wecken, für eine altersgemischte Mietstruktur durch entsprechende Vermietungen an
Familien mit Kindern und Senioren/-innen zu sorgen, damit das Konzept „Gemeinsames Wohnen von
Jung und Alt“ greifen kann.
Die Verwaltung steht hier als Moderator zwischen den Pflegediensten und Wohnungsgesellschaften
zur Verfügung und begleitet kontinuierlich diesen Prozess.
4. Angabe, in welchem Stadium sich die Maßnahme befindet
Die Maßnahme muss beschlossen werden.
5. Möglichkeiten, diese Maßnahme mit bisherigen Diensten und vorhandenen Ressourcen
umzusetzen
Die begleitenden Maßnahmen können im Rahmen der Fachbereichsleitung 50/Soziale Hilfen und
Wohnungswesen abgedeckt werden.
6. erforderliche geschätzte Finanz- und Personalaufwendungen und organisatorische Voraussetzungen
Erhebliche Finanz- und Personalaufwendungen entstehend aller Voraussicht nach nicht. Organisatorische Voraussetzungen müssen nicht geschafft werden, da diese Tätigkeit im Rahmen der vorhandenen Fachbereichsleitung 50/Soziale Hilfen und Wohnungswesen mit übernommen werden können.
TUIV 08/1998
1.1.2 Hilfen für hilflose und unbetreute Senioren
Laut Familienbericht zur Stadt Wesseling 2006 nimmt die Gruppe der Älteren und Hochbetagten in
Zukunft kontinuierlich zu. Einzig die 65- bis unter 70-Jährigen werden vorübergehend etwas weniger
und übersteigen 2020 nur minimal das heutige Niveau. Alle anderen Gruppen werden größer, die
Gruppe der Hochbetagten kontinuierlich und deutlich, die beiden anderen Gruppen mit einer unterschiedlichen Dynamik und in einem unterschiedlichen Ausmaß. Auch wenn nicht davon ausgegangen
werden kann, dass der Pflegebedarf kontinuierlich mit dem Anteil der Hochbetagten steigt, ergeben
sich aus diesen Entwicklungen dennoch wachsende Forderungen an eine altersgerechte Infrastruktur
(siehe Kapitel 3, Seite 31/32).
Bei der Vorstellung einer zentralen Datenbank zum Thema Gerontopsychiatrie 2006 stellte der Mediziner und Psychologe Dr. W. Stuhlmann dar, dass der Kreis Heinsberg und der Rhein-Erft-Kreis im
Jahr 2020 Spitzenplätze im Land bei der Zahl pflegebedürftiger Senioren innehaben werden. Er betonte, dass 30 Prozent der Menschen über 65 Jahre wegen Depressionen, Sucht- und Alzheimererkrankung behandelt werden müssten. Zu der erforderlichen Behandlung fehlen häufig die Informationen, Einsicht des Betroffenen und Menschen, welche die notwendigen Wege begleiten.
1. Beschreibung
Das Ziel ist die Einrichtung einer Kontakt- und Beratungsstelle 60+ für Wesselinger Senioren.
Ein Koordinationsnetz zum Wohle des Einzelnen und der Gemeinschaft wird geschaffen.
2. Ziel der Maßnahme
Leitsatz : Es gibt keine vergessenen und hilflosen Senioren in Wesseling!
3. Methode und Vorgehensweise
Aktive Senioren werden informiert und beteiligt, u.a. mit dem Ziel der Selbsthilfe.
Wesselinger Angebote für ältere Menschen werden verbindlich koordiniert und aktualisiert.
Die erforderliche Infrastruktur, besonders altersgerechte Wohnmöglichkeiten, wird geschaffen.
Hilfebedürftige Senioren erhalten einen professionellen Ansprechpartner zur Regelung ihrer Angelegenheiten. Materielle und pflegerische Notlagen werden erfasst und beseitigt.
Pflegebedürftige Menschen und ihre Familien erhalten umfassende und kompetente Pflegeberatung.
Arbeitsschwerpunkte werden festgelegt. Ein Konzept und eine Arbeitsplatzbeschreibung werden entwickelt und erstellt (evtl. unter Einbeziehung des Seniorenbeirates).
4. Stadium der Maßnahme
Die Maßnahme befindet sich in der ersten Planung und sollte durch - 50 - konkretisiert werden. Die
Maßnahme muss noch beschlossen werden.
5. Möglichkeiten, diese Maßnahme mit den bisherigen Diensten und vorhandenen Ressourcen
fortzusetzen
Bereits jetzt befindet sich die Altenhilfe im Stadium „des Tropfens auf den heißen Stein“.
Zurzeit sucht eine Mitarbeiterin des Sozialen Dienstes (Fachkraft mit 10 Wochenstunden) neben ihrer
Spezialaufgabe in der Jugendhilfe (Eingliederungsmaßnahmen für Kinder und Jugendliche) bei bekannt werden einer Notlage Kontakt zu der betroffenen Person.
Sie ermittelt die Sachlage und vermittelt hilflose Personen an weitere Hilfeanbieter weiter (u.a. leitet
sie die Überprüfung einer evtl. erforderlichen Betreuung beim Amtsgericht ein).
Ein persönlicher Kontakt entsteht oft erst nach mehrmaligen Versuchen, da Zugangsvoraussetzungen
fehlen (fehlende Einsicht beim Betroffenen, Unkenntnis der Gesamtsituation, fehlende Ansprechpartner im Umfeld, etc.) Eine intensivere Begleitung und Unterstützung in problematischen Lebenslagen
ist aus zeitlichen Gründen nicht möglich. Akute Einzelfragen können nur punktuell gelöst werden.
TUIV 08/1998
2006 wurden 20 hilflose Erwachsene dem Sozialen Dienst bekannt, 10 Personen waren 65 Jahre und
älter. Zu befürchten ist eine hohe Dunkelziffer, da die Betroffenen häufig keine Einsicht in ihre Hilfebedürftigkeit haben und offizielle Ansprechpartner nicht kennen.
Präventive Ansätze um Notlagen vorzubeugen können zurzeit nicht verfolgt werden.
6. Erforderliche geschätzte Finanz- und Personalaufwendungen und organisatorische Voraussetzungen
Eine sozialpädagogische Fachkraft mit fundiertem Spezialwissen zum Thema Altenhilfe sollte mit
mindestens einer 1/2 Stelle die Beratung und Betreuung der hilflosen Erwachsenen und die Pflegeberatung wahrnehmen. Die Fachkraft soll in den Bereich Sozialhilfe integriert werden.
Es gibt gute Vergleichswerte aus den umliegenden Rhein-Erft-Kreis-Städten. (Eine telefonische Abfrage am 24.10.06 ergab, dass Brühl, Hürth und Erftstadt jeweils 1 volle Stelle für Senioren- und Behindertenarbeit eingerichtet haben; alle Stellen sind nicht der Jugendhilfe/ Sozialer Dienst, sondern
dem Sozialamt zugeordnet).
Darüber hinaus muss das Konzept Altenhilfe in Wesseling entwickelt und fortgeschrieben werden.
Aufgrund der prognostizierten Überalterung müssen die Bereiche Planung, Koordination, Prävention
und Anleitung zur Selbsthilfe ebenfalls abgedeckt werden.
Die Seniorenbeauftragten sind häufig auch als Behindertenbeauftragte und Integrationsbeauftragte
tätig.
TUIV 08/1998
1.1.3 Kleinräumige Bevölkerungsdisparitäten/Sozialräumliche Schwerpunkte
bilden
1. Beschreibung:
Es muss schon jetzt, vor allem aber auch im Hinblick auf die zunehmend wachsende Gruppe der Alten und Hochbetagten, in Seniorenberatung und Seniorenbetreuung, in seniorengerechtes Wohnen, Freizeit- und Kontaktmöglichkeiten etc. investiert werden und zwar gerade dort, wo die Mehrzahl der älteren Menschen lebt (vor allem in Wesseling Mitte).
Gleichzeitig ist es gerade dort erforderlich, für gegenseitige Akzeptanz, ein friedliches, lebendiges und
gegenseitig bereicherndes Miteinander von Jung und Alt, von Alleinstehenden und Familien, von
Deutschen und Mitbürgern mit Migrationshintergrund zu sorgen. Es gibt vorbildliche Maßnahmen in
Gegenden, in denen ältere Menschen sich um die Kinder der Nachbarsfamilie kümmern (Essen, Spielen, Hausaufgaben, Betreuung,…) und junge Leute den Älteren da Unterstützung geben, wo diese sie
brauchen (schwerere Haus- oder Gartenarbeit, Fahrdienste, größere Einkäufe,…).
Wo sie nicht besteht, kann solche Nachbarschafts-/“Generationenhilfe“ ins Leben gerufen werden
durch Stadtteil- bzw. Quartiersarbeit. Solch eine Maßnahme könnte durch eine Seniorenberatungsstelle initiiert werden, die von einer sozialpädagogischen und/oder pflegerischen Fachkraft geleitet
würde. Möglicherweise übernimmt ein freier Träger diese Koordinationstätigkeit bzw. sie gelingt sogar
auf Dauer auf ehrenamtlicher Basis. Ggf. ist an ein „Büro für Bürgerengagement“ zu denken.
Bei der zukünftigen Stadtplanung soll darauf geachtet werden, dass es etwa durch die Planung von
auf bestimmte Zielgruppe ausgerichtete Wohnanlagen nicht zu Ghettos kommt, in denen nur ältere
Menschen leben, die sich dann untereinander vielleicht nicht in ausreichendem Maße unterstützen
können. Eine Durchmischung mit unterschiedlichen Altersgruppen und Wohn- und Lebensformen ist vorrangig wünschenswert.
Die Infrastruktur muss zunehmend auf ältere Menschen ausgerichtet sein. Die nötigsten Dinge zum
Leben (Lebensmittel, Medikamente,…) müssen zu Fuß auf kurzem Wege erreichbar sein. Dies ist
eine unerlässliche Voraussetzung, sich aus eigener Kraft in einem öffentlichen Raum als Bürger zu
bewegen und zu kommunizieren. Es ist – wie auch mit Blick auf die Kinder – auf Verkehrssicherheit
zu achten (verkehrsberuhigte Zonen). Möglicherweise können Spielplätze, die nicht mehr benötigt
werden, ohne großen Aufwand in kleine öffentliche Grünanlagen umgewandelt werden, in denen sich
ältere Menschen aufhalten und treffen können.
Darüber hinaus sollen Seniorenratgeber zu verschiedenen Themen herausgegeben werden (Großdruck, gut verständlich,…), die nicht nur an für Senioren gut erreichbaren Orten ausgelegt, sondern
auch an die Haushalte verteilt werden.
2. Ziel:
Senioren sind informiert, integriert, haben eine Aufgabe, helfen sich untereinander, aber auch der
jüngeren Generation und erhalten von dort Unterstützung. Es gibt keine vereinsamten Menschen,
keine älteren Menschen, deren Hilflosigkeit und Hilfebedürftigkeit erst erkannt wird, wenn es schon zu
spät ist. Die jungen Leute werden sensibel für die Bedürfnisse des Alters (die einmal ihre eigenen
Bedürfnisse sein werden).
3. Methode/Vorgehensweise:
Von der angenommenen, zu schaffenden Beratungsstelle für Senioren (s.o.) aus sollen Bestrebungen
ausgehen, in geeigneten Quartieren die nötige Sensibilität und die Motivation für entsprechende Projekte zu erzeugen.
4. Stadium der Maßnahme.
Möglicherweise sind schon derartige Aktivitäten vorhanden, die durch fachliche und ggf. finanzielle
Unterstützung gesichert und ausgebaut und werden können.
6. Personal-/Finanzaufwendungen und organisatorische Voraussetzungen:
TUIV 08/1998
Initiierung und Begleitung durch öffentlichen oder freie Träger (Personal- und Raumkosten etc. für
Sozialpädagogen/SozialarbeiterIn – es wird davon ausgegangen, dass es zukünftig einen Ansprechpartner für alle Senioren betreffende Fragen geben wird)
Stadtplanung- keine besonderen Aufwendungen
Kosten entstehen bei der Erstellung von Ratgebern und ggf. der Verteilung (falls nicht ehrenamtlich
möglich),
bei der Umwidmung von Spielflächen in kleine Grünanlagen (Bänke, Bepflanzung, Instandhaltung).
TUIV 08/1998
1.2.1 Sprachförderung in den Kindergärten
1. Beschreibung
o Sprachkurse für Kinder ab 3 Jahren zum Erlernen der deutschen Sprache in allen Kindertageseinrichtungen
o Muttersprachlicher Unterricht für Kindergartenkinder
o „Rucksackprojekt für Eltern“; Mütter lernen die deutsche Sprache parallel mit ihren Kindern.
2. Ziel der Maßnahme
Integration durch bessere Sprachkenntnisse und Verbesserung der Chancen für eine gute Schulbildung
Sprachkompetenz mit dem Ziel der Zweisprachigkeit
Unterstützung der Kinder durch ihre Mütter, z.B. bei den Hausaufgaben
3. Methode und Vorgehensweise
Sprachkurse durch interne und externe Fachkräfte
4. Angabe, in welchem Stadium sich die Maßnahme befindet
Die Sprachkurse für Kinder in 7 Tageseinrichtungen haben begonnen.
Der Ausbau der Sprachkurse für alle Einrichtungen ist beschlossen. Beginn der Fortbildung für Erzieherinnen zur Durchführung der Sprachkurse (In Kooperation mit der Universität Köln) ist Ende Oktober 2006; Ende des Fortbildungszeitraumes ist Juni 2008.
Das Rucksackprojekt ist noch nicht beschlossen.
5. Möglichkeiten, diese Maßnahme mit bisherigen Diensten und vorhandenen Ressourcen
umzusetzen
Haushaltsmittel sind beschlossen und bereitgestellt. Landesmittel können zusätzlich beantragt werden. Die Durchführung der Maßnahmen wird durch das vorhandene Personal abgedeckt, bzw. durch
externe Kräfte unterstützt.
6.
Erforderliche geschätzte Finanz- und Personalaufwendungen und organisatorische
Voraussetzungen
Finanzaufwendungen:
75.000,00 Euro für die Sprachförderausbildung der Erzieherinnen sind für das Kooperationsprojekt mit
der Uni – Köln, ab August 2006; bereits beschlossen und bereitgestellt.
50.000,00 Euro Landesmittel müssen beantragt und zusätzliche 20.00,00 Euro an städtischen Mitteln
für Unterstützungspersonal in den Gruppen während der Sprachförderung der Kinder in Kleingruppen
müssen noch beschlossen werden.
Personalaufwendungen:
Die Sprachförderung wird durch vorhandenes Personal abgedeckt. Das Unterstützungspersonal wurde für die bereits laufenden Kurse bis Juli 2007 befristet eingestellt.
Für die folgenden, noch zu planenden Kurse muss dies ebenfalls geschehen.
TUIV 08/1998
1.2.2 Sprachförderung in den Schulen
Der Stadtrat hat in diesem Haushaltsjahr 75.000 € für die Sprachförderung in den Schulen und Kindergärten in Wesseling bereitgestellt.
Der Schulausschuss hat ein von der Verwaltung vorbereitetes Sprachförderungskonzept in Zusammenarbeit mit der Universität zu Köln - Seminar für Deutsche Sprache und ihre Didaktik - verabschiedet.
Nach diesem Konzept werden etwa 60 Erzieher/innen und Lehrer/innen aus Wesselinger Kindergärten, Grundschulen und der weiterführenden Schulen vor Ort in Wesseling in einem Zeitraum von ca.
eineinhalb Jahren eine gründliche Fortbildung zur Sprachförderung im normalen oder speziellen Unterricht (im sog. sprachsensitiven Unterricht) erhalten.
Das Konzept setzt an den bisherigen Sprachförderkonzepten der Einrichtungen an und entwickelt
diese fort, sodass nach dem Start des Projektes sogleich mit der praktischen Umsetzung der Sprachförderung „in der Fläche“ begonnen werden kann.
Darüber hinaus sollen in ca. zehn Einrichtungen besonders sprachförderungsbedürftige Kinder/Jugendliche in sehr kleinen Gruppen besonders gefördert werden.
An diese Kurse soll sich dann eine Sprachförderung der Eltern ankoppeln (Rucksackprojekt).
Die Sprachförderung ruht damit auf zwei Säulen, und zwar einmal auf Fördermaßnahmen zur kurzfristigen Unterstützung von Schülerinnen und Schülern mit Förderbedarf im sprachlichen Bereich und
zum andern auf Fortbildung von Lehrkräften im Elementar- und Sekundarstufenbereich.
Die Lehrerfortbildung hat zum Ziel, die fachliche, methodisch-didaktische und unterrichtsorganisatorische Kompetenz von Lehrkräften, die Sprachförderung betreiben oder Unterricht in sprachlich heterogenen Klassen geben, zu erweitern.
Die Lehrerfortbildung geht vom beruflichen Erfahrungswissen der beteiligten Lehrkräfte aus und bezieht diese systematisch ein . An eigenen Klassen(forschungs-)projekten lernen die Lehrkräfte im
Rahmen der einzelnen Module ihren Unterricht im Hinblick auf die Erfordernisse ihrer sprachlich heterogenen Schülerschaft zu reflektieren und weiterzuentwickeln.
Zur kurzfristigen Unterstützung von Schülerinnen und Schülern mit Förderbedarf im sprachlichen Bereich werden von der Universität zu Köln kurzfristig Studierende vermittelt, die in Schulen und Einrichtungen mit besonderem Bedarf Förderunterricht erteilen.
Zur Umsetzung dieses Sprachförderungskonzeptes setzt die Universität zu Köln eine wissenschaftliche Mitarbeiterin für eineinhalb Jahre ein.
Die Gesamtkosten des Projektes belaufen sich auf 71.500 €.
Die Kosten für die wissenschaftliche Mitarbeiterin sind darin enthalten.
Nach den beiden Auftaktveranstaltungen im Rheinforum am 30.10.06 für die Kindertageseinrichtungen und am 20.11.06 für die Schulen, in denen das Projekt den Erzieher/innen und Lehrer/innen nahegebracht werden soll, und die Bedarfe ermittelt worden sind, erfolgt die Umsetzung des Konzeptes.
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1.2.3 Sprachstandsuntersuchung bei 4-jährigen Kindern
1. Beschreibung
Feststellung der Sprachstandsentwicklung bei 4-jährigen Kindern innerhalb und außerhalb von Kindertageseinrichtungen.
2. Ziel der Maßnahme
Frühes Erlernen und gezielte Förderung bei Sprachdefiziten.
3. Methode und Vorgehensweise
Lehrerinnen der Grundschulen führen die Sprachstanderhebungen durch. Die Sprachförderung wird
in den Einrichtungen geleistet (siehe 1.2.1). Je nach Bedarf und Testergebnis werden gezielte
Sprachfördermaßnahmen angeboten.
4. Angabe, in welchem Stadium sich die Maßnahme befindet
Die Sprachstandserhebung wird erst ab 01.01.2007 flächendeckend und obligatorisch eingeführt.
Die Sprachstandserhebung ist durch eine Landesverordnung gesetzlich geregelt.
5. Möglichkeiten, diese Maßnahme mit bisherigen Diensten und vorhandenen Ressourcen umzusetzen
Die Erhebung muss durch die Lehrerinnen der Grundschulen geleistet werden.
Mehrbelastung des Kita-Personals durch Beratungs- und Planungsgespräche mit Lehrern und Eltern
kann noch nicht ermittelt werden.
6. Erforderliche geschätzte Finanz- und Personalaufwendungen und organisatorische
Voraussetzungen
Erfahrungswerte liegen noch nicht vor.
TUIV 08/1998
1.2.4 Informationen für Migranten
Im Familienbericht Wesseling 2006 werden Familien mit Migrationshintergrund als Familien mit besonderem Unterstützungsbedarf gesehen. Gemeint ist, dass sie sich mit den z.T. anderen kulturellen
Anforderungen der Aufnahmegesellschaft, mit Sprach- oder Integrationsproblemen auseinanderzusetzen und ein besonderes Armutsrisiko haben. Um so mehr müssen sie dabei unterstützt werden,
Kenntnis von allen für sie wichtigen Informationen und Möglichkeiten zu haben.
Maßnahmen
1. Beschreibung
Obwohl Familien mit Migrationshintergrund sich bei auftretenden Problemen eher auf private, innerfamiliäre intrakommunitäre Hilfen stützen, ist es doch hier und da erforderlich, Hilfen durch Fachkräfte
in Anspruch zu nehmen (Probleme bei der Erziehung, in der Schule etc.). Laut der Umfrage von Zefir
sind Familien mit Migrationshintergrund soziale Beratungseinrichtungen wie Mietrechtsberatung oder
Schuldnerberatung seltener bekannt als deutschen Familien. Nur in Ausnahmefällen nehmen sie institutionelle Unterstützung des Familienalltags (Erziehungsberatung, Kindertherapie, Schulpsychologie,
Sozialpädagogische Familienhilfe) in Anspruch. Der Anteil derer, die diese Angebote gar nicht kennen, liegt hier deutlich höher als bei deutschen Familien.
Ohne an dieser Stelle den Ergebnissen des noch laufenden Projektes „Integration ist machbar“ (Dez.
III, FB Jugendhilfe) vorgreifen zu wollen, kann aus dem Dargestellten geschlossen werden, dass eine
stärker zielgruppenbezogene Information zu solchen Angeboten und entsprechende Beratung für
Migranten erforderlich ist und dies, wo es erforderlich und möglich ist, zur Überbrückung auch in der
jeweiligen Muttersprache.
2. Ziel:
Die Familien mit Migrationshintergrund sind über unsere Unterstützungssysteme genauso gut informiert, wie die deutschen und erhalten Hilfe auf dem Weg zur Inanspruchnahme. In der Folge wird die
erforderliche Hilfe rechtzeitig eingefordert und unnötige Schädigungen frühzeitig verhindert.
3. Methode/Vorgehensweise:
Die Information kann auf mindestens zwei Wegen erfolgen, nämlich zum einen durch schriftliche Information in Form von Broschüren in verschiedenen Sprachen und zum anderen durch Veranstaltungen zu bestimmten Themen (z.B. Wie funktioniert das deutsche Schulsystem? Welcher Schulabschluss ist auf welchem Wege erreichbar und führt zu welchen Ausbildungsmöglichkeiten und Berufschancen?). Solche Veranstaltungen sollten dort stattfinden, wo bereits Kontakte bestehen (Schule,
Kindergarten, Familienzentrum, Jugendtreffpunkt) oder auch dort, wo sich Familien mit Migrationshintergrund treffen, aufhalten. Ratgeber in schriftlicher Form oder Veranstaltungen sollten immer unter
Beteiligung von qualifizierten Vertretern von mit Migrationshintergrund entstehen.
4. Stadium der Maßnahme.
Informationsveranstaltungen gibt es bereits hier und da. Das Projekt „Integration ist machbar“ wird
noch zahlreiche konkrete Vorschläge zum Ergebnis haben.
5. Personal-/Finanzaufwendungen und organisatorische Voraussetzungen:
Erstellung von Informations-/Ratgeberbroschüren in verschiedenen Sprachen: Kosten für Übersetzungen, Druckkosten, Versandkosten.
Informationsveranstaltungen: ggf. Honorar für Referenten (Muttersprachler), Dolmetscher
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2.1.1 Reihenuntersuchungen in den Kindergärten
1. Beschreibung
Medizinische Untersuchung aller Kinder in den Tageseinrichtungen in den Bereichen Zahngesundheit,
Körperbau und Sinnesorgane
2. Ziel der Maßnahme
Frühzeitiges Erkennen von Gesundheitsstörungen
3. Methode und Vorgehensweise
Ärzte des Gesundheitsamtes untersuchen jährlich alle Kinder in den Tageseinrichtungen und bieten
den Eltern Gesundheitsberatung an.
4. Angabe, in welchem Stadium sich die Maßnahme befindet
Reihenuntersuchungen im Bereich der Zahngesundheit laufen seit 01.01.2005. Reihenuntersuchungen in den anderen Gesundheitsbereichen werden zurzeit nur für Vorschulkinder und für Kinder mit
Behinderungen angeboten.
Weitergehende Gesundheitsuntersuchungen müssen erst auf Kreisebene beschlossen werden.
5. Möglichkeiten, diese Maßnahme mit bisherigen Diensten und vorhandenen Ressourcen umzusetzen
Aufstockung des Personals des Gesundheitsamtes.
Möglichkeit schaffen, dass Reihenuntersuchungen auch von niedergelassenen Kinderärzten durchgeführt werden können.
6. Erforderliche geschätzte Finanz- und Personalaufwendungen und organisatorische Voraussetzungen
Kosten entstehen beim Rhein-Erft-Kreis.
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2.1.2 "Gut drauf Projekte" (BzgA) für Jugendliche
1. Beschreibung
Das Projekt „Gut Drauf, bewegen, entspannen, essen – aber wie“ der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BzgA) richtet sich an 14 bis 18-jährige Jugendliche und ihre Multiplikatoren wie z.B.
Lehrer und Sozialarbeiter. Es beinhaltet Maßnahmen zur Bewegung, gesunden Ernährung und Entspannung. Falsche Ernährung, Bewegungsmangel und unzureichende Stressbewältigung äußern sich
bei vielen jungen Menschen schon heute in Gesundheitsstörungen, die erste Weichen für ernsthafte
Erkrankungen im Erwachsenenalter stellen. Bei einer Projekteinführung in Wesseling ist eine Koordination mit Schulen und anderen Trägern der Jugendhilfe notwendig.
Im Rhein-Sieg-Kreis findet dieses Projekt bereits Anwendung. Weitere Infos unter www.bzga.de.
2. Ziel der Maßnahme
Mit dem o.g. Projekt soll dauerhaft eine flächendeckende und jugendgerechte gesundheitliche Aufklärung erfolgen.
Projektbeispiele:
Sportangebote für Kinder und Jugendliche (Bewegungserziehung)
Jugendzentrumscafé (Ernährungsberatung)
3. Methode und Vorgehensweise
Zur Qualifizierung der „Gut Drauf“-Maßnahmen ist ein Gütesiegel entwickelt worden, welches von den
Trägern dieser Maßnahmen erwoben werden kann, sofern sie bestimmte Kriterien erfüllen. Damit sind
bestimmte Arten von Veranstaltungen verbunden.
Weitere Infos unter o.g. Internetadresse.
4. Angabe, in welchem Stadium sich die Maßnahme befindet
„Gut Drauf“ Maßnahmen werden zurzeit nicht in Wesseling eingesetzt und müssen noch beschlossen
werden. Die BzgA empfiehlt hierfür die Einrichtung eines Arbeitskreises u.a. mit den Schulen, Jugendamt und Sportvereinen.
5. Möglichkeiten, diese Maßnahme mit bisherigen Diensten und vorhandenen Ressourcen
umzusetzen.
Die Einführung von „Gut Drauf“ Maßnahmen ist im neuen Jugendzentrum mit dem vorhandenen Personal möglich. Bereits vorhandene Angebote der Bewegungserziehung von Jugendlichen könnten
hierfür als „Grundgerüst“ genutzt werden, welche den Projektkriterien angepasst würden. Eine Bereitstellung neuer Personalressourcen wäre somit nicht notwendig.
6. Erforderliche geschätzte Finanz- und Personalaufwendungen und organisatorische Voraussetzungen
Bei den o.g. „Gut Drauf“ Projekten im neuen Jugendzentrum, werden ca. 6 Wochenstunden für eine
pädagogische Fachkraft und zusätzliche finanzielle Mittel in Höhe von mindestens 1.000,00 € pro Jahr
benötigt. Diese Angaben entsprechen den Erfahrungswerten der KollegInnen eines Jugendzentrums
in Bergheim.
TUIV 08/1998
2.2.1 Neues Jugendzentrum
1. Beschreibung
Erstellung eines neuen Jugendzentrums als Ersatz für das abgerissene Haus in der Bonner Straße 55
und die Übergangslösung im ehemaligen Internetcafé „NetZwerg“. Die Verwaltung der Stadt Wesseling plant zum nächsten Jahr die Bereitstellung eines neuen Jugendzentrum in Wesseling-Süd.
2. Ziel der Maßnahme
Fortführung und Erweiterung der städtischen offenen Kinder- und Jugendarbeit in Wesseling.
3. Methode und Vorgehensweise
Freizeitpädagogische Aktivitäten, Beratungsangebote, Jugendbildung im Sinne von Kulturangeboten,
Förderung der Integration von jungen Migranten, Jugendberufshilfe, etc.
4. Angabe, in welchem Stadium sich die Maßnahme befindet
Die Schaffung eines neuen Jugendzentrums befindet sich in der Planungs- bzw. Vorbereitungsphase.
Wenn die entsprechenden Gebäude erworben wurden, kann der Umbau zu einer Jugendeinrichtung
nach einer Bereitstellung von Haushaltsmitteln beginnen.
5. Möglichkeiten, diese Maßnahme mit bisherigen Diensten und vorhandenen Ressourcen
umzusetzen.
Ein neues größeres Jugendzentrum erfordert einen höheren personellen und finanziellen Aufwand,
wenn eine Angebotserweiterung und eine längere Betreuungszeit erfolgen soll. Eine Fortführung der
bisherigen „Standards“ in der offenen Kinder- und Jugendarbeit in Wesseling ist mit dem vorhandenen
Personal (2 Mitarbeiterinnen mit je 38,5 Wochenstunden und ein Mitarbeiter mit 19,25 Wochenstunden) möglich.
6. Erforderliche geschätzte Finanz- und Personalaufwendungen und organisatorische Voraussetzungen
Zum jetzigen Stand der Entwicklung eines neuen Jugendzentrums, sind noch offenen Fragen hinsichtlich des Umbauaufwandes und für den gewünschten Umfang des Jugendangebots zu klären, die
eine Größenordnung der Finanz- und Personalaufwendungen beeinflussen.
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2.2.2 Dezentrale Freizeitangebote
1. Beschreibung
Bei dezentralen Freizeitangeboten handelt es sich um pädagogisch betreute und außerschulische
Aktivitäten von Kindern und Jugendlichen in den einzelnen Stadtteilen in Wesseling. Zurzeit finden in
Wesseling eine Vielzahl von angebotsorientierten dezentralen Freizeitangeboten statt. Die Kinderund Jugendtreffs im Blauen Garn, in der Ahrstraße und in der Fröbelschule können hier beispielhaft
genannt werden.
2. Ziel der Maßnahme
Freizeitangebote außerhalb des Jugendzentrums sollen wohnumfeldnahe Aktionen für Kinder und
Jugendliche ermöglichen. Sie sollen aus an mehreren Stellen gleichzeitig stattfindenden Freizeitmöglichkeiten bestehen. Hierbei ist eine „Mischform“ zwischen zentralen (z. B das neue Jugendzentrum)
und dezentralen Freizeitangeboten bedarfsgerecht. In anderen Kommunen im Rhein-Erft-Kreis wird
dies ebenfalls als Standard einer offenen Kinder- und Jugendarbeit betrachtet. Des weiteren sind für
das nächste Jahr 15 Fußballturniere mit der neuen mobilen Streetsocceranlage geplant.
3. Methode und Vorgehensweise
Freizeitpädagogische Aktivitäten, Beratungsangebote, Jugendbildung im Sinne von Kulturangeboten,
Förderung der Integration von jungen Migranten, Jugendberufshilfe, Konfliktmanagement bei Anwohnerbeschwerden, etc.
4. Angabe, in welchem Stadium sich die Maßnahme befindet
siehe auch 2.2.1 Neues Jugendzentrum (vgl. Punkt 4)
Streetsocceranlage: Der Kauf einer entsprechenden Annlage ist bis zum Jahresende abgeschlossen.
Bezogen auf die Nutzung der Streetsocceranlage werden zurzeit vom Bereich Jugendhilfe entsprechende Kooperationspartner (z.B. freie Träger der Jugendhilfe, Schulen und Sportvereine) gesucht,
welche eigenständig Fußballturniere für Kinder und Jugendliche anbieten.
5. Möglichkeiten, diese Maßnahme mit bisherigen Diensten und vorhandenen Ressourcen
umzusetzen.
Dezentrale Freizeitaktivitäten werden sowohl von den zwei Streetworkerinnen als auch von dem bereits genannten Personal des Jugendzentrums angeboten. Bei einer Erweiterung dieser Angebote im
Sinne des Familienberichts ist dies ebenfalls möglich, sofern eine Umstrukturierung (d.h. bereits bestehende Angebote entfallen oder von einem anderen Jugendhilfeträger wahrgenommen werden)
erfolgt. Bei mehr Angeboten sind weitere Personal- und Finanzressourcen erforderlich.
6. Erforderliche geschätzte Finanz- und Personalaufwendungen und organisatorische Voraussetzungen
vgl. Punkt 5
Der bereits im Jahr 2006 bestehende Haushaltsansatz zur Förderung von Streetwork in Höhe von
15.000,00 € ist für allgemeinen dezentralen Freizeitangeboten ausreichend.
Personeller und Finanzieller Aufwand „Neue Streetsocceranlage“:
1 Dipl. Soz.Arb./Päd. (1 Arbeitstag) =
1 Nebenamtlicher Mitarbeiter =
Auf- und Abbau der Anlage =
Gesamt:
Einmalige Anschaffungskosten =
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205,00 €
15,00 €
250,00 €
470,00 € x 15 Veranstaltungstage = 7.050,00 €
ca.15.000,00 €
3.1 U3-Betreuung
1. Beschreibung
Betreuungsangebote für Kinder unter 3 Jahren in Kindertageseinrichtungen und in der Kindertagespflege
2. Ziel der Maßnahme
Bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf für Eltern mit Kindern unter 3 Jahren.
Bildung, Erziehung und Betreuung von Kindern unter 3 Jahren.
3. Methode und Vorgehensweise
Erziehung von Kindern unter 3 Jahren in Kindergarten- und Kindertagesstättengruppen und in Kindertagespflegestellen.
4. Angabe, in welchem Stadium sich die Maßnahme befindet
Der Jugendhilfeausschuss hat in seiner Sitzung am 06.09.2006 umfangreiche Richtlinien für die Kindertagespflege beschlossen. Die Richtlinien liegen jetzt dem Rat zur Sitzung im November 2006 vor.
Ebenso wurde die Aufnahme von Kindern ab 2 Jahren in den bestehenden Kindergartengruppen beschlossen.
Die weiteren Ausbaustufen für die Kindertagesbetreuung von Kindern unter 3 Jahren werden jährlich
bis zum endgültigen Aufbau im Jahre 2010 beraten und beschlossen.
5. Möglichkeiten, diese Maßnahme mit bisherigen Diensten und vorhandenen Ressourcen umzusetzen
Die 2-jährigen Kinder können auf den frei werdenden Kindergartenplätzen betreut werden. Bei weiter
abnehmenden Geburten können zukünftig bestehende Kapazitäten in den Einrichtungen für die U3Betreuung erschlossen werden
6. Erforderliche geschätzte Finanz- und Personalaufwendungen und organisatorische Voraussetzungen
Für gesonderte Plätze in Einrichtungen auch für jüngere Kinder sind zurzeit zusätzliche Mittel erforderlich. Für die Kindertagespflege werden zusätzliche Ressourcen bereitgestellt. Für den Ausbau
werden weitere Mittel benötigt.
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3.2 Offene Ganztagsschule
Nachdem im Jahre 2004 die Fröbelschule als Förderschule für den Förderschwerpunkt Lernen
als erste Schule in Wesseling Offene Ganztagsschule wurde, hat sich als erste Grundschule in Wesseling die Albert-Schweitzer-Schule mit Beginn des Schuljahres 2005/2006 angeschlossen.
Mit Beginn des Schuljahres 2006/2007 wurde die Lessingschule durch Beschluss des Schulausschusses Offene Ganztagsschule.
Im nächsten Jahr – zu Beginn des Schuljahres 2007/2008 – werden die restlichen fünf Grundschulen,
nämlich die Brigidaschule, die Goetheschule , die Johannes-Gutenberg-Schule, die Rheinschule und
die Schillerschule folgen, so dass dann in Wesseling flächendeckend eine professionelle Betreuung
der Kinder bis 16.00 Uhr gewährleistet ist.
Im Rahmen des Bundesprogramms „Zukunft, Bildung und Betreuung“ werden Investitionen zum Aufund Ausbau Offener Ganztagsschule im Primarbereich gefördert.
Fördermittel werden im einzelnen gewährt für investive Maßnahmen wegen baulicher Veränderungen
und Beschaffung von zusätzlichen Einrichtungsgegenständen in Zusammenhang mit der Umwandlung in eine Offene Ganztagsschule in Höhe von 115.000 € je betreuter Gruppe mit jeweils mindestens 25 Kindern.
Der Schulträger hat für die Durchführung der geförderten Projekte mit dem Einsatz der Fördermittel
einen Eigenanteil in Höhe von 10 % der Gesamtkosten zu erbringen.
Weitere Fördermittel werden vom Land für jedes an den außerunterrichtlichen Angeboten teilnehmende Kind in Höhe von 820 € gewährt.
Der Schulträger erbringt für die Durchführung der außerunterrichtlichen Angebote Eigenanteile in Höhe von 410 € pro Schulkind und Schuljahr, die zum Teil aus den Elternbeiträgen gemäß der vom Rat
der Stadt Wesseling erlassenen „Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Teilnahme
von Kindern an der Offenen Ganztagsschule in der Primarstufe der Schulen der Stadt Wesseling“
gedeckt werden.
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3.3 Gebundene Ganztagsschule
Seit dem Schuljahr 2006/2007 ist die Wilhelm-Busch-Schule als sog. „Brennpunkthauptschule“ gebundene Ganztagsschule und startete mit Beginn dieses Schuljahres mit 67 Kindern in der Eingangsklasse 5 in den Ganztag mit Beköstigung über Mittag.
Mit Beginn des Schuljahres 2011/2012 wird die Wilhelm-Busch-Schule mit ihren z.Z. 651 Schülerinnen und Schülern eine voll ausgebaute gebundene Ganztagschule sein.
Für den Erweiterungsbau stehen Bundesmittelzuweisungen in Höhe von 2,4 Millionen Euro zur Verfügung. Die Stadt erbringt einen Eigenanteil in Höhe von 10 %.
In einem Auswahlverfahren schnitt dabei die Hauptschule mit dem besten Konzept ab.
Die Landesregierung hat zum Ausdruck gebracht, dass der Ausbau des Ganztagsangebotes ein zentraler Teil der „Qualitätsoffensiven Hauptschule“ zur Erneuerung und Stärkung der Hauptschule ist.
In dem langwierigen Auswahlverfahren wurden vorrangig Hauptschulen berücksichtigt, die ihren Bildungsauftrag unter besonders schwierigen Bedingungen erfüllen.
Indikatoren dafür waren insbesondere ein überdurchschnittlich hoher Anteil von Schülerinnen und
Schülern mit Migrationshintergrund, besonders schwierige sozialräumliche Gegebenheiten am Schulstandort. sowie ein hoher Anteil von Schülerinnen und Schülern mit besonders ausgeprägtem individuellem Förderbedarf.
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3.4 Ferienbetreuung
1.
Beschreibung
Ausbau der bestehenden Angebote zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf.
Im Tätigkeitsfeld der Ferienbetreuung bietet der Bereich Jugendhilfe durch mehrtägige Kinder- und
Jugendfahrten und die Tagesmaßnahmen (Ferienspaß) zurzeit ca. 50 Betreuungstage für insgesamt
ca. 400 Kinder. Für das Jahr 2007 ist in Kooperation mit dem Jugendring Wesseling e.V. und evtl.
dem CVJM eine Erweiterung des Ferienspaß um insgesamt ca. 25 Tage geplant.
2. Ziel der Maßnahme
Schaffung von weiteren Ferienangeboten für Kinder im Sinne einer Vereinbarkeit von Familie und
Beruf. Hierbei wird die Qualität der Maßnahme und das Bedürfnis der Eltern nach einer verlässlichen
Betreuungszeit gleichrangig betrachtet.
3. Methode und Vorgehensweise
In den kompletten Oster-, Sommer- und Herbstferien werden von den unter 1 genannten Trägern
Ferienspaßmaßnahmen für Kinder im Alter von 6 bis 13 Jahren voraussichtlich in der Fröbelschule
und auf dem Abenteuerspielplatz angeboten.
4. Angabe, in welchem Stadium sich die Maßnahme befindet
Diese Angebotssteigerung ist bereits mit den Kooperationspartnern vorbehaltlich einer Finanzierungszusage geplant. Die entsprechenden Finanzmittel für die Maßnahmen der freien Träger der Jugendhilfe werden in der JHA-Sitzung am 6.12.2006 beantragt.
5. Möglichkeiten, diese Maßnahme mit bisherigen Diensten und vorhandenen Ressourcen
umzusetzen.
Die Maßnahmen des Bereichs Jugendhilfe werden mit den vorhandenen Ressourcen umgesetzt, sofern eine Umstrukturierung (d.h. neue Prioritätenfestlegung) bei bisherigen Tätigkeiten erfolgt. Die
Maßnahmen der freien Träger erfordern nach deren Aussagen den Einsatz von Fremdreferenten,
deren Finanzierung über Zuschüsse durch den JHA (vgl. Punkt 4) abgedeckt werden soll.
6. Erforderliche geschätzte Finanz- und Personalaufwendungen und organisatorische Voraussetzungen
Beispiel für eine Woche Ferienspaß des Bereichs Jugendhilfe für 60 Kinder im Alter von 6 bis 13 Jahren
Personal:
2 hauptamtliche Mitarbeiterinnen des Jugendzentrums NetZwergs mit insgesamt 80
Arbeitsstunden zur Durchführung und ca. 30 weiteren Stunden zur Vor- und Nachbereitung.
10 nebenamtliche MitarbeiterInnen der Abteilung Jugendförderung mit insgesamt 400 Arbeitsstunden.
Betreuungstage:
5 (inkl. einer Übernachtung)
Teilnehmerbeiträge:
65,00 € pro Person / 35,00 € pro Person (Ermäßigter Beitrag)
Städtischer Zuschuss: 1.000,00 € zu den Sachkosten und für die Aufwandsentschädigung der ehrenamtlichen MitarbeiterInnen
Organisatorische Voraussetzung:
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Unentgeltliche Nutzung der Fröbelschule, der Turnhalle
Mainstraße und des Dienstbusses
3.5
Kinderbetreuungsbörse
1.
Beschreibung
Information für Eltern über alle Angebote der Kinderbetreuung in Wesseling an einer zentralen Anlaufstelle.
Vermittlung von Betreuungsplätzen. Organisation auch von kurzzeitigen und flexiblen Betreuungsmöglichkeiten für besondere Anlässe und temporäre Bedarfslagen.
2.
Ziel der Maßnahme
Schaffung von Familien unterstützenden Betreuungsangeboten für alle Situationen
3.
Methode und Vorgehensweise
Eltern erhalten Informationen über Betreuungsangebote für Kinder unter 3 Jahren, im Kindergartenalter und für Schulkinder. Soweit gewünscht und erforderlich können auch konkrete Platzvermittlungen
erfolgen. Dabei ist eine enge Zusammenarbeit mit den Kindertageseinrichtungen und der Kindertagespflege erforderlich.
Für kurzzeitige Wünsche und Bedarfe können auch flexible Betreuungen organisiert werden. Für Eltern kann über die Kinderbetreuungsbörse auch ein Babysitterdienst und ähnliches organisiert werden.
4.
Angabe, in welchem Stadium sich die Maßnahme befindet
Entsprechende Ansätze aus dem vom Bundesfamilienministerium geförderten Modellprojekten wurden im Jugendhilfeausschuss vorgestellt und diskutiert. Beschlüsse zur Einrichtung einer Kinderbetreuungsbörse wurden noch nicht gefasst.
5.
Möglichkeiten, diese Maßnahme mit bisherigen Diensten und vorhandenen Ressourcen
umzusetzen.
Die Maßnahme kann organisatorisch mit der neu einzurichtenden Stelle für die Kindertagespflege und
dem Familienzentrum verknüpft werden. Für den eigenständigen und zusätzlichen Aufgabenbereich
eines Babysitterdienstes müssten jedoch zusätzliche Zeitanteile beim Personal berücksichtigt werden.
6.
Erforderliche geschätzte Finanz- und Personalaufwendungen und organisatorische
Voraussetzungen
Es sind Personalanteile in Abhängigkeit vom Entwicklungsstand eines solchen Dienstes und dem
Umfang der Inanspruchnahme zusätzlich zu berücksichtigen. Die Babysitterdienstleistung als solche
müsste durch die NutzerInnen finanziert werden. Ggf. müsste bei einer entsprechenden Dienstleistung auch die Vermittlungstätigkeit in ein Nutzungsentgelt einfließen, sodass die Kosten minimiert
werden könnten.
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4.1 Familienratgeber
Knapp die Hälfte aller Wesselinger Familien fühlt sich laut Familienbericht 2006 nicht ausreichend
informiert über die familienspezifischen Angebote in Wesseling, darunter besonders die Alleinerziehenden und die Migrantenfamilien. D.h., die Familien, die als Familien mit besonderem Unterstützungsbedarf benannt worden sind, wissen am wenigsten über mögliche hilfreiche Angebote. Genauer
gesagt: Einrichtungen und Beratungsangebote sind zwar den allermeisten bekannt, werden aber nur
von den wenigsten genutzt. Offenbar fehlt es an einer tiefen Durchdringung der Zielgruppen, die Voraussetzung einer Akzeptanz des Angebotes ist.
Maßnahmen
1.
Beschreibung:
Die Einrichtungen und Beratungsstellen, die Angebote für Familien machen, sollen mehr Aufklärungsarbeit bzw. Öffentlichkeitsarbeit betreiben. Oft ist es für Hilfesuchende schon leichter, ein Angebot
anzunehmen, wenn die anbietende Person bekannt ist. Im Gegenzug sind die repräsentativen Vertreter der Zielgruppen für aktive Ansprache der Einrichtungen und Beratungsstellen zu gewinnen.
2.
Ziel:
Die Familien und hilfesuchende Einzelpersonen sind in einer Weise (vor-) informiert, dass sie von sich
aus bei der betreffenden Stelle um Unterstützung nachfragen.
3.
Methode/Vorgehensweise:
Die Information kann auf mindestens zwei Wegen erfolgen, nämlich zum einen durch schriftliche Information in Form eines Familienratgebers, der ansprechend gestaltet und allen Familien zugesandt
werden soll. Er soll Hinweise auf allgemeine familienspezifische Beratungsangebote enthalten, aber
auch auf Freizeitangebote, Veranstaltungen etc. Zum anderen sollten aber auch die Fachkräfte der
Institutionen und Beratungsstellen ihre Arbeit selbst vorstellen (beispielsweise im Rahmen von themenspezifischen Angeboten im Familienzentrum, in der Schule etc.).
4.
Stadium der Maßnahme.
Einen Familienratgeber als Broschüre gibt es derzeit nicht, wohl einzelne Flyer. Mitarbeit im Familienzentrum erfolgt auch bereits.
5.
Personal-/Finanzaufwendungen und organisatorische Voraussetzungen:
Erstellung einer Broschüre Familienratgeber .
Informationsveranstaltungen: mit eigenen Kräften (evtl. Kosten für Dolmetscher)
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4.2 Elternkurse/Stärkung der Elternkompetenz
1.
Beschreibung
Im Familienzentrum Wesseling (Villa Sonnenschein) führt die EB-Stelle kontinuierlich den sozialen
Trainingskurs EFFEKT durch, außerdem eine offene Elterngesprächsgruppe „Kind und Kegel“ sowie Weiterbildungen für Erzieherinnen.
2.
Ziel der Maßnahme
Ziel von EFFEKT ist auf der Seite der Kinder eine Verbesserung ihrer sozialen Kompetenz (Einfühlung
in Andere, Konflikte und Probleme nicht-aggressiv lösen, etc.). Auf der Seite der Eltern wird die Erziehungskompetenz trainiert und verbessert.
Bei „Kind und Kegel“ soll eine niedrigschwellige Möglichkeit für Eltern eröffnet werden, sich untereinander und mit dem Erziehungsberater über alle Fragen des Zusammenlebens in der Familie
zwanglos und unterhaltsam auszutauschen und unverbindlich beraten zu lassen. Auf diese Weise soll
es (wie auch bei EFFEKT) auch Eltern, die bisher den Gang zur Erziehungsberatungsstelle gescheut
haben, erleichtert werden, bei Bedarf weiterführende Familienberatung/Familientherapie in der Beratungsstelle aufzunehmen.
3.
Methode und Vorgehensweise
EFFEKT wird nach einem wissenschaftlich evaluierten und vom Familienministerium
geförderten Manual durchgeführt. Die Kinder-Trainingsgruppe findet 15mal je eine Stunde statt, die
Elterngruppe 5mal je 90 Minuten. Im Familienzentrum Wesseling findet der Kurs kontinuierlich statt.
Alle 30 Vorschulkinder sollen bis 2007 den Kurs absolvieren. Der Kurs ist für alle Kinder gedacht
(nicht nur für verhaltensschwierige, die aber am meisten profitieren).
„Kind und Kegel“ findet in unregelmäßigem Abstand von 1 bis 2 Monaten abends zu je 90-120 Minuten themenzentriert statt. Das Familienzentrum kann selbst Themen benennen.
Die Weiterbildung findet ab 2007 in der EB-Stelle statt. Sie wird 5 Einheiten zu je 90 Minuten umfassen, mit anschließender ständiger Supervisionsmöglichkeit.
4.
Angabe, in welchem Stadium sich die Maßnahme befindet
EFFEKT und „Kind und Kegel“ haben bereits begonnen bzw. beginnen Mitte Nov. 2006. Die Weiterbildung wird ab ca. März 2007 starten können.
5.
Möglichkeiten, diese Maßnahme mit bisherigen Diensten und vorhandenen Ressourcen
umzusetzen.
Alle Angebote können mit bisherigen Ressourcen und Diensten durchgeführt werden.
6.
Erforderliche geschätzte Finanz- und Personalaufwendungen und organisatorische
Voraussetzungen
Finanzierung aus dem jährlichen Etat; keine weiteren Finanzen erforderlich.
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4.3 Beratung auch in Herkunftssprachen
1.
Beschreibung
Um türkische Familien psychologisch/familientherapeutisch effektiver beraten und behandeln zu können, ist eine türkische Fachkraft für Familientherapie in der Erziehungsberatungsstelle für Wesseling
und Brühl dringend erforderlich. Die Erfahrung zeigt, dass unterschiedliche kulturelle und sprachliche
Hintergründe von deutschem Familientherapeuten und türkischstämmigen Migrantenfamilien die Behandlung erschweren bzw. unmöglich machen, so dass unbedingt eine Fachkraft erforderlich ist, die
in beiden Kultur- und Sprachkreisen bewandert ist.
2.
Ziel der Maßnahme
Ziel ist, mehr türkischstämmige Familien mit institutioneller Erziehungs- und Familienberatung erreichen zu können. Bisherige Jugendhilfeangebote (Schulsozialarbeit, Streetwork) könnten damit wirkungsvoll ergänzt und vertieft werden.
3.
Methode und Vorgehensweise
Die türkischsprachige Fachkraft muss eine qualifizierende Ausbildung in Familientherapie auch bei
türkischstämmigen Migrantenfamilien aufweisen. Sie arbeitet ins Team der Erziehungsberatungsstelle
eingebunden in der Beratungsstelle als Spezialistin für türkische Ratsuchende (z.B. halbtags oder
stundenweise) mit.
4.
Angabe, in welchem Stadium sich die Maßnahme befindet
Diese Maßnahme ist bisher nicht beschlossen.
5.
Möglichkeiten, diese Maßnahme mit bisherigen Diensten und vorhandenen Ressourcen
umzusetzen.
Mit bisherigen Ressourcen oder Diensten ist die Maßnahme nicht zu leisten, weil es an der unbedingt
notwendigen Familientherapie-Qualifikation fehlt.
6.
Erforderliche geschätzte Finanz- und Personalaufwendungen und organisatorische
Voraussetzungen
Für den stundenweisen Einsatz einer türkischsprachigen therapeutischen Fachkraft, die Schaffung
eine Teilzeitstelle oder die Kooperation mit einer anderen Beratungsstelle, die über entsprechende
Fachkräfte verfügt, entstehen Personalkosten in Abhängigkeit von dem erforderlichen Umfang.
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4.4 Familienzentrum
1.
Beschreibung
Die Kindertageseinrichtung Villa Sonnenschein (Im Blauen Garn) ist Teil des landesweiten Projektes
zum Aufbau der Familienzentren.
2.
Ziel der Maßnahme
In den Familienzentren sollen verschiedene Angebote und Hilfen neben dem schon bestehenden
Angebot der Kindertageseinrichtung zusammengefasst werden. Gleichzeitig soll so der Zugang der
Eltern zu unterschiedlichen Hilfs- und Beratungsangeboten erleichtert und die Inanspruchnahme gefördert werden.
3.
Methode und Vorgehensweise
Im Familienzentrum werden derzeit schon sehr unterschiedliche Maßnahmen und Projekte angeboten: z.B. Vorträge von Kinderärzten und Experten zu Einzelthemen, Geburtsvorbereitungskurse, offene Gesprächskreise mit einem Berater der Familien- und Erziehungsberatung etc. Geplant ist auch
eine enge Verzahnung mit der ab Januar 2007 aufzubauenden Kindertagespflege.
(siehe auch 4.2 Elternkurse/Stärkung der Elternkompetenz und 4.3 Beratung auch in Herkunftssprachen)
4.
Angabe, in welchem Stadium sich die Maßnahme befindet
Das Familienzentrum hat seine Arbeit bereits aufgenommen. Umfangreiche konzeptionelle Vorstellungen werden Schritt für Schritt bereits vorbereitet und umgesetzt. Die räumlichen und personellen
Möglichkeiten begrenzen jedoch noch das Angebot, das in dem Familienzentrum realisiert werden
kann.
5.
Möglichkeiten, diese Maßnahme mit bisherigen Diensten und vorhandenen Ressourcen
umzusetzen.
Wenn an dem Standort des Familienzentrums die Hortgruppe (oder eine andere Gruppe) aufgegeben
würde, könnten die frei werdenden Räume und ein Teil der Personalkapazitäten für die Arbeit des
Familienzentrums eingesetzt werden.
Im Zuge des geplanten Landesgesetzes zur Tagesbetreuung wird eine zusätzliche Förderung für die
Einrichtungen, die gleichzeitig Familienzentrum sind, diskutiert. In Rede steht dabei ein Jahresbetrag
des Landes von 12.000 EUR je Familienzentrum.
6.
Erforderliche geschätzte Finanz- und Personalaufwendungen und organisatorische
Voraussetzungen
Für die Arbeit der verschiedenen Beratungsinstitutionen werden überschaubare bauliche Anpassungen und Veränderungen erforderlich. Die Kosten solcher Umbaumaßnahmen müssen noch kalkuliert
werden.
Je nach zusätzlich gewünschtem Ausbaustand und abhängig von der weiteren Inanspruchnahme
durch die Wesselinger Familien werden ggf. auch personelle und räumliche Erweiterungen erforderlich.
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4.5 Runder Tisch aller Träger
Die familienunterstützenden Hilfen in Wesseling sollen untereinander stärker vernetzt und gebündelt
werden. Dies kann einerseits durch die Zusammenarbeit in einem lokalen Bündnis für Familien geschehen. Andererseits sollten aber gerade die konkreten beratenden und unterstützenden Hilfen noch
stärker aufeinander abgestimmt werden und die Zusammenarbeit der handelnden Akteure optimiert
werden.
(siehe auch 4.1 Familienratgeber und 4.4 Familienzentrum)
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4.6 Soziale Frühwarnsysteme
1. Beschreibung
Aktuell wird in Deutschland intensiv darüber diskutiert, wie Kinder und Familien früh genug vor Gefährdungen und riskanten Entwicklungen geschützt werden können.
Soziale Frühwarnsysteme werden durch die zentralen Elemente „frühzeitiges Wahrnehmen – rechtzeitiges Warnen – angemessenes Handeln“ getragen. Im Rahmen von Modellvorhaben wurden unterschiedliche Möglichkeiten der Hilfe und Unterstützung und des Zugangs zu Familien mit jungen
Kindern in schwierigen Lebenssituationen erprobt.
Inzwischen werden Soziale Frühwarnsysteme an vielen Standorten implementiert oder befinden sich
im Aufbau. Diese Hilfekonzepte beziehen sich u. a. auf Unterstützungsangebote für belastete Mütter
unmittelbar nach der Geburt, die Unterstützung von Familien und die Förderung von Kindern in unzulänglichen Wohnverhältnissen, das frühzeitige Erkennen und Reagieren bei Verhaltensauffälligkeiten
von Kindern in Tageseinrichtungen, Intensivierung der Hilfen bei dem Übergang vom Kindergarten in
die Grundschule und das frühzeitige Wahrnehmen von Defiziten in Wohnquartieren und im sozialen
Umfeld von Kindern und Jugendlichen.
Den Projekten gemeinsam ist, dass es um den Ausbau einer verlässlichen interdisziplinären Zusammenarbeit verschiedener Einrichtungen wie Gesundheitssystem, Schulen, Wohnungsbaugesellschaften und soziale Dienste mit der Kinder-, Jugend- und Familienhilfe geht.
Weitere Informationen: www.soziale-fruehwarnsysteme.de
2. Ziel der Maßnahme
Frühes Erkennen von sozialen und erzieherischen Mangellagen und frühzeitige Reaktion.
3. Methode und Vorgehensweise
Es gibt in verschiedenen Städten als Modellprojekte entwickelte unterschiedliche methodische Vorgehensweisen.
Die nachfolgenden Beispiele sollen exemplarisch das methodische Handeln verdeutlichen:
Kooperation mit Kinderärzten, gynäkologische Abteilungen von Krankenhäusern, Hebammen und
dem Allgemeinen Sozialen Dienstes des Jugendamtes bei dem frühen Erkennen von problematischen
und gefährdenden Lebensumständen.
Besuchsdienst mit Informationen und Materialpaket bei Erstgeburten (oder bei allen Neugeburten),
um Eltern frühzeitig auf Beratungs- und Hilfsangebote der Gesundheits- und Erziehungshilfe hinzuweisen.
Kooperation mit den Kindertageseinrichtungen und dem jugendgesundheitlichen Dienst des Gesundheitsamtes und dem Allgemeinen Sozialen Dienstes bei dem Erkennen von Mangellagen und Erziehungsproblemen.
4. Angabe, in welchem Stadium sich die Maßnahme befindet
Maßnahmen sind nicht beschlossen und müssten noch aufgebaut werden.
Im Jugendhilfeausschuss wurde ein Antrag zur Einführung eines Baby-Begrüßungspakets eingebracht.
5. Möglichkeiten, diese Maßnahme mit bisherigen Diensten und vorhandenen Ressourcen umzusetzen
Die entsprechenden Maßnahmen können nur in Ansätzen mit den bisherigen Ressourcen aufgebaut
werden. Die Aufgabe einer frühen und prophylaktischen Kontaktaufnahme ist bisher im Personalbudget der Jugendhilfe nicht eingeplant und mit dem vorhandenen Personal von lediglich 4 Vollzeitstellen
im Allgemeinen Sozialen Dienst nicht zusätzlich zu leisten.
6. Erforderliche geschätzte Finanz- und Personalaufwendungen und organisatorische Voraussetzungen
Die Kooperation mit bestehenden Institutionen und die systematische Vernetzung bedarf vor allem
eines zusätzlichen Organisations- und Koordinierungsaufwands. Zudem ist damit zu rechnen, dass
mehr Beratungs- und Hilfeangebote in Anspruch genommen werden. Dies führt in den ersten Jahren
zu einen erhöhten Aufwand, der sich bei Einstellen der beabsichtigten Wirkung und erfolgreichem
TUIV 08/1998
Verlauf später durch verringerte und weniger intensive Hilfeverläufe in der Hilfe zur Erziehung niederschlagen kann.
Ein Besuchsdienst für junge Familien mit erst- und neugeborenen Kindern kann auch als ehrenamtlicher Dienst aufgebaut werden. Dies bedarf jedoch einer sorgfältigen Auswahl und Schulung geeigneter ehrenamtlicher Kräfte, die bei ihren Besuchen mögliche Hilfen und Unterstützung den Betroffenen
nahe bringen können und bei den Familien auf eine allgemeine und gute Akzeptanz stoßen.
Der erforderliche Koordinierungs- und Organisationsaufwand ist abhängig von der Anzahl der Kooperationspartner und der Intensität eines Besuchsdienstes. Der Aufwand wird insbesondere für die Aufbauphase eines solchen Projektes nennenswert sein. Später wird die Betreuung des Projektes weniger Zeit in Anspruch nehmen.
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5.1 Offene Kinderbetreuung in der Stadt
1.
Beschreibung der Maßnahme
flexible Kinderbetreuung während der Ladenöffnungszeiten, ausgewählten städtischen Veranstaltungen (z. B. Stadtfest, Weihnachtsmarkt),
für Kinder im Alter von 0 bis 12 Jahren
2.
Ziel der Maßnahme
stundenweise Betreuung der Kinder von Kunden/Kundinnen und Gästen bzw. Besucher während
eines Stadtbummels, des Einkaufens oder dem Besuch einer (städt.) Veranstaltung
Steigerung der Attraktivität der Stadt und Aktivierung der Kaufkraft.
3.
Methode und Vorgehensweise
Kurzzeitbetreuung durch pädagogische Fachkräfte und HelferInnen in zentrumsnaher Lage
(z. B. in entsprechend hergerichteten Räumen leerstehender Ladenlokale)
4.
Angaben, in welchem Stadium sich die Maßnahme befindet
Die Maßnahme muss erst beschlossen werden
5. Möglichkeiten, diese Maßnahme mit bisherigen Diensten und vorhandenen Ressourcen umzusetzen
Zusätzlich vorhandene Ressourcen bestehen für das laufende Haushaltsjahr nicht
6. Erforderliche geschätzte Finanz- und Personalaufwendungen und organisatorische Voraussetzungen
Kosten entstehen für Betreuungsräume, Sachmittel und Personal. Die Personalkosten stehen in Abhängigkeit von Nutzungsfrequenz und Angebotszeiten. Der tatsächliche Aufwand der Stadt hängt
auch davon ab, ob es gelingt für diese Maßnahme den Einzelhandel miteinzubinden oder andere
Sponsoren zu finden. (vgl. hierzu auch „kiddies-stop“ der Stadt Brühl)
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5.1.1 Schaffung von Spiel- und Bewegungsmöglichkeiten
1. Beschreibung
Ausbau von Spielflächen im Stadtgebiet
2. Ziel der Maßnahme
Bedarfsgerechte Spielflächen für alle Altersgruppen
3. Methode und Vorgehensweise
•
•
•
Beteiligungsverfahren von Kindern, Jugendlichen, Eltern und Anwohner.
Altersstruktur im Stadtgebiet genauer erfassen.
Beteiligung der Jugendhilfe im Rahmen der Stadtplanung.
4. Angabe, in welchem Stadium sich die Maßnahme befindet
Die Maßnahmenplanung gehört seit langem zur Jugendhilfeplanung und wird jeweils politisch abgestimmt.
5. Möglichkeiten, diese Maßnahme mit bisherigen Diensten und vorhandenen Ressourcen
umzusetzen
Eine bedarfsgerechte Planung für den Bereich Spielplätze ist mit dem bisherigen Personal schon jetzt
nicht durchzuführen.
Jede Neu- und Umgestaltungsplanung zieht einen höheren Personalbedarf, sowohl im planerischen
Bereich für die Jugendhilfe, als auch im den Bereich der Grünflächenpflege für die Mitarbeiter des
Betriebshofes nach sich.
6. Erforderliche geschätzte Finanz- und Personalaufwendungen und organisatorische Voraussetzungen
Zurzeit stehen jährlich 25.000,00 Euro für neue Spielgeräte und 200.000 Euro für die Unterhaltung
von Spielgeräten und Grünflächen zur Verfügung
Um die anfallende Arbeit in dem Tätigkeitsgebiet Spielplätze bewältigen zu können, ist eine Erhöhung
der Personalausstattung auf 19,25 Stunden = 25.000,00 Euro zusätzlich zu kalkulieren. Für die Schaffung und Aufwertung der Spielflächen sind zusätzlich ca. 100.000,00 Euro jährlich notwendig.
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5.1.2 Verkehrssicherheit
1. Beschreibung
Durchführung von Veranstaltungen zur Verbesserung der Verkehrssicherheit bei Kindern
2. Ziel der Maßnahme
Sensibilisierung der Bevölkerung
Bewusstseinsstärkung bei Kindern zum Thema „Teilnahme am Straßenverkehr“
3. Methode und Vorgehensweise
Organisation von Verkehrssicherheitsveranstaltungen als Großveranstaltung unter Beteiligung aller
wichtigen Institutionen.
Stärkere Einbindung des Themas in Kindergarten und Schule
Pressearbeit
4. Angabe, in welchem Stadium sich die Maßnahme befindet
Verkehrssicherheit ist langjähriges Thema und Schwerpunkt in der „Verkehrssicherheitswoche.
Das bisherige Konzept sollte vom Fachbereich Sicherheit und Ordnung neu entwickelt werden
5. Möglichkeiten, diese Maßnahme mit bisherigen Diensten und vorhandenen Ressourcen umzusetzen
Das bisherige Konzept ist mit den vorhandenen Ressourcen schon schwer durchführbar. Ausweitung
des Themas erfordert weitere Kräfte und Finanzen.
6. Erforderliche geschätzte Finanz- und Personalaufwendungen und organisatorische Voraussetzungen
Personalkosten für weitere Veranstaltungen müssen in Abhängigkeit vom Umfang kalkuliert werden
TUIV 08/1998
6.1.1 Lernmittelfreiheit bei geringem Einkommen
Die Regelung, wonach Schülerinnen und Schüler wegen des Empfangs von Leistungen nach Absatz
2 des Sozialgesetzbuches II (vormals laufende Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Bundessozialhilfegesetz) von der Zahlung des Eigenanteils befreit waren, ist ausgelaufen.
Die zuständigen Schulträger entscheiden künftig in eigener Verantwortung über weitere Entlastungen
der Eltern für den aufzubringenden Eigenanteil bei den Lernmitteln.
Der Rhein-Erft-Kreis will eine einheitliche Empfehlung für alle Kommunen des Kreises aussprechen.
Die Kosten für die Befreiung von Leistungsbeziehern nach dem Sozialgesetzbuch II würden jährlich
ca. 8.500 € betragen.
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6.1.2 Schuldnerberatung in Wesseling
1. Beschreibung
Überschuldete Wesselinger Bürger können bei einem laufenden Leistungsanspruch nach dem Zweiten Buch des Sozialgesetzbuchs (SGB II) bzw. unabhängig von einem Leistungsanspruch nach dem
Zwölften Buch des Sozialgesetzbuches (SGB XII) Hilfen im Rahmen einer Schuldnerberatung durch
Schuldnerberatungsstellen oder anderer Fachberatungsstellen in Anspruch nehmen. Erste Anlaufstelle zur Durchführung der Schuldnerberatung sind nach dem SGB II die ARGE Rhein-Erft, Geschäftsstelle Wesseling, und nach dem SGB XII der hiesige Fachbereich 50/Soziale Hilfen und Wohnungswesen, die prüfen, ob zunächst ein Leistungsanspruch nach dem SGB II zur Klärung der gesetzlichen
Zuständigkeit vorliegt. Nach Klärung der entsprechenden Zuständigkeit prüft entweder der ARGE oder
der hiesige Fachbereich, ob die Schuldnerberatung Aussicht auf dauerhafte Entschuldung hat und
stellen abschließend entsprechende Beratungsscheine für durch den Rhein-Erft-Kreis als örtlichem
Träger der Sozialhilfe zugelassene Schuldnerberatungsstellen oder andere Fachberatungsstellen aus.
Nächste anerkannte Schuldnerberatungsstelle für Wesselinger Bürger ist das Amt für Diakonie Köln,
Beratungsstelle Brühl, Gartenstraße 3, 50321 Brühl. Die Kosten im Rahmen der Schuldnerberatung
werden aufgrund der ausgestellten Beratungsscheine zwischen der Beratungsstelle und dem RheinErft-Kreis als örtlicher Träger der Sozialhilfe direkt abgerechnet.
Entstehende Kosten zur Durchführung eines gerichtlichen Insolvenzverfahrens (sog. „Privatinsolvenz“) werden durch den örtlichen Träger der Sozialhilfe nicht übernommen, da dies nicht zu den
Aufgaben der Schuldnerberatung gehört. Die entsprechenden Anträge sind beim zuständigen Amtsgericht Brühl zu stellen. Ebenso werden Kosten für eine nicht zugelassene Beratungsstelle wie z.B.
der Verbraucherschutz NRW nicht übernommen.
2. Ziel der Maßnahme
Ziel der Maßnahme ist es, überschuldeten Familien eine Beratung zur Schuldenentlastung anzubieten, um zwischen dem Schuldner und allen Gläubigern ratenweise Rückzahlungsvereinbarungen zu
treffen, damit diese Familien im Zeitraum der Entschuldung mehr finanzielle Mittel zur Bestreitung des
Lebensunterhaltes zur Verfügung haben und nach der Entschuldung schuldenfrei leben können.
3. Methode und Vorgehensweise
Durch einen evtl. zu erstellenden Familienratgeber und entsprechende Presseveröffentlichungen im
Amtsblatt der Stadt Wesseling sind allgemeine Hinweise und entsprechende Ansprechpartner für die
Einleitung des Verfahrens zur Schuldnerberatung bzw. gegebenenfalls zur Durchführung eines gerichtlichen Insolvenzverfahrens dem Personenkreis der verschuldeten Haushalte mitzuteilen.
4. Angabe, in welchem Stadium sich die Maßnahme befindet
Die Maßnahme muss noch beschlossen werden.
5. Möglichkeiten, diese Maßnahme mit bisherigen Diensten und vorhandenen Ressourcen umzusetzen
Da die Schuldnerberatung eine gesetzliche Aufgabe nach dem SGB II bzw. SGB XII ist, ist die Beratung der verschuldeten Familien Bestandteil der Aufgabenerledigung nach den genannten gesetzlichen Bestimmungen.
6. Erforderliche geschätzte Finanz- und Personalaufwendungen und organisatorische Voraussetzungen
Erhebliche Finanz- und Personalaufwendungen entstehend aller Voraussicht nach nicht. Organisatorische Voraussetzungen müssen nicht geschaffen werden, da diese Tätigkeit bereits Bestandteil der
Aufgabenerledigung nach dem SGB XII für den Bereich 50/Soziale Hilfen und Wohnungswesen ist.
TUIV 08/1998
6.1.3 Hilfen für Elternbeiträge und Essensgeld
1. Beschreibung
Erlass von Elternbeiträgen und Essensgeld für Kinder in Tageseinrichtungen
2. Ziel der Maßnahme
Entlastung von Eltern und Aufnahme von Kindern als Übermittagskinder unter sozialpädagogischen
Aspekten.
3. Methode und Vorgehensweise
Der Erlass von Elternbeiträgen ist gesetzlich geregelt.
Finanzielle Entlastung der Eltern durch Übernahme des Essensgeldes in begründeten Einzelfällen bei
besonderem pädagogischen Bedarf. Der Bedarf wird durch den Sozialen Dienst festgestellt.
4. Angabe, in welchem Stadium sich die Maßnahme befindet
Erste finanzielle Hilfen zur Entlastung der Eltern wird durch die Verwaltung seit August 2006 ausgezahlt.
5. Möglichkeiten, diese Maßnahme mit bisherigen Diensten und vorhandenen Ressourcen umzusetzen
Die Befreiung vom Essensgeld in Einzelfällen ist mit den jetzigen finanziellen Möglichkeiten nur in
kleinem Rahmen (= 4 Kinder) durchführbar und mit dem vorhandenen Personal möglich.
6. erforderliche geschätzte Finanz- und Personalaufwendungen und organisatorische Voraussetzungen
Für einen bedarfsgerechten Ausbau der Befreiung vom Essensgeld müssen jährliche Haushaltsmittel
in Höhe von 15.000,00 Euro (= 20 Kinder) bereitgestellt werden.
TUIV 08/1998