Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlussvorlage (Anlage zur Beschlussvorlage 250/2006)

Daten

Kommune
Wesseling
Größe
228 kB
Datum
14.06.2007
Erstellt
23.06.10, 17:43
Aktualisiert
23.06.10, 17:43
Beschlussvorlage (Anlage zur Beschlussvorlage 250/2006)

öffnen download melden Dateigröße: 228 kB

Inhalt der Datei

nte n ße S tr a ß eg e ne r nw n ki r c h l pe R od e Tu ße tra ns se Ro str e aß ße 82 en rs t st r a L1 L 18 4 n le in -S tra rfü Ku fa n g 2 e L 18 Legende Brü hler Straße Eisenbahn ße VK max. 1.740 m² Zweckbestimmung: Elektrofachmarkt und Küchenstudio n- Stra Dartmoorstr. enk i rc h e ne Anbauverbotszone gem. § 9 (1) FStrG 40,0 m BAB 555 r St ra ß 8. e 15.13. Grenze des räumlichen Geltungsbereiches der Änderung des Flächennutzungsplanes 15.12. Umgrenzung der Flächen, deren Böden erheblich mit umweltgefährdenden Stoffen belastet sind (§ 5 Abs.3 Nr.3 BauGB) 15. Sonstige Planzeichen unterirdische Mineralöl-Pipeline Hauptversorgungs- und Hauptabwasserleitungen (§ 5 Abs.2 Nr.4 und Abs.4, § 9 Abs.1 Nr.13 und Abs.6 BauGB) Signaturen gemäß der Verordnung über die Ausarbeitung der Bauleitpläne und die Darstellung des Planinhaltes (Planzeichenverordnung 1990 - PlanzV 90) - De vo W es t Zweckbestimmung: Bau-, Heimwerker- und Gartenmarkt VK max. 13.800 m² R od 1. 1.4. maximale Verkaufsfläche Elektrofachmarkt und Küchenstudio maximale Verkaufsfläche Bau-, Heimwerker- und Gartenmarkt Sonstige Sondergebiete (§ 11 Abs.3 Nr.2 BauNVO) 1.3.1. Gewerbegebiete (§ 8 BauNVO) Art der baulichen Nutzung (§ 5 Abs.2 Nr.1 des Baugesetzbuches -BauGB-, §§ 1 bis 11 der Baunutzungsverordnung -BauNVO-) VK max. VK max. unterirdische Mine ralöl-Fernleitung Stadt Wesseling __. Ausfertigung 49. Änderung Flächennutzungsplan Gemarkung: Berzdorf Flur 4 und Wesseling Flur 31 M 1: 2.500 "Brühler-/Rodenkirchener Straße" Rechtsgrundlagen Bereich: 61 / Stadtplanung 1. Dezernat IV Planunterlage zuletzt geändert am 28.03.2000 (GV NRW S. 245) in der z. Zt. geltenden Fassung 4. Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NW) vom 18.12.1990 (BGBL. 1991 I S. 58 , BGBL. III 213 - 1 - 6) 3. Planzeichenverordnung (PlanzV 90) Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke vom 23.01.1990 (BGBI. I S.133) in der z. Zt. geltenden Fassung 2. Baunutzungsverordnung (BauNVO) i.d.F. der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I. S. 2414) zuletzt geändert durch Artikel 21 des Gesetzes vom 21.06.2005 (BGBl. I, Nr. 39, S. 1818) m. W. v. 01.07.2005. Baugesetzbuch (BauGB) Die Planunterlage entspricht der digitalen Liegenschaftskarte Stand vom Oktober 2005. Planverfahren Feststellungsbeschluss Die Änderung des Flächennutzungsplanes ist vom Rat der Stadt Wesseling am __.__.____ festgestellt worden. Wesseling, den ____________________ Der Bürgermeister Günter Ditgens Bürgermeister Offenlagebeschluss Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Bau und Umweltschutz der Stadt Wesseling hat am __.__.____ die öffentliche Auslegung dieser Änderung des Flächennutzungsplanes, mit dem Erläuterungsbericht, für die Dauer eines Monats gem. § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen. Wesseling, den ____________________ Der Bürgermeister Günter Ditgens Bürgermeister Genehmigung Die Änderung des Flächennutzungsplanes ist gem. § 6 Abs. 1 BauGB mit Verfügung vom __.__._____ genehmigt worden. ufstellung Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Bau und Umweltschutz der Stadt Wesseling hat am 14.06.2006 gem. § 1 Abs. 3 und § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen, die Änderung des Flächennutzungsplanes aufzustellen. Der Beschluss ist im Amtsblatt der Stadt Wesseling am 21.06.2006 bekannt gemacht worden. Wesseling, den ____________________ Der Bürgermeister Öffentliche Auslegung Der Entwurf der Änderung des Flächennutzungsplanes hat auf Beschluss des Ausschusses für Stadtentwicklung, Bau und Umweltschutz vom __.__.____ mit dem Erläuterungsbericht, gem. § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom __.__.____ bis __.__.____ öffentlich ausgelegen. Die Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung ist im Amtsblatt der Stadt Wesseling am __.__.____ erfolgt. Wesseling, den ____________________ Der Bürgermeister Günter Ditgens Bürgermeister Beteiligung der Öffentlichkeit Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Bau und Umweltschutz der Stadt Wesseling hat am 14.06.2006 gem. § 3 Abs. 1 BauGB beschlossen, die Bürger frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung zu unterrichten. Die Darlegung der Planung erfolgte vom 22.06.2006 bis 24.07.2006 , die Erörterung am 04.07.2006. Die diesbezügliche Bekanntmachung erfolgte am 21.06.2006 im Amtsblatt der Stadt Wesseling. Wesseling, den ___________________ Der Bürgermeister Günter Ditgens Bürgermeister Bezirksregierung Köln Köln, den __.__.____ Günter Ditgens Bürgermeister Wirksamkeit Die Erteilung der Genehmigung sowie der Ort der Einsichtnahme gem. § 6 Abs. 5 BauGB sind am __.__.____ im Amtsblatt der Stadt Wesseling bekanntgemacht worden. Mit dieser Bekanntmachung wird die Änderung des Flächennutzungsplanes wirksam. Wesseling, den __________________ Der Bürgermeister Günter Ditgens Bürgermeister