Daten
Kommune
Wesseling
Größe
11 kB
Datum
16.08.2007
Erstellt
23.06.10, 17:43
Aktualisiert
23.06.10, 17:43
Stichworte
Inhalt der Datei
Sitzungsvorlage Nr.:
154/2007
Federführender Bereich
Beteiligte Bereiche
Entsorgungsbetriebe
- 140 -
Vorlage für
Betriebsausschuss
Betrifft:
(ggf. Anlagen bezeichnen)
Kanalsanierung als Ergebnis der Kanal-TV-Befahrung 2006
hier: Vergabe der erforderlichen Sanierungsleistungen
Namenszeichen des federführenden Bereichs
Leiter/in
Datum
Sachbearbeiter/in
06.07.2007
Namenszeichen
Beteiligte Bereiche
- 140 -
Bearbeitungsvermerk
Fachdezernent
Kämmerer
Bürgermeister
STADT WESSELING
Vorlagen-Nr.: 154/2007
Der Bürgermeister
Sachbearbeiter/in:
Datum:
Herr Kosub
06.07.2007
X
öffentlich
nichtöffentlich
Beratungsfolge:
Betriebsausschuss
Betreff:
Kanalsanierung als Ergebnis der Kanal-TV-Befahrung 2006
hier: Vergabe der erforderlichen Sanierungsleistungen Kanalsanierung als Ergebnis der Kanal-TVBefahrung 2006
Beschlussentwurf:
Die nach Auswertung der Kanal-TV-Befahrung 2006 erforderliche grabenlose Kanalsanierung soll
ausgeführt werden.
Sachdarstellung:
1. Problem
Der Runderlass „Anforderungen an den Betrieb und die Unterhaltung von Kanalisationsnetzen“ des
Ministeriums für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz NRW ist zeitgleich mit
der Selbstüberwachungsverordnung-Kanal (SüwV-Kan) 1996 in Kraft getreten. Hierin werden in
Abhängigkeit von Schadensart und Umfang maximale Ausführungsfristen für Sanierungsmaßnahmen
vorgegeben, die einzuhalten sind.
Entsprechend der SüwV-Kan wurde die Ersterfassung sämtlicher Abwasserkanäle im Stadtgebiet mittels
Kanal-TV-Befahrung Ende 2005 abgeschlossen. Mit der von der Verordnung geforderten
Wiederholungsprüfung, die sich über einen Zeitraum von 15 Jahren (2006 -2020) erstreckt, wurde
fristgemäß in 2006 begonnen.
Die Ergebnisse der Befahrungen 1996 - 2004 führten zu umfangreichen Sanierungen. Die durch die
Kanal-TV-Befahrung des Jahres 2005 festgestellten Schäden sowie restliche Schäden aus Vorjahren
erforderten einen zusätzlichen Sanierungsaufwand in Höhe von rund 400.000 €. Der Betriebsausschuss
hatte der Sanierung zugestimmt. Restliche Arbeiten mit einem geschätzten Kostenaufwand von 310.000
€ sind noch auszuführen; sie gehen zurück auf die Insolvenz des beauftragten Unternehmens. Die
insoweit benötigten Mittel stehen zur Verfügung, da im Zuge des Jahresabschlusses eine Rückstellung
gebildet wurde.
Die Kanal-TV-Befahrung 2006 wurde ausgewertet. Für die Sanierung der festgestellten Mängel sind nach
Schätzung 300.000 € aufzuwenden.
2. Lösung
Die Sanierung der mittels Kanal-TV-Befahrung festgestellten Schäden erfolgt wie bisher mittels
grabenloser Sanierungsverfahren. Hierbei umfasst die grabenlose Sanierung neben dem Einsatz von
Inlinern u. a. auch die Verwendung von Kurzschläuchen (Partlinern) und die Verpressung von
Schadstellen im Kanal.
Die Leistungen werden beschränkt ausgeschrieben.
3. Alternativen
keine
4. Finanzielle Auswirkungen
Für die Kanal-TV-Befahrung sowie die grabenlose Kanalsanierung sind mit dem Wirtschaftsplan 2007 Erfolgsplan - 425.000,- € bereitgestellt worden, so dass die erforderlichen Mittel zur Verfügung stehen.