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Beschlussvorlage (Kanalsanierung als Ergebnis der Kanal-TV-Befahrung 2006 hier: Vergabe der erforderlichen Sanierungsleistungen)

Daten

Kommune
Wesseling
Größe
11 kB
Datum
16.08.2007
Erstellt
23.06.10, 17:43
Aktualisiert
23.06.10, 17:43
Beschlussvorlage (Kanalsanierung als Ergebnis der Kanal-TV-Befahrung 2006
hier: Vergabe der erforderlichen Sanierungsleistungen) Beschlussvorlage (Kanalsanierung als Ergebnis der Kanal-TV-Befahrung 2006
hier: Vergabe der erforderlichen Sanierungsleistungen) Beschlussvorlage (Kanalsanierung als Ergebnis der Kanal-TV-Befahrung 2006
hier: Vergabe der erforderlichen Sanierungsleistungen)

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Inhalt der Datei

Sitzungsvorlage Nr.: 154/2007 Federführender Bereich Beteiligte Bereiche Entsorgungsbetriebe - 140 - Vorlage für Betriebsausschuss Betrifft: (ggf. Anlagen bezeichnen) Kanalsanierung als Ergebnis der Kanal-TV-Befahrung 2006 hier: Vergabe der erforderlichen Sanierungsleistungen Namenszeichen des federführenden Bereichs Leiter/in Datum Sachbearbeiter/in 06.07.2007 Namenszeichen Beteiligte Bereiche - 140 - Bearbeitungsvermerk Fachdezernent Kämmerer Bürgermeister STADT WESSELING Vorlagen-Nr.: 154/2007 Der Bürgermeister Sachbearbeiter/in: Datum: Herr Kosub 06.07.2007 X öffentlich nichtöffentlich Beratungsfolge: Betriebsausschuss Betreff: Kanalsanierung als Ergebnis der Kanal-TV-Befahrung 2006 hier: Vergabe der erforderlichen Sanierungsleistungen Kanalsanierung als Ergebnis der Kanal-TVBefahrung 2006 Beschlussentwurf: Die nach Auswertung der Kanal-TV-Befahrung 2006 erforderliche grabenlose Kanalsanierung soll ausgeführt werden. Sachdarstellung: 1. Problem Der Runderlass „Anforderungen an den Betrieb und die Unterhaltung von Kanalisationsnetzen“ des Ministeriums für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz NRW ist zeitgleich mit der Selbstüberwachungsverordnung-Kanal (SüwV-Kan) 1996 in Kraft getreten. Hierin werden in Abhängigkeit von Schadensart und Umfang maximale Ausführungsfristen für Sanierungsmaßnahmen vorgegeben, die einzuhalten sind. Entsprechend der SüwV-Kan wurde die Ersterfassung sämtlicher Abwasserkanäle im Stadtgebiet mittels Kanal-TV-Befahrung Ende 2005 abgeschlossen. Mit der von der Verordnung geforderten Wiederholungsprüfung, die sich über einen Zeitraum von 15 Jahren (2006 -2020) erstreckt, wurde fristgemäß in 2006 begonnen. Die Ergebnisse der Befahrungen 1996 - 2004 führten zu umfangreichen Sanierungen. Die durch die Kanal-TV-Befahrung des Jahres 2005 festgestellten Schäden sowie restliche Schäden aus Vorjahren erforderten einen zusätzlichen Sanierungsaufwand in Höhe von rund 400.000 €. Der Betriebsausschuss hatte der Sanierung zugestimmt. Restliche Arbeiten mit einem geschätzten Kostenaufwand von 310.000 € sind noch auszuführen; sie gehen zurück auf die Insolvenz des beauftragten Unternehmens. Die insoweit benötigten Mittel stehen zur Verfügung, da im Zuge des Jahresabschlusses eine Rückstellung gebildet wurde. Die Kanal-TV-Befahrung 2006 wurde ausgewertet. Für die Sanierung der festgestellten Mängel sind nach Schätzung 300.000 € aufzuwenden. 2. Lösung Die Sanierung der mittels Kanal-TV-Befahrung festgestellten Schäden erfolgt wie bisher mittels grabenloser Sanierungsverfahren. Hierbei umfasst die grabenlose Sanierung neben dem Einsatz von Inlinern u. a. auch die Verwendung von Kurzschläuchen (Partlinern) und die Verpressung von Schadstellen im Kanal. Die Leistungen werden beschränkt ausgeschrieben. 3. Alternativen keine 4. Finanzielle Auswirkungen Für die Kanal-TV-Befahrung sowie die grabenlose Kanalsanierung sind mit dem Wirtschaftsplan 2007 Erfolgsplan - 425.000,- € bereitgestellt worden, so dass die erforderlichen Mittel zur Verfügung stehen.