Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlussvorlage (Entsorgungsbetriebe der Stadt Wesseling hier: Feststellung des Jahresabschlusses 2006 und Entscheidung über die Gewinnverwendung)

Daten

Kommune
Wesseling
Größe
14 kB
Datum
04.09.2007
Erstellt
23.06.10, 17:43
Aktualisiert
23.06.10, 17:43
Beschlussvorlage (Entsorgungsbetriebe der Stadt Wesseling
hier: Feststellung des Jahresabschlusses 2006 und Entscheidung über die Gewinnverwendung) Beschlussvorlage (Entsorgungsbetriebe der Stadt Wesseling
hier: Feststellung des Jahresabschlusses 2006 und Entscheidung über die Gewinnverwendung) Beschlussvorlage (Entsorgungsbetriebe der Stadt Wesseling
hier: Feststellung des Jahresabschlusses 2006 und Entscheidung über die Gewinnverwendung) Beschlussvorlage (Entsorgungsbetriebe der Stadt Wesseling
hier: Feststellung des Jahresabschlusses 2006 und Entscheidung über die Gewinnverwendung)

öffnen download melden Dateigröße: 14 kB

Inhalt der Datei

Sitzungsvorlage Nr.: 151/2007 Federführender Bereich Beteiligte Bereiche Entsorgungsbetriebe - 140 - Vorlage für Betriebsausschuss Rat Betrifft: (ggf. Anlagen bezeichnen) Entsorgungsbetriebe der Stadt Wesseling hier: Feststellung des Jahresabschlusses 2006 und Entscheidung über die Gewinnverwendung Namenszeichen des federführenden Bereichs Leiter/in Datum Sachbearbeiter/in 06.07.2007 Namenszeichen Beteiligte Bereiche - 140 - Bearbeitungsvermerk Fachdezernent Kämmerer Bürgermeister STADT WESSELING Vorlagen-Nr.: 151/2007 Der Bürgermeister Sachbearbeiter/in: Datum: Frau Windhäuser 06.07.2007 X öffentlich nichtöffentlich Beratungsfolge: Betriebsausschuss Rat Betreff: Entsorgungsbetriebe der Stadt Wesseling hier: Feststellung des Jahresabschlusses 2006 und Entscheidung über die Gewinnverwendung Beschlussentwurf: Der Jahresabschluss und der Lagebericht der Entsorgungsbetriebe der Stadt Wesseling für das Wirtschaftsjahr 2006 in der, in der Vorlage beschriebenen Fassung werden festgestellt. Der Jahresgewinn 2006 von 235.932,03 € wird wie folgt verwendet: - Der Überschuss des Betriebszweiges Abwasserbeseitigung von wird auf neue Rechnung vorgetragen. 30.263,64 € - Der Verlust des Betriebszweiges Abfallentsorgung von wird mit dem Gewinnvortragskonto verrechnet. 14.134,39 € - Der Gewinn des Betriebszweiges Straßenreinigung von wird auf neue Rechnung vorgetragen. 1.326,81 € - Der Gewinn des Betriebszweiges Betriebshof von wird an die Stadt Wesseling ausgeschüttet. 218.475,97 € Sachdarstellung: 1. Problem Der von der Betriebsleitung aufgestellte Jahresabschluss 2006 der Entsorgungsbetriebe, bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und Anhang, sowie der Lagebericht wurden zwischenzeitlich durch die beauftragte Wirtschaftsprüfungsgesellschaft geprüft. Der Prüfungsbericht schließt ab mit folgendem Prüfungsvermerk: „Nach meiner Beurteilung auf Grund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen der Betriebssatzung und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Eigenbetriebes. Der Lagebericht steht in Einklang mit dem Jahresabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Eigenbetriebes und stellt die Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung zutreffend dar.“ Allen Mitgliedern des Betriebsausschusses sowie den Fraktionen wurde je ein Exemplar des Prüfungsberichts zugeleitet; der Jahresabschluss und der Lagebericht sind dem Prüfungsbericht beigefügt. Ein weiteres Exemplar des Prüfungsberichts wurde der Gemeindeprüfungsanstalt NRW zugeleitet. Gemäß § 26 Abs. 2 der Eigenbetriebsverordnung (EigVO) sind Jahresabschluss und Lagebericht durch den Rat der Gemeinde – nach Vorberatung durch den Betriebsausschuss – festzustellen, und es ist zugleich über die Verwendung des Jahresgewinns oder die Behandlung des Jahresverlustes zu entscheiden. 2. Lösung Der Überschuss aus der Gewinn- und Verlustrechnung für das Wirtschaftsjahr 2006 beträgt insgesamt, d.h. saldiert für alle Betriebszweige, 235.932,03 € (Vorjahr Überschuss 32.566,04 €). Für den Betriebszweig Abwasserbeseitigung ergibt sich ein Gewinn in Höhe von 30.263,64 €. Die gegenüber dem Vorjahr erhöhten Aufwendungen beim Materialaufwand und Fremdleistungen sowie die Steigerung der betrieblichen Kosten verminderten das Betriebsergebnis Abwasser auf ./. 314,5 T€. Nach den Rückstellungsauflösungen und Versicherungsentschädigungen von 344,8 T€ ergab sich für das Jahr 2006 ein geringer Überschuss. Das Betriebsergebnis des Betriebszweiges Abfallentsorgung weist einen Verlust von 14.134,39 € aus. Zum 01.01.2006 wurde die Satzung über die Abfallbeseitigung in der Stadt Wesseling neu gefasst. Mit dieser Satzungsänderung wurde eine Systemänderung zur Abrechnung der Kosten im Abfallbeseitigungsbereich beschlossen. Nunmehr ist nicht mehr der so genannte Personenmaßstab die Grundlage für die Entgeltberechnung, sondern der Behälter-/ bzw. Volumenmaßstab. Der Verlust ist vor dem Hintergrund des Gewinnvortragskontos gewollt. Das Betriebsergebnis Straßenreinigung ist mit einem Gewinn von 1.326.81 € nahezu ausgeglichen. Das Betriebsergebnis Betriebshof weist einen Gewinn von 218.475,97 € aus. Die Erträge im Bereich des Betriebshofes stiegen gegenüber dem Vorjahr um 484,5 T€, die Fremdleistungen hierzu erhöhten sich im gleichen Zeitraum um 354,4 T€. Der Personalaufwand ist demgegenüber um 113,4 T€ auf 1.367 T€ gesunken, bedingt durch eine geringere Urlaubsrückstellung und Inanspruchnahme der Altersteilzeitrückstellung. Dadurch wurde das Betriebsergebnis deutlich verbessert. Es wird vorgeschlagen: Der Jahresgewinn 2006 von 235.932,03 € wird wie folgt verwendet: - Der Überschuss des Betriebszweiges Abwasserbeseitigung von wird auf neue Rechnung vorgetragen. 30.263,64 € - Der Verlust des Betriebszweiges Abfallentsorgung von wird mit dem Gewinnvortragskonto verrechnet. 14.134,39 € - Der Gewinn des Betriebszweiges Straßenreinigung von wird auf neue Rechnung vorgetragen. - Der Gewinn des Betriebszweiges Betriebshof von wird an die Stadt Wesseling ausgeschüttet. 3. Alternativen entfällt 4. Finanzielle Auswirkungen entfällt 1.326,81 € 218.475,97 €