Daten
Kommune
Wesseling
Größe
14 kB
Datum
04.09.2007
Erstellt
23.06.10, 17:43
Aktualisiert
23.06.10, 17:43
Stichworte
Inhalt der Datei
Sitzungsvorlage Nr.:
151/2007
Federführender Bereich
Beteiligte Bereiche
Entsorgungsbetriebe
- 140 -
Vorlage für
Betriebsausschuss
Rat
Betrifft:
(ggf. Anlagen bezeichnen)
Entsorgungsbetriebe der Stadt Wesseling
hier: Feststellung des Jahresabschlusses 2006 und Entscheidung über die Gewinnverwendung
Namenszeichen des federführenden Bereichs
Leiter/in
Datum
Sachbearbeiter/in
06.07.2007
Namenszeichen
Beteiligte Bereiche
- 140 -
Bearbeitungsvermerk
Fachdezernent
Kämmerer
Bürgermeister
STADT WESSELING
Vorlagen-Nr.: 151/2007
Der Bürgermeister
Sachbearbeiter/in:
Datum:
Frau Windhäuser
06.07.2007
X
öffentlich
nichtöffentlich
Beratungsfolge:
Betriebsausschuss
Rat
Betreff:
Entsorgungsbetriebe der Stadt Wesseling
hier: Feststellung des Jahresabschlusses 2006 und Entscheidung über die Gewinnverwendung
Beschlussentwurf:
Der Jahresabschluss und der Lagebericht der Entsorgungsbetriebe der Stadt Wesseling für das
Wirtschaftsjahr 2006 in der, in der Vorlage beschriebenen Fassung werden festgestellt.
Der Jahresgewinn 2006 von 235.932,03 € wird wie folgt verwendet:
-
Der Überschuss des Betriebszweiges Abwasserbeseitigung von
wird auf neue Rechnung vorgetragen.
30.263,64 €
-
Der Verlust des Betriebszweiges Abfallentsorgung von
wird mit dem Gewinnvortragskonto verrechnet.
14.134,39 €
-
Der Gewinn des Betriebszweiges Straßenreinigung von
wird auf neue Rechnung vorgetragen.
1.326,81 €
-
Der Gewinn des Betriebszweiges Betriebshof von
wird an die Stadt Wesseling ausgeschüttet.
218.475,97 €
Sachdarstellung:
1. Problem
Der von der Betriebsleitung aufgestellte Jahresabschluss 2006 der Entsorgungsbetriebe, bestehend aus
Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und Anhang, sowie der Lagebericht wurden zwischenzeitlich durch die
beauftragte Wirtschaftsprüfungsgesellschaft geprüft. Der Prüfungsbericht schließt ab mit folgendem
Prüfungsvermerk:
„Nach meiner Beurteilung auf Grund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der
Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen der Betriebssatzung
und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen
Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Eigenbetriebes. Der
Lagebericht steht in Einklang mit dem Jahresabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der
Lage des Eigenbetriebes und stellt die Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung zutreffend dar.“
Allen Mitgliedern des Betriebsausschusses sowie den Fraktionen wurde je ein Exemplar des
Prüfungsberichts zugeleitet; der Jahresabschluss und der Lagebericht sind dem Prüfungsbericht beigefügt.
Ein weiteres Exemplar des Prüfungsberichts wurde der Gemeindeprüfungsanstalt NRW zugeleitet.
Gemäß § 26 Abs. 2 der Eigenbetriebsverordnung (EigVO) sind Jahresabschluss und Lagebericht durch den
Rat der Gemeinde – nach Vorberatung durch den Betriebsausschuss – festzustellen, und es ist zugleich
über die Verwendung des Jahresgewinns oder die Behandlung des Jahresverlustes zu entscheiden.
2. Lösung
Der Überschuss aus der Gewinn- und Verlustrechnung für das Wirtschaftsjahr 2006 beträgt insgesamt, d.h.
saldiert für alle Betriebszweige, 235.932,03 € (Vorjahr Überschuss 32.566,04 €).
Für den Betriebszweig Abwasserbeseitigung ergibt sich ein Gewinn in Höhe von 30.263,64 €.
Die gegenüber dem Vorjahr erhöhten Aufwendungen beim Materialaufwand und Fremdleistungen sowie die
Steigerung der betrieblichen Kosten verminderten das Betriebsergebnis Abwasser auf ./. 314,5 T€. Nach
den Rückstellungsauflösungen und Versicherungsentschädigungen von 344,8 T€ ergab sich für das Jahr
2006 ein geringer Überschuss.
Das Betriebsergebnis des Betriebszweiges Abfallentsorgung weist einen Verlust von 14.134,39 € aus. Zum
01.01.2006 wurde die Satzung über die Abfallbeseitigung in der Stadt Wesseling neu gefasst. Mit dieser
Satzungsänderung wurde eine Systemänderung zur Abrechnung der Kosten im Abfallbeseitigungsbereich
beschlossen. Nunmehr ist nicht mehr der so genannte Personenmaßstab die Grundlage für die
Entgeltberechnung, sondern der Behälter-/ bzw. Volumenmaßstab. Der Verlust ist vor dem Hintergrund des
Gewinnvortragskontos gewollt.
Das Betriebsergebnis Straßenreinigung ist mit einem Gewinn von 1.326.81 € nahezu ausgeglichen.
Das Betriebsergebnis Betriebshof weist einen Gewinn von 218.475,97 € aus. Die Erträge im Bereich des
Betriebshofes stiegen gegenüber dem Vorjahr um 484,5 T€, die Fremdleistungen hierzu erhöhten sich im
gleichen Zeitraum um 354,4 T€. Der Personalaufwand ist demgegenüber um 113,4 T€ auf 1.367 T€
gesunken, bedingt durch eine geringere Urlaubsrückstellung und Inanspruchnahme der
Altersteilzeitrückstellung. Dadurch wurde das Betriebsergebnis deutlich verbessert.
Es wird vorgeschlagen:
Der Jahresgewinn 2006 von 235.932,03 € wird wie folgt verwendet:
-
Der Überschuss des Betriebszweiges Abwasserbeseitigung von
wird auf neue Rechnung vorgetragen.
30.263,64 €
-
Der Verlust des Betriebszweiges Abfallentsorgung von
wird mit dem Gewinnvortragskonto verrechnet.
14.134,39 €
-
Der Gewinn des Betriebszweiges Straßenreinigung von
wird auf neue Rechnung vorgetragen.
-
Der Gewinn des Betriebszweiges Betriebshof von
wird an die Stadt Wesseling ausgeschüttet.
3. Alternativen
entfällt
4. Finanzielle Auswirkungen
entfällt
1.326,81 €
218.475,97 €