Daten
Kommune
Wesseling
Größe
11 kB
Datum
12.06.2007
Erstellt
23.06.10, 17:43
Aktualisiert
23.06.10, 17:43
Stichworte
Inhalt der Datei
Sitzungsvorlage Nr.:
142/2007
Federführender Bereich
Beteiligte Bereiche
Finanzmanagement
Vorlage für
Rat
Betrifft:
(ggf. Anlagen bezeichnen)
Haushaltswirtschaft im Haushaltsjahr 2007;
Bereitstellung zusätzlicher Finanzmittel, Zustimmung zur Leistung einer außerplanmäßigen
Auszahlung
Namenszeichen des federführenden Bereichs
Leiter/in
Datum
Sachbearbeiter/in
11.06.2007
Namenszeichen
Beteiligte Bereiche
Bearbeitungsvermerk
Fachdezernent
Kämmerer
Bürgermeister
STADT WESSELING
Vorlagen-Nr.: 142/2007
Der Bürgermeister
Sachbearbeiter/in:
Datum:
Herr Hummelsheim
11.06.2007
X
öffentlich
nichtöffentlich
Beratungsfolge:
Rat
Betreff:
Haushaltswirtschaft im Haushaltsjahr 2007;
Bereitstellung zusätzlicher Finanzmittel, Zustimmung zur Leistung einer außerplanmäßigen Auszahlung
Beschlussentwurf:
1. Der Inanspruchnahme liquider Mittel im Umfang der ausbleibenden Fördermittel des Bundes für die
Errichtung von offenen Ganztagsschulen von 828.000 € wird zugestimmt.
2. Der Leistung einer außerplanmäßigen Auszahlung gemäß § 83 GO NRW in Höhe von 622.000 € für die
Schaffung zusätzlicher Klassenräume an der Rheinschule in Urfeld wird zugestimmt.
Sachdarstellung:
1. Problem
a) Zu den Investitionsausgaben für die Errichtung von offenen Ganztagsschulen in den Grundschulen
der Stadt waren Bundeszuweisungen in Höhe von 2.760.000 € - dies entspricht 90% der kalkulierten
investiven Auszahlungen - erwartet worden. Inzwischen steht fest, dass die insgesamt für die
Schaffung von offenen Ganztagsschulen bereitgestellten Bundesmittel nicht ausreichen, um alle
Anträge auf Gewährung von Fördermitteln zu bedienen. Es wurde daher beschlossen, allen
Antragstellern, die ihre Anträge bis zum 31.01.2007 eingereicht haben - dazu gehört auch die Stadt 70% der beantragten Mittel zu gewähren. Bedingt durch diese Kürzung der Fördermittel fehlen im
städtischen Finanzplan zur Finanzierung der geplanten Investitionen spezifische Einzahlungen in
Höhe von 828.000 €.
Da Ermächtigungen für Investitionen gemäß § 23 Absatz 1 GemHVO nur in Anspruch genommen
werden dürfen, wenn die rechtzeitige Bereitstellung der Finanzmittel gesichert ist, darf mit den Maßnahmen zur Errichtung der offenen Ganztagsschulen derzeit nicht begonnen werden.
b) Wegen des zusätzlichen Raumbedarfs der Rheinschule in Urfeld in Folge der gestiegenen Schülerzahlen ist beabsichtigt, den parallel zum Rhein gelegenen neuen Altbau um ein Geschoss
aufzustocken und darin zwei Klassenräume mit Nebenräumen zu schaffen. Eine Ermächtigung zur
Durchführung der Investitionsmaßnahme, für die nach den Berechnungen des beauftragten Ingenieurbüros Haushaltsmittel von rd. 622.000 € benötigt werden, enthält der Haushalt 2007 bisher
nicht.
2. Lösung
a) Die wegen des Ausbleibens von Fördergeldern zusätzlich benötigten Eigenmittel für die Errichtung
der offenen Ganztagsschulen sollen im Zuge eines Nachtragshaushalts, den der Kämmerer für die
zweite Jahreshälfte angekündigt hat, bereitgestellt werden. Da die Maßnahmen allerdings nicht bis
zum Inkrafttreten des Nachtrags zurückgestellt werden können, bittet die Verwaltung, vorab der
Inanspruchnahme von liquiden Mitteln im Umfang von 828.000 € zuzustimmen.
b) Auch die Ermächtigung zur Erweiterung der Rheinschule soll im Zuge des Nachtragshaushalts
geschaffen werden. Allerdings kann auch diese Maßnahme nicht bis zum Inkrafttreten eines
Nachtrags zurückgestellt werden. Der Kämmerer beabsichtigt daher, die für die Erweiterung der
Rheinschule benötigten Haushaltsmittel von 622.000 € außerplanmäßig bereit zu stellen. Da die
außerplanmäßige Auszahlung erheblich im Sinne des § 83 Absatz 2 GO NRW i.V.m. § 7 der Haushaltssatzung ist, bedarf sie der vorherigen Zustimmung des Rates. Die außerplanmäßige
Auszahlung wird ebenfalls durch die Inanspruchnahme von liquiden Mittel finanziert.
3. Alternativen
werden nicht vorgeschlagen.
4. Finanzielle Auswirkungen
sind dargestellt.