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Beschlussvorlage (Haushaltswirtschaft im Haushaltsjahr 2007; Bereitstellung zusätzlicher Finanzmittel, Zustimmung zur Leistung einer außerplanmäßigen Auszahlung)

Daten

Kommune
Wesseling
Größe
11 kB
Datum
12.06.2007
Erstellt
23.06.10, 17:43
Aktualisiert
23.06.10, 17:43
Beschlussvorlage (Haushaltswirtschaft im Haushaltsjahr 2007;
Bereitstellung zusätzlicher Finanzmittel, Zustimmung zur Leistung einer außerplanmäßigen Auszahlung) Beschlussvorlage (Haushaltswirtschaft im Haushaltsjahr 2007;
Bereitstellung zusätzlicher Finanzmittel, Zustimmung zur Leistung einer außerplanmäßigen Auszahlung) Beschlussvorlage (Haushaltswirtschaft im Haushaltsjahr 2007;
Bereitstellung zusätzlicher Finanzmittel, Zustimmung zur Leistung einer außerplanmäßigen Auszahlung)

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Inhalt der Datei

Sitzungsvorlage Nr.: 142/2007 Federführender Bereich Beteiligte Bereiche Finanzmanagement Vorlage für Rat Betrifft: (ggf. Anlagen bezeichnen) Haushaltswirtschaft im Haushaltsjahr 2007; Bereitstellung zusätzlicher Finanzmittel, Zustimmung zur Leistung einer außerplanmäßigen Auszahlung Namenszeichen des federführenden Bereichs Leiter/in Datum Sachbearbeiter/in 11.06.2007 Namenszeichen Beteiligte Bereiche Bearbeitungsvermerk Fachdezernent Kämmerer Bürgermeister STADT WESSELING Vorlagen-Nr.: 142/2007 Der Bürgermeister Sachbearbeiter/in: Datum: Herr Hummelsheim 11.06.2007 X öffentlich nichtöffentlich Beratungsfolge: Rat Betreff: Haushaltswirtschaft im Haushaltsjahr 2007; Bereitstellung zusätzlicher Finanzmittel, Zustimmung zur Leistung einer außerplanmäßigen Auszahlung Beschlussentwurf: 1. Der Inanspruchnahme liquider Mittel im Umfang der ausbleibenden Fördermittel des Bundes für die Errichtung von offenen Ganztagsschulen von 828.000 € wird zugestimmt. 2. Der Leistung einer außerplanmäßigen Auszahlung gemäß § 83 GO NRW in Höhe von 622.000 € für die Schaffung zusätzlicher Klassenräume an der Rheinschule in Urfeld wird zugestimmt. Sachdarstellung: 1. Problem a) Zu den Investitionsausgaben für die Errichtung von offenen Ganztagsschulen in den Grundschulen der Stadt waren Bundeszuweisungen in Höhe von 2.760.000 € - dies entspricht 90% der kalkulierten investiven Auszahlungen - erwartet worden. Inzwischen steht fest, dass die insgesamt für die Schaffung von offenen Ganztagsschulen bereitgestellten Bundesmittel nicht ausreichen, um alle Anträge auf Gewährung von Fördermitteln zu bedienen. Es wurde daher beschlossen, allen Antragstellern, die ihre Anträge bis zum 31.01.2007 eingereicht haben - dazu gehört auch die Stadt 70% der beantragten Mittel zu gewähren. Bedingt durch diese Kürzung der Fördermittel fehlen im städtischen Finanzplan zur Finanzierung der geplanten Investitionen spezifische Einzahlungen in Höhe von 828.000 €. Da Ermächtigungen für Investitionen gemäß § 23 Absatz 1 GemHVO nur in Anspruch genommen werden dürfen, wenn die rechtzeitige Bereitstellung der Finanzmittel gesichert ist, darf mit den Maßnahmen zur Errichtung der offenen Ganztagsschulen derzeit nicht begonnen werden. b) Wegen des zusätzlichen Raumbedarfs der Rheinschule in Urfeld in Folge der gestiegenen Schülerzahlen ist beabsichtigt, den parallel zum Rhein gelegenen neuen Altbau um ein Geschoss aufzustocken und darin zwei Klassenräume mit Nebenräumen zu schaffen. Eine Ermächtigung zur Durchführung der Investitionsmaßnahme, für die nach den Berechnungen des beauftragten Ingenieurbüros Haushaltsmittel von rd. 622.000 € benötigt werden, enthält der Haushalt 2007 bisher nicht. 2. Lösung a) Die wegen des Ausbleibens von Fördergeldern zusätzlich benötigten Eigenmittel für die Errichtung der offenen Ganztagsschulen sollen im Zuge eines Nachtragshaushalts, den der Kämmerer für die zweite Jahreshälfte angekündigt hat, bereitgestellt werden. Da die Maßnahmen allerdings nicht bis zum Inkrafttreten des Nachtrags zurückgestellt werden können, bittet die Verwaltung, vorab der Inanspruchnahme von liquiden Mitteln im Umfang von 828.000 € zuzustimmen. b) Auch die Ermächtigung zur Erweiterung der Rheinschule soll im Zuge des Nachtragshaushalts geschaffen werden. Allerdings kann auch diese Maßnahme nicht bis zum Inkrafttreten eines Nachtrags zurückgestellt werden. Der Kämmerer beabsichtigt daher, die für die Erweiterung der Rheinschule benötigten Haushaltsmittel von 622.000 € außerplanmäßig bereit zu stellen. Da die außerplanmäßige Auszahlung erheblich im Sinne des § 83 Absatz 2 GO NRW i.V.m. § 7 der Haushaltssatzung ist, bedarf sie der vorherigen Zustimmung des Rates. Die außerplanmäßige Auszahlung wird ebenfalls durch die Inanspruchnahme von liquiden Mittel finanziert. 3. Alternativen werden nicht vorgeschlagen. 4. Finanzielle Auswirkungen sind dargestellt.