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Beschlussvorlage (20. Ergänzungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen in der Stadt Wesseling (Im Kaninsberg))

Daten

Kommune
Wesseling
Größe
10 kB
Datum
12.06.2007
Erstellt
23.06.10, 17:43
Aktualisiert
23.06.10, 17:43
Beschlussvorlage (20. Ergänzungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen in der Stadt Wesseling (Im Kaninsberg)) Beschlussvorlage (20. Ergänzungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen in der Stadt Wesseling (Im Kaninsberg)) Beschlussvorlage (20. Ergänzungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen in der Stadt Wesseling (Im Kaninsberg))

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Inhalt der Datei

Sitzungsvorlage Nr.: 134/2007 Federführender Bereich Beteiligte Bereiche Bauaufsicht und -verwaltung Vorlage für Rat Betrifft: (ggf. Anlagen bezeichnen) 20. Ergänzungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen in der Stadt Wesseling (Im Kaninsberg) Namenszeichen des federführenden Bereichs Leiter/in Datum Sachbearbeiter/in 22.05.2007 Namenszeichen Beteiligte Bereiche Bearbeitungsvermerk Fachdezernent Kämmerer Bürgermeister STADT WESSELING Vorlagen-Nr.: 134/2007 Der Bürgermeister Sachbearbeiter/in: Datum: Herr Hospes 22.05.2007 X öffentlich nichtöffentlich Beratungsfolge: Rat Betreff: 20. Ergänzungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen in der Stadt Wesseling (Im Kaninsberg) Beschlussentwurf: Aufgrund des § 132 des Baugesetzbuches vom 27. August 1997 (BGBl. III 213-1) in Verbindung mit § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen vom 14. Juli 1994 (SGV NW 2023) – in den jeweiligen Fassungen – und aufgrund des § 8 der Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen in der Stadt Wesseling vom 9. Mai 1988 (Abl. Stadt Wesseling S. 46) – Erschließungsbeitragssatzung -, zuletzt geändert durch die 2. Änderungssatzung vom 22. November 1996 (Abl. Stadt Wesseling S. 159), hat der Rat der Stadt Wesseling am 12. Juni 2007 folgende Satzung beschlossen: §1 Die Anbaustraße Im Kaninsberg – von Burgstraße bis Rheinstraße – in Wesseling-Urfeld ist abweichend von § 8 Abs. 1 Buchst. b) der Erschließungsbeitragssatzung ohne den im Bereich von der Burgstraße bis zum Friesenweg fehlenden nordöstlichen Gehweg endgültig hergestellt. §2 Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung im Amtsblatt der Stadt Wesseling in Kraft. Sachdarstellung: 1. Problem Die Straße Im Kaninsberg verfügt im Bereich zwischen der Burgstraße und dem Friesenweg lediglich über eine Ausbaubreite von 6 m. Diese geringe Breite lässt die Anlegung eines zweiten Gehweges nicht zu, da ansonsten ein Begegnungsverkehr nicht möglich wäre. 2. Lösung Es bedarf daher gemäß § 8 Abs. 3 der Erschließungsbeitragssatzung einer Ergänzungssatzung, die gemäß Beschlussentwurf vorgeschlagen wird. 3. Alternativen keine 4. Finanzielle Auswirkungen keine