Daten
Kommune
Wesseling
Größe
11 kB
Datum
12.06.2007
Erstellt
23.06.10, 17:43
Aktualisiert
23.06.10, 17:43
Stichworte
Inhalt der Datei
Sitzungsvorlage Nr.:
130/2007
Federführender Bereich
Beteiligte Bereiche
Bauaufsicht und -verwaltung
- 66 -
Vorlage für
Rat
Betrifft:
(ggf. Anlagen bezeichnen)
19. Ergänzungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen in der Stadt
Wesseling (An den Benden)
Namenszeichen des federführenden Bereichs
Leiter/in
Datum
Sachbearbeiter/in
22.05.2007
Namenszeichen
Beteiligte Bereiche
- 66 -
Bearbeitungsvermerk
Fachdezernent
Kämmerer
Bürgermeister
STADT WESSELING
Vorlagen-Nr.: 130/2007
Der Bürgermeister
Sachbearbeiter/in:
Datum:
Herr Hospes
22.05.2007
X
öffentlich
nichtöffentlich
Beratungsfolge:
Rat
Betreff:
19. Ergänzungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen in der Stadt Wesseling
(An den Benden)
Beschlussentwurf:
Es wird beschlossen:
19. Ergänzungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen in der Stadt Wesseling
(An den Benden)
Aufgrund des § 132 des Baugesetzbuches vom 27. August 1997 (BGBl. III 213-1) in Verbindung mit
§ 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen vom 14. Juli 1994 (SGV NW 2023) – in den
jeweiligen Fassungen – und aufgrund des § 8 der Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen
in der Stadt Wesseling vom 9. Mai 1988 (Abl. Stadt Wesseling S. 46) – Erschließungsbeitragssatzung -,
zuletzt geändert durch die 2. Änderungssatzung vom 22. November 1996 (Abl. Stadt Wesseling S. 159), hat
der Rat der Stadt Wesseling am 12. Juni 2007 folgende Satzung beschlossen:
§1
Die Anbaustraße An den Benden – einschließlich der nördlich abzweigenden Stichstraße – in WesselingBerzdorf ist abweichend von § 8 Abs. 1 Buchst. b) der Erschließungsbeitragssatzung ohne die
a) auf der Südseite der Straße An den Benden (Hauptzug) auf einer Länge von ca. 85 m (zwischen den
Grundstücken An den Benden 26 und Hauptstraße 28) und
b) auf der Ostseite der vom Hauptzug nördlich abzweigenden Stichstraße
fehlenden Gehwege endgültig hergestellt.
§2
Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung im Amtsblatt der Stadt Wesseling in Kraft.
Sachdarstellung:
1. Problem
Auf der Südseite der Straße An den Benden (Hauptzug) konnte das nach dem Bebauungsplan Nr. 24 für die
Herstellung eines durchlaufenden Gehweges benötigte Straßenland nicht erworben werden. Diese Flächen
wurden im Zuge des notwendig gewordenen Endausbaus bei Herstellung des südlichen Gehweges
ausgespart.
Die nördlich abzweigende Stichstraße verfügt – unter Vernachlässigung der schräg aufgestellten Stellplätze
– über eine Ausbaubreite von ca. 5,30 m. Hiervon entfallen ca. 0,75 m auf den westlich verlaufenden
Gehweg und ca. 4,55 m auf die Fahrbahn. Von der Anlegung eines zweiten Gehweges wurde abgesehen,
da ansonsten ein Begegnungsverkehr nicht mehr möglich gewesen wäre.
2. Lösung
Es bedarf daher gemäß § 8 Abs. 3 der Erschließungsbeitragssatzung einer Ergänzungssatzung, die gemäß
Beschlussentwurf vorgeschlagen wird.
3. Alternativen
keine
4. Finanzielle Auswirkungen
keine