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Beschlussvorlage (19. Ergänzungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen in der Stadt Wesseling (An den Benden))

Daten

Kommune
Wesseling
Größe
11 kB
Datum
12.06.2007
Erstellt
23.06.10, 17:43
Aktualisiert
23.06.10, 17:43
Beschlussvorlage (19. Ergänzungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen in der Stadt Wesseling (An den Benden)) Beschlussvorlage (19. Ergänzungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen in der Stadt Wesseling (An den Benden)) Beschlussvorlage (19. Ergänzungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen in der Stadt Wesseling (An den Benden))

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Inhalt der Datei

Sitzungsvorlage Nr.: 130/2007 Federführender Bereich Beteiligte Bereiche Bauaufsicht und -verwaltung - 66 - Vorlage für Rat Betrifft: (ggf. Anlagen bezeichnen) 19. Ergänzungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen in der Stadt Wesseling (An den Benden) Namenszeichen des federführenden Bereichs Leiter/in Datum Sachbearbeiter/in 22.05.2007 Namenszeichen Beteiligte Bereiche - 66 - Bearbeitungsvermerk Fachdezernent Kämmerer Bürgermeister STADT WESSELING Vorlagen-Nr.: 130/2007 Der Bürgermeister Sachbearbeiter/in: Datum: Herr Hospes 22.05.2007 X öffentlich nichtöffentlich Beratungsfolge: Rat Betreff: 19. Ergänzungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen in der Stadt Wesseling (An den Benden) Beschlussentwurf: Es wird beschlossen: 19. Ergänzungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen in der Stadt Wesseling (An den Benden) Aufgrund des § 132 des Baugesetzbuches vom 27. August 1997 (BGBl. III 213-1) in Verbindung mit § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen vom 14. Juli 1994 (SGV NW 2023) – in den jeweiligen Fassungen – und aufgrund des § 8 der Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen in der Stadt Wesseling vom 9. Mai 1988 (Abl. Stadt Wesseling S. 46) – Erschließungsbeitragssatzung -, zuletzt geändert durch die 2. Änderungssatzung vom 22. November 1996 (Abl. Stadt Wesseling S. 159), hat der Rat der Stadt Wesseling am 12. Juni 2007 folgende Satzung beschlossen: §1 Die Anbaustraße An den Benden – einschließlich der nördlich abzweigenden Stichstraße – in WesselingBerzdorf ist abweichend von § 8 Abs. 1 Buchst. b) der Erschließungsbeitragssatzung ohne die a) auf der Südseite der Straße An den Benden (Hauptzug) auf einer Länge von ca. 85 m (zwischen den Grundstücken An den Benden 26 und Hauptstraße 28) und b) auf der Ostseite der vom Hauptzug nördlich abzweigenden Stichstraße fehlenden Gehwege endgültig hergestellt. §2 Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung im Amtsblatt der Stadt Wesseling in Kraft. Sachdarstellung: 1. Problem Auf der Südseite der Straße An den Benden (Hauptzug) konnte das nach dem Bebauungsplan Nr. 24 für die Herstellung eines durchlaufenden Gehweges benötigte Straßenland nicht erworben werden. Diese Flächen wurden im Zuge des notwendig gewordenen Endausbaus bei Herstellung des südlichen Gehweges ausgespart. Die nördlich abzweigende Stichstraße verfügt – unter Vernachlässigung der schräg aufgestellten Stellplätze – über eine Ausbaubreite von ca. 5,30 m. Hiervon entfallen ca. 0,75 m auf den westlich verlaufenden Gehweg und ca. 4,55 m auf die Fahrbahn. Von der Anlegung eines zweiten Gehweges wurde abgesehen, da ansonsten ein Begegnungsverkehr nicht mehr möglich gewesen wäre. 2. Lösung Es bedarf daher gemäß § 8 Abs. 3 der Erschließungsbeitragssatzung einer Ergänzungssatzung, die gemäß Beschlussentwurf vorgeschlagen wird. 3. Alternativen keine 4. Finanzielle Auswirkungen keine