Daten
Kommune
Bedburg
Größe
31 kB
Datum
05.06.2012
Erstellt
25.05.12, 18:02
Aktualisiert
25.05.12, 18:02
Stichworte
Inhalt der Datei
Zu TOP:__________
Drucksache: WP8108/2012
Fachbereich II - Ordnung, Bildung,
Jugend und Soziales
Sitzungsteil
Az.:
öffentlich
Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Familien-, Bildungs- und Sozialausschuss
05.06.2012
Abstimmungsergebnis:
Betreff:
Vergabe der Zuschüsse nach den Sportförderungsrichtlinien
a) Festlegung des Höchstbetrages nach Ziff. 6.3
b) Vergabe der Zuschüsse nach Ziffern 5 und 6
c) Vergabe der Zuschüsse nach Ziffer 7
Beschlussvorschlag:
Der Familien-, Bildungs- und Sozialausschuss beschließt,
a) den Betrag nach Ziffer 6.3 der Sportförderungsrichtlinien für das Jahr 2013 auf 5,40 €
festzusetzen und den verbleibenden Betrag hälftig als Zuschuss an Mitglieder unter 18
Jahren und Übungsleiter auszuzahlen, wobei jedem Verein mindestens ein Zuschuss i.
H. v. 50,00 € gewährt wird
b) die Gewährung der nachfolgend aufgeführten Zuschüsse der Sportförderungsrichtlinien.
c) den Antrag des Bedburger Tennisclub Rot Weiss von 1948 e.V. abzulehnen.
STADT BEDBURG
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Sitzungsvorlage
Begründung:
Grundlage für die Vergabe von Zuschüssen auf dem Gebiet der Sportförderung bilden die
Sportförderungsrichtlinien der Stadt Bedburg vom 01.01.2004. Entsprechend des
Beratungsverlaufs zu TOP 7 (Novellierung der Sportförderungsrichtlinien) in der in der letzten
Sitzung des Familien-, Bildungs- und Sozialausschuss am 20.03.2012, hat, nachdem die
Mitglieder des Stadtsportverbandes einen neuen Vorstand gewählt haben, Anfang Mai ein erstes
Gespräch mit dem 1. Vorsitzenden, Herrn R. Wassenberg, stattgefunden. Hierbei wurde u. a. die
Novellierung der Sportförderungsrichtlinien angesprochen; seitens des Vorsitzenden des
Stadtsportverbandes wurde aktuell keine Notwendigkeit gesehen, die bisherigen Förderungspraxis
zu überarbeiten.
Da aufgrund der Relation `Verwaltungsaufwand/ frei verfügbare Fördermittel´ auch der Ausschuss
in v. g. Sitzung die Notwendigkeit einer Novellierung skeptisch bewertete, schlägt die Verwaltung
vor, die Sportförderungsrichtlinien der Stadt Bedburg vom 01.01.2004 auch weiterhin anzuwenden.
a) Festlegung des Höchstbetrages nach Ziffer 6.3 der Sportförderungsrichtlinien
Nach Ziffer 6.3 in Verbindung mit Ziffer 6.4 der Sportförderungsrichtlinien hat der Familien-,
Bildungs- und Sozialausschuss einen Höchstbetrag für den Betriebskostenzuschuss zu
bestimmen. In den vergangenen Jahren wurde der Betrag auf 5,40 € je Mitglied festgesetzt.
Dieser Betrag orientiert sich an den nachgewiesenen, erheblichen Aufwendungen der Vereine
mit vereinseigenen Anlagen und stellt gleichzeitig sicher, dass auch in diesem Jahr ein
Zuschuss von weniger als 50 v. H. der nachgewiesenen Betriebskosten gewährt wird.
b) Vergabe der Zuschüsse nach Ziffer 5 und 6
Die Mittel für die institutionelle Förderung nach Ziffer 5 und 6 der Sportförderungsrichtlinien sind
bei Produkt 08.421.226 (Kostenstelle 226.001) für das Jahr 2012 in Höhe von 8.000,00 €
veranschlagt. Bis zum Stichtag 31.03.2012 sind insgesamt neun Anträge zu Ziffer 5 form- und
fristgerecht eingegangen. Die beiden Tennisvereine im Stadtgebiet haben form- und fristgerecht
einen Antrag nach Ziffer 6 der Sportförderungsrichtlinien gestellt; die nachgewiesenen
Betriebskosten enthalten aus abrechnungstechnischen Gründen nicht ausschließlich die Kosten
für den Betrieb der eigenen Dusch- und Umkleideräume. Die zur Verfügung stehenden Mittel für
die institutionelle Förderung nach Ziffer 5 errechnen sich aus dem Gesamtansatz (8.000,00 €)
abzüglich der Mittel für die Betriebskostenzuschüsse nach Ziffer 6 (3.218,40 €/ im Vorjahr
3.304,80 €).
Verein
Bedburger Tennisclub Rot Weiß
Tennis-Club Kaster e.V.
Mitglieder
Zuschuss
279
317
596
1.506,60 €
1.711,80 €
3.218,40 €
Der verbleibende Betrag in Höhe von 4.781,60 € wird hälftig für die Berechnung des
Zuschusses nach Mitgliedern unter 18 Jahren (1,58 €/ im Vorjahr 1,72 € je Person) sowie der
Übungsleiter (34,56 €, im Vorjahr 38,98 € je Person/Trainer) herangezogen. Die
Zuschussgewährung ist nachfolgender Tabelle zu entnehmen.
Beschlussvorlage WP8-108/2012
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Nr.
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Sitzungsvorlage
jugendl.
Mitglieder
Verein
Betrag
Trainer
Gesamtsumme
Betrag
1
Bedburger Fischereiverein e.V.
8
12,64 €
0
0
50,00 €
2
BC Kirdorf-Blerichen 1932 e.V
55
86,90 €
1
34,56 €
121,46 €
3
Bedburger Tennisclub Rot-Weiß
86
135,88 €
4
138,24 €
274,12 €
4
SC Borussia Kaster-Königshoven
377
595,66 €
17
587,52 €
1.183,18 €
5
DLRG Ortsgruppe Bedburg e.V.
245
387,10 €
8
276,48 €
663,58 €
6
SPVGG Kirch-Grottenherten e.V.
86
135,88 €
1
34,56 €
170,44 €
7
Tennis-Club Kaster 75 e.V.
81
127,98 €
6
207,36 €
335,34 €
8
TKD Bedburg e.V.
25
39,50 €
3
103,68 €
143,18 €
9
Turnvereinigung Bedburg e.V.
527
832,66 €
28
967,68 €
1.800,34 €
1.490
2.354,20 €
68
2.350,08 €
4.741,64 €
c) Vergabe der Zuschüsse nach Ziffer 7
Nach Ziffer 7 der Sportförderungsrichtlinien können die Vereine/Organisationen
investitionsmittel für Neubau, Erweiterung oder Sanierung vereinseigener Anlagen oder bei
Anschaffung langlebiger Wirtschaftsgüter beantragen. Entsprechende Anträge sind der
Verwaltung bis zum 01. Juni eines Jahres für Maßnahmen im folgenden Jahr vorzulegen.
Aktuell liegt der Verwaltung ein Antrag des Bedburger Tennisclubs Rot-Weiß von 1948 e.V. zur
Teilüberholung/ Sanierung der Tennisplätze vor; die beigefügten Rechnungen i. H. v. 3.998,38
€ datieren vom 22.03.2012. Da die Maßnahmen bereits abgeschlossen wurden, kann ein
Zuschuss nach den Sportförderungsrichtlinien Ziffer 7.2. nicht bewilligt werden. Der Antrag ist
daher abzulehnen.
Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel:
nicht erkennbar
Finanzielle Auswirkungen:
Nein
Ja
mit textlicher Erläuterung:
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren
Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*:
----------------------------------Möcker
----------------------------------Kramer
----------------------------------Koerdt
Sachbearbeiter(in)
Fachbereichsleiter
Bürgermeister
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Sitzungsvorlage
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