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Beschlussvorlage (Vergabe der Zuschüsse nach den Sportförderungsrichtlinien a) Festlegung des Höchstbetrages nach Ziff. 6.3 b) Vergabe der Zuschüsse nach Ziffern 5 und 6 c) Vergabe der Zuschüsse nach Ziffer 7)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
31 kB
Datum
05.06.2012
Erstellt
25.05.12, 18:02
Aktualisiert
25.05.12, 18:02
Beschlussvorlage (Vergabe der Zuschüsse nach den Sportförderungsrichtlinien
a) Festlegung des Höchstbetrages nach Ziff. 6.3
b) Vergabe der Zuschüsse nach Ziffern 5 und 6
c) Vergabe der Zuschüsse nach Ziffer 7) Beschlussvorlage (Vergabe der Zuschüsse nach den Sportförderungsrichtlinien
a) Festlegung des Höchstbetrages nach Ziff. 6.3
b) Vergabe der Zuschüsse nach Ziffern 5 und 6
c) Vergabe der Zuschüsse nach Ziffer 7) Beschlussvorlage (Vergabe der Zuschüsse nach den Sportförderungsrichtlinien
a) Festlegung des Höchstbetrages nach Ziff. 6.3
b) Vergabe der Zuschüsse nach Ziffern 5 und 6
c) Vergabe der Zuschüsse nach Ziffer 7) Beschlussvorlage (Vergabe der Zuschüsse nach den Sportförderungsrichtlinien
a) Festlegung des Höchstbetrages nach Ziff. 6.3
b) Vergabe der Zuschüsse nach Ziffern 5 und 6
c) Vergabe der Zuschüsse nach Ziffer 7)

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Zu TOP:__________ Drucksache: WP8108/2012 Fachbereich II - Ordnung, Bildung, Jugend und Soziales Sitzungsteil Az.: öffentlich Beratungsfolge: Sitzungstermin: Familien-, Bildungs- und Sozialausschuss 05.06.2012 Abstimmungsergebnis: Betreff: Vergabe der Zuschüsse nach den Sportförderungsrichtlinien a) Festlegung des Höchstbetrages nach Ziff. 6.3 b) Vergabe der Zuschüsse nach Ziffern 5 und 6 c) Vergabe der Zuschüsse nach Ziffer 7 Beschlussvorschlag: Der Familien-, Bildungs- und Sozialausschuss beschließt, a) den Betrag nach Ziffer 6.3 der Sportförderungsrichtlinien für das Jahr 2013 auf 5,40 € festzusetzen und den verbleibenden Betrag hälftig als Zuschuss an Mitglieder unter 18 Jahren und Übungsleiter auszuzahlen, wobei jedem Verein mindestens ein Zuschuss i. H. v. 50,00 € gewährt wird b) die Gewährung der nachfolgend aufgeführten Zuschüsse der Sportförderungsrichtlinien. c) den Antrag des Bedburger Tennisclub Rot Weiss von 1948 e.V. abzulehnen. STADT BEDBURG Seite: 2 Sitzungsvorlage Begründung: Grundlage für die Vergabe von Zuschüssen auf dem Gebiet der Sportförderung bilden die Sportförderungsrichtlinien der Stadt Bedburg vom 01.01.2004. Entsprechend des Beratungsverlaufs zu TOP 7 (Novellierung der Sportförderungsrichtlinien) in der in der letzten Sitzung des Familien-, Bildungs- und Sozialausschuss am 20.03.2012, hat, nachdem die Mitglieder des Stadtsportverbandes einen neuen Vorstand gewählt haben, Anfang Mai ein erstes Gespräch mit dem 1. Vorsitzenden, Herrn R. Wassenberg, stattgefunden. Hierbei wurde u. a. die Novellierung der Sportförderungsrichtlinien angesprochen; seitens des Vorsitzenden des Stadtsportverbandes wurde aktuell keine Notwendigkeit gesehen, die bisherigen Förderungspraxis zu überarbeiten. Da aufgrund der Relation `Verwaltungsaufwand/ frei verfügbare Fördermittel´ auch der Ausschuss in v. g. Sitzung die Notwendigkeit einer Novellierung skeptisch bewertete, schlägt die Verwaltung vor, die Sportförderungsrichtlinien der Stadt Bedburg vom 01.01.2004 auch weiterhin anzuwenden. a) Festlegung des Höchstbetrages nach Ziffer 6.3 der Sportförderungsrichtlinien Nach Ziffer 6.3 in Verbindung mit Ziffer 6.4 der Sportförderungsrichtlinien hat der Familien-, Bildungs- und Sozialausschuss einen Höchstbetrag für den Betriebskostenzuschuss zu bestimmen. In den vergangenen Jahren wurde der Betrag auf 5,40 € je Mitglied festgesetzt. Dieser Betrag orientiert sich an den nachgewiesenen, erheblichen Aufwendungen der Vereine mit vereinseigenen Anlagen und stellt gleichzeitig sicher, dass auch in diesem Jahr ein Zuschuss von weniger als 50 v. H. der nachgewiesenen Betriebskosten gewährt wird. b) Vergabe der Zuschüsse nach Ziffer 5 und 6 Die Mittel für die institutionelle Förderung nach Ziffer 5 und 6 der Sportförderungsrichtlinien sind bei Produkt 08.421.226 (Kostenstelle 226.001) für das Jahr 2012 in Höhe von 8.000,00 € veranschlagt. Bis zum Stichtag 31.03.2012 sind insgesamt neun Anträge zu Ziffer 5 form- und fristgerecht eingegangen. Die beiden Tennisvereine im Stadtgebiet haben form- und fristgerecht einen Antrag nach Ziffer 6 der Sportförderungsrichtlinien gestellt; die nachgewiesenen Betriebskosten enthalten aus abrechnungstechnischen Gründen nicht ausschließlich die Kosten für den Betrieb der eigenen Dusch- und Umkleideräume. Die zur Verfügung stehenden Mittel für die institutionelle Förderung nach Ziffer 5 errechnen sich aus dem Gesamtansatz (8.000,00 €) abzüglich der Mittel für die Betriebskostenzuschüsse nach Ziffer 6 (3.218,40 €/ im Vorjahr 3.304,80 €). Verein Bedburger Tennisclub Rot Weiß Tennis-Club Kaster e.V. Mitglieder Zuschuss 279 317 596 1.506,60 € 1.711,80 € 3.218,40 € Der verbleibende Betrag in Höhe von 4.781,60 € wird hälftig für die Berechnung des Zuschusses nach Mitgliedern unter 18 Jahren (1,58 €/ im Vorjahr 1,72 € je Person) sowie der Übungsleiter (34,56 €, im Vorjahr 38,98 € je Person/Trainer) herangezogen. Die Zuschussgewährung ist nachfolgender Tabelle zu entnehmen. Beschlussvorlage WP8-108/2012 Seite 2 STADT BEDBURG Nr. Seite: 3 Sitzungsvorlage jugendl. Mitglieder Verein Betrag Trainer Gesamtsumme Betrag 1 Bedburger Fischereiverein e.V. 8 12,64 € 0 0 50,00 € 2 BC Kirdorf-Blerichen 1932 e.V 55 86,90 € 1 34,56 € 121,46 € 3 Bedburger Tennisclub Rot-Weiß 86 135,88 € 4 138,24 € 274,12 € 4 SC Borussia Kaster-Königshoven 377 595,66 € 17 587,52 € 1.183,18 € 5 DLRG Ortsgruppe Bedburg e.V. 245 387,10 € 8 276,48 € 663,58 € 6 SPVGG Kirch-Grottenherten e.V. 86 135,88 € 1 34,56 € 170,44 € 7 Tennis-Club Kaster 75 e.V. 81 127,98 € 6 207,36 € 335,34 € 8 TKD Bedburg e.V. 25 39,50 € 3 103,68 € 143,18 € 9 Turnvereinigung Bedburg e.V. 527 832,66 € 28 967,68 € 1.800,34 € 1.490 2.354,20 € 68 2.350,08 € 4.741,64 € c) Vergabe der Zuschüsse nach Ziffer 7 Nach Ziffer 7 der Sportförderungsrichtlinien können die Vereine/Organisationen investitionsmittel für Neubau, Erweiterung oder Sanierung vereinseigener Anlagen oder bei Anschaffung langlebiger Wirtschaftsgüter beantragen. Entsprechende Anträge sind der Verwaltung bis zum 01. Juni eines Jahres für Maßnahmen im folgenden Jahr vorzulegen. Aktuell liegt der Verwaltung ein Antrag des Bedburger Tennisclubs Rot-Weiß von 1948 e.V. zur Teilüberholung/ Sanierung der Tennisplätze vor; die beigefügten Rechnungen i. H. v. 3.998,38 € datieren vom 22.03.2012. Da die Maßnahmen bereits abgeschlossen wurden, kann ein Zuschuss nach den Sportförderungsrichtlinien Ziffer 7.2. nicht bewilligt werden. Der Antrag ist daher abzulehnen. Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel: nicht erkennbar Finanzielle Auswirkungen: Nein Ja mit textlicher Erläuterung: Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*: ----------------------------------Möcker ----------------------------------Kramer ----------------------------------Koerdt Sachbearbeiter(in) Fachbereichsleiter Bürgermeister Beschlussvorlage WP8-108/2012 Seite 3 STADT BEDBURG Beschlussvorlage WP8-108/2012 Sitzungsvorlage Seite: 4 Seite 4