Daten
Kommune
Vettweiß
Größe
10 kB
Datum
13.02.2014
Erstellt
12.02.14, 11:39
Aktualisiert
12.02.14, 11:39
Stichworte
Inhalt der Datei
1. Haushaltssatzung der Gemeinde Vettweiß für das Haushaltsjahr 2015
Aufgrund der §§ 75 ff. der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO) in
der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV.NRW.S666), zuletzt geändert
durch Artikel 1 des Gesetzes vom 09. Apri 2013 (GV. NRW. S. 194) hat der Rat der
Gemeinde Vettweiß mit Beschluss vom ____________ folgende Haushaltssatzung
erlassen:
§1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2015, der die für die Erfüllung der Aufgaben
der Gemeinde voraussichtlich anfallenden Erträge und entstehenden Aufwendungen
sowie eingehenden Einzahlungen und zu leistenden Auszahlungen und notwendigen
Verpflichtungsermächtigungen enthält, wird
im Ergebnisplan mit
dem Gesamtbetrag der Erträge auf
dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf
14.372.706 €
16.152.067 €
im Finanzplan mit
dem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus
laufender Verwaltungstätigkeit auf
dem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus
laufender Verwaltungstätigkeit auf
12.935.851 €
14.122.000 €
dem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit
und der Finanzierungstätigkeit auf
1.104.283 €
dem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit
und der Finanzierungstätigkeit auf
647.250 €
festgesetzt
§2
Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme für Investitionen
erforderlich ist, wird auf
festgesetzt.
§3
Die Verringerung der allgemeinen Rücklage zum Ausgleich des
Ergebnisplans wird auf
festgesetzt.
§4
Der Höchstbetrag der Kredite, die zur Liquiditätssicherung
in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf
festgesetzt.
0,00 €
1.779.361 €
8.500.000,00 €
§5
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr 2015
durch eine Hebesatzsatzung festgesetzt.
§6
Nach dem Haushaltssicherungskonzept ist der Haushaltsausgleich im Jahre 2022
wieder hergestellt. Die dafür im Haushaltssicherungskonzept enthaltenen
Konsolidierungsmaßnahmen sind bei der Ausführung des Haushaltsplans umzusetzen.
2. Bekanntmachung der Haushaltssatzung nach den geltenden Vorschriften:
Die vorstehende Haushaltssatzung mit ihren Anlagen für das Haushaltsjahr 2014 wird
hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die Haushaltssatzung mit ihren Anlagen ist gemäß §
80 Abs. 5 GO NRW dem Landrat als untere staatliche Verwaltungsbehörde in Düren mit
Schreiben vom
angezeigt worden.
Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom ___________ bis 31.12.2015 im
Rathaus Vettweiß, Gereonstraße 14, Zimmer 007 öffentlich aus.
Hinweis:
Es wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung von Verfahrens- und
Formvorschriften der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen GO NRW
beim Zustandekommen dieser Satzung nach Ablauf eines Jahres seit dieser
Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden kann, es sei denn
a)
b)
c)
d)
eine vorgeschriebene Genehmigung oder Anzeige fehlt,
diese Satzung ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht worden,
der Bürgermeister hat den Ratsbeschluss vorher beanstandet oder
der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Gemeinde vorher gerügt
und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden,
die den Mangel ergibt.
Vettweiß, den
_______________
(Kranz)
Bürgermeister