Daten
Kommune
Vettweiß
Größe
116 kB
Datum
13.02.2014
Erstellt
12.02.14, 11:39
Aktualisiert
12.02.14, 11:39
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Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzept
2012 bis 2022 für die Jahre 2014 bis 2025
Haushaltssicherungskonzept 2010 – 2014
Den Haushaltssatzungen 2010 und 2011 sowie dem Haushaltssicherungskonzept 2010 bis
2014 hat der Landrat des Kreises Düren als untere staatliche Verwaltungsbehörde mit
Verfügung vom 7.12.2010 die Genehmigung gemäß § 76 Abs. 2 GO NRW versagt, da ein
Haushaltsausgleich im Konsolidierungszeitraum nicht dargestellt werden konnte.
Der Gemeinde wurde aufgegeben weitere Haushaltsicherungskonzepte aufzustellen und das
bestehende Haushaltssicherungs- und Personalkonsolidierungskonzept in den folgenden
Jahren fortzuschreiben.
Trotz wiederholter Empfehlung der Verwaltung hat der Rat der Gemeinde Vettweiß es bisher
abgelehnt die Hebesätze sowohl für das Jahr 2011 als auch für das Jahr 2012 auf mindestens
den jeweiligen Landesdurchschnitt festzusetzen.
Die Vorgaben für die freiwilligen Leistungen wurden umgesetzt. Die Maßgaben in der
Stellenbewirtschaftung eingehalten.
Kostenrechnende Einrichtungen werden kostendeckend betrieben. Der Hinweis, bei der
Ermittlung der Abschreibungen den Wiederbeschaffungszeitwert zu Grunde zu legen, wurde
nicht aufgegriffen.
Ursachen für das HSK 2010 ff
Die Ursachen, weshalb sich die Gemeinde Vettweiß seit 2010 in der Haushaltssicherung
(vorläufigen Haushaltsführung) befindet, sind im Konzept für die Jahre 2010 bis 2014
umfangreich dargelegt und beschrieben worden.
Die Gemeinde hat seit Änderung des GFG 2010 bei ungefähr gleicher Steuerkraft rund 1 Million
weniger Schlüsselzuweisungen des Landes erhalten. Darüber hinaus sind die Umlagen
Richtung Kreis weiter gestiegen. Die näheren Details hierzu und die Kuriositäten und
Fehlanreizwirkungen des GFG 2010, 2011 und erneut in 2012 wurden im
Haushaltssicherungskonzept 2010 – 2012 ausführlich beschrieben. Insbesondere die
Auswirkungen des erhöhten Soziallastenansatzes führen insbesondere im Kreis Düren dazu,
dass der kreisangehörige Raum und auch der Kreis Düren erheblich weniger
Schlüsselzuweisungen erhalten. Diese Mittel fließen der Stadt Düren zu, obwohl die Stadt gar
nicht Aufgabenträger im SGB II ist. Aufgabenträger ist der Kreis Düren, der die fehlenden Mittel
wieder über die Kreisumlage refinanziert. Die Gemeinde Vettweiß wird durch diese Kuriosität
des GFG zweimal bestraft. Zum einen erhält sie weniger Schlüsselzuweisungen, da die Zahl
der SGB II Empfänger relativ gering ist und der überwiegende Teil der GFG Mittel in die Stadt
Düren abfließt, zum anderen muss die Gemeinde dem Aufgabenträger dem Kreis Düren wegen
fehlender GFG Mittel beim Kreis erhöhte Kreisumlagen zahlen.
Dieser handwerkliche Fehler, der u.a. zu Fehlanreizwirkungen führt, ist dem Innenminister
mehrfach vorgetragen worden. Eine Änderung des GFG ist jedoch nicht erkennbar, so dass
eine Vielzahl von Kommunen den Klageweg beschritten haben.
Der Prüfbericht der Jahre 2002 bis 2005 des GPA hat wiederholt deutlich gemacht, dass die
Gemeinde für sich alleine betrachtet nicht überlebensfähig ist. Sie bedarf der Unterstützung des
Landes. Diese Unterstützung ist jedoch nicht folgerichtig ausgebaut, sondern erheblich
reduziert worden, so dass ein bisher nicht genehmigungsfähiges HSK die logische Konsequenz
ist. Dies wird auch nochmals vor dem Hintergrund der bisherigen Bemühungen um einen
Haushaltsausgleich aus nachfolgender Historie deutlich.
-1-
Haushaltsausgleich
Zur Historie:
Die Gemeinde Vettweiß gehörte bis 1991 zu den so genannten „Ausgleichsstockgemeinden“
und war nur aufgrund zusätzlicher Finanzhilfen des Landes überlebensfähig. Dieser so
genannte Ausgleichsstock wurde in den Jahren 1991/92 vom Land abgeschafft. Unter der
Maßgabe, dass die Gemeinde Vettweiß erhebliche Auflagen erfüllt, wurde eine
Teilentschuldung der Gemeinde durch das Land vorgenommen. Ein gefordertes
Haushaltssicherungskonzept, welches für die Jahre 1991 bis 1994 entwickelt wurde, brachte
immense Einschränkungen für die Gemeinde und erhebliche Belastungen für die Bürger mit
sich. Es war mit einem umfangreichen Auflagenkatalog verbunden.
Beispielhaft sind nur einige wenige Themen hier aufgelistet:
• Aufgabe der Trägerschaft für die Kindergärten ab 1.1.1992
• Übertragung von Sportheimen und Dorfgemeinschaftshäusern auf die örtlichen Vereine
• Reduzierung der Sportplatzpflege
• Einführung von Turnhallenbenutzungsgebühren
• Höchstmögliche Steuer- und Gebührensätze
Aber nur mit diesen Maßnahmen alleine war kein Haushaltsausgleich zu erzielen. Zur
Erinnerung sei erwähnt, dass das Land zum damaligen Zeitpunkt den Kommunen noch weitaus
mehr Hilfestellung gewährte, als dies zur Zeit der Fall ist. Auch hier seien nur einige Beispiele
genannt, die die Überlebensfähigkeit der Gemeinde Vettweiß mit sicherten.
•
•
•
Gewährung von Schülerfahrtkosten
Gewährung einer Freiraumpauschale
Gewährung eines Härteausgleichs für hohe Abwassergebühren
Hilfe stellend kam hinzu, dass die Gemeinde in das „Ziel 5 b Förderprogramm“ aufgenommen
wurde. All diese Hilfestellungen des Landes sind in der Vergangenheit Schritt für Schritt
abgebaut und dafür zusätzlich neue Aufgaben von Bund und Land ohne entsprechende
Finanzausstattung für die Kommunen draufgesattelt worden. Nur durch eine solide
Haushaltspolitik unter Beibehaltung der Auflagen aus dem Haushaltssicherungskonzept und
dem unermüdlichen ehrenamtlichen Engagement unserer Bürgerinnen und Bürger konnte die
Gemeinde bis zum Jahre 2010 ohne HSK überleben. Um das auch zahlenmäßig immer wieder
darstellen zu können, half das alte Rechnungswesen, die Kameralistik sowie ein Sparstrumpf
den die Gemeinde in guten Zeiten angelegt und der jedoch ab 2000 kontinuierlich jährlich zum
Ausgleich dienen musste.
Mit Einführung des NKF wurde dann nochmals nachhaltig deutlich, dass die Gemeinde für sich
alleine betrachtet nicht überlebensfähig ist. Dies hat auch der Prüfbericht des GPA für die Jahre
2002 bis 2005 bestätigt. Die Finanzkrise und die explodierenden Sozialausgaben stellt die
Gemeinde nunmehr vor unlösbare Aufgaben.
Gesetzliche Vorgaben des Landes zur Haushaltssicherung
Die Gemeinden haben gem. § 75 Abs. 1 Satz 1 GO NRW ihre Haushaltswirtschaft so zu planen
und zu führen, dass die stetige Erfüllung ihrer Aufgaben gesichert ist. Als wesentliche
Grundlage hierfür wird auch im NKF der jährliche Haushaltsausgleich – in Planung und
Rechnung – gefordert. Des weiteren soll gem. § 84 Satz 3 GO auch die Ergebnis- und
Finanzplanung die dem Haushaltsjahr folgenden drei Planungsjahren in den einzelnen Jahren
ausgeglichen sein.
Dies ist bei der Gemeinde Vettweiß nicht der Fall.
-2-
Ein HSK ist aufzustellen, wenn
-
-
-
durch Veränderung der Haushaltswirtschaft innerhalb eines Haushaltsjahres der in der
Schlussbilanz des Vorjahres ausgewiesene Ansatz der Allgemeinen Rücklage (Teil des
Eigenkapitals) um mehr als ¼ verringert wird.
In zwei aufeinander folgenden Haushaltsjahren geplant ist, den in der Schlussbilanz des
Vorjahres ausgewiesenen Ansatz der Allgemeinen Rücklage um jeweils mehr als 1/20 zu
verringern oder
innerhalb
des
Finanzplanungszeitraums
der
mittelfristigen
Ergebnisund
Finanzrechnung die Allgemeine Rücklage aufgebraucht wird.
Anders ausgedrückt, ergibt sich also die Verpflichtung zur Aufstellung eines HSK, wenn
-
der Fehlbetrag des Ergebnisplanes in einem Jahr so hoch ist, dass die Allgemeine
Rücklage um mehr als 25 % verringert wird.
Durch den Fehlbetrag des Ergebnisplanes in zwei aufeinander folgenden Jahren die
Allgemeine Rücklage um jeweils mehr als 5 % verringert wird, oder
die Allgemeine Rücklage durch Fehlbeträge innerhalb des Finanzplanungszeitraumes
komplett aufgezehrt wird.
Gemäß § 76 GO NRW ist die Genehmigung eines HSK zulässig, wenn der Haushaltsausgleich
innerhalb eines Zeitraumes von 10 Jahren erreicht wird. Auch nach dieser Änderung bleibt es
bei der in der GO ausdrücklich niedergelegten Pflicht den Haushalt so schnell wie möglich
auszugleichen.
Zum aktuellen Sachstand
Die Umstellung auf das Neue Kommunale Finanzmanagement erfolgte zum 01.01.2008. Im
Dezember 2013 liegen nunmehr die Jahresabschlüsse 2008-2012 vor.
Die testierten Jahresergebnisse seit 2008 bis 2012 sind nachfolgend dargestellt. Sie waren
durchweg besser als in den Haushaltplänen ursprünglich kalkuliert. Dies liegt u. a. an
Sondereffekten wie dem KJP II, Mehreinnahmen aufgrund konjunktureller Entwicklungen,
Verschiebungen beim Personal (SGB II) und nicht zuletzt aufgrund von Einsparungen durch
nicht ausgeschöpfte Ansätze. Die Erläuterungen hierzu ergeben sich aus den entsprechenden
Jahresabschlussberichten.
Jahresüberschuss 2008
Jahresfehlbetrag 2009
Jahresfehlbetrag 2010
Jahresfehlbetrag 2011
Jahresfehlbetrag 2012
4 T€
-58 T€
-958 T€
-1.732 T€
-1.542 T€
Die geplanten Defizite für die Jahre 2013-2022 stellten sich lt. HSK 2012-2022 wie folgt dar.
2013
2014
2015
2016
2017
-1.931.053,00 €
-1.602.664,00 €
- 1.464.209,00 €
-1.220.102,00 €
- 1.068.638,00 €
2018
2019
- 812.116,00 €
- 668.033,00 €
-
2020
432.209,00 €
-3-
2021
- 218.367,00 €
2022
8.694,00 €
Das HSK sah einen ausgeglichenen Haushalt im Jahr 2022 mit einem positiven Ergebnis i. H. v.
8.694,00 € vor.
Die weitere Entwicklung der allgemeinen Rücklage sah vor, dass diese bis zum Jahr 2022 von
rund 19.000.000 € in 2011 auf rund 8.000.000 € in 2022 sinken würde.
Übersicht über die vorläufige Entwicklung der Allg. Rücklage
Im Rahmen des HSK 2012 – 2022
in T€
Prozentuale Veränderung
im lfd. Haushaltsjahr
Eigenkapital
31.12.2009
22258
geplanter Fehlbetrag
Eigenkapital
2010
31.12.2010
-958
21300
0%
geplanter Fehlbetrag
Eigenkapital
2011
31.12.2011
-2.064
19236
-9,69%
geplanter Fehlbetrag
Eigenkapital
2012
31.12.2012
-2.120
17116
-11,02%
geplanter Fehlbetrag
Eigenkapital
2013
31.12.2013
-1.931
15185
-11,28%
geplanter Fehlbetrag
Eigenkapital
2014
31.12.2014
-1.602
13583
-10,55%
geplanter Fehlbetrag
Eigenkapital
2015
31.12.2015
-1.464
12119
-10,78%
geplanter Fehlbetrag
Eigenkapital
2016
31.12.2016
-1.220
10899
-10,07%
geplanter Fehlbetrag
Eigenkapital
2017
31.12.2017
-1.068
9831
-9,80%
geplanter Fehlbetrag
Eigenkapital
2018
31.12.2018
-812
9019
-8,26%
geplanter Fehlbetrag
Eigenkapital
2019
31.12.2019
-668
8351
-7,41%
geplanter Fehlbetrag
Eigenkapital
2020
31.12.2020
-432
7919
-5,17%
geplanter Fehlbetrag
Eigenkapital
2021
31.12.2021
-218
7701
-2,75%
geplanter Fehlbetrag
Eigenkapital
2022
31.12.2022
8
7709
0,00%
-4-
Bereits eingeleitete Maßnahmen zur Verringerung des Defizits
Folgende wesentlichen Maßnahmen wurden in Folge des HSK von 1991 – 1994 bzw. 2012 bis
2022 durch weitere Aktionen umgesetzt und auch bis heute beibehalten:
•
•
•
•
•
•
•
•
•
•
•
•
•
•
•
Restriktive Personalpolitik
Konsequente Entschuldung ab 1991 bis 2009 von 14 MIO € auf rund 1 MIO €
Übertragung der Kindergärten auf Dritte
Konsequente Erhebung von Beiträgen und Gebühren
Vollständige Übernahme der Betriebs-, Unterhaltungs- und Investitionskosten der
Vereinsheime und Bürgerhäuser durch die Vereine –Im Gegenzug Gewährung von
ZuschüssenÜbertragung der Schlüsselgewalt der Turnhallen/Vereinsliegenschaften an Vereine,
damit keine Hausmeisterkosten mehr in den Abendstunden anfallen
Hand– und Spanndienst bei der Errichtung von Feuerwehrhäusern
Hand- und Spanndienst bei der Errichtung von Leichenhallen
Hand- und Spanndienst bei der Errichtung von Jugendräumen
Erheben von Turnhallenbenutzungsgebühren
Mäharbeiten auf den Sportplätzen nur noch auf der Spielfläche bzw. überall wo der
Großflächenmäher fahren kann. Übertragung der Nebenflächen auf die Vereine.
Erschließung von Baugebieten durch Dritte unter Abschöpfung von Strukturbeiträgen
Umstellung der öffentlichen Jugendbücherei auf ehrenamtliche Kräfte. Dadurch Wegfall
einer Teilzeitkraft für die Bücherei.
Wegfall der Glasversicherung bei Gebäuden
Vereinbarung an Selbstbehalten bei den Kfz-Versicherungen
Neue bzw. noch nicht abschließend umgesetzte Maßnahmen,
•
•
•
•
•
•
•
•
•
Aufgrund des Demographischen Wandels und sinkender Schülerzahlen wurde die
Auflösung der Hauptschule Vettweiß beschlossen. Die Hauptschule läuft bis 2017 aus.
Die Grundschulstandorte Müddersheim und Vettweiß werden mit und mit
zusammengelegt (2014/2015). Es wird geprüft, ob der Schulstandort Kelz bei sinkenden
Schülerzahlen ebenfalls nach Vettweiß verlagert wird (2017).
Es werden Verhandlungen mit Windkraftbetreibern geführt, die ein jährliches
Nutzungsentgelt für die Bereitstellung von Gemeindewegen zum Ziel hat. In 2015
wurden deshalb 90.000 € und ab 2016 200.000 € veranschlagt. In 2014 kann die
Maßnahme voraussichtlich noch nicht umgesetzt werden.
Es werden Verhandlungen geführt, die die Nutzung der nicht mehr benötigten
Schulgrundstücke, insb. Müddersheim, für Senioren vorsehen und dementsprechende
Einnahmen generiert. Ein entsprechender Ansatz ist ab 2016 gebildet (ab 2018 für Kelz).
Die Interkommunale Zusammenarbeit wird weiter forciert. Im Bereich der EDV und des
Kassenbuchungsgeschäftes zeigt dies bereits in 2013 Wirkung.
Heranziehung der Straßenbaulastträger zu den Abwassergebühren (seit 2013)
Verringerung des Aufwandes für die Straßenbeleuchtung (2013)
Optimierung des Forderungsmanagements, insb. zeitnahe Vollstreckung von
Forderungen (fortlaufender Prozess)
Bildung eines Arbeitskreises mit dem Ziel, die Friedhofsgebühren und die
Beerdigungskosten durch die Steigerung der Attraktivität der Friedhöfe bzw. Schaffung
neuer Beerdigungsformen , z. B. Urnenstelen, zu senken.
-5-
•
•
Steuererhöhungen ab dem Haushaltsjahr 2013 ff. zur Reduzierung der Defizite, die nicht
durch entsprechende andere Mehreinnahmen bzw. Kostenreduzierung aufgefangen
werden. (vgl Abschnitt Realsteuern)
Veränderung der Kalkulation der Abwassergebühren (kalk. Abschreibung vom
Wiederbeschaffungszeitwert ab 2014). Einer Erhöhung des kalkulatorischen Zinssatzes
auf das von der Rechtsprechung akzeptierte höchstmögliche Niveau von 7 % hat der
Rat nicht zugestimmt.
Aufgrund all dieser Maßnahmen ergeben sich im Rahmen der Fortschreibung des HSK 2014 –
2025 nachfolgende voraussichtliche Jahresergebnisse.
2013
- 1.931.053,00 €
2014
- 1.892.321,00 €
2019
-
450.525 €
2015
-1.779.361,00 €
2020
-
302.654,00 €
2016
2018
- 1.235.839,00 € - 979.654,00 € - 760.293 €
2021
-
2017
119.842,00 €
2022
54.024,00 €
2023
2024
2025
248.161,00 €
449.293,00 €
651.058,00 €
Ordentliche Erträge
Ordentliche Aufwendungen
20.000.000,00 €
19.000.000,00 €
18.000.000,00 €
17.000.000,00 €
16.000.000,00 €
15.000.000,00 €
14.000.000,00 €
13.000.000,00 €
2014
2015
2016
2017
2018
2019
2020
2021
2022
2023
2024
2025
Aus der Grafik wird ersichtlich, dass durch die Defizite kontinuierlich verkleinert werden. Erst in
2022 schafft es die Gemeinde Vettweiß, schwarze Zahlen zu schreiben.Die Entwicklung der
Jahresergebnisse im fortgeschriebenen HSK 2014 – 2025 zeigt, dass die Allgemeine Rücklage
im Haushaltsjahr 2022 8,26 Mio. € betragen wird. Sie liegt damit 0,5 Mio. € über dem Niveau
des ursprünglichen HSK 2012 – 2022. Die Verwaltung hatte empfohlen, diese erhöhte
Schuldenlast zumindest teilweise durch höhere Steuern aufzufangen. Der Rat ist dieser
Empfehlung nicht gefolgt.
Übersicht über die vorläufige Entwicklung der Allg. Rücklage
-6-
Prozentuale Veränderung im lfd.
Haushaltsjahr
in T€
Allgemeinde Rücklage
Ausgleichsrücklage
31.12.2009
31.12.2009
19347
2609
Fehlbetrag
Allgemeinde Rücklage
Ausgleichsrücklage
2010
31.12.2010
31.12.2010
-984
19447
1625
0,00%
Fehlbetrag
Allgemeinde Rücklage
Ausgleichsrücklage
2011
31.12.2011
01.01.2011
-1732
19259
0
-0,55%
Fehlbetrag
Allgemeinde Rücklage
Ausgleichsrücklage
2012
31.12.2012
31.12.2012
-1542
17717
0
-8,01%
geplanter Fehlbetrag
Allgemeinde Rücklage
Ausgleichsrücklage
2013
31.12.2013
31.12.2013
-1931
15786
0
-10,90%
geplanter Fehlbetrag
Allgemeinde Rücklage
Ausgleichsrücklage
2014
31.12.2014
31.12.2014
-1892
13894
0
-11,99%
geplanter Fehlbetrag
Allgemeinde Rücklage
Ausgleichsrücklage
2015
31.12.2015
31.12.2015
-1779
12114
0
-12,81%
geplanter Fehlbetrag
Allgemeinde Rücklage
Ausgleichsrücklage
2016
31.12.2016
31.12.2016
-1236
10878
0
-10,20%
geplanter Fehlbetrag
Allgemeinde Rücklage
Ausgleichsrücklage
2017
31.12.2017
31.12.2017
-980
9899
0
-9,01%
geplanter Fehlbetrag
Allgemeinde Rücklage
Ausgleichsrücklage
2018
31.12.2018
31.12.2018
-760
9139
0
-7,68%
geplanter Fehlbetrag
Allgemeinde Rücklage
Ausgleichsrücklage
2019
31.12.2019
31.12.2019
-451
8688
0
-4,93%
geplanter Fehlbetrag
Allgemeinde Rücklage
Ausgleichsrücklage
2020
31.12.2020
31.12.2020
-303
8385
0
-3,48%
geplanter Fehlbetrag
Allgemeinde Rücklage
Ausgleichsrücklage
2021
31.12.2021
31.12.2021
-120
8266
0
-1,43%
geplanter Fehlbetrag
Allgemeinde Rücklage
Ausgleichsrücklage
2022
31.12.2022
31.12.2022
54
8266
54
0,00%
geplanter Fehlbetrag
Allgemeinde Rücklage
Ausgleichsrücklage
2023
31.12.2023
31.12.2023
248
8266
302
0,00%
2024
449
geplanter Fehlbetrag
-7-
Allgemeinde Rücklage
Ausgleichsrücklage
31.12.2024
31.12.2024
8266
751
geplanter Fehlbetrag
Allgemeinde Rücklage
Ausgleichsrücklage
2025
31.12.2025
31.12.2025
651
8266
1403
0,00%
0,00%
Nachfolgende Grafik stellt die Ergebnisse des bisherigen HSK 2012 – 2022 (blau) und die
Ergebnisse des fortgeschriebenen HSK 2014 – 2025 (grün) gegenüber.
1.000.000,00 €
500.000,00 €
- €
2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 2024 2025
Jahresergebnis lt. HSK
2012 - 2022
-500.000,00 €
Neues Jahresergebnis
bei Steuererhöhungen
lt. HSK 2014 - 2025
-1.000.000,00 €
-1.500.000,00 €
-2.000.000,00 €
-2.500.000,00 €
Kreisumlagen
Die Entwicklung im Produktbereich 16 ist nach wie vor markant und entscheidend für die
finanzielle Situation der Gemeinde Vettweiß. Würden die einschneidenden Veränderungen im
SGB II Bereich, die ab 2011 zu einer erheblichen Mehrbelastung des kreisangehörigen Raumes
führen, wieder zurückgeführt bzw. würde eine differenzierte Kreisumlage in diesem
Aufgabenbereich eingeführt und nach Fallzahlen im SGB II abgerechnet, ergäben sich
erhebliche
Einsparpotentiale. Diese Aussage hat weiterhin Gültigkeit. Die bisherigen
Bemühungen der Gemeinde Vettweiß, hier zu einer gerechten Lastenverteilung zu kommen,
bleiben seitens des Landes unbeachtet. Deshalb sind die sich hieraus ergebenden
Verbesserungen in das HSK auch nicht eingearbeitet. Die Gemeinde Vettweiß hofft aber nach
wie vor, dass angestrengte Klageverfahren, die Landesregierung zu einer anderen
Verfahrensweise zwingen.
In 2014 wurde im Rahmen der Haushaltsaufstellung des Kreises bekannt, dass die Umlage im
Jugendamtsbereich empfindlich steigt. Mehraufwendungen in 2014 i. H. v. rd. 429 T€ bzw. in
2015 i. H. v. rd. 628 T€ gegenüber der bisherigen Planung sind die Folge.
-8-
6.000.000 €
Kreisumlage lt. HH
2014 - 2015
5.000.000 €
4.000.000 €
Kreisumlage lt. HSK
2012 - 2022
3.000.000 €
Jugendamtsumlage
lt. HH 2014 - 2015
2.000.000 €
Jugendamtsumlage
lt. HSK 2012 - 2022
1.000.000 €
- €
2014 2014 2014 2014 2014 2014 2014 2014 2014 2014 2014 2014
Diese Mehrkosten können nicht mehr durch Einsparungen kompensiert werden und müssen
über Steuererhöhungen finanziert werden.
Personalkosten/Personalkonzept
Die folgende Tabelle macht deutlich, dass die Gemeinde Vettweiß mit dem HSK 2010 bereits
einschneidende Schritte in der Personalbewirtschaftung vollzogen hat. Die leicht ansteigenden
Zahlen der kommenden Jahre sind den tariflichen Gegebenheiten geschuldet. Mit rund 16 %
am Gesamtaufwand ist jedoch die Gemeinde Vettweiß am Rande ihrer Leistungsfähigkeit
angekommen.
Bei den Personalkosten wurde mit Ausnahme 2015 mit Steigerungen von 1 % gerechnet. Dies
entspricht den Orientierungsdaten.
Dabei hat ein kontinuierlicher Stellenaufbau von unten nach oben stattgefunden. Eigene Azubis
haben ausscheidende Beschäftigte ersetzt. Interne Lösungen sind soweit möglich vor externen
Lösungen erfolgt. Die konkreten Maßnahmen sind aus dem fortgeschriebenen
Personalkonsolidierungskonzept ersichtlich.
Interkommunale Zusammenarbeit
Eine angestrebte interkommunale Zusammenarbeit im Bereich der Kassengeschäfte wurde
zwischenzeitlich umgesetzt. Sie führt eindeutig zu einer Verbesserung der Situation. Ebenfalls
zeigt sich die IT Zentralisierung mit Bündelung des Knowhow bei der KDVZ zu einer
Qualitätsverbesserung im Umgang mit der IT.
Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen
Die Organisationsstruktur der Verwaltung ist vor dem Hintergrund einer notwendigen
Einsparung von Dienst- und Sachaufwendungen immer wieder optimiert worden. So werden
seit 2008 die kostenintensiven Gebäude und Liegenschaften in einem Fachbereich gebündelt
bewirtschaftet. Sie sind in den vergangenen Jahren energetisch nicht zuletzt mit Mitteln des
KJP II saniert und in der Bewirtschaftung optimiert worden. Es bleibt abzuwarten, ob die
Kostenexplosion im Energiebereich die erwarteten Einsparungen auffressen. Durch EDV
Unterstützung soll sowohl die Bewirtschaftung als auch die notwendige Unterhaltung und
-9-
investive Entwicklung kontrolliert und verbessert werden.
Veränderungen ebenfalls auf die Ergebnisrechnung aus.
Im Schulbereich wirken sich die
Bilanzielle Abschreibungen
Die beigefügte Eröffnungsbilanz macht deutlich, dass den Abschreibungsaufwendungen auch
erhebliche Sonderposten gegenüber stehen
Die Gemeinde hat in der Vergangenheit nur Investitionen getätigt, wenn entsprechende
Zuschüsse und Beiträge Dritter geflossen sind. Im so genannten freiwilligen Bereich sind z.B.
Sportheime, Bürgerhäuser, Jugendräume, Feuerwehrhäuser, Leichenhallen, Sportplätze,
Dorfplätze, um nur einige Facetten des gemeindlichen Wirkens auf zu zählen, nur mit
Eigeninitiative der örtlichen Vereine und Dorfgemeinschaften entstanden. Die Gemeinde war
hier höchst selten gefordert. Aus dieser Tatsache heraus ist auch das Delta zwischen
Abschreibung und Sonderposten relativ gering bemessen. Da die Neuanschaffungen in den
Jahren 2014 bis 2025 ebenfalls ausschließlich über die Investitionspauschalen, Zuwendungen,
Beiträge
und
Spenden
finanziert
werden,
wird
der
zukünftig
entstehende
Abschreibungsaufwand die ertragswirksame Auflösung entsprechender Sonderposten
kompensiert. Dadurch belasten die Abschreibungen von Neuanschaffungen nicht die
Ergebnisrechnungen der Zukunft.
Kredite
Wie die Liste der investiven Maßnahmen zeigt, sind auch zukünftig keine Kredite zur
Abwicklung investiver Maßnahmen vorgesehen. Der Saldo im Finanzierungsbereich gestaltet
sich positiv. Vor dem Hintergrund der stetig anwachsenden Kassenkredite hilft dies die
Liquidität anderweitig aufrecht zu erhalten. Im Finanzplanungszeitraum bis 2025 sind in einigen
Jahren wieder Finanzierungsüberschüsse geplant. Dies verringert auf lange Sicht das
Anschwellen des Liquiditätskreditvolumens.
Zuweisungen und Zuschüsse
Fordern und Fördern war und bleibt die Maxime im Umgang mit unseren Vereinen. Etwa 90
Vereine bestimmen das gesellschaftliche Leben in unserer Gemeinde. Schon Anfang der 90iger
Jahre hat sich die Gemeinde von allen Bürgerhäusern und Sportheimen getrennt und sie zur
eigenverantwortlichen
Bewirtschaftung
und
Unterhaltung
an
Vereine
und
Interessengemeinschaften übertragen. Dabei wurde ein entsprechender Zuschuss zur
Unterstützung nach besonderen Kriterien entwickelt und zugesagt. Das Zuschussverfahren
wurde über die Jahre immer weiter entwickelt und gezielt derart gesteuert, das Vereine, die sich
aktiv insbesondere im Jugendbereich engagieren auch mit einer besseren Förderung rechnen
können. Mit kleinem finanziellem Aufwand sind hier nachhaltige Erfolge auf den Weg gebracht
worden. Förderprogramme im investiven Bereich haben dazu beigetragen, dass die
Liegenschaften auch immer wieder in Eigenleistung und mit viel Engagement saniert und so
entwickelt werden konnten, dass kein Sanierungsstau entstand.
Insgesamt 10 Sportheime und 7 Bürgerhäuser werden auf diese Art und Weise betrieben,
unterhalten und saniert sowie 90 Vereine im kulturellen, sozialen und sportlichen Bereich am
Leben gehalten.
Insgesamt betragen die Zuschüsse für Sport und sonstige Vereine rund 69.000 €, wobei die
Vereine sämtliche Betriebskosten der Liegenschaften selbst tragen müssen.
- 10 -
Verschuldung, Zinsen und sonstige Finanzaufwendungen
Viele Kommunen, die sich in der Haushaltssicherung befinden, weisen hohe Verbindlichkeiten
auf. Dies ist in der Gemeinde Vettweiß nicht der Fall. Das beigefügte Diagramm macht Stand
und Entwicklung bis 2025 deutlich.
3.500.000,00
3.000.000,00
2.500.000,00
2.000.000,00
2025
2024
2023
2022
2021
2020
2019
2018
2017
2016
2015
2014
2013
2012
2011
1.500.000,00
Die Verschuldung der Gemeinde Vettweiß beträgt für Investitionskrediten zum 31.12.2013
insgesamt 3.283.063 €. Dies entspricht einer pro Kopf Verschuldung von rund 366,50 €. Die
Verschuldung wird im Planungszeitraum weiter abnehmen. Die pro Kopf Verschuldung sinkt bis
2025 bei gleichbleibender Einwohnerzahl auf rund 209 €. Im gesamten Planungszeitraum bis
2025 sind bekanntlich keine Kreditaufnahmen für Investitionen vorgesehen.
Die schwierige Haushaltslage trotz geringer Schulden macht nachhaltig deutlich, dass die
Gemeinde Vettweiß aus eigener Kraft heraus nicht überlebensfähig ist. Wir haben seit jeher
vernünftig gewirtschaftet und schon immer strengste Maßstäbe angelegt. Dies zeigt der
Verschuldungsgrad nachhaltig. Mit der Einführung des NKF wird die schon immer vorhandene
Situation einer am „Tropf des Landes“ hängenden Gemeinde nochmals deutlich gemacht.
Mittlerweile tropft es vom Land aber nicht mehr und gleichzeitig werden wir wie Zitronen
ausgepresst, um die vom Bund beschlossenen und auf die Kommunen verlagerten sozialen
Lasten zu tragen.
Realsteuern
Um die Mehrbelastungen des Haushalts gegen zu finanzieren, sind massive Steuererhöhungen
erforderlich. Um den Verbrauch des Eigenkapitals einzudämmen und um in 2022 einen
Haushaltsausgleich zu erreichen, wurde vom Rat eine Hebesatzsatzung für 2014 beschlossen.
Die Hebesätze der Grundsteuer A wurden auf 270 %, Grundsteuer B auf 449 % und der
Hebesatz der Gewerbesteuer auf 449 % angehoben. Für das Haushaltsjahr 2015 wurde noch
keine Hebesatzsatzung beschlossen. Im Rahmen dieses HSK wird für 2015 mit den gleich
hohen Hebesätzen gerechnet wie 2014. Ein Beschluss über die Hebesätze soll aber rechtzeitig
vor dem 30.06.2015 gefasst werden. Für das Jahr 2016 ist eine Anhebung der Hebesätze auf
Grundsteuer A 320 %, Grundsteuer B auf 499 % und der Gewerbesteuer auf 499 % geplant. In
den Folgejahren sind lineare Steigerungen der Hebesätze von 5% vorgesehen. Die im Rahmen
des vom Rat beschlossenen HSK vorgesehenen Hebesätze sind nachfolgend dargestellt.
- 11 -
Grundsteuer A
Grundsteuer B
Gewerbesteuer
Grundsteuer A
Grundsteuer B
Gewerbesteuer
2012
2013
2014
2015
2016
2017
2018
210,00%
381,00%
390,00%
220,00%
399,00%
399,00%
270,00%
449,00%
449,00%
270,00%
449,00%
449,00%
320,00%
499,00%
499,00%
336,00%
524,00%
524,00%
353,00%
551,00%
551,00%
2019
2020
2021
2022
2023
2024
2025
371,00%
579,00%
579,00%
390,00%
608,00%
608,00%
410,00%
639,00%
639,00%
431,00%
671,00%
671,00%
453,00%
705,00%
705,00%
476,00%
741,00%
741,00%
500,00%
779,00%
779,00%
Die nachfolgende Grafik zeigt die Entwicklung der Steuerhebesätze ab 1992 bis 2025.
900
800
700
600
500
400
300
200
100
1992
1993
1994
1995
1996
1997
1998
1999
2000
2001
2002
2003
2004
2005
2006
2007
2008
2009
2010
2011
2012
2013
2014
2015
2016
2017
2018
2019
2020
2021
2022
2023
2024
2025
0
Gewerbesteuer
Grundsteuer B
Grundsteuer A
Grundstücksmanagement
Die Gemeinde hat in der Vergangenheit durch geschicktes Grundstücksmanagement eine
gewisse Wertabschöpfung vor dem Hintergrund der Planungshoheit der Gemeinde
erwirtschaften können. Diese Mittel haben unter anderem mit dazu beigetragen, dass man den
Kopf noch über Wasser halten konnte. Die Erschließung von Baugebieten erfolgt nach einem
Grundsatzbeschluss des Rates nur dann, wenn die Gemeinde über die Grundstücke
Verfügungsgewalt ausüben kann. In der Regel werden die Planungs- und
Erschließungsmaßnahmen durch Erschließungsträger ausgeführt, wobei die Gemeinde neben
einem Infrastrukturbeitrag auch einen Ansatz für zentrale Entwässerungseinrichtungen dabei
geltend macht.
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Fazit
Mit dem Haushaltssicherungskonzept 2012 hat sich die Gemeinde Vettweiß festgelegt, im
Haushaltsjahr 2022 den vom Land geforderten ausgeglichenen Haushalt zu erreichen.
Dies ist im nun fortgeschriebenen Haushaltssicherungskonzept weiterhin möglich, jedoch nur
wenn alle vorgesehenen Einnahmemöglichkeiten und Kostenreduzierungen ausgeschöpft
werden. Dazu gehört eine höchstmögliche Kalkulation bei den Gebühren ebenso wie die
massive Anhebung der Steuerhebesätze und die Generierung von Einnahmen, z. B. bei den
Pachteinnahmen. Leider lassen sich die größten Ausgabe- und Einnahmeposten (Kreis- und
Jugendamtsumlagen, Landeszuweisungen usw.) nicht direkt beeinflussen. Diese Posten
bewirken in den einzelnen Jahren Sprünge von mehreren 100.000 €, die es eindeutig
erschweren, das Ziel eines ausgeglichenen Haushalts zu erreichen.
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