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Vorlage (Fortschreibung HSK 2012 bis 2022 und 2014 bis 2025)

Daten

Kommune
Vettweiß
Größe
116 kB
Datum
13.02.2014
Erstellt
12.02.14, 11:39
Aktualisiert
12.02.14, 11:39

Inhalt der Datei

Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzept 2012 bis 2022 für die Jahre 2014 bis 2025 Haushaltssicherungskonzept 2010 – 2014 Den Haushaltssatzungen 2010 und 2011 sowie dem Haushaltssicherungskonzept 2010 bis 2014 hat der Landrat des Kreises Düren als untere staatliche Verwaltungsbehörde mit Verfügung vom 7.12.2010 die Genehmigung gemäß § 76 Abs. 2 GO NRW versagt, da ein Haushaltsausgleich im Konsolidierungszeitraum nicht dargestellt werden konnte. Der Gemeinde wurde aufgegeben weitere Haushaltsicherungskonzepte aufzustellen und das bestehende Haushaltssicherungs- und Personalkonsolidierungskonzept in den folgenden Jahren fortzuschreiben. Trotz wiederholter Empfehlung der Verwaltung hat der Rat der Gemeinde Vettweiß es bisher abgelehnt die Hebesätze sowohl für das Jahr 2011 als auch für das Jahr 2012 auf mindestens den jeweiligen Landesdurchschnitt festzusetzen. Die Vorgaben für die freiwilligen Leistungen wurden umgesetzt. Die Maßgaben in der Stellenbewirtschaftung eingehalten. Kostenrechnende Einrichtungen werden kostendeckend betrieben. Der Hinweis, bei der Ermittlung der Abschreibungen den Wiederbeschaffungszeitwert zu Grunde zu legen, wurde nicht aufgegriffen. Ursachen für das HSK 2010 ff Die Ursachen, weshalb sich die Gemeinde Vettweiß seit 2010 in der Haushaltssicherung (vorläufigen Haushaltsführung) befindet, sind im Konzept für die Jahre 2010 bis 2014 umfangreich dargelegt und beschrieben worden. Die Gemeinde hat seit Änderung des GFG 2010 bei ungefähr gleicher Steuerkraft rund 1 Million weniger Schlüsselzuweisungen des Landes erhalten. Darüber hinaus sind die Umlagen Richtung Kreis weiter gestiegen. Die näheren Details hierzu und die Kuriositäten und Fehlanreizwirkungen des GFG 2010, 2011 und erneut in 2012 wurden im Haushaltssicherungskonzept 2010 – 2012 ausführlich beschrieben. Insbesondere die Auswirkungen des erhöhten Soziallastenansatzes führen insbesondere im Kreis Düren dazu, dass der kreisangehörige Raum und auch der Kreis Düren erheblich weniger Schlüsselzuweisungen erhalten. Diese Mittel fließen der Stadt Düren zu, obwohl die Stadt gar nicht Aufgabenträger im SGB II ist. Aufgabenträger ist der Kreis Düren, der die fehlenden Mittel wieder über die Kreisumlage refinanziert. Die Gemeinde Vettweiß wird durch diese Kuriosität des GFG zweimal bestraft. Zum einen erhält sie weniger Schlüsselzuweisungen, da die Zahl der SGB II Empfänger relativ gering ist und der überwiegende Teil der GFG Mittel in die Stadt Düren abfließt, zum anderen muss die Gemeinde dem Aufgabenträger dem Kreis Düren wegen fehlender GFG Mittel beim Kreis erhöhte Kreisumlagen zahlen. Dieser handwerkliche Fehler, der u.a. zu Fehlanreizwirkungen führt, ist dem Innenminister mehrfach vorgetragen worden. Eine Änderung des GFG ist jedoch nicht erkennbar, so dass eine Vielzahl von Kommunen den Klageweg beschritten haben. Der Prüfbericht der Jahre 2002 bis 2005 des GPA hat wiederholt deutlich gemacht, dass die Gemeinde für sich alleine betrachtet nicht überlebensfähig ist. Sie bedarf der Unterstützung des Landes. Diese Unterstützung ist jedoch nicht folgerichtig ausgebaut, sondern erheblich reduziert worden, so dass ein bisher nicht genehmigungsfähiges HSK die logische Konsequenz ist. Dies wird auch nochmals vor dem Hintergrund der bisherigen Bemühungen um einen Haushaltsausgleich aus nachfolgender Historie deutlich. -1- Haushaltsausgleich Zur Historie: Die Gemeinde Vettweiß gehörte bis 1991 zu den so genannten „Ausgleichsstockgemeinden“ und war nur aufgrund zusätzlicher Finanzhilfen des Landes überlebensfähig. Dieser so genannte Ausgleichsstock wurde in den Jahren 1991/92 vom Land abgeschafft. Unter der Maßgabe, dass die Gemeinde Vettweiß erhebliche Auflagen erfüllt, wurde eine Teilentschuldung der Gemeinde durch das Land vorgenommen. Ein gefordertes Haushaltssicherungskonzept, welches für die Jahre 1991 bis 1994 entwickelt wurde, brachte immense Einschränkungen für die Gemeinde und erhebliche Belastungen für die Bürger mit sich. Es war mit einem umfangreichen Auflagenkatalog verbunden. Beispielhaft sind nur einige wenige Themen hier aufgelistet: • Aufgabe der Trägerschaft für die Kindergärten ab 1.1.1992 • Übertragung von Sportheimen und Dorfgemeinschaftshäusern auf die örtlichen Vereine • Reduzierung der Sportplatzpflege • Einführung von Turnhallenbenutzungsgebühren • Höchstmögliche Steuer- und Gebührensätze Aber nur mit diesen Maßnahmen alleine war kein Haushaltsausgleich zu erzielen. Zur Erinnerung sei erwähnt, dass das Land zum damaligen Zeitpunkt den Kommunen noch weitaus mehr Hilfestellung gewährte, als dies zur Zeit der Fall ist. Auch hier seien nur einige Beispiele genannt, die die Überlebensfähigkeit der Gemeinde Vettweiß mit sicherten. • • • Gewährung von Schülerfahrtkosten Gewährung einer Freiraumpauschale Gewährung eines Härteausgleichs für hohe Abwassergebühren Hilfe stellend kam hinzu, dass die Gemeinde in das „Ziel 5 b Förderprogramm“ aufgenommen wurde. All diese Hilfestellungen des Landes sind in der Vergangenheit Schritt für Schritt abgebaut und dafür zusätzlich neue Aufgaben von Bund und Land ohne entsprechende Finanzausstattung für die Kommunen draufgesattelt worden. Nur durch eine solide Haushaltspolitik unter Beibehaltung der Auflagen aus dem Haushaltssicherungskonzept und dem unermüdlichen ehrenamtlichen Engagement unserer Bürgerinnen und Bürger konnte die Gemeinde bis zum Jahre 2010 ohne HSK überleben. Um das auch zahlenmäßig immer wieder darstellen zu können, half das alte Rechnungswesen, die Kameralistik sowie ein Sparstrumpf den die Gemeinde in guten Zeiten angelegt und der jedoch ab 2000 kontinuierlich jährlich zum Ausgleich dienen musste. Mit Einführung des NKF wurde dann nochmals nachhaltig deutlich, dass die Gemeinde für sich alleine betrachtet nicht überlebensfähig ist. Dies hat auch der Prüfbericht des GPA für die Jahre 2002 bis 2005 bestätigt. Die Finanzkrise und die explodierenden Sozialausgaben stellt die Gemeinde nunmehr vor unlösbare Aufgaben. Gesetzliche Vorgaben des Landes zur Haushaltssicherung Die Gemeinden haben gem. § 75 Abs. 1 Satz 1 GO NRW ihre Haushaltswirtschaft so zu planen und zu führen, dass die stetige Erfüllung ihrer Aufgaben gesichert ist. Als wesentliche Grundlage hierfür wird auch im NKF der jährliche Haushaltsausgleich – in Planung und Rechnung – gefordert. Des weiteren soll gem. § 84 Satz 3 GO auch die Ergebnis- und Finanzplanung die dem Haushaltsjahr folgenden drei Planungsjahren in den einzelnen Jahren ausgeglichen sein. Dies ist bei der Gemeinde Vettweiß nicht der Fall. -2- Ein HSK ist aufzustellen, wenn - - - durch Veränderung der Haushaltswirtschaft innerhalb eines Haushaltsjahres der in der Schlussbilanz des Vorjahres ausgewiesene Ansatz der Allgemeinen Rücklage (Teil des Eigenkapitals) um mehr als ¼ verringert wird. In zwei aufeinander folgenden Haushaltsjahren geplant ist, den in der Schlussbilanz des Vorjahres ausgewiesenen Ansatz der Allgemeinen Rücklage um jeweils mehr als 1/20 zu verringern oder innerhalb des Finanzplanungszeitraums der mittelfristigen Ergebnisund Finanzrechnung die Allgemeine Rücklage aufgebraucht wird. Anders ausgedrückt, ergibt sich also die Verpflichtung zur Aufstellung eines HSK, wenn - der Fehlbetrag des Ergebnisplanes in einem Jahr so hoch ist, dass die Allgemeine Rücklage um mehr als 25 % verringert wird. Durch den Fehlbetrag des Ergebnisplanes in zwei aufeinander folgenden Jahren die Allgemeine Rücklage um jeweils mehr als 5 % verringert wird, oder die Allgemeine Rücklage durch Fehlbeträge innerhalb des Finanzplanungszeitraumes komplett aufgezehrt wird. Gemäß § 76 GO NRW ist die Genehmigung eines HSK zulässig, wenn der Haushaltsausgleich innerhalb eines Zeitraumes von 10 Jahren erreicht wird. Auch nach dieser Änderung bleibt es bei der in der GO ausdrücklich niedergelegten Pflicht den Haushalt so schnell wie möglich auszugleichen. Zum aktuellen Sachstand Die Umstellung auf das Neue Kommunale Finanzmanagement erfolgte zum 01.01.2008. Im Dezember 2013 liegen nunmehr die Jahresabschlüsse 2008-2012 vor. Die testierten Jahresergebnisse seit 2008 bis 2012 sind nachfolgend dargestellt. Sie waren durchweg besser als in den Haushaltplänen ursprünglich kalkuliert. Dies liegt u. a. an Sondereffekten wie dem KJP II, Mehreinnahmen aufgrund konjunktureller Entwicklungen, Verschiebungen beim Personal (SGB II) und nicht zuletzt aufgrund von Einsparungen durch nicht ausgeschöpfte Ansätze. Die Erläuterungen hierzu ergeben sich aus den entsprechenden Jahresabschlussberichten. Jahresüberschuss 2008 Jahresfehlbetrag 2009 Jahresfehlbetrag 2010 Jahresfehlbetrag 2011 Jahresfehlbetrag 2012 4 T€ -58 T€ -958 T€ -1.732 T€ -1.542 T€ Die geplanten Defizite für die Jahre 2013-2022 stellten sich lt. HSK 2012-2022 wie folgt dar. 2013 2014 2015 2016 2017 -1.931.053,00 € -1.602.664,00 € - 1.464.209,00 € -1.220.102,00 € - 1.068.638,00 € 2018 2019 - 812.116,00 € - 668.033,00 € - 2020 432.209,00 € -3- 2021 - 218.367,00 € 2022 8.694,00 € Das HSK sah einen ausgeglichenen Haushalt im Jahr 2022 mit einem positiven Ergebnis i. H. v. 8.694,00 € vor. Die weitere Entwicklung der allgemeinen Rücklage sah vor, dass diese bis zum Jahr 2022 von rund 19.000.000 € in 2011 auf rund 8.000.000 € in 2022 sinken würde. Übersicht über die vorläufige Entwicklung der Allg. Rücklage Im Rahmen des HSK 2012 – 2022 in T€ Prozentuale Veränderung im lfd. Haushaltsjahr Eigenkapital 31.12.2009 22258 geplanter Fehlbetrag Eigenkapital 2010 31.12.2010 -958 21300 0% geplanter Fehlbetrag Eigenkapital 2011 31.12.2011 -2.064 19236 -9,69% geplanter Fehlbetrag Eigenkapital 2012 31.12.2012 -2.120 17116 -11,02% geplanter Fehlbetrag Eigenkapital 2013 31.12.2013 -1.931 15185 -11,28% geplanter Fehlbetrag Eigenkapital 2014 31.12.2014 -1.602 13583 -10,55% geplanter Fehlbetrag Eigenkapital 2015 31.12.2015 -1.464 12119 -10,78% geplanter Fehlbetrag Eigenkapital 2016 31.12.2016 -1.220 10899 -10,07% geplanter Fehlbetrag Eigenkapital 2017 31.12.2017 -1.068 9831 -9,80% geplanter Fehlbetrag Eigenkapital 2018 31.12.2018 -812 9019 -8,26% geplanter Fehlbetrag Eigenkapital 2019 31.12.2019 -668 8351 -7,41% geplanter Fehlbetrag Eigenkapital 2020 31.12.2020 -432 7919 -5,17% geplanter Fehlbetrag Eigenkapital 2021 31.12.2021 -218 7701 -2,75% geplanter Fehlbetrag Eigenkapital 2022 31.12.2022 8 7709 0,00% -4- Bereits eingeleitete Maßnahmen zur Verringerung des Defizits Folgende wesentlichen Maßnahmen wurden in Folge des HSK von 1991 – 1994 bzw. 2012 bis 2022 durch weitere Aktionen umgesetzt und auch bis heute beibehalten: • • • • • • • • • • • • • • • Restriktive Personalpolitik Konsequente Entschuldung ab 1991 bis 2009 von 14 MIO € auf rund 1 MIO € Übertragung der Kindergärten auf Dritte Konsequente Erhebung von Beiträgen und Gebühren Vollständige Übernahme der Betriebs-, Unterhaltungs- und Investitionskosten der Vereinsheime und Bürgerhäuser durch die Vereine –Im Gegenzug Gewährung von ZuschüssenÜbertragung der Schlüsselgewalt der Turnhallen/Vereinsliegenschaften an Vereine, damit keine Hausmeisterkosten mehr in den Abendstunden anfallen Hand– und Spanndienst bei der Errichtung von Feuerwehrhäusern Hand- und Spanndienst bei der Errichtung von Leichenhallen Hand- und Spanndienst bei der Errichtung von Jugendräumen Erheben von Turnhallenbenutzungsgebühren Mäharbeiten auf den Sportplätzen nur noch auf der Spielfläche bzw. überall wo der Großflächenmäher fahren kann. Übertragung der Nebenflächen auf die Vereine. Erschließung von Baugebieten durch Dritte unter Abschöpfung von Strukturbeiträgen Umstellung der öffentlichen Jugendbücherei auf ehrenamtliche Kräfte. Dadurch Wegfall einer Teilzeitkraft für die Bücherei. Wegfall der Glasversicherung bei Gebäuden Vereinbarung an Selbstbehalten bei den Kfz-Versicherungen Neue bzw. noch nicht abschließend umgesetzte Maßnahmen, • • • • • • • • • Aufgrund des Demographischen Wandels und sinkender Schülerzahlen wurde die Auflösung der Hauptschule Vettweiß beschlossen. Die Hauptschule läuft bis 2017 aus. Die Grundschulstandorte Müddersheim und Vettweiß werden mit und mit zusammengelegt (2014/2015). Es wird geprüft, ob der Schulstandort Kelz bei sinkenden Schülerzahlen ebenfalls nach Vettweiß verlagert wird (2017). Es werden Verhandlungen mit Windkraftbetreibern geführt, die ein jährliches Nutzungsentgelt für die Bereitstellung von Gemeindewegen zum Ziel hat. In 2015 wurden deshalb 90.000 € und ab 2016 200.000 € veranschlagt. In 2014 kann die Maßnahme voraussichtlich noch nicht umgesetzt werden. Es werden Verhandlungen geführt, die die Nutzung der nicht mehr benötigten Schulgrundstücke, insb. Müddersheim, für Senioren vorsehen und dementsprechende Einnahmen generiert. Ein entsprechender Ansatz ist ab 2016 gebildet (ab 2018 für Kelz). Die Interkommunale Zusammenarbeit wird weiter forciert. Im Bereich der EDV und des Kassenbuchungsgeschäftes zeigt dies bereits in 2013 Wirkung. Heranziehung der Straßenbaulastträger zu den Abwassergebühren (seit 2013) Verringerung des Aufwandes für die Straßenbeleuchtung (2013) Optimierung des Forderungsmanagements, insb. zeitnahe Vollstreckung von Forderungen (fortlaufender Prozess) Bildung eines Arbeitskreises mit dem Ziel, die Friedhofsgebühren und die Beerdigungskosten durch die Steigerung der Attraktivität der Friedhöfe bzw. Schaffung neuer Beerdigungsformen , z. B. Urnenstelen, zu senken. -5- • • Steuererhöhungen ab dem Haushaltsjahr 2013 ff. zur Reduzierung der Defizite, die nicht durch entsprechende andere Mehreinnahmen bzw. Kostenreduzierung aufgefangen werden. (vgl Abschnitt Realsteuern) Veränderung der Kalkulation der Abwassergebühren (kalk. Abschreibung vom Wiederbeschaffungszeitwert ab 2014). Einer Erhöhung des kalkulatorischen Zinssatzes auf das von der Rechtsprechung akzeptierte höchstmögliche Niveau von 7 % hat der Rat nicht zugestimmt. Aufgrund all dieser Maßnahmen ergeben sich im Rahmen der Fortschreibung des HSK 2014 – 2025 nachfolgende voraussichtliche Jahresergebnisse. 2013 - 1.931.053,00 € 2014 - 1.892.321,00 € 2019 - 450.525 € 2015 -1.779.361,00 € 2020 - 302.654,00 € 2016 2018 - 1.235.839,00 € - 979.654,00 € - 760.293 € 2021 - 2017 119.842,00 € 2022 54.024,00 € 2023 2024 2025 248.161,00 € 449.293,00 € 651.058,00 € Ordentliche Erträge Ordentliche Aufwendungen 20.000.000,00 € 19.000.000,00 € 18.000.000,00 € 17.000.000,00 € 16.000.000,00 € 15.000.000,00 € 14.000.000,00 € 13.000.000,00 € 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 2024 2025 Aus der Grafik wird ersichtlich, dass durch die Defizite kontinuierlich verkleinert werden. Erst in 2022 schafft es die Gemeinde Vettweiß, schwarze Zahlen zu schreiben.Die Entwicklung der Jahresergebnisse im fortgeschriebenen HSK 2014 – 2025 zeigt, dass die Allgemeine Rücklage im Haushaltsjahr 2022 8,26 Mio. € betragen wird. Sie liegt damit 0,5 Mio. € über dem Niveau des ursprünglichen HSK 2012 – 2022. Die Verwaltung hatte empfohlen, diese erhöhte Schuldenlast zumindest teilweise durch höhere Steuern aufzufangen. Der Rat ist dieser Empfehlung nicht gefolgt. Übersicht über die vorläufige Entwicklung der Allg. Rücklage -6- Prozentuale Veränderung im lfd. Haushaltsjahr in T€ Allgemeinde Rücklage Ausgleichsrücklage 31.12.2009 31.12.2009 19347 2609 Fehlbetrag Allgemeinde Rücklage Ausgleichsrücklage 2010 31.12.2010 31.12.2010 -984 19447 1625 0,00% Fehlbetrag Allgemeinde Rücklage Ausgleichsrücklage 2011 31.12.2011 01.01.2011 -1732 19259 0 -0,55% Fehlbetrag Allgemeinde Rücklage Ausgleichsrücklage 2012 31.12.2012 31.12.2012 -1542 17717 0 -8,01% geplanter Fehlbetrag Allgemeinde Rücklage Ausgleichsrücklage 2013 31.12.2013 31.12.2013 -1931 15786 0 -10,90% geplanter Fehlbetrag Allgemeinde Rücklage Ausgleichsrücklage 2014 31.12.2014 31.12.2014 -1892 13894 0 -11,99% geplanter Fehlbetrag Allgemeinde Rücklage Ausgleichsrücklage 2015 31.12.2015 31.12.2015 -1779 12114 0 -12,81% geplanter Fehlbetrag Allgemeinde Rücklage Ausgleichsrücklage 2016 31.12.2016 31.12.2016 -1236 10878 0 -10,20% geplanter Fehlbetrag Allgemeinde Rücklage Ausgleichsrücklage 2017 31.12.2017 31.12.2017 -980 9899 0 -9,01% geplanter Fehlbetrag Allgemeinde Rücklage Ausgleichsrücklage 2018 31.12.2018 31.12.2018 -760 9139 0 -7,68% geplanter Fehlbetrag Allgemeinde Rücklage Ausgleichsrücklage 2019 31.12.2019 31.12.2019 -451 8688 0 -4,93% geplanter Fehlbetrag Allgemeinde Rücklage Ausgleichsrücklage 2020 31.12.2020 31.12.2020 -303 8385 0 -3,48% geplanter Fehlbetrag Allgemeinde Rücklage Ausgleichsrücklage 2021 31.12.2021 31.12.2021 -120 8266 0 -1,43% geplanter Fehlbetrag Allgemeinde Rücklage Ausgleichsrücklage 2022 31.12.2022 31.12.2022 54 8266 54 0,00% geplanter Fehlbetrag Allgemeinde Rücklage Ausgleichsrücklage 2023 31.12.2023 31.12.2023 248 8266 302 0,00% 2024 449 geplanter Fehlbetrag -7- Allgemeinde Rücklage Ausgleichsrücklage 31.12.2024 31.12.2024 8266 751 geplanter Fehlbetrag Allgemeinde Rücklage Ausgleichsrücklage 2025 31.12.2025 31.12.2025 651 8266 1403 0,00% 0,00% Nachfolgende Grafik stellt die Ergebnisse des bisherigen HSK 2012 – 2022 (blau) und die Ergebnisse des fortgeschriebenen HSK 2014 – 2025 (grün) gegenüber. 1.000.000,00 € 500.000,00 € - € 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 2024 2025 Jahresergebnis lt. HSK 2012 - 2022 -500.000,00 € Neues Jahresergebnis bei Steuererhöhungen lt. HSK 2014 - 2025 -1.000.000,00 € -1.500.000,00 € -2.000.000,00 € -2.500.000,00 € Kreisumlagen Die Entwicklung im Produktbereich 16 ist nach wie vor markant und entscheidend für die finanzielle Situation der Gemeinde Vettweiß. Würden die einschneidenden Veränderungen im SGB II Bereich, die ab 2011 zu einer erheblichen Mehrbelastung des kreisangehörigen Raumes führen, wieder zurückgeführt bzw. würde eine differenzierte Kreisumlage in diesem Aufgabenbereich eingeführt und nach Fallzahlen im SGB II abgerechnet, ergäben sich erhebliche Einsparpotentiale. Diese Aussage hat weiterhin Gültigkeit. Die bisherigen Bemühungen der Gemeinde Vettweiß, hier zu einer gerechten Lastenverteilung zu kommen, bleiben seitens des Landes unbeachtet. Deshalb sind die sich hieraus ergebenden Verbesserungen in das HSK auch nicht eingearbeitet. Die Gemeinde Vettweiß hofft aber nach wie vor, dass angestrengte Klageverfahren, die Landesregierung zu einer anderen Verfahrensweise zwingen. In 2014 wurde im Rahmen der Haushaltsaufstellung des Kreises bekannt, dass die Umlage im Jugendamtsbereich empfindlich steigt. Mehraufwendungen in 2014 i. H. v. rd. 429 T€ bzw. in 2015 i. H. v. rd. 628 T€ gegenüber der bisherigen Planung sind die Folge. -8- 6.000.000 € Kreisumlage lt. HH 2014 - 2015 5.000.000 € 4.000.000 € Kreisumlage lt. HSK 2012 - 2022 3.000.000 € Jugendamtsumlage lt. HH 2014 - 2015 2.000.000 € Jugendamtsumlage lt. HSK 2012 - 2022 1.000.000 € - € 2014 2014 2014 2014 2014 2014 2014 2014 2014 2014 2014 2014 Diese Mehrkosten können nicht mehr durch Einsparungen kompensiert werden und müssen über Steuererhöhungen finanziert werden. Personalkosten/Personalkonzept Die folgende Tabelle macht deutlich, dass die Gemeinde Vettweiß mit dem HSK 2010 bereits einschneidende Schritte in der Personalbewirtschaftung vollzogen hat. Die leicht ansteigenden Zahlen der kommenden Jahre sind den tariflichen Gegebenheiten geschuldet. Mit rund 16 % am Gesamtaufwand ist jedoch die Gemeinde Vettweiß am Rande ihrer Leistungsfähigkeit angekommen. Bei den Personalkosten wurde mit Ausnahme 2015 mit Steigerungen von 1 % gerechnet. Dies entspricht den Orientierungsdaten. Dabei hat ein kontinuierlicher Stellenaufbau von unten nach oben stattgefunden. Eigene Azubis haben ausscheidende Beschäftigte ersetzt. Interne Lösungen sind soweit möglich vor externen Lösungen erfolgt. Die konkreten Maßnahmen sind aus dem fortgeschriebenen Personalkonsolidierungskonzept ersichtlich. Interkommunale Zusammenarbeit Eine angestrebte interkommunale Zusammenarbeit im Bereich der Kassengeschäfte wurde zwischenzeitlich umgesetzt. Sie führt eindeutig zu einer Verbesserung der Situation. Ebenfalls zeigt sich die IT Zentralisierung mit Bündelung des Knowhow bei der KDVZ zu einer Qualitätsverbesserung im Umgang mit der IT. Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen Die Organisationsstruktur der Verwaltung ist vor dem Hintergrund einer notwendigen Einsparung von Dienst- und Sachaufwendungen immer wieder optimiert worden. So werden seit 2008 die kostenintensiven Gebäude und Liegenschaften in einem Fachbereich gebündelt bewirtschaftet. Sie sind in den vergangenen Jahren energetisch nicht zuletzt mit Mitteln des KJP II saniert und in der Bewirtschaftung optimiert worden. Es bleibt abzuwarten, ob die Kostenexplosion im Energiebereich die erwarteten Einsparungen auffressen. Durch EDV Unterstützung soll sowohl die Bewirtschaftung als auch die notwendige Unterhaltung und -9- investive Entwicklung kontrolliert und verbessert werden. Veränderungen ebenfalls auf die Ergebnisrechnung aus. Im Schulbereich wirken sich die Bilanzielle Abschreibungen Die beigefügte Eröffnungsbilanz macht deutlich, dass den Abschreibungsaufwendungen auch erhebliche Sonderposten gegenüber stehen Die Gemeinde hat in der Vergangenheit nur Investitionen getätigt, wenn entsprechende Zuschüsse und Beiträge Dritter geflossen sind. Im so genannten freiwilligen Bereich sind z.B. Sportheime, Bürgerhäuser, Jugendräume, Feuerwehrhäuser, Leichenhallen, Sportplätze, Dorfplätze, um nur einige Facetten des gemeindlichen Wirkens auf zu zählen, nur mit Eigeninitiative der örtlichen Vereine und Dorfgemeinschaften entstanden. Die Gemeinde war hier höchst selten gefordert. Aus dieser Tatsache heraus ist auch das Delta zwischen Abschreibung und Sonderposten relativ gering bemessen. Da die Neuanschaffungen in den Jahren 2014 bis 2025 ebenfalls ausschließlich über die Investitionspauschalen, Zuwendungen, Beiträge und Spenden finanziert werden, wird der zukünftig entstehende Abschreibungsaufwand die ertragswirksame Auflösung entsprechender Sonderposten kompensiert. Dadurch belasten die Abschreibungen von Neuanschaffungen nicht die Ergebnisrechnungen der Zukunft. Kredite Wie die Liste der investiven Maßnahmen zeigt, sind auch zukünftig keine Kredite zur Abwicklung investiver Maßnahmen vorgesehen. Der Saldo im Finanzierungsbereich gestaltet sich positiv. Vor dem Hintergrund der stetig anwachsenden Kassenkredite hilft dies die Liquidität anderweitig aufrecht zu erhalten. Im Finanzplanungszeitraum bis 2025 sind in einigen Jahren wieder Finanzierungsüberschüsse geplant. Dies verringert auf lange Sicht das Anschwellen des Liquiditätskreditvolumens. Zuweisungen und Zuschüsse Fordern und Fördern war und bleibt die Maxime im Umgang mit unseren Vereinen. Etwa 90 Vereine bestimmen das gesellschaftliche Leben in unserer Gemeinde. Schon Anfang der 90iger Jahre hat sich die Gemeinde von allen Bürgerhäusern und Sportheimen getrennt und sie zur eigenverantwortlichen Bewirtschaftung und Unterhaltung an Vereine und Interessengemeinschaften übertragen. Dabei wurde ein entsprechender Zuschuss zur Unterstützung nach besonderen Kriterien entwickelt und zugesagt. Das Zuschussverfahren wurde über die Jahre immer weiter entwickelt und gezielt derart gesteuert, das Vereine, die sich aktiv insbesondere im Jugendbereich engagieren auch mit einer besseren Förderung rechnen können. Mit kleinem finanziellem Aufwand sind hier nachhaltige Erfolge auf den Weg gebracht worden. Förderprogramme im investiven Bereich haben dazu beigetragen, dass die Liegenschaften auch immer wieder in Eigenleistung und mit viel Engagement saniert und so entwickelt werden konnten, dass kein Sanierungsstau entstand. Insgesamt 10 Sportheime und 7 Bürgerhäuser werden auf diese Art und Weise betrieben, unterhalten und saniert sowie 90 Vereine im kulturellen, sozialen und sportlichen Bereich am Leben gehalten. Insgesamt betragen die Zuschüsse für Sport und sonstige Vereine rund 69.000 €, wobei die Vereine sämtliche Betriebskosten der Liegenschaften selbst tragen müssen. - 10 - Verschuldung, Zinsen und sonstige Finanzaufwendungen Viele Kommunen, die sich in der Haushaltssicherung befinden, weisen hohe Verbindlichkeiten auf. Dies ist in der Gemeinde Vettweiß nicht der Fall. Das beigefügte Diagramm macht Stand und Entwicklung bis 2025 deutlich. 3.500.000,00 3.000.000,00 2.500.000,00 2.000.000,00 2025 2024 2023 2022 2021 2020 2019 2018 2017 2016 2015 2014 2013 2012 2011 1.500.000,00 Die Verschuldung der Gemeinde Vettweiß beträgt für Investitionskrediten zum 31.12.2013 insgesamt 3.283.063 €. Dies entspricht einer pro Kopf Verschuldung von rund 366,50 €. Die Verschuldung wird im Planungszeitraum weiter abnehmen. Die pro Kopf Verschuldung sinkt bis 2025 bei gleichbleibender Einwohnerzahl auf rund 209 €. Im gesamten Planungszeitraum bis 2025 sind bekanntlich keine Kreditaufnahmen für Investitionen vorgesehen. Die schwierige Haushaltslage trotz geringer Schulden macht nachhaltig deutlich, dass die Gemeinde Vettweiß aus eigener Kraft heraus nicht überlebensfähig ist. Wir haben seit jeher vernünftig gewirtschaftet und schon immer strengste Maßstäbe angelegt. Dies zeigt der Verschuldungsgrad nachhaltig. Mit der Einführung des NKF wird die schon immer vorhandene Situation einer am „Tropf des Landes“ hängenden Gemeinde nochmals deutlich gemacht. Mittlerweile tropft es vom Land aber nicht mehr und gleichzeitig werden wir wie Zitronen ausgepresst, um die vom Bund beschlossenen und auf die Kommunen verlagerten sozialen Lasten zu tragen. Realsteuern Um die Mehrbelastungen des Haushalts gegen zu finanzieren, sind massive Steuererhöhungen erforderlich. Um den Verbrauch des Eigenkapitals einzudämmen und um in 2022 einen Haushaltsausgleich zu erreichen, wurde vom Rat eine Hebesatzsatzung für 2014 beschlossen. Die Hebesätze der Grundsteuer A wurden auf 270 %, Grundsteuer B auf 449 % und der Hebesatz der Gewerbesteuer auf 449 % angehoben. Für das Haushaltsjahr 2015 wurde noch keine Hebesatzsatzung beschlossen. Im Rahmen dieses HSK wird für 2015 mit den gleich hohen Hebesätzen gerechnet wie 2014. Ein Beschluss über die Hebesätze soll aber rechtzeitig vor dem 30.06.2015 gefasst werden. Für das Jahr 2016 ist eine Anhebung der Hebesätze auf Grundsteuer A 320 %, Grundsteuer B auf 499 % und der Gewerbesteuer auf 499 % geplant. In den Folgejahren sind lineare Steigerungen der Hebesätze von 5% vorgesehen. Die im Rahmen des vom Rat beschlossenen HSK vorgesehenen Hebesätze sind nachfolgend dargestellt. - 11 - Grundsteuer A Grundsteuer B Gewerbesteuer Grundsteuer A Grundsteuer B Gewerbesteuer 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 210,00% 381,00% 390,00% 220,00% 399,00% 399,00% 270,00% 449,00% 449,00% 270,00% 449,00% 449,00% 320,00% 499,00% 499,00% 336,00% 524,00% 524,00% 353,00% 551,00% 551,00% 2019 2020 2021 2022 2023 2024 2025 371,00% 579,00% 579,00% 390,00% 608,00% 608,00% 410,00% 639,00% 639,00% 431,00% 671,00% 671,00% 453,00% 705,00% 705,00% 476,00% 741,00% 741,00% 500,00% 779,00% 779,00% Die nachfolgende Grafik zeigt die Entwicklung der Steuerhebesätze ab 1992 bis 2025. 900 800 700 600 500 400 300 200 100 1992 1993 1994 1995 1996 1997 1998 1999 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 2024 2025 0 Gewerbesteuer Grundsteuer B Grundsteuer A Grundstücksmanagement Die Gemeinde hat in der Vergangenheit durch geschicktes Grundstücksmanagement eine gewisse Wertabschöpfung vor dem Hintergrund der Planungshoheit der Gemeinde erwirtschaften können. Diese Mittel haben unter anderem mit dazu beigetragen, dass man den Kopf noch über Wasser halten konnte. Die Erschließung von Baugebieten erfolgt nach einem Grundsatzbeschluss des Rates nur dann, wenn die Gemeinde über die Grundstücke Verfügungsgewalt ausüben kann. In der Regel werden die Planungs- und Erschließungsmaßnahmen durch Erschließungsträger ausgeführt, wobei die Gemeinde neben einem Infrastrukturbeitrag auch einen Ansatz für zentrale Entwässerungseinrichtungen dabei geltend macht. - 12 - Fazit Mit dem Haushaltssicherungskonzept 2012 hat sich die Gemeinde Vettweiß festgelegt, im Haushaltsjahr 2022 den vom Land geforderten ausgeglichenen Haushalt zu erreichen. Dies ist im nun fortgeschriebenen Haushaltssicherungskonzept weiterhin möglich, jedoch nur wenn alle vorgesehenen Einnahmemöglichkeiten und Kostenreduzierungen ausgeschöpft werden. Dazu gehört eine höchstmögliche Kalkulation bei den Gebühren ebenso wie die massive Anhebung der Steuerhebesätze und die Generierung von Einnahmen, z. B. bei den Pachteinnahmen. Leider lassen sich die größten Ausgabe- und Einnahmeposten (Kreis- und Jugendamtsumlagen, Landeszuweisungen usw.) nicht direkt beeinflussen. Diese Posten bewirken in den einzelnen Jahren Sprünge von mehreren 100.000 €, die es eindeutig erschweren, das Ziel eines ausgeglichenen Haushalts zu erreichen. - 13 -