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Beschlussvorlage (Prüfung der Jahresrechnung der Stadt Wesseling für das Haushaltsjahr 2006)

Daten

Kommune
Wesseling
Größe
10 kB
Datum
18.12.2007
Erstellt
23.06.10, 17:43
Aktualisiert
23.06.10, 17:43
Beschlussvorlage (Prüfung der Jahresrechnung der Stadt Wesseling für das Haushaltsjahr 2006) Beschlussvorlage (Prüfung der Jahresrechnung der Stadt Wesseling für das Haushaltsjahr 2006) Beschlussvorlage (Prüfung der Jahresrechnung der Stadt Wesseling für das Haushaltsjahr 2006)

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Inhalt der Datei

Sitzungsvorlage Nr.: 319/2007 Federführender Bereich Beteiligte Bereiche Rechnungsprüfung Vorlage für Rat Betrifft: (ggf. Anlagen bezeichnen) Prüfung der Jahresrechnung der Stadt Wesseling für das Haushaltsjahr 2006 Namenszeichen des federführenden Bereichs Sachbearbeiter/in Leiter/in Namenszeichen Beteiligte Bereiche Datum 26.11.2007 Namenszeichen Verwaltungsdirektor/in Bearbeitungsvermerk Fachdezernent Kämmerer Bürgermeister STADT WESSELING Vorlagen-Nr.: 319/2007 Der Bürgermeister Sachbearbeiter/in: Datum: Herr Düffel 26.11.2007 X öffentlich nichtöffentlich Beratungsfolge: Rat Betreff: Prüfung der Jahresrechnung der Stadt Wesseling für das Haushaltsjahr 2006 Beschlussentwurf: a) Der Rat beschließt gemäß § 94 Abs. 1 Satz 1 GO in der bis zum 31. Dezember 2004 geltenden Fassung in Verbindung mit § 9 des NKF-Einführungsgesetzes NRW, die vom Rechnungsprüfungsausschuss geprüfte Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2006 anzuerkennen. b) Die Ratsmitglieder beschließen gemäß § 94 Abs. 1 Satz 2 GO in der bis zum 31. Dezember 2004 geltenden Fassung in Verbindung mit § 9 des NKF-Einführungsgesetzes NRW, dem Bürgermeister die vorbehaltlose Entlastung zu erteilen. Sachdarstellung der örtlichen Rechnungsprüfung der Stadt Brühl: 1. Problem Gemäß § 94 Abs. 1 Satz 1 GO hat der Rat über die vom Rechnungsprüfungsausschuss geprüfte Jahresrechnung bis spätestens 31. Dezember des auf das Haushaltsjahr folgenden Jahres zu beschließen. Dem gegenüber sieht § 94 Abs. 1 Satz 2 GO vor, dass nur die Ratsmitglieder – und damit ohne den Bürgermeister – über die Entlastung des Bürgermeisters entscheiden. 2. Lösung Entscheidung nach Beschlussentwurf. Der Vorsitzende des Rechnungsprüfungsausschusses wird in der Ratssitzung über das Beratungs- und Abstimmungsergebnis in der Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses am 22. November 2007 berichten. 3. Alternativen Verweigern die Ratsmitglieder die Entlastung oder sprechen sie diese mit Einschränkungen aus, so haben sie dafür Gründe anzugeben (§ 94 Abs. 1 Satz 3 GO). 4. Finanzielle Auswirkungen keine.