Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlussvorlage (Überarbeitung der Tarifgestaltung des Gartenhallenbades)

Daten

Kommune
Wesseling
Größe
11 kB
Datum
18.12.2007
Erstellt
23.06.10, 17:43
Aktualisiert
23.06.10, 17:43
Beschlussvorlage (Überarbeitung der Tarifgestaltung des Gartenhallenbades) Beschlussvorlage (Überarbeitung der Tarifgestaltung des Gartenhallenbades) Beschlussvorlage (Überarbeitung der Tarifgestaltung des Gartenhallenbades)

öffnen download melden Dateigröße: 11 kB

Inhalt der Datei

Sitzungsvorlage Nr.: 311/2007 Federführender Bereich Beteiligte Bereiche Kultur, Sport, Städtepartnerschaften Vorlage für Ausschuss für Sport und Freizeit Rat Betrifft: (ggf. Anlagen bezeichnen) Überarbeitung der Tarifgestaltung des Gartenhallenbades Namenszeichen des federführenden Bereichs Sachbearbeiter/in Leiter/in Namenszeichen Beteiligte Bereiche Datum 20.11.2007 Namenszeichen Verwaltungsdirektor/in Bearbeitungsvermerk Fachdezernent Kämmerer Bürgermeister STADT WESSELING Vorlagen-Nr.: 311/2007 Der Bürgermeister Sachbearbeiter/in: Datum: Harald Albert 20.11.2007 X öffentlich nichtöffentlich Beratungsfolge: Ausschuss für Sport und Freizeit Rat Betreff: Überarbeitung der Tarifgestaltung des Gartenhallenbades Beschlussentwurf: Der Ausschuss für Sport und Freizeit empfiehlt dem Rat folgende, ergänzenden Regelungen zur Neufassung der Tarifgestaltung des Gartenhallenbades vom 4. September 2007 zu beschließen: 1. Tarifgestaltung: Leistungsempfänger nach SGB 2 und SGB 12 mit Sonderausweis der Stadt Wesseling und Schwerbehinderte ab 50% Einzelkarte 10er Karte 3,50 € 30,00 € Begleitpersonen von Behinderten mit dem Eintrag aG, H oder BL auf der Rückseite des amtlichen Ausweises oder dem Eintrag B sowie dem Satz: “Die Notwendigkeit ständiger Begleitung ist nachgewiesen“ auf der Vorderseite des Ausweises, haben freien Zutritt ins Bad. 2. Regelungen Kurzzeittarif: Kurzzeittarif (nur in Verbindung mit Einzelkarten max. 1,5 Std.) (Schwerbehinderte ab 50 % und Begleitpersonen max. 2 Std.) Erwachsene Ermäßigte und Kinder 2,00 € 1,50 € Sachdarstellung: 1. Problem Der Rat hat in seiner 24. Sitzung am 4. September 2007 beim Beschluss über die neue Tarifgestaltung für das Gartenhallenbad hinsichtlich der Regelung für Schwerbehinderte folgende Eintrittspreise beschlossen: Leistungsempfänger nach SGB 2 und SGB 12 mit Sonderausweis der Stadt Wesseling und Schwerbehinderte ab 80% und Begleitpersonen Einzelkarte 10er Karte 3,50 € 30,00 € Die vor der Neufassung auf 1 Stunde festgelegte Zeit für den Kurzzeittarif wurde auf 1,5 Stunden verlängert und wie folgt beschlossen: Kurzzeittarif (nur in Verbindung mit Einzelkarten max. 1,5 Std.) Erwachsene Ermäßigte und Kinder 2,00 € 1,50 € Die Verwaltung wurde vom Ausschusses für Sport und Freizeit in der Sitzung am 25. Oktober 2007 beauftragt, die derzeit gültige Preisgestaltung für Behinderte und Begleitpersonen sowie die Anwendung des Kurzzeittarifes für Behinderte zu überarbeiten. 2. Lösung Aufgrund von Anregungen aus der Bevölkerung und nach Rücksprache mit Behindertenorganisationen schlägt die Verwaltung folgende Neufassung der bisherigen Regelungen vor: 1. Tarifgestaltung: Leistungsempfänger nach SGB 2 und SGB 12 mit Sonderausweis der Stadt Wesseling und Schwerbehinderte ab 50% Einzelkarte 10er Karte 3,50 € 30,00 € Begleitpersonen von Behinderten mit dem Eintrag aG, H oder BL auf der Rückseite des amtlichen Ausweises oder dem Eintrag B sowie dem Satz: “Die Notwendigkeit ständiger Begleitung ist nachgewiesen“ auf der Vorderseite des Ausweises, haben freien Zutritt ins Bad. 2. Regelungen Kurzzeittarif: Kurzzeittarif (nur in Verbindung mit Einzelkarten max. 1,5 Std.) (Schwerbehinderte ab 50 % und Begleitpersonen max. 2 Std.) Erwachsene Ermäßigte und Kinder 2,00 € 1,50 € Nach Ansicht der Verwaltung sollte eine großzügige, praktikable und einheitliche Regelung zur Vermeidung von Benachteiligungen eingeführt werden. Die Verwaltung bittet deshalb den Ausschuss wie im Beschlussentwurf angegeben zu entscheiden. 3. Alternativen keine 4. Finanzielle Auswirkungen Die finanziellen Auswirkungen sind marginal.