Daten
Kommune
Wesseling
Größe
11 kB
Datum
18.12.2007
Erstellt
23.06.10, 17:43
Aktualisiert
23.06.10, 17:43
Stichworte
Inhalt der Datei
Sitzungsvorlage Nr.:
311/2007
Federführender Bereich
Beteiligte Bereiche
Kultur, Sport, Städtepartnerschaften
Vorlage für
Ausschuss für Sport und Freizeit
Rat
Betrifft:
(ggf. Anlagen bezeichnen)
Überarbeitung der Tarifgestaltung des Gartenhallenbades
Namenszeichen des federführenden Bereichs
Sachbearbeiter/in
Leiter/in
Namenszeichen Beteiligte Bereiche
Datum
20.11.2007
Namenszeichen
Verwaltungsdirektor/in
Bearbeitungsvermerk
Fachdezernent
Kämmerer
Bürgermeister
STADT WESSELING
Vorlagen-Nr.: 311/2007
Der Bürgermeister
Sachbearbeiter/in:
Datum:
Harald Albert
20.11.2007
X
öffentlich
nichtöffentlich
Beratungsfolge:
Ausschuss für Sport und Freizeit
Rat
Betreff:
Überarbeitung der Tarifgestaltung des Gartenhallenbades
Beschlussentwurf:
Der Ausschuss für Sport und Freizeit empfiehlt dem Rat folgende, ergänzenden Regelungen zur
Neufassung der Tarifgestaltung des Gartenhallenbades vom 4. September 2007 zu beschließen:
1. Tarifgestaltung:
Leistungsempfänger nach SGB 2 und SGB 12
mit Sonderausweis der Stadt Wesseling
und Schwerbehinderte ab 50%
Einzelkarte
10er Karte
3,50 €
30,00 €
Begleitpersonen von Behinderten mit dem Eintrag aG, H oder BL auf der Rückseite
des amtlichen Ausweises oder dem Eintrag B sowie dem Satz: “Die Notwendigkeit
ständiger Begleitung ist nachgewiesen“ auf der Vorderseite des Ausweises, haben
freien Zutritt ins Bad.
2. Regelungen Kurzzeittarif:
Kurzzeittarif (nur in Verbindung mit Einzelkarten max. 1,5 Std.)
(Schwerbehinderte ab 50 % und Begleitpersonen max. 2 Std.)
Erwachsene
Ermäßigte und Kinder
2,00 €
1,50 €
Sachdarstellung:
1. Problem
Der Rat hat in seiner 24. Sitzung am 4. September 2007 beim Beschluss über die neue Tarifgestaltung für
das Gartenhallenbad hinsichtlich der Regelung für Schwerbehinderte folgende Eintrittspreise beschlossen:
Leistungsempfänger nach SGB 2 und SGB 12
mit Sonderausweis der Stadt Wesseling
und Schwerbehinderte ab 80% und Begleitpersonen
Einzelkarte
10er Karte
3,50 €
30,00 €
Die vor der Neufassung auf 1 Stunde festgelegte Zeit für den Kurzzeittarif wurde auf 1,5 Stunden verlängert
und wie folgt beschlossen:
Kurzzeittarif (nur in Verbindung mit Einzelkarten max. 1,5 Std.)
Erwachsene
Ermäßigte und Kinder
2,00 €
1,50 €
Die Verwaltung wurde vom Ausschusses für Sport und Freizeit in der Sitzung am 25. Oktober 2007
beauftragt, die derzeit gültige Preisgestaltung für Behinderte und Begleitpersonen sowie die Anwendung des
Kurzzeittarifes für Behinderte zu überarbeiten.
2. Lösung
Aufgrund von Anregungen aus der Bevölkerung und nach Rücksprache mit Behindertenorganisationen
schlägt die Verwaltung folgende Neufassung der bisherigen Regelungen vor:
1. Tarifgestaltung:
Leistungsempfänger nach SGB 2 und SGB 12
mit Sonderausweis der Stadt Wesseling
und Schwerbehinderte ab 50%
Einzelkarte
10er Karte
3,50 €
30,00 €
Begleitpersonen von Behinderten mit dem Eintrag aG, H oder BL auf der Rückseite
des amtlichen Ausweises oder dem Eintrag B sowie dem Satz: “Die Notwendigkeit
ständiger Begleitung ist nachgewiesen“ auf der Vorderseite des Ausweises, haben freien Zutritt
ins Bad.
2. Regelungen Kurzzeittarif:
Kurzzeittarif (nur in Verbindung mit Einzelkarten max. 1,5 Std.)
(Schwerbehinderte ab 50 % und Begleitpersonen max. 2 Std.)
Erwachsene
Ermäßigte und Kinder
2,00 €
1,50 €
Nach Ansicht der Verwaltung sollte eine großzügige, praktikable und einheitliche Regelung zur Vermeidung
von Benachteiligungen eingeführt werden. Die Verwaltung bittet deshalb den Ausschuss wie im
Beschlussentwurf angegeben zu entscheiden.
3. Alternativen
keine
4. Finanzielle Auswirkungen
Die finanziellen Auswirkungen sind marginal.