Daten
Kommune
Wesseling
Größe
10 kB
Datum
18.12.2007
Erstellt
23.06.10, 17:43
Aktualisiert
23.06.10, 17:43
Stichworte
Inhalt der Datei
Sitzungsvorlage Nr.:
310/2007
Federführender Bereich
Beteiligte Bereiche
Bürgermeisterbüro
Vorlage für
Rat
Betrifft:
(ggf. Anlagen bezeichnen)
Zuwendungen zu den sächlichen und personellen Aufwendungen für die Geschäftsführung der
Fraktionen für 2008
Namenszeichen des federführenden Bereichs
Sachbearbeiter/in
Leiter/in
Namenszeichen Beteiligte Bereiche
Datum
20.11.2007
Namenszeichen
Verwaltungsdirektor/in
Bearbeitungsvermerk
Fachdezernent
Kämmerer
Bürgermeister
STADT WESSELING
Vorlagen-Nr.: 310/2007
Der Bürgermeister
Sachbearbeiter/in:
Datum:
Frau Hilger
20.11.2007
X
öffentlich
nichtöffentlich
Beratungsfolge:
Rat
Betreff:
Zuwendungen zu den sächlichen und personellen Aufwendungen für die Geschäftsführung der Fraktionen
für 2008
Beschlussentwurf:
Für die sächlichen und personellen Aufwendungen der Geschäftsführung erhalten die Fraktionen monatlich
einen Grundbetrag von 536,86 € und einen Erhöhungsbetrag für jedes Mitglied von 123,87 €. Der gesamte
Jahresbetrag ist jeweils zum 01.01. des Kalenderjahres auszuzahlen. Falls von der Möglichkeit Gebrauch
gemacht wird, dass die personellen Aufwendungen direkt an die Fraktionsmitarbeiter/innen ausgezahlt
werden, wird zum Jahresbeginn ein Abschlag gezahlt.
Für eine Klausurtagung im Jahr erhalten die Fraktionen einen Grundbetrag von 255,65 € und einen
Erhöhungsbetrag für jedes Mitglied von 51,13 €.
Über die zweckentsprechende Verwendung der Mittel haben die Fraktionen bis zum 31. März für das
vorangegangene Kalenderjahr einen Nachweis zu führen.
Sachdarstellung:
1. Problem
Gemäß § 56 Absatz 3 Satz 1 Gemeindeordnung (GO) gewährt die Gemeinde den Fraktionen aus
Haushaltsmitteln Zuwendungen zu den sächlichen und personellen Aufwendungen für die
Geschäftsführung. § 11 Absatz 3 Hauptsatzung bestimmt, dass die Höhe dieser Zuwendungen jährlich
durch den Rat neu festzusetzen ist.
2. Lösung
Im Zuge der Konsolidierung des städtischen Haushaltes wurde die Höhe der Zuwendungen zu den
sächlichen und personellen Aufwendungen für die Geschäftsführung der Fraktionen für 2005 in der Sitzung
des Rates vom 05.07.2005 um 2 % gekürzt. Von diesen Beträgen wird auch für das Jahr 2008
ausgegangen.
Die Zuwendungen werden komplett in einer Jahressumme zum 01.01.2008 ausgezahlt. Falls von der
Möglichkeit Gebrauch gemacht wird, dass die personellen Aufwendungen direkt an die
Fraktionsmitarbeiter/innen ausgezahlt werden, wird zum Jahresbeginn ein Abschlag gezahlt.
Über die zweckentsprechende Verwendung der Mittel haben die Fraktionen bis zum 31.03. für das
vorangegangene Kalenderjahr einen Nachweis zu führen.
3. Alternativen
Es werden keine Alternativen vorgeschlagen.
4. Finanzielle Auswirkungen
Wie im Jahr 2007.