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Beschlussvorlage (Zuwendungen zu den sächlichen und personellen Aufwendungen für die Geschäftsführung der Fraktionen für 2008)

Daten

Kommune
Wesseling
Größe
10 kB
Datum
18.12.2007
Erstellt
23.06.10, 17:43
Aktualisiert
23.06.10, 17:43
Beschlussvorlage (Zuwendungen zu den sächlichen und personellen Aufwendungen für die Geschäftsführung der Fraktionen für 2008) Beschlussvorlage (Zuwendungen zu den sächlichen und personellen Aufwendungen für die Geschäftsführung der Fraktionen für 2008) Beschlussvorlage (Zuwendungen zu den sächlichen und personellen Aufwendungen für die Geschäftsführung der Fraktionen für 2008)

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Inhalt der Datei

Sitzungsvorlage Nr.: 310/2007 Federführender Bereich Beteiligte Bereiche Bürgermeisterbüro Vorlage für Rat Betrifft: (ggf. Anlagen bezeichnen) Zuwendungen zu den sächlichen und personellen Aufwendungen für die Geschäftsführung der Fraktionen für 2008 Namenszeichen des federführenden Bereichs Sachbearbeiter/in Leiter/in Namenszeichen Beteiligte Bereiche Datum 20.11.2007 Namenszeichen Verwaltungsdirektor/in Bearbeitungsvermerk Fachdezernent Kämmerer Bürgermeister STADT WESSELING Vorlagen-Nr.: 310/2007 Der Bürgermeister Sachbearbeiter/in: Datum: Frau Hilger 20.11.2007 X öffentlich nichtöffentlich Beratungsfolge: Rat Betreff: Zuwendungen zu den sächlichen und personellen Aufwendungen für die Geschäftsführung der Fraktionen für 2008 Beschlussentwurf: Für die sächlichen und personellen Aufwendungen der Geschäftsführung erhalten die Fraktionen monatlich einen Grundbetrag von 536,86 € und einen Erhöhungsbetrag für jedes Mitglied von 123,87 €. Der gesamte Jahresbetrag ist jeweils zum 01.01. des Kalenderjahres auszuzahlen. Falls von der Möglichkeit Gebrauch gemacht wird, dass die personellen Aufwendungen direkt an die Fraktionsmitarbeiter/innen ausgezahlt werden, wird zum Jahresbeginn ein Abschlag gezahlt. Für eine Klausurtagung im Jahr erhalten die Fraktionen einen Grundbetrag von 255,65 € und einen Erhöhungsbetrag für jedes Mitglied von 51,13 €. Über die zweckentsprechende Verwendung der Mittel haben die Fraktionen bis zum 31. März für das vorangegangene Kalenderjahr einen Nachweis zu führen. Sachdarstellung: 1. Problem Gemäß § 56 Absatz 3 Satz 1 Gemeindeordnung (GO) gewährt die Gemeinde den Fraktionen aus Haushaltsmitteln Zuwendungen zu den sächlichen und personellen Aufwendungen für die Geschäftsführung. § 11 Absatz 3 Hauptsatzung bestimmt, dass die Höhe dieser Zuwendungen jährlich durch den Rat neu festzusetzen ist. 2. Lösung Im Zuge der Konsolidierung des städtischen Haushaltes wurde die Höhe der Zuwendungen zu den sächlichen und personellen Aufwendungen für die Geschäftsführung der Fraktionen für 2005 in der Sitzung des Rates vom 05.07.2005 um 2 % gekürzt. Von diesen Beträgen wird auch für das Jahr 2008 ausgegangen. Die Zuwendungen werden komplett in einer Jahressumme zum 01.01.2008 ausgezahlt. Falls von der Möglichkeit Gebrauch gemacht wird, dass die personellen Aufwendungen direkt an die Fraktionsmitarbeiter/innen ausgezahlt werden, wird zum Jahresbeginn ein Abschlag gezahlt. Über die zweckentsprechende Verwendung der Mittel haben die Fraktionen bis zum 31.03. für das vorangegangene Kalenderjahr einen Nachweis zu führen. 3. Alternativen Es werden keine Alternativen vorgeschlagen. 4. Finanzielle Auswirkungen Wie im Jahr 2007.