Daten
Kommune
Wesseling
Größe
10 kB
Datum
12.12.2007
Erstellt
23.06.10, 17:43
Aktualisiert
23.06.10, 17:43
Stichworte
Inhalt der Datei
Sitzungsvorlage Nr.:
306/2007
Federführender Bereich
Beteiligte Bereiche
Kultur, Sport, Städtepartnerschaften
Vorlage für
Kultur- und Partnerschaftsausschuss
Betrifft:
(ggf. Anlagen bezeichnen)
Antrag des Kirchenchores "Cäcilia" an St. Andreas auf einen städtischen Zuschuss zum 110jährigen
Chorjubiläum
Namenszeichen des federführenden Bereichs
Sachbearbeiter/in
Leiter/in
Namenszeichen Beteiligte Bereiche
Datum
15.11.2007
Namenszeichen
Verwaltungsdirektor/in
Bearbeitungsvermerk
Fachdezernent
Kämmerer
Bürgermeister
STADT WESSELING
Vorlagen-Nr.: 306/2007
Der Bürgermeister
Sachbearbeiter/in:
Datum:
Harald Albert
15.11.2007
X
öffentlich
nichtöffentlich
Beratungsfolge:
Kultur- und Partnerschaftsausschuss
Betreff:
Antrag des Kirchenchores "Cäcilia" an St. Andreas auf einen städtischen Zuschuss zum 110jährigen
Chorjubiläum
Beschlussentwurf:
Nach Beratungsergebnis
Sachdarstellung:
1. Problem
Der Kirchenchor "Cäcilia" an St. Andreas feierte in diesem Jahr sein 110jähriges Chorjubiläum.
Mit dem beigefügten Antrag bittet der Verein um Erstattung der Kosten zur Ausgestaltung des
Gründungsfestes in Höhe von 1.226,08 € durch die Stadt Wesseling.
Die angegebenen kulturellen Aktivitäten des Vereins finden im Ortsteil Keldenich statt. Herr Kleesattel
organisiert und gestaltet die städtischen Matineeveranstaltungen nicht in seiner Eigenschaft als Chorleiter.
Dem Kirchenchor "Cäcilia" an St. Andreas fehlt formal die Anerkennung als förderungswürdiger Kulturverein
gemäß den Kulturförderrichtlinien der Stadt Wesseling.
2. Lösung
Gemäß Ziffer 10.2 der o. a. Richtlinien werden folgende Ehrengeschenke durch die Stadt Wesseling an
Wesselinger Vereine überreicht, die sich zur Aufgabe gestellt haben, Musik, bildende und darstellende
Kunst, Literatur, Heimat und Brauchtum zu pflegen:
beim 25. Gründungsfest
beim 50. Gründungsfest
beim 75. Gründungsfest
beim 100. Gründungsfest und allen
weiteren Jubiläen in 25 jährigen
Zeitabstand
125,00 €
250,00 €
375,00 €
500,00 €.
Voraussetzung für die Gewährung von Ehrengeschenken an kulturtreibende Vereine gemäß den
Kulturförderrichtlinien der Stadt Wesseling ist die Anerkennung als förderungswürdiger Kulturverein durch
den Kultur- und Partnerschaftsausschuss.
Die Verwaltung bittet den Kultur- und Partnerschaftsausschuss um Entscheidung.
3. Alternativen
keine
4. Finanzielle Auswirkungen
Im Haushaltsplan der Stadt Wesseling für das Jahr 2007 stehen bis zu dieser Sitzung des Ausschusses
noch 1.850 € beim Produktsachkonto - Vereinszuschüsse Kulturförderung –und rd. 11.000 € bei der
Bugetaufstockung für Kultur zur Verfügung.