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Beschlussvorlage (Antrag des Kirchenchores "Cäcilia" an St. Andreas auf einen städtischen Zuschuss zum 110jährigen Chorjubiläum)

Daten

Kommune
Wesseling
Größe
10 kB
Datum
12.12.2007
Erstellt
23.06.10, 17:43
Aktualisiert
23.06.10, 17:43
Beschlussvorlage (Antrag des Kirchenchores "Cäcilia" an St. Andreas auf einen städtischen Zuschuss zum 110jährigen Chorjubiläum) Beschlussvorlage (Antrag des Kirchenchores "Cäcilia" an St. Andreas auf einen städtischen Zuschuss zum 110jährigen Chorjubiläum) Beschlussvorlage (Antrag des Kirchenchores "Cäcilia" an St. Andreas auf einen städtischen Zuschuss zum 110jährigen Chorjubiläum)

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Inhalt der Datei

Sitzungsvorlage Nr.: 306/2007 Federführender Bereich Beteiligte Bereiche Kultur, Sport, Städtepartnerschaften Vorlage für Kultur- und Partnerschaftsausschuss Betrifft: (ggf. Anlagen bezeichnen) Antrag des Kirchenchores "Cäcilia" an St. Andreas auf einen städtischen Zuschuss zum 110jährigen Chorjubiläum Namenszeichen des federführenden Bereichs Sachbearbeiter/in Leiter/in Namenszeichen Beteiligte Bereiche Datum 15.11.2007 Namenszeichen Verwaltungsdirektor/in Bearbeitungsvermerk Fachdezernent Kämmerer Bürgermeister STADT WESSELING Vorlagen-Nr.: 306/2007 Der Bürgermeister Sachbearbeiter/in: Datum: Harald Albert 15.11.2007 X öffentlich nichtöffentlich Beratungsfolge: Kultur- und Partnerschaftsausschuss Betreff: Antrag des Kirchenchores "Cäcilia" an St. Andreas auf einen städtischen Zuschuss zum 110jährigen Chorjubiläum Beschlussentwurf: Nach Beratungsergebnis Sachdarstellung: 1. Problem Der Kirchenchor "Cäcilia" an St. Andreas feierte in diesem Jahr sein 110jähriges Chorjubiläum. Mit dem beigefügten Antrag bittet der Verein um Erstattung der Kosten zur Ausgestaltung des Gründungsfestes in Höhe von 1.226,08 € durch die Stadt Wesseling. Die angegebenen kulturellen Aktivitäten des Vereins finden im Ortsteil Keldenich statt. Herr Kleesattel organisiert und gestaltet die städtischen Matineeveranstaltungen nicht in seiner Eigenschaft als Chorleiter. Dem Kirchenchor "Cäcilia" an St. Andreas fehlt formal die Anerkennung als förderungswürdiger Kulturverein gemäß den Kulturförderrichtlinien der Stadt Wesseling. 2. Lösung Gemäß Ziffer 10.2 der o. a. Richtlinien werden folgende Ehrengeschenke durch die Stadt Wesseling an Wesselinger Vereine überreicht, die sich zur Aufgabe gestellt haben, Musik, bildende und darstellende Kunst, Literatur, Heimat und Brauchtum zu pflegen: beim 25. Gründungsfest beim 50. Gründungsfest beim 75. Gründungsfest beim 100. Gründungsfest und allen weiteren Jubiläen in 25 jährigen Zeitabstand 125,00 € 250,00 € 375,00 € 500,00 €. Voraussetzung für die Gewährung von Ehrengeschenken an kulturtreibende Vereine gemäß den Kulturförderrichtlinien der Stadt Wesseling ist die Anerkennung als förderungswürdiger Kulturverein durch den Kultur- und Partnerschaftsausschuss. Die Verwaltung bittet den Kultur- und Partnerschaftsausschuss um Entscheidung. 3. Alternativen keine 4. Finanzielle Auswirkungen Im Haushaltsplan der Stadt Wesseling für das Jahr 2007 stehen bis zu dieser Sitzung des Ausschusses noch 1.850 € beim Produktsachkonto - Vereinszuschüsse Kulturförderung –und rd. 11.000 € bei der Bugetaufstockung für Kultur zur Verfügung.