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Beschlussvorlage (Eckwerte für die Haushaltswirtschaft 2008 und die mittelfristige Finanzplanung)

Daten

Kommune
Wesseling
Größe
38 kB
Datum
04.12.2007
Erstellt
23.06.10, 17:43
Aktualisiert
23.06.10, 17:43

Inhalt der Datei

Sitzungsvorlage Nr.: 304/2007 Federführender Bereich Beteiligte Bereiche Dezernat II Vorlage für Hauptausschuss Betrifft: (ggf. Anlagen bezeichnen) Eckwerte für die Haushaltswirtschaft 2008 und die mittelfristige Finanzplanung Namenszeichen des federführenden Bereichs Sachbearbeiter/in Leiter/in Namenszeichen Beteiligte Bereiche Datum 14.11.2007 Namenszeichen Verwaltungsdirektor/in Bearbeitungsvermerk Fachdezernent Kämmerer Bürgermeister STADT WESSELING Vorlagen-Nr.: 304/2007 Der Bürgermeister Sachbearbeiter/in: Datum: Bernhard Hadel 14.11.2007 X öffentlich nichtöffentlich Beratungsfolge: Hauptausschuss Betreff: Eckwerte für die Haushaltswirtschaft 2008 und die mittelfristige Finanzplanung Beschlussentwurf: Für die Ausgestaltung der Haushaltssatzung 2008 und die Ausrichtung des finanzpolitischen Kurses der Stadt in den Folgejahren werden folgende Leitentscheidungen getroffen: I. Der Rat der Stadt bekräftigt den Kurs der Konsolidierung der städtischen Finanzen, über den das Ziel verfolgt wird, das bei nur durchschnittlichen Gewerbesteuereinnahmen sichtbare und in der Finanzplanung für die Jahre 2008 bis 2011 angezeigte strukturelle Defizit zu beseitigen. II. Für die Ausgestaltung des Haushaltsplans 2008 werden folgende Ziele festgelegt: 1. Der Haushaltsausgleich im Ergebnisplan soll erzielt werden. 2. Höhere und zusätzliche Ermächtigungen für Aufwendungen gegenüber dem von der Verwaltung noch vorzulegenden Entwurf werden nur veranschlagt, wenn sie durch Ertragsverbesserungen oder Aufwandsminderungen ausgeglichen werden. 2. Die niedrigen Realsteuerhebesätze werden gegenüber dem Haushaltsjahr 2007 nicht verändert. 3. Die Verschuldung der Stadt soll nicht ausgeweitet werden. 4. Haushaltsverbesserungen sind vorrangig zur – weiteren – Konsolidierung der Haushaltswirtschaft zu nutzen. Soweit die Haushaltsverbesserungen auf zusätzliche Gewerbesteuereinnahmen zurückgehen, sind zuvor angemessene Rückstellungen für die daraus in folgenden Haushaltsjahren entstehenden Lasten vorzunehmen. 5. a) Für die haushaltsrelevanten Entscheidungen zu neuen größeren Investitionen – gemäß einer Priorisierung – stellt die Verwaltung mit dem Haushaltsentwurf den anhand der fortgeschriebenen Eröffnungsbilanz sowie der sich unter Berücksichtigung des Nachtragshaushalts 2007 ergebenden Erkenntnisse für die Bilanz zum nächsten Stichtag (31.12.2007) den Bestand an disponiblen Mitteln dar. b) Disponible Mittel, auch aus Haushaltsverbesserungen, können Gegenstand von Mittelreservierungen für neue größere Investitionen sein, um deren Finanzierung zu sichern. 6. Zu den Grundlagen für Entscheidungen über Investitionen gehören auch belastbare Folgelastenberechnungen. Von der Verwaltung werden sie jeweils vorgelegt. Sachdarstellung: 1. Das für die Festlegung von Eckwerten benötigte Datenmaterial zeigt Handlungsbedarf an. Die bisher eingeschränkt mögliche Fortschreibung der bisherigen mittelfristigen Finanzplanung für die Jahre 2008 bis 2010 zeigt angesichts des Gesamtergebnisses für jedes dieser Jahre einen Handlungsbedarf an (für 2011 ist ebenso von einer Unterdeckung auszugehen, mindestens in der Höhe wie für 2010): Gesamtergebnisplan Hh.-Ansatz Nr. Ertrags- und Aufwandsarten 2007 Finanzplanungszeitraum 2008 2009 2010 alle Zahlen in € 1 + Steuern und ähnliche Abgaben 2 + Zuwendungen und allgemeine Umlagen 3 + Sonstige Transfererträge 87.043.200 66.793.300 60.204.000 60.836.400 2.992.000 1.240.811 1.299.129 1.354.991 135.700 139.228 143.684 149.000 4.648.400 4.608.258 4.636.149 4.659.391 407.200 417.787 431.156 447.109 4 + Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte 5 + Privatrechtliche Leistungsentgelte 6 + Kostenerstattungen und Kostenumlagen 4.436.300 4.327.565 4.466.047 4.631.291 7 + Sonstige ordentliche Erträge 2.422.900 2.485.895 2.565.444 2.660.365 8 + Aktivierte Eigenleistungen 9 +/- Bestandsveränderungen 10 = Ordentliche Erträge 11 - Personalaufwendungen 102.085.700 80.012.845 73.745.609 74.738.548 11.970.700 12.375.114 12.622.616 12.875.069 12 - Versorgungsaufwendungen 1.636.100 1.668.822 1.702.198 1.736.242 13 - Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen 8.792.100 8.568.055 8.825.097 9.001.599 5.399.000 5.392.900 5.392.900 5.392.900 14 - Bilanzielle Abschreibungen 15 - Transferaufwendungen 16 - sonstige ordentliche Aufwendungen 53.950.100 49.243.843 46.004.420 46.777.241 3.538.800 3.502.478 3.583.035 3.683.360 17 = Ordentliche Aufwendungen 85.286.800 80.751.212 78.130.267 79.466.411 18 = Ergebnis der laufenden Verwaltungstätigkeit 16.798.900 -738.367 -4.384.658 -4.727.863 19 + Finanzerträge 1.235.200 975.200 815.200 715.200 20 - Zinsen und ähnliche Aufwendungen 8.436.700 398.601 411.356 426.576 - 7.201.500 576.599 403.844 288.624 9.597.400 -161.768 -3.980.814 -4.439.239 21 = Finanzergebnis 22 = Ordentliches Jahresergebnis 23 + Außerordentliche Erträge 24 - Außerordentliche Aufwendungen 25 = Außerordentliches Ergebnis 26 = Jahresergebnis nachrichtl.: kalkuliertes Gewerbesteueraufkommen 9.597.400 -161.768 -3.980.814 -4.439.239 68.000.000 47.200.000 40.000.000 40.000.000 Für die Bewertung der fortgeschriebenen Zahlen ist von Bedeutung, dass sie weitgehend auf der Basis der vom Land herausgegeben „Orientierungsdaten“ für die mittelfristige Finanzplanung beruhen. Das gilt allerdings nicht für die Abschätzung des Gewerbesteueraufkommens, weil die örtlichen Besonderheiten in die Finanzplanung einfließen müssen und nicht ein landesweiter Durchschnittswert. Weiter ist von Bedeutung, dass die höheren Aufwendungen, die sich aus der Übernahme von kirchlichen Tageseinrichtungen in die städtische Trägerschaft bzw. aus der Übernahme der Finanzverantwortung für weitere Kindergartengruppen sowie die mit dem „KiBiz“, das am 1. August 2008 in Kraft treten soll, verbundenen weiteren Lasten noch nicht berücksichtigt sind. 2. Es gibt (doch) ein strukturelles Defizit. Eines steht allerdings aufgrund der Datenlage für Wesselings Haushaltswirtschaft fest: Die Stadt kann ihren Haushalt bei einer – im interkommunalen Vergleich – durchschnittlichen Finanzkraft bei weitem nicht ausgleichen. Wesseling gelingt der Haushaltsausgleich auch nicht mehr bei einem durchschnittlichen Gewerbesteueraufkommen, bei dem sich der Durchschnitt nach den bisherigen Gewerbesteuereinnahmen der Stadt bemisst, obwohl dieser Durchschnitt der Stadt zu größerer Finanzkraft verhilft als gleich großen Städten. Nur bei einer erheblich über dem Durchschnitt gleich großer Städte liegenden Finanzkraft schafft Wesseling den Haushaltsausgleich. Das bedeutet: Die Stadt hat ein strukturelles Defizit, denn die hohen erst den Haushaltsausgleich ermöglichenden Gewerbesteuereinnahmen sind ihr nicht gesichert. Die beiden folgenden Diagramme verdeutlichen die Lage. Diagramm 1: der Finanzkraftvergleich der Kommunen im Rhein-Erft-Kreis Ein Finanzkraftvergleich nach den Daten zum E-GFG 2008. Nur den Kommunen, deren Steuerkraftmesszahl niedriger ist als die Ausgangsmesszahl (die „Bedarfszahl“), erhalten Schlüsselzuweisungen 77.222 in Tsd. EUR St euerkra ft messza hl "A usga ngsmessza hl" Schlüsselzuweisung Einwohnerzahl 70.553 67.589 Die Summe aus Schlüsselzuweisungen und Steuerkraftzahl übersteigt nie die 46.972 „Bedarfszahl“ 37.046 24.379 23.158 73.928 Deshalb: 71.116 63.850 Dieser Einnahmeanteil ist der Stadt nicht sicher. 62.554 57.523 51.295 52.649 50.284 43.974 37.406 35.327 20.68920.778 14.372 8.934 1.099 Bedburg 2.668 Bergheim 7.705 80 Brühl Elsdorf Erftstadt 0 0 Frechen Hürth 7.807 0 Kerpen Pulheim W esseling Diagramm 2: das Gewerbesteueraufkommen Wesselings im langfristigen Vergleich Mio € 68,0 58,0 51,0 32,2 28,9 28,9 28,8 24,3 16,7 1987 14,1 14,4 1988 1989 1990 1991 1992 26,4 23,0 23,0 21,0 16,3 26,4 23,0 19,2 18,8 12,9 1993 1994 1995 1996 1997 1998 1999 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 Entscheidend für die Finanzkraft Wesselings ist das Gewerbesteueraufkommen. Es fällt zwangsläufig nicht jedes Jahr in gleicher Höhe an. Wie hoch es am Schluss eines Haushaltsjahres ausfällt, lässt sich nie exakt vorhersagen. Der erfreuliche Anstieg des Gewerbesteueraufkommens in 2005, die hohen Gewerbesteuereinnahmen im Jahr 2006 und die Rekordeinnahmen in diesem Jahr haben vielfach verkennen lassen, dass die Haushaltswirtschaft der Stadt in eine Schieflage gerät, wenn das Gewerbesteueraufkommen wieder niedriger ausfällt. Die Schätzung des Gewerbesteueraufkommens im nächsten Jahr mit 47,2 Mio. EUR ist belastbar; sie berücksichtigt die Aussagen der großen Gewerbesteuerzahler. Hiernach wird im kommenden Jahr nur ein für das Gewerbesteueraufkommen unserer Stadt besonders relevantes Unternehmen für dieses Jahr voraussichtlich eine „Nachzahlung“ leisten. Die Höhe des für die Folgejahre 2009 und 2010 mit jeweils 40 Mio. EUR geschätzten Gewerbesteueraufkommens - berücksichtigt die Erkenntnisse aus den Informationen der großen Gewerbesteuerzahler über die für das Jahr 2008 angepeilte Vorauszahlung sowie Veränderungen aus den mit der Unternehmenssteuerreform 2008 vorgenommenen Veränderungen im Gewerbesteuerrecht, insbesondere die deutliche Absenkung der Messzahl zur Ermittlung des Gewerbesteuermessbetrages, und - unterstellt, dass die – vergleichsweise guten – gegenwärtigen Zahlungen aller übrigen Unternehmen auch in diesen Jahren anhalten. 3. Welcher finanzpolitische Kurs soll eingeschlagen werden? Die Entscheidung über den finanzpolitischen Kurs muss bald getroffen werden, und zwar bevor – weitere – Entscheidungen isoliert zu Projekten und losgelöst von der mittelfristigen Finanzplanung getroffen werden. Deshalb bietet sich an, vom Rat Eckwertebeschlüsse zu erbitten. Die Bandbreite der möglichen Entscheidungen lässt sich so beschreiben: - Es wird eine Kursbestimmung für die Konsolidierung der städtischen Finanzen festgelegt, und zwar mit dem Ziel, das bei nur durchschnittlichen Gewerbesteuereinnahmen sichtbare und in der Finanzplanung für die Jahre 2008 bis 2011 angezeigte strukturelle Defizit zu beseitigen. - Die angezeigten jährlichen Defizite werden wegen der Ausgleichsrücklage und der mit dem disponiblen Umlaufvermögen vorhandenen Spielräume hingenommen. 4. Chancen und Risiken. Die Risiken überwiegen. Für eine Entscheidung, - wieder – den Konsolidierungskurs einzuschlagen, spricht mehr als für eine Entscheidung dagegen. Kurz- und mittelfristig könnten zwar Verluste in der Ergebnisplanung/-rechnung vermutlich wegen der „gut bestückten“ Ausgleichsrücklage aufgefangen werden. Doch ohne das Einleiten von Konsolidierungsmaßnahmen zur Entlastung der Ergebnisrechnung läuft die Stadt Gefahr, die Ausgleichsrücklage insgesamt aufzuzehren und Spielräume für schlechtere Zeiten zu verlieren. Schlechtere Zeiten? – Der Stadt sind Gewerbesteuereinnahmen von 40 Mio. EUR, wie der langfristige Vergleich zeigt, nicht sicher, so dass die Verluste höher ausfallen können und die Ausgleichsrücklage schneller verbraucht sein könnte. Selbstverständlich ist auch im mittelfristigen Finanzplanungszeitraum ein höheres als das ausgewiesene Gewerbesteueraufkommen denkbar. Eine derart günstigere Entwicklung ist nicht nur nicht völlig unwahrscheinlich, sondern gar gut möglich, doch eben nicht sicher. Sicher dagegen ist, dass die Haushaltsprobleme groß sein würden, wenn genau das Gegenteil einträte und das Aufkommen geringer als angesetzt ausfiele. Kein Problem wäre es hingegen, wünschenswerte Mehreinnahmen und den darüber entstehenden finanziellen Spielraum dann sachgerecht zu nutzen, vorrangig mit konsolidierender Wirkung, wenn die zusätzlichen Einnahmen eingegangen sind. 5. Das Bekenntnis für den Konsolidierungskurs formulieren. Der nachfolgende Entwurf für Eckwertebebschlüsse geht von einem Bekenntnis für den Konsolidierungskurs aus. Das erste Ziel sollte es sein, für das Jahr 2008 einen ausgeglichenen Haushalt zu erzielen. Ziel der Stadt muss es sein, auch mittel- und langfristig den Haushaltsausgleich zu sichern. Die Frage, ob es jetzt zu einer Anhebung der Realsteuerhebesätze kommen soll, ist angesichts der in der gegenüber anderen gleich großen Städten höheren Ergiebigkeit der Steuersätze zu verneinen. Höhere Steuersätze sollten – entsprechend der in der Gemeindeordnung festgelegten Hierarchie der Einnahmebeschaffung – das letzte Mittel sein, und zwar in einem strategisch angelegten Kurs der Konsolidierung, der die nachhaltige Sicherung der Handlungsfähigkeit der Stadt in finanzpolitischer Hinsicht zum Ziel hat. Die Stadt verfügt über finanzielle Spielräume für neue, auch größere, Investitionen, ohne die Dauerverschuldung ausweiten zu müssen. Die Spielräume sollten dem Rat mit dem Haushaltsentwurf anhand der fortgeschriebenen Eröffnungsbilanz sowie der sich unter Berücksichtigung des Nachtragshaushalts 2007 ergebenden Erkenntnisse für die Bilanz zum nächsten Stichtag (31.12.2007) dargestellt werden. Dann ist der Rat in der Lage, sachgerecht haushaltsrelevante Entscheidungen gemäß seiner Priorisierung zu treffen. Der Rat muss allerdings auch wissen, welche Folgelasten mit jeder größeren Investition verbunden sein würden, um die daraus entstehenden weiteren Vorwegbelastungen für die Ergebnisplanung/-rechnung zu erfahren. Die vorstehenden Ausführungen führen zu dem Beschlussentwurf.