Daten
Kommune
Wesseling
Größe
38 kB
Datum
04.12.2007
Erstellt
23.06.10, 17:43
Aktualisiert
23.06.10, 17:43
Stichworte
Inhalt der Datei
Sitzungsvorlage Nr.:
304/2007
Federführender Bereich
Beteiligte Bereiche
Dezernat II
Vorlage für
Hauptausschuss
Betrifft:
(ggf. Anlagen bezeichnen)
Eckwerte für die Haushaltswirtschaft 2008 und die mittelfristige Finanzplanung
Namenszeichen des federführenden Bereichs
Sachbearbeiter/in
Leiter/in
Namenszeichen Beteiligte Bereiche
Datum
14.11.2007
Namenszeichen
Verwaltungsdirektor/in
Bearbeitungsvermerk
Fachdezernent
Kämmerer
Bürgermeister
STADT WESSELING
Vorlagen-Nr.: 304/2007
Der Bürgermeister
Sachbearbeiter/in:
Datum:
Bernhard Hadel
14.11.2007
X
öffentlich
nichtöffentlich
Beratungsfolge:
Hauptausschuss
Betreff:
Eckwerte für die Haushaltswirtschaft 2008 und die mittelfristige Finanzplanung
Beschlussentwurf:
Für die Ausgestaltung der Haushaltssatzung 2008 und die Ausrichtung des finanzpolitischen Kurses der
Stadt in den Folgejahren werden folgende
Leitentscheidungen
getroffen:
I.
Der Rat der Stadt bekräftigt den Kurs der Konsolidierung der städtischen Finanzen, über den das Ziel
verfolgt wird, das bei nur durchschnittlichen Gewerbesteuereinnahmen sichtbare und in der Finanzplanung
für die Jahre 2008 bis 2011 angezeigte strukturelle Defizit zu beseitigen.
II.
Für die Ausgestaltung des Haushaltsplans 2008 werden folgende Ziele festgelegt:
1.
Der Haushaltsausgleich im Ergebnisplan soll erzielt werden.
2.
Höhere und zusätzliche Ermächtigungen für Aufwendungen gegenüber dem von der Verwaltung noch
vorzulegenden Entwurf werden nur veranschlagt, wenn sie durch Ertragsverbesserungen oder Aufwandsminderungen ausgeglichen werden.
2.
Die niedrigen Realsteuerhebesätze werden gegenüber dem Haushaltsjahr 2007 nicht verändert.
3.
Die Verschuldung der Stadt soll nicht ausgeweitet werden.
4.
Haushaltsverbesserungen sind vorrangig zur – weiteren – Konsolidierung der Haushaltswirtschaft zu
nutzen. Soweit die Haushaltsverbesserungen auf zusätzliche Gewerbesteuereinnahmen zurückgehen, sind
zuvor angemessene Rückstellungen für die daraus in folgenden Haushaltsjahren entstehenden Lasten vorzunehmen.
5.
a) Für die haushaltsrelevanten Entscheidungen zu neuen größeren Investitionen – gemäß einer Priorisierung – stellt die Verwaltung mit dem Haushaltsentwurf den anhand der fortgeschriebenen Eröffnungsbilanz sowie der sich unter Berücksichtigung des Nachtragshaushalts 2007 ergebenden Erkenntnisse für die
Bilanz zum nächsten Stichtag (31.12.2007) den Bestand an disponiblen Mitteln dar.
b) Disponible Mittel, auch aus Haushaltsverbesserungen, können Gegenstand von Mittelreservierungen für
neue größere Investitionen sein, um deren Finanzierung zu sichern.
6.
Zu den Grundlagen für Entscheidungen über Investitionen gehören auch belastbare Folgelastenberechnungen. Von der Verwaltung werden sie jeweils vorgelegt.
Sachdarstellung:
1.
Das für die Festlegung von Eckwerten benötigte Datenmaterial zeigt Handlungsbedarf an.
Die bisher eingeschränkt mögliche Fortschreibung der bisherigen mittelfristigen Finanzplanung für die Jahre
2008 bis 2010 zeigt angesichts des Gesamtergebnisses für jedes dieser Jahre einen Handlungsbedarf an
(für 2011 ist ebenso von einer Unterdeckung auszugehen, mindestens in der Höhe wie für 2010):
Gesamtergebnisplan
Hh.-Ansatz
Nr.
Ertrags- und Aufwandsarten
2007
Finanzplanungszeitraum
2008
2009
2010
alle Zahlen in €
1
+ Steuern und ähnliche Abgaben
2
+ Zuwendungen und allgemeine Umlagen
3
+ Sonstige Transfererträge
87.043.200 66.793.300 60.204.000 60.836.400
2.992.000
1.240.811
1.299.129
1.354.991
135.700
139.228
143.684
149.000
4.648.400
4.608.258
4.636.149
4.659.391
407.200
417.787
431.156
447.109
4
+ Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte
5
+ Privatrechtliche Leistungsentgelte
6
+ Kostenerstattungen und Kostenumlagen
4.436.300
4.327.565
4.466.047
4.631.291
7
+ Sonstige ordentliche Erträge
2.422.900
2.485.895
2.565.444
2.660.365
8
+ Aktivierte Eigenleistungen
9 +/- Bestandsveränderungen
10 = Ordentliche Erträge
11 - Personalaufwendungen
102.085.700 80.012.845 73.745.609 74.738.548
11.970.700 12.375.114 12.622.616 12.875.069
12 - Versorgungsaufwendungen
1.636.100
1.668.822
1.702.198
1.736.242
13 - Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen
8.792.100
8.568.055
8.825.097
9.001.599
5.399.000
5.392.900
5.392.900
5.392.900
14 - Bilanzielle Abschreibungen
15 - Transferaufwendungen
16 - sonstige ordentliche Aufwendungen
53.950.100 49.243.843 46.004.420 46.777.241
3.538.800
3.502.478
3.583.035
3.683.360
17 = Ordentliche Aufwendungen
85.286.800 80.751.212 78.130.267 79.466.411
18 = Ergebnis der laufenden Verwaltungstätigkeit
16.798.900
-738.367
-4.384.658
-4.727.863
19 + Finanzerträge
1.235.200
975.200
815.200
715.200
20 - Zinsen und ähnliche Aufwendungen
8.436.700
398.601
411.356
426.576
- 7.201.500
576.599
403.844
288.624
9.597.400
-161.768
-3.980.814
-4.439.239
21 = Finanzergebnis
22 = Ordentliches Jahresergebnis
23 + Außerordentliche Erträge
24 - Außerordentliche Aufwendungen
25 = Außerordentliches Ergebnis
26 = Jahresergebnis
nachrichtl.: kalkuliertes Gewerbesteueraufkommen
9.597.400
-161.768 -3.980.814 -4.439.239
68.000.000 47.200.000
40.000.000 40.000.000
Für die Bewertung der fortgeschriebenen Zahlen ist von Bedeutung, dass sie weitgehend auf der Basis der
vom Land herausgegeben „Orientierungsdaten“ für die mittelfristige Finanzplanung beruhen. Das gilt allerdings nicht für die Abschätzung des Gewerbesteueraufkommens, weil die örtlichen Besonderheiten in die
Finanzplanung einfließen müssen und nicht ein landesweiter Durchschnittswert.
Weiter ist von Bedeutung, dass die höheren Aufwendungen, die sich aus der Übernahme von kirchlichen
Tageseinrichtungen in die städtische Trägerschaft bzw. aus der Übernahme der Finanzverantwortung für
weitere Kindergartengruppen sowie die mit dem „KiBiz“, das am 1. August 2008 in Kraft treten soll, verbundenen weiteren Lasten noch nicht berücksichtigt sind.
2.
Es gibt (doch) ein strukturelles Defizit.
Eines steht allerdings aufgrund der Datenlage für Wesselings Haushaltswirtschaft fest: Die Stadt kann ihren
Haushalt bei einer – im interkommunalen Vergleich – durchschnittlichen Finanzkraft bei weitem nicht
ausgleichen. Wesseling gelingt der Haushaltsausgleich auch nicht mehr bei einem durchschnittlichen
Gewerbesteueraufkommen, bei dem sich der Durchschnitt nach den bisherigen Gewerbesteuereinnahmen
der Stadt bemisst, obwohl dieser Durchschnitt der Stadt zu größerer Finanzkraft verhilft als gleich großen
Städten. Nur bei einer erheblich über dem Durchschnitt gleich großer Städte liegenden Finanzkraft schafft
Wesseling den Haushaltsausgleich. Das bedeutet: Die Stadt hat ein strukturelles Defizit, denn die hohen erst
den Haushaltsausgleich ermöglichenden Gewerbesteuereinnahmen sind ihr nicht gesichert. Die beiden
folgenden Diagramme verdeutlichen die Lage.
Diagramm 1: der Finanzkraftvergleich der Kommunen im Rhein-Erft-Kreis
Ein Finanzkraftvergleich nach den Daten zum E-GFG 2008. Nur den
Kommunen, deren Steuerkraftmesszahl niedriger ist als die Ausgangsmesszahl
(die „Bedarfszahl“), erhalten Schlüsselzuweisungen
77.222
in Tsd. EUR
St euerkra ft messza hl
"A usga ngsmessza hl"
Schlüsselzuweisung
Einwohnerzahl
70.553
67.589
Die Summe aus
Schlüsselzuweisungen und
Steuerkraftzahl übersteigt
nie die
46.972
„Bedarfszahl“
37.046
24.379
23.158
73.928
Deshalb:
71.116
63.850
Dieser
Einnahmeanteil ist
der
Stadt
nicht
sicher.
62.554
57.523
51.295
52.649
50.284
43.974
37.406
35.327
20.68920.778
14.372
8.934
1.099
Bedburg
2.668
Bergheim
7.705
80
Brühl
Elsdorf
Erftstadt
0
0
Frechen
Hürth
7.807
0
Kerpen
Pulheim
W esseling
Diagramm 2: das Gewerbesteueraufkommen Wesselings im langfristigen Vergleich
Mio €
68,0
58,0
51,0
32,2
28,9 28,9 28,8
24,3
16,7
1987
14,1 14,4
1988
1989
1990
1991
1992
26,4
23,0 23,0
21,0
16,3
26,4
23,0
19,2
18,8
12,9
1993
1994
1995
1996
1997
1998
1999
2000
2001
2002
2003
2004
2005
2006
2007
Entscheidend für die Finanzkraft Wesselings ist das Gewerbesteueraufkommen. Es fällt zwangsläufig nicht
jedes Jahr in gleicher Höhe an. Wie hoch es am Schluss eines Haushaltsjahres ausfällt, lässt sich nie exakt
vorhersagen.
Der erfreuliche Anstieg des Gewerbesteueraufkommens in 2005, die hohen Gewerbesteuereinnahmen im
Jahr 2006 und die Rekordeinnahmen in diesem Jahr haben vielfach verkennen lassen, dass die Haushaltswirtschaft der Stadt in eine Schieflage gerät, wenn das Gewerbesteueraufkommen wieder niedriger ausfällt.
Die Schätzung des Gewerbesteueraufkommens im nächsten Jahr mit 47,2 Mio. EUR ist belastbar; sie berücksichtigt die Aussagen der großen Gewerbesteuerzahler. Hiernach wird im kommenden Jahr nur ein für
das Gewerbesteueraufkommen unserer Stadt besonders relevantes Unternehmen für dieses Jahr voraussichtlich eine „Nachzahlung“ leisten.
Die Höhe des für die Folgejahre 2009 und 2010 mit jeweils 40 Mio. EUR geschätzten Gewerbesteueraufkommens
-
berücksichtigt die Erkenntnisse aus den Informationen der großen Gewerbesteuerzahler über die für
das Jahr 2008 angepeilte Vorauszahlung sowie Veränderungen aus den mit der Unternehmenssteuerreform 2008 vorgenommenen Veränderungen im Gewerbesteuerrecht, insbesondere die deutliche
Absenkung der Messzahl zur Ermittlung des Gewerbesteuermessbetrages, und
-
unterstellt, dass die – vergleichsweise guten – gegenwärtigen Zahlungen aller übrigen Unternehmen
auch in diesen Jahren anhalten.
3.
Welcher finanzpolitische Kurs soll eingeschlagen werden?
Die Entscheidung über den finanzpolitischen Kurs muss bald getroffen werden, und zwar bevor – weitere –
Entscheidungen isoliert zu Projekten und losgelöst von der mittelfristigen Finanzplanung getroffen werden.
Deshalb bietet sich an, vom Rat Eckwertebeschlüsse zu erbitten.
Die Bandbreite der möglichen Entscheidungen lässt sich so beschreiben:
-
Es wird eine Kursbestimmung für die Konsolidierung der städtischen Finanzen festgelegt, und zwar
mit dem Ziel, das bei nur durchschnittlichen Gewerbesteuereinnahmen sichtbare und in der Finanzplanung für die Jahre 2008 bis 2011 angezeigte strukturelle Defizit zu beseitigen.
-
Die angezeigten jährlichen Defizite werden wegen der Ausgleichsrücklage und der mit dem
disponiblen Umlaufvermögen vorhandenen Spielräume hingenommen.
4.
Chancen und Risiken. Die Risiken überwiegen.
Für eine Entscheidung, - wieder – den Konsolidierungskurs einzuschlagen, spricht mehr als für eine Entscheidung dagegen.
Kurz- und mittelfristig könnten zwar Verluste in der Ergebnisplanung/-rechnung vermutlich wegen der „gut
bestückten“ Ausgleichsrücklage aufgefangen werden. Doch ohne das Einleiten von Konsolidierungsmaßnahmen zur Entlastung der Ergebnisrechnung läuft die Stadt Gefahr, die Ausgleichsrücklage insgesamt aufzuzehren und Spielräume für schlechtere Zeiten zu verlieren. Schlechtere Zeiten? – Der Stadt sind
Gewerbesteuereinnahmen von 40 Mio. EUR, wie der langfristige Vergleich zeigt, nicht sicher, so dass die
Verluste höher ausfallen können und die Ausgleichsrücklage schneller verbraucht sein könnte.
Selbstverständlich ist auch im mittelfristigen Finanzplanungszeitraum ein höheres als das ausgewiesene
Gewerbesteueraufkommen denkbar. Eine derart günstigere Entwicklung ist nicht nur nicht völlig unwahrscheinlich, sondern gar gut möglich, doch eben nicht sicher. Sicher dagegen ist, dass die
Haushaltsprobleme groß sein würden, wenn genau das Gegenteil einträte und das Aufkommen geringer als
angesetzt ausfiele. Kein Problem wäre es hingegen, wünschenswerte Mehreinnahmen und den darüber
entstehenden finanziellen Spielraum dann sachgerecht zu nutzen, vorrangig mit konsolidierender Wirkung,
wenn die zusätzlichen Einnahmen eingegangen sind.
5.
Das Bekenntnis für den Konsolidierungskurs formulieren.
Der nachfolgende Entwurf für Eckwertebebschlüsse geht von einem Bekenntnis für den Konsolidierungskurs
aus.
Das erste Ziel sollte es sein, für das Jahr 2008 einen ausgeglichenen Haushalt zu erzielen.
Ziel der Stadt muss es sein, auch mittel- und langfristig den Haushaltsausgleich zu sichern.
Die Frage, ob es jetzt zu einer Anhebung der Realsteuerhebesätze kommen soll, ist angesichts der in der
gegenüber anderen gleich großen Städten höheren Ergiebigkeit der Steuersätze zu verneinen. Höhere
Steuersätze sollten – entsprechend der in der Gemeindeordnung festgelegten Hierarchie der
Einnahmebeschaffung – das letzte Mittel sein, und zwar in einem strategisch angelegten Kurs der
Konsolidierung, der die nachhaltige Sicherung der Handlungsfähigkeit der Stadt in finanzpolitischer Hinsicht
zum Ziel hat.
Die Stadt verfügt über finanzielle Spielräume für neue, auch größere, Investitionen, ohne die Dauerverschuldung ausweiten zu müssen. Die Spielräume sollten dem Rat mit dem Haushaltsentwurf anhand der fortgeschriebenen Eröffnungsbilanz sowie der sich unter Berücksichtigung des Nachtragshaushalts 2007 ergebenden Erkenntnisse für die Bilanz zum nächsten Stichtag (31.12.2007) dargestellt werden. Dann ist der Rat in
der Lage, sachgerecht haushaltsrelevante Entscheidungen gemäß seiner Priorisierung zu treffen.
Der Rat muss allerdings auch wissen, welche Folgelasten mit jeder größeren Investition verbunden sein
würden, um die daraus entstehenden weiteren Vorwegbelastungen für die Ergebnisplanung/-rechnung zu
erfahren.
Die vorstehenden Ausführungen führen zu dem Beschlussentwurf.