Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
61 kB
Datum
03.09.2008
Erstellt
12.09.08, 14:31
Aktualisiert
12.09.08, 14:31
Stichworte
Inhalt der Datei
Kreis Euskirchen
Der Landrat
Datum:
V 447/2008
16.07.2008
Az.: 50
X Öffentliche Sitzung
Nichtöffentliche Sitzung
Beratungsfolge:
Aussch.f.Schulen,Sport,Kultur,Soziales u.Gesundh.
12.08.2008
Kreisausschuss
27.08.2008
Kreistag
03.09.2008
Überplanmäßige Ausgabe beim Produkt 343 02 - Leistungen bei Behinderungen nach dem
SGB XII
Sachbearbeiter/in: Herr Fritze
Tel.: 02251/15-548
Abt.: 50
Die Vorlage berührt nicht den Etat
Die Vorlage berührt den Etat auf der Einnahmenseite
Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
x
Produkt:
gez.
Hessenius
Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung
x
Mittel werden überplanmäßig bereitgestellt
Produkt:343 02
Mittel werden außerplanmäßig bereitgestellt
Produkt:
Deckungsvorschlag: Minderausgabe bei Hst.
Mehreinnahme bei Hst.
sonst:
Kreiskämmerer
um
um
€
€
Beschlussempfehlung der Verwaltung:
Gem. § 53 Kreisordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (KrO NW) in Verbindung mit § 83 Abs. 2
Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO) stimmt der Kreistag der überplanmäßigen
Ausgabe im Budget 300 500 004, Produkt 343 02 ,in einer Höhe von bis zu 260.000 EURO zu.
2
Begründung:
Gem. § 53 KrO NW in Verbindung mit § 83 Abs. 2 GO bedürfen erhebliche überplanmäßige
Ausgaben der Zustimmung des Kreistages. In § 6 Abs. 1 Ziffer 1 der Haushaltssatzung für die Jahre
2007 und 2008 ist festgelegt, dass eine Verschlechterung des Budgetansatzes im
Verwaltungshaushalt um mehr als 250.000 € erheblich ist.
Im Budget 300 500 004 wurde für das Haushaltsjahr 2008 beim Produkt 343 02 der Haushaltsansatz
Heilpädagogische Maßnahmen außerhalb von Einrichtungen mit 320.000 € geplant. Aufgrund
steigender Fallzahlen ist davon auszugehen, dass sich die tatsächlichen Kosten für das
Haushaltsjahr 2008 auf rd. 400.000 € belaufen werden.
Der Haushaltsansatz für den Bereich der Hilfe zu einer angemessenen Schulausbildung außerhalb
von Einrichtungen wurde für das Haushaltsjahr 2008 mit 220.000 € geplant. Aufgrund verstärkter
Inanspruchnahme insbesondere im Bereich der Schulbegleitung und der familienunterstützenden
Dienste ist davon auszugehen, dass sich die tatsächlichen Kosten für das Haushaltsjahr 2008 auf rd.
400.000 € belaufen werden.
Kalkulation der überplanmäßigen Ausgabe
Bezeichnung
Heilpädagogische
Maßnahmen – a.v.E.
Hilfe zu einer
angemessenen
Schulausbildung – a.v.E.
Summe
Kalkulierte
Erwartete
Mehraufwand
Ausgabe 2008
Ausgabe 2008
320.000
400.000
80.000
220.000
400.000
180.000
540.000
800.000
260.000
Erläuterungen zum Produkt 343 02 „Eingliederungshilfe für behinderte Menschen §§ 53-60
SGB XII“:
Die im 6. Kapitel des SGB XII geregelte Eingliederungshilfe stellt das Kernstück der
Rehabilitierungsleistungen des Sozialhilfeträgers dar. Pflichtleistungen der Eingliederungshilfe
erhalten Personen, die nicht nur vorübergehend körperlich, geistig oder seelisch wesentlich behindert
sind. Den behinderten Menschen stehen dabei die von einer Behinderung bedrohten Menschen
gleich. Über die im Rahmen der Eingliederungshilfe zu erbringenden Leistungen der medizinischen
Rehabilitation, der Teilnahme am Arbeitsleben und der Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft
hinaus, sind nach § 54 SGB XII vor allem Leistungen zur schulischen Bildung, zur Berufsausbildung
und zu Beschäftigungshilfen vorgesehen.
In seinem Papier „Weiterentwicklung der Eingliederungshilfe für beihinderte Menschen“ vom Juni
2007 stellt der Deutsche Landkreistag fest, dass sich die Ausgaben für die Eingliederungshilfe in den
letzten 10 Jahren nahezu verdoppelt haben, Tendenz steigend.
3
gez. i.V. Poth
Landrat
Geschäftsbereichsleiter/in:
Abteilungsleiter/in:
Sachbearbeiter/in:
Kreistagsbüro:
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(Unterschrift)
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(Unterschrift)
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(Unterschrift)
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(Unterschrift)