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Beschlussvorlage (7. Änderungssatzung zur Friedhofsgebührensatzung der Stadt Wesseling)

Daten

Kommune
Wesseling
Größe
16 kB
Datum
18.12.2007
Erstellt
23.06.10, 17:43
Aktualisiert
23.06.10, 17:43
Beschlussvorlage (7. Änderungssatzung zur Friedhofsgebührensatzung der Stadt Wesseling) Beschlussvorlage (7. Änderungssatzung zur Friedhofsgebührensatzung der Stadt Wesseling) Beschlussvorlage (7. Änderungssatzung zur Friedhofsgebührensatzung der Stadt Wesseling) Beschlussvorlage (7. Änderungssatzung zur Friedhofsgebührensatzung der Stadt Wesseling)

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Inhalt der Datei

Sitzungsvorlage Nr.: 301/2007 Federführender Bereich Beteiligte Bereiche Finanzmanagement, -service u. Beteiligungen - 61 - - 32 - Vorlage für Hauptausschuss Rat Betrifft: (ggf. Anlagen bezeichnen) 7. Änderungssatzung zur Friedhofsgebührensatzung der Stadt Wesseling Namenszeichen des federführenden Bereichs Sachbearbeiter/in Leiter/in Datum Namenszeichen Beteiligte Bereiche - 61 - - 32 - 13.11.2007 Namenszeichen Verwaltungsdirektor/in Bearbeitungsvermerk Fachdezernent Kämmerer Bürgermeister STADT WESSELING Vorlagen-Nr.: 301/2007 Der Bürgermeister Sachbearbeiter/in: Datum: Herr Hummelsheim 13.11.2007 X öffentlich nichtöffentlich Beratungsfolge: Hauptausschuss Rat Betreff: 7. Änderungssatzung zur Friedhofsgebührensatzung der Stadt Wesseling Beschlussentwurf: Aufgrund der §§ 7, 41 und 77 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV NRW S. 666), zuletzt geändert durch Gesetz vom 9. Oktober 2007 (GV NRW S. 380), in Verbindung mit den §§ 2, 4, 5 und 6 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen vom 21.10.1969 (GV NRW S. 712), zuletzt geändert durch Gesetz vom 9. Oktober 2007 (GV NRW S. 380) und des § 32 der Bestattungs- und Friedhofssatzung der Stadt Wesseling in der Fassung vom __.__.____ hat der Rat der Stadt Wesseling in seiner Sitzung am __.__.____ folgende Änderungssatzung zur Friedhofsgebührensatzung beschlossen: Artikel 1 Der Gebührentarif zu § 1 der Friedhofsgebührensatzung der Stadt Wesseling wird wie folgt angepasst: 1. Unter lfd. Nr. 1.3 wird der Betrag „905 €“ durch den Betrag „1.045 €“ ersetzt. 2. Ziffer 1.7 erhält folgende Fassung: „1.7 Wahlgrabstätte einstellig 1.7.1 Traditionelle Grabstätte 1.7.2 Pflegefreie Grabstätte 3. Hinter Ziffer 5.4 wird eingefügt: „Ziffer 5.5 Abräumen eines Urnenwahlgrabes ohne Grabeinfassung Ziffer 5.6 Abräumen einer Urnenwahlgrabes mit Grabeinfassung oder Platte 4. Hinter Ziffer 6.4 wird eingefügt: „6.5 Anbringung eines Namensschildes an einer Gedenkmauer 5. Aus der bisherigen Ziffer 6.5 wird Ziffer 6.6. Artikel 2 Die Änderungssatzung tritt am 1. Januar 2008 in Kraft. 1.175 € 1.455 €“ 120 € 180 €“ 76 €“ Sachdarstellung: 1. Problem a) Mit der 4. Änderungssatzung zur Bestattungs- und Friedhofssatzung der Stadt Wesseling (s. Vorlage 299/2007) wird ein Angebot an pflegefreien Grabformen auf den Wesselinger Friedhöfen geschaffen. Reihengräber werden künftig ausschließlich als pflegefreie, einstellige Wahlgräber alternativ als traditionelle und als pflegefreie Gräber angeboten. Die Kosten für das Einsäen und Pflegen der Rasenfläche der pflegefreien Gräber durch den Betriebshof müssen bei der Kalkulation der Gebühren für die Nutzungsrechte der Grabstätten berücksichtigt werden. b) In der geltenden Friedhofsgebührensatzung fehlt eine Tarifstelle für das Abräumen von Urnenwahlgräbern durch den Betriebshof. Da diese Leistung nachgefragt wird, muss eine entsprechende Gebühr vorgesehen werden. c) Bei den einheitlichen Grabfluren ohne Kennzeichnung der einzelnen Grabstätte wird die Möglichkeit geschaffen, durch den Betriebshof an einer Gedenkmauer ein einheitliches Namensschild anbringen zu lassen. Für die dafür entstehenden Kosten muss in der Gebührensatzung ein Tarif vorgesehen werden. 2. Lösung a) Der Betriebshof hat die Kosten für das Einsäen und Pflegen der pflegefreien Grabflächen wie folgt ermittelt: Pflegefreie Reihengräber Grabbeetgröße: 0,75 x 0,40 m = 0,30 m² Grabfläche Rasenpflege Erstanlage herrichten Absackungen beseitigen (ca. 4 x in 20 Jahren) Material Gesamt: 15,00 € 39,90 € 79,80 € 5,00 € 139,70 € Gesamt: 30,00 € 79,80 € 159,60 € 10,00 € 279,40 € Pflegefreie Wahlgräber Grabbeetgröße: 0,55 x 1,10 m = 0,61 m² Grabfläche Rasenpflege Erstanlage herrichten Absackungen beseitigen ca. 4 x in 20 Jahren Material Bei Wahlgräbern sind die Kosten für das Anlegen und Pflegen höher als bei Reihengräbern, weil die Grabbeete größer sind. Um die genannten Beträge müssen die bisherigen Gebühren für den Erwerb und die Verlängerung von Nutzungsrechte angehoben werden. Für die Nutzungsberechtigten ergeben sich über die Laufzeit des Nutzungsrechts Kostenvorteile. Zwar muss beim Erwerb des Rechts ein höherer Betrag aufgewendet werden, dafür entfallen allerdings die Kosten der Grabpflege. Es ergeben sich folgende Gebührensätze: Pflegefreies Reihengrab bisherige Gebühr Kosten für Anlage und Pflege küntige Gebühr rd. 905,00 € 139,70 € 1.044,70 € 1.045,00 € Pflegefreies einstelliges Wahlgrab bisherige Gebühr Kosten für Anlage und Pflege küntige Gebühr rd. 1.175,00 € 279,40 € 1.454,40 € 1.455,00 € b) Den Aufwand für das Abräumen von Urnenwahlgrabstätten hat der Betriebshof wie folgt kalkuliert: Urnenwahlgräber Abräumen eines Urnenwahlgrabes ohne Grabeinfassung Abräumen eines Urnenwahlgrabes mit Grabeinfassung oder Platte 120,00 € 180,00 € c) Den Aufwand für den Erwerb und das Anbringen eines Namensschildes an einer Gedenkmauer an einheitlichen Grabfluren hat der Betriebshof wie folgt ermittelt: Namensschild aus schwarzem Granit 120 x 60 mm Lohn- und Materialkosten Gesamt: rd. 51,17 € 25,00 € 76,17 € 76,00 € Der neue Gebührentarif zu § 1 der Friedhofsgebührensatzung ist als Anlage 1 beigefügt; die Änderungen sind kenntlich gemacht. Der alte Gebührentarif ist als Anlage 2 beigefügt. 3. Alternativen werden nicht vorgeschlagen. 4. Finanzielle Auswirkungen sind dargestellt.