Daten
Kommune
Wesseling
Größe
13 kB
Datum
18.12.2007
Erstellt
23.06.10, 17:43
Aktualisiert
23.06.10, 17:43
Stichworte
Inhalt der Datei
Anlage 2
Lfd. Nr.
Art der Leistung
1
Gebühren für Erwerb und Verlängerung von Nutzungsrechten
1.1
Wahlgrabstätte für Tot- und Fehlgeburten
1.2
Reihengrabstätte für Verstorbene bis zum vollendeten 5. Lebensjahr
383 €
1.3
Reihengrabstätte für Verstorbene nach dem vollendeten 5. Lebensjahr
905 €
1.4
Urnenreihengrabstätte
574 €
1.5
Urnenwahlgrabstätte
625 €
1.6
Einheitlicher Grabflur ohne Kennzeichnung der einzelnen Grabstätte
1.6.1
Leichen im Grabkammersystem
677 €
1.6.2
Aschen (Urnen)
383 €
1.7
Wahlgrabstätte (einstellig)
1.175 €
1.8
Doppelwahlgrabstätte (zweistellig)
1.825 €
1.9
dreistellige Wahlgrabstätte
2.475 €
1.10
vierstellige Wahlgrabstätte
3.125 €
86 €
Mit den unter lfd. Nr. 1 aufgeführten Gebühren wird der Erwerb des Nutzungsrechts für den Zeitraum
der jeweiligen Ruhezeit (§ 11 Bestattungs- und Friedhofssatzung der Stadt Wesseling) abgegolten. Die
Gebühren nach lfd. Nr. 1.6 beinhalten zusätzlich die Grabpflege für den Zeitraum der Ruhezeit.
Für die Verlängerung der Nutzungsrechte gemäß § 15 Absätze 2, 3 und 6 und § 16 Absatz 3 der
Bestattungs- und Friedhofsatzung der Stadt Wesseling wird je Jahr 1/25 der Gebühren für jede zur
Grabstätte gehörende Grabstelle erhoben.
2
Gebühren für Bestattung (Ausheben und Schließen der Grabstätte)
2.1
Sargbestattung
2.1.1
Tot- und Fehlgeburten
2.1.2
Verstorbene bis zum vollendeten 5. Lebensjahr
187 €
2.1.3
Verstorbene nach dem vollendeten 5. Lebensjahr
665 €
2.1.4
Bestattung mit Tieflage
831 €
2.1.5
Bestattung im Grabkammersystem
500 €
2.2
Urnenbestattung
162 €
3
Gebühren für Ausgrabung, Umbettung, nachträgliche Tieferlegung
3.1
Ausgrabung (Öffnen der bisherigen Grabstätte, Heben der Leiche/
Gebeine/Urne, Schließen der Grabstätte)
3.1.1
Leiche/Gebeine - Verstorbene bis zum vollendeten 5. Lebensjahr –
3.1.2
Leiche/Gebeine - Verstorbene nach vollendetem 5. Lebensjahr –
75 €
373 €
1.330 €
3.1.3
Leiche/Gebeine aus Tieflage
1.729 €
3.1.4
Urne
3.2
Umbettung (Öffnen der bisherigen Grabstätte und Heben der Leiche/
Gebeine/Urne, Schließen der bisherigen Grabstätte, Befördern innerhalb
des Friedhofes, Öffnen der neuen Grabstätte, Senken der Leiche/
Gebeine/Urne und Schließen der neuen Grabstätte)
3.2.1
Leiche/Gebeine - Verstorbene bis zum vollendeten 5. Lebensjahr –
3.2.2
Leiche/Gebeine - Verstorbene nach vollendetem 5. Lebensjahr –
1.995 €
3.2.3
Leiche/Gebeine aus/in Grabstätte mit Tieflage
2.560 €
3.2.4
Urne
3.3
Nachträgliche Tieferlegung der Leiche/Gebeine (Öffnen der Grabstätte, Heben der
Leiche/Gebeine, Ausheben der Grabstätte als Tiefgrab, Wiederbeisetzung der
Leiche/Gebeine, Schließen des Grabes)
4
Gebühren für Leichenkammer / Leichenhalle
4.1
Leichenkammer - pauschal je Bestattung –
4.2
Leichenhalle - pauschal je Bestattung -
5
Abräumen von Wahlgräbern
5.1
Abräumen eines Einzelwahlgrabes ohne Grabeinfassung
307 €
5.2
Abräumen eines Einzelwahlgrabes mit Grabeinfassung
406 €
5.3
Abräumen eines Doppelwahlgrabes ohne Grabeinfassung
447 €
5.4
Abräumen eines Doppelwahlgrabes mit Grabeinfassung
574 €
6
Sonstige Leistungen
6.1
Erlaubnis zur Errichtung eines Grabmales /Gedenkzeichens, pro Grabstelle
20 €
6.2
Erlaubnis zum Verlegen von Wegeplatten, Kantensteinen, Steineinfassungen oder
Steinplattenumrandungen, pro Grabstelle
10 €
6.3
Zulassung gemäß § 7 der Bestattungs- und Friedhofssatzung der Stadt Wesseling
für Gewerbetreibende und ihre Bediensteten
6.3.1
Erstmalige Zulassung für die Dauer von 3 Jahren
6.3.2
Verlängerung je angefangenes weiteres Kalenderjahr
6.3.3
Zulassung einmaliger gewerblicher Arbeiten für einen Arbeitstag
10 €
6.4
Bereitstellung einer mobilen Mikrofonanlage
11 €
6.5
Eine darüber hinausgehende Gebührenerhebung nach Maßgabe der
Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Wesseling in der jeweils gültigen Fassung
bleibt unberührt.
243 €
560 €
405 €
1.776 €
31 €
175 €
26 €
5€