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Beschlussvorlage (Anlage 2 zur Beschlussvorlage 301/2007)

Daten

Kommune
Wesseling
Größe
13 kB
Datum
18.12.2007
Erstellt
23.06.10, 17:43
Aktualisiert
23.06.10, 17:43
Beschlussvorlage (Anlage 2 zur Beschlussvorlage 301/2007) Beschlussvorlage (Anlage 2 zur Beschlussvorlage 301/2007)

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Inhalt der Datei

Anlage 2 Lfd. Nr. Art der Leistung 1 Gebühren für Erwerb und Verlängerung von Nutzungsrechten 1.1 Wahlgrabstätte für Tot- und Fehlgeburten 1.2 Reihengrabstätte für Verstorbene bis zum vollendeten 5. Lebensjahr 383 € 1.3 Reihengrabstätte für Verstorbene nach dem vollendeten 5. Lebensjahr 905 € 1.4 Urnenreihengrabstätte 574 € 1.5 Urnenwahlgrabstätte 625 € 1.6 Einheitlicher Grabflur ohne Kennzeichnung der einzelnen Grabstätte 1.6.1 Leichen im Grabkammersystem 677 € 1.6.2 Aschen (Urnen) 383 € 1.7 Wahlgrabstätte (einstellig) 1.175 € 1.8 Doppelwahlgrabstätte (zweistellig) 1.825 € 1.9 dreistellige Wahlgrabstätte 2.475 € 1.10 vierstellige Wahlgrabstätte 3.125 € 86 € Mit den unter lfd. Nr. 1 aufgeführten Gebühren wird der Erwerb des Nutzungsrechts für den Zeitraum der jeweiligen Ruhezeit (§ 11 Bestattungs- und Friedhofssatzung der Stadt Wesseling) abgegolten. Die Gebühren nach lfd. Nr. 1.6 beinhalten zusätzlich die Grabpflege für den Zeitraum der Ruhezeit. Für die Verlängerung der Nutzungsrechte gemäß § 15 Absätze 2, 3 und 6 und § 16 Absatz 3 der Bestattungs- und Friedhofsatzung der Stadt Wesseling wird je Jahr 1/25 der Gebühren für jede zur Grabstätte gehörende Grabstelle erhoben. 2 Gebühren für Bestattung (Ausheben und Schließen der Grabstätte) 2.1 Sargbestattung 2.1.1 Tot- und Fehlgeburten 2.1.2 Verstorbene bis zum vollendeten 5. Lebensjahr 187 € 2.1.3 Verstorbene nach dem vollendeten 5. Lebensjahr 665 € 2.1.4 Bestattung mit Tieflage 831 € 2.1.5 Bestattung im Grabkammersystem 500 € 2.2 Urnenbestattung 162 € 3 Gebühren für Ausgrabung, Umbettung, nachträgliche Tieferlegung 3.1 Ausgrabung (Öffnen der bisherigen Grabstätte, Heben der Leiche/ Gebeine/Urne, Schließen der Grabstätte) 3.1.1 Leiche/Gebeine - Verstorbene bis zum vollendeten 5. Lebensjahr – 3.1.2 Leiche/Gebeine - Verstorbene nach vollendetem 5. Lebensjahr – 75 € 373 € 1.330 € 3.1.3 Leiche/Gebeine aus Tieflage 1.729 € 3.1.4 Urne 3.2 Umbettung (Öffnen der bisherigen Grabstätte und Heben der Leiche/ Gebeine/Urne, Schließen der bisherigen Grabstätte, Befördern innerhalb des Friedhofes, Öffnen der neuen Grabstätte, Senken der Leiche/ Gebeine/Urne und Schließen der neuen Grabstätte) 3.2.1 Leiche/Gebeine - Verstorbene bis zum vollendeten 5. Lebensjahr – 3.2.2 Leiche/Gebeine - Verstorbene nach vollendetem 5. Lebensjahr – 1.995 € 3.2.3 Leiche/Gebeine aus/in Grabstätte mit Tieflage 2.560 € 3.2.4 Urne 3.3 Nachträgliche Tieferlegung der Leiche/Gebeine (Öffnen der Grabstätte, Heben der Leiche/Gebeine, Ausheben der Grabstätte als Tiefgrab, Wiederbeisetzung der Leiche/Gebeine, Schließen des Grabes) 4 Gebühren für Leichenkammer / Leichenhalle 4.1 Leichenkammer - pauschal je Bestattung – 4.2 Leichenhalle - pauschal je Bestattung - 5 Abräumen von Wahlgräbern 5.1 Abräumen eines Einzelwahlgrabes ohne Grabeinfassung 307 € 5.2 Abräumen eines Einzelwahlgrabes mit Grabeinfassung 406 € 5.3 Abräumen eines Doppelwahlgrabes ohne Grabeinfassung 447 € 5.4 Abräumen eines Doppelwahlgrabes mit Grabeinfassung 574 € 6 Sonstige Leistungen 6.1 Erlaubnis zur Errichtung eines Grabmales /Gedenkzeichens, pro Grabstelle 20 € 6.2 Erlaubnis zum Verlegen von Wegeplatten, Kantensteinen, Steineinfassungen oder Steinplattenumrandungen, pro Grabstelle 10 € 6.3 Zulassung gemäß § 7 der Bestattungs- und Friedhofssatzung der Stadt Wesseling für Gewerbetreibende und ihre Bediensteten 6.3.1 Erstmalige Zulassung für die Dauer von 3 Jahren 6.3.2 Verlängerung je angefangenes weiteres Kalenderjahr 6.3.3 Zulassung einmaliger gewerblicher Arbeiten für einen Arbeitstag 10 € 6.4 Bereitstellung einer mobilen Mikrofonanlage 11 € 6.5 Eine darüber hinausgehende Gebührenerhebung nach Maßgabe der Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Wesseling in der jeweils gültigen Fassung bleibt unberührt. 243 € 560 € 405 € 1.776 € 31 € 175 € 26 € 5€