Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
66 kB
Datum
10.12.2008
Erstellt
30.09.08, 04:22
Aktualisiert
30.09.08, 04:22
Stichworte
Inhalt der Datei
SPD - Fraktion
im Kreistag Euskirchen
Datum:
A 139/2008
26.09.2008
Az.:
X Öffentliche Sitzung
Nichtöffentliche Sitzung
Beratungsfolge:
Aussch.f.Schulen,Sport,Kultur,Soziales u.Gesundh.
11.11.2008
Kreisausschuss
25.11.2008
Kreistag
10.12.2008
Finanzierung der Arbeitslosenberatungsstelle der AWO Kreisverband Euskirchen
hier: Antrag der SPD-Fraktion
Sehr geehrter Herr Landrat,
die SPD-Fraktion im Kreistag Euskirchen beantragt, dass im Rahmen einer
Dringlichkeitsentscheidung über folgenden Sachverhalt entschieden wird:
Dem AWO Kreisverband Euskirchen wird für das laufende Jahr 2008 die Summe von
12.880 € zur Aufrechterhaltung seines Beratungsangebotes in der
Arbeitslosenberatungsstelle Euskirchen zur Verfügung gestellt.
Außerhalb der Dringlichkeit beantragen wir, dass der für das Jahr 2009 benötigte Betrag in Höhe von
51.520 € für den Weiterbetrieb der Beratungsstelle in den Kreishaushalt 2009 eingestellt wird.
Begründung:
Die Landesregierung des Landes Nordrhein-Westfalen stellt die Förderung der
Arbeitslosenberatungstelle der AWO ein. Eine Anschlussfinanzierung wurde nicht bereitgestellt.
Ebenso wurde kein Anschlussfinanzierer benannt.
Ziele und Leistungsinhalte der Beratungsstelle sind:
Die Verbesserung der Chancen der Ratsuchenden zur Eingliederung in Arbeit, insbesondere
durch Stabilisierung und Verbesserung der Lebenssituation der Hilfesuchenden und ihrer
Angehörigen
Erarbeitung von möglichen Lösungen und Perspektiven
Aktivierung vorhandener Selbsthilfepotentiale
Unterstützung bei der eigenverantwortlichen Interessenwahrnehmung
Klärung und Stabilisierung von finanziellen Verhältnissen
2
Die ArGe im Kreis Euskirchen ist personell und zeitlich nicht in der Lage, ein solch intensives
Betreuungsangebot durchzuführen. Alleine im Jahr 2008 hat die Euskirchener Beratungsstelle bisher
215 Beratungen durchgeführt, aktuell werden 79 Personen betreut. Der Wegfall dieses für den
gesamten Kreis vorgehaltenen Angebots hätte für die Arbeitsmarktchancen der Arbeitslosen im Kreis
extrem negative Folgen. Wird die Anschlussfinanzierung der Maßnahme nicht gewährleistet, muss
der AWO-Kreisverband diese jedoch einstellen.
Gemäß §50 Abs. 3 Satz 2 der Kreisordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (KrO NW) bitten
wir, diese Angelegenheit im Wege der Dringlichkeit zu entscheiden.
Da die Anschlussfinanzierung der Beratungsmaßnahme der AWO nicht gewährleistet ist, sieht sich
der AWO-Kreisverband Euskirchen gezwungen, die Beratungsstelle zum 30.09.2008 zu schließen. Im
Interesse der Arbeitslosen im Kreis ist eine schnelle Entscheidung noch vor den kommenden
Gremiensitzungen notwendig.
Mit freundlichem Gruß
gez. Uwe Schmitz
(Fraktionsvorsitzender)
F. d. R.:
gez. Oliver Minich
(Fraktionsgeschäftsführer)