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Antrag SPD (Finanzierung der Arbeitslosenberatungsstelle der AWO Kreisverband Euskirchen hier: Antrag der SPD-Fraktion)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
66 kB
Datum
10.12.2008
Erstellt
30.09.08, 04:22
Aktualisiert
30.09.08, 04:22
Antrag SPD (Finanzierung der Arbeitslosenberatungsstelle der AWO Kreisverband Euskirchen
hier: Antrag der SPD-Fraktion) Antrag SPD (Finanzierung der Arbeitslosenberatungsstelle der AWO Kreisverband Euskirchen
hier: Antrag der SPD-Fraktion)

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Inhalt der Datei

SPD - Fraktion im Kreistag Euskirchen Datum: A 139/2008 26.09.2008 Az.: X Öffentliche Sitzung Nichtöffentliche Sitzung Beratungsfolge: Aussch.f.Schulen,Sport,Kultur,Soziales u.Gesundh. 11.11.2008 Kreisausschuss 25.11.2008 Kreistag 10.12.2008 Finanzierung der Arbeitslosenberatungsstelle der AWO Kreisverband Euskirchen hier: Antrag der SPD-Fraktion Sehr geehrter Herr Landrat, die SPD-Fraktion im Kreistag Euskirchen beantragt, dass im Rahmen einer Dringlichkeitsentscheidung über folgenden Sachverhalt entschieden wird: Dem AWO Kreisverband Euskirchen wird für das laufende Jahr 2008 die Summe von 12.880 € zur Aufrechterhaltung seines Beratungsangebotes in der Arbeitslosenberatungsstelle Euskirchen zur Verfügung gestellt. Außerhalb der Dringlichkeit beantragen wir, dass der für das Jahr 2009 benötigte Betrag in Höhe von 51.520 € für den Weiterbetrieb der Beratungsstelle in den Kreishaushalt 2009 eingestellt wird. Begründung: Die Landesregierung des Landes Nordrhein-Westfalen stellt die Förderung der Arbeitslosenberatungstelle der AWO ein. Eine Anschlussfinanzierung wurde nicht bereitgestellt. Ebenso wurde kein Anschlussfinanzierer benannt. Ziele und Leistungsinhalte der Beratungsstelle sind: Die Verbesserung der Chancen der Ratsuchenden zur Eingliederung in Arbeit, insbesondere durch Stabilisierung und Verbesserung der Lebenssituation der Hilfesuchenden und ihrer Angehörigen Erarbeitung von möglichen Lösungen und Perspektiven Aktivierung vorhandener Selbsthilfepotentiale Unterstützung bei der eigenverantwortlichen Interessenwahrnehmung Klärung und Stabilisierung von finanziellen Verhältnissen 2 Die ArGe im Kreis Euskirchen ist personell und zeitlich nicht in der Lage, ein solch intensives Betreuungsangebot durchzuführen. Alleine im Jahr 2008 hat die Euskirchener Beratungsstelle bisher 215 Beratungen durchgeführt, aktuell werden 79 Personen betreut. Der Wegfall dieses für den gesamten Kreis vorgehaltenen Angebots hätte für die Arbeitsmarktchancen der Arbeitslosen im Kreis extrem negative Folgen. Wird die Anschlussfinanzierung der Maßnahme nicht gewährleistet, muss der AWO-Kreisverband diese jedoch einstellen. Gemäß §50 Abs. 3 Satz 2 der Kreisordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (KrO NW) bitten wir, diese Angelegenheit im Wege der Dringlichkeit zu entscheiden. Da die Anschlussfinanzierung der Beratungsmaßnahme der AWO nicht gewährleistet ist, sieht sich der AWO-Kreisverband Euskirchen gezwungen, die Beratungsstelle zum 30.09.2008 zu schließen. Im Interesse der Arbeitslosen im Kreis ist eine schnelle Entscheidung noch vor den kommenden Gremiensitzungen notwendig. Mit freundlichem Gruß gez. Uwe Schmitz (Fraktionsvorsitzender) F. d. R.: gez. Oliver Minich (Fraktionsgeschäftsführer)