Daten
Kommune
Vettweiß
Größe
15 kB
Datum
08.12.2011
Erstellt
15.11.11, 14:42
Aktualisiert
13.12.11, 13:56
Stichworte
Inhalt der Datei
23. Satzung vom _______ zur Änderung der Satzung der Gemeinde Vettweiß über die
Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren vom 09.06.1980
Aufgrund des § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der
Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW. S. 666), zuletzt geändert durch Gesetz vom 30. Juni 2009
(GV. NRW. S. 380), der §§ 3 und 4 des Gesetzes über die Reinigung öffentlicher Straßen (StrReinG NRW)
vom 18. Dezember 1975 (GV. NW. S. 706, 1976 S. 12), zuletzt geändert durch Gesetz vom 30. Juni 2009
(GV. NRW. S. 390), sowie der §§ 4 und 6 des Kommunalabgabengesetzes für das Land NordrheinWestfalen (KAG NRW) vom 21. Oktober 1969 (GV. NW. S. 712), zuletzt geändert durch Gesetz vom 30.
Juni 2009 (GV. NRW. S. 394), hat der Rat der Gemeinde Vettweiß in seiner Sitzung vom ______ folgende
Satzung beschlossen:
Artikel 1
§ 7, Gebührensatz, erhält folgende Fassung:
(1)
Bei einer einmaligen wöchentlichen Reinigung der Fahrbahn durch die Gemeinde beträgt die
Benutzungsgebühr jährlich je Meter Grundstücksseite (§ 6 Abs. 1 und 3), wenn das Grundstück erschlossen
ist durch eine Straße, die überwiegend
a)
b)
dem innerörtlichen Verkehr dient (Anlage A)
dem überörtlichen Verkehr dient (Anlage B)
0,71 Euro
0,68 Euro
Wird mehrmals wöchentlich gereinigt, vervielfacht sich die Benutzungsgebühr.
(2) Bei Durchführung der Winterwartung durch die Gemeinde beträgt die Benutzungsgebühr jährlich je
Meter Grundstücksseite (§ 6 Abs. 1 und 3), wenn das Grundstück erschlossen ist durch eine Straße, die
überwiegend
a)
b)
dem innerörtlichen Verkehr dient (Anlage A)
dem überörtlichen Verkehr dient (Anlage B)
1,49 Euro
1,49 Euro
(3)
Die Zugehörigkeit einer Straße zu den in Abs. 1 Buchst. a) und b) und Abs. 2 Buchst. a) und b)
genannten Straßen ergibt sich aus dem Straßenverzeichnis (Anlagen A und B dieser Satzung)
Artikel 2
Inkrafttreten
Diese 23. Satzung zur Änderung der Satzung der Gemeinde Vettweiß über die Straßenreinigung und die
Festsetzung von Straßenreinigungsgebühren tritt am 01.01.2012 in Kraft.