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Beschlussvorlage (Gebührenordnung für besondere Dienstleistungen des Standesamtes der Stadt Bedburg vom 06.07.2012 - 1. Änderung)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
27 kB
Datum
03.07.2012
Erstellt
28.06.12, 08:23
Aktualisiert
04.07.12, 10:24
Beschlussvorlage (Gebührenordnung für besondere Dienstleistungen des Standesamtes der Stadt Bedburg vom 06.07.2012
- 1. Änderung) Beschlussvorlage (Gebührenordnung für besondere Dienstleistungen des Standesamtes der Stadt Bedburg vom 06.07.2012
- 1. Änderung) Beschlussvorlage (Gebührenordnung für besondere Dienstleistungen des Standesamtes der Stadt Bedburg vom 06.07.2012
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Inhalt der Datei

Zu TOP:__________ Drucksache: WP8109/2012 1. Ergänzung Fachbereich II - Ordnung, Bildung, Jugend und Soziales Sitzungsteil Az.: öffentlich Beratungsfolge: Sitzungstermin: Familien-, Bildungs- und Sozialausschuss 05.06.2012 Rat der Stadt Bedburg 03.07.2012 Abstimmungsergebnis: Betreff: Gebührenordnung für besondere Dienstleistungen des Standesamtes der Stadt Bedburg vom 06.07.2012 - 1. Änderung Beschlussvorschlag: Der Rat der Stadt Bedburg beschließt auf einstimmige Empfehlung des Familien-, Bildungs- und Sozialausschuss am 05.06.2012 die 1. Änderung der Gebührenordnung für besondere Dienstleistungen des Standesamtes der Stadt Bedburg vom 06.07.2010. STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 2 Begründung: Gemäß § 72 Personenstandesgesetz (PStG) werden für Amtshandlungen nach diesem Gesetz und nach den auf diesem Gesetz beruhenden Rechtsvorschriften von demjenigen, der die Amtshandlung veranlasst, oder, wenn ein solcher nicht vorhanden ist, von demjenigen, zu dessen Gunsten sie vorgenommen wird, Gebühren und Auslagen nach Maßgabe von Landesrecht erhoben. Da die Amtshandlungen des Standesamtes - in der Regel Eheschließungen - nicht nur in den Amtsräumen gewünscht und vorgenommen werden, wurde am 06.07.2010 vom Rat der Stadt Bedburg eine Gebührenordnung für besondere Dienstleistungen erlassen; darin berücksichtigt sind bisher die Kosten, die für Eheschließungen im Turmzimmer auf Schloss Bedburg anfallen. Die Gebühr wurde seinerzeit von der zuständigen Fachverwaltung (Fachbereich IV) mit 107,55 € pro Trauung berechnet; Personalkosten, Sachkosten, Miete ... In letzter Zeit äußern Paare verstärkt den Wunsch, dass ihre Trauung im Delfter Zimmer oder im Arkadenhof auf Schloss durchgeführt wird; da die Räume die formalen Voraussetzungen für die Durchführung von Trauungen erfüllen, werden verwaltungsseitig keine Bedenken hiergegen erhoben. Als weiterer Trauort stehen im Ergebnis stattgefundener Gespräche seit März diesen Jahres die Räumlichkeiten von Gut Hohenholz zur Verfügung. Im Gebührentarif, § 10 Abs. 1, Ziff. 5 Gebührengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen NRW, ist ausdrücklich aufgeführt, dass im Zusammenhang mit der Amtshandlung notwendige Auslagen, die nicht bereits in die Gebühr einbezogen sind, erhoben werden können. Derartige entstehen bei der Durchführung von Ambiente-Trauungen außerhalb der Dienstgebäude; neben den Miet- und Dekorationskosten zählt hierzu ebenso der für die Standesbeamte erhöhte Zeitaufwand aufgrund der Fahrtzeiten. Hinzu kommt, dass insbesondere Ambientehochzeiten mit einer großen Gästezahl verbunden sind und in der Regel instrumentale Musikstücke oder Gesang vorgetragen wird, wodurch sich die Eheschließungen oftmals empfindlich verzögern. Um den zusätzlichen Aufwand zu berechnen, haben die Fachverwaltungen (Fachbereich I und Fachbereich IV) die Personal-, Miet- und Betriebskostenkosten wie folgt ermittelt: - Personalkosten, einschließlich Sach- und Verwaltungskosten, gem. KGSt.-Gutachten, M4/ 2011, Kosten eines Arbeitsplatzes, Entgeltgruppe 10 TVöD bzw. A 9 BBesG - Arkadenhof Miete (1/2 Tag) Kosten Hausmeister (anteilig) Reinigungskosten (anteilig) Delfterzimmer Miete (1/2 Tag) Kosten Hausmeister (anteilig) Reinigungskosten (anteilig - Turmzimmer Miete (1/2 Tag) Kosten Hausmeister (anteilig) Reinigungskosten (anteilig 35,00 € 333,59 € 125,55 € 90,86 € 550,00 € 234,00 € 125,55 € 90,86 € 450,41 € 250,00 € 125,55 € 90,86 € 466,41 € Ausgehend von vier Trauungen pro `Trautag´ im Turmzimmer, jeweils zwei Trauungen pro `Trautag´ im Delfterzimmer und Arkadenhof, sowie einem Personalkostenaufwand von 2 Stunden zzgl. einer Fahrtpauschale von 5,- € pro Trauung außerhalb des Rathauses ist § 2 Beschlussvorlage WP8-109/2012 1. Ergänzung Seite 2 STADT BEDBURG Seite: 3 Sitzungsvorlage Gebührenordnung für besondere Dienstleitungen des Standesamtes der Stadt Bedburg vom 06.07.2010 wie folgt zu ändern: §2 (alte Fassung) Zusätzlich zu den jeweils aktuellen Gebühren der allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung (AVerwGebO NRW) sind für eine Eheschließung bzw. Begründung einer Lebenspartnerschaft außerhalb des Rathauses Gebühren in Höhe von 107,55 € zu entrichten. §2 (neue Fassung) Zusätzlich zu den jeweils aktuellen Gebühren der allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung (AVerwGebO NRW) sind für eine Eheschließung bzw. Begründung einer Lebenspartnerschaft außerhalb des Rathauses Gebühren für - Turmzimmer i. H. v. 150,00 € - Delfterzimmer i. H. v. 300,00 € - Arkadenhof i. H. v. 350,00 € - sonstige auf Privatgelände i. H. v. 75,00 € zu entrichten. Der Familien-, Bildungs- und Sozialausschuss hat in seiner Sitzung am 05.06.2012 der entsprechenden vorliegenden Verwaltungsvorlage einstimmig zugestimmt. Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel: nicht erkennbar Finanzielle Auswirkungen: Nein Ja mit textlicher Erläuterung: Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*: ----------------------------------Kramer ----------------------------------Koerdt Fachbereichsleiter Bürgermeister Beschlussvorlage WP8-109/2012 1. Ergänzung Seite 3