Daten
Kommune
Bedburg
Größe
27 kB
Datum
03.07.2012
Erstellt
28.06.12, 08:23
Aktualisiert
04.07.12, 10:24
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Drucksache: WP8109/2012 1. Ergänzung
Fachbereich II - Ordnung, Bildung,
Jugend und Soziales
Sitzungsteil
Az.:
öffentlich
Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Familien-, Bildungs- und Sozialausschuss
05.06.2012
Rat der Stadt Bedburg
03.07.2012
Abstimmungsergebnis:
Betreff:
Gebührenordnung für besondere Dienstleistungen des Standesamtes der Stadt Bedburg
vom 06.07.2012
- 1. Änderung
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Bedburg beschließt auf einstimmige Empfehlung des Familien-,
Bildungs- und Sozialausschuss am 05.06.2012 die 1. Änderung der Gebührenordnung für
besondere Dienstleistungen des Standesamtes der Stadt Bedburg vom 06.07.2010.
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
Seite: 2
Begründung:
Gemäß § 72 Personenstandesgesetz (PStG) werden für Amtshandlungen nach diesem Gesetz
und nach den auf diesem Gesetz beruhenden Rechtsvorschriften von demjenigen, der die
Amtshandlung veranlasst, oder, wenn ein solcher nicht vorhanden ist, von demjenigen, zu dessen
Gunsten sie vorgenommen wird, Gebühren und Auslagen nach Maßgabe von Landesrecht
erhoben.
Da die Amtshandlungen des Standesamtes - in der Regel Eheschließungen - nicht nur in den
Amtsräumen gewünscht und vorgenommen werden, wurde am 06.07.2010 vom Rat der Stadt
Bedburg eine Gebührenordnung für besondere Dienstleistungen erlassen; darin berücksichtigt
sind bisher die Kosten, die für Eheschließungen im Turmzimmer auf Schloss Bedburg anfallen. Die
Gebühr wurde seinerzeit von der zuständigen Fachverwaltung (Fachbereich IV) mit 107,55 € pro
Trauung berechnet; Personalkosten, Sachkosten, Miete ...
In letzter Zeit äußern Paare verstärkt den Wunsch, dass ihre Trauung im Delfter Zimmer oder im
Arkadenhof auf Schloss durchgeführt wird; da die Räume die formalen Voraussetzungen für die
Durchführung von Trauungen erfüllen, werden verwaltungsseitig keine Bedenken hiergegen
erhoben. Als weiterer Trauort stehen im Ergebnis stattgefundener Gespräche seit März diesen
Jahres die Räumlichkeiten von Gut Hohenholz zur Verfügung.
Im Gebührentarif, § 10 Abs. 1, Ziff. 5 Gebührengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen NRW, ist
ausdrücklich aufgeführt, dass im Zusammenhang mit der Amtshandlung notwendige Auslagen, die
nicht bereits in die Gebühr einbezogen sind, erhoben werden können. Derartige entstehen bei der
Durchführung von Ambiente-Trauungen außerhalb der Dienstgebäude; neben den Miet- und
Dekorationskosten zählt hierzu ebenso der für die Standesbeamte erhöhte Zeitaufwand aufgrund
der Fahrtzeiten. Hinzu kommt, dass insbesondere Ambientehochzeiten mit einer großen Gästezahl
verbunden sind und in der Regel instrumentale Musikstücke oder Gesang vorgetragen wird,
wodurch sich die Eheschließungen oftmals empfindlich verzögern.
Um den zusätzlichen Aufwand zu berechnen, haben die Fachverwaltungen (Fachbereich I und
Fachbereich IV) die Personal-, Miet- und Betriebskostenkosten wie folgt ermittelt:
-
Personalkosten, einschließlich Sach- und Verwaltungskosten, gem. KGSt.-Gutachten, M4/
2011, Kosten eines Arbeitsplatzes, Entgeltgruppe 10 TVöD bzw. A 9 BBesG
-
Arkadenhof
Miete (1/2 Tag)
Kosten Hausmeister (anteilig)
Reinigungskosten (anteilig)
Delfterzimmer
Miete (1/2 Tag)
Kosten Hausmeister (anteilig)
Reinigungskosten (anteilig
-
Turmzimmer
Miete (1/2 Tag)
Kosten Hausmeister (anteilig)
Reinigungskosten (anteilig
35,00 €
333,59 €
125,55 €
90,86 €
550,00 €
234,00 €
125,55 €
90,86 €
450,41 €
250,00 €
125,55 €
90,86 €
466,41 €
Ausgehend von vier Trauungen pro `Trautag´ im Turmzimmer, jeweils zwei Trauungen pro
`Trautag´ im Delfterzimmer und Arkadenhof, sowie einem Personalkostenaufwand von 2 Stunden
zzgl. einer Fahrtpauschale von 5,- € pro Trauung außerhalb des Rathauses ist § 2
Beschlussvorlage WP8-109/2012 1. Ergänzung
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STADT BEDBURG
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Sitzungsvorlage
Gebührenordnung für besondere Dienstleitungen des Standesamtes der Stadt Bedburg vom
06.07.2010 wie folgt zu ändern:
§2
(alte Fassung)
Zusätzlich zu den jeweils aktuellen Gebühren der
allgemeinen
Verwaltungsgebührenordnung
(AVerwGebO NRW) sind für eine Eheschließung
bzw. Begründung einer Lebenspartnerschaft
außerhalb des Rathauses Gebühren in Höhe von
107,55 € zu entrichten.
§2
(neue Fassung)
Zusätzlich zu den jeweils aktuellen Gebühren der
allgemeinen
Verwaltungsgebührenordnung
(AVerwGebO NRW) sind für eine Eheschließung
bzw. Begründung einer Lebenspartnerschaft
außerhalb des Rathauses Gebühren für
- Turmzimmer i. H. v.
150,00 €
- Delfterzimmer i. H. v.
300,00 €
- Arkadenhof i. H. v.
350,00 €
- sonstige auf Privatgelände i. H. v. 75,00 €
zu entrichten.
Der Familien-, Bildungs- und Sozialausschuss hat in seiner Sitzung am 05.06.2012 der
entsprechenden vorliegenden Verwaltungsvorlage einstimmig zugestimmt.
Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel:
nicht erkennbar
Finanzielle Auswirkungen:
Nein
Ja
mit textlicher Erläuterung:
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren
Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*:
----------------------------------Kramer
----------------------------------Koerdt
Fachbereichsleiter
Bürgermeister
Beschlussvorlage WP8-109/2012 1. Ergänzung
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