Daten
Kommune
Vettweiß
Größe
33 kB
Datum
08.12.2011
Erstellt
15.11.11, 14:42
Aktualisiert
13.12.11, 13:56
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Vettweiß
Der Bürgermeister
Vettweiß, den 09.11.2011
Fachbereich: II
Az.:
Tagesordnungspunkt:
Vorlagennummer: V-79/2011
Vorlage
für den
Haupt- und Finanzausschuss am 24.11.2011
Gemeinderat am 08.12.2011
- öffentlich -
Gebührenkalkulation im Bereich Abfallentsorgung für das Jahr 2012
Begründung:
1) Ermittlung der ansatzfähigen Kosten
Bei der Gebührenkalkulation für das Jahr 2012 wurde im ersten Schritt eine Kostenrechnung
durchgeführt. Kosten, die nach § 6 Absatz 1 des Kommunalabgabengesetzes für das Land NordrheinWestfalen (KAG NRW) durch Benutzungsgebühren zu decken sind, sind gem. § 6, II KAG NRW die
nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen ansatzfähigen Kosten.
Ansatzfähige Kosten im Bereich Abfallbeseitigung sind Personalkosten, Sachkosten sowie
Verwaltungsgemeinkosten (Erstattung für Leistungen anderer Verwaltungseinheiten). Ansatzfähige
Kosten sind nach § 9, Absatz 2 Landesabfallgesetz (LAbfG) unter anderem auch die Kosten für die
Entsorgung von wild abgelagertem Müll und Abfällen aus Straßenpapierkörben. Die
Verwaltungsgemeinkosten betragen 15% der ansatzfähigen Personalkosten.
Zur Kalkulation der voraussichtlichen Personalkosten, Geschäftsaufwendungen und Fahrzeugkosten
wird aus den Kosten der letzten 3 Gebührenabschlüsse (2008-2010) ein Mittelwert gebildet, der dann
als Grundlage für die Gebührenkalkulation angenommen wird. Ebenso wird bei der Kalkulation der
Kosten für Entsorgung von wild abgekipptem Müll, Gebühreneinnahmen für Sperrmüllentsorgung,
Abfallsäcke, Häckslereinsatz verfahren.
Kosten für die Entsorgung von wild abgekipptem Müll erscheinen in der Anlage „Aufstellung der
ansatzfähigen Kosten“ und in der Anlage „Berechnung der Kosten der einzelnen Abfallarten“. Zum
einen handelt es sich um „sonstige Entsorgungskosten“, das heißt, Kosten die durch die Entsorgung
direkt bei verschiedenen Fachfirmen (z.B. Altreifen, Schutt) entstehen. In der Anlage „Berechnung der
Kosten der einzelnen Abfallarten“ sind nur die Deponiekosten für wild abgekippten Müll aufgeführt, für
die Abfälle, die vom Bauhof direkt zur MVA Weisweiler transportiert werden.
Die Berechnung der weiteren Kosten ergibt sich aus der Anlage „Berechnung der Kosten der
einzelnen Abfallarten“. Hier wurden die voraussichtlichen Kosten getrennt nach Abfallarten berechnet.
Aufgrund der Neugestaltung des Entsorgungsvertrags ist es seit 2009 möglich, die Kosten der
Fuhrleistung genau den einzelnen Abfallarten zuzuordnen, da nicht mehr ein monatlicher
Pauschalbetrag für die Fuhrleistung gezahlt wird, sondern nach den einzelnen Abfallarten getrennte
Leistungen gezahlt werden. Diese Leistungen gliedern sich noch auf in Beträge für die
Tonnenbereitstellung, Transport, Behältertausch (Berechnung pro Stück bzw. pro Tonne). Für die
Berechnung wurden die mit den Firmen AWA GmbH und Braun Umweltdienste vertraglich
vereinbarten Preise zugrunde gelegt. Für Deponiekosten wurden die Gebührensätze des
Zweckverbands Entsorgungsregion West (ZEW) für 2012 zugrunde gelegt.
Zum besseren Vergleich mit den Vorjahren sind die Kosten für Fuhrleistung (außer Altpapier) und die
Deponiekosten in der Tabelle „Ansatzfähige Kosten“ addiert.
Die geschätzte Tonnage für Abfallentsorgung und Altpapiersammlung ist jeweils ein Mittelwert aus
den Tonnagen der letzten Jahre unter Beachtung des Trends (Veränderungen zum Vorjahr). Einzelne
Ausreißer in der Statistik wie etwa das Jahr 2008, wo ca. 100t mehr Restabfall angefallen sind als
durchschnittlich in anderen Jahren können natürlich vorkommen, sind aber eher die Ausnahme. Die
Durchschnittswerte bilden ansonsten eine verlässliche Grundlage zur Kalkulation. Mehraufkommen
wie 2008 führen dann in der Regel zu Unterdeckungen, die innerhalb der nächsten 3 Jahre
ausgeglichen werden.
Die Einwohnerzahl ist die nach den Erhebungen des IT.NRW ermittelte amtliche Einwohnerzahl zum
30.06.2010. Für die Deponiekosten-Grundgebühr wird nicht mehr die Einwohnerzahl sondern der
Einwohnergleichwert zugrunde gelegt. Zur Ermittlung des Einwohnergleichwertes wird die Zahl der
sozialversicherungspflichtig Beschäftigten (ebenfalls durch IT.NRW ermittelt) durch 5 dividiert und
anschließend die Einwohnerzahl addiert.
Deponiekosten (54,46%) und Grundgebühren (13,68%) sowie Fuhrleistung Hausmüll (19,06%) und
die Kosten für die Altpapiersammlung (Fuhrleistung und Entgelte an die Vereine; 6,06 %) machen
zusammen einen Anteil von 93,26 % der Gesamtkosten aus.
Kalkulatorische Abschreibung und Verzinsung (für die Anschaffung
Behälterverwaltung) machen insgesamt 0,06 % der Gesamtkosten aus.
einer
Software
zur
Von den ermittelten Gesamtkosten sind verschiedene Entgelte bzw. Erträge abzuziehen. Im
Wesentlichen sind dies der Erlös aus dem Verkauf von Altpapier, die Gebühreneinnahmen aus der
Sperrgutentsorgung, Gutschriften über verkaufte Abfallsäcke und die Gebühren für den Einsatz des
gemeindlichen Häckslers.
Nicht ansatzfähige Kosten:
Die Ausgaben für den Kauf von Windelsäcken sowie für deren Entsorgung sind Aufwendungen, die
aus allgemeinen Haushaltsmitteln finanziert werden müssen. Das Angebot von kostenfreien
Windelsäcken stellt eine soziale Leistung der Gemeinde Vettweiß dar, die Kosten hierfür können
nicht über die Gebühr „Abfallentsorgung“ eingenommen werden. Daher erscheinen die Kosten für die
Beschaffung, den Transport und die Entsorgung von Windelsäcken nicht in der Aufstellung der
ansatzfähigen Kosten. Die voraussichtlichen Kosten für Windelsäcke werden in der Anlage
„Berechnung der Kosten der einzelnen Abfallarten“ aufgeführt.
Die anfallenden Kosten im Bereich „Duales System“ entstehen durch die Abfallberatung für das Duale
System sowie für die Bereitstellung und Wartung der Containerstandplätze für Altglas und den Anteil
DSD an der Altpapiersammlung. Dies stellt eine Serviceleistung der Gemeinde für das
privatwirtschaftliche Duale System dar, es besteht kein Bezug zur kommunalen Abfallentsorgung.
Daher sind die Kosten nicht ansatzfähig. Die Erträge, die in diesem Bereich entstehen, sind
Entgeltleistungen des Dualen Systems für die erbrachten Serviceleistungen, die ebenfalls keinen
Bezug zur kommunalen Abfallentsorgung haben. Etwaige Überschüsse oder Defizite in diesem
Bereich sind daher dem allgemeinen Haushalt zuzurechnen, nicht dem Gebührenhaushalt
"Abfallentsorgung".
2)
Kalkulation der Gebühren
Nach der Ermittlung der Gesamtkosten, die durch Gebühren zu decken sind, wurden für die
Kalkulation der Gebührensätze die Anzahl sowie das Volumen der Restabfallgefäße und der
Bioabfallgefäße ermittelt.
Die Abfallentsorgungsgebühren werden aufgeteilt in einen Grundkostenanteil, einen Anteil für die
Entsorgung des Restabfalls und einen Anteil für die Entsorgung des Bioabfalls.
Durch alle Anschlusspflichtigen (Anzahl der Restabfallgefäße) sind der Grundkostenanteil sowie der
Anteil für die Entsorgung des Restabfalls zu begleichen. Die Anschlusspflichtigen, die zusätzlich auch
ein Bioabfallgefäß haben, zahlen zusätzlich noch den Anteil für die Entsorgung des Bioabfalls.
Die Entsorgung des Grünabfalls, der für alle Anschlusspflichtigen möglich ist, ist genau wie die
Entsorgung des Sperrmülls, Elektroschrotts und des Schadstoffes im Grundkostenanteil enthalten.
Aus der Anlage „Berechnung der Gebührensätze“ ergeben sich folgende Gebührensätze für 2012:
60 l
90 l
120 l
240 l
1.100 l
Restabfallgefäß
Restabfallgefäß
Restabfallgefäß
Restabfallgefäß
Restabfallgefäß
112,34 €
138,28 €
164,22 €
267,99 €
1.011,62 €
(bisher 131,67 €)
(bisher 158,47 €)
(bisher 185,27 €)
(bisher 292,48 €)
(bisher 1.060,82 €)
120 l
240 l
Bioabfallgefäß
Bioabfallgefäß
46,62 €
93,24 €
(bisher 48,98 €)
(bisher 97,95 €)
Bereits ab 2011 wurden die Gebührensätze wie oben beschlossen, die in der Vergangenheit
gebildeten Gebührensätze als Kombination aus Restabfall- und Bioabfallgebühr waren durch die
Neugestaltung der vertraglichen Vereinbarungen mit dem Abfuhrunternehmen und der damit
verbundenen Möglichkeit, die Kosten für jede Abfallart separat darzustellen, nicht mehr notwendig.
Auf dem Gebührenbescheid ist seit dem Vorjahr erkennbar, welche Gebühren für Restabfall und
welche Gebühren für Bioabfall anfallen. Der Vergleich zwischen den verschiedenen Abfallgebühren
ist für den Bürger ebenfalls übersichtlicher, da es nur noch 7 anstatt vorher 16 unterschiedliche
Gebührensätze gibt.
Die Gebührensätze für Beistellsäcke für Restabfall und Bioabfall wurden ebenfalls überprüft. Die
Gebührensätze ändern sich im Vergleich zum Vorjahr nicht.
Gebühr für einen Beistellsack für Restabfall
3,90 Euro
(bisher 3,90 Euro)
Gebühr für einen Beistellsack für Bioabfall
2,80 Euro
(bisher 2,80 Euro)
Die Berechnung der Gebührensätze für die Beistellsäcke ist als Anlage beigefügt. Es fließen die
Kosten für die Herstellung und die Einsammlung ein. Des Weiteren werden die Deponiegebühren pro
Sack aufgrund eines vom Abfuhrunternehmen geschätzten durchschnittlichen Gewichts errechnet.
Außerdem erhält jede Ausgabestelle pro Sack eine Vergütung für Handlingskosten.
Beschlussvorschlag:
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Gemeinderat, die vorliegende Kalkulation zu
beschließen.