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Vorlage (Gebührenkalkulation im Bereich Abfallentsorgung für das Jahr 2012)

Daten

Kommune
Vettweiß
Größe
33 kB
Datum
08.12.2011
Erstellt
15.11.11, 14:42
Aktualisiert
13.12.11, 13:56
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Gemeinde Vettweiß Der Bürgermeister Vettweiß, den 09.11.2011 Fachbereich: II Az.: Tagesordnungspunkt: Vorlagennummer: V-79/2011 Vorlage für den Haupt- und Finanzausschuss am 24.11.2011 Gemeinderat am 08.12.2011 - öffentlich - Gebührenkalkulation im Bereich Abfallentsorgung für das Jahr 2012 Begründung: 1) Ermittlung der ansatzfähigen Kosten Bei der Gebührenkalkulation für das Jahr 2012 wurde im ersten Schritt eine Kostenrechnung durchgeführt. Kosten, die nach § 6 Absatz 1 des Kommunalabgabengesetzes für das Land NordrheinWestfalen (KAG NRW) durch Benutzungsgebühren zu decken sind, sind gem. § 6, II KAG NRW die nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen ansatzfähigen Kosten. Ansatzfähige Kosten im Bereich Abfallbeseitigung sind Personalkosten, Sachkosten sowie Verwaltungsgemeinkosten (Erstattung für Leistungen anderer Verwaltungseinheiten). Ansatzfähige Kosten sind nach § 9, Absatz 2 Landesabfallgesetz (LAbfG) unter anderem auch die Kosten für die Entsorgung von wild abgelagertem Müll und Abfällen aus Straßenpapierkörben. Die Verwaltungsgemeinkosten betragen 15% der ansatzfähigen Personalkosten. Zur Kalkulation der voraussichtlichen Personalkosten, Geschäftsaufwendungen und Fahrzeugkosten wird aus den Kosten der letzten 3 Gebührenabschlüsse (2008-2010) ein Mittelwert gebildet, der dann als Grundlage für die Gebührenkalkulation angenommen wird. Ebenso wird bei der Kalkulation der Kosten für Entsorgung von wild abgekipptem Müll, Gebühreneinnahmen für Sperrmüllentsorgung, Abfallsäcke, Häckslereinsatz verfahren. Kosten für die Entsorgung von wild abgekipptem Müll erscheinen in der Anlage „Aufstellung der ansatzfähigen Kosten“ und in der Anlage „Berechnung der Kosten der einzelnen Abfallarten“. Zum einen handelt es sich um „sonstige Entsorgungskosten“, das heißt, Kosten die durch die Entsorgung direkt bei verschiedenen Fachfirmen (z.B. Altreifen, Schutt) entstehen. In der Anlage „Berechnung der Kosten der einzelnen Abfallarten“ sind nur die Deponiekosten für wild abgekippten Müll aufgeführt, für die Abfälle, die vom Bauhof direkt zur MVA Weisweiler transportiert werden. Die Berechnung der weiteren Kosten ergibt sich aus der Anlage „Berechnung der Kosten der einzelnen Abfallarten“. Hier wurden die voraussichtlichen Kosten getrennt nach Abfallarten berechnet. Aufgrund der Neugestaltung des Entsorgungsvertrags ist es seit 2009 möglich, die Kosten der Fuhrleistung genau den einzelnen Abfallarten zuzuordnen, da nicht mehr ein monatlicher Pauschalbetrag für die Fuhrleistung gezahlt wird, sondern nach den einzelnen Abfallarten getrennte Leistungen gezahlt werden. Diese Leistungen gliedern sich noch auf in Beträge für die Tonnenbereitstellung, Transport, Behältertausch (Berechnung pro Stück bzw. pro Tonne). Für die Berechnung wurden die mit den Firmen AWA GmbH und Braun Umweltdienste vertraglich vereinbarten Preise zugrunde gelegt. Für Deponiekosten wurden die Gebührensätze des Zweckverbands Entsorgungsregion West (ZEW) für 2012 zugrunde gelegt. Zum besseren Vergleich mit den Vorjahren sind die Kosten für Fuhrleistung (außer Altpapier) und die Deponiekosten in der Tabelle „Ansatzfähige Kosten“ addiert. Die geschätzte Tonnage für Abfallentsorgung und Altpapiersammlung ist jeweils ein Mittelwert aus den Tonnagen der letzten Jahre unter Beachtung des Trends (Veränderungen zum Vorjahr). Einzelne Ausreißer in der Statistik wie etwa das Jahr 2008, wo ca. 100t mehr Restabfall angefallen sind als durchschnittlich in anderen Jahren können natürlich vorkommen, sind aber eher die Ausnahme. Die Durchschnittswerte bilden ansonsten eine verlässliche Grundlage zur Kalkulation. Mehraufkommen wie 2008 führen dann in der Regel zu Unterdeckungen, die innerhalb der nächsten 3 Jahre ausgeglichen werden. Die Einwohnerzahl ist die nach den Erhebungen des IT.NRW ermittelte amtliche Einwohnerzahl zum 30.06.2010. Für die Deponiekosten-Grundgebühr wird nicht mehr die Einwohnerzahl sondern der Einwohnergleichwert zugrunde gelegt. Zur Ermittlung des Einwohnergleichwertes wird die Zahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten (ebenfalls durch IT.NRW ermittelt) durch 5 dividiert und anschließend die Einwohnerzahl addiert. Deponiekosten (54,46%) und Grundgebühren (13,68%) sowie Fuhrleistung Hausmüll (19,06%) und die Kosten für die Altpapiersammlung (Fuhrleistung und Entgelte an die Vereine; 6,06 %) machen zusammen einen Anteil von 93,26 % der Gesamtkosten aus. Kalkulatorische Abschreibung und Verzinsung (für die Anschaffung Behälterverwaltung) machen insgesamt 0,06 % der Gesamtkosten aus. einer Software zur Von den ermittelten Gesamtkosten sind verschiedene Entgelte bzw. Erträge abzuziehen. Im Wesentlichen sind dies der Erlös aus dem Verkauf von Altpapier, die Gebühreneinnahmen aus der Sperrgutentsorgung, Gutschriften über verkaufte Abfallsäcke und die Gebühren für den Einsatz des gemeindlichen Häckslers. Nicht ansatzfähige Kosten: Die Ausgaben für den Kauf von Windelsäcken sowie für deren Entsorgung sind Aufwendungen, die aus allgemeinen Haushaltsmitteln finanziert werden müssen. Das Angebot von kostenfreien Windelsäcken stellt eine soziale Leistung der Gemeinde Vettweiß dar, die Kosten hierfür können nicht über die Gebühr „Abfallentsorgung“ eingenommen werden. Daher erscheinen die Kosten für die Beschaffung, den Transport und die Entsorgung von Windelsäcken nicht in der Aufstellung der ansatzfähigen Kosten. Die voraussichtlichen Kosten für Windelsäcke werden in der Anlage „Berechnung der Kosten der einzelnen Abfallarten“ aufgeführt. Die anfallenden Kosten im Bereich „Duales System“ entstehen durch die Abfallberatung für das Duale System sowie für die Bereitstellung und Wartung der Containerstandplätze für Altglas und den Anteil DSD an der Altpapiersammlung. Dies stellt eine Serviceleistung der Gemeinde für das privatwirtschaftliche Duale System dar, es besteht kein Bezug zur kommunalen Abfallentsorgung. Daher sind die Kosten nicht ansatzfähig. Die Erträge, die in diesem Bereich entstehen, sind Entgeltleistungen des Dualen Systems für die erbrachten Serviceleistungen, die ebenfalls keinen Bezug zur kommunalen Abfallentsorgung haben. Etwaige Überschüsse oder Defizite in diesem Bereich sind daher dem allgemeinen Haushalt zuzurechnen, nicht dem Gebührenhaushalt "Abfallentsorgung". 2) Kalkulation der Gebühren Nach der Ermittlung der Gesamtkosten, die durch Gebühren zu decken sind, wurden für die Kalkulation der Gebührensätze die Anzahl sowie das Volumen der Restabfallgefäße und der Bioabfallgefäße ermittelt. Die Abfallentsorgungsgebühren werden aufgeteilt in einen Grundkostenanteil, einen Anteil für die Entsorgung des Restabfalls und einen Anteil für die Entsorgung des Bioabfalls. Durch alle Anschlusspflichtigen (Anzahl der Restabfallgefäße) sind der Grundkostenanteil sowie der Anteil für die Entsorgung des Restabfalls zu begleichen. Die Anschlusspflichtigen, die zusätzlich auch ein Bioabfallgefäß haben, zahlen zusätzlich noch den Anteil für die Entsorgung des Bioabfalls. Die Entsorgung des Grünabfalls, der für alle Anschlusspflichtigen möglich ist, ist genau wie die Entsorgung des Sperrmülls, Elektroschrotts und des Schadstoffes im Grundkostenanteil enthalten. Aus der Anlage „Berechnung der Gebührensätze“ ergeben sich folgende Gebührensätze für 2012: 60 l 90 l 120 l 240 l 1.100 l Restabfallgefäß Restabfallgefäß Restabfallgefäß Restabfallgefäß Restabfallgefäß 112,34 € 138,28 € 164,22 € 267,99 € 1.011,62 € (bisher 131,67 €) (bisher 158,47 €) (bisher 185,27 €) (bisher 292,48 €) (bisher 1.060,82 €) 120 l 240 l Bioabfallgefäß Bioabfallgefäß 46,62 € 93,24 € (bisher 48,98 €) (bisher 97,95 €) Bereits ab 2011 wurden die Gebührensätze wie oben beschlossen, die in der Vergangenheit gebildeten Gebührensätze als Kombination aus Restabfall- und Bioabfallgebühr waren durch die Neugestaltung der vertraglichen Vereinbarungen mit dem Abfuhrunternehmen und der damit verbundenen Möglichkeit, die Kosten für jede Abfallart separat darzustellen, nicht mehr notwendig. Auf dem Gebührenbescheid ist seit dem Vorjahr erkennbar, welche Gebühren für Restabfall und welche Gebühren für Bioabfall anfallen. Der Vergleich zwischen den verschiedenen Abfallgebühren ist für den Bürger ebenfalls übersichtlicher, da es nur noch 7 anstatt vorher 16 unterschiedliche Gebührensätze gibt. Die Gebührensätze für Beistellsäcke für Restabfall und Bioabfall wurden ebenfalls überprüft. Die Gebührensätze ändern sich im Vergleich zum Vorjahr nicht. Gebühr für einen Beistellsack für Restabfall 3,90 Euro (bisher 3,90 Euro) Gebühr für einen Beistellsack für Bioabfall 2,80 Euro (bisher 2,80 Euro) Die Berechnung der Gebührensätze für die Beistellsäcke ist als Anlage beigefügt. Es fließen die Kosten für die Herstellung und die Einsammlung ein. Des Weiteren werden die Deponiegebühren pro Sack aufgrund eines vom Abfuhrunternehmen geschätzten durchschnittlichen Gewichts errechnet. Außerdem erhält jede Ausgabestelle pro Sack eine Vergütung für Handlingskosten. Beschlussvorschlag: Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Gemeinderat, die vorliegende Kalkulation zu beschließen.