Daten
Kommune
Vettweiß
Größe
19 kB
Datum
09.02.2012
Erstellt
13.01.12, 07:54
Aktualisiert
09.02.12, 09:45
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Vettweiß
Der Bürgermeister
Vettweiß, den 12.01.2012
Fachbereich: III
Az.:
Tagesordnungspunkt:
Vorlagennummer: V-6/2012
Vorlage
für den
Ausschuss für Bau, Planung, Umwelt, Verkehr und Wirtschaftsförderung
am 24.01.2012
Gemeinderat am 09.02.2012
- öffentlich -
Anträge der Bündnis 90 / DIE GRÜNEN vom 21.11.2011 und 3.1.2012
hier: Verkehrssituation auf der Amandusstraße in Müddersheim
Begründung:
Zu dem Antrag der Bündnis 90/DIE GRÜNEN vom 21.11.2011 (hier eingegangen am
04.1.2012) wird seitens der Gemeindeverwaltung wie folgt Stellung genommen:
1.
2.
3.
Seitens der Gemeinde Vettweiß werden die Leitpfosten regelmäßig überprüft
und ergänzt.
An der Einmündung von der B 477 in die Bahnhofstraße in Höhe der ersten
Bebauung steht die Ortstafel. Dahinter beträgt die gesetzlich zulässige
Höchstgeschwindigkeit 50 km/h.
Seitens der Gemeinde wird dem anordnenden Straßenverkehrsamt
vorgeschlagen, unterhalb der Tafel „Zone 30“ das Verkehrszeichen zu
montieren „Achtung Fußgänger“.
Zu dem Antrag der Bündnis 90/DIE GRÜNEN vom 3.1.2012 (hier eingegangen am
04.1.2012) wird seitens der Gemeindeverwaltung wie folgt Stellung genommen:
1.
2.
3.
Eine grundsätzliche Umlenkung der Fahrzeuge über die L33 ist nicht möglich,
auch dann nicht, wenn die Adresse der Gutsverwaltung geändert wird.
sh. Antragsbearbeitung oben
Durch die Gemeinde führt das Radwegenetz NRW und weitere überörtliche
Radwege. Eine Erweiterung ist nach Ansicht der Verwaltung nicht notwendig.
Durch die Verwaltung wurden bereits mehrere Ortstermine unter Beteiligung des
Landesbetriebes Straßenbau NRW, des Straßenverkehrsamtes und der Polizei
durchgeführt. Bis heute wurden alle Möglichkeiten ausgeschöpft, die für diese
Straßen sinnvoll und zweckmäßig erschienen. Ein weiteres Handeln aller beteiligten
Stellen erscheint nicht notwendig
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss empfiehlt dem Rat der Gemeinde Vettweiß außer der
Zusatzbeschilderung „Achtung Fußgänger“ keine weiteren Maßnahmen zu treffen.