Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
56 kB
Datum
20.05.2008
Erstellt
09.05.08, 04:30
Aktualisiert
09.05.08, 04:30
Stichworte
Inhalt der Datei
Kreis Euskirchen
Der Landrat
Datum:
Info 162/2008
06.05.2008
Az.: 40/ 251 - 60
X Öffentliche Sitzung
Nichtöffentliche Sitzung
Beratungsfolge:
Aussch.f.Schulen,Sport,Kultur,Soziales u.Gesundh.
20.05.2008
Aufnahme von Schülern an den Berufskollegs in Euskirchen und Kall zum Schuljahr
2008/09
Die nachfolgende Problematik bezieht sich auf die Angebotsschulen – nicht auf die Klassen des dualen Systems:
Zurzeit melden sich an den Berufskollegs in Euskirchen und Kall mehr Schüler an als Schülerplätze
zur Verfügung stehen. Das gilt in besonderem Maße für das Thomas-Eßer-Berufskolleg in Euskirchen. Die Schulen führen Wartelisten, die sukzessive abgearbeitet werden. Die bereits aufgenommenen Schüler/innen wurden von den Schulen (ggf. zwei Mal) angeschrieben und um Bestätigung gebeten, ob sie ihre Aufnahme in den jeweiligen Bildungsgang annehmen (manche Schüler haben z.B. in
der Zwischenzeit eine Lehrstelle gefunden und melden sich bei der Schule nicht ab).
Mit den Schulleitern wurde vereinbart, dass alle Eingangsklassen unter Berücksichtigung des Klassenfrequenzhöchstwertes von 31 Schülern gebildet werden. Hierdurch kann die Warteliste des Kaller
Berufskollegs bis auf einen Bildungsgang (Einjährige Berufsfachschule für Wirtschaft - 36 Schüler/innen - reduziert werden).
Am Thomas-Eßer-Berufskolleg stehen zurzeit 318 Schüler/innen auf den Wartelisten (Stand
06.05.2008). Besonders prekär ist die Situation in den Klassen
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Berufsgrundschuljahr Metalltechnik (84)
Berufsgrundschuljahr Wirtschaft (69)
Berufsgachschule für Kinderpfleger (19)
Höhere Berufsfachschule für Technik – Elektro – (26)
Höhere Handelsschule Betriebswirtschaft – spanisch – (35).
Eine Unbekannte hierbei ist für beide Berufskollegs die Zahl der Wiederholer.
Auf Anraten der Schulaufsichtsbehörde soll aufgrund der Erfahrungen der letzten Jahre zunächst der
erste Schultag abgewartet werden. Sollte dann die Bildung weiterer Eingangsklassen erforderlich
sein, soll dies mittels „Blitzanträgen“ geregelt werden.
Nach § 46 Abs. 1 Schulgesetz (SchulG) entscheidet der Schulleiter über die Aufnahme des Schülers
innerhalb des vom Schulträger hierfür festgelegten Rahmens, insbesondere der Zahl der Parallel-
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klassen pro Jahrgang. Zurzeit existieren solche Rahmenvorgaben nicht. Es ist deshalb vorgesehen,
bis zur Sitzungsrunde im August d. J. gemeinsam mit den Schulleitern und der Schulaufsicht entsprechende Rahmenvorgaben zu erarbeiten, nach denen künftig die Aufnahme von Schülern erfolgen
soll. Denkbare Kriterien sind z. B. Erfüllung der Schulpflicht, Wohnortnähe, Ausnutzung der gesetzlichen Möglichkeiten bei der Klassenbildung.
gez. Rosenke
Landrat
Geschäftsbereichsleiter:
Abteilungsleiter:
Sachbearbeiter/in:
Kreistagsbüro:
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(Unterschrift)
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