Daten
Kommune
Vettweiß
Größe
23 kB
Datum
19.04.2012
Erstellt
10.04.12, 15:48
Aktualisiert
17.04.12, 09:09
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Vettweiß
Der Bürgermeister
Vettweiß, den 26.03.2012
Fachbereich: II
Az.:
Tagesordnungspunkt:
Vorlagennummer: V-32/2012
Dringlichkeitsentscheidung gem. § 60 Abs. 1 Satz 2, GO NRW
- öffentlich -
Betreuungsmaßnahme 13plus an der Regenbogenschule 2012/2013 /
Finanzierungsprobleme
Begründung:
In der 15. Sitzung des Rates der Gemeinde Vettweiß am 09.02.2012 wurde der
Beschluss gefasst, dass die Betreuungsmaßnahme 13plus an beiden Standorten der
Regenbogenschule im Schuljahr 2012/2013 umzusetzen ist.
Die Verwaltung wurde beauftragt, den Landeszuschuss zu beantragen, die
Genehmigung für die Bereitstellung der erforderlichen freiwilligen Mittel bei der
Kommunalaufsicht einzuholen und danach den SkF mit der Durchführung der
Maßnahme zu beauftragen.
Die Kommunalaufsicht wurde kontaktiert und um Mitteilung gebeten, wie hinsichtlich
der voraussichtlich zu erbringenden freiwilligen Mittel in Höhe von ca. € 14.000,00 zu
verfahren ist. Die Kommunalaufsicht teilte hierauf hin mit, dass eine Weiterleitung
des hiesigen Antrages an die Bezirksregierung Köln vorerst nicht erfolgen wird, da
ein genehmigter Haushalt für die Gemeinde Vettweiß nicht vorliegt. Gleichzeitig wies
sie darauf hin, dass neue freiwillige Ausgaben durch die Gemeinde nicht getätigt
werden dürfen.
Aufgrund dieser Aussage ergeben sich zwei mögliche Szenarien.
1. Anstelle der 13plus Variante wird eine OGS am Standort Müddersheim beantragt.
Die hierfür erforderlichen Mittel sind Pflichtausgaben und bereiten haushaltsrechtlich
keine Probleme. Hierbei sind folgende Punkte zu beachten.
Die Mindestzahl für die Einrichtung einer OGS liegt bei 25 Kindern. (+/- 10%). Bei der
Bedarfsabfrage für die Maßnahme 13plus wurde für maximal 21 Kinder Bedarf
angemeldet. Hierbei ist jedoch fraglich, ob diese 21 Kinder auch bei einer OGS
angemeldet werden, da die OGS einen verpflichtenden Charakter hat. Außerdem
sind die Elternbeiträge nach sozialverträglichen Kriterien gestaffelt
(0,00 € bis 150,00 €) und würden somit ggf. eine höhere finanzielle Belastung für die
Eltern bedeuten.
Die Kosten belaufen sich lt. Hochrechnung des SkF auf rund 35.500,00 €.
Die vorhandenen Mittel -bei ½ Anrechnung der Elternbeiträge auf den
Schulträgeranteil- betragen ca. 34.700,00 €. Hierbei beläuft sich der Schulträgeranteil
auf 4.300,00 € zuzüglich der ungedeckten Kosten. Hinzu kämen ferner noch die
Kosten für den Transport der Schüler von Kelz nach Müddersheim sowie investive
Kosten für eine Küche, Bodenbelag u. ä. Die Hochrechnung der Elternbeiträge
erfolgte unter Zugrundelegung der Beiträge zur OGS Vettweiß 2010/2011.
2. Alternativ könnte der Versuch gestartet werden, finanzielle Mittel für die
Maßnahme 13plus bei Sponsoren einzuwerben. Da die Realisierung über Spenden
schwierig greifbar ist, sollten beide Alternativen aufgegriffen und auf den Weg
gebracht werden.
Die Frist für die Beantragung der Zuwendungen endet am 31.03.2012. Die Förderung
erfolgt unter der Voraussetzung, bei Erstantragstellung ein Konzept der Gemeinde
für die Einrichtung und den Betrieb der OGS vorzulegen. Des weiteren muss die
Vorlage einer abgeschlossenen und geplanten Kooperationsvereinbarung zwischen
dem Schulträger und dem Maßnahmeträger erfolgen. Da bis zum Fristablauf weder
der Haupt- und Finanzausschuss noch der Gemeinderat tagen, wäre diese
Entscheidung im Wege der Dringlichkeit notwendig.
Entscheidung:
Im Wege der Dringlichkeit wird gemäß § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NRW entschieden, an
der Regenbogenschule –Standort Müddersheim- eine Offene Ganztagsschule zum
Schuljahr 2012/2013 einzurichten und den entsprechenden Landeszuschuss zu
beantragen.
Alternativ wird die Verwaltung beauftragt, Sponsoren für die Umsetzung von 13plus
zu gewinnen.
Auswirkungen auf den Haushalt:
Zusäzliche Mittel in Höhe von 9.100,00 € sind bei 03.243.01.01 / 5317002
bereitzustellen.
___Kranz___
Bürgermeister
___Dr. Wollseifen_
Ratsmitglied
_____Thomas___
Ratsmitglied
____Schmidt____
Ratsmitglied